Landeskirche

Kirchenleitung

Struktur und Aufgaben

Die Kirchenleitung hat die Aufgabe, die Landeskirche auf der Grundlage der Kirchenverfassung, der Kirchengesetze sowie der Beschlüsse der Landessynode zu leiten. Landesbischof, Landessynode und Landeskirchenamt wirken in ihr zusammen.

Vorsitzender der Kirchenleitung ist der Landesbischof. Der Kirchenleitung gehören weiter an: der Präsident der Landessynode und neun durch die Landessynode gewählte Synodale sowie der Präsident und sechs Mitglieder des Landeskirchenamtes. Die Kirchenleitung tagt in der Regel einmal monatlich.

In eilbedürftigen Fällen entscheidet die „kleine Kirchenleitung“, bestehend aus dem Landesbischof und den Präsidenten von Synode und Landeskirchenamt.

Die Kirchenleitung sorgt dafür, dass der Auftrag der Kirche in allen Bereichen der Landeskirche dem Evangelium gemäß ausgeübt und erfüllt wird. Sie vertritt die Landeskirche nach außen durch ihren Vorsitzenden, soweit diese Vertretung nicht dem Landeskirchenamt obliegt.

Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung der diakonischen, missionarischen und ökumenischen Arbeit in der Kirche und die Beratung grundsätzlicher Fragen, die die Landeskirche betreffen, sowie deren Struktur- und Stellenplanung.

Die Kirchenleitung berät über Gesetzentwürfe, die der Landessynode zur Entscheidung vorgelegt werden, und sie vollzieht und verkündet diese nach der Beschlussfassung durch die Landessynode. Sie kann Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen oder Ausnahmen von Rechtsnormen bewilligen.  

Zu ihren Aufgaben gehören auch die Wahl und Ernennung von Personen in bestimmten Leitungsämtern der Kirche, Entscheidungen in Grundsatzfragen der Aus- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter oder die Ausschreibung von Landeskollekten.

Mitglieder

Vorsitzender der Kirchenleitung:

  • Landesbischof Tobias Bilz

Stellvertreter:

  • Bettina Westfeld, Präsidentin der Landessynode

Synodale Mitglieder

  • Dietrich Bauer, Diakonisches Werk/Landesverband (Radebeul)
  • Rainer Findeisen, Superintendent (Flöha)
  • Ulrike Franke, Pfarrerin/Gefängnisseelsorgerin (Regis-Breitingen)
  • Tilo Kirchhoff, Pfarrer (Weischlitz)
  • Uta Jäger, Verwaltungsangestellte (Klipphausen)
  • Barbara Pfeiffer, Verwaltungsangestellte in der Kirchgemeinde (Zwota)
  • Martin Rolle, Sachbearbeiter im Landesjugendamt (Augustusburg)
  • Max Steinert, Student (Leipzig)
  • Friedhelm Zühlke, Dipl.-Sozialarbeiter (Chemnitz) 

Vertreter des Landeskirchenamtes

  • Hans-Peter Vollbach, Präsident des Landeskirchenamtes
  • OLKRin Dr. Jördis Bürger
  • OLKR Dr. Thilo Daniel
  • OLKRin Margrit Klatte
  • OLKR Burkart Pilz
  • OLKR Klaus Schurig
  • OLKRin Kathrin Schaefer


Termine und Berichte

Nachrichten der Kirchenleitung 2023

Aktuelle Situation im Heiligen Land
Die Kirchenleitung tauschte sich zur aktuellen Lage in Israel aus und stimmte den Inhalt eines Wortes der Kirchenleitung ab, welches im Nachgang der Sitzung fertiggestellt und veröffentlicht wurde. Zum Wort der Kirchenleitung

Haushalt 2024
Die Kirchenleitung beriet über den Entwurf des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltplanes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens für das Haushaltjahr 2024 und stimmte der Weiterleitung des Kirchengesetzes an die 28. Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung während der Herbsttagung zu. 

Entwurf eines Kirchengesetzes über Pfarrreferentinnen und Pfarrreferenten in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Die Kirchenleitung beriet intensiv über den Gesetzentwurf, mit dem in der Landeskirche neue Möglichkeiten für die Wahrnehmung des Verkündigungsdienstes eröffnet werden und gleichzeitig die Qualität dieses Dienstes durch die Verknüpfung mit besonderen Qualifikationen sicher gestellt werden soll. Dafür soll mit dem Gesetz zunächst ein Rahmen geschaffen werden, für die konkrete Ausgestaltung und Detailregelungen bedarf es weiterer Bestimmungen. Erläutert wird, dass das Gesetz eine wichtige Maßnahme zur Personalgewinnung in den Regionen sei, wo Pfarrstellen nicht mehr so einfach besetzt werden könnten. Dennoch sei das Berufsbild des Pfarrreferenten/der Pfarrreferentin ein eigenständiges, vom Pfarrberuf abgegrenztes und unterschiedenes Berufsbild. Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung des Entwurfes des Kirchengesetzes über Pfarrreferentinnen und Pfarrreferenten in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens zusammen mit der Stellungnahme der Pfarrervertretung vom 19. September 2023 und der erweiterten Begründung zur Beratung und Beschlussfassung an die 28. Landessynode zu. 

Wiederbesetzung der Superintendentenstelle des Kirchenbezirkes Löbau-Zittau
Die Kirchenleitung beschloss die Wiederbesetzung der Superintendentur des Kirchenbezirkes Löbau-Zittau zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
 

Vorstellung des Kirchenbezirkes Löbau-Zittau
Nach dem Stellenwechsel der Superintendentin des Kirchenbezirkes Löbau-Zittau zum 31. Juli 2023 muss die Kirchenleitung nun über die Wiederbesetzung dieser Pfarrstelle nach § 12 Buchst. d des Pfarrstellenübertragungsgesetzes entscheiden. Es ist üblich, dass vor einer solchen Entscheidung eine Delegation des betreffenden Kirchenbezirkes diesen und ihre Erwartungen an das Superintendentenamt vorstellen. Die Delegation aus dem Kirchenbezirk Löbau-Zittau bestand aus der Vorsitzenden der Kirchenbezirkssynode Lydia Berger (Großhennersdorf), Stephan Rehm (Eibau) als Vertreter der Pfarrerschaft, Bezirkskatechet Michael Eichhorn (Mittelherwigsdorf) als Vertreter nichtordinierter Mitarbeitender im KBZ, Lutz Engemann (Löbau) als Laienmitglied des Kirchenvorstandes der Ephoralgemeinde, Maria Burkatzki (Zittau) als Laienmitglied des Kirchenvorstandes einer anderen KG, KMD Christian Kühne (Löbau) als Mitglied des KBV sowie dem stellvertretenden Superintendenten Pfarrer Christian Mai (Kurort Jonsdorf). Sie stellten ihren Kirchenbezirk vor, gingen auf Besonderheiten der Lage und Prägung sowie auf die Situation der Kirchgemeinden und Mitarbeitenden ein, stellten besondere Projekte des Kirchenbezirkes vor und äußerten ihre Wünsche und Erwartungen an eine/n zukünftige/n Superintendenten/Superintendentin. Die Kirchenleitung dankte der Delegation für diese Vorstellung und erläuterte, dass eine Entscheidung über die Wiederbesetzung im Oktober gefällt werde. 

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchenverfassung
Die Kirchenleitung beriet über den Gesetzentwurf, mit dem die Möglichkeit digitaler Gremiensitzungen nun auch in der Verfassung verankert werden soll. Sie beschloss die Weiterleitung des Kirchengesetzes an die 28. Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung während der Herbsttagung. 

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchgemeindeordnung und anderer Kirchengesetze
Weiter beriet die Kirchenleitung den Entwurf eines Artikelgesetzes, mit dem u.a. auch in der Kirchgemeindeordnung sowie im Kirchenbezirksgesetz die Möglichkeit digitaler Gremiensitzungen verankert werden soll. Sie beschloss die Weiterleitung des Kirchengesetzes an die 28. Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung während der Herbsttagung. 

Entwurf des Sechsten Kirchengesetzes zur Änderung des Bemessungssatzes für die Dienstbezüge der Pfarrer und Kirchenbeamten
Die Kirchenleitung beriet den Gesetzentwurf, welchen das Landeskirchenamt auf der Grundlage des Beschlusses der Landessynode vom April 2023 erarbeitet hatte. Mit dem Gesetz soll der Bemessungssatz für die Besoldung der PfarrerInnen und KirchenbeamtInnen, welcher an die Besoldung der Beamten und Beamtinnen beim Freistaat Sachsen gekoppelt ist, von bisher 95 Prozent auf 100 Prozent angehoben werden. Die Kirchenleitung beschloss die Weiterleitung des Kirchengesetzes an die 28. Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung während der Herbsttagung. 

Entwurf des Zwölften Kirchengesetzes zur Änderung des Landeskirchlichen Versorgungsgesetzes
Die Kirchenleitung stimmte nach der Beratung der Weiterleitung des Gesetzentwurfes an die 28. Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung während der Herbsttagung zu. 

Bericht von der Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Krakau
Bettina Westfeld und Dr. Thilo Daniel berichteten der Kirchenleitung von der Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Krakau. Ein Schwerpunkt sei die theologische Ausbildung sowohl von Hauptamtlichen als auch Ehrenamtlichen gewesen. Auch das Thema der Frauenordination habe eine große Rolle gespielt, die es in Polen erst seit einem Jahr gebe. Insgesamt sei die Frauenordination in fast 90 Prozent aller Mitgliedskirchen eingeführt. Bestandteil sei auch ein Besuch des ehemaligen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau gewesen, nach dem auch eine Rede eines Überlebenden gehört wurde. Der neu gewählte Präsident des lutherischen Weltbundes komme aus Dänemark. 

Landeskollektenplan
Die Kirchenleitung beriet den Plan der Landeskollekten für das Jahr 2024 und stimmte diesem zu.

Vorsteherin Diakonenhaus
Bei der Besetzung bestimmter Landeskirchlicher Pfarrstellen ist die Zustimmung der Kirchenleitung vorgesehen. Darunter zählt auch die 65. Landeskirchliche Pfarrstelle des Vorstehers bzw. der Vorsteherin des Ev.-Luth. Diakonenhauses Moritzburg. Nachdem Pfarrerin Sarah Zehme bereits durch den Verwaltungsrat des Diakonenhauses in Moritzburg einstimmig gewählt worden war, übertrug ihr die Kirchenleitung den Dienst als Vorsteherin des Ev.-Luth. Diakonenhauses Moritzburg.

Visitationsbericht Chemnitz
Landesbischof Tobias Bilz berichtete der Kirchenleitung über Beobachtungen, Erfahrungen und Eindrücke seiner Visitation im Kirchenbezirk Chemnitz. Die Visitation habe im Mai 2022 stattgefunden. Es sei in der ausgehenden Corona-Zeit eine sehr spannende Visitation gewesen. Pragmatismus und Gottvertrauen seien zwei Begriffe, die ihm als Wesensmerkmale der Mitarbeitenden aufgefallen seien. Insgesamt sei Chemnitz eine Stadt und ein Kirchenbezirk mit einem ganz eigenen Gepräge. Chemnitz werde 2024 Europäische Kulturhauptstadt sein, was sowohl in der Stadt als auch in der gesamten Region wahrgenommen werde. Auch für die Kirche sei es wichtig, sich in die Vorbereitungen und das Programm einzubringen. 

Beschluss der Kirchenleitung zur Struktur- und Stellenplanung ab 2030
Seit den 1990-er Jahren hat die Landeskirche ihre Struktur- und Stellenplanung für die Stellen im Verkündigungsdienst immer wieder angepasst. Dies erfolgte in der Regel in 5-Jahres-Schritten.
Die Berechnung der Stellen für den Planungszeitraum 2025 bis 2029 ist auf der Grundlage des Papiers „Kirche mit Hoffnung“ (2016) und der dazu gefassten Beschlüsse der Kirchenleitung aus den Jahren 2016 und 2017 vorgenommen worden. Sie enthält drei Komponenten: Die erste richtet sich nach den Gemeindegliederzahlen, die zweite besteht in der Zuordnung von zwei missionarischen Pfarrstellen je Kirchenbezirk, und die dritte ist ein Härteausgleich für besonders betroffene Kirchenbezirke für den Übergang in den neuen Planungszeitraum. Der Härteausgleich erfolgt so, dass kein Kirchenbezirk gegenüber dem vorhergehenden Planungszeitraum mehr als 15% Pfarrstellen verliert.

Großröhrsdorf
Die Kirchenleitung informierte sich über den Kirchenbrand in Großröhrsdorf und die Entwicklungen danach. Die Mitglieder der Kirchenleitung dankten dem Landesbischof, dass er sofort nach dem Brand nach Großröhrsdorf gefahren sei. Dies sei ein wichtiges Signal gewesen. Neben der Sicherung der Glocken und der Beräumung der ausgebrannten Kirche müsse die Gemeinde nun bei den anstehenden Aufgaben und Klärungen unterstützt werden. 

Kirchenvorstandstag
Die Kirchenleitung blickte gemeinsam auf den Kirchenvorstandstag zurück, den alle durchweg positiv erlebt hatten. Sie dankten der Ehrenamtsakademie für die Organisation des Kirchenvorstandstages, der mit Ort, Setting, und Inhalten eine positive Grundstimmung aller Teilnehmenden erzeugt habe. Es sei deutlich geworden, dass dieser Tag zur Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit der Kirchenvorstände wichtig und notwendig sei.

Struktur- und Stellenplanung
Die Kirchenleitung beschloss im Blick auf die Struktur- und Stellenplanung ab 2025, dass in den Kirchenbezirken, die mit der Stellenplanung 2025 gegenüber der vorhergehenden Stellenplanung in den Bereichen Gemeindepädagogik und Kirchenmusik über 15% der Stellenanteile (ohne RU) abbauen müssen, in diesen Bereichen die 15% übersteigenden einzusparenden Stellenanteile erst bis zum 30.06.2027 abzubauen seien. Die Finanzierung solle über den Vakanzfonds erfolgen.

Rolle und Funktion der Kirchenleitung
Im Nachgang der Klausurtagung tauschten sich die Mitglieder der Kirchenleitung über Rolle und Funktion der Kirchenleitung aus. Nach einem Vortrag von Oberlandeskirchenrat Schurig zur Geschichte der Kirchenleitung ging es um die Frage, welche Aufgaben der Kirchenleitung im Verhältnis zur Landessynode und zum Landeskirchenamt obliegen. 

Bericht zur Pfarrdienst- und Vakanzsituation
Oberlandeskirchenrätin Margrit Klatte stellte der Kirchenleitung anhand von Grafiken die aktuellen Entwicklungen im Pfarrdienst vor und ging in diesem Rahmen auch auf die Vakanzsituation und die Ruhestandsentwicklung ein. Sie wies darauf hin, dass man für die Planung immer das Gesamtbild betrachten müsse, wozu die die Entwicklung der Studierendenzahlen, die Ruhestände, die Vakanzen und auch die geplanten Stellenkürzungen gehörten. Weiter ging sie auf die Situation des ehrenamtlichen Verkündigungsdienstes ein, bei dem die Prädikantinnen und Prädikanten die größte Gruppe darstellten, aber zu dem u.a. auch ordinierte HochschullehrerInnen gehörten. 

Austausch über aktuelle Themen
Die Kirchenleitung tauschte sich über aktuelle Themen aus. So berichteten Präsident Vollbach und Landesbischof Bilz vom aktuellen Stand der Aufarbeitungsprozesse und der Präventionsmaßnahmen in der Landeskirche. Weiter wurde die Kirchenleitung zu einem Vorfall in der Leipziger Taborkirche informiert, wo es im Rahmen einer Lesung der Pfarrerin Sarah Vecera zu Handgreiflichkeiten ihr gegenüber gekommen war. Synodalpräsidentin Westfeld berichtete vom Vortreffen der Europäischen Delegierten der Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes, das in Oxford stattgefunden hatte. 

Bericht von der Visitation der Arbeit mit Kindern
Landesbischof Tobias Bilz berichtet der Kirchenleitung von seiner Visitation der Arbeit mit Kindern in mehreren Kirchenbezirken und geht dabei auf konkrete Beispiele und Erlebnisse ein. So besuchte er verschiedene Angebote für Kinder in Kirchgemeinden, sprach mit Haupt- und Ehrenamtlichen, war in Evangelischen Schulen und Pfadfindergruppen sowie besonderen Projekten von Kirchenbezirken und Kirchgemeinden. Er betonte, dass die Arbeit mit Kindern vom Kontakt und von der Regelmßigkeit lebe und die Arbeit mit Kindern auch immer eine Arbeit mit Familien sei. Seine Erfahrungen werde er auch in den Konventen der BezirkskatechetInnen und Schulbeauftragten noch zur Diskussion stellen. 

Entwurf des Elften Kirchengesetzes zur Änderung des Landeskirchlichen Versorgungsgesetzes   
Die Kirchenleitung beriet den Gesetzentwurf und stimmte seiner Weiterleitung an die 28. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu, die das Gesetz auf der Frühjahrstagung beraten wird.                                                  

Kirchenleitungsbericht
Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf des Kirchenleitungsberichtes zu, der zur Frühjahrstagung der Landessynode gehalten werden wird. 

Kirchenleitungsempfang
Die Kirchenleitung stimmte dem Vorschlag zu, den Empfang im Rahmen der 2. Internationalen Partnerschaftstagung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens mit den sächsischen und internationalen Teilnehmenden der einzelnen Partnerschaftsgruppen zusammen in der Weinbergskirche in Dresden-Trauchau zu veranstalten. 

 

Bericht der Kirchenleitung
Die Mitglieder der Kirchenleitung berieten den vorliegenden Entwurf des Berichtes der Kirchenleitung an die 28. Landessynode. 

Aktualisierung der Planungszahlen 2025
Die Kirchenleitung beriet die Aktualisierung der Planungszahlen anhand der aktuellen Gemeindegliederprognose zur Fortführung der Struktur- und Stellenplanung ab 2025. Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer ging dabei nochmals auf die Grundsatzpapiere der Kirchenleitung ein. Mit „Damit die Kirche im Dorf bleibt – Strukturelle Überlegungen im ländlichen Raum“ (2015), „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ (2016) und „Kirche in der Großstadt“ (2017) seien die Grundlagen der heutigen Planungen gelegt worden. Die Richtgrößen für die Struktur- und Stellenplanung sind auf 6000 (Dresden, Leipzig), 5000 (Chemnitz) und 4000 (andere Kirchenbezirke) Gemeindeglieder festgelegt worden. Für die Berechnung der künftigen Stellen seien neben der Orientierung an den Gemeindegliederzahlen noch zwei weitere Kriterien bestimmt worden. So würden nun jedem Kirchenbezirk daneben zwei missionarische Pfarrstellen zugewiesen und es sei festgelegt worden, dass bei Kürzungen die Einschnitte 15% der jeweils aktuellen Pfarrstellenplanung nicht übersteigen sollten. Anhand von Grafiken erläuterte OLKRin Schaefer die Gemeindegliederentwicklung und die allgemeine Bevölkerungsentwicklung, bevor die Kirchenleitung über die Berechnungen für die Stellen im Verkündigungsdienst ab 2025 beriet. 

Information zu geplanter Dezernatsstruktur im Landeskirchenamt
Präsident Vollbach erläuterte der Kirchenleitung die geplante Verteilung der Aufgaben des bisherigen Dezernates IV anhand einer Vorlage, welche von den theologischen Dezernaten gemeinsam erarbeitet worden sei. 

Berufung in die 28. Landessynode
Die Kirchenleitung berief Georg-Ludwig von Breitenbuch (MdL, Land- und Forstwirtschaft, Kohren-Sahlis) als Mitglied in die 28. Landessynode. Die Berufung erfolgte in Nachfolge von Thomas Queck (Maurermeister, Arbeitskreis „Handwerk und Kirche“, Stützengrün), der sein Mandat niedergelegt hatte. 

Ruhestand von OLKR Ihmels
Oberlandeskirchenrat Karl Ludwig Ihmels, Dezernent des Dezernat IV – Gemeindeaufbau, Seelsorge und Medien, hat um Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. Juni 2023 gebeten hat. Dem wurde durch die Kirchenleitung entsprochen.

Beratung zum kirchlichen Arbeitsrecht
Oberlandeskirchenrätin Dr. Jördis Bürger informierte die Kirchenleitung über die rechtlichen Grundlagen und Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht, die Arbeit der Arbeitsrechtlichen Kommission sowie die letzten dort getroffenen Entscheidungen (nachlesbar im Amtsblatt). Dr. Bürger erläuterte, dass sich Mitarbeitende über über die Mitarbeitervertretungen wie z.B. den VKM an die Arbeitsrechtliche Kommission wenden könnten. In der Beratung wurden diese Fragen nochmals vertieft vor dem Hintergrund der Situation in einzelnen Berufsgruppen sowie der Nachwuchssituation insgesamt. 

Beratung zur Kirchensteuer- und Mitgliederentwicklung
Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer informierte die Kirchenleitung über erste Ergebnisse der Kirchensteuer- und Mitgliederentwicklung 2022. Konkrete Informationen zur Mitgliederstatistik für 2022 seien jedoch erst im Februar bzw. März zu erwarten. 

Nachrichten der Kirchenleitung 2022:

Rückblick auf Herbsttagung der Landessynode
Im Nachgang der Herbsttagung tauschte sich die Kirchenleitung im Rahmen eines Rückblickes über die Beschlüsse und Themen der Herbsttagung der 28. Landessynode aus. 

Zustimmung zur Erprobung der Agende "Einweihung - Widmung - Entwidmung"
Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf zur Erprobung „Einweihung – Widmung – Entwidmung. Agende für die Union Evangelischer Kirchen in der EKD, Band 7 und Agende IV, Teilband III der VELKD für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden“ zu. Dieser wird damit vom 1. Oktober 2022 bis 31. Mai 2023 in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens zur Erprobung freigegeben. Bei entsprechenden agendarischen Handlungen unter Verwendung des Erprobungsentwurfs kann vom Kirchengesetz über die Einführung der neu bearbeiteten Ausgabe des Vierten Bandes der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden vom 17. November 1992 (ABI. 1992 S. A 182) abgewichen werden.
Den Vorsitzenden der Pfarrkonvente sowie den Superintendentinnen und Superintendenten werden die theologischen Grundlagen der Agende sowie das Verfahren der Erprobung vorgestellt. Verschiedene Personen und Einrichtungen werden zudem um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahme der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wird danach vom Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens beschlossen und bis zum 31. Oktober 2023 an den Amtsbereich der VELKD im Kirchenamt der EKD versandt. Mit Rückfragen oder bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Gottesdienstreferenten, OKR Dr. Martin Teubner (martin.teubner@evlks.de).

Entwurf des Haushaltgesetz 2023 
Die Kirchenleitung beriet intensiv über den Haushaltplan 2023 und das dazu gehörende Kirchengesetz. Im Ergebnis das Kirchengesetz zur Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Herbsttagung an die 28. Landessynode weitergeleitet. 

Entwurf eines Zweiten Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über das Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltplanes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens für das Haushaltjahr 2022 und des Zuweisungsgesetzes
Die Kirchenleitung beriet über das Änderungsgesetz und beschloss im Ergebnis, es zur Beratung und Beschlussfassung an die 28. Landessynode weiterzuleiten. 

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Versorgungsgesetzes
Die Kirchenleitung beriet intensiv über die Änderung des Versorgungsgesetzes und beschloss, es zur Beratung und Beschlussfassung an die 28. Landessynode weiterzuleiten.

 

Bericht von der Vollversammlung des ÖRK in Karlsruhe
Oberkirchenrat Friedemann Oehme und Pfarrerin Ulrike Franke berichteten der Kirchenleitung von der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen, an der beide teilgenommen haben. Neben ihnen waren noch verschiedene weitere Personen aus dem Bereich der Landeskirche dabei. So gab es eine Besuchsgruppe, die zusammen mit dem Friedensbeauftragten der Landeskirche, Michael Zimmermann, teilgenommen haben. Eine weitere Gruppe war über das Programm „Mission to he North" des Leipziger Missionswerkes dabei. Darunter waren Teilnehmende aus den Partnerkirchen Tansania und Indien. Ulrike Franke berichtete von den internationalen Begegnungen und den gemeinsamen Gottesdiensten. Aktuelle Themen seien der Umgang mit der russisch-orthodoxen Kirche in Russland sowie der Umgang mit dem Konflikt in Israel und Palästina gewesen. Auch die Klimagerechtigkeit sei ein großes Thema der Vollversammlung gewesen, wo die Kirchen des globalen Südens allen die besondere Brisanz des Themas aus ihrer Perspektive verdeutlicht hätten. Friedemann Oehme sagte, für ihn sei der Begriff der „Ökumene des Herzens“ besonders eindrücklich gewesen, der im Abschlusswort der Versammlung als zentraler Begriff formuliert worden sei. Außerdem sei es eine große Überraschung gewesen, dass beide sächsische Delegierte, Frau Schuster und Frau Mahling, in den Zentralausschuss des ÖRK gewählt wurden.

Zum Bericht von der Vollversammlung des ÖRK 

Information zum Rahmenschutzkonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der EVLKS
Präsident Hans-Peter Vollbach informierte die Kirchenleitung über die Struktur der Arbeitsbereiche Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt. Das gerade fertiggestellte Rahmenschutzkonzept sei eine wichtige Grundlage für die Erstellung von Schutzkonzepten in den Kirchgemeinden und kirchlichen Einrichtungen. Anfang Oktober werde es gedruckt vorliegen und in den Kirchgemeinden verteilt. Dazu werde es auch weitere umfangreiche Informationen auf der Internetseite geben. 

Zum Rahmenschutzkonzept

Information zum Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Pobershau
Die Kirchenleitung nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. welcher den drei Auftraggebern (Landeskirche, Kirchenbezirk Marienberg und Kirchgemeinde Kühnhaide-Pobershau) übergeben worden und veröffentlicht worden ist. Die Beratungen der Kirchenleitung münden in eine Pressemitteilung der Landeskirche. 

Zum Zwischenbericht der UAKP und der Stellungnahme der Kirchenleitung

Information zur Theologischen Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer
Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel informiert die Kirchenleitung, dass hinsichtlich der theologischen Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer, die auch auf Anregung verschiedener Betroffener geplant wird, eine Arbeitsgruppe gegründet wurd. Dieser gehören folgende Personen an: Prof. Dr. Roland Biewald (TU Dresden, Philosophische Fakultät, lnstitut für Evangelische Theologie), Prof. Dr. Veronika- Albrecht-Birkner (Universität Siegen, Philosophische Fakultät, Theologisches Seminar) und Prof. Dr. Peter Zimmerling (Universität Leipzig, Theologische Fakultät). Die in Briefen, Veröffentlichungen und Gesprächen gestellten Fragen Betroffener sollen in die Arbeit einbezogen werden.

Entwurf eines Kirchengesetzes über die Wahl des Landesbischofs und des Präsidenten des Landeskirchenamtes
In der Frühjahrstagung 2022 hatte die 28. Landessynode über den Gesetzentwurf beraten, jedoch nicht beschlossen. Mit dem Beschluss vom 8. April 2022 zu Drucksache 100 (in der Fassung weiterer Änderungsanträge) wurde das Landeskirchenamt gebeten, einen neuen Gesetzentwurf und die notwendigen Änderungen der Kirchenverfassung vorzubereiten. Der neue Gesetzentwurf wurde in der Kirchenleitung beraten und zur Beratung und Beschlussfassung der 28. Landessynode weitergeleitet. Ziel ist es, insbesondere die Kommunikation in die Landessynode zu verbessern und die Beteiligung der Landessynode zu erhöhen.

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchgemeindeordnung, der Kirchenvorstandsbildungsordnung, des Kirchenbezirksgesetzes und weiterer Verfahrensvorschriften in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Mit diesem Entwurf eines Artikelgesetzes werden verschiedene Änderungen in Kirchengesetzen vorgenommen werden. Durch Artikel 1 Nummer 1 soll die Kirchgemeindeordnung dahingehend geändert werden, dass die öffentliche Bekanntmachung von das Friedhofswesen regelnden Ortsgesetzen (wie zum Beispiel Gebührenordnungen) künftig in einem zentralen Friedhofsanzeiger der EVLKS erfolgt. Damit sollen die Kirchgemeinden als Friedhofsträger davon entlastet werden die verpflichtende Veröffentlichung dieser Regelungen vor Ort selbst zu organisieren. Der Entwurf des Kirchengesetzes wurde durch die Kirchenleitung beraten und der 28. Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet. 

Rundgang durch das Landeskirchliche Archiv
Die Sitzung der Kirchenleitung fand in den Räumen des Landeskirchlichen Archivs in Dresden statt. Nach einer gemeinsamen Andacht mit den Mitarbeitenden des Landeskirchlichen Archivs erfolgte ein Rundgang durch die Räume des Archivs

Plan der Landeskollekten 2023
Die Kirchenleitung beriet den Plan der Landeskollekten für das Jahr 2023 und stimmte diesem zu. 

Weiterarbeit an den Klausurthemen der Kirchenleitung
Die Kirchenleitung beschäftigte sich mit den Themen, welche sie als Schwerpunktthemen in ihrer Klausurtagung festgelegt hatte. 

 

Austausch zum Ukraine-Krieg
Landesbischof Tobias Bilz begann die Sitzung mit einem Impuls zum Krieg in der Ukraine, der bereits über 100 Tage währte. Auch innerhalb der evangelischen Kirche gebe es unterschiedliche Haltungen zu diesem Krieg. Die Kirchenleitung tauschte sich dazu aus, wie diese in den Kirchgemeinden wahr- und aufgenommen werden. Viele Mitglieder berichteten von einem hohen Maß an Engagement, welches weiterhin in den Kirchgemeinden zu sehen sei. Inzwischen kämen aber auch die langfristigen Folgen dieses Krieges zunehmend in den Blick. Konsens besteht darin, dass Kirche und Diakonie für Menschlichkeit und für die Schwachen und Verletzten auf allen Seiten eintreten sollten. 

Rückblick auf die Frühjahrstagung der Landessynode
Im Austausch zur Frühjahrstagung würdigten die Mitglieder der Kirchenleitung den Umgang mit der Kurt-Ströer-Thematik. Einigkeit bestand darin, dass für eine gute Arbeit der Landessynode eine viertägige Tagung erforderlich sei und die verkürzte Frühjahrstagung so nicht wiederholt werden sollte. 

Diakonie und Mission
Die Beschäftigung mit der Diakonie als einem wichtiges Handlungsfeld einer missionarischen Kirche hatte sich die Kirchenleitung in ihrer Klausurtagung vorgenommen. Zum Schwerpunkt "Diakonie und Mission" nahmen OLKR Burkart Pilz und OKR Dietrich Bauer zunächst eine theologische Einordnung zum Verhältnis von Kirche und Diakonie vor. In einem zweiten Teil ging es um strategische Ansätze des Diakonischen Werkes Sachsen sowie um Aufgaben und Dienstleistungen des Landesverbandes bzw. der Geschäftsstelle der Diakonie Sachsen. Die Kirchenleitung tauschte sich intensiv dazu aus. Dabei stand allen vor Augen, dass die Begegnungs- und Kontaktfläche mit Menschen, die Kirche nicht kennen, nirgends so groß sei wie in der Diakonie. Der dort vorfindliche Erfahrungsschatz im Auf-die-Menschen-zugehen könnte in den Bereichen Gemeindeaufbau und Mission aufgegriffen werden (Nicht umsonst hießen die Diakonischen Werke in den Städten „Stadtmission“). Die Verkündigung in Wort und die Verkündigung in Tat seien beide bedeutsam und wichtig. 

Diese Sitzung der Kirchenleitung wurde abgesagt. 


    

    
    

    

    
    

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<p>Diese Sitzung der Kirchenleitung wurde abgesagt. </p>
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Coronabedingt fand die Sitzung der Kirchenleitung als Videokonferenz statt. 

Austausch zum Ukraine-Krieg 
Die Kirchenleitung tauschte sich in ihrer digitalen Sitzung zur aktuellen Situation angesichts des Ukraine-Krieges aus. Mitglieder der Kirchenleitung berichteten von dem Friedensgebet mit Bischof Dietrich Brauer, welches 13 Uhr im Landeskirchenamt stattgefunden hatte. Bischof Brauer hatte in diesem Rahmen erzählt, dass die lutherische Kirche in Russland derzeit unter großem Druck stehe. Weiter erläuterten Mitglieder der zentralen Ansprechgruppe aus Landeskirche und Diakonie die aktuelle Lage in Sachsen und die Möglichkeiten, wie Kirchgemeinden und einzelne Christen ankommenden Flüchtlingen helfen könnten. So gebe es nun Hinweise für Kirchgemeinden, die kirchlichen Wohnraum zur Verfügung stellen wöllten. In allen Kirchenbezirken stehen Ansprechpartner zur Verfügung, um Unterstützung und Anfragen regional mit Landkreisen und Kommunen zu koordinieren. Von eigenen Hilfs- oder Flüchtlingstransporten sollte abgesehen werden, wenn die Bedarfe vor Ort bzw. die Unterbringung der Personen nicht gesichert sei. Dafür würden nach wie vor Spenden gebraucht, um die Partnerkirchen in Osteuropa bei der Versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen. Die Kirchenleitung würdigte die große Zahl an Friedensgebeten, die in den sächsischen Kirchgemeinden angeboten werden. Für Fragen zur Friedensethik, Friedensbildung bzw. Kriegsdienstverweigerung steht der Friedensbeauftragte Michael Zimmermann zur Verfügung. Viele Hinweise und Informationen sind auf der Website der Landeskirche zusammengestelt. 

Bericht zur Finanzentwicklung 2021 
Zunächst beschäftigte sich die Kirchenleitung mit der Entwicklung der Mitgliederzahlen, welche bereits am 9. März 2022 veröffentlicht worden waren. Stellvertretend für die Finanzdezernentin Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer berichtete Kathleen Westphal den Mitgliedern der Kirchenleitung die wichtigsten Daten der Finanzentwicklung des letzten Jahres. Sie begann ihren Bericht mit einer Rückschau auf das erste Coronajahr 2020, wo zunächst von einer sehr viel höheren Einbuße ausgegangen worden war, als sie dann tatsächlich eingetroffen sei. Auch für das Jahr 2021 war von Seiten des Finanzministeriums zunächst mit Steuermindereinnahmen gerechnet worden, die nicht eingetroffen seien. 

Thesen zur gemeindlichen Arbeit mit Kindern / Kinder-Kirchen-Konferenz
Der Bildungsdezernent Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz erläuterte die zentrale Bedeutung der gemeindlichen Arbeit mit Kindern und die Notwendigkeit, dass diese Arbeit mit hoher Kompetenz und entsprechend qualifizierten Personen erfolge. Er berichtete, dass Corona für die Arbeit mit Kindern eine große Zäsur bedeutet habe. Dies könne man an den Zahlen der Taufe sehen, aber auch anhand der Berichte vieler GemeindepädagogInnen in Kirchgemeinden wahrnehmen. Zu den vorliegenden Thesen der Kinder-Kirchen-Konferenz erläuterte Burkart Pilz deren Entstehung und Zielsetzung. 2018 sei die Kinder-Kirchen-Konferenz als Fachkonferenz zur gemeindlichen Arbeit mit Kindern innerhalb der Landeskirche eingesetzt worden. Ziel der Konferenz sei die Erarbeitung von Arbeitsthesen für die künftige gemeindliche Arbeit mit Kindern gewesen. Diese Thesen lägen der Kirchenleitung nun als Grundlagenpapier zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit ihnen sollen Impulse gegeben werden, Kinder als vollwertige Gemeindeglieder wahrzunehmen, ernst zu nehmen, sie an Kirche zu beteiligen und ihnen auch Verantwortung und eigene Ämter und Dienste zuzutrauen. Kinder sollten die Kirche als ihre Kirche wahrnehmen können, so Pilz. Die Kirchenleitung beriet intensiv über diese Thesen und dankte den Teilnehmern der Kinder-Kirchen-Konferenz für ihre Arbeit. Sie wünscht sich eine lebhafte Debatte zu den erarbeiteten Thesen und regt die fachliche Weiterentwicklung der Thesen an.

Austausch zum Krieg in der Ukraine
Die Mitglieder der Kirchenleitung tauschten sich angesichts des seit vier Tagen währenden russischen Angriffs auf die Ukraine zur Situation aus. Der Friedensbeauftragte der Landeskirche, Michael Zimmermann, war als Gast anwesend. Er machte deutlich, dass zuerst die Menschen in der Ukraine im Blick sein sollten. Weiter sei es wichtig zu reflektieren, was durch diesen Krieg mit dem eigenen Denken und Fühlen passiere. Es gelte genau wahrzunehmen, welche Entscheidungen in dieser Zeit in großer Geschwindigkeit getroffen würden und welche davon auch kritisch reflektiert werden müssten. Es sei wichtig zu überlegen, wie die Verkündigung des Evangeliums aktuell ausgerichtet werden müsste, und ebenso wichtig sei es dabei zu formulieren, was die Hoffnung für uns Christen sei. Konkret müsse nun geprüft werden, was die Kirchen tun sollten, wem geholfen werden solle, welche Kontakte gepflegt werden sollten, wo öffentliche Signale gesendet werden müssten und welche konkreten Hilfsangebote unterstützt werden können. Der Diakonie-Vorsitzende Dietrich Bauer informiert, dass die Diakonie derzeit in zwei Bereichen aktiv sei: Die Diakonie Katastrophenhilfe sammle bereits Spenden und arbeite in den Grenzregionen mit Parnerorganisationen zusammen. In Sachsen gehe es nun um die Vorbereitung dafür, dass Geflüchtete aufgenommen werden könnten. Es wird ergänzt, dass auch evangelische Tagungs-, Freizeit- und Rüstzeitheime die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine angeboten haben. Die Kirchenleitung formuliert ein Wort zum Ukraine-Krieg, welches im Anschluss an die Sitzung veröffentlicht wird. 

Beratung eines Kirchengesetzes
Dem Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über das Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltplanes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens für das Haushaltjahr 2022 wurde durch die Kirchenleitung nach Beratung zugestimmt. Mit dem Kirchengesetz sollen zwei Neuerungen im Bereich der Rücklagenbildung im landeskirchlichen Haushalt  eingeführt werden. So soll künftig das planmäßige und langfristige Auffüllen der Haushaltrücklage im landeskirchlichen Haushalt mit einer besonderen Regelung ermöglicht und mit der Kirchensteuerschwankungsrücklage eine zusätzliche Rücklage eingeführt werden. Das Kirchengesetz wird nun zur Beratung und Beschlussfassung an die 28. Landessynode weitergeleitet. 

Die Sitzung der Kirchenleitung endete bereits 16:00 Uhr. Die Mitglieder der Kirchenleitung nahmen um 17:00 Uhr gemeinsam am Friedensgebet in der Dresdner Kreuzkirche teil. 

 

Beratung zu aktuellen Themen

Die Kirchenleitung beriet zur aktuellen Corona-Situation in Sachsen und tauschte sich aus zu den Regelungen für Seelsorge und Gottesdienste, zu Reaktionen aus den Kirchgemeinden und zum Umgang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Einrichtungen der Diakonie. 

Weiter informierte sich die Kirchenleitung über die Fälle sexualisierter Gewalt durch Kurt Ströer, welche im Dezember 2021 durch die Landeskirche und die Freie Presse öffentlich gemacht worden waren. Landesbischof Tobias Bilz stellt klar, dass die Landeskirche verantwortlich sei für eine transparente und umfassende Aufarbeitung. Momentan werde geprüft, ob dies im Rahmen der durch die EKD beauftragten wissenschaftlichen Studie geschehen könne. Derzeit werden die vorliegenden Unterlagen durch den Forschungsverbund ForuM – Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland gesichtet. Betroffene könnten sich an die Ansprechstelle der Landeskirche sowie die unabhängige Kommission zur Anerkennung erlittenen Leids wenden. 

Benennung einer Delegation für die 13. Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes 2023
Die 13. Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes (LWB) wird vom 13. bis 19. September 2023 in der südpolnischen Stadt Krakau stattfinden. Als Delegierte für die Vollversammlung wurden folgende Personen durch die Kirchenleitung nominiert: Bettina Westfeld (Präsidentin der 28. Landessynode), Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel, Superintendentin Ulrike Weyer (Kirchenbezirk Plauen), Helena Funk.(Arbeitsstelle Eine Welt Leipzig).

Empfang der Kirchenleitung
Nach einem pandemiebedingten Ausfall des Empfangs der Kirchenleitung in den beiden zurückliegenden Jahren soll 2022  wieder ein Sommerempfang stattfinden. Die Kirchenleitung beschloss, für den Empfang am 13. Juni 2022 in die neue Jugendkirche Dresden einzuladen, wobei die Evangelische Jugendarbeit besonders in den Blick genommen werden soll.

Informationen zu Finanzen
Die Finanzdezernentin Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer informierte die Kirchenleitung über das Kirchensteueraufkommen im vergangenen Jahr. 


Nachrichten der Kirchenleitung 2021:

Rückblick auf die Herbsttagung der Landessynode
Die Kirchenleitung nahm sich Zeit für einen Rückblick auf die Herbsttagung der Landessynode, den Ablauf unter Pandemie-Bedingungen, die Ergebnisse sowie die Erfahrungen u.a. mit der erweiterten Ausschusssitzung. Die Herbsttagung der Landessynode hatte vom 12.-15. November 2021 in Präsenz im Haus der Kirche in Dresden stattgefunden. Berichte und Beschlüsse sind hier zu finden: 

Beratung zur aktuellen Corona-Situation
Die Kirchenleitung tauschte sich zur aktuellen Lage in Sachsen, den aktuellen Planungen für das zweite Weihnachten unter Corona-Bedingungen sowie zu den Erfahrungen im Umgang mit der 3G-Regel bei Gottesdiensten aus.

Information zu Fällen sexualisierter Gewalt
Präsident Hans-Peter Vollbach informierte die Kirchenleitung über die Fälle sexualisierter Gewalt durch Kurt Ströer, welche am 4. Dezember 2021 durch die Landeskirche und die Freie Presse öffentlich gemacht worden waren. Eine unabjhängige Aufarbeitung sei zwingend notwendig, derzeit werde die Möglichkeit einer Aufarbeitung im Rahmen der wissenschaftlichen Studie der EKD geprüft. 

In einer Sondersitzung hat sich die Kirchenleitung zur aktuellen Lage im Blick auf die Corona-Regelungen beraten und sich für eine Empfehlung an die Kirchgemeinden ausgesprochen. Diese wurde am 28. November 2021 mit allen Superintendentinnen und Superintendenten und danach nochmals im Landeskirchenamt besprochen.

Empfehlung für die Vorbereitung der Weihnachtszeit
Angesichts der aktuellen Entwicklungen in Sachsen werden alle Kirchgemeinden dringend gebeten, vor Ort nach verantwortlichen Formaten für Weihnachten zu suchen. Die leitende Frage sollte dabei sein „Wie können wir als Kirche bei den Menschen sein und gleichzeitig einen Beitrag zum Eindämmen der Pandemie leisten?“.

Die Kirchenleitung hat dazu in einer Sondersitzung beraten und ermutigt alle Kirchgemeinden ausdrücklich, auch Alternativen zu Präsenzgottesdiensten in den Blick zu nehmen und an die vielfältigen Erfahrungen des vergangenen Weihnachtsfestes anzuknüpfen. Neben offenen Kirchen gab es in vielen Orten auch digitale Angebote, Stationen- und Krippenwege im Freien oder Ideen für ein Weihnachten zu Hause. Die Kirchenleitung bittet alle Kirchgemeinden dringend darum, im Advent und zu Weihnachten die Kirchen geöffnet zu halten und seelsorgerliche Begleitung anzubieten.

 

Haushalt und weitere Kirchengesetze
Die Kirchenleitung stimmte mehreren Entwürfen von Kirchengesetzen zu und leitete die Vorlagen damit zur Beratung und Beschlussfassung an die 28. Landessynode weiter. Diese tagt vom 12. bis 15. November 2021 im Haus der Kirche. Folgende Kirchengesetze wurden durch die Kirchenleitung beraten:

Entwurf des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltplanes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens für das Haushaltjahr 2022
Finanzdezernentin Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer erläutert die bisherige Entwicklung der Kirchensteuern und die Ansätze für den Haushalt 2022. Das Kirchensteueraufkommen 2022 werde danach mit 121,8 Millionen Euro höher angesetzt als in den Vorjahren. Mit der Personalkostenerhöhung sollen 2022 die aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzten Gehaltsanpassungen nachgeholt werden. Der EKD-Finanzausgleich werde in den nächsten Jahren abschmelzen, im kommenden Jahr betreffe dies eine Mindereinnahme von 2,4 Millionen. 

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über das Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Mit dem Kirchengesetz die Beträge für die Substanzerhöhungsrücklage angehoben werden. Die Grundlagen für die bisherigen Beträge seien aus dem Jahr 2009 und aufgrund der Erhöhungen der Baupreise veraltet, erläutert Oberlandeskirchenrätin Carmen Kuhn. Letztere seien seither Prüfungen zufolge um ca. 35 Prozent gestiegen. In enger Abstimmung mit den Regionalkirchenämtern und dem Rechnungsprüfungsamt werde nun ein Gesetzentwurf vorgelegt, der eine stufenweise Anhöhung ab 2023 um 15 Prozent und eine weitere Erhöhung ab 2025 um weitere 20 Prozent vorsieht. Weiterhin werde eine Regelung zur Rücklagenbildung für Neubauten neu eingeführt.

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Visitationsordnung, des Kirchenbezirksgesetzes und des Landessynodalwahlgesetzes
Das Artikelgesetz beinhaltet die Veränderung der Visitationsordnung, des Kirchenbezirksgesetzes und des Landessynodalwahlgesetzes.

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Zentralstellengesetzes
Ziel des Gesetzentwurfes ist die Klärung, dass bei Vertragsänderungen auch die Stellenbewertungen und Eingruppierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüft werden. Die Kirchgemeinden sollten hier die Zentrale Personalverwaltung in Anspruch nehmen können. Für Haushaltfragen bleiben weiterhin die Regionalkirchenämter zuständig.

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Mit diesem Kirchengesetz wird auf die Änderungen im Umsatzsteuerrecht reagiert. Bisher waren die öffentlich-rechtlichen juristischen Personen nicht umsatzsteuerpflichtig. In der neuen Gesetzeslage sind sie es grundsätzlich und müssen nachweisen, dass sie es nicht sind bzw. dass diese Ausnahme nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. In Schwesterkirchverhältnissen muss daher die Übertragung der Wahrnehmung von Aufgaben durch die Kirchenvorstände beschlossen werden (Abs. 5). In den neuen Absätzen 6 bis 8 werden im Paragraf 2 des Gesetzes verschiedene Varianten angeboten. Paragraf 3 bezieht sich  auf die Aufgabenübertragung in Kirchspielen, Kirchgemeindebünden und Kirchgemeinden im Hinblick auf Friedhöfe. Paragraf 4 regelt den Fall, dass Kirchenbezirke öffentliche Aufgaben an ein Kirchspiel, einen Kirchgemeindebund, eine Kirchgemeinde oder einen anderen Kirchenbezirk übertragen.

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes – Zulage Pfarramtsleitung/ Anpassung Vikariatsbezüge
Das Kirchengesetz sieht eine feste Zulage für alle Pfarramtsleitungen vor, die jedoch nicht mehr ruhegehaltsfähig sein soll. Damit soll es keine gesonderte Festlegung der Pfarrstellen mit besonderer Verantwortung mehr geben, sondern diese sollen grundsätzlich an die Pfarramtsleitung gekoppelt sein. Weiter sieht der Gesetzentwurf eine Veränderung der Vikarsbezüge vor. Die Bezüge sollen künftig an die Entwicklung der Pfarrergehälter geknüpft sein und die Hälfte der Bezüge betragen. 

Kirchliche Aktionen im Vorfeld der Bundestagswahl
Die Mitglieder der Kirchenleitung informierten sich gegenseitig über einzelne kirchliche Diskussions- und Informationsplattformen im Vorfeld der Bundestagswahl. So lädt die Evangelische Jugend in einigen Orten zu Wahlforen mit Kandidatinnen und Kandidaten für die Bundestagswahl ein. Die ökumenische Arbeitsgemeinschaft Kirche für Demokratie und Menschenrechte hat unter dem Titel "Weichen stellen!" Anregungen vorbereitet, um Christen zu motivieren, aktiv und bewusst an dieser Wahl teilzunehmen. Die Diakonie Sachsen lädt ein zu einer Aktion "Wir gehen wählen!". Von der Diakonie Deutschland wird zudem ein Sozial-O-Mat zur Bundestagswahl angeboten. Die Evangelische Erwachsenenbildung lädt zusammen mit anderen christlichen Bildungsträgern zu einem Wahlprogrammcheck und Diskussionen ein. 

Die Bedeutung der Bibel für kirchenleitende Entscheidungen
Zu Beginn ihrer Legislatur tauschte die Kirchenleitung sich über den Grundlagentext des Rates der EKD aus und beriet darüber, wie die dort benannten Aspekte auch den Leitungsgremien von Kirchgemeinden zur Verfügung gestellt werden können. 

Austausch über ethische Fragen zur Sterbehilfe
In einer intensiven Diskussion zum Thema Sterbehilfe und assistierter Suizid beriet die Kirchenleitung darüber, ob eine und welche Position der Landeskirche hier öffentlich formuliert werden sollte. In diesem Zusammenhang tauschte man sich zunächst über ein Arbeitspapier zu diesem Thema aus, welches derzeit von Vertretern der Landeskirche und der Diakonie Sachsen erarbeitet wird. 

Bericht zur Finanzsituation der Landeskirche
Als Finanzdezernentin gab Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer einen Überblick über die Finanzsituation der Landeskirche und die Kirchensteuerentwicklung im Jahr 2021. 

Bericht zum Jubiläum der Landessynode
Synodalpräsidentin Bettina Westfeld informierte die Kirchenleitung über den Planungsstand des Festtages, welcher anlässlich des 150jährigen Jubiläums der Landessynode im November stattfinden soll. 

Klausurtagung der Kirchenleitung
In einer Klausurtagung tauschten sich Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Kirchenleitung aus über Arbeitsweise und inhaltliche Schwerpunkte der Kirchenleitung in der Legislatur. An den Themen soll in den nächsten Monaten intensiv weitergearbeitet werden. 

Rückblick Landessynode
Die Mitglieder der Kirchenleitung nahmen sich zu Beginn der Sitzung der Kirchenleitung Zeit, die im Juli stattgefundene verschobene Frühjahrstagung der 28. Landessynode zu reflektieren. 

Hochwasser-Katastrophe
Im Gebet gedachte die Kirchenleitung der Menschen in den Hochwasserregionen und insbesondere der Familien, die Angehörige verloren haben. Landesbischof Tobias Bilz hatte sich mit einem Wort an die Kirchgemeinden gewandt und um Gebet und Spenden gebeten. Für die schnelle Reaktion wurde ihm gedankt. 

Gemeindeglieder- und Kirchensteuer-Entwicklung
Die Finanzdezernentin, Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer, stellte der neu zusammengesetzten Kirchenleitung die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen und des Kirchensteueraufkommens sowie die Prognosen für die Zukunft anhand von Zahlen und Diagrammen dar. Außerdem erläuterte sie ausführlich, wie sich der Haushalt der Landeskirche zusammensetzt und woraus sich Einnahmen und Ausgaben zusammensetzen. Die Kirchenleitung diskutierte intensiv über die Entwicklung und Handlungsnotwendigkeiten. 

Ernennung einer Superintendentin
Die Kirchenleitung ernannte Brigitte Lammert (49), Pfarrerin in Ebersbach/Neugersdorf und Pfarramtsleiterin im Kirchspiel Oberes Spreetal, als Superintendentin des Kirchenbezirkes Pirna, nachdem diese am 21. Juni 2021 durch die Kirchenbezirkssynode gewählt worden war und das Votum der Ortsgemeinde vorlag. Brigitte Lammert wird ihr neues Amt in Pirna am 1. Januar 2022 antreten. Die offizielle Einführung ins Amt der Superintendentin wird durch Landesbischof Tobias Bilz in einem Gottesdienst am 23. Januar 2022 um 14:00 Uhr in der Stadtkirche St. Marien Pirna erfolgen.

 

Maßnahmeplan zur Förderung von Frauen und Männern in kirchlichen Ämtern und Funktionen mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen in der Kirche 
Die Mitglieder der Kirchenleitung tauschten sich zum Stand der Umsetzung des Maßnahmeplans aus, welcher in Kirchenleitung und 27. Landessynode beschlossen worden war. 

Plan der Landeskollekten für das Jahr 2022 
Die Kirchenleitung beriet und beschloss den Plan der Landeskollekten für das Jahr 2022. 

Schutz vor sexualisierter Gewalt
Die Kirchenleitung beriet und beschloss den Entwurf eines Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth Landeskirche Sachsens. Dieser wird nun der Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Mit diesem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sollen Menschen im Wirkungskreis der Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und andere schutzbedürftige Menschen, durch Schutz- und Präventionskonzepte und andere Maßnahmen und Regelungen der Landeskirche vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Dafür sieht das Kirchengesetz die Übernahme der diesbezüglichen EKD-Richtlinie vor. 

Einführung in die Arbeit der Kirchenleitung
Die neu konstituierte Kirchenleitung beschäftigte sich in ihrer ersten Sitzung mit der Geschäftsordnung, stimmte sich zum Verfahren der Sitzungen ab und beschloss die Planung eines Klausurtages in nächster Zeit.

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über die Einführung des Evangelischen Gottesdienstbuches
Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung des Gesetzentwurfes an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung zu. Aufgrund der Neufassung der Perikopenordnung ist auch eine Änderung des Gottesdienstbuches erforderlich, welches die nun neu gefassten Predigttexte und Gebete enthält. Die Gottesdienstbücher sind im Taschenbuchformat bereits gedruckt und sollen nun offiziell genutzt werden dürfen, was einer kirchengesetzlichen Regelung bedarf. 

 

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Verfassung, des Kirchenbezirksgesetzes und der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung des Gesetzentwurfes an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung zu. Das Kirchengesetz muss ein zweites Mal in der Landesssynode beraten werden, da nach der Digitalsitzung im März 2021 die beschlossene Textfassung der 1. Lesung von der Textfassung der 2. Lesung different war.

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Disziplinargesetz
Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung des Gesetzentwurfes an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung zu. Hierbei handelt es sich um eine Anpassung des landeskirchlichen Gesetzes, die aufgrund einer Änderung des EKD-Disziplinargesetzes erforderlich wird.

Entwurf eines Zweiten Kirchengesetzes zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen
Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung des Gesetzentwurfes an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung zu. Hintergrund ist eine Verabredung der Gliedkirchen der EKD zu einer einheitlichen Vereinbarung zur Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen. Diese 2005 getroffene Vereinbarung wurde 2007 durch ein Kirchengesetz für die Landeskirche geregelt. Aufgrund der Erfahrungen soll nun das Verfahren der Umgemeindung vereinfacht werden, was mit dem Kirchengesetz rechtlich nachvollzogen werden soll.  

Beschluss zur Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses
Die Kirchenleitung stimmte der Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses zu. Diese ist erforderlich, um die kirchlichen Regelungen in Einklang mit den staatlichen Kirchensteuerregelungen zu bringen. Unter anderem wird der Schlüssel zur Aufteilung der Kirchensteuermittel zwischen katholischer und evangelischer Kirche in Sachsen von bisher 15 : 85 angepasst auf nunmehr 18 : 82 angepasst. Weiterhin gibt es eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe oder Lebensgemeinschaft. Das Datum des Inkrafttretens steht mit dem 31.12.2021 im Gleichklang mit den sonstigen Steuergesetzen.

Wiederbesetzung des Ephorenamtes im Kirchenbezirk Pirna 
Die Kirchenleitung stimmte dem Vorschlag der Auswahlkommission zu und schlägt der Kirchenbezirkssynode des Kirchenbezirkes Pirna Pfarrerin Brigitte Lammert (Inhaberin der 1. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchspiels Oberes Spreetal – Kbz. Löbau-Zittau) zur Wahl als neue Superintendentin vor. Nach der Wahl durch die Kirchenbezirkssynode erfolgt dann die Ernennung durch die Kirchenleitung.

Aktuelle Kirchensteuerentwicklung
Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer gab der Kirchenleitung einen Bericht zur aktuellen Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen im ersten Halbjahr 2021. Eine ausführliche Befassung mit der Finanzsituation wird voraussichtlich im Juli 2021 stattfinden.

Bericht der Spurgruppe „Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus“
Die Spurgruppe betrachtet ihre Aufgabe mit dem Bericht an die Landessynode als abgeschlossen. Bereits zugesagte Gesprächs- und Austauschformate werden jedoch stattfinden. Das Thema wurde durch das Präsidium der 28. Landessynode dem Theologischen Ausschuss zugewiesen und dieser wird Fragen und Eingaben dazu bearbeiten. Dies wird jedoch voraussichtlich erst in der Herbsttagung erfolgen können. 

Coronabedingt fand die Sitzung der Kirchenleitung als Videokonferenz statt. 

Verschiebung Kirchenvorstandstag
Oberlandeskirchenrat Karl Ludwig Ihmels erläuterte der Kirchenleitung die Überlegungen, die nun dazu geführt haben, dass der für den 25. September 2021 geplante Kirchenvorstandstag coronabedingt verschoben wird. Er informierte weiter, dass der Kirchenvorstandstag nun am 26. August 2023 stattfinden wird und - da dies dann nicht mehr zu Beginn, sondern in der Mitte der Kirchenvorstandslegislatur liege - sicherlich ein anderes Gepräge bekommen wird als die bisher zu Beginn einer Legislatur stattgefundenen KV-Tage. Er wies darauf hin, dass die KirchenvorsteherInnen dennoch gut begleitet werden, u.a. durch die Ehrenamtsakademie, die verschiedene Online-Angebote und Online-Seminare anbietet.

Bericht der Spurgruppe "Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus"
Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel stellte der Kirchenleitung den vorliegenden Bericht der Spurgruppe vor, der den Synodalen zugeschickt und auf der digitalen Tagung nochmals zur vorgestellt und diskutiert werden soll. Pfarrerin Ulrike Franke erläuterte außerdem, was mit dem Bericht genau vorliegt, wie er einzuordnen ist und wie mit ihm umgegangen werden sollte. Danach habe die Arbeitsgruppe versucht die zentralen Begriffe zu definieren und möchte mit den formulierten Thesen zu Gesprächen vor Ort anregen. 

Zuständigkeiten für Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Präsident Hans-Peter Vollbach erläuterte die neu geordneten Zuständigkeiten für Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Er berichtete, dass die unabhängige Kommission, die über die Gewährung von immateriellen und materiellen Hilfen für Betroffene sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende entscheidet, im letzten Jahr eingesetzt worden sei. Daneben beteiligt sich die Landeskirche an den Aufarbeitungsstudien im Rahmen der EKD, wofür nun auch eine Ansprechperson festgelegt wurde. Die Arbeitsbereiche „Prävention" und „Hilfe und Intervention" werden künftig voneinander getrennt. Neben der Ansprech- und Meldestelle für Betroffene gibt es künftig eine Person, die für den Bereich der Prävention und die damit verbundenen Schulungen auf allen Ebenen der Landeskirche verantwortlich ist.

Austausch aktuelle Lage
Präsident Hans-Peter Vollbach stellte den Orientierungsplan der Landeskirche vor und erläutert, dass dieser die verbindliche Regelung der Landeskirche in der Ausführungsverordnung zur Kirchgemeindeordnung wieder aufgreife und nochmals die Eigenverantwortung vor Ort stärken wolle. 

Weiter werden die Mitglieder der Kirchenleitung über das geplante Format des Corona-Gedenkens unter dem Titel "Zeit zur Klage – Raum für Hoffnung" informiert, welches mit einem gegenseitigen Besuch der leitenden Geistlichen in Karmette und Karvesper am Karsamstag beginnt und dann am 18. April 2021 in den Gottesdiensten und offenen Kirchen vor Ort aufgegriffen werden soll.

Landesbischof dankt den ausscheidenden Mitglieder der Kirchenleitung
Mit dieser Sitzung endete die coronabedingt verlängerte Legislatur dieser Kirchenleitung, die aufgrund der Neuwahlen im April zum letzten Mal in der bisherigen Zusammensetzung zusammengetreten ist. Landesbischof Tobias Bilz zitierte in einer Ansprache am Schluss noch einmal die Aufgaben der Kirchenleitung, wie sie in der Kirchenverfassung beschrieben sind. Er machte deutlich, dass in der Kirchenleitung die verschiedenen Verfassungsorgane der Landeskirche mit ihren jeweiligen Anliegen zusammengeführt werden, um sich gemeinsam verantwortlich zu fühlen für die Leitung der Kirche. Er habe in allen Sitzungen ein geschwisterliches Miteinander erlebt, den Austausch immer als fruchtbar und konstruktiv wahrgenommen und dankte allen Mitgliedern der Kirchenleitung dafür, wie jeder und jede dazu beigetragen hat. 

Coronabedingt fand die Sitzung der Kirchenleitung als Videokonferenz statt. 

Austausch zur aktuellen Lage
Im Vorfeld der Kar- und Osterzeit tauschten sich die Mitglieder der Kirchenleitung über Vorschläge für die Gottesdienst- und Abendmahlspraxis und die dafür notwendigen Hygienevorschriften aus, die auch für die anstehenden Konfirmationen von Bedeutung sind. Anlässlich des für den 18. April geplanten zentralen Gedenkgottesdienstes in Berlin werde überlegt, wie ein Corona-Gedenken auch in Sachsen stattfinden könne. Geplant sei, nicht nur das Gedenken an die an Corona Verstorbenen, sondern vielmehr alle Verstorbenen und deren Angehörige in den Blick zunehmen sowie auch Fürbitte und Gebet für diejenigen zu ermöglichen, die aus anderen Gründen an den Folgen der Pandemie leiden (Familien mit Kindern, Kinder und Jugendliche, Menschen, die durch die Schließungen ganzer Branchen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, die psychisch unter fehlender Arbeit und Einsamkeit leiden etc.). 

Bericht über das Landeskirchliche Archiv
Oberkirchenrätin Antonia Ellke stellte den Mitgliedern der Kirchenleitung den aktuellen Stand der Bauarbeiten für das Landeskirchliche Archiv vor und erläuterte, dass die Planungen für das Archiv im März 2018 und der erste Bauabschnitt im Mai 2019 begonnen wurde. Nach dem Beschluss der Landessynode zu einem Erweiterungsbau wurde im Mai 2020 der zweite Bauabschnitt begonnen. Anhand von Fotos zeigte sie den aktuellen Zustand der Baustelle, den fast fertiggestellten ersten Bauabschnitt und den bereits eingerüsteten zweiten Bauabschnitt. Im ersten Teil seien bereits alle Rollregale eingebaut und die Büroräume sowie der Lesesaal würden weiter ausgebaut. Im April 2021 sollen die Außengestaltung und die Vorbereitung des Umzuges der Bestände des Landeskirchenarchivs beginnen. Dieser soll dann bis September 2021 abgeschlossen sein, so dass dann die Mitarbeitenden dort arbeiten könnten. Ab dann sei auch die Übernahme der Kirchgemeindebestände möglich. Die Eröffnung sei für Anfang 2022 geplant. Antonia Ellke erläuterte noch einmal, dass die Abgabe der Kirchgemeindebestände freiwillig ist. Die Kirchgemeinden blieben Eigentümer ihres Archivgutes, es werde ein Depositalvertrag abgeschlossen, mit dem das Landeskirchliche Archiv alle archivfachlichen Verpflichtungen übernimmt. Für die Vorbereitung der Übernahme könnten Einzelzuweisungen durch die Kirchgemeinden beantragt werden. 

 

Bericht zu den Vorbereitungen der digitalen Tagung der Landessynode
Synodalpräsidentin Bettina Westfeld berichtete der Kirchenleitung zum aktuellen Stand der Planungen für die digitale Tagung am 26./27. März 2021. Sie erläuterte die Zusammensetzung der Vorbereitungsgruppe sowie die konkrete Planung eines Probelaufes am 25. Februar. Während der digitalen Tagung wird dann das gesamte Präsidium der Landessynode in Dresden zusammen sein. Die Tagung wird als Zoom-Konferenz mit dem Tagungstool Openslides und dem Abstimmungstool Polyas geplant. Alle Synodalen und Mitglieder des Landeskirchenamtes sind am 2. bzw. 4. März zu einer Schulung eingeladen, um diese Werkzeuge auszuprobieren. Auch die digitalen Ausschusssitzungen dienen dem Testen der Technik und dem Sammeln von Erfahrungen. Bettina Westfeld berichtet weiter, dass das Präsidium den Entwurf einer Geschäftsordnung für die digitale Tagung dem Rechtsausschuss übergeben habe. Die Öffentlichkeit der Tagung soll durch einen Livestream hergestellt werden, der immer das Präsidium bzw. den Sprechenden zeigen wird. Sie erläutert, dass auch die Mitglieder der aktuellen Kirchenleitung zur Tagung eingeladen sind und bittet diese, sich anzumelden und zu beteiligen. 

 

Rückblick auf Weihnachten
Die Mitglieder der Kirchenleitung tauschten sich über die Erfahrungen und Formate aus, welche es innerhalb der Landeskirche zu Weihnachten gab. Die Situation war sehr unterschiedlich - viele Kirchgemeinden haben komplett auf Präsenzgottesdienste verzichtet und stattdessen offene Kirchen und digitale Christvespern und Krippenspiele angeboten. In vielen Kirchgemeinden fanden aber unter strengen Hygienebedingungen auch Christvespern statt, worüber viele Menschen sich sehr dankbar geäußert hätten. 

Beratung zur aktuellen Situation 
Die Kirchenleitung berät über die angesichts der weiter angespannten Lage notwendigen Planungen im neuen Jahr. Für den Bereich der Gemeindepädagogik und Kirchenmusik wurde an Berichten deutlich, dass hier viele Mitarbeitende ihre Arbeit vollkommen neu denken müssen und dies für alle sehr herausfordernd ist. Auch die Frage, welche Möglichkeiten für Home-Office es geben könne, wurde beraten. 

Information über Finanzsituation
Die Finanzdezernentin Kathrin Schaefer berichtete der Kirchenleitung über das Kirchensteueraufkommen 2020. Insgesamt belaufe sich die Steuer-Einbuße auf 1,9 Prozent. Durch die staatlichen Hilfen hätten viele Steuerentwicklungen nochmals kompensiert werden können. Der Ausgleich der Mindereinnahmen könne durch die bisher ergriffenen und geplanten Instrumente erfolgen, so dass aller Voraussicht nach keine Entnahme aus der Rücklage erforderlich sein werde. In einem Ausblick wird erläutert, dass auch im Jahr 2021 wieder mit einer Einbuße gerechnet werden müsse. Daher sollte man weiterhin sehr vorsichtig planen. Mittelfristig müsste aufgrund des Rückgangs der Gemeindeglieder mit einem Rückgang der Finanzmittel gerechnet werden und daher der Sparprozess fortgesetzt werden. 

Information über Digitale Synodaltagung
Synodalpräsidentin Bettina Westfeld berichtete von den Vorbereitungen zur digitalen Synode am 26./27. März 2021, bei der die Synodalkanzlei und das Präsidium der 28. Landessynode mit der IT und der Stabsstelle des Landeskirchenamtes und dem Landesjugendpfarrer zusammenarbeiteten. Es werde mit drei Programmen (Zoom, OpenSlides, Polyas) gearbeitet werden. 

Information zur AG "Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus"
OLKR Dr. Thilo Daniel berichtete, dass sich die Arbeitsgruppe auf einen Bericht zur Herbsttagung der Synode vorbereitet hatte, der dann aufgrund der Absage der Herbsttagung nicht stattgefunden habe. Veröffentlicht wurde in diesem Zusammenhang aber ein Interview im SONNTAG, in dem einige Schwerpunkte der Arbeitsgruppe benannt worden seien. Zur digitalen Tagung der Landessynode sollen die Themen zur Diskussion gestellt werden. Die Spurgruppe möchte zudem die Aktion #beziehungsweise zum christlich-jüdischen Dialog unterstützen. 


Nachrichten der Kirchenleitung 2020:

Aufgrund der aktuellen Lage fand die Sitzung der Kirchenleitung per Videokonferenz statt. 

Verordnung mit Gesetzeskraft zur Beschlussfassung über die Haushalte der Kirchenbezirke der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Angesichts der aktuellen Corona-Situation beschloss die Kirchenleitung eine Verordnung mit Gesetzeskraft, die eine Beschlussfassung über die Haushalte der Kirchenbezirke ermöglicht, wenn die Kirchenbezirkssynode coronabedingt nicht in Präsenz zusammentreten kann und auch digital nicht ermöglicht werden kann. Mit der Verordnung mit Gesetzeskraft wird die Verfassung und das Kirchenbezirksgesetz in dem Punkt außer Kraft setzt, wo es um die Beschlussfassung zu den Haushalten der Kirchenbezirke geht. Die Verordnung gilt ab der Veröffentlichung im Amtsblatt. Die beiden ersten Paragrafen sollen nur für ein Jahr gelten und der Paragraf 3 (Nachtragshaushalt) soll zwei Jahre gelten. Die Verordnung mit Gesetzeskraft bedarf der Bestätigung durch die Landessynode. 

Termine für verschobene Herbsttagung
Synodalpräsidentin Bettina Westfeld stellte der Kirchenleitung die Termine vor, die das Präsidium für die im November kurzfristig verschobene Herbsttagung vorgeschlagen hat. Im Ergebnis der Beratung dazu wird festgehalten, dass zur Beratung der Kirchengesetze eine digitale Tagung am 26./27. März 2021 geplant wird und die noch ausstehenden Wahlen der synodalen Mitglieder der Kirchenleitung sowie der Mitglieder der VELKD/EKD-Synoden an einem weiteren Sitzungstag am 16. April 2021 (wenn möglich in Präsenz) stattfinden sollen. 

Beratung über Weihnachtsgottesdienste angesichts der aktuellen Lage
Die Kirchenleitung beriet intensiv über die Regelungen für die Weihnachtsgottesdienste angesichts der überall steigenden Inzidenzen. Landesbischof Bilz warb dafür, den Kirchgemeinden angesichts der Möglichkeit, Gottesdienste feiern zu dürfen, auch die Freiheit zu lassen, dies vor Ort eigenverantwortlich zu entscheiden. Die Landeskirche hat nach der Beratung in der Kirchenleitung folgende Orientierung gegeben: 
"Bitte prüfen Sie in Ihren Kirchgemeinden, welche Form des Gottesdienstes zu Heiligabend am Christfest und den darauffolgenden Tagen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus sinnvoll und verantwortlich ist. Die Vorgaben des Freistaates und der Landeskirche geben einen Rahmen vor, der ausgeschöpft werden darf, aber nicht ausgeschöpft werden muss. Wir bitten Sie um ein vorsichtiges und maßvolles Handeln. Dies ist nicht nur für das Miteinander in unseren Dörfern und Städten geboten, sondern es entspricht auch der Weihnachtsbotschaft. Es ist die gute Nachricht von der Ankunft dessen, der „Heil und Leben mit sich bringt“. Damit ist auch unser Auftrag gut beschrieben."

Beratung zur Herbsttagung der Landessynode

Die Kirchenleitung hat sich in der Sondersitzung am 2. November 2020 u.a. mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Bedingungen die Herbsttagung der 28. Landesssynode stattfinden kann.

Nach langer und intensiver Beratung hat sie sich für die Planung einer auf zwei Tage reduzierten Tagung ausgesprochen. Im Bewusstsein der schwierigen Lage sieht sie die hohe Verantwortung der Landessynode (u.a. bei der Verabschiedung des Haushaltes für das kommende Jahr) als so gewichtig an, dass eine Präsenztagung in verkürzter Form angestrebt werden soll.

Da aber zu erwarten ist, dass sich das pandemische Geschehen auch weiterhin dynamisch entwickeln wird, hat die Kirchenleitung auch in Bezug auf notwendigen Gesetzesberatungen Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass die Herbsttagung abgesagt werden muss.

Über die Tagungsdurchführung beschließt das Präsidium der Landessynode endgültig erst am 11. November 2020. Die Vorgespräche in den einzelnen Regionen finden in dieser und der nächsten Woche digital statt.

Beratung des Haushaltes 2021

Wie in jedem Jahr beriet die Kirchenleitung in der Oktobersitzung den Entwurf des Haushaltplanes und des Haushaltgesetzes für das Jahr 2021. In ihm werden für das kommenden Haushaltjahr coronabedingte Mindereinnahmen und entsprechende Sparmaßnahmen eingeplant. Die Kirchenleitung stimmte dem Haushaltplanentwurf nach intensiver Beratung zu und übergibt ihn damit an die 28. Landessynode zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.

Beratungen zur aktuellen Lage

Angesichts steigender Zahlen von Covid19-Infektionen auch in Sachsen beriet die Kirchenleitung intensiv über mögliche Folgen für die kirchliche Arbeit. Auch über die Auswirkungen der aktuellen Lage auf die Planungen der Advents- und Weihnachtszeit in den Kirchgemeinden tauschte sich die Kirchenleitung ausführlich aus. 

Herbsttagung der 28. Landessynode

Intensiv wurde über die Bedingungen beraten, unter denen die Herbsttagung der 28. Landessynode im November stattfinden kann. Da dies derzeit nicht abzuschätzen ist, wurde für den 2. November 2020 eine Sondersitzung der Kirchenleitung vereinbart, in der konkret über Szenarien für die Herbsttagung beraten und ggf. Entscheidungen getroffen werden sollen. 

Dank an die synodalen Mitglieder der Kirchenleitung

Da diese Sitzung die reguläre letzte Sitzung der aktuellen Legislatur der Kirchenleitung gewesen wäre (zur Herbsttagung sollen die synodalen Mitglieder der Kirchenleitung für die nächste Legislatur neu gewählt werden), überreichte Landesbischof Bilz allen anwesenden synodalen Mitgliedern der Kirchenleitung einen Gruß und dankte ihnen herzlich für die engagierte Mitarbeit in der Leitung der Landeskirche in den letzten sechs Jahren. 

 

Wiederbesetzung der Superintendentur im Kirchenbezirk Pirna

Die Kirchenleitung beschloss nach ausführlicher Beratung die Wiederbesetzung der Superintendentur des Kirchenbezirkes Pirna zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Superintendentin Uta Krusche-Räder war am 28. Juni 2020 in der Marienkirche in Pirna aus ihrem Amt in den Ruhestand verabschiedet worden. Zuvor hatte sich Landesbischof Tobias Bilz in einer Visitation mit der Situation des Kirchenbezirkes sowie der Kirchgemeinden und Mitarbeitenden beschäftigt. 

Pfarrstellen mit besonderer Verantwortung

Die Kirchenleitung beriet über Möglichkeiten der Anerkennung des Dienstes von Pfarramtsleitern und Pfarramtsleiterinnen. Nach intensiver Diskussion bestätigte sie die durch das Landeskirchenamt beschlossene Liste der Pfarrstellen mit besonderer Verantwortung entsprechend § 8 Absatz 2 Pfarrbesoldungsgesetz. Zugleich bat die Kirchenleitung das Landeskirchenamt um Prüfung, wie das Zulagensystem für die mit der Pfarramtsleitung verbundenen Pfarrstellen überarbeitet werden kann. Besonders sollen dabei nach dem Wunsch der Kirchenleitung die Zulagenhöhe, die Versorgungsrelevanz, die Möglichkeit rückwirkender Zahlungen sowie die Orientierung an A 14 überprüft werden. 

Einfrieren der Besoldung von Pfarrern und Kirchenbeamten

Auf dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation infolge der Corona-Pandemie stimmte die Kirchenleitung dem Entwurf des Fünften Kirchengesetzes zur Änderung des Bemessungssatzes für die Dienstbezüge der Pfarrer und Kirchenbeamten zu, der das Einfrieren der Besoldung für das Jahr 2021 vorsieht. Der Gesetzentwurf wird nun zur Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Herbsttagung an die 28. Landessynode weitergeleitet. 

Gesetzliche Grundlagen für die Ermöglichung digitaler Gremiensitzungen in der aktuellen Situation

Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Verfassung, des Kirchen-bezirksgesetzes und der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche zu, mit dem in der aktuellen Situation (und für einen befristeten Zeitraum) die gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, dass Sitzungen kirchlicher Gremien auch digital stattfinden können. Der Gesetzentwurf wird der Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Aktuelle Finanzsituation

Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer berichtete der Kirchenleitung zur aktuellen Lage und stellte die Maßnahmen vor, mit denen Einnahme-Ausfälle infolge der Corona-Pandemie im Haushalt des nächsten Jahres kompensiert werden sollen. Die Beratung des Haushaltes wird in der Kirchenleitungssitzung im Oktober stattfinden. 

Information zur Gründung des Unternehmensverbundes "Diakonie Miteinander"

Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz informierte die Kirchenleitung über den neuen Unternehmensverbund Diakonie leben, in dem die Diakoniestiftung in Sachsen und die Diakoniestiftung Diakonie leben/ Stadtmission Dresden künftig zusammenarbeiten werden. 

Rückblick auf die Konstituierende Tagung der 28. Landessynode

Zu Beginn nahm sich die Kirchenleitung Zeit für einen Rückblick auf die Konstituierende Tagung der 28. Landessynode, die am 27./28. Juni 2020 unter besonderen Bedingungen angesichts der Corona-Pandemie stattgefunden hatte. Die neugewählte Präsidentin der 28. Landessynode, Bettina Westfeld, war mit ihrer Wahl automatisch Mitglied und stellvertretende Vorsitzende der Kirchenleitung geworden. Alle anderen synodalen Mitglieder werden erst zur Herbsttagung der 28. Landessynode neu gewählt. Die erforderliche Nachwahl von sechs Mitgliedern der Landessynode in zwei Wahlkreisen (Annaberg und Chemnitz) findet im September und Oktober 2020 statt. 

Bericht zur aktuellen Finanzsituation

Die Finanzdezernentin, Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer, erläuterte der Kirchenleitung die aktuelle Situation und die Prognosen der Kirchensteuereinnahmen infolge der Corona-Pandemie. Erste Tendenzen seien demnach zu erkennen, genaue Prognosen aber noch nicht möglich.

Plan der Landeskollekten 

Die Kirchenleitung stimmte dem vorgelegten Plan der Landeskollekten für das Jahr 2021 zu. Ein Thema war auch die Frage, wie mit den geplanten Landeskollekten umgegangen werden sollte, die aufgrund der ausgefallenen Gottesdienste im Frühjahr 2020 nicht gesammelt werden konnten. 

Entwurf eines Kirchengesetzes über die Wahl des Landesbischofs und des Präsidenten des Landeskirchenamtes

Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf des Kirchengesetzes zu, welcher der 28. Landessynode zu Beratung und Beschlussfassung in der Herbsttagung zugeleitet wird. Der Entwurf wurde auf Basis der Erfahrungen der letzten Wahlen erarbeitet und beinhaltet verschiedene Vorschläge zu Veränderungen im Verfahren, u.a. eine Verkürzung der Zeiten zwischen den Wahlgängen sowie einen Vorschlag für eine stärkere synodale Beteiligung. 

Bericht zu Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Mitglieder des Landeskirchenamtes sowie Landesbischof Tobias Bilz erläutern der Kirchenleitung die Einrichtung einer Unabhängigen Kommission zur Prüfung von Leistungen in Anerkennung des Leides durch sexualisierte Gewalt. Weiterhin berichten sie von der Situation in der Kirchgemeinde Pobershau, die Anlass zur Initiierung einer Aufarbeitungskommission durch die Landeskirche war. 

Information zum Dreikönigsforum Dresden

Oberlandeskirchenrätin Margrit Klatte informiert die Kirchenleitung über den bevorstehenden Umzug mehrerer Bildungseinrichtungen der Landeskirche in das Dreikönigsforum Dresden (Haus der Kirche Dresden). In diesem Zusammenhang ändern sich auch zwei Namen von Einrichtungen. So wird die Evangelische Akademie Meißen sich mit dem Umzug in "Evangelische Akademie Sachsen" umbenennen. Die Kirchliche Frauenarbeit wird "Frauenarbeit der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens" heißen. Neben diesen beiden Einrichtungen haben künftig auch die Männerarbeit der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und die Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen ihren Sitz im Dreikönigsforum auf der Hauptstraße in Dresden. 

Berufungen in die 28. Landessynode

Nachdem am 20. April und 11. Mai 2020 bereits 18 Mitglieder der 28. Landessynode berufen worden sind, entschied die Kirchenleitung über die zwei letzten Berufungen. Nach dem Ergebnis der Wahl und der Berufungen liegt der Anteil der Frauen bei den gewählten Synodalen bei 36 Prozent. Das Durchschnittsalter der Gewählten liegt bei 46 Jahren. Unter den 80 gewählten und bisher berufenen Landessynodalen befinden sich 48 Mitglieder, die der letzten Landessynode noch nicht angehörten. 

Ergebnis der Wahlen in die 28. Landessynode

Berufungen in die 28. Landessynode

Wahl eines Mitglieds des Landeskirchenamtes

Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens wählte auf ihrer Sitzung am 5. Juni 2020 Oberkirchenrat Karl Ludwig Ihmels (62) aus Dresden als zukünftigen Dezernent für Gemeindeaufbau, Seelsorge und Medien im Landeskirchenamt. Ihmels, bisher theologischer Referent im Landeskirchenamt, tritt damit die Nachfolge von Oberlandeskirchenrat Tobias Bilz an, der am 29. Februar 2020 von der 27. Landessynode zum Landesbischof gewählt wurde und mit Wirkung zum 1. März das Amt übernahm. Der Dienstantritt und die Einführung des zukünftigen Oberlandeskirchrates Karl Ludwig Ihmels stehen noch nicht fest. Weitere Informationen hier

Berufung von Richtern und Richterinnen für die Kirchlichen Gerichte

Die Kirchenleitung berief für eine Amtszeit von 6 Jahren Richterinnen und Richter für die kirchlichen Gerichte. Diese nehmen ihre Aufgabe im Ehrenamt wahr. Zu den kirchlichen Gerichten zählen das Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, die Disziplinarkammer der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, die Schlichtungsstelle für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 

Spurgruppe "Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus"

Nach dem plötzlichen Tod von Prof. Gerhard Lindemann, welcher in der im Januar gegründeten Spurgruppe engagiert mitgearbeitet hatte, war nun eine Nachberufung notwendig. Die Kirchenleitung berief Prof. Gerd Pickel in die Spurgruppe, der weiterhin OLKR Dr. Thilo Daniel, Pfarrerin Ulrike Franke sowie Prof. Johannes Berthold angehören. Weitere Informationen hier

Berufungen in die 28. Landessynode

60 Mitglieder der 28. Landessynode wurden am 8. März 2020 im Rahmen der Landessynodalwahl in den 20 Wahlbezirken der Landeskirche gewählt. Nach der Verfassung hat die Kirchenleitung 20 weitere Mitglieder in die Landessynode zu berufen. Nachdem sie in ihrer Sitzung am 20. April 2020 bereits die Berufung von vier Personen aus dem Kreis der Superintendenten sowie die Berufung des Direktors der Diakonie Sachsen beschlossen hatte, berief sie in der Sitzung am 11. Mai 2020 13 weitere Personen in die 28. Landessynode. Die berufenen Mitglieder der 28. Landessynode wurden am 12. Mai veröffentlicht. Zwei Berufungen stehen noch aus.

In die Landessynode gewählt oder berufen werden können alle Kirchgemeindeglieder der Landeskirche, die nach den Ordnungen zum Kirchenvorsteher wählbar sind und ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Landeskirche haben. Die Landessynode als Vertretung der rund 560 sächsischen Kirchgemeinden und Kirchspiele sowie als gesetzgebendes Organ der Landeskirche tagt in der Regel im Frühjahr und Herbst für vier Tage in Dresden. Das Mandat der Synodalen umfasst die sechsjährige Legislatur einer Synode.

Der Auftrag der Synodalen geht aus dem Gelöbnis hervor, welches die Synodalen vor ihrem Eintritt in die Synode sprechen. Sie verpflichten sich, „das innere und äußere Wohl der evangelisch-lutherischen Kirche nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren und danach zu trachten, dass die Kirche in allen Stücken wachse zu dem hin, der das Haupt ist, Christus“.

Konstituierung der 28. Landessynode

Angesichts der Corona-Pandemie beriet die Kirchenleitung über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die konstituierende Tagung der 28. Landessynode, welche am 27./28. Juni 2020 geplant ist. 

Austausch zur aktuellen Lage

Angesichts der Corona-Pandemie beriet die Kirchenleitung über die aktuellen Möglichkeiten für die Arbeit in Kirchgemeinden und kirchlichen Einrichtungen, tauschte sich zu den Erfahrungen mit der aktuellen Gottesdienstpraxis aus und informierte sich über die Prognosen für die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie. 

 

Austausch zur Lage

Die Kirchenleitung beriet sich zur aktuellen Lage angesichts der Möglichkeit, wieder kleine Gottesdienste mit bis zu 15 Personen feiern zu können. Aus den einzelnen Arbeitsbereichen und der Diakonie wurden Erfahrungen ausgetauscht. 

Bericht Finanzsituation 

Als Finanzdezernentin berichtete OLKRin Kathrin Schaefer der Kirchenleitung zur Situation:

"Alle Wirtschaftsforschungsinstitute sowie der Internationale Währungsfonds/ Weltwährungsfonds sagen eine tiefe Rezession für die Weltwirtschaft und auch für Deutschland infolge der sog. Corona-Krise voraus. Wie stark die Rezession ausfallen wird, wird unter anderem vom Verlauf der Pandemie und von der Dauer und Intensität der Einschränkungen für die Wirtschaft sowie von der Art und Wirksamkeit der Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise abhängen.

Die Erleichterungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeit werden Unternehmen entlasten und Kündigungen verhindern; für die von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei. Selbständige werden durch die erweiterten Möglichkeiten zur Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und weiteren Maßnahmen von Steuern entlastet. Diese Steuerentlastungen bedeuten für Kirchensteuerpflichtige zugleich eine entsprechende Entlastung im Bereich der Kirchensteuern, die unmittelbar an die Lohn- bzw. Einkommensteuer anknüpfen. Auf diese Weise trägt die Landeskirche für ihren Bereich dazu bei, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Abfederung der Wirtschaftskrise ihre Wirkung entfalten können und Beschäftigungsverhältnisse gesichert und Unternehmer entlastet werden.   

Die wirtschaftlichen Einbrüche und die Entlastungen für Steuerpflichtige bedeuten zugleich, dass das Kirchensteueraufkommen deutlich sinken wird. Die Auswirkungen werden nicht nur das laufende Jahr betreffen, sondern wegen der Dauer der Maßnahmen  und der mit Verzögerung eintretenden steuerlichen Effekte auch die Folgejahre, insbesondere das Jahr 2021. Es ist damit zu rechnen, dass die finanziellen Einbußen bei der Landeskirche und den Kirchgemeinden und Kirchenbezirken zu spürbaren finanziellen Einschnitten führen werden."

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung über den Umgang mit den zu erwartenden Einnahmeeinbußen im landeskirchlichen Haushalt, deren Umfang sich erst nach und nach herausstellen wird, beraten. 

Wahl und Berufungen in die 28. Landessynode

Die Kirchenleitung beriet über die Ergebnisse der Wahl in die 28. Landessynode und die nun erforderlichen Berufungen. Fünf Berufungen wurden vorgenommen, die weiteren Berufungen wurden für die nächste Sitzung geplant. Eine Veröffentlichung der Namen ist für den 12. Mai 2020 geplant. Angesichts der Lage wurde beschlossen, den für den 16. Mai 2020 geplanten Vorbereitungstag der 28. Landessynode abzusagen. An der Konstituierenden Sitzung am 27./28. Juni 2020 wird aktuell festgehalten. Die konkreten Rahmenbedingungen dafür werden anhand der Verordnungen des Freistaates Sachsen genau geprüft. 

Austausch zur aktuellen Lage

Die Kirchenleitung tagte aufgrund der Lage mit einer Videokonferenz und tauschte sich zur aktuellen Lage aus. Zur Sprache kamen die Schwierigkeiten, angesichts der Ausgangsbeschränkungen die Karwoche und das Osterfest zu feiern. Kirchenleitungsmitglieder äußerten sich aber auch dankbar über die vielen kreativen Formen, mit denen Kirchgemeinden auf die Situation reagierten und in Kontakt mit ihren Gemeindegliedern blieben. Insbesondere digitale Formate von Andachten, Gottesdiensten und Verkündigung hätten sich etabliert und an Akzeptanz gewonnen. Oberkirchenrat Bauer berichtete von der Situation in den diakonischen Einrichtungen, die stark betroffen sind von der aktuellen Krise. Auch über arbeitsrechtliche Fragen und die landeskirchliche Finanzsituation wurde berichtet. 

Wahl zur 28. Landessynode

Die Kirchenleitung nahm das Ergebnis der Wahl zur 28. Landessynode zur Kenntnis und verständigte sich, dass Berufungen in die 28. Landessynode per Videokonferenz nicht erfolgen können. 

Ernennung Superintendent Dr. Sven Petry

Die Kirchenleitung stimmte der Ernennung von Superintendent Dr. Sven Petry durch die kleine Kirchenleitung zu, welche dann im Nachgang der Sitzung erfolgte. 

Absage des Ökumenischen Gottesdienstes am 8. Mai 2020

Die Kirchenleitung stimmte angesichts der Lage der Absage des Ökumenischen Gottesdienstes zu, welcher aus Anlass des Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 2020 in Zittau geplant war. 

Verpflichtung von Landesbischof Tobias Bilz

Am Abend des 29. Februar 2020 trat die Kirchenleitung zu einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung zusammen, in welcher der am Nachmittag desselben Tages durch die 27. Landessynode zum neuen Landesbischof gewählte Oberlandeskirchenrat Tobias Bilz auf das Amt des Landesbischofs der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens verpflichtet wurde. Der offizielle Dienstbeginn wurde auf den 1. März 2020 festgelegt. Die Kirchenleitung dankte Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel herzlich für die Vertretung des Bischofsamtes in den vier Monaten der Vakanz. 

Berufung eines weiteren Mitglieds in die Spurgruppe zur Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus 

Die Kirchenleitung berief mit Pfarrerin Ulrike Franke ein weiteres Mitglied aus den Reihen der synodalen Mitglieder der Kirchenleitung in die Spurgruppe, der bereits Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel und Prof. Dr. Gerhard Lindemann (Kirchenhistoriker an der TU Dresden) angehören. Die Spurgruppe hat die Aufgabe, die Weiterarbeit an diesem Thema zu koordinieren, Zuarbeiten zu beauftragen, fachkundige Personen einzubinden und die Erarbeitung von Texten und Ergebnissen zu steuern. Die Spurgruppe wird der Kirchenleitung regelmäßig über den Stand der Arbeit berichten. Daneben werden die Kirchgemeinden weiterhin ermutigt, auch vor Ort die Diskussion über die Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus zu initiieren und zu führen und dafür bei Bedarf die Unterstützung des Landeskirchenamtes sowie der landeskirchlichen Einrichtungen und Werke in Anspruch zu nehmen.

Einführung der neuen Landesbischöfin /des neuen Landesbischofs 

Kurz vor Beginn der Sondertagung zur Bischofswahl beriet und beschloss die Kirchenleitung bereits den Termin und die grundsätzliche Planung der Einführung der neuen Landesbischöfin / des neuen Landesbischofs. Die Einführung findet demnach im Rahmen eines Festgottesdienstes in der Dresdner Kreuzkirche am Sonnabend, dem 25. April 2020, statt. Der Gottesdienst wird 12:00 Uhr beginnen und voraussichtlich auch als Fernsehgottesdienst übertragen werden. Die Einladung zu dem Gottesdienst erfolgt durch die Kirchenleitung und wird von deren stellvertretendem Vorsitzenden unterzeichnet. Eingeladen sind neben Vertretern aus Kirche, Gesellschaft und Politik auch alle Pfarrerinnen und Pfarrer im aktiven Dienst. Darüber hinaus können Platzkarten über ein Ticketsystem bestellt werden. Zur Vorbereitung und Planung wurde eine Arbeitsgruppe im Landeskirchenamt gebildet. 

 

 

Weitere Beratungsthemen 

Die Kirchenleitung tauschte sich weiterhin über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe und die Stellungnahmen aus dem Raum von Kirche und Diakonie aus. Informiert wurde zudem über die geplante Visitation des Kirchenbezirks Pirna im April 2020. 

 

Bischofswahl

Die Mitglieder der Kirchenleitung verständigten sich über das weitere Verfahren auf dem Weg zur Bischofswahl Ende Februar 2020. Berichtet wurde über den Stand der Planungen für die drei Vorstellungsabende der Kandidaten in Dresden (3. Februar), Chemnitz (4. Februar) und Leipzig (6. Februar). Am ersten Abend in Dresden werden ein Livestream (Internet) und eine Radioübertragung  durch den MDR angeboten. Moderiert werden alle drei Abende von Eva Brackelmann (Geschäftsführerin der eaf Sachsen e.V.) und Michael Seimer (Landesgeschäftsführer der Männerarbeit). Am Anfang haben alle Kandidaten die Möglichkeit, in einem kurzen Impuls ihre persönliche Perspektive auf unsere Kirche zu formulieren. In der darauf folgenden Fragestunde werden die Fragen aus dem Kreis der Besucher/-innen von Anwälten des Publikums an die drei Bischofskandidaten gerichtet. Weiter  erläutert Synodalpräsident Otto Guse den geplanten Ablauf der Sondertagung der 27. Landessynode zur Bischofswahl.

Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus – Kirchenleitung beauftragt Spurgruppe

Die Kirchenleitung setzte eine Arbeitsgruppe ein, welche aus einem noch nicht benannten synodalen Mitglied der Kirchenleitung, einem Mitglied des Landeskirchenamtes und einem unabhängigen Sachverständigen bestehen und als Spurgruppe fungieren soll. Neben dem Dezernenten für theologische Grundsatzfragen, Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel wird Prof. Dr. Gerhard Lindemann (Kirchenhistoriker an der TU Dresden) in dieser Spurgruppe mitwirken. Ein synodales Mitglied der Kirchenleitung wird voraussichtlich im Februar benannt werden. Die Spurgruppe hat die Aufgabe, die Weiterarbeit an diesem Thema zu koordinieren, Zuarbeiten zu beauftragen, fachkundige Personen einzubinden und die Erarbeitung von Texten und Ergebnissen zu steuern. Die Spurgruppe wird der Kirchenleitung regelmäßig über den Stand der Arbeit berichten. Daneben werden die Kirchgemeinden weiterhin ermutigt, auch vor Ort die Diskussion über die Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus zu initiieren und zu führen und dafür bei Bedarf die Unterstützung des Landeskirchenamtes sowie der landeskirchlichen Einrichtungen und Werke in Anspruch zu nehmen.

Wahlvorschlag für das Superintendentenamt im Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz

Die Kirchenleitung schlug der Kirchenbezirkssynode Pfarrer Dr. Sven Petry, derzeit Pfarrer im Ev.-Luth. Kirchspiel Geithainer Land, für die Wahl als Superintendent des Kirchenbezirks Leisnig-Oschatz vor. Superintendent Arnold Liebers war am 5. Januar 2020 in einem feierlichen Gottesdienst in den Ruhestand verabschiedet worden. Die Wahl eines Nachfolgers im Superintendentenamt ist auf einer Sitzung der Kirchenbezirkssynode am 26. Februar geplant.

Ernennung des Superintendenten für den Kirchenbezirk Leipzig

Die Kirchenleitung ernannte Pfarrer Sebastian Feydt zum Superintendenten für den Kirchenbezirk Leipzig. Der derzeitige Frauenkirchenpfarrer und Geschäftsführer der Stiftung Frauenkirche Dresden war am 8. November 2019 durch die Kirchenbezirkssynode Leipzig zum neuen Superintendenten gewählt worden.  Mit diesem Amt verbunden ist die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. St. Nikolai-Kirchgemeinde verbunden. Pfarrer Feydt wird Nachfolger von Martin Henker, der Ende Mai nach sechzehnjähriger Amtszeit seinen Ruhestand antritt. Seine Verabschiedung aus dem Amt des Superintendenten findet am 17. Mai 2020 um 14:00 Uhr in der St. Nikolaikirche statt. Der Termin des Amtsantritts und der Einführung von Pfarrer Feydt stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

75. Jahrestag der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa

Am 8. Mai 2020 jährt sich das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa zum 75. Mal. Aus diesem Anlass ist ein großer ökumenischer Gottesdienst in Zittau im Dreiländereck geplant. Einladen werden dazu neben der sächsischen Landeskirche auch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Bistümer Dresden-Meißen und Görlitz sowie die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen  Sachsen und der Ökumenische Rat Brandenburg. Im Anschluss an den Gottesdienst wird ein Abend der Begegnung geplant. Die Einladung für den Gottesdienst und den Abend der Begegnung soll besonders gegenüber allen grenznahen Kirchgemeinden, Kirchenbezirken, Kommunen und Landkreisen ausgesprochen werden. In gleicher Weise gilt die Einladung den benachbarten Kirchen in Polen und Tschechien. 

 Bischofswahl

Synodalpräsident Otto Guse rief den Mitgliedern der Kirchenleitung zunächst die wesentlichen Ergebnisse der Anhörung der Superintendenten, Regionalkirchenamtsleiter und des Ältestenrates der Landessynode in Erinnerung, welche am 2. Dezember 2019 stattgefunden hatte. Als Vorsitzender der Findungsgruppe erläuterte er, wie die Findungsgruppe diese Ergebnisse gewichtet hat und welchen Stellenwert sie den konkreten Namensnennungen beigemessen hat. Weiter berichtet er von der konkreten Findung und Ansprache möglicher Kandidatinnen und Kandidaten, aus welcher heraus der vorliegende Kandidatenvorschlag entwickelt und in der letzten Sitzung am 9. Januar durch die Findungskommission als Vorlage für die Kirchenleitung beschlossen worden war. Die Kirchenleitung stimmte nach einer Beratung dem Vorschlag zu und schlägt damit der 27. Landessynode Superintendentin Ulrike Weyer und Oberlandeskirchenrat Tobias Bilz zur Wahl der Landesbischöfin/des Landesbischofs vor.

Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus – Kirchenleitung beauftragt Spurgruppe

Die Kirchenleitung beriet über Zusammensetzung und Auftrag einer Arbeitsgruppe, welche die von der Landessynode angeregten Klärungen zur Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus voranbringen und begleiten soll. Es wird deutlich, dass verschiedene wissenschaftliche Perspektiven (theologisch, soziologisch, historisch, politikwissenschaftlich) einbezogen werden sollten. Die Entscheidung wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

Treffen mit dem Landesrabbiner

Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel berichtete der Kirchenleitung von einem Treffen mit dem Landesrabbiner. In diesem Treffen am 9. Januar haben sich Vertreter der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden in Sachsen über die Situation in Sachsen ausgetauscht und einen engen Austausch vereinbart. An dem Gespräch nahmen der Landesrabbiner Zsolt Balla, Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel sowie Dr. Thimoteus Arndt teil, welcher als Vertreter der Jüdisch-Christlichen Arbeitsgemeinschaft Leipzig und wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsstelle Judentum der Theologischen Fakultät Leipzig eingeladen war. Das Gespräch war bereits vor dem Anschlag in Halle vereinbart worden. Der Landesrabbiner Balla habe sich im Gespräch für die von der Landeskirche gegenüber der Jüdischen Gemeinde ausgedrückte Solidarität herzlich bedankt, berichtete Dr. Thilo Daniel. Er habe betontt, dass  diese gegenseitige Solidarität sich nicht nur auf Juden und Christen beschränken sollte, sondern im Sinne der Religionsfreiheit auch für andere Religionsgemeinschaften wie die sächsischen Moscheegemeinden gelten sollte. Der Kontakt zu anderen Religionsgemeinschaften in Sachsen solle gesucht und intensiviert werden, so Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel. Es wurde für die Zukunft ein regelmäßiger Austausch zu gemeinsamen Themen des Glaubens und des Glaubenslebens zwischen dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden und der Landeskirche vereinbart. 


Nachrichten der Kirchenleitung 2019:

Zu Beginn der Sitzung gab es einen intensiven Austausch zur Herbsttagung der Landessynode, wie dies immer nach den Synodaltagungen in der Kirchenleitung üblich ist. Reflektiert wurden Debatten und Beschlüsse und über den weiteren Umgang dazu beraten.

 Nachberufung eines Mitglieds der Landessynode

Für den aus der Landessynode ausscheidenden Superintendenten Arnold Liebers (Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz), der aufgrund seines Ruhestandes zur Sondertagung für die Bischofswahl nicht mehr als berufenes Mitglied der Landessynode zur Verfügung stehen kann, berief die Kirchenleitung Herrn Superintendenten Harald Pepel (Kirchenbezirk Zwickau) als neues Mitglied der 27. Landessynode. Laut Verfassung der sächsischen Landeskirche sind vier Berufungsplätze an amtierende Superintendenten /Superintendentinnen zu vergeben. Die Landessynode besteht aus 60 gewählten und 20 berufenen Mitgliedern.

 Neue Mitglieder des Landeskirchenamtes gewählt

Mit dem Wechseln von Oberlandeskirchenrat Jörg Teichmann in die Leitung des Regionalkirchenamt Leipzig und dem Ruhestand von Oberlandeskirchenrat Michael Klatt waren in den letzten Monaten sowohl das Grundstücksdezernat als auch das Finanzdezernat vakant. Die Neubesetzung der beiden Dezernentenstellen erfolgte nun in einer Sitzung. Die Kirchenleitung wählte Oberkirchenrätin Kathrin Schaefer zum neuen Mitglied des Landeskirchenamtes. Sie übernimmt ab 1. Januar 2020 die Leitung des Finanzdezernats und tritt damit die Nachfolge von OLKR Michael Klatt an, der zum 31. Oktober 2019 in den Ruhestand eintrat. Frau Schaefer ist langjährige juristische Referentin des Landeskirchenamtes und war bereits im Dezernat für Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen, im juristischen Grundsatzdezernat und zuletzt im Finanzdezernat tätig. Frau Schaefer ist seit  1998 als Juristin im Landeskirchenamt tätig.

Weiter wurde Oberkirchenrätin Carmen Kuhn von der Kirchenleitung zum neuen Mitglied des Landeskirchenamtes gewählt.  Sie übernimmt ab dem 1. Januar 2020 die Leitung des Dezernates für Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen und tritt damit die Nachfolge von OLKR Jörg Teichmann an, der seit dem 1. Mai 2019 als Leiter des Regionalkirchenamtes in Leipzig tätig ist. Frau Kuhn arbeitet seit 2007 als Juristin im Landeskirchenamt, zunächst im Dezernat für juristische Grundsatzfragen und seit über 10 Jahren als Referentin im Dezernat für Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen.

Mehr dazu in der Pressemitteilung

Wahl einer Landesbischöfin/eines Landesbischofs

Die Mitglieder der Kirchenleitung tauschten sich ausgiebig über die Anhörung und die weitere Vorbereitung der Wahl einer neuen Landesbischöfin/eines neuen Landesbischofs aus. Die Anhörung des Ältestenrates der Landessynode, der Superintendenten und der Leiter der Regionalkirchenämter hatte am 2. Dezember 2019 stattgefunden. Im Anschluss war eine fünfköpfige Kommission zur Kandidatenfindung aus den Reihen der Kirchenleitung  bestimmt worden. Diese Gruppe hat die Aufgabe der Kirchenleitung bis zum 24. Januar 2020 Personalvorschläge zu unterbreiten. Laut Gesetz können Kandidaten auch aus den Reihen der Landessynode benannt werden. Die Frist dafür endet am 20. Januar 2020. Die Veröffentlichung des Wahlvorschlages ist für den 24. Januar 2020 vorgesehen. In der ersten Februarwoche werden in Dresden, Chemnitz und Leipzig Vorstellungsabende mit den Kandidaten organisiert. Die Bischofswahl findet im Rahmen einer Sondertagung der 27. Landessynode am 29. Februar und 1. März 2020 statt.

Weitere Informationen zur Bischofswahl

Beschlussfassung zum angekündigten Rücktritt des Landesbischofs

Nach intensiver Beratung  nahmen die Mitglieder der Kirchenleitung das Rücktrittsgesuch von Landesbischof Dr. Rentzing an. Danach endet der Dienst von Dr. Carsten Rentzing als Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens zum 31. Oktober 2019. Die Kirchenleitung verabschiedete eine Erklärung, in der sie Dr. Carsten Rentzing ausdrücklich für seinen Dienst als Landesbischof dankte. Die Erklärung der Kirchenleitung wurde noch am Abend im Rahmen einer Pressekonferenz im Landeskirchenamt bekannt gegeben.

Vertretung des Bischofsamtes für die Übergangszeit

Nach der Annahme des Rücktritts beschloss die Kirchenleitung, dass für die Zeit der Vakanz ab 1. November 2019 OLKR Dr. Thilo Daniel die Vertretung und die Aufgaben des Landesbischofs wahrnehmen wird. 

Kirchengesetzentwurf zur Änderung der Verfassung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens zu. Die Gesetzesvorlage wird der Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet. Die 27. Landessynode kommt vom 15. bis 18. November 2019 zu ihrer letzten Herbsttagung zusammen.

Wahl eines Landesbischofs/einer Landesbischöfin

Die Kirchenleitung beriet über das weitere Vorgehen zur Neubesetzung des Bischofsamtes. Sie beschloss erste Eckdaten zum Verfahren der Wahl eines Landesbischofs bzw. einer Landesbischöfin. Als Wahltage wurden Samstag, der 29. Februar und Sonntag, der 01. März 2020 bestimmt. Zunächst erfolgt die Anhörung des Ältestenrates, der Superintendenten und der Regionalkirchenamtsleiter durch die Kirchenleitung am 2. Dezember 2019. Danach wird die Kirchenleitung eine Arbeitsgruppe bilden, welche einen Wahlvorschlag der Kirchenleitung zu erarbeiten hat. Am 20. Januar endet die Frist für den Eingang von Wahlvorschlägen nach § 1 Absatz 3 des Kirchengesetzes über die Wahl des Landesbischofs und des Präsidenten des Landeskirchenamtes. Die Kirchenleitung beschließt auf ihrer Sitzung am 24. Januar 2020 über ihren Wahlvorschlag, der bis zu drei Namen enthalten kann, und wird diesen umgehend veröffentlichen. Das Verfahren ist im Gesetz über die Wahl des Landesbischofs und des Präsidenten des Landeskirchenamtes detailliert beschrieben. 

Zum Rücktritt des Landesbischofs

Nach einer Erklärung zu den öffentlich diskutierten Aspekten seiner Biografie sowie zu früheren durch ihn verfassten Texten kündigte Landesbischof Dr. Carsten Rentzing im weiteren Verlauf der Sitzung der Kirchenleitung an, dass er sein Amt zum nächstmöglichen Termin zur Verfügung stellen wolle.
Zur Erklärung des Landesbischofs

Die Mitglieder der Kirchenleitung einigten sich darauf, in einer Sondersitzung am 21. Oktober 2019 über das Rücktrittsgesuch von Dr. Rentzing  zu beraten und zu entscheiden.

Die Landeskirche veröffentlichte am 13. Oktober 2019 folgende Erklärung

Gesetzentwürfe zur Weiterleitung an die Landessynode

Die Kirchenleitung stimmte mehreren Entwürfen von Kirchengesetzen zu und leitete die Vorlagen damit zur Beratung und Beschlussfassung an die 27. Landessynode weiter. Diese tagt vom 15. bis 18. November im Haus der Kirche.

  • Entwurf des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltplanes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens für das Haushaltjahr 2020
  • Kirchengesetz über die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und zur Änderung weiterer Gesetze
  • Entwurf des Fünften Kirchengesetzes zur Änderung des Landeskirchlichen Mitarbeitergesetzes
  • Entwurf des Kirchengesetzes zur Änderung des Anwendungsgesetzes zum Mitarbeitervertretungsgesetz

 Verabschiedung in den Ruhestand

Die Mitglieder der Kirchenleitung stimmten dem vorzeitigen Ruhestand von OLKR Michael Klatt, Finanzdezernent im Landeskirchenamt, zum 31. Oktober 2019 zu und entsprachen damit seinem persönlichen Wunsch. Präsident Vollbach dankte Herrn Klatt ausdrücklich für viele Jahre des Dienstes in der Landeskirche. Er hatte die Leitung seit 2015 inne und war vorher als langjähriger Mitarbeiter unter dem damaligen Finanzdezernent OLKR i.R. Kersten im Landeskirchenamt tätig. Die Vertretung des Dezernats übernimmt bis auf weiteres Präsident Vollbach. Zur Verabschiedung von OLKR Michael Klatt

Für das Shabbat Gebet um 18:30 Uhr an der Synagoge anlässlich des Anschlages auf ein jüdisches Gotteshaus in Halle am 9.10.2019 wurde eine kleine Delegation der Kirchenleitung namentlich benannt. Die übrigen Kirchenleitungsmitglieder nahmen am Gottesdienst zur Einführung von Hans-Peter Vollbach in seinen Dienst als Präsident des Landeskirchenamtes in der Dreikönigskirche teil.

Entwurf eines Kirchengesetzes über das Amt der Diakonin und des Diakons 

Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf eines Kirchengesetzes über das Amt der Diakonin und des Diakons zu. Die Gesetzesvorlage wird der Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet. Die 27. Landessynode kommt vom 15. bis 18. November 2019 zu ihrer letzten Herbsttagung zusammen.

Änderungen von Kirchenbezirksgrenzen 

Die Kirchgemeinden Maria am Wasser Dresden-Hosterwitz und Dresden-Loschwitz werden mit Wirkung zum 1. Januar 2020 dem Kirchenbezirk Dresden Nord zugeordnet. Zuvor wurden die Zustimmungen der beiden Dresdner Bezirke eingeholt.

Dem Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz wird die Kirchgemeinde Schwarzbach-Thierbaum ebenfalls mit Wirkung zum Jahresbeginn 2020 zugeordnet. Auch hier wurden die betreffenden Kirchenbezirke (Leisnig-Oschatz und Leipziger Land) informiert und erklärten ihr Einverständnis.

Die Kirchenleitung ist per Gesetz zuständig für die Änderung von Kirchenbezirksgrenzen. Die Zuordnungen erfolgen in der Erwartung des Abschlusses eines Vertrages zur strukturellen Verbindung ab dem 1. Januar 2020. Derzeit gibt es intensive Verhandlungen mit mehreren Gemeinden. 

Wahlvorschlag für das Ephorenamt im Kirchenbezirk Leipzig

Pfarrer Sebastian Feydt, Inhaber der Pfarrstelle zur Wahrnehmung missionarischer Dienste an der Frauenkirche Dresden, wird der Kirchenbezirkssynode im Kirchenbezirk Leipzig für die Wahl als Superintendent vorgeschlagen. Ein Termin für die Vorstellung vor der Kirchenbezirkssynode und der Wahltermin werden noch bestimmt. Weitere Informationen unter

Termine der Landessynode im Jahr 2021 

2021 tagt die Landessynode wie folgt:

Frühjahrstagung: 16. bis 19. April 2021

Herbsttagung: 12. bis 15. November 2021

Landeskollektenplan für das Jahr 2020

Der Landeskollektenplan für 2020 wurde durch die Kirchenleitung beschlossen. Es handelt sich wieder um 28 Kollekten. Der Plan der zweckgebundenen landeskirchlichen Kollekten entspricht weitestgehend dem des Vorjahres, u.a. sind darin Kollekten für das Gustav-Adolf-Werk, die sächsischen Diakonissenhäuser oder die Kirchenmusik geplant. Diese Kollekten sind wichtige Einnahmequellen des landeskirchlichen Haushalts. Hierdurch werden die Kirchgemeinden und Gemeindeglieder direkt an der Finanzierung landeskirchlicher und gesamtkirchlicher Aufgaben beteiligt.

Auswahlkommission für die Neubesetzung der Ephorenämter - Nachberufung

Die Kirchenleitung berief das stellvertretende Kirchenleitungsmitglied Pfarrer Dr. Peter Amberg in die Kommission der Kirchenleitung zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerberinnen im Verfahren der Wiederbesetzung von Ephorenämtern. Diese Nachberufung wurde notwendig, da das paritätisch zusammengesetzte Gremium derzeit aufgrund eines Krankheitsfalles unterbesetzt war. Dr. Amberg erfüllt als Theologe und synodales Mitglied die Voraussetzungen für die Nachberufung. Das Auswahlgremium führt die Bewerbungsgespräche und unterbreitet der Kirchenleitung auf dieser Grundlage einen Wahlvorschlag.

Ephorenamt des Kirchenbezirks Pirna

Nachdem im Juni eine Delegation des Kirchenbezirkes Pirna der Kirchenleitung zur Situation des Kirchenbezirkes berichtet hatte, beriet die Kirchenleitung über die Frage der Wiederbesetzung des Ephorenamtes. Ein Beschluss zur Wiederbesetzung des Superintendentenamtes wurde jedoch zunächst zurückgestellt. Eine Entscheidung dazu soll erst nach der im Frühjahr 2020 geplanten Visitation des Kirchenbezirkes durch Landesbischof Dr. Carsten Rentzing getroffen werden, so entschied die Kirchenleitung. Superintendentin Uta Krusche-Räder wird im Sommer 2020 in den Ruhestand treten.

Berichte

Der Finanzdezernent im Landeskirchenamt, OLKR Michael Klatt, erläuterte erläuterte der Kirchenleitung die aktuellen Zahlen zur Mitgliederentwicklung und dem Kirchensteueraufkommen. Demnach treten nach wie vor mehr Menschen aus der Kirche aus, als durch Taufen und Aufnahmen hinzukommen. Kirchenaustritte seien 2018 am stärksten in den Großstädten und in der Gruppe der 26- bis 45-Jährigen zu verzeichnen. Im Durchschnitt verliere die sächsische Landeskirche jedes Jahr zwei Prozent ihrer Mitglieder. Zur Herbsttagung der Landessynode (15.-18.11.2019) wird das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg den Landessynodalen und allen interessierten Gästen die Studie „Die Landeskirche Sachsens zwischen demografischem Wandel und nachlassender Kirchenverbundenheit“ vorstellen.

Der juristische Grundsatzdezernent, OLKR Klaus Schurig, berichtete der Kirchenleitung über den Stand der Überlegungen im Zusammenhang mit der für 2020 anstehenden Kirchenvorstandswahl, die derzeit mit den Superintendenten und Leitern der Regionalkirchenämter beraten würden.

Vizepräsidentin Bettina Westfeld, die Mitglied im Rat des Lutherischen Weltbundes ist, berichtete über die Ratstagung des Lutherischen Weltbundes in Genf und die 2023 geplante Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Krakau.

 

Im Anschluss besuchten die Kirchenleitungsmitglieder den Festgottesdienst zur Verabschiedung von Präsident Dr. Johannes Kimme in der Dreikönigskirche.

Wiederbesetzung Superintendentur Leisnig-Oschatz

Die Kirchenleitung beschließt die Wiederbesetzung der Superintendentur des Kirchenbezirks Leisnig-Oschatz zum 1. Januar 2020. Der amtierende Superintendent Arnold Liebers tritt zum 31. Dezember 2019 in den Ruhestand. Eine Delegation stellte vorab in der Sitzung am 10. Mai 2019 ihren Kirchenbezirk den Mitgliedern der Kirchenleitung vor.

 

Nachberufung eines Mitglieds der Landessynode

Aufgrund des Ruhestandseintritts von Superintendent i.R. Werner Waltsgott (Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz), berief die Kirchenleitung Herrn Superintendenten Arnold Liebers (Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz) als neues Mitglied der 27. Landessynode. Laut Verfassung der sächsischen Landeskirche sind vier Berufungsplätze an amtierende Superintendenten/Superintendentinnen zu vergeben. Die Landessynode besteht aus 60 gewählten und 20 berufenen Mitgliedern.

 

Anhörung des Kirchenbezirks Pirna zur Wiederbesetzung des Ephorenamtes

Eine Delegation des Kirchenbezirks Pirna stellte ihren Kirchenbezirk sowie die Anforderungen und Erwartungen an einen neuen Superintendenten/eine neue Superintendentin der Kirchenleitung vor. Superintendentin Uta Krusche-Räder hatte zuvor ihren Eintritt in den Ruhestand zum 1. Juli 2020 angezeigt. 

Neuer Direktor der Evangelischen Akademie Meißen

Der Leipziger Polizeiseelsorger Pfarrer Stephan Bickhardt (59) wird neuer Direktor der Evangelischen Akademie Meißen. Die Kirchenleitung stimmte der Stellenbesetzung zu. Pfarrer Bickhardt wird sein neues Amt am 1. August 2019 antreten. Die Stelle ist befristet auf 6 Jahre und beinhaltet zugleich das Amt des Dompredigers des Hochstifts Meißen. Damit wird Pfarrer Bickhardt Nachfolger von Pfarrer Johannes Bilz, der 12 Jahre als Akademiedirektor wirkte und im September 2018 im Dom zu Meißen verabschiedet wurde.

 

Kanzelabkündigung zu den anstehenden Wahlen

Kurz vor den Europa- und Kommunalwahlen in Sachsen möchte die sächsische Kirchenleitung die Gemeindeglieder zur Wahl aufrufen. Eine entsprechende Kanzelabkündigung wurde durch Landesbischof Dr. Carsten Rentzing vorgestellt, in der Kirchenleitung beraten und in dieser Woche an die Kirchgemeinden verschickt. Die Kanzelabkündigung soll in den Gottesdiensten an den Sonntagen Kantate (19. Mai) und Rogate (26. Mai/Wahlsonntag) verlesen werden. Sie bezieht sich inhaltlich auf die Jahreslosung und den Konziliaren Prozess und die daraus erwachsenden christlichen Perspektiven. Ab 19. Mai 2019 ist der Text unter www.evlks.de zu finden.

 

Anhörung des Kirchenbezirks Leisnig-Oschatz

Eine Delegation des Kirchenbezirks Leisnig-Oschatz stellte ihren Kirchenbezirk sowie die Anforderungen und Erwartungen an einen neuen Superintendenten / eine neue Superintendentin der Kirchenleitung vor. Der amtierende Superintendent Arnold Liebers tritt zum 31. Dezember 2019 in den Ruhestand. Die Entscheidung zur Wiederbesetzung des Ephorenamtes trifft die Kirchenleitung voraussichtlich in ihrer Juni-Sitzung. 

 

Aktuelle Entwicklungen im Friedhofswesen

Das Landeskirchenamt legte den Mitgliedern der Kirchenleitung eine Zustandsanalyse über die Friedhöfe auf dem Gebiet der sächsischen Landeskirche vor. Derzeit gibt es 1.200 Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von 1.040 Hektar. Der Durchschnittsfriedhof ist etwas größer als ein Fußballfeld. 60% aller Verstorbenen in Sachsen werden auf evangelischen Friedhöfen bestattet. Allerdings nur 30% davon kirchliche Bestattungen nach landeskirchlicher Ordnung. Zur Sprache kamen neben den wirtschaftlichen Fragen auch die seelsorgerlichen, diakonischen und missionarischen Aspekte dieser Arbeit. Die Kirchenleitung nahm den Zwischenbericht zur Kenntnis und bat um einen Abschlussbericht bis Ende Mai 2020.

 

Darüber hinaus tauschten sich die Mitglieder der Kirchenleitung über die vergangene Frühjahrstagung der Landessynode aus und würdigten im Besonderen den Beschluss zur Änderung des Diakoniegesetzes und damit das gelungene Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses.

 

Bericht der Arbeitsgruppe der Kirchenleitung „Teilhabe von Frauen und Männern an kirchlichen Ämtern und Funktionen“

Auf Bitten der Landessynode hatte die Kirchenleitung am 21. September 2018 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema der „Teilhabe von Frauen und Männern an kirchlichen Ämtern und Funktionen“ beschäftigen sollte. Dieser Arbeitsgruppe gehörten Vertreter des Landeskirchenamtes, der Ehrenamtsakademie, der Jugendarbeit und der Landessynode an. Sie legte der Kirchenleitung nun einen Bericht vor, in dem die Verteilung von Männern und Frauen in den einzelnen Berufsgruppen und Gremien der Landeskirche analysiert, Mechanismen für die Phänomene der ungleichen Verteilung beschrieben und Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe beider Geschlechter vorgeschlagen werden. Die Kirchenleitung dankte der Arbeitsgruppe und wird der Landessynode auf ihrer Frühjahrstagung Bericht erstatten. Das Landeskirchenamt wird gebeten, über die Umsetzung der Maßnahmen jährlich zu berichten.

Orientierungshilfe zum Umgang mit politischen Parteien

Die Kirchenleitung dankte der Arbeitsgruppe der Kirchenleitung für die Erarbeitung des Papiers „Orientierungshilfe zum Umgang mit politischen Parteien“ und bittet um die Veröffentlichung durch die Evangelische Erwachsenenbildung. Die Orientierungshilfe soll als mögliche Grundlage verstanden werden, um sich aus christlicher Perspektive politischen Themen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen zu widmen.

Orientierungshilfe zum Umgang mit politischen Parteien

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Diakoniegesetzes

Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Diakoniegesetzes zu. Die Gesetzesvorlage wird der Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet. Die Landessynode kommt vom 5. bis 8. April 2019 zu ihrer Frühjahrstagung zusammen.

Bericht der Kirchenleitung

Der Bericht der Kirchenleitung zum Thema „Kirchenbilder im Wandel“ wurde von den Mitgliedern der Kirchenleitung beschlossen und wird während der kommenden Frühjahrstagung vorgestellt. 

Konstituierende Tagung der 28. Landessynode

Eine neue Landessynode wird am 8. März 2020 gewählt. Der ursprünglich genannte Termin der Konstituierung Anfang Juni 2020 wurde daher um 3 Wochen nach hinten verlegt, um ausreichend Zeit für die vorzunehmenden Berufungen durch die Kirchenleitung zu gewährleisten. Die konstituierende Sitzung der 28. Landessynode wird daher am Wochenende des 27./28. Juni 2020 stattfinden.

Ernennung des Superintendenten für den Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz

Die Kirchenleitung ernannte Pfarrer Tilmann Popp zum Superintendenten für den Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz. Der derzeitige Dresdner Studierendenpfarrer war am 1. Februar 2019 durch die Kirchenbezirkssynode Bautzen-Kamenz als neuer Superintendent gewählt worden.  Mit seinem Amt als Superintendent wird ihm die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Petri Bautzen übertragen. Der Dienstbeginn ist für den 1. September 2019 vorgesehen. Am Sonntag, den 25. August 2019, wird Pfarrer Popp durch Landesbischof Dr. Rentzing in sein neues Amt eingeführt. Die Verpflichtung durch den Präsidenten des Landeskirchenamtes ist für den 9. Juli 2019 vorgesehen.

Landessynodalwahlordnung

Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf der Landessynodalwahlordnung zu. Als allgemeiner Wahltag für die Wahl zur 28. Landessynode wurde in ihr Sonntag, der 8. März 2020 bestimmt. Im Wesentlichen lehnt sich die neue Wahlordnung an die geltende an. Lediglich der Zeitplan wurde etwas verändert und die Wahlkreiseinteilung geringfügig angepasst. Der zusammengeführte Kirchenbezirk Vogtland wird in zwei Wahlkreise geteilt. Ähnlich wurde in vergangenen Fällen etwa bei der Zusammenführung von Meißen und Großenhain auch verfahren.

 

Kirchengesetz zur Auflösung des Kirchenbezirks Glauchau-Rochlitz

Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf eines Kirchengesetzes zur Auflösung des Kirchenbezirks Glauchau-Rochlitz zu. Die Gesetzesvorlage wird der Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet. Die Landessynode kommt vom 5. bis 8. April 2019 zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Der Kirchenbezirk Glauchau-Rochlitz wurde im Vorfeld des Entwufs einbezogen und die Gemeinden informiert.

 

Anhörung des Kirchenbezirkes Leipzig zur Wiederbesetzung des Ephorenamtes

Eine Delegation des Kirchenbezirks Leipzig stellte ihren Kirchenbezirk sowie die Anforderungen und Erwartungen an einen neuen Superintendenten/eine neue Superintendentin der Kirchenleitung vor. Superintendent Martin Henker hatte zuvor seinen Eintritt in den Ruhestand zum 31. Mai 2020 angezeigt. Die Entscheidung zur Wiederbesetzung des Ephorenamtes trifft die Kirchenleitung voraussichtlich in ihrer März-Sitzung. 

Wahl eines neuen Landesjugendpfarrers 

Die Kirchenleitung nahm den Bericht von Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz zum Anlass, ihre Zustimmung zu den Vorschlägen der Landesjugendkammer zur Wahl des neuen Landesjugendpfarrers zu erteilen. Sie bat OLKR Pilz, die Grüße der Kirchenleitung zu überbringen und wünschte der Landesjugendkammer alles Gute für die am nächsten Tag stattfindende Wahl des Landesjugendpfarrers.

 Inzwischen wurde am Samstag, den 12. Januar 2019 Georg Zimmermann zum neuen Landesjugendpfarrer gewählt. Die Neubesetzung wurde notwendig, da der ehemalige Landesjugendpfarrer Tobias Bilz seit dem 1. Januar 2019 Mitglied des Landeskirchenamtes (Dezernat IV: Gemeindeaufbau, Seelsorge und Medien) ist. Die Landeskirchliche Pfarrstelle des Jugendpfarrers ist zunächst auf 6 Jahre begrenzt.“

 Nähere Informationen

Neuberufung eines Mitgliedes der 27. Landessynode

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Frau Anne-Doreen Reinhold (ausgebildete Kirchenmusikerin), berief die Kirchenleitung Herrn Kirchenmusikdirektor Christian Kühne (Kirchenbezirk Löbau-Zittau) als neues Mitglied der 27. Landessynode. Es ist gute Tradition der Kirchenleitung, dass unter den berufenen Mitgliedern der Landessynode auch der Bereich  der Kirchenmusik vertreten ist. Die Landessynode besteht aus 60 gewählten und 20 berufenen Mitgliedern. Um eine Vielfalt an regionalen Einflüssen und unterschiedlichen Professionen zu integrieren, ist die Kirchenleitung laut Verfassung autorisiert 20 Mitglieder für ein Landesynodalmandat zu benennen.


Nachrichten der Kirchenleitung 2018:

Kandidaten für das Präsidentenamt benannt 

Die Kirchenleitung beschloss in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2018 den Wahlvorschlag für die Wahl für das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin des Landeskirchenamtes. Sie benannte darin zwei Kandidaten: Oberlandeskirchenrätin Dr. Jördis Bürger (Dresden) und Oberlandeskirchenrat Hans-Peter Vollbach (Braunschweig). 

Die Wahl wird durch die 27. Landessynode in einer Sondersitzung am 25./26. Januar 2019 erfolgen. Der derzeitige Präsident des Landeskirchenamtes, Dr. Johannes Kimme, wird im Sommer nächsten Jahres in den Ruhestand treten.

Den Vorschlägen der Kirchenleitung gingen Befragungen der Kirchenbezirke, der Regionalkirchenämter, des Ältestenrates der Landessynode und des Landeskirchenamtes mit den zentralen Verwaltungsstellen voraus. Hier wurden neben den Erwartungen und Wünschen zur Person auch konkrete Namensvorschläge gegenüber der Kirchenleitung vorgebracht.

Der Wahlvorschlag der Kirchenleitung kann nach dem Wahlgesetz bis zu drei Personen enthalten. Darüber hinaus kann jedes Mitglied der Landessynode einen weiteren Kandidaten vorschlagen, der von mindestens neun weiteren Mitgliedern der Landessynode unterstützt werden muss.

Durch Vorschläge aus den Reihen der Landessynode stehen nach Ablauf der Frist am 17. Dezember 2018 zwei weitere Kandidaten zur Wahl für das Präsidentenamt fest.  Friedrich Nollau (Leipzig) wurde von Superintendent Martin Henker  als Mitglied der Landessynode vorgeschlagen und ausreichend unterstützt von weiteren Mitgliedern der Synode. Von Pfarrer Christian Mendt als Mitglied der Landessynode vorgeschlagen und ausreichend unterstützt von weiteren Synodalen wurde Stephan Gerstenberg (Radebeul). 

Weitere Informationen zu den Kandidaten und zur Wahl

Wahlvorschlag für das Ephorenamt im Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz

Die Kirchenleitung beschloss weiterhin, der Kirchenbezirkssynode des Kirchenbezirkes Bautzen-Kamenz Pfarrer Tilmann Popp (Studierendenpfarrer in der Studentengemeinde Dresden) und Pfarrer Dr. Sebastian Schurig (Inhaber der 1. Pfarrstelle des Kirchspiels Dippoldiswalde-Schmiedeberg) zur Wahl für das Superintendentenamt vorzuschlagen. 

Weitere Informationen zum Wahlvorschlag

 

 

Änderung der Kirchenbezirksgrenzen der Kirchenbezirke Freiberg und Meißen-Großenhain

Die Kirchenleitung beschloss, das Kirchspiel Wilsdruffer Land sowie die Kirchgemeinden Weistropp-Constappel, Unkersdorf und Mohorn mit Wirkung zum 1. Januar 2019 dem Kirchenbezirk Freiberg zu zuordnen.

Die Kirchenleitung ist per Gesetz zuständig für die Änderung von Kirchenbezirksgrenzen. Die Kirchenbezirke Freiberg und Meißen-Großenhain griffen vorab die Überlegungen der Regionen auf und befürworteten die veränderte Bildung dieser neuen Planungs- und Strukturregion.

 

Bericht über die Förderung von Pfarrerinnen hinsichtlich der Übernahme von Leitungsverantwortung

Oberlandeskirchenrätin Margrit Klatte stellte der Kirchenleitung einen Bericht vor, in dem aktuelle Zahlen über den Anteil von Frauen im Theologie-Studium, im Vikariat, im Probedienst, im Pfarrdienst sowie in verschiedenen Leitungsfunktionen und Gremien zusammengefasst wurden. Demnach seien unter den Theologie-Studierenden, die sich in die Landesliste der EVLKS haben eintragen lassen, inzwischen fast 50 % Frauen. Zukünftig wird es vier Superintendentinnen (bei aktuell 16 besetzten Superintendentenstellen) geben. Unter den stellvertretenden Superintendenten sind vier Frauen (23,5%). Den Konventsvorsitz haben in 13 von insgesamt 63 Konventen Pfarrerinnen inne. Sieben Pfarrerinnen sind Mitglied der Landessynode, der insgesamt über 27 theologische Mitglieder angehören. Überproportional sind Pfarrerinnen dagegen in der Sonderseelsorge tätig (57%). Derzeit beträgt der Anteil von Pfarrerinnen in der sächsischen Landeskirche insgesamt 27,55%.

Der Bericht zur Situation der Perspektiven zur Förderung von Pfarrerinnen zur Übernahme von Leitungsverantwortung wird der Arbeitsgruppe der Kirchenleitung „Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an kirchlichen Ämtern und Funktionen“ zur Beachtung übergeben.

 

Ernennung einer neuen Superintendentin für den Kirchenbezirk Freiberg

Die Kirchenleitung ernannte Pfarrerin Hiltrud Anacker zur Superintendentin für den Kirchenbezirk Freiberg. Die derzeitige Pfarrerin in der Dietrich-Bonhoeffer-Kirchgemeinde Chemnitz war am 15. November 2018 durch die Kirchenbezirkssynode Freiberg als neue Superintendentin gewählt worden.  Mit ihrem Amt als Superintendentin wird ihr die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Domgemeinde St. Marien Freiberg übertragen. Der Dienstbeginn ist für den 1. Juni 2019 vorgesehen. Am Sonntag, den 23. Juni 2019, wird Pfarrerin Anacker durch Landesbischof Dr. Rentzing in ihr neues Amt eingeführt. Die Verpflichtung durch den Präsidenten des Landeskirchenamtes ist für den 14. Mai 2019 vorgesehen.

  • Neues Mitglied des Landeskirchenamtes gewählt
    Die Kirchenleitung wählte Landesjugendpfarrer Tobias Bilz zum Mitglied des Landeskirchenamtes. Tobias Bilz übernimmt ab 1. Januar 2019 die Leitung des Dezernats „Gemeindeaufbau, Seelsorge und Medien“ und tritt damit die Nachfolge von OLKR Dietrich Bauer an, der seit 1. September 2018 die Stelle des Direktors des Diakonischen Amtes innehat. Am 18. Dezember 2018 wird Tobias Bilz in sein neues Amt eingeführt. Er ist seit 2007 Landesjugendpfarrer und war zuvor in der Kirchgemeinde Erlbach-Kirchberg pastoral tätig. Tobias Bilz ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. 

  • Wahlvorschlag für das Ephorenamt im Kirchenbezirk Freiberg
    Pfarrerin Hiltrud Anacker, Inhaberin der 1. Pfarrstelle  der Ev.-Luth. Dietrich-Bonhoeffer-Kirchgemeinde Chemnitz wird der Kirchenbezirkssynode im Kirchenbezirk Freiberg für die Wahl als Superintendentin vorgeschlagen. Der Termin der Vorstellung vor der Kirchenbezirkssynode und der Wahltermin werden noch bestimmt. 

  • Kirchengesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte
    Die Kirchenleitung beschloss, einen Kirchengesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten. Vor allem sollen Anpassungen aufgrund der allgemeinen Entwicklung  im Versorgungsrecht des öffentlichen wie auch kirchlichen öffentlichen Dienstes erfolgen. Die Herbsttagung der sächsischen Landessynode findet vom 16. bis 19. November 2018 im Haus der Kirche statt.

  • Haushalt 2019
    Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf des Haushaltplanes zur Weiterleitung an die Landessynode zu. Die Synodalen werden auf ihrer Herbsttagung den Haushaltplan prüfen und beschließen. Der Finanzdezernent der Landeskirche, Oberlandeskirchenrat Michael Klatt, betonte in seinen Ausführungen, dass im Jahr 2019 die prognostizierten Kirchensteuereinnahmen in etwa gleichbleibend zum Vorjahr sein werden. Die Summe des Haushalts erhöht sich um 8 Millionen Euro auf rund 226 Millionen Euro.

  • Stellungnahme der evangelischen Jugend in Sachsen
    Die Kirchenleitung begrüßt die Stellungnahme der Evangelischen Jugend in Sachsen zur gesamtgesellschaftlichen Situation und dankt der Landesjugendkammer für diese Positionierung. Die Evangelische Jugend sorgt sich um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und ruft Grundlagen des christlichen Glaubens erneut in Erinnerung (Link zur Stellungnahme).

    Landesbischof Dr. Carsten Rentzing wird zu Beginn der Friedensdekade und anlässlich des Endes des 1. Weltkrieges vor 100 Jahren für den 11. November 2018 eine Kanzelabkündigung vorbereiten, die ebenfalls auf die aktuelle gesellschaftliche Situation eingehen wird. 

  • Umsetzung Strategiepapier „Wo christlicher Glaube wächst“
    Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz berichtete der Kirchenleitung den Stand der Umsetzung des 2015 verabschiedeten Papiers „Wo christlicher Glaube wächst“ und erläuterte dabei die aktuelle Situation in den evangelischen Kindertagesstätten, die Möglichkeiten religionspädagogischen Arbeitens und die Erfahrungen bei der Umsetzung der im Papier benannten Schritte. Zur Sprache kamen auch die Schwierigkeiten, vor denen die Träger und Mitarbeitenden stehen. 
  • Nachberufung eines Mitgliedes der Landessynode
    Die Kirchenleitung beruft Oberkirchenrat Dietrich Bauer in der Nachfolge von Oberkirchenrat Christian Schönfeld als Mitglied der 27. Landessynode. Die Berufung des Diakoniedirektors erfolgte in der Vergangenheit regelmäßig vor dem Hintergrund der besonders hervorgehobenen Bedeutung des Diakonischen Werkes in der Kirchenverfassung. Seit 1. September 2018 ist Oberkirchenrat Bauer neuer Direktor des Diakonischen Amtes.

  • Kirchengesetz zur Zustimmung zur Änderung der EKD-Grundordnung
    Die Mitglieder der Kirchenleitung stimmten zu, den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Zustimmung zur Änderung der EKD-Grundordnung als Gesetzesvorlage an die Landessynode weiterzuleiten. Bereits im September 2017 beschäftigte sich die Kirchenleitung ausgiebig mit der Thematik und wurde vor einem Jahr von Superintendent Dr. Olaf Richter, Annaberg, der zugleich Mitglied der Generalsynode der VELKD und Mitglied der EKD-Synode ist, in die Geschichte und Entwicklung der Grundordnung der EKD eingeführt.

  • Kirchengesetz zur Änderung von Kirchengesetzen im Kirchgemeindebereich und im Bereich der kirchlichen Gerichte
    Die Kirchenleitung  stimmte zu, den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung von Kirchengesetzen im Kirchgemeindebereich und im Bereich der kirchlichen Gerichte als Gesetzesvorlage an die Landessynode weiterzuleiten. Im Wesentlichen handelt es sich um die Aufnahme von Anliegen der Landessynode, die aufgrund von Verfahrensbestimmungen der Geschäftsordnung der Landessynode im Frühjahr 2018 nicht mehr Eingang in den damaligen Entwurf des Kirchgemeindestrukturgesetzes finden konnten. Darüber hinaus wurden Vorschriften die kirchliche Gerichtsbarkeit betreffend aufgegriffen und in den Gesetzentwurf eingefügt.

  • Teilhabe von Frauen und Männern an kirchlichen Ämtern und Funktionen
    Die Kirchenleitung setzt eine Arbeitsgruppe ein, die gemäß Drucksache 178 aus der Frühjahrstagung 2018, einen Maßnahmeplan zur Förderung der Teilhabe von Frauen und Männern an kirchlichen Ämtern und Funktionen mit dem Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Kirche entwickeln soll. Der 7-köpfigen Arbeitsgruppe gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskirchenamtes sowie Mitglieder der Synode an. Außerdem werden die Ehrenamtsakademie und das Landesjugendpfarramt miteingebunden. Die Arbeitsgruppe berichtet der Kirchenleitung. 

 

 

 

  • Konzept für die weitere Entwicklung der evangelischen Hochschulen
    Seit 2014 tagt ein durch das Landeskirchenamt eingesetzter Hochschulentwicklungsrat, um die Entwicklungspotenziale und –risiken der drei evangelischen Hochschulen auf dem Gebiet der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu  verifizieren.

    Nach mehrjähriger Beratung und Prüfung zeigt sich nun, dass sich ein Verschränkungsmodell der Moritzburger Studiengänge der Gemeinde- und Religionspädagogik in das Studienangebot der Evangelischen Hochschule Dresden als praktikabel und möglich erweist. Unter derzeitiger Beibehaltung des Standortes in Moritzburg soll dies künftig angestrebt und umgesetzt werden. Diese Grundsatzentscheidung traf die Kirchenleitung. Damit können auch bei mittelfristig sich absenkenden Ressourcen religions- und gemeindepädagogische Studiengänge im Raum der Landeskirche erhalten werden. Die betreffenden Hochschulleitungen sind um entsprechende weiterführende konzeptionelle Überlegungen gebeten worden.

    Für die Hochschule für Kirchenmusik wird eine Angliederung an die Dresdner Hochschule für Musik Carl Maria von Weber geprüft und entwickelt.

  • Erprobung des Entwurfes einer Taufagende von VELKD und UEK
    Die Kirchenleitung stimmte einer Erprobung des Entwurfes einer Taufagende von VELKD und UEK zu. Exemplare werden einem Katalog an Probanden übermittelt mit der Bitte bis zum 30. September 2019 ihre Stellungnahmen entsprechend eines Fragerasters an das Landeskirchenamt wieder zurück zu spiegeln. Der Entwurf versteht sich unter der Beachtung der sächsischen Taufordnung vom 11. April 2005. Die Stellungnahme der sächsischen Landeskirche wird dann der VELKD zukommen.

  • Kirchengesetzentwürfe zur Änderung altersbegrenzter Wählbarkeit und festen Berufungsplätzen für Jugendvertreter in Gremien der sächsischen Landeskirche
    Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Wählbarkeit in Gremien der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu. In dem vorliegenden Entwurf wird die Altersbegrenzung für das passive Wahlrecht von 68 Jahren aufgehoben. Dem erarbeiteten Gesetzestext zur Einführung von festen Berufungsplätzen für Jugendvertreter in Kirchenvorständen und Kirchenbezirkssynoden wurde ebenso zugestimmt.  Beide Gesetzesvorlagen werden der Landessynode zur entsprechenden Prüfung weitergeleitet. Sie sind Resultat einer beschlossenen Drucksache vom Frühjahr 2018. Die Landessynode tagt zum zweiten Mal in diesem Jahr vom 16. bis 19. November.

  • Gemeinsame Beratung zur Nachfolge von Dr. Kimme im Amt des Präsidenten des Landeskirchenamtes
    In einer gemeinsamen Beratung mit den Superintendentinnen und Superintendenten, den Mitgliedern des Ältestenrates der Landessynode und den Leitern der Regionalkirchenämter kamen die Vorstellungen und Erwartungen der Pfarrinnen und Pfarrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kirchenbezirken und Kirchgemeinden zur Sprache, die an die Person des künftigen Präsidenten bzw. der künftigen Präsidentin des Landeskirchenamtes gerichtet werden. Die Kirchenleitung nahm die Voten auf und bildete eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Wahlvorschlages der Kirchenleitung, über den auf der Sitzung am 18. Dezember 2018 Beschluss gefasst werden soll. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, zwischen den Sitzungen für die Kirchenleitung zu handeln und Gespräche mit Personen zu führen.
    Die Kirchenleitung hatte bereits am 23. März 2018 als Wahltag der Sondertagung der Landessynode für die Nachfolge im Amt des Präsidenten des Landeskirchenamtes Sonnabend, den 26. Januar 2019 bestimmt. Präsident Dr. Johannes Kimme wird während des Sommerempfangs der Kirchenleitung am 5. Juli 2019 offiziell aus seinem Amt in den Ruhestand verabschiedet.

  • Stelle des Superintendenten in Freiberg wird neu ausgeschrieben
    Die Kirchenleitung teilt mit, dass Pfarrer Karsten Loderstädt aus Annaberg-Buchholz aus persönlichen Gründen das Amt des Superintendenten im Kirchenbezirk Freiberg nicht antritt. Die Stelle wird erneut ausgeschrieben.

  • Einführung eines neuen Mitgliedes des Landeskirchenamtes
    Rektor Dr. Thilo Daniel wird als neues Mitglied des Landeskirchenamtes und Nachfolger von Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis als Leiter des Theologischen Grundsatzdezernats am 18. Dezember 2018 in sein neues Amt eingeführt.
  • Wiederbesetzung der Superintendentur Freiberg
    Die Kirchenleitung ernannte Pfarrer Karsten Loderstädt, bisher Pfarrer der Kirchgemeinde Annaberg-Buchholz (Kirchenbezirk Annaberg) zum neuen Superintendenten für den Kirchenbezirk Freiberg. Pfarrer Loderstädt war am 7. Mai 2018 durch die Kirchenbezirkssynode gewählt worden. Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Domgemeinde St. Marien  Freiberg hatte der Übertragung der 1. Pfarrstelle ebenfalls zugestimmt.
    Der Dienstbeginn ist für den 1. Oktober 2018 vorgesehen. Landesbischof Dr. Carsten Rentzing wird Pfarrer Loderstädt am Sonntag, den 7. Oktober in einem festlichen Gottesdienst in sein neues Amt einführen.

  • Superintendentur Glauchau - Rochlitz wird nicht wieder besetzt
    Die Kirchenleitung beschloss, das Amt des Superintendenten, nach dem Ruhestandseintritt des amtierenden Superintendenten Johannes Jenichen zum 30. November 2018, nicht wieder zu besetzen. Die Kirchenleitung schlägt stattdessen vor, den Kirchenbezirk zur Disposition zu stellen und

    a) die Kirchgemeinden des früheren Kirchenbezirks Glauchau dem Kirchenbezirk Zwickau,

    b) die Kirchgemeinden des früheren Kirchenbezirks Rochlitz dem Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz und

    c) die Kirchgemeinden Burgstädt, Penig und Wolkenburg-Kaufungen dem Kirchenbezirk Chemnitz zuzuordnen.

    Die Kirchgemeinden und Kirchspiele des Kirchenbezirkes Glauchau-Rochlitz sowie die Kirchenbezirke Chemnitz, Glauchau-Rochlitz, Leisnig-Oschatz und Zwickau können hierzu bis zum 28.09.2018 votieren.

  • Zusammenführung der Kirchenbezirke Dresden Mitte, Dresden Nord und Pirna
    Die Kirchenleitung hat den Kirchenbezirken Dresden Mitte, Dresden Nord und Pirna ihre Zusammenführung zu einem Kirchenbezirk vorgeschlagen und die drei Kirchenbezirke gebeten, bis zum 09.01.2019 zu votieren.
    Bei den Entscheidungen zu allen Kirchenbezirken lässt sich die Kirchenleitung von der langfristigen landeskirchlichen Perspektive leiten:

    Seit dem Grundlagenbeschluss „Damit die Kirche im Dorf bleibt“ bis zu den jüngsten Beschlüssen der Landessynode im Frühjahr 2018 spielt die Region als sozio-kultureller Lebensraum eine wichtige Gestaltungsrolle. Dies gilt auch für den Kirchenbezirk. So weit wie möglich sollen deshalb Gebiete und Regionen als Kirchenbezirk zusammen gehören, die als Landschaften, Straßenverläufe, gewohnte Wege, Schulstandorte, Arbeitsmöglichkeiten usw. für die Menschen miteinander verbunden sind. Deshalb muss bei der Gliederung der Landeskirche in Kirchenbezirke auch die Frage gestellt werden, inwieweit Regionen zusammen aufeinander bezogen sind.
    Auch wenn die Begründungen zu Glauchau-Rochlitz, Dresden Mitte, Dresden Nord und Pirna im Einzelnen unterschiedlich ausfallen, so ist das engere Zusammenwirken in der Region notwendig und neben dem eigenen Kirchenbezirk auch die Entwicklung in den Nachbarkirchenbezirken in alle Überlegungen einzubeziehen.

  • Termine der 28. Landessynode im Jahr 2020
    Die Legislatur der 27. Landessynode endet mit der Herbsttagung 2019. Im Januar 2020 wird eine neue Landessynode gewählt. Schon jetzt stehen konkrete  Termine für das Jahr 2020 fest und wurden durch die Kirchenleitung bestätigt:

    Vorbereitungstag für alle neu gewählten Landessynodalen: 16. Mai 2020
    Konstituierende Sitzung: 6./7. Juni 2020
    Herbsttagung: 13. bis 16. November 2020
  • Wiederbesetzung des Amtes des Superintendenten für den Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz
    Die Kirchenleitung beschließt die Wiederbesetzung der Superintendentur des Kirchenbezirks Bautzen-Kamenz zum 1. Juni 2019. Superintendent Werner Waltsgott hatte zuvor seinen Eintritt in den Ruhestand im kommenden Jahr angezeigt.

  • Neuer Superintendent im Kirchenbezirk Leipziger Land
    Die Kirchenleitung ernannte Pfarrer Dr. Jochen Kinder, bisher Pfarrer im Kirchspiel Liebschützberg (Kbz. Leisnig-Oschatz), zum neuen Superintendenten für den Kirchenbezirk Leipziger Land. Pfarrer Dr. Kinder war am 24. März 2018 durch die Kirchenbezirkssynode gewählt worden. Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. St.-Marien-Kirchgemeinde Borna  hatte der Übertragung der 1. Pfarrstelle ebenfalls zugestimmt. Landesbischof Dr. Carsten Rentzing wird den neuen Superintendenten am Sonntag, den 9. September 2018 in einem festlichen Gottesdienst in sein Amt einführen.

  • Anhörung des Kirchenbezirkes Glauchau-Rochlitz
    Eine Delegation des Kirchenbezirks Glauchau-Rochlitz stellte ihren Kirchenbezirk sowie die Anforderungen und Erwartungen an einen neuen Superintendenten/eine neue Superintendentin in der Kirchenleitung vor. Superintendent Johannes Jenichen hatte zuvor seinen Eintritt in den Ruhestand zum 1. Dezember 2018 angezeigt.

  • Initiative „Missionarische Aufbrüche“ schafft neue Stellen
    Die Landeskirche fördert ausgewählte missionarische Initiativen sowie Projekte und die Einrichtung von 6 Projektpfarrstellen, beginnend frühestens ab 2019. Über die Vergabe entscheidet ein durch das Landeskirchenamt eingesetzter Ausschuss, dem auch synodale Mitglieder angehören werden. Die Kirchenleitung begründet ihren Beschluss mit der Wahrnehmung, dass der Wunsch missionarisch zu arbeiten in vielen Ebenen und Gremien der Landeskirche deutlich wurde und nimmt weiter Initiativen der Landessynode auf, die in den gegenwärtigen Herausforderungen missionarische Konzepte stärken will.  Detaillierte Informationen über Antragsmodalitäten und vielem mehr werden nach Vorliegen veröffentlicht.
     
    Darüber hinaus tauschten sich die Mitglieder der Kirchenleitung über die zurückliegende Frühjahrstagung der Landessynode aus.
  • Gesetzentwurf zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
    Die Kirchenleitung beschloss, einen Kirchengesetzentwurf zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten. Die „Evangelische Kirche in Deutschland“ (EKD) erließ aufgrund von europäischen Bestimmungen ein neues Datenschutzgesetz, welches auch für die Mitgliedskirchen gilt. Die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens trifft nun in ihrem Gesetz ergänzende Bestimmungen, unter anderem die Amtsdauer des Datenschutzbeauftragten der Landeskirche.

  • Entwurf eines Kirchengesetzes zur regionalen Zusammenarbeit
    Die Kirchenleitung beschloss, den Entwurf eines Kirchengesetzes zur regionalen Zusammenarbeit von Kirchgemeinden, Kirchenbünden, Kirchspielen und Schwesterkirchverhältnissen der Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der Entwurf sieht  - dem Synodalbeschluss vom 18. November 2017 zur Drucksache 135 entsprechend - die Einführung eines gemeinsamen Ausschusses im Schwesterkirchverhältnis (Verbundausschuss) und die Einführung eines neuen Strukturmodells, dem Kirchgemeindebund, vor. Die Mitwirkungsmöglichkeiten von Ortsausschüssen in Kirchgemeinden wurden angepasst. Die Mindestzahl von Kirchgemeindevertretern einer Kirchspielgemeinde im Kirchenvorstand des Kirchspiels kann künftig durch Ortsgesetz herabgesetzt werden, um mehr Kirchgemeinden in ein Kirchspiel aufnehmen zu können.
    Entwurf, Synopse und Arbeitshilfe

  • Wahlvorschlag für das Ephorenamt des Kirchenbezirks Freiberg
    Pfarrer Johannes Bilz, Inhaber der 58. Landeskirchlichen Pfarrstelle/Direktor der Akademie Meißen und Pfarrer Karsten Loderstädt, Inhaber der 5. Pfarrstelle der Kirchgemeinde Annaberg-Buchholz werden der Kirchenbezirkssynode im Kirchenbezirk Freiberg für die Wahl als Superintendent vorgeschlagen. Die genannten Pfarrer werden sich einzeln am 23. und 27. April 2018 vor der Kirchenbezirkssynode vorstellen. Die Wahl ist für den 7. Mai 2018 vorgesehen.

  • Termine der Kirchenleitung 2019
    Die Sitzungen der Kirchenleitung im Jahr 2019 finden an folgenden Terminen statt:
    Freitag, 11.01.2019
    Montag, 04.02.2019
    Freitag, 08.03.2019
    Freitag, 10.05.2019
    Freitag, 14.06.2019
    Freitag, 05.07.2019
    Freitag, 13.09.2019
    Freitag, 11.10.2019
    Montag, 09.12.2019
  • Neues  Mitglied des Landeskirchenamtes gewählt
    Dr. Thilo Daniel wurde einstimmig durch die Kirchenleitung zum Mitglied des Landeskirchenamtes und Dezernenten für Theologische Grundsatzfragen gewählt. Er stellte sich ausführlich vor und stand für Rückfragen zur Verfügung. Dr. Daniel tritt die Nachfolge von Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis an, der zum 1. Dezember 2018 in den Ruhestand tritt. Feierlich verabschiedet wird Dr. Meis am 30. November 2018 in einem Gottesdienst in der Kreuzkirche. Gleichzeitig soll Dr. Daniel in sein Amt eingeführt werden.
    Dr. Thilo Daniel ist seit 2015 Rektor der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt e. V und wird diese Funktion auch noch bis Ende des Jahres wahrnehmen. Zuvor war er bereits mehrere Jahre als theologischer Referent für Gottesdienst und Amtshandlungen im Landeskirchenamt zuständig. Zum 1. Januar 2019 wechselt er dann erneut ins Landeskirchenamt als Dezernatsleiter. Thilo Daniel stammt ursprünglich aus Hessen, er ist verheiratet und lebt seit über 23 Jahren in Sachsen.
    Link zur Pressemitteilung
  • Kirchengesetz zum Zusammenschluss der Kirchenbezirke Auerbach und Plauen
    Die Kirchenleitung beschloss, einen Kirchengesetzentwurf zum Zusammenschluss der Kirchenbezirke Auerbach und Plauen an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten, nachdem der Gesetzentwurf im Frühjahr 2017 knapp die nötige Zweidrittelmehrheit verfehlte. Für die betroffenen Kirchenbezirke soll die erneute Befassung der Landessynode die notwendigen Rechts- und Planungsgrundlagen für den weiteren gemeinsamen Weg der beiden Kirchenbezirke schaffen. Die Frühjahrstagung der sächsischen Landessynode findet vom 13. bis 16. April 2018 statt.
  • Kirchengesetz über die Neufassung der Lese- und Predigttextordnung (Perikopenordnung)
    Aufgrund des Beschlusses der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zur Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder vom 11. November 2017 wird die bisher gültige Perikopenordnung vom 26. Oktober 1978 abgelöst. Die neue Ordnung enthält veränderte Lesetexte, die nach einer deutschlandweiten Erprobungsphase aufgenommen worden sind. Die Kirchenleitung beschloss, einen entsprechenden Kirchengesetzentwurf an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten.
  • Wahlvorschlag für das Ephorenamt des Kirchenbezirks Leipziger Land
    Pfarrer Dr. Jochen Kinder, Inhaber der Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchspiels Liebschützenberg im Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz, wird der Kirchenbezirkssynode im Kirchenbezirk Leipziger Land für die Wahl als Superintendent vorgeschlagen. Pfarrer Dr. Kinder wird sich demnächst  vor der Kirchenbezirkssynode vorstellen.
  • Jahresempfang der Kirchenleitung
    Der Kirchenleitungsempfang findet am 21. Juni 2018 statt. In diesem Jahr sind die Gäste der Kirchenleitung zunächst in die Lukaskirche und im Anschluss in das benachbarte Landeskirchenamt eingeladen. Thematisch soll das Verhältnis von Staat und Kirche in der gegenwärtigen Zeit im Mittelpunkt stehen. Organisiert wird der jährliche Sommerempfang  der Kirchenleitung durch die Bischofskanzlei und das Evangelische Büro.

 

  •  Ekklesiologie – Grundlagen und aktuelle Fragestellungen
    Am 19. und 20. Januar 2018 traf sich die Kirchenleitung in Meißen zu ihrer Klausurtagung, die sich der theologischen Reflexion von Grundlagen und aktuellen Fragestellungen in Kirche und Gemeinde widmete. Zunächst führte Kirchenrat Dr. Martin Teubner  in seinem Referat „Gehet hin und lehret alle Völker - ekklesiologische Impulse zur Struktur der Landeskirche“ ein. Anschließend wurde das Thema durch Beiträge von OLKR Dr. Meis (Mission), OLKR Bauer (Profil) und OLKR Pilz (Beteiligung) aus jeweils spezifischer Perspektive vertieft. Die unterschiedlichen Perspektiven wurden aus den Erfahrungen der Kirchengeschichte abgeleitet und in der anschließenden Diskussion der Mitglieder der Kirchenleitung mit aktuellen Fragestellungen verknüpft. 
    In der Geschäftssitzung der Kirchenleitung am 20. Januar 2018 referierte der eingeladene Gast, Dr. Joachim Klose, Leiter des Politischen Bildungsforums Sachsens der Konrad-Adenauer-Stiftung, über gesellschaftliche Entwicklungen in Sachsen. Detailreich und anschaulich wurden statistische Daten aufbereitet und mit aktuellen Entwicklungen verbunden, so dass sich eine lebendige Debatte entwickelte. Die Kirchenleitung wird im Hinblick auf die unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Dimensionen die Diskussion fortführen.
  • AG der Kirchenleitung „Neugliederung von Kirchenbezirken“
    Der Auftrag der Arbeitsgruppe der Kirchenleitung, die unter Vorsitz von OLKR Dietrich Bauer geführt wird und der neben den Kirchenleitungsmitgliedern  Annette-Luise Birkner, Martin Rolle und OLKR Klaus Schurig die Superintendentin Ulrike Weyer, der Superintendent Andreas Beuchel, sowie der persönliche Referent des Landesbischofs Pfarrer Matthias Fischer angehören, wurde wie folgt neu beschrieben:
    „Die Arbeitsgruppe wird gebeten, die von der Landessynode beschlossenen Grundsätze  für künftige Veränderungen der Kirchenbezirksstruktur in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens vom 9. April 2000 (ABl. S. A 55) und die Kriterien für Kirchenbezirksneugliederungen ab 2008 (nach Möglichkeit 30-45 Pfarrstellen pro Kirchenbezirk, Städte mit Landratsämtern sind zugleich Ephoralstandorte) zu prüfen. Dabei sind die vakanten bzw. bis 2020 vakant werdenden Superintendenturen besonders in den Blick zu nehmen.“

Nachrichten der Kirchenleitung 2017:

  • Auswertung der Herbsttagung der Landessynode
    Zu Beginn der Sitzung tauschte sich die Kirchenleitung über den Verlauf und die Ergebnisse der zurückliegenden Herbsttagung aus. Die Beratungen zur Weiterentwicklung der Kirchgemeindestrukturen wurden sehr konstruktiv erlebt und die einstimmige Zustimmung zur Drucksache 135 wurde als ein positives Zeichen gewürdigt. Hier sei nach intensiver Diskussion ein guter Kompromiss gefunden worden. Mit gewisser Besorgnis wurde die Aussprache zum Bericht des Ad-hoc-Ausschusses „Kirche und Diakonie“ wahrgenommen. Hier erhofft man sich klärende Gespräche und einen angemesseneren Umgang miteinander in den zukünftigen Debatten.
  • Neuer Superintendent im Kirchenbezirk Chemnitz
    Die Kirchenleitung ernannte Pfarrer Frank Manneschmidt zum Superintendenten des Kirchenbezirks Chemnitz. Pfarrer Manneschmidt war am 22. September durch die Kirchenbezirkssynode gewählt worden. Der Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen St.-Petri-Schloßkirchgemeinde hatte der Übertragung der 1. Pfarrstelle ebenfalls zugestimmt. Der Dienstbeginn ist für den 1. Juni 2018 vorgesehen. Landesbischof Dr. Rentzing wird Pfarrer Manneschmidt am 3. Juni 2018 in einem festlichen Gottesdienst in sein Amt einführen.
  • Anhörung der Kirchenbezirke Bautzen-Kamenz und Glauchau-Rochlitz
    Frau Oberlandeskirchenrätin Margrit Klatte, zuständig für Personalangelegenheiten der Pfarrer, informierte die Kirchenleitung über das baldigen Dienstende der amtierenden Superintendenten der Kirchenbezirke Bautzen-Kamenz, Werner Waltsgott, und Glauchau-Rochlitz, Johannes Jenichen, die innerhalb der nächsten zwei Jahre in den Ruhestand treten werden. Die Kirchenleitung beschloss daraufhin die Anhörung der Kirchenbezirke, welche ein fester Bestandteil des Wiederbesetzungsverfahrens ist. Die Anhörung des Kirchenbezirkes Bautzen-Kamenz ist in der Sitzung der Kirchenleitung am 23. März 2018 vorgesehen. Am 7. Mai folgt die Vorstellung des Kirchenbezirkes Glauchau-Rochlitz. Vertreterinnen und Vertreter aus den jeweiligen Kirchenbezirken haben dann die Gelegenheit, den Mitgliedern der Kirchenleitung ihren Kirchenbezirk vorzustellen und ihre Erwartungen an einen neuen Superintendenten/ eine neue Superintendentin zu formulieren. Dieses Gespräch ist die Grundlage für das weitere Verfahren bzgl. der Wiederbesetzung der Superintendentur.
  • Struktur- und Stellenplanung ab 2025
    Die Kirchenleitung stimmte einem neuen Stellenzuordnungssystem für die personalkostenzuweisungsfähigen Stellen im Verkündigungsdienst ab dem Planungszeitraum 2025 zu. Das System sieht in einer ersten gemeindegliederbezogenen Komponente die Gemeindegliederentwicklung als einheitliche Berechnungsgrundlage für die Stellen vor. Die Solidarität zwischen Stadt und Land wird erreicht durch die unterschiedlichen Gemeindegliederzahlen, die der Bildung von Regionen zugrunde liegen sollen (in den Kirchenbezirken Dresden und Leipzig 6000 Gemeindeglieder, im Kirchenbezirk Chemnitz 5000 Gemeindeglieder, in den ländlichen Kirchenbezirken 4000 Gemeindeglieder). Diesen Regionen sollen zukünftig jeweils drei Pfarrstellen und die entsprechenden Anteile Gemeindepädagogik und Kirchenmusik zugeordnet werden. Das Verhältnis innerhalb des Dreigespanns soll beibehalten werden: Auf 1 VZÄ Pfarrdienst werden weiterhin 0,45 VZÄ Gemeindepädagogik und 0,3 VZÄ Kirchenmusik geplant. In einer zweiten gemeindegliederunabhängigen Komponente soll künftig die Möglichkeit eröffnet werden, durch missionarische Stellen in den Kirchenbezirken Freiräume und Entwicklungspotentiale zu schaffen. Große Härten in der Anpassung sollen durch eine Härteausgleichskomponente ausgeglichen werden. Dies betrifft vor allem die Regionen, in denen die Gemeindegliederzahlen sehr schnell zurückgehen.

 

  • Haushaltsplan 2018
    Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf des Haushaltplanes zur Weiterleitung an die Synode zu. Die Synodalen werden auf ihrer Herbsttagung vom 17. bis 20. November 2017 im Haus der Kirche den Haushaltplan prüfen und beschließen.
    Der Finanzdezernent der Landeskirche, Oberlandeskirchenrat Michael Klatt, betonte in seinen Ausführungen, dass im Jahr 2017 zum ersten Mal die tatsächlichen Kirchensteuereinnahmen rückläufig sind. Daher wird nun im Haushaltplan 2018 eine niedrigere Steuereinnahme angenommen.
  • Kirchengesetz zur Anwendung ehebezogener Regelungen auf eingetragene Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht
    Aufgrund der ab 1. Oktober 2017 geltenden Möglichkeit der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare in der Bundesrepublik Deutschland war es auch nötig das Besoldungs- und Versorgungsrecht entsprechend der neuen Rechtslage anzugleichen. Aus der Ehe abgeleitete Vergünstigungen werden im Besoldungs- und Versorgungsrecht auf Lebenspartner übertragen. Die Kirchenleitung stimmte dem Gesetzentwurf zu und beschloss die Weiterleitung an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung.
  • Regionalveranstaltungen zur Kirchgemeindestruktur
    Zudem tauschten sich die Mitglieder der Kirchenleitung intensiv über die sechs Regionalveranstaltungen zur Frage der Kirchgemeindestruktur der sächsischen Landeskirche aus, welche mit insgesamt fast 2.000 Besuchern auf große Resonanz stieß. Übereinstimmend war man dankbar über eine sehr sachorientierte Diskussion und das allgemein große Interesse der Gemeindeglieder an der Strukturfrage. Der stellvertretende Kirchenleitungsvorsitzende und Präsident der Landessynode Otto Guse machte noch einmal deutlich, dass alle mündlichen und schriftlichen Äußerungen zum Thema für die Meinungsbildung der Landessynodalen von Bedeutung sind.
  • Information und Beratung zur geplanten Änderung der EKD-Grundordnung
    Die geplante Änderung der EKD-Grundordnung war ein Schwerpunktthema der Sitzung. Zwei sächsische Delegierte der VELKD- und EKD-Synode, Superintendent Dr. Olaf Richter und Prof. Dr. Thomas Knittel, waren als Gäste anwesend und informierten über den aktuellen Stand der EKD-Planungen und die zurückliegenden Entwicklungen bis dahin. Sie erläuterten in diesem Zusammenhang das Verbindungsmodell, in dem die Zusammenarbeit von EKD, UEK und VELKD seit 2009 organisiert wird. Weiter gingen sie auf die theologischen und organisationsrechtlichen Konsequenzen der geplanten neuen Formulierung in der EKD-Grundordnung ein, nach welcher die EKD als „Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche“ sei. Es wurde weiter beraten, wie die Landessynode in die Diskussion einbezogen werden könne, um ein Votum der sächsischen Landeskirche zur Änderung der EKD-Grundordnung zu formulieren.
  • Wiederbesetzung des Superintendentenamtes im Kirchenbezirk Leipziger Land
    Die Kirchenleitung beschloss die Wiederbesetzung der Superintendentur des Kirchenbezirkes Leipziger Land zum 1. März 2018. Vertreterinnen und Vertreter des Kirchenbezirks hatten in der Sitzung vom 25. August 2017 den Kirchenleitungsmitgliedern ihren Kirchenbezirk vorgestellt. Die Neubesetzung wird nötig, da der amtierende Superintendent Matthias Weismann Ende Februar 2018 in den Ruhestand geht. Die Ausschreibung wird nun vorbereitet.
  • Anhörung des Kirchenbezirks Freiberg
    Anlässlich des Ruhestandes des amtierenden Superintendenten Christoph Noth im Frühjahr 2018 stellte eine Delegation des Kirchenbezirkes Freiberg den Mitgliedern der Kirchenleitung den Kirchenbezirk und ihre Erwartungen an einen möglichen neuen Superintendenten/ eine neue Superintendentin vor. Der Wiederbesetzung des Ephorenamtes zum 1. Mai 2018 stimmte die Kirchenleitung zu. Die Ausschreibung wird nun vorbereitet.
  • Anwendung der Handreichung „Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft“
    Aufgrund der ab 1. Oktober 2017 geltenden Möglichkeit der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare in der Bundesrepublik Deutschland hat sich die Kirchenleitung mit der dann geänderten Rechtslage beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

    Der Beschluss der Kirchenleitung vom 17. Oktober 2016 wird ab 1. Oktober 2017 auch für Segnungen von Ehepartnern gleichen Geschlechts, die eine Ehe nach § 1353 Absatz 1 BGB geschlossen haben, angewandt. Sofern eine vor dem 1. Oktober 2017 bestehende, eingetragene und bereits gesegnete Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach § 1353 Absatz 1 BGB umgewandelt wird, findet keine erneute Segenshandlung statt.
  • Vorschläge zur Neugliederung von Kirchenbezirken
    Die Kirchenleitung bildete eine Arbeitsgruppe, die Vorschläge für eine Neugliederung von Kirchenbezirken erarbeiten und dabei prüfen soll, ob eine Orientierung an den Landkreisgrenzen sinnvoll erscheint. Damit knüpfte sie an die Beratungen in den Kirchenleitungssitzungen vom 28.04.2017 und 23.06.2017 an, die in der Anregung mündeten, eine Arbeitsgruppe der Kirchenleitung einzusetzen. Als Mitglieder der Arbeitsgruppe wurden berufen: OLKR Dietrich Bauer (Vorsitz), OLKR Klaus Schurig, Superintendent Andreas Beuchel, Superintendent Matthias Weismann, Pfarrer und persönlicher Referent des Landesbischofs Matthias Fischer, die Synodale Annette-Luise Birkner und der Synodale Martin Rolle. Eine erste Berichterstattung der Arbeitsgruppe ist im Frühjahr 2018 geplant.

  • Anhörung des Kirchenbezirks Leipziger Land
    Anlässlich des Ruhestandes des amtierenden Superintendenten Matthias Weismann im kommenden Frühjahr 2018 stellten Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kirchenbezirk Leipziger Land den Mitgliedern der Kirchenleitung den Kirchenbezirk und ihre Erwartungen an einen neuen Superintendenten/ eine neue Superintendentin vor.

  • Außerdem berieten die Mitglieder der Kirchenleitung den Umgang mit den von der Landessynode beschlossenen Drucksachen 100 und 122. Diese Beratungen werden im September fortgesetzt.
  • Auswertung Kirchentag auf dem Weg in Leipzig und Festgottesdienstes in Wittenberg
    Als zuständiger Dezernent im Landeskirchenamt, resümierte Oberlandeskirchenrat Dietrich Bauer über den Kirchentag auf dem Weg in Leipzig, der vom 25. bis 28. Mai 2017 stattfand. Neben sehr gut funktionierenden Formaten und einer anregenden Atmosphäre, seien die geringen Besucherzahlen im Vergleich zu den erwarteten Teilnehmenden enttäuschend. Die Mitglieder der Kirchenleitung tauschten sich über mögliche Ursachen und Beweggründe aus. Auch die Besucherzahlen des Abschlussgottesdienstes am Sonntag auf den Elbwiesen vor der Kulisse der Lutherstadt Wittenberg unterschritten die ursprünglichen Erwartungen.

  • Termine 2018/2019
    Die Sitzungen der Kirchenleitung im Jahr 2018 finden an folgenden Terminen statt:
     19./20.01.2018 – Klausurtagung
     26.02.2018
     23.03.2018
     07.05.2018
     18.06.2018
     24.08.2018
     21.09.2018
     22.10.2018
     30.11.2018

  • Tagungen der Landessynode im Jahr 2019 (vorbehaltlich der EKD-VELKD-Planungen)
    Frühjahrstagung: 5. – 8. April 2019
    Herbsttagung: 15. – 18. November 2019

  • Wahlvorschlag für das Ephorenamt Chemnitz
    Die Kirchenleitung stimmt der Auswahlkommission, der Landesbischof Dr. Carsten Rentzing vorsteht, zu und schlägt der Chemnitzer Kirchenbezirkssynode Pfarrer Frank Manneschmidt  für die Wahl zum Superintendentenamt vor. Pfarrer Manneschmidt ist derzeit Inhaber der 2. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchspiels Zwickau Nord. Die Wahlsynode findet am 22. September 2017 statt.

  • Datenschutz
    Eine künftige weitreichende  Änderung des EU-Datenschutzrechtes, welches auch eine Anpassung der kirchlichen Datenschutzgesetze zur Folge hat, zieht personelle Konsequenzen nach sich.  Die neuen Rahmenbedingungen erfordern es, dass der Datenschutzbeauftragte künftig stärker organisatorisch involviert und präsenter wird. Aus dem Grund wird der bisherige Beauftragte für Datenschutz erneut für eine sechsjährige Amtszeit bestellt.
  • Bericht von der Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Namibia
    Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis und die stellvertretende Präsidentin der Landessynode Bettina Westfeld berichteten über die Tagung des Lutherischen Weltbundes. Sie gehörten einer vierköpfigen Delegation aus Sachsen an und nahmen vom 10. bis 16. Mai 2017 unter dem Motto „Befreit durch Gottes Gnade“ an der 12. Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes (LWB) in Windhuk im südwestafrikanischen Namibia teil.

    Dr. Meis und Frau Westfeld waren tief berührt von der Offenheit in den Debatten. Neben Themen, wie der sexuellen Ausbeutung von Frauen in kriegerischen Zusammenhängen auf dem afrikanischen Kontinent  wurde auch der Umgang mit dem Herero-Aufstand diskutiert. Der Lutherische Weltbund spricht sich hier sehr deutlich für Versöhnung aus. Zudem engagiert sich der LWB auch in mehreren Flüchtlingslagern u.a. in Uganda. Auch dies war während der Tagung neben vielen interkulturellen Begegnungen ein herausragendes Thema.

    Bettina Westfeld wurde am 13. Mai in den 48-köpfigen Rat des Lutherischen Weltbundes gewählt.

  • Plan der Landeskollekten für das Jahr 2018
    Die Kirchenleitung beschloss den Plan der Landeskollekten für das Jahr 2018. Kollekten sind eine wichtige Einnahmequelle des landeskirchlichen Haushaltes. Hierdurch werden die Kirchgemeinden und Gemeindeglieder direkt an der Finanzierung landeskirchlicher und gesamtkirchlicher Aufgaben beteiligt.
  • Die Mitglieder der Kirchenleitung nahmen sich ausgiebig Zeit zur Reflexion der Frühjahrstagung der Landessynode, welche vom 31. März bis 3. April 2017 stattfand.

    Beraten wurde in diesem Zusammenhang auch, wie mit den einzelnen Beschlüssen der Landessynode umgegangen werden sollte. Das Landeskirchenamt erläuterte das von der Landessynode in der Drucksache 119 erbetene Konzept eines Entscheidungsfindungsprozesses:

    Danach wird das Landeskirchenamt in Aufnahme der Diskussion auf der Frühjahrstagung der Landessynode zur Struktur- und Stellenplanung zu sechs Veranstaltungen in der Landeskirche einladen, in denen die unterschiedlichen Konzepte zu Änderungen von Kirchengesetzen im Kirchgemeindebereich vorgestellt werden. Grundlage hierfür ist die Beschlussfassung der Landessynode, einen Entscheidungsfindungsprozess zu etwaigen Änderungen von Kirchengesetzen ins Leben zu rufen. Die jeweiligen Initiatoren des „Modells Pfarrei“ und des Modells „28 bis 33 Kirchenbezirke“ erhalten dabei Gelegenheit, ihre der Landessynode vorgeschlagenen Konzepte vorzustellen und Rückfragen zu beantworten. Daneben soll Raum eröffnet werden, über „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ und die Möglichkeiten des Kirchgemeindestrukturgesetzes zu diskutieren. Mit den geplanten Veranstaltungen sollen Haupt- und Ehrenamtliche in Kirchgemeinden und Kirchenbezirken erreicht werden, die sich für den Weg unserer Landeskirche engagieren und mit den Mitgliedern von Landessynode und Kirchenleitung ins Gespräch kommen wollen.
  • Kirchengesetz zum Zusammenschluss der Kirchenbezirke Auerbach und Plauen
    Die Kirchenleitung hat in der Sitzung einen Entwurf eines Kirchengesetzes zum Zusammenschluss der Kirchenbezirke Auerbach und Plauen beraten und beschlossen, ihn zur Beratung und Beschlussfassung der Landessynode vorzulegen. 

  • Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenvorstandsbildungsordnung und des Kirchgemeindestrukturgesetzes
    Die Kirchenleitung hat ebenfalls einen Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchenvorstandsbildungsordnung und des Kirchgemeindestrukturgesetzes beraten, der den in „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ beschrieben Weg besonders im Hinblick auf die Kirchspiele kirchengesetzlich unterstützen soll. Die Kirchenleitung leitet auch diesen Entwurf zur Beratung und Beschlussfassung der Landessynode zu. 

  • Kirche in der Großstadt
    Die Kirchenleitung verabschiedete weiterhin nach eingehender Beratung die Konzeption „Kirche in der Großstadt“. Neben den Papieren „Damit Kirche im Dorf bleibt“ für den ländlichen Raum und dem Grundsatzpapier „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ existiert nun auch eine spezifische Konzeption für die drei sächsischen Großstädte Chemnitz, Dresden und Leipzig.

    Konzeption "Kirche in der Großstadt" (PDF-Dokument)

  • Maßgaben zur Struktur- und Stellenplanung 2019
    Die Kirchenleitung bittet das Landeskirchenamt bei der Entwicklung der weiteren Finanz- und Stellenplanung für die Zeit ab 2019 Möglichkeiten zu schaffen in begrenztem Umfang gemeindepädagogische Stellenanteile in kirchenmusikalische Anteile und umgekehrt umwandeln zu können und damit eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten. Damit reagierte die Kirchenleitung auf die an sie gerichtete Bitte der Landessynode (Drucksache 93). Für eine weitere an die Kirchenleitung gerichtete Drucksache der Landessynode (Drucksache 95)  wurde festgestellt, dass diese bereits in der Arbeit des Landeskirchenamtes Berücksichtigung findet.

 

  • Ernennung von Pfarrer Bankmann zum Superintendenten
    Die Kirchenleitung ernannte Pfarrer Dieter Bankmann (58) aus Zwönitz im Kirchenbezirk Annaberg zum Superintendenten im benachbarten Kirchenbezirk Aue. Sein Dienst im Kirchenbezirk Aue beginnt Anfang Juni. Die feierliche Einführung findet am Pfingstmontag, 5. Juni, um 14:00 Uhr in einem Gottesdienst in der St. Nicolaikirche in Aue durch Landesbischof Dr. Carsten Rentzing statt.

  • Künftige Herausforderungen der Diakonie in Sachsen
    Die Mitglieder der Kirchenleitung tauschten sich in der letzten Sitzung intensiv über die Situation und die künftigen Herausforderungen der Diakonie und der diakonischen Werke und Vereine in Sachsen aus. Als Gast war der ehemalige Oberbürgermeister von Bautzen und langjährige Vorsitzende des Diakonischen Rates Christian Schramm zur Sitzung eingeladen. Die Kirchenleitet widmete sich in einer intensiven Diskussion den strukturellen Problemen des Diakonischen Werkes. Die aufgeworfenen Problemstellungen und Lösungsansätze werden von den Verantwortlichen in die Diskurse des Diakonischen Werkes und der Landessynode eingetragen. Abschließend würdigte und dankte Landesbischof Dr. Rentzing Herrn Schramm für seine langjährige, engagierte ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender des Diakonischen Rates.

 


Weitere Berichte:

 

Sitzung der Kirchenleitung am 09. Dezember 2016

Zu Beginn der Sitzung fand ein Austausch über die zurückliegende Herbsttagung der Landessynode statt. 

  • Förderung von Frauen zur Übernahme von Leitungsverantwortung
    Die Kirchenleitung macht sich das Papier „Perspektiven zur Förderung von Frauen zur Übernahme von Leitungsverantwortung“ zu eigen und bittet das Landeskirchenamt, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Ziel ist es, zukünftig deutlich mehr Frauen für das Pfarramt zu gewinnen. Bislang sind lediglich ein Viertel aller Pfarrstellen mit Pfarrerinnen besetzt. Gleichwohl ist sich die Kirchenleitung einig, ein gutes Miteinander von Männern und Frauen im Pfarrdienst zu fördern. Beispielsweise werden Teilzeitstellen von jungen Müttern, aber auch Vätern angefragt. 
  • Neues Mitglied im Missionsausschuss
    Der designierte Superintendent des Kirchenbezirks Zwickau Harald Pepel wird als Mitglied im Missionsausschuss des Leipziger Missionswerkes benannt. Der Kirchenbezirk unterhält mehrere Partnerschaften, unter anderem zur Partnerkirche in Tansania, daher sprach man sich für die Einbindung des zukünftigen Superintendenten in das Leipziger Missionswerk aus. Die Berufung wird nötig, da der bisherige Mandatsinhaber Superintendent Johannes Uhlig aus Aue zum Jahresbeginn 2017 die Stelle wechselt. 
  • Bericht zur Kommunikation „Damit Kirche im Dorf bleibt“
    Eine einjährige Debatte in Kirchenvorstandstagungen und Bezirkssynoden gibt Grund für ein Resümee. Aufgabe war es, das Papier, welches im September 2015 durch die Kirchenleitung beschlossen wurde, zu erläutern und Fragestellungen und Anmerkungen wieder ins Landeskirchenamt zurück zu spielen. Resultierend aus den gewonnenen Erfahrungen wird ein Kirchspieltreffen nach jetzigem Planungstand voraussichtlich im März 2017 stattfinden. Ziel ist es, sich mit Kirchspielerfahrenen über das Gelingen auszutauschen. Am 9. Juni 2018 schließt sich die sächsische Land-Kirchen-Konferenz an, hier soll die geistliche Ausgestaltung von Kirche auf dem Land diskutiert werden. 
    "Damit Kirche im Dorf bleibt" (PDF-Dokument)
  • Zur Weiterführung der Arbeit des Friedensbeauftragten
    Die landeskirchliche Stelle des Beauftragten für Friedens- und Versöhnungsarbeit wird zunächst für zwei Jahre neu ausgeschrieben. Künftig wird der Arbeitsbereich dann wieder als Referentenstelle im Landesjugendpfarramt angebunden. Neben der Gremienarbeit erhofft man sich durch die erneute Anbindung an das Landesjugendpfarramt  eine optimalere Vernetzung in die Gemeinden hinein. Zuletzt hatte Pfarrer Johannes Neudeck die Stelle inne. Er wechselte auf eigenen Wunsch in die Ev. Landeskirche in Württemberg.


Sitzung der Kirchenleitung am 17. Oktober 2016    

  • Die Arbeitsgruppe „Struktur und Berufsbild“ stellt Eckpunkte des neuen Stellenplans vor
     Die Kirchenleitung stimmte dem Eckpunktepapier „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ zur künftigen Struktur- und Stellenplanung und zur Weiterentwicklung der Berufsfelder im Verkündigungsdienst innerhalb der Landeskirche zu. Das Landeskirchenamt ist nunmehr, auf dieser Grundlage, mit der Entwicklung der weiteren Planung beauftragt. Anlass für das Papier sind die rückgängigen Mitgliederzahlen in allen Kirchenbezirken, auf die adäquat reagiert werden muss. Das Papier stellt hiermit die Weichen für Strukturplanungen, die bis ins Jahr 2040 reichen. Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, OLKR Burkart Pilz und die Synodale Bettina Westfeld, werden während der Herbsttagung der 27. Landessynode im November über die erzielten Ergebnisse berichten.
    Kirche mit Hoffnung in Sachsen (PDF-Dokument)
  • Neue Stellen in der Kinder- und Jugendbildung (KJB) in den Kirchenbezirken ab 2019
     Dem Grundsatzpapier „Eckpunkte und Perspektiven der Arbeitsstellen Kinder-Jugend-Bildung in den Kirchenbezirken“ vom 22.03.2016 wurde zugestimmt. Auf dieser Grundlage werden ab 2019 zusätzliche Arbeitsstellen für Kinder- und Jugendbildung in den Kirchenbezirken geschaffen. Die Kirchenleitung sieht es als notwendig an, auf die veränderten Lebenswelten von Kinder und Jugendlichen zu reagieren und dafür geeignete Arbeitsstellen in den Kirchenbezirken einzurichten. Bislang existieren sechs KJB-Stellen als Modellprojekte in der Landeskirche.
  • Anhörung des Kirchenbezirks Auerbach
     Anlässlich des Ruhestandes des amtierenden Superintendenten Rudolf Hesse im kommenden Frühjahr stellten Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kirchenbezirk Auerbach den Mitgliedern der Kirchenleitung den Kirchenbezirk und ihre Erwartungen an einen möglichen neuen Superintendenten/ neue Superintendentin vor.
  • Wiederbesetzung des Ephorenamts Chemnitz
     Die Kirchenleitung beschließt die Wiederbesetzung der Superintendentur des Kirchenbezirks Chemnitz zum 1. Mai 2017. Vertreterinnen und Vertreter des Kirchenbezirks stellten in der Sitzung vom 16. September 2016 den Kirchenleitungsmitgliedern ihren Kirchenbezirk vor.
  • Haushaltplan 2017
    Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf des Haushaltplanes zur Weiterleitung an die Synode zu. Die Synodalen werden auf ihrer Herbsttagung vom 11. bis 14. November 2016 im Haus der Kirche den Haushaltplan prüfen und beschließen.
  • Landeskirchensteuerbeschluss
    Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf zur Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses zu und leitet diesen der Landessynode zur Beschlussfassung weiter. Die Änderung wurde nötig, da nach § 5 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes der Landeskirchensteuerbeschluss durch das Finanzministerium anerkennt werden muss. Da der Freistaat einige Anpassungen vornahm, mussten diese im Landeskirchensteuerbeschluss  nachvollzogen werden.
  • Handreichung  für die „Segnung von Paaren in Eingetragener Lebenspartnerschaft“
    Die Kirchenleitung hat beschlossen, dass zukünftig Segnungen von Paaren in Eingetragenen Partnerschaften in Einzelfällen auch in gottesdienstlichen Handlungen möglich werden. Eine Handreichung bietet Pfarrerinnen und Pfarrern nun ein geordnetes Verfahren, um diesen Segenswünschen zu entsprechen. Dabei ist die Gewissensentscheidung des handelnden Pfarrers, der handelnden Pfarrerin ausschlaggebend.  Die Beratung mit dem Kirchenvorstand ist im Vorfeld jedoch zu suchen. Kann eine Segenshandlung von Pfarrerinnen und Pfarrern verantwortet werden, ist ab dem 1.1.2017 nach der vorliegenden Handreichung zu verfahren. Die Kirchenleitung sah es als geboten an, die mancherorts bereits gelebte Praxis nun in eine kirchliche Ordnung übergehen zu lassen.
    Handreichung (PDF-Dokument)
  • Ernennung eines neuen Rektors für das Pastoralkolleg in Meißen
    Die Kirchenleitung überträgt Pfarrer Dr. Heiko Franke die 102. Landeskirche Pfarrstelle zur Wahrnehmung des Dienstes als Rektor des Pastoralkollegs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zum 1. März 2017. Die Neubesetzung wird nötig, da der amtierende Rektor Eckhard Klabunde im Dezember 2016 in den Ruhestand geht.
  • Geplanter Wechsel des Standortes der Bischofskanzlei
     Die Kirchenleitung wurde darüber informiert, dass die Bischofskanzlei zum 1. Mai 2017 in das Haus an der Kreuzkirche wechselt, welches Eigentum der Dresdner Kreuzkirchgemeinde ist. Seit 2010 befand sich die Bischofskanzlei in der Rampischen Straße, nahe der Frauenkirche. Vorher nutze der Landesbischof Räume in der Tauscherstraße in Dresden Blasewitz.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 16. September 2016

  • Brief nach Lettland
    Aufgrund der Entscheidung der Evangelisch-Lutherischen Kirche Lettlands, Frauen nicht mehr ins Pfarramt zu ordinieren, wird sich die Kirchenleitung mit einem Brief an die Mitglieder der lettischen Kirchenleitung und Erzbischof Vanags wenden. Die Kirchenleitung bedauert die Entscheidung der lettischen Kirche zutiefst und betont, dass der Dienst von Frauen im Pfarramt eine Bereicherung und in der sächsischen Landeskirche unverzichtbar geworden ist. Fünfzig Jahre nach der Einführung der Frauenordination in Sachsen sei der Segen Gottes zu erkennen, der sich mit dieser Entscheidung eröffnet habe. Der Brief schließt mit der konkreten Hoffnung und Erwartung, dass bestehende Partnerschaften zu Gemeinden und Kirchenbezirken in der sächsischen Landeskirche und die Gemeinschaft im Lutherischen Weltbund durch diese Entscheidung nicht beeinträchtigt werden mögen.
  • Kirchengesetz zur Einführung der Lutherbibel in revidierter Fassung
    Die Kirchenleitung stimmt dem Entwurf des Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über die Verwendung moderner Übersetzungen der Bibel zu und übergibt diesen der Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung. Anlass dafür ist die Einführung der „Lutherbibel revidiert 2017 – die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung“.  Sie kann ab Mitte Oktober 2016 erworben werden. Im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes wird sie am 30. Oktober 2016 in der Georgenkirche in Eisenach im Auftrag des Rates der EKD vorgestellt. In der sächsischen Landeskirche wird die „Lutherbibel revidiert 2017 – die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung“ in den Kirchgemeinden und Kirchspielen in Gottesdiensten im Zeitraum vom 1. Advent 2016 bis Epiphanias 2017 eingeführt. Eine sächsische Handreichung für einen Gottesdienst zur Einführung der neurevidierten Lutherbibel ist bereits im Amtsblatt (ABl. 2016, B 25) erschienen. Den Kirchgemeinden und Kirchspielen werden entsprechend der Anzahl von Gottesdienststätten (Stand 31.12.2015) Exemplare der „Lutherbibel revidiert 2017“ kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgt über die Superintendenturen.
  • Anhörung des Kirchenbezirkes Chemnitz
    In Vorbereitung eines Wechsels im Ephorenamt stellten Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kirchenbezirk Chemnitz den Mitgliedern der Kirchenleitung den Kirchenbezirk und ihre Erwartungen an den neuen Superintendenten/die neue Superintendentin vor. Der amtierende Superintendent Andreas Conzendorf wird im nächsten Frühjahr in den Ruhestand treten.
  • Wahlvorschlag für das Ephorenamt Aue
    Pfarrer Dieter Bankmann, Inhaber der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Trinitatiskirchgemeinde Zwönitz, wird der Kirchenbezirkssynode Aue für die Wahl in das Superintendentenamt vorgeschlagen. Pfarrer Bankmann wird sich nun vor der Kirchenbezirkssynode vorstellen. Die Wahl findet am 4. November 2016 statt.
  • Nachberufung in die Landessynode
    Gemäß dem Landessynodalwahlgesetz berief die Kirchenleitung Pfarrer Ravinder Salooja als Mitglied der 27. Landessynode.  Mit dem Ausscheiden von Missionsdirektor Volker Dally aus der Landessynode aufgrund seines Stellenwechsels oblag der Kirchenleitung die Ersatzberufung eines ordinierten Mitgliedes. Aufgrund der besonderen Bedeutung weltweiter Mission entschied sich die Kirchenleitung für die erneute Berufung des Direktors des Leipziger Missionswerkes. Pfarrer Salooja wurde am 14. August 2016 durch Landesbischof Dr. Rentzing in sein neues Amt als Missionsdirektor eingeführt.
  • Informationen zum Sachstand der Umstellung des Meldewesens
    Die Kirchenleitung hat sich über den Sachstand zu den Umstellungen im Meldewesen informiert. Zum 1.11.2015  ist das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Damit ist die Zuständigkeit für das Meldewesen von den Ländern auf den Bund übergegangen. Zugleich ist der Anschluss des kirchlichen Meldewesens an den OSCI-Standard erfolgt. Beide Veränderungen haben dazu geführt, dass sowohl bei den Kirchen als auch den Kommunen umfangreiche Umstellungen in den Programmen notwendig geworden sind. Die Umstellungen werden zusätzlich dadurch erschwert, dass sowohl auf Seiten der Kommunen als auch auf Seiten der Kirchen die verschiedenen Nutzer unterschiedliche Programme verwenden. Die Komplexität des Umstellungsprozesses hat dazu geführt, dass bei der Datenübermittlung und -verarbeitung zahlreiche Fehler aufgetreten sind.
    Eine Reihe der Fehler konnte zwar bereits behoben werden, aber nach wie vor sind einige wesentliche Fehlerquellen noch nicht bereinigt worden. Die beteiligten Kommunen, Kirchen und deren Programmhersteller arbeiten mit Hochdruck daran, die noch vorhandenen Fehlerquellen so schnell wie möglich zu beseitigen. In dieser Woche ist ein Paket von Änderungen an der in unserer Landeskirche verwendeten Software zur Übernahme und Verteilung der Daten eingearbeitet worden und ist nun im Einsatz, wodurch eine deutliche Verbesserung der Datenqualität erwartet wird.
    Der Kirchenleitung ist bewusst, dass die durch die Umstellung aufgetretenen Fehler und Verzögerungen bei der Datenübermittlung die Arbeit der Kirchgemeinden erschweren. Sie dankt den Kirchgemeinden und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Verständnis und ihre Geduld. Auch der Zentralen Mitgliederverwaltung wird Dank für ihren unermüdlichen Einsatz ausgesprochen.


Sitzung der Kirchenleitung am 12. August 2016

  • Änderung des Landeskirchlichen Versorgungsgesetzes (LVG)
    Dem Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über die Versorgung der Pfarrer/innen und der Kirchenbeamten/innen sowie ihrer Hinterbliebenen in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und seiner Weiterleitung an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung wurde zugestimmt. Die Änderung war nötig geworden um das gegenwärtige System der Berechnung des Ruhegehaltes in angemessener Weise auch auf Versorgungsberechtigte, die bereits am 30.06.2001 im landeskirchlichen Dienst standen, auszuweiten. Die Stellungnahme der Pfarrer- sowie der Kirchenbeamtenvertretung wurden in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt.
  • Ernennung eines Superintendenten
    Die Kirchenleitung ernannte Pfarrer Harald Pepel zum Superintendenten für den Kirchenbezirk Zwickau, nachdem er am 17. Juni 2016 durch die Kirchenbezirkssynode gewählt worden war und die Wahl angenommen hatte. Die Stelle des Superintendenten ist verbunden mit der 1. Pfarrstelle der Nicolai-Kirchgemeinde Zwickau. Der Dienstbeginn ist für den 1. März 2017 vorgesehen. Landesbischof Dr. Rentzing wird Pfarrer Pepel am 5. März 2017 in sein neues Amt einführen.
  • ACK Sachsen – neue Delegierte
    Für die Konferenz der  Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Freistaat Sachsen (ACK), die sich nach 6 Jahren wieder neu konstituiert, werden folgende Delegierte und Stellvertreter bestimmt:
     1. Superintendent Dr. Olaf Richter, Stellvertreter: Superintendent Albrecht Nollau
     2. Bezirkskatechetin Susanne Stief, Stellvertreter: Bezirkskatechet Heiko Ullmann
     3. Oberkirchenrat Friedemann Oehme, Stellvertreter: Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis
    Nach dem zweiten Weltkrieg gegründet, verfolgt die ökumenische Bewegung das Ziel, die christlichen Kirchen zu stärken und miteinander in theologischen sowie gesellschaftlichen Debatten im Austausch zu sein.
  • Zum Verfahren der Strukturreform
    Die Kirchenleitung beschloss, dass die Arbeitsgruppe „Struktur und Berufsbilder“ der Kirchenleitung in der Sitzung am 17. Oktober 2016 den Abschlussbericht ihrer Arbeit vorlegen wird. Erst nach Kenntnisnahme dieses Berichtes wird die Kirchenleitung über das weitere Verfahren beraten. 

 

 Sommerempfang der Kirchenleitung 13. Juni 2016 St. Afra-Kirche Meißen    

  •  Für das internationale Treffen und den Empfang ein Hoch auf den Akademie-Ort
    MEISSEN – Landesbischof Dr. Carsten Rentzing begrüßte die geladenen Gäste des diesjährigen Sommerempfangs der sächsischen Landeskirche am Montag, 13. Juni, in der St. Afra-Kirche in Meißen. Zu den Vertretern aus Wirtschaft, Medien, Kirche, Kultur und Gesellschaft sowie den Mitgliedern des Bundestages und des Landtages waren auch die Teilnehmenden der internationalen Partnerschaftstagung, die am Wochenende in der benachbarten Evangelischen Akademie stattfand, zum abendlichen Sommerempfang eingeladen. Für den Landesbischof war dies Anlass, um auf das Themenjahr 2016 „Reformation und die Eine Welt“ einzugehen.
    Auch in diesem Jahr beziehe sich der Sommerempfang mit den ausländischen Gästen auf das Themenjahr. In seinem Geistlichen Wort griff der Landesbischof das Verlorensein auf: Verlorene Menschen, Menschen in Lagern oder ohne feste Bleibe, Menschen ohne festen Boden unter den Füßen. Allen Verlorenen wolle Jesus festen Halt geben und das Herz wende sich allen zu. Seine Jünger durften es ihm gleich tun. So seien Christen mit dem Geist der Barmherzigkeit hinaus in die Welt gegangen, damit weltweit Segen daraus erwachse, sagte Dr. Rentzing vor den Gästen aus nahen und fernen Landen.
    Musikalisch ging es mit ‚Banda international / The Misterious Khilkhal‘ in den Libanon und die Türkei. Die Musikgruppe ist ein Projekt der Dresdner Band ‚Banda Comunale‘, die zusammen mit geflüchteten Menschen eine gemeinsame Formation gegründet hat.
    Anschließend hielt der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, seinen Gastvortrag unter der Überschrift „Die Lust an der Größe der Aufgabe – Integration ist ein Marathonlauf, der gerade erst begonnen hat“.
    Er ging neben den 1,19 Millionen Männern, Frauen und Kindern, die seit dem vergangenen Sommer in Deutschland Zuflucht und Zukunft gesucht haben, auch auf persönliche Schicksale ein. Fast 40.000 sind derzeit in Sachsen, 0,9 Prozent der Bevölkerung. Obwohl das Verhältnis von einem Flüchtling auf 100 Bewohner klein sei, sei Rassismus in Gewalt umgeschlagen. Die Konflikte dieser Welt seien aber auch unsere Konflikte. „Die globalisierte Welt ist längst ein Dorf geworden – wenn an einem Ende des Dorfes die Hütten brennen, werden wir am anderen Ende nicht so tun können, als ginge uns das nichts an“, sagte der Diakonie-Präsident.
    Er sieht die beeindruckende Leistung aller Helfer und Wohlfahrtseinrichtungen und in der Integration eine Herausforderung, die einem gerade begonnenen Marathonlauf gleiche. Er fordert eine tragfähige und glaubwürdige europäische Antwort auf diese Jahrhundertherausforderung. Grenzschließungen seien dagegen keine Antwort.
    Für Ulrich Lilie beginne Integration im Kopf und er plädiert für eine Änderung der Einstellung zu den „Flüchtlingen“ in dieser passiven Begrifflichkeit.
    Wir bräuchten dringend eine neue Kultur der „Runden Tische“, an denen sich alle Verantwortlichen und alle Verbündeten aus allen gesellschaftlichen Gruppen zu einer verbindlichen Zusammenarbeit und zu konkreten kommunalen Zielen verabreden“, schlug er konkret vor.
    Der Diakonie-Präsident sieht die Integration als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, die das Engagement der Alteingesessenen und der Neuankommenden brauche. Dadurch verändere sich das Land, aber Beispiele aus vergangenen Zeiten zeige, dass es auch immer eine Investition in die Zukunft darstellte.
    Integration beginne am ersten Tag, denn das lange Warten mache die Menschen krank und zornig. Lilie nannte Beispiele, wo es schneller, effizienter und beweglicher gelänge, indem man auf die Menschen zugehe. Integrations-Ziele sollten gesetzt werden. „Ziele, die wir gemeinsam erreichen können und von denen sowohl die Neuankömmlinge, als auch die Gesamtgesellschaft profitieren werden“, so Lilie.
    Alle Ebenen müssten zusammenarbeiten, auch mit ungewöhnlichen Allianzen, was Ausdruck dafür sei, die Kultur der Improvisation umzusetzen. Bei den Menschen, die kommen, erwarte Lilie einen Realismus, sich auf die Grundlagen dieser Gesellschaft mit ihren Freiheiten einzulassen. „Ohne Üben und ohne Engagement gibt es keinen Respekt, keine Nächstenliebe und keine Demokratie“, konstatierte er.
    Seitens des Freistaates hielt die Vizepräsidentin des Sächsischen Landtages, Andrea Dombois (CDU), ein Grußwort. Die Empfänge der Landeskirche stünden in einer guten Tradition mit der Gelegenheit für gemeinsame Gespräche. Bezogen auf die Hilfe für Geflüchtete würdigte Frau Dombois das ehrenamtliche Engagement in den Kirchgemeinden und Initiativen. Sie erinnerte an die Erklärungen vom Landtagspräsidenten und dem Ministerpräsidenten, die die Anschläge gegen Asylunterkünfte scharf verurteilten. Die Integration sei eine große soziale Aufgabe und verlange ein geistige Auseinandersetzung. So brauchten wir nach dem Christlich-jüdischen Dialog einen Christlich-jüdisch-islamischen Dialog.
    Pfarrer Uwe Haubold übermittelte Grüße aus seiner St.-Afra-Kirchgemeinde und er wünschte einen angenehmen Aufenthalt. Er erinnerte an die umfängliche Sanierung der Afrakirche von 2004 bis 2009. Seitdem wird sie wieder vielseitig und vielfach genutzt. Zwischen Evangelischer Akademie und Landesgymnasium St. Afra sei sie Begegnungsort zwischen Kirche und Gesellschaft sowie ein kultureller Treffpunkt. In dieser Kirche würden eine lange Tradition und Gegenwärtiges miteinander verbunden.
    Synodalpräsident Otto Guse, der zusammen mit dem Landesbischof und dem Präsident Dr. Johannes Kimme die Einladung unterschrieben hatte, lud die anwesenden durch die hintere Tür in die Barbarakapelle und in den Kreuzgang zu Gesprächen und einem geselligen Zusammensein ein. Das historische Ambiente des Kreuzgangs und der weiteren jahrhundertealten Räumlichkeiten des ehemaligen Klosterbereichs war in ein besonderes Licht gesetzt. Derzeit ist in den Gängen noch die Ausstellung des Breslauer Künstlers Jurek Kozieras zu sehen.
    Die Logistik und Heimstadt für die Partnerschaftstagung als auch für den Ablauf des Sommerempfangs war die Evangelische Akademie Meißen verantwortlich und sie sorgte für einen reibungslosen Programmdurchlauf über fast eine Woche.
    Den Mitarbeitern ein großes DANKESCHÖN!
    Internationale Partnerschaftstagung in Meißen


Sitzung der Kirchenleitung am 30. Mai 2016

  • Termine der Sitzungen der Kirchenleitung und der Landessynoden
    Die Kirchenleitung beschloss die Termine für die Sitzungen der Kirchenleitung im Jahr 2017 sowie für die Tagungen der Landessynode im Jahr 2017 und 2018.
    Die Tagungen der Landessynode sind zu folgenden Terminen vorgesehen:
    Frühjahrstagung: 31. März bis 3. April 2017
    Herbsttagung: 17. bis 20. November 2017
    Frühjahrstagung: 13. bis 16. April 2018
    Herbsttagung: 16. bis 19. November 2018
  • Plan der Landeskollekten für das Jahr 2017
    Die Kirchenleitung beschloss den Plan der Landeskollekten für das Jahr 2017. Kollekten sind eine wichtige Einnahmequelle des landeskirchlichen Haushaltes. Hierdurch werden die Kirchgemeinden und Gemeindeglieder direkt an der Finanzierung landeskirchlicher und gesamtkirchlicher Aufgaben beteiligt.
  • Ernennung einer Auswahlkommission für die Neubesetzung der Ephorenämter
    Die Kirchenleitung beschloss die Bildung einer Auswahlkommission für die Neubesetzung der Ephorenämter, die bis auf die Mitglieder des jeweiligen Kirchenbezirkes konstant bleibt. Ihr gehören neben Landesbischof Dr. Carsten Rentzing (Vorsitzender), den beiden für Personal zuständigen Oberlandeskirchenrätinnen Dr. Jördis Bürger und Margrit Klatte nun auch die synodalen Kirchenleitungsmitglieder Synodalpräsident Otto Guse sowie Pfarrer Albrecht Ehrler an. Hinzu kommen der jeweilige Gebietsdezernent sowie zwei synodale Mitglieder des betreffenden Kirchenbezirksvorstandes (Laie und Geistlicher). Dieses Auswahlgremium führt die Bewerbungsgespräche und legt der Kirchenleitung ihre Empfehlung vor. Im Übrigen bleiben die Arbeitsweise und das Verfahren auf der Grundlage des Beschlusses der Kirchenleitung vom 8. Dezember 2008 unberührt.
  • Neubesetzung - Direktor des Evangelisch-Lutherischen Missionswerkes Leipzig e.V.
    Die Kirchenleitung stimmt der Übertragung der Pfarrstelle zur Wahrnehmung des Dienstes als Direktor des Ev.-Luth. Missionswerkes Leipzig e.V. durch das Landeskirchenamt auf Pfarrer Ravinder Salooja zu. Die 109. Landeskirchliche Pfarrstelle wird für die Dauer von sechs Jahren übertragen. Die Neubesetzung wurde nötig, da Pfarrer Volker Dally auf eigenen Wunsch zum 31. Januar 2016 aus seinem Dienst ausschied. Pfarrer Ravinder Salooja wird am 14. August 2016 durch Landesbischof Dr. Rentzing in der Leipziger Nikolaikirche in seinen neuen Dienst eingeführt.
  • Vorschläge Ephorenamt Zwickau
    Die Pfarrer Dr. Martin Beyer und Harald Pepel werden der Kirchenbezirkssynode Zwickau für die Wahl in das Superintendentenamt vorgeschlagen. Dies entschied die Kirchenleitung, nachdem die Auswahlkommission zwei Bewerber vorgeschlagen hatte. Die beiden Pfarrer werden sich vor der Kirchenbezirkssynode vorstellen. Nach aller Voraussicht wird die Wahl am 17. Juni 2016 stattfinden.
  • Des Weiteren war der Sommerempfang der Landeskirche am 13. Juni 2016 in der St. Afra Kirche und der Ev. Akademie Meißen Thema der Sitzung. Außerdem tauschten sich die Mitglieder der Kirchenleitung rückblickend über die Erfahrungen und Begegnungen während des Katholikentages in Leipzig aus.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 14. März 2016

  • Anhörung Ephorenamt Kirchenbezirk Aue
    Vertreter aus dem Kirchenbezirk Aue stellten den Mitgliedern der Kirchenleitung ihren Kirchenbezirk und ihre Erwartungen an den neuen Superintendenten oder die neue Superintendentin vor. Superintendent Johannes Uhlig hatte zuvor angekündigt zum Ende des Jahres von seinem Dienst vorzeitig zurücktreten zu wollen. Er wird als Gemeinschaftspfarrer in Ottmaring bei Augsburg tätig werden. Die Kirchenleitung beschloss die Wiederbesetzung des Ephorenamtes in Aue.
  • Kirchengesetz zur Änderung des Kassenstellengesetzes und des Zuweisungsgesetzes
    Die Mitglieder der Kirchenleitung stimmten dem Entwurf des Kirchengesetzes zur Änderung des Kassenstellengesetzes und des Zuweisungsgesetzes zu, welches nun an die 27. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet wird. Das Rechnungsprüfungsamt wurde gemäß § 2 Absatz 1 RPAG beteiligt und hat zum Gesetzentwurf Stellung genommen. U.a. wird die Zuständigkeit und die Kompetenz des Kassenstellenausschusses erweitert und gestärkt. Das Kirchengesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
  • Viertes Kirchengesetz zur Änderung des Kandidatengesetzes
    Auch dem Entwurf des Vierten Kirchengesetzes zur Änderung des Kandidatengesetzes wurde zugestimmt. Dieser wird ebenfalls der Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung auf ihrer Frühjahrstagung übergeben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird u.a. die Seelsorgeausbildung angehender Pfarrerinnen und Pfarrer erweitert, so dass sich der Vorbereitungsdienst von 24 Monate auf 30 Monate verlängert. Die neue Regelung soll zum neuen Vikarskurs am 1. September 2016 in Kraft treten.
  • Papier „Zum Wandel in der Bestattungskultur“
    Erarbeitet von den Verantwortlichen für Friedhofswesen sowie für Gottesdienste und Amtshandlungen im Landeskirchenamt liegt nun ein Papier „Zum Wandel in der Bestattungskultur“ vor. Das Landeskirchenamt reagiert damit auf die nun auch in Sachsen vorfindliche neue Bestattungsform in Friedwäldern. Die Handreichung geht auf theologische Fragestellungen ein und erläutert das Verfahren, wie christliche Bestattungen in sächsischen Friedwäldern in der Praxis zu handhaben sind. Die Handreichung wird im Amtsblatt veröffentlicht. Derzeit gehören etwa 1.200 Friedhöfe zur sächsischen Landeskirche, das entspricht 80% aller sächsischen Friedhöfe.
    Handreichung (PDF-Dokument)

 

Klausurtagung am 26./27. Februar 2016

  • Thema: Interreligiöser Dialog
    Die Kirchenleitung kam am 26. und 27. Februar 2016 zu ihrer Klausurtagung zusammen. Dabei ging es um Fragen des interreligiösen Dialogs, insbesondere im Blick auf den Islam. Daher stand das gemeinsame Papier des Ökumenischen Rates der Kirchen, des Päpstlichen Rates für den interreligiösen Dialog und der Weltweiten Evangelischen Allianz „Das christliche Zeugnis in einer multireligiösen Welt“ ebenso auf der Tagesordnung wie eine ausführliche Einführung in den Islam. Zu beidem referierte Dr. Harald Lamprecht, der Weltanschauungs- und Sektenbeauftragte der Landeskirche. Am Abend war ein Vertreter der türkisch-muslimischen Gemeinde aus Dresden zu Gast, der persönliche Einblicke in seinen Glauben und seine religiöse Praxis gab. Tags darauf berichtete Pfarrer Jens Buschbeck von der Gemeindeaufbauarbeit in der Lutherkirchgemeinde Zwickau, wobei die Angebote für und die Arbeit mit geflüchteten Menschen den Schwerpunkt bildeten. Er wurde begleitet von zwei aus dem Iran stammenden Gemeindegliedern, die von ihren Glaubens- und Lebenserfahrungen sprachen.
    In der Geschäftssitzung der Kirchenleitung wurden zwei Beschlüsse gefasst:
    Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
    Herr Timo Haase wird auf Vorschlag des Landeskirchenamtes im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss der Landessynode zum Leiter des Rechnungsprüfungsamtes mit Wirkung zum 16. April 2016 berufen. Timo Haase ist Jurist und Betriebswirt und seit 2001 als Referent im Finanzdezernat tätig, seit 2005 auch als Vertreter des Finanzdezernenten.
    Die Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes ist zum 1. Februar 2016 neu zu besetzen, da der Stelleninhaber Herr Oberkirchenrat Kahnert nach langjähriger Tätigkeit auf eigenen Wunsch in die Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland wechselte.
    Superintendentengesetz
    Der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Ordnung des Amtes des Superintendenten in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wird der Landessynode in ihrer Frühjahrstagung zur Beratung übergeben. Die Stellungnahme der Pfarrervertretung zum Kirchengesetzentwurf vom 11. Februar 2016 wird ebenfalls der Landessynode mit der Bitte um Aufnahme in das Verfahren zur Beratung und Beschlussfassung des Gesetzes weitergeleitet. Die Landessynode hatte auf ihrer Herbsttagung 2015 das Superintendentengesetz zurückgestellt, da die Synodalen das Votum der Pfarrervertretung einholen wollten.
    Weitere Informationen:
    Bibelarbeit zu Matthäus 28, 16-20
    von Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis, 26. Februar 2016

 

Sitzung der Kirchenleitung am 18. Januar 2016

  • Ernennung Ephorenamt Löbau-Zittau
    Die Kirchenleitung ernennt Frau Pfarrerin Antje Pech zur Superintendentin des Kirchenbezirkes Löbau-Zittau. Die Kirchenbezirkssynode hatte auf ihrer Sitzung am 20. November 2015 Pfarrerin Pech als Superintendentin gewählt. Ihr wird die  4. Pfarrstelle der Kirchgemeinde St. Nicolai in Löbau mit den Schwesternkirchen Bischdorf-Herwigsdorf und Lawalde übertragen. Der Dienstbeginn ist für den 1. Mai 2016 vorgesehen. Landesbischof Dr. Carsten Rentzing wird Frau Pfarrerin Pech am  8. Mai 2016 in ihr Amt einführen. Sie tritt damit die Nachfolge von Superintendent Günter Rudolph an, der seinen vorzeitigen Ruhestand zum 31. März 2016 angekündigt hatte.
  • Vorbereitung Klausurtagung
    Die Klausurtagung der Kirchenleitung am 26. und 27. Februar 2016 in Moritzburg findet unter dem Thema „Interreligiöser Dialog – Grundlagen und Orientierungen“ statt. Unter anderem wird der Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte der Landeskirche Dr. Harald Lamprecht mit dem Referat „Islam verstehen“  zu den Kirchenleitungsmitgliedern sprechen. Außerdem soll die Situation der geflüchteten Muslime und Christen thematisiert und praktische Gemeindemodelle in der Arbeit mit Flüchtlingen vorgestellt werden. Eine gemeinsame Abendmahlsfeier wird die Klausurtagung, die aller zwei Jahre stattfindet, beenden.
  • Kirchenleitung verurteilt Gewaltaufruf
    Die Kirchenleitung beschließt eine öffentliche Erklärung und verurteilt damit die Äußerung von Tatjana Festerling während der Legida-Kundgebung am 11. Januar 2016 in Leipzig als einen Aufruf zur gewaltsamen Auseinandersetzung, der dem gesellschaftlichen Frieden in unserem Land schweren Schaden zufügt.  Die Presseerklärung zum Beschluss finden Sie hier: 19. Januar 2016
    Sächsische Kirchenleitung verurteilt Aufrufe zur Gewalt
    DRESDEN - Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sieht in der Äußerung von Tatjana Festerling auf der LEGIDA-Kundgebung am 11. Januar 2016 in Leipzig einen Aufruf zur gewaltsamen Auseinandersetzung, der dem gesellschaftlichen Frieden im Land schweren Schaden zufüge.
    Auf ihrer Sitzung am 18. Januar in Dresden verurteilte die Kirchenleitung alle Aufrufe zur Gewalt und wendet sich gegen alle öffentlichen Äußerungen, durch welche ein geistiges Klima geschaffen werden solle, das Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung legitimiere.
    Die Kirchenleitung stellte sich hinter den Leipziger Kirchenbezirksvorstand, der nach diesen Aufrufen Strafanzeige erstattet hatte.
    Zum Hintergrund: Auf der LEGIDA-Kundgebung am 11. Januar 2016 wurde folgende Äußerung von Tatjana Festerling aufgezeichnet: „Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln.“
    Von Vertretern der Kirchen der Messestadt war für den 11. Januar zu einer friedlichen Lichterkette aufgerufen worden, um ein Zeichen gegen Gewalt und Ausländerfeindlichkeit zu setzen.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 04. Dezember 2015

Zu Beginn der Sitzung fand ein Austausch über die zurückliegende Herbsttagung der Landessynode statt.

  • Perspektivpapier: „Wo christlicher Glaube wächst“
    Die Kirchenleitung stimmte dem Perspektivpapier „Wo christlicher Glaube wächst / Perspektiven und strategische Schritte zur Stärkung und Entwicklung evangelischer Kindertagesstätten in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens“ zu. Das von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bildungsdezernates erarbeitete Papier erläutert die Situation und Perspektiven der evangelischen Kindertagesstätten und beinhaltet ein Konzept, wie diese weiter entwickelt und gestärkt werden können. Derzeit besuchen etwa 20.000 Mädchen und Jungen einen Kindergarten in einer evangelischen Trägerschaft. Die Umsetzung dieser Konzeption obliegt dem Landeskirchenamt, welches der Kirchenleitung über die jeweiligen Umsetzungsschritte und Erfahrungen regelmäßig berichten wird.
    Perspektivpapier "Wo christlicher Glaube wächst"
  • Erklärung des Kuratoriums Luther 2017 zum Reformationsjubiläum
    2017 jährt sich Luthers Thesenanschlag in Wittenberg zum 500. Mal. Das Reformationsjubiläum wird in vielen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland gefeiert und bereits jetzt sind zahlreiche Menschen in die Vorbereitungen eingebunden. Eine Erklärung des Kuratoriums Luther 2017 nimmt dies zum Anlass, die Bedeutung des Reformationsjubiläums deutschlandweit und international zu unterstreichen, den Beteiligten zu danken und die bisher bestehenden Kooperationen zwischen Kirche, Politik und Gesellschaft, aber auch die ökumenischen Bemühungen zu würdigen. Die Kirchenleitung nahm diese Erklärung zustimmend zur Kenntnis und bittet die Kirchgemeinden, sich auch weiterhin und im Sinne der Erklärung aktiv an dem Reformationsjubiläum zu beteiligen. Die verschiedenen Veranstaltungsformate, die für das Jubiläumsjahr geplant sind und in denen auch die sächsische Landeskirche in verschiedener Weise beteiligt ist, finden Sie hier: https://r2017.org/
  • Veränderungen im Kirchspiel Rochlitzer Land
    Die Kirchenleitung stimmte der Veränderung der Kirchenbezirksgrenzen der Kirchenbezirke Glauchau-Rochlitz und Leisnig-Oschatz zu, die sich aus dem  Wechsel der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geringswalde in ein anderes Kirchspiel ergeben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 scheidet sie aus dem Ev.-Luth. Kirchspiel Rochlitzer Land aus und wird zum gleichen Zeitpunkt Kirchgemeinde des Ev.-Luth. Kirchspiels Waldheim-Geringswalde. Damit gehört die Kirchgemeinde Geringswalde zum Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz.
  • Klausurtagung der Kirchenleitung
    Die Klausurtagung der Kirchenleitung am 26./27. Februar 2016 steht unter dem thematischen Schwerpunkt „Interreligiöser Dialog – Grundlagen und Orientierungen“. Verantwortlich für die inhaltliche Vorbereitung sind Landesbischof Dr. Carsten Rentzing und Oberlandeskirchenart Dr. Peter Meis. In der Klausurtagung soll es daher sowohl um die theologischen Grundfragen gehen, als auch um die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die kirchgemeindliche Praxis. Die Kirchenleitung nutzt aller zwei Jahre die Möglichkeit, sich ausgiebiger mit einem aktuellen Thema der Gegenwart auseinanderzusetzen.
  • Empfang der Kirchenleitung
    Der Sommerempfang der Kirchenleitung findet am Montag, den 13. Juni 2016, im Rahmen der Tagung zum Themenjahr der Lutherdekade „Reformation und die Eine Welt“ statt. Zu dem Empfang wird in die Evangelische Akademie in Meißen eingeladen, in der zeitgleich die internationalen missionarischen Partner unserer Landeskirche zu Gast sind. Dies bietet die Möglichkeit, über die kirchlichen Interessen hinaus den Sinn ökumenischer Partnerschaftsarbeit in der Öffentlichkeit deutlich zu machen.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 05. Oktober 2015

  • Haushaltplan 2016
    Wie jedes Jahr im Oktober stand auch in dieser Sitzung der Kirchenleitung der Entwurf des Haushaltplans für das kommende Haushaltjahr im Mittelpunkt der Beratungen. Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung des Haushaltplanentwurfs für das Haushaltjahr 2016 an die 27. Landessynode zu. Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016 ist in der Herbsttagung der Landessynode (13. bis 16. November 2015) geplant.
  • Kirchengesetz zur Ordnung des Amtes des Superintendenten
    Die Kirchenleitung beriet weiterhin über den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Ordnung des Amtes des Superintendenten in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Ein solches Kirchengesetz war von der 26. Landessynode im Rahmen der Debatte über die Änderung des Kirchenbezirksgesetzes erbeten worden.  Der Entwurf des Superintendentengesetzes wird der Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung in der Herbsttagung vorgelegt.
  • Flüchtlingsthematik
    Die Kirchenleitung beschäftigte sich abermals mit der aktuellen politischen Situation in Sachsen. Sie beriet über konkrete Möglichkeiten der Unterstützung von Ehrenamtlichen in der Arbeit mit geflüchteten Menschen und erörterte den aktuellen Stand nutzbarer und frei stehender kirchlicher Wohnräume. Ziel müsse es sein, aus den vielen spontanen Hilfeleistungen heraus nun dauerhafte Strukturen der Nächstenliebe und Barmherzigkeit zu schaffen, um auf lange Sicht Flüchtlingen sinnvoll helfen zu können.

 
Sitzung der Kirchenleitung am 07. September 2015

Zu Beginn der Kirchenleitungssitzung wurde Landesbischof Dr. Carsten Rentzing, der am 29. August 2015 in der Dresdner Kreuzkirche eingeführt worden war, durch Synodalpräsident Otto Guse auf sein Amt als Landesbischof der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens verpflichtet. Als Vorsitzender der Kirchenleitung übernahm Landesbischof Dr. Rentzing danach die Gesprächsleitung.

  • „Damit die Kirche im Dorf bleibt – strukturelle Überlegungen im ländlichen Raum“
    Seit Anfang 2012 berät eine Arbeitsgruppe im Landeskirchenamt die Situation der Kirche in ländlichen Räumen unter verschiedenen theologischen und strukturellen Fragestellungen. Als Ergebnis wurde der Kirchenleitung die Konzeption „Damit die Kirche im Dorf bleibt – strukturelle Überlegungen im ländlichen Raum“ vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine orientierende Konzeption mit dem Anspruch, den Kirchgemeinden für das nächste Jahrzehnt einen Rahmen für Veränderungen und Reformen zu bieten. Die Kirchenleitung stimmte der Konzeption zu und bittet die Kirchgemeinden und Kirchenbezirke, die Empfehlungen der Konzeption bei der Struktur- und Stellenplanung zu beachten. Der Landesbischof kündigte an, auf seiner Visitation durch die Gemeinden 2016 diese konzeptionellen Überlegungen vor Ort zu thematisieren.
    Konzeption
  • Flüchtlingsthematik
    Die Kirchenleitung beschäftigte sich in Anwesenheit des Ausländerbeauftragten Albrecht Engelmann ausführlich mit der aktuellen Lage im Freistaat Sachsen und den Herausforderungen, die durch die vielen Geflüchteten in vielen Kommunen bestehen. Vor diesem Hintergrund verfasste sie eine Kanzelabkündigung, die in den Kirchgemeinden am 15. Sonntag nach Trinitatis (13. September 2015) in den Gottesdiensten verlesen werden soll. Darüber hinaus beriet die Kirchenleitung weitere Möglichkeiten, wie die Kirche die Kommunen bei der Unterbringung, Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen unterstützen kann.  Das Landeskirchenamt hatte zuvor beschlossen, weitere 100.000 Euro für die Flüchtlingshilfe im Haushaltjahr 2015 zur Verfügung zu stellen.
    Kanzelabkündigung/Fürbittgebete
  • Kollekten-Planänderung
    Aufgrund der aktuellen Situation und vor dem Hintergrund der  Kanzelabkündigung beschloss die Kirchenleitung die Bezeichnung der Landeskollekte zugunsten der Flüchtlingshilfe zu ändern. Daher erhält die Kollekte am besagten Sonntag, den 13. September unter Abänderung des Landeskollektenplans für das Jahr 2015 die Bezeichnung „Ausländer-, Flüchtlings- und Aussiedlerarbeit der Landeskirche“. 
  • Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften
    Das Landeskirchenamt legte der Kirchenleitung einen Gesetzentwurf zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften vor, welcher der Zustimmung der Landessynode bedarf. Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung an die 27. Landessynode zu.  Die Landessynode wird auf ihrer Tagung im Herbst 2015 darüber beraten und beschließen.
  • Termine der Landessynode 2017
    Weiterhin wurden die Termine der Landessynode 2017 beschlossen. Die Landessynode tagt in ihrer Frühjahrstagung vom 31. März bis 3. April 2017 und in ihrer Herbsttagung vom 17. bis 20. November 2017. Aufgrund von vielen verschiedenen Veranstaltungen im Reformationsjubiläumsjahr 2017 war eine rechtzeitige Terminverständigung nötig.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 10. Juli 2015

  • Kirchliches Archivwesen
    Das Landeskirchenamt hatte im Jahr 2012 eine Arbeitsgruppe Archivwesen eingesetzt, die sich mit der Weiterentwicklung des landeskirchlichen Archivwesens (zentrales Archiv und mögliche Alternativen) befasste. Die Kirchenleitung diskutierte ausführlich die Ergebnisse und nahm den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis.
  • Benennung der Delegation für die Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes im Juni 2017 in Namibia
    Die Kirchenleitung benannte den zukünftigen Landesbischof Dr. Carsten Rentzing, Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis, die Vizepräsidentin der Landessynode  Bettina Westfeld und einen Jugenddelegierten als Vertreter der sächsischen Landeskirche bei der Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes. Im Juni 2017 werden die 144 Mitgliedkirchen des LWB zur 12. Vollversammlung unter dem Thema „Befreit durch Gottes Gnade“ in Namibia zusammenkommen.
  • Besetzung des Dienstes als Vorsteher/Vorsteherin des Ev.-Luth. Diakonenhaus Moritzburg e.V.
    Die Kirchenleitung stimmte der Übertragung der 65. Landeskirchlichen Pfarrstelle zur Wahrnehmung des Dienstes als Vorsteher des Ev.-Luth. Diakonenhaus Moritzburg e.V. auf Pfarrer Prof. Dr. Thomas Knittel für die Dauer von sechs Jahren mit Wirkung zum 1. Februar 2016 zu.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 15. Juni 2015

In ihrer Sitzung am 15. Juni 2015 stand zunächst der Rückblick auf die Bischofswahl am 30./31. Mai auf der Tagesordnung der Kirchenleitung. Ebenso wurden die ersten Eindrücke vom 2. Sächsischen Kirchenvorstandstag am 13. Juni 2015 in Chemnitz ausgetauscht, an dem 1.500 Kirchvorsteher und Kirchvorsteherinnen teilgenommen hatten. Die Kirchenleitung sprach der Vorbereitungsgruppe und allen Helfern und Helferinnen des Kirchenvorstandstages ihren Dank aus. Folgende Themen wurden ausführlich beraten:

  • Weiterarbeit an der Thematik „Notwendige Veränderungen in den Aufgabenfeldern und Berufsbildern der Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst“
    Die sich am 5. Dezember 2014 neu konstituierende Kirchenleitung nahm die Bitte der früheren Kirchenleitung vom 1. September 2014 auf, nach der Befassung der Landessynode auf ihrer Frühjahrestagung 2015 Schritte zur Umsetzung des Abschlussberichtes „Notwendige Veränderungen in den Aufgabenfeldern und Berufsbildern der Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst“ zu prüfen. Aufgrund der Verknüpfung des Abschlussberichtes mit grundsätzlichen Fragestellungen im Hinblick auf Berufsbilder einerseits und Fragestellungen zur Struktur- und Stellenplanung im Kirchgemeindebereich andererseits hat die Kirchenleitung nun eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die beide Themenkreise miteinander verbindet. Mit einem Bericht der Arbeitsgruppe an die Kirchenleitung, der konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Berufsfelder und zugleich Eckpunkte für die Struktur- und Stellenplanung enthält, wird im Herbst 2016 gerechnet.
  • Entwurf des Kirchengesetzes zur Ordnung des Amtes des Superintendenten
    In der Sitzung der Kirchenleitung wurde der vom Landeskirchenamt erarbeitete Entwurf des Kirchengesetzes zur Ordnung des Amtes des Superintendenten in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vorgestellt. Die Kirchenleitung beschloss die Vertagung der Beschlussfassung auf die Sitzung am 5. Oktober 2015. Das Gesetzesvorhaben geht auf eine Initiative der 26. Landessynode auf ihrer Herbsttagung 2013 zurück, die vom Landeskirchenamt aufgegriffen worden ist.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 22. Mai 2015

  • Handreichung zur ehrenamtlichen Tätigkeit
    Der Kirchenleitung lag ein durch die Ehrenamtsakademie erarbeiteter Entwurf einer neuen „Handreichung zur ehrenamtlichen Tätigkeit“ zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die 1995 erarbeitete erste Fassung bedurfte einer Überarbeitung, da sich die Bedingungen und Formen ehrenamtlicher Arbeit in den letzten Jahren erheblich verändert haben. Die Handreichung versteht sich als Grundlagendokument im Blick auf die Entwicklung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Landeskirche. Es richtet sich als Orientierungshilfe insbesondere an hauptamtliche Mitarbeitende in Kirchgemeinden und landeskirchlichen Arbeitsfeldern. Die Kirchenleitung stimmte der Neufassung der „Handreichung zur ehrenamtlichen Tätigkeit“ zu. Diese wird u.a.  im Amtsblatt der Landeskirche veröffentlicht.
  • Anhörung Kirchenbezirk Löbau-Zittau
    Nachdem der amtierende Superintendent Günter Rudolph seinen vorzeitigen Ruhestand zum 31. März 2016 angekündigt hatte, wurde mit der aktuellen Sitzung der Kirchenleitung das Wiederbesetzungsverfahren eröffnet. Dazu stellten zunächst mehrere Vertreter aus dem Kirchenbezirk Löbau-Zittau und der Ephoralgemeinde den Mitgliedern der Kirchenleitung ihren Kirchenbezirk und die Ephoralgemeinde vor. Sie nutzten die Gelegenheit auch dazu, ihre Erwartungen an den/die neue Amtsinhaber/in der Superintendentur zu formulieren. Im Anschluss beschloss die Kirchenleitung die Wiederbesetzung des Ephorenamtes für den Kirchenbezirk Löbau-Zittau. Die Stelle wird im Amtsblatt der Landeskirche ausgeschrieben.
  • Neben Personalangelegenheiten beriet die Kirchenleitung darüber hinaus auch über die bevorstehende Sondertagung der Landessynode zur Wahl eines neuen Landesbischofs/ einer neuen Landesbischöfin vom 29. bis 31. Mai 2015.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 13. März 2015

  • Grundsatzpapier Gendergerechtigkeit
    Die Kirchenleitung nahm das „Grundsatzpapier: Gendergerechtigkeit im LWB“, verabschiedet vom Rat des Lutherischen Weltbundes im November 2013, zur Kenntnis und begrüßte den Austausch darüber in der Landeskirche. Darüber hinaus unterstützt die Kirchenleitung die Weiterarbeit am Thema Geschlechtergerechtigkeit und bittet die Kirchgemeinden und weiteren Verantwortlichen für das kirchliche Leben, das Grundsatzpapier zu diskutieren und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Anliegens zu entwickeln.
    Grundsatzpapier: Gendergerechtigkeit im LWB
  • Sommerempfang
    Die Kirchenleitung bestätigte die Planungen für den Sommerempfang der Kirchenleitung am 23. Juni 2015, der in diesem Jahr in der Weinbergskirche in Dresden Trachenberge stattfinden soll. Thema des Sommerempfangs wird das Jahresthema der Lutherdekade 2015 „Reformation – Bild und Bibel“ sein. Neben Mitgliedern des Landtages, der Staatsregierung sowie Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft werden daher schwerpunktmäßig Vertreter der Bildenden Künste eingeladen.
  • Anhörung Kirchenbezirk Zwickau
    Vertreter aus dem Kirchenbezirk Zwickau stellen den Mitgliedern der Kirchenleitung den Kirchenbezirk und ihre Erwartungen an den/die neue Amtsinhaber/in der Superintendentur vor. Superintendent Eberhard Dittrich hatte zuvor angekündigt zum Ende des Jahres in den Ruhestand zu treten. Die Kirchenleitung beschloss die Wiederbesetzung des Ephorenamtes.

 

 Sitzung der Kirchenleitung am 20. Februar 2015

  • Abschlussbericht Gesprächsprozess
    Der Kirchenleitung lag in dieser Sitzung der Bericht über den Gesprächsprozess zum Schrift- und Kirchenverständnis vor. Der Gesprächsprozess wurde vor drei Jahren durch die 26. Landessynode in der Frühjahrstagung 2012 initiiert und von einer Arbeitsgruppe im Landeskirchenamt begleitet. Ihr gehörten neben Mitgliedern des Landeskirchenamtes auch jeweils ein Vertreter der Landeskirchlichen Gemeinschaft und der Bekenntnis-Initiative an. Nach einem intensiven Austausch stimmte die Kirchenleitung der Weiterleitung des Berichtes an die Synode zu, die sich zur Frühjahrstagung 2015 damit ausgiebig beschäftigen wird.
    Darüber hinaus war neben Personalangelegenheiten auch die bevorstehende Bischofswahl im Mai 2015 erneut Tagesordnungspunkt.
    Bericht über den Gesprächsprozess zum Schrift- und Kirchenverständnis
    (Februar 2015)

 

 Sitzung der Kirchenleitung am 23. Januar 2015

  • Auf ihrer 2. ordentlichen Sitzung hat sich die neu gewählte Kirchenleitung  inhaltlich mit folgenden Themen befasst: Sie tauschte sich intensiv über die aktuelle gesellschaftliche und politische Situation in Sachsen aus und nahm in diesem Zusammenhang die gerade beschlossene  Richtlinie zur Förderung  einer Willkommenskultur für Flüchtlinge zur Kenntnis. Außerdem wurde über das Urteil des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der VELKD vom 11.12.2014 zum Kassenstellengesetz berichtet, über die Planungen des Kirchenvorstandstages informiert und die bevorstehende Bischofswahl im Mai 2015 vorbereitet. Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 


Sitzung der Kirchenleitung am 05. Dezember 2014

  • Situation von Flüchtlingen in Sachsen
    Angesicht der aktuellen Lage beschäftigte sich die Kirchenleitung intensiv mit der Asyl- und Flüchtlingsthematik. Der Ausländerbeauftrage der Landeskirche Albrecht Engelmann informierte über die Situation im Freistaat Sachsen und über Möglichkeiten kirchlichen Engagements. Es wurde ein Wort der Kirchenleitung verabschiedet, in dem die Verantwortung aller Christen gegenüber Flüchtlingen, Fremden und Notleidenden anhand der Weihnachtsgeschichte und anderer biblischer Zeugnisse deutlich zum Ausdruck kommt.
    Wort der Kirchenleitung vom 5. Dezember 2014
  • Besetzung der kirchlichen Gerichte
    Die Kirchenleitung beschloss die Neubesetzung der kirchlichen Gerichte der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens für die Amtszeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2020. Die Namen der ehrenamtlichen Mitglieder werden demnächst im Amtsblatt veröffentlicht.

 

 

Sitzung der Kirchenleitung am 06. Oktober 2014

Die Kirchenleitung beriet über verschiedene Entwürfe, die der 27. Landessynode der Ev.-Luth Landeskirche Sachsens zur Beratung und Beschlussfassung während ihrer Herbsttagung 2014 vorgelegt werden sollen.

  • Haushaltplan 2015
    Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf des Haushaltplanes zur Weiterleitung an die Synode zu.
  • Ernennung von Pfarrerin Ulrike Weyer zur Superintendentin für den Kirchenbezirk Plauen
    Die Kirchenleitung ernannte Pfarrerin Ulrike Weyer zur Superintendentin für den Kirchenbezirk Plauen. Zuvor war sie durch die Kirchenbezirkssynode am 15. Juli 2014 im 1. Wahlgang gewählt worden. Pfarrerin Weyer wird voraussichtlich am 25. Januar 2015 durch Landesbischof Jochen Bohl in der St. Johanneskirche Plauen in Ihr Amt eingeführt.
  • Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der EKD und Änderung des Anwendungsgesetzes
    Das Landeskirchenamt legte der Kirchenleitung einen Gesetzentwurf vor, welcher die Zustimmung der Landeskirche zum Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD sowie die damit verbundenen erforderlichen Änderungen des landeskirchlichen Anwendungsgesetzes beinhaltet. Der Gesetzentwurf zielt darauf, das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD weiterhin, wie schon seit 1994, in der Landeskirche anzuwenden. Die in der Neufassung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD selbst enthaltenen Änderungen sind vor allem darauf ausgerichtet, die Beteiligungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretungen zu stärken. Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung an die 27. Landessynode zu.
  • Kirchengesetz zur Änderung des Landeskirchlichen Mitarbeitergesetzes und des Landeskirchlichen Mitarbeiterergänzungsgesetzes
    Dieser der Kirchenleitung vom Landeskirchenamt vorgelegte Gesetzentwurf regelt im Kern die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Arbeitsrechtlichen Kommission für den Bereich des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens e.V. neu. Dabei geht es im Wesentlichen um die Mitwirkung von Gewerkschaften in der Arbeitsrechtlichen Kommission und die entsprechende Ausgestaltung der Verfahrensvorschriften. Die Grundlage und den Rahmen dafür bildet das Kirchengesetz der EKD für die Gestaltung von Arbeitsrechtsregelungen durch Arbeitsrechtliche Kommissionen, das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD. Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung an die 27. Landessynode zu.
  • Kirchengesetz zur Neufassung des Ausführungsgesetzes zum Disziplinargesetz
    Der Kirchenleitung wurde vom Landeskirchenamt der Entwurf eines Kirchengesetzes vorgelegt, der die Neufassung des Ausführungsgesetzes zum Disziplinargesetz enthält. Der Entwurf des Ausführungsgesetzes trifft Regelungen für die Umsetzung des Disziplinargesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in der Landeskirche. Im Hinblick auf die im Jahr 2015 beginnende neue Amtszeit der Disziplinarkammer der Landeskirche werden insbesondere die Besetzung der Kammer sowie das Verfahren zur Berufung und Verpflichtung der Richter festgelegt. Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung an die 27. Landessynode zu.
  • Fortentwicklung des Verbindungsmodells VELKD/EKD/UEK
    Das 2005 von der EKD sowie der VELKD und der UEK beschlossene Modell der Zusammenarbeit, auch kurz „Verbindungsmodell“ genannt, wird seit der ersten Tagung der 11. Synode der EKD im Jahre 2009 praktiziert. Es hat sich bewährt und soll nach den Beschlüssen der Synode der EKD und der Generalsynode der VELKD 2012 in Timmendorfer Strand und 2013 in Düsseldorf weiterentwickelt werden.
  • Die Kirchenleitung hat den Evaluationsprozess des Verbindungsmodells durch die VELKD gewürdigt und sieht den Beschlussfassungen der Generalsynode der VELKD, der Synode der EKD und der Vollkonferenz der UEK auf den verbundenen Tagungen im November 2014 in Dresden entgegen. Die Ergebnisse der Evaluation sind dokumentiert in "Texte aus der VELKD Nr. 171" und abrufbar unter http://www.velkd.de/downloads/Texte_171_Abschluss_Evaluation_2014.pdf

 

Sitzung der Kirchenleitung am 01. September 2014

  • Wort der Kirchenleitung zur Friedlichen Revolution vor 25 Jahren
    Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 1. September ein „Wort zur Friedlichen Revolution vor 25 Jahren“ verabschiedet, mit dem sie auch allen Christen und Christinnen in der Landeskirche dankt, die damals engagiert an Veränderungen mitgewirkt haben und sich noch heute in Kirche und Gesellschaft einbringen. 
    Wort der Kirchenleitung
  • Abschlussbericht der Steuerungsgruppe Berufsbilder vorgelegt
    Die Steuerungsgruppe Berufsbilder legte der Kirchenleitung als Ergebnis ihrer Arbeit einen Abschlussbericht vor, der „Notwendige Veränderungen in den Aufgabenfeldern und Berufsbildern der Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst“ benennt. Die Kirchenleitung dankt der von ihr eingesetzten Steuerungsgruppe für den Bericht, den sie als einen weiterführenden Beitrag würdigt. Sie veröffentlicht diesen Bericht in der Erwartung einer breiten Diskussion in der Landeskirche und übergibt ihn der Landessynode zur Beratung. Die neu zusammengesetzte Kirchenleitung wird gebeten zu prüfen, welche Schritte zur Umsetzung erforderlich und sinnvoll sind.
    Die Steuerungsgruppe Berufsbilder, welche am 4. Januar 2012 ihre Arbeit begann, ist damit beendet. Allen Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe, aber auch allen am Diskussionsprozess, in Anhörungen und Werkstatttagen beteiligten Haupt- und Ehrenamtlichen spricht die Kirchenleitung ausdrücklich ihren Dank aus.
    Notwendige Veränderungen in den Aufgabenfeldern und Berufsbildern der Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst (PDF-Dokument)
  • Bericht über die Maßnahmen der sächsischen Landeskirche zur Prävention, Intervention und Hilfe bei sexualisierter Gewalt
    Kathrin Wallrabe, Ansprechpartnerin für Fälle sexualisierter Gewalt im Landeskirchenamt, berichtete der Kirchenleitung über die Maßnahmen, mit denen ein einheitliches Verfahren zur Prävention, Intervention und Hilfe bei sexualisierter Gewalt auf allen Ebenen der sächsischen Landeskirche gewährleistet werden soll. Dazu gehören u.a. die Durchführung eines Basismoduls „Grundwissen zur Prävention sexueller Gewalt“ in allen Kirchenbezirken, die Verabschiedung eines Handlungsleitfadens bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt und die Informationen zur einheitlichen Dokumentation und Weitermeldung bei Fällen von sexualisierter Gewalt. Aber auch die Mitwirkung der Kirchgemeinden am bundesweiten Monitoring zum Umsetzungsstand der Empfehlungen des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch ist darunter zu zählen.
    Die Kirchenleitung dankte Frau Wallrabe und allen Beteiligten, darunter auch den Mitarbeitenden in den Beratungsstellen der Diakonie, für ihr Engagement in dieser wichtigen Frage.
    Bericht über Maßnahmen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens zur Prävention, Intervention und Hilfe bei sexualisierter Gewalt  (PDF-Dokument)

 

Sitzung der Kirchenleitung am 11. Juli 2014

  • Vorschlag zur Neubesetzung des Superintendentenamtes im Kirchenbezirk Plauen
    Die Kirchenleitung hat über die Neubesetzung des Superintendentenamtes sowie der damit verbundenen ersten Pfarrstelle der Ev.-Luth. St.-Johannis-Kirchgemeinde Plauen mit den Schwesterkirchgemeinden Christuskirchgemeinde Plauen, Plauen-Oberlosa und Straßberg beraten und schlägt der Kirchenbezirkssynode Pfarrerin Ulrike Weyer (Kirchspiel Sornzig) als Kandidatin vor.
    Superintendenten werden auf Vorschlag der Kirchenleitung von der Kirchenbezirkssynode des betreffenden Kirchenbezirkes in geheimer Abstimmung gewählt. Nach einer Vorstellung und dem positiven Votum des Kirchenvorstandes werden sie in die Pfarrstelle der Ephoralgemeinde entsandt. Die Ernennung der Superintendenten erfolgt durch die Kirchenleitung, die Einführung obliegt dem Landesbischof.
    Der Ev.-Luth. Kirchenbezirk Plauen umfasst 41 Kirchgemeinden mit insgesamt 40.225 Gemeindegliedern. 32 Pfarrer und Pfarrerinnen versehen derzeit in der Ephorie Plauen ihren Dienst.
  • Kollektenplan 2015
    Die Kirchenleitung beschloss den vorliegenden Plan der Landeskollekten für das Jahr 2015.
  • Vorbereitung der Wahl eines Landesbischofs/einer Landesbischöfin
    Die Wahl des Landesbischofs/der Landesbischöfin wird  im Rahmen einer Sondertagung der Landessynode vom 29.-31. Mai 2015 stattfinden. Der Kirchenleitung obliegt die Vorbereitung der Wahl. Hierzu gehört unter anderem die Anhörung des Ältestenrates der Landessynode, der Superintendenten und der Leiter der Regionalkirchenämter, die für den 1. Dezember 2014 vorgesehen ist.
  • Berufungen in den Missionsausschuss
    Die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens ist gemeinsam mit der mitteldeutschen Kirche Träger des Ev.-Luth. Missionswerkes Leipzig e.V. und begleitet dessen Arbeit durch fünf sächsische Vertreter im Missionsausschuss.
    Die Kirchenleitung berief OLKR Peter Meis, OKR Andreas Meister, Frau Claudia Mickel-Fabian,  Frau Christine Müller und Superintendent Johannes Uhlig in den Missionsausschuss des Ev.-Luth. Missionswerkes Leipzig e.V. Die Berufung gilt für die nächsten fünf Jahre.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 26. Mai 2014

  • Kirchenvorstandstag 2015 in Chemnitz
    Der Leiter der Ehrenamtsakademie, Joachim Wilzki, stellte gemeinsam mit OLKR Bauer den Stand der Planungen für den zweiten sächsischen Kirchenvorstandstag vor, der unter dem Motto „vonWegen“  am 13. Juni 2015 in Chemnitz stattfinden soll. Eingeladen werden sollen alle Mitglieder der Kirchenvorstände, die in diesem Jahr neu gewählt werden (Wahltermin für die Kirchenvorstandswahl: 14. September 2014).
    Der erste Kirchenvorstandstag 2009 in Dresden hatte eine sehr positive Resonanz gefunden. Damals kamen etwa 2000 Teilnehmende zusammen um sich in den Foren und Workshops über die vielfältigen Aspekte der Kirchenvorstandsarbeit zu informieren und auszutauschen. Auch 2015 sollen die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher Ermutigung und Bestärkung für die bevorstehenden Leitungsaufgaben erfahren. Die Kirchenleitung begrüßt die Planungen für den Kirchenvorstandstag und lädt alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher herzlich dazu ein.
  • V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung
    In ihrer letzten Sitzung beschäftigte sich die Kirchenleitung mit der fünften Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung „Engagement und Indifferenz. Kirchenmitgliedschaft als soziale Praxis“ der EKD von 2012. Die Studie wird seit 1972 in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Befragt wurden in der Studie neben Mitgliedern einer Landeskirche auch Menschen, die konfessionslos sind, aber früher einer evangelischen Kirche angehörten sowie Menschen die konfessionslos sind und nie einer Religionsgemeinschaft angehörten.
    Ein Überblick über die Studie findet sich in folgendem Dossier oder den veröffentlichten Ergebnissen der gesamten Studie.
    - Mitgliederstudie "Zwischen Nähe und Distanz" - Dossier  (PDF-Dokument)
    - V. EKD-Erhebung über Kirchenmitgliedschaft - gesamte Studie   (PDF-Dokument)
  • Konstituierende Sitzung der Landessynode
    In Vorbereitung auf die Konstituierende Sitzung der 27. Landessynode am 14./15. Juni 2014 in der Dreikönigskirche in Dresden traf die Kirchenleitung letzte Entscheidungen zum Ablauf der Tagung. Sie dankte auch allen am Vorbereitungstag der 27. Landessynode Beteiligten für die Organisation und Mitgestaltung dieses Tages. 
    Vorbereitungstag der 27. Landessynode

 

Sitzung der Kirchenleitung am 28. April 2014

  • Änderung der Kirchenbezirksgrenze der Kirchenbezirke Leipzig und Leipziger Land
    In ihrer letzten Sitzung beschloss die Kirchenleitung die Änderung der Grenze der Kirchenbezirke Leipzig und Leipziger Land, infolgedessen in Zukunft die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Panitzsch (jetzt Kirchenbezirk Leipzig) zukünftig zum Kirchenbezirk Leipziger Land gehören wird. Bedingung für diesen Kirchenbezirkswechsel ist die Auflösung des derzeit bestehenden Schwesternkirchverhältnisses mit der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Engelsdorf-Sommerfeld-Hirschfeld (Leipzig) und die Schließung eines Schwesterkirchvertrages mit dem Schwesterkirchverbund der Ev.-Luth. Kirchgemeinden Borsdorf-Zweenfurth und Gerichshain-Althen (Leipziger Land).
  • Wiederbesetzung des Ephorenamtes Meißen-Großenhain
    In Vorbereitung der Ausschreibung für die Wiederbesetzung der Superintendentenstelle des Kirchenbezirkes Meißen-Großenhain nach dem Eintritt in den Ruhestand des amtierenden Superintendenten Andreas Stempel empfing die Kirchenleitung eine Delegation von sechs haupt- und ehrenamtlichen Vertretern unter Leitung des stellvertretenden Superintendenten Pfarrer Harald Pepel.
    Die Anhörung diente der Vorstellung des Kirchenbezirkes und der einzelnen Arbeitsfelder sowie einem Austausch über das Profil und die Erwartungen an den oder die neue Amtsinhaber/in. Der Ev.-Luth. Kirchenbezirk Meißen-Großenhain wurde erst 2013 aus den Kirchenbezirken Meißen und Großenhain neu gebildet und umfasst insgesamt 66 Kirchgemeinden.
    Die Kirchenleitung dankte den Vertretern der Delegation für ihr Kommen und die ausführliche Vorstellung ihres Kirchenbezirkes und beschloss die Ausschreibung der Wiederbesetzung des Ephorenamtes im Kirchenbezirk Meißen-Großenhain.
  • Wahl von Mitgliedern des Landeskirchenamtes
    In ihrer letzten Sitzung wählte die Kirchenleitung zwei neue Mitglieder des Landeskirchenamtes, die ihr Amt im Jahre 2015 antreten werden. 
    Als Nachfolger von Oberlandeskirchenrat Reinhard Kersten wird Kirchenverwaltungsoberrat Michael Klatt, derzeit im Finanzdezernat für Haushalt, Finanzplanung und Rechnungswesen zuständig, die Leitung des Finanzdezernats übernehmen.
    Pfarrerin Margrit Klatte, derzeit Pfarramtsleiterin im Kirchspiel Dresden-Neustadt, wird als Nachfolgerin von Oberlandeskirchenrat Martin Lerchner als künftige Personaldezernentin die Personalangelegenheiten der Pfarrer und Pfarrerinnen übernehmen und für die Theologische Aus- und Fortbildung zuständig sein.
  • Berufungen in die 27. Landessynode
    Folgende Personen wurden durch die Kirchenleitung am 24. März bzw. 28. April 2014 in die 27. Landessynode berufen:
    -- Berufungen in die 27. Landessynode
        (PDF-Dokument)

 

Sitzung der Kirchenleitung am 24. März 2014

  • Erfahrungsbericht Arbeitsstelle Kirchenmusik
    In ihrer Herbsttagung 2012 veranlasste die Landessynode auf Anregung des Adhoc-Ausschusses Kirchenmusik die Schaffung einer Arbeitsstelle für Kirchenmusik.
    Landeskirchenmusikdirektor Markus Leidenberger und die Fachbeauftragte für Chor- und Singarbeit, Martina Hergt, stellten der Kirchenleitung die seit der Gründung der Arbeitsstelle im September 2013 entwickelten Konzepte, Strukturen und Arbeitsergebnisse vor.
    Schwerpunkt der neuen Arbeitsstelle ist vor allem die konzeptionelle Arbeit für den gesamten Bereich Kirchenmusik, die Bildung und Weiterbildung sowie die Vernetzung aller musikalischen Initiativen und Einrichtungen in der Landeskirche. Über den kirchenmusikalischen Bereich hinaus soll auch die Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen im Verkündigungsdienst weiterentwickelt werden. Die Kirchenleitung dankte allen an der Entwicklung der Arbeitsstelle Beteiligten für die in kurzer Zeit geleistete Arbeit und wird die kirchenmusikalische Arbeit in der Landeskirche weiterhin mit großem Interesse begleiten.

Sitzung der Kirchenleitung am 28. Februar 2014

  • Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung besoldungsrechtlicher Bestimmungen für Pfarrer und Kirchenbeamte
    Die Kirchenleitung stimmte in ihrer Sitzung am 28. Februar 2014 einer Verordnung mit Gesetzeskraft zu, die Änderungen am Pfarrbesoldungsgesetz und Kirchenbeamtenbesoldungsgesetz beinhaltet. Kern der Änderungen ist die Umstellung der Besoldung vom bisher zugrunde liegenden Prinzip der Stufenzuordnung nach dem Lebensalter (Besoldungsdienstalter) auf das Prinzip der Stufenzuordnung nach Erfahrungszeiten. Diese Umstellung in der Besoldungsstruktur (Stufensystematik) ist sachlich geboten und wurde für die privatrechtlich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie die Beamten des Bundes bereits in den vergangenen Jahren vollzogen.
    Die zeitnahe Regelung durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft ist aufgrund der Reform des sächsischen Beamtenbesoldungsrechts notwendig geworden.  
    Die Besoldungsentwicklung für Pfarrer und Kirchenbeamte ist seit der Entscheidung der Landessynode 2008 durch Kirchengesetz an die Besoldungsentwicklung der Beamten des Freistaates Sachsen gebunden.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 31. Januar 2014

  • Vorbereitungstag und Konstituierung der 27. Landessynode
    Zur Vorbereitung der Konstituierung der 27. Landessynode bildete die Kirchenleitung eine Arbeitsgruppe. Dieser gehören die Oberlandeskirchenräte Martin Lerchner und Klaus Schurig an sowie Joachim Wilzki (Ehrenamtsakadamie) und Beate Schmidt (Synodalkanzlei).  Die Kirchenleitung berief weiterhin Günther Rudolph, Christine Herold und Dorothea Kutter als Mitglieder der 26. Landessynode in die Arbeitsgruppe.
    Die Arbeitsgruppe erstellt ein Programm für den Vorbereitungstag am 17. Mai 2014. Erstmals fand 2008 ein solcher Tag statt. Es bietet den neugewählten Synodalen die Möglichkeit sich und das Wesen der Synode kennen zu lernen. Die eigentliche Konstituierung der 27. Landessynode findet vom 14.-15. Juni 2014 statt.
  • Anhörung Kirchenbezirk Plauen
    In Vorbereitung der Ausschreibung für die Wiederbesetzung der vakanten Superintendentenstelle des Kirchenbezirks Plauen zum 1. September 2014 empfing die Kirchenleitung eine Delegation von sieben haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden unter Leitung des stellvertretenden Superintendenten Pfarrer Andreas Gräßer.
    Die Anhörung diente der Vorstellung des Kirchenbezirkes und der einzelnen Arbeitsfelder sowie dem Austausch über das Profil und die Leitungstätigkeit des neuen Superintendenten bzw. der neuen Superintendentin. Der Ev.-Luth. Kirchenbezirk Plauen umfasst 41 Kirchgemeinden mit insgesamt 40.225 Gemeindegliedern. 32 Pfarrer und Pfarrerinnen versehen derzeit in der Ephorie Plauen ihren Dienst.
    Die Kirchenleitung dankte den Vertretern der Delegation für ihr Kommen und ausführliche Darstellung ihres Kirchenbezirkes.

 


Sitzung der Kirchenleitung am 09. Dezember 2013

  • Landeskirchentag
    Die Referentin für Gemeindeaufbau und missionarische Dienste, Manja Erler, stellte den Mitgliedern der Kirchenleitung das Programm des Landeskirchentages vor, welcher unter dem Motto „Hier stehe ich“ vom 27. bis 29. Juni 2014 zeitgleich mit dem Deutschen Evangelischen Chorfest in Leipzig stattfindet. Bereichert wird das Programm u.a. auch durch das Abschlusskonzert der zuvor vom 25. bis 27. Juni stattfindenden Landeskirchenmusiktage. Das vielfältige Programm ist unter: http://www.leipzig2014.de/info/landeskirchentag/landeskirchentag-der-lutherisch-evangelischen-kirche-sachsens.html
    einzusehen. Die Anmeldungen sind bereits angelaufen.
    Die Kirchenleitung dankt allen an der Vorbereitung dieses Großereignisses Beteiligten für die geleistete Arbeit und wünscht für die weiteren Vorbereitungen Kraft und Gottes Segen.
  • Vereinbarung über partnerschaftliche Beziehungen zwischen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Europäisches Russland (ELKER)
    Die Kirchenleitung stimmte einer Kirchenpartnerschaft zwischen der sächsischen Landeskirche und der Ev.-Luth. Kirche Europäisches Russland zu. Die ELKER gliedert sich heute in 11 Propsteien mit 200 Gemeinden von St. Petersburg im Norden bis zum Kaukasus im Süden. 15.000 Gemeindeglieder seien offiziell registriert.
    Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis stellte der Kirchenleitung den Entwurf der Vereinbarung vor, die im Februar 2014 in Russland unterzeichnet werden soll. Partnerschaften bestehen bereits auf  Kirchenbezirks-ebene mit Moskau, Kaliningrad und Orenburg. Diese bisherigen Beziehungen sollen nun auch auf landeskirchlicher Ebene – insbesondere durch einen regelmäßigen Austausch – gefestigt werden.
    Die Kirchenleitung ermutigt die Kirchgemeinden, weitere Partnerschaften mit Gemeinden in Russland einzugehen. 
     


Sitzung der Kirchenleitung am 14. Oktober 2013

Die Kirchenleitung beriet über verschiedene Entwürfe, die der 26. Landessynode der Ev.-Luth Landeskirche Sachsens zur Beratung und Beschlussfassung während ihrer Herbsttagung 2013 vorgelegt werden sollen.

  • Haushaltplan 2014
    Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf des Haushaltplanes zur Weiterleitung an die Synode zu.
  • Kirchengesetz zur Erstellung kirchgemeindlicher Gebäudekonzeptionen
    Die Kirchenleitung hatte sich am 19. August 2011 erstmals über den vom Landeskirchenamt erarbeiteten Entwurf eines Leitfadens zur Erstellung kirchgemeindlicher Gebäudekonzepte (Gebäudeleitfaden)  und am 17. Mai 2013 über die Ergebnisse der Erprobung des Konzeptes informiert. Der Gebäudeleitfaden soll eine Verringerung der Gebäudelast bewirken und als Verwaltungsrichtlinie für alle Kirchgemeinden und Kirchspiele für verbindlich erklärt werden. Die zur Umsetzung notwendigen gesetzlichen Änderungen sind nun in Form eines Artikelgesetzes zusammengefasst worden und werden der 26. Landessynode zur Herbsttagung 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gebäudeleitfaden wird voraussichtlich im Januar 2015 in Kraft treten.
    Gebäudeleitfaden
  • Kirchenbezirksgesetz
    Auf Antrag des Theologischen Ausschusses beschloss die Synode in ihrer Herbsttagung die Einrichtung eines Adhoc-Ausschusses, der den Auftrag erhielt Vorschläge für eine Neufassung des Kirchenbezirksgesetzes (KBezG) und dessen Weiterentwicklung im Rahmen der Verfassung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu erarbeiten. Die Ergebnisse des Ausschusses führen nun zu einer Änderung des Kirchenbezirksgesetzes. Im Gesetz werden bestimmte Aufgaben und Kompetenzen des Kirchenbezirkes zusammengefasst und Klarstellungen in bestimmten Arbeitsbereichen durchgeführt.
  • Kirchengesetz zur Änderung kirchengerichtlicher Regelungen
    Das Landeskirchenamt hat die Gelegenheit genutzt, vor dem Auslaufen der Amtszeit der Richterinnen und Richter der kirchlichen Gerichte der Landeskirche zum Ende des Jahres 2014 und den danach anstehenden Neuberufungen die kirchengerichtlichen Regelungen zu prüfen und anhand der gesammelten Erfahrungen einen Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung einiger dieser Regelungen zu erarbeiten. Die Kirchenleitung stimmte der Weiterleitung an die 26. Landessynode zu.
  • Entwurf einer Bildungskonzeption der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
    Mit der Bildungskonzeption „glauben – leben – lernen“ lag der Kirchenleitung das Ergebnis eines durch die Landessynode initiierten, mehrjährigen Prozesses mit landeskirchenweiter Beteiligung vor, der durch einen Fachbeirat und eine Steuerungsgruppe begleitet und von einer Redaktionsgruppe in eine schriftliche Form gebracht wurde.
    Diese  Bildungskonzeption bildet für die sächsische Landeskirche im Blick auf das vielfältige Bildungshandeln ein wichtiges Grundlagenpapier. Die darin enthaltenen Impulse sollen zur Weiterarbeit in Konventen, Schulen, Kirchenbezirken und Kirchgemeinden anregen.
    Die Kirchenleitung dankt allen an diesem Prozess Beteiligten.

     

Klausurtagung am 13./14. September 2013

  • Umgang mit den Folgen der demografischen und strukturellen Entwicklung in der sächsischen Landeskirche
    Auf ihrer Klausurtagung beschäftigte sich die Kirchenleitung intensiv mit der Frage eines geistlichen Umgangs mit den Folgen der demografischen und strukturellen Entwicklung in der sächsischen Landeskirche. Sie suchte nach Möglichkeiten, für die Situation kleiner werdender Kirchgemeinden insbesondere im ländlichen Raum biblische und theologische Deutungen zu finden, die Mut und Kraft geben können. Gleichzeitig beschäftigte sich die Kirchenleitung mit der Frage, welche kirchenleitenden Entscheidungen und Schritte Kirchgemeinden beim Bewältigen dieser Situationen helfen können.
    Das Ergebnis der Klausurtagung ist im Kirchenleitungsbericht 2013 nachzulesen.
    Bericht der Kirchenleitung
  • Ordnung über das Abendmahl mit Kindern
    Im Rahmen der Klausurtagung beriet die Kirchenleitung auch den vorliegenden Entwurf einer Ordnung zum Abendmahl mit Kindern, mit dem der von der Landessynode angestoßene ausführliche Diskussionsprozess um das Thema Abendmahl mit Kindern vorerst zu einem Abschluss kommen soll. Die Vorlage kann als eine Fortschreibung des Kirchengesetzes von 1983 gesehen werden. Mit ihr wird an die zahlreichen positiven Erfahrungen angeknüpft, die Gemeinden seit diesem Zeitpunkt mit dem Abendmahl mit Kindern gemacht haben. Die in der Praxis auftretenden Schwierigkeiten durch die gewachsene Mobilität, wechselnde Lebensorte, veränderte Gemeindestrukturen oder Mitarbeiterwechsel gaben nun Anlass für die Initiative in der Landessynode. Der Entwurf der Ordnung wird der 26. Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung in der Herbsttagung 2013 vorgelegt.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 12. Juli 2013

  • Der Kongress der Ev. Jugend in Sachsen – Funktion und Wirkung im Blick auf den Zukunftsprozess
    Mit einem mehrjährigen Zukunftsprozess soll in der Ev. Jugendarbeit in Sachsen eine Vergewisserung darüber erfolgen, welche Funktion Evangelischer Jugendarbeit in der aktuellen Situation zukommt und wie sie sich verändern muss, um für Heranwachsende jetzt und in den kommenden Jahren kompetenter Partner zu sein.
    Die einzelnen Etappen des 2011 begonnenen Zukunftsprozesses sind der Kirchenleitung bereits im Dezember 2011 vorgestellt worden. Auf der Kirchenleitungssitzung berichteten Landesjugendpfarrer Tobias Bilz und zwei weitere Mitglieder des Vorstandes der Landesjugendkammer, Friedemann Beyer und Stephanie Golde, vom Zukunftskongress der Evangelischen Jugend, der am 20. April in den Räumen des Deutschen Hygiene-Museums in Dresden stattgefunden hatte. Unter dem Motto „Gemeinsam am Kommenden bauen“ kamen mehr als 400 Teilnehmende, davon 2/3 ehrenamtliche Jugendliche, aus allen Kirchenbezirken der Landeskirche zusammen.
    Das Kernstück des Tages bildeten zwei Foren, die einerseits Entwicklungsstränge vorstellten und Schlüsselsätze formulierten sowie Gesprächsrunden mit Vertretern aus Regionen und Verbänden. Der Ablauf wurde als „reibungslos“ geschildert und viele Jugendliche fühlten sich ernstgenommen. Aus der Kongressperspektive ergaben sich fünf Hauptaussagen, die thematisch zusammengestellt wurden: So stand die Gemeinschaftserfahrung im Vordergrund, ohne sich neuer Entwicklungen zu verschließen. Kirche sollte kein exklusiver Raum sein, sondern Veranstaltungen mit milieuübergreifenden Angeboten öffentlich machen. Drittens wurde eine Kultur der Reflexion und Fehlerbewertung angesprochen, wo es darum gehe, aus Erfahrungen zu lernen und Fehler einzugestehen. Ehrenamtliche Mitarbeiter würden immer jünger und entwickeln Erfahrungen aus ihrer Arbeit. Der Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen sollten klar formulierte Ziele vorgegeben werden.
    Der Kongress bildete den konzeptionellen Abschluss des Zukunftsprozesses, der noch weiter andauern wird und vor allem auf Kirchenbezirksebene weitergeführt werden soll. Dazu dient ein Informations- und Ideenaustausch auf einer neu gestalteten Homepage. ‚Denkwerkstätten‘ sind für den Herbst geplant und im Sommer 2014 sollen die Ergebnisse für eine Konsultation im Herbst 2014 gebündelt werden
    Die Kirchenleitung dankt der Ev. Jugend für das Engagement im noch laufenden Zukunftsprozess und würdigt die auf diesem Wege bereits gegangenen Schritte und ersten Ergebnisse ausdrücklich.
    Übersicht zum Zukunftsprozess der Evangelischen Jugend
  • Bericht AG Berufsbilder
    Bettina Westfeld, Mitglied der Arbeitsgruppe Berufsbilder, setzte die Kirchenleitung über den geplanten Werkstatt-Tag für die Kirchgemeinden der Landeskirche in Kenntnis. Der Werkstatt-Tag „Berufsbilder – Motive – Perspektiven – Rahmen“ soll am 19. Oktober 2013 in Chemnitz in der Bonhoeffer-Kirchgemeinde (Markersdorfer Str. 79) stattfinden und sich mit den Impulsen der Arbeitsgruppe beschäftigen. Organisiert wird der Tag durch die Ehrenamtsakademie, die auch die Anmeldungen entgegennimmt.
    Die Kirchenleitung bittet ausdrücklich um zahlreiche Teilnahme an diesem Werkstatttag, um den Prozess durch die Vielfalt in unserer Landeskirche zu unterstützen und zu begleiten.
    Werkstatttag - Berufsbilder, Motive, Perspektiven, Rahmen. Anmeldung für den 19. Oktober 2013 in Chemnitz
    ZWISCHENBERICHT: Zum zukünftigen Berufsbild der Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens - Stand August 2013
  • Lagebericht Hochwasserschäden
    Oberlandeskirchenrat Jörg Teichmann informierte die Kirchenleitung über die Schäden, die durch das diesjährige Hochwasser für die Kirchgemeinden entstanden sind. Betroffen sind 40 Kirchgemeinden mit 99 Einzelobjekten. Erfreulicherweise sind jedoch die Schäden, die sich auf 5,6 Mio. Euro belaufen, gegenüber 2002 deutlich geringer.
    Die Förderanträge für Kirchgemeinden werden zentral vom Landeskirchenamt bearbeitet. Landesbischof Jochen Bohl äußerte gegenüber der Diakonie seine „Hochachtung“ bezüglich der Spendenvergabe und der bisher geleisteten Arbeit und Hilfe vor Ort.
  • Bericht über die Besuchsreise nach Tansania
    Mitte Juni 2013 besuchte eine Delegation des Leipziger Missionswerkes, darunter auch Landesbischof Jochen Bohl und Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis, die lutherische Partnerkirche im ostafrikanischen Tansania. Landesbischof Bohl berichtete der Kirchenleitung von den gesammelten Eindrücken dieser Besuchsreise, die ihm vor Augen hielt, dass der überwiegende Teil der Einwohner des Landes in sehr einfachen und ärmlichen Verhältnissen leben würde.
    Anlass der Reise war das 50-jährige Jubiläum der Ev.-Luth. Kirche in Tansania, zu dem zahlreiche Gäste kamen. Im Rahmen seines Aufenthaltes konnte Landesbischof Bohl die sogenannte „Gutmann-Kirche“ in Kidia nach ihrer Sanierung wieder einweihen. Sie wurde 1900 als erste Kirche Ostafrikas aus Stein erbaut und ist damit ein wichtiges Zeugnis der Missionsgeschichte. Im Rahmen dieser Reise besuchte die Delegation auch verschiedene missionarische und andere kirchliche Einrichtungen und traf sich mit Mitarbeitern der Diözese.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 17. Mai 2013

  • Gebäudeleitfaden
    Nachdem sich die Kirchenleitung am 19. August 2011 mit der Situation und den Perspektiven im Blick auf den kirchlichen Gebäudebestand beschäftigt und in diesem Zusammenhang auch das vom Bau- und Grundstücksdezernat des Landeskirchenamtes entwickelte Konzept zur Verringerung der Gebäudelast (Gebäudeleitfaden) ausdrücklich begrüßt hatte, stellte Oberlandeskirchenrat Teichmann der Kirchenleitung nun die Auswertung der Erprobung des Gebäudeleitfadens vor. An der Erprobung hatten sich 16 Kirchgemeinden und 2 Kirchspiele sowohl aus dem städtischen als auch ländlichen Raum beteiligt. In zahlreichen Ortsterminen waren die Kirchenvorstände, die Bau- und Finanzausschüsse der Kirchgemeinden sowie Vertreter und Verantwortliche aus den Kirchenbezirken, den Regionalkirchenämtern, den Kassenverwaltungen und dem Landeskirchenamt in die Erprobung der einzelnen Schritte des Leitfadens einbezogen und konnten die jeweiligen Ergebnisse zur Kenntnis nehmen und diskutieren. Nach mehrfacher Überarbeitung des Leitfadens ist dieser nun durch das Landeskirchenamt und die Kirchenleitung beschlossen worden und soll als Verwaltungsrichtlinie für alle Kirchgemeinden und Kirchspiele für verbindlich erklärt werden. Die zur Umsetzung notwendigen gesetzlichen Änderungen werden – soweit nicht das Landeskirchenamt im Verordnungswege zuständig ist – der Landessynode zur Herbsttagung 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gebäudeleitfaden wird voraussichtlich im Januar 2015 in Kraft treten.
  • Besuch des Ratsvorsitzenden der EKD Dr. h.c. Schneider
    Im Rahmen seiner Besuchsreise durch alle Gliedkirchen der EKD lädt die Kirchenleitung den Ratsvorsitzenden Dr. h.c. Nikolaus Schneider am 18. November 2013 zu einer Begegnung im Haus der Kirche ein. Zur Sprache kommen sollen u.a. derzeit wichtige und aktuelle Themen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.
  • Die Feier des Taufgedächtnisses
    Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) hat ihre agendarische Handreichung zur Feier des Taufgedächtnisses in vollständig neu bearbeiteter und erweiterter dritter Auflage herausgegeben. Oberlandeskirchenrat Dr. Meis stellte sie der Kirchenleitung vor. Für die Vorbereitung des Taufsonntages am 7. Juli 2013 können die Anregungen bereits Verwendung finden.
    Handreichung zur Feier des Taufgedächtnisses 
     

Sitzung der Kirchenleitung am 11. März 2013

  • Bericht des Landesbischofs von der Visitation der Ausbildungseinrichtungen
    Landesbischof Jochen Bohl informierte die Kirchenleitung über die im November 2012 stattgefundene Visitation der kirchlichen Ausbildungseinrichtungen in Sachsen. Visitiert wurden das Institut für Evangelische Theologie der TU Dresden, die Theologische Fakultät in Leipzig, die Evangelische Hochschule Moritzburg (EHM), die Evangelische Hochschule Dresden (EHS), die Hochschule für Kirchenmusik Dresden, das kirchenmusikalische Institut der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ sowie das Diakonissenkrankenhaus Dresden und die Evangelische Schule für Sozialwesen „Luise Höpfner“ in Bad Lausick. Im Rahmen der Visitation fanden an den verschiedenen Orten jeweils Gespräche mit Lehrenden und Auszubildenden statt, in denen über die Ausbildungssituation gesprochen werden konnte. Die Kirchenleitung dankte Landesbischof Bohl für den Bericht und die damit verbundenen Informationen zur Situation der kirchlichen Ausbildungseinrichtungen in Sachsen.
  • Zwischenbericht Gesprächsprozess: Tagung der Multiplikatoren in Meißen
    Die Kirchenleitung informierte sich über die Ergebnisse der am 22.-24. Februar stattgefundenen Tagung für die Multiplikatoren des Gesprächsprozesses mit dem Titel „unterschiedlich lesen – gemeinsam glauben?“. Diese sollen die Begleitung des dreijährigen Gesprächsprozesses in den Kirchenbezirken übernehmen und Kirchgemeinden bei der Planung von Veranstaltungen unterstützen. Die Kirchenleitung dankt den Multiplikatoren für Ihre Bereitschaft, sich für den Gesprächsprozess zum Schrift- und Kirchenverständnis und für die sächsische Landeskirche einzusetzen.
    Texte und Materialien zum Gesprächsprozess

 

Sitzung der Kirchenleitung am 25. Februar 2013

  • „Auf dem Weg zum Reformationsjubiläum – Warum wir feiern“
    Wort der Kirchenleitung zur Lutherdekade
    In der Mitte der Lutherdekade verabschiedete die Sächsische Kirchenleitung ein Wort zur Lutherdekade mit dem Titel „Auf dem Weg zum Reformationsjubiläum – Warum wir feiern“. Darin würdigt sie die Lutherdekade und die von ihr ausgehenden Impulse, über die Bedeutung der Reformation für die heutige Zeit nachzudenken. Weiter richtet sie die Bitte an die Kirchgemeinden, sich vertieft mit dem Reformationsjubiläum zu beschäftigen und die darin enthaltenen Chancen für Gespräche in den Gemeinden und den Dialog mit den ökumenischen Partnern sowie der interessierten Öffentlichkeit zu nutzen. Das Wort der Kirchenleitung wird den Kirchgemeinden demnächst auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.
    Wort der Kirchenleitung zur Lutherdekade (PDF_Dokument)
  • Änderung des Zuweisungsgesetzes
    Die Kirchenleitung beschloss den Entwurf einer Änderung des Zuweisungsgesetzes, welcher der 26. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zur Beratung und Beschlussfassung während ihrer Frühjahrstagung 2013 vorgelegt werden soll. Im Gesetzentwurf enthalten ist eine neue Zuweisungsart, mit der Kirchgemeinden finanzielle Unterstützung für das gottesdienstliche Orgelspiel erhalten können, soweit dies nicht mehr in ausreichendem Maße durch haupt- und nebenamtliche Kirchenmusiker abgedeckt werden kann.
  • Landessynodalwahlordnung
    Die Legislatur der 26. Landessynode, die 2008 mit ihrer Arbeit begonnen hat, endet im Jahr 2014. Gemäß der Kirchenverfassung hat die Kirchenleitung die Wahl zur 27. Landessynode vorzubereiten und diese auszuschreiben.
    Für die Wahl verabschiedete die Kirchenleitung die Landessynodal-Wahlordnung und setzte gleichzeitig den allgemeinen Wahltag für die Wahl zur 27. Landessynode auf Sonntag, 26. Januar 2014 fest.
    Dies wird demnächst im Amtsblatt veröffentlicht.
  • Strukturelle Veränderungen im Landeskirchenamt
    Die Kirchenleitung wurde über anstehende Veränderungen im Landeskirchenamt informiert.
    So wechselt zum 1. März 2013 die Zuständigkeit für den Kunstdienst und das Orgelwesen vom Dezernat I (Theologische Grundsatzfragen) zum Dezernat VII (Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen).
    Im Landeskirchenamt bekommen die drei theologischen Gebietsdezernenten, die mit spezifischen Aufgaben ein Bindeglied zwischen dem Landeskirchenamt und den drei geografischen Gebieten Chemnitz, Dresden und Leipzig darstellen, Unterstützung. Mit Wirkung zum 1. März 2013 wird den Gebieten auch ein juristischer Dezernent zugeordnet.
  • Podiumsdiskussion "Kirche im Gespräch“
    Die Kirchenleitung dankt der Wochenzeitung „Der SONNTAG“ für die Organisation der Podienreihe „Kirche im Gespräch“. Im Rahmen des Gesprächsprozesses zum Schriftverständnis hatten dort Vertreter der Kirchenleitung und Vertreter der Bekenntnisinitiative intensiv über das Schriftverständnis, den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und das Miteinander in der Kirche diskutiert.
  • Sondersitzung der Kirchenleitung für den 18.11.2013 beschlossen

 

Sitzung der Kirchenleitung am 11. Januar 2013

  • Zwischenbericht der Steuerungsgruppe „Berufsbilder“
    Die im Mai 2012 von der Kirchenleitung eingesetzte Steuerungsgruppe „Berufsbilder“ legte der Kirchenleitung einen Zwischenbericht ihrer Arbeit vor. Die Moderatorin, Martina de Maiziére, berichtete über die bisherige Arbeit und den Erkenntnisstand der Arbeitsgruppe sowie über die geplanten nächsten Schritte. Die Kirchenleitung nahm den Bericht dankend zur Kenntnis und unterstützt die Weiterarbeit der Steuerungsgruppe.
  • Rückblick auf die Arbeit des Kirchenkonventes für Nord-, Mittel- und Osteuropa
    Der ehemalige Oberlandeskirchenrat Christoph Münchow informierte die Kirchenleitung über die Beendigung der Arbeit des Kirchenkonvent für Nord,- Ost- und Mitteleuropa im August 2012 und gab aus diesem Anlass rückblickend einen Bericht über die 60jährige Geschichte und die Bedeutung des Kirchenkonventes, insbesondere auch für die Kirchen im geteilten Deutschland.
    Die Kirchenleitung nahm die Mitteilung über die Beendigung der Arbeit des Kirchenkonventes für Nord-, Mittel- und Osteuropa in Dankbarkeit für gelebte Versöhnung und empfangenen Segen entgegen. Sie dankte Oberlandeskirchenrat i.R. Dr. Münchow für seinen langjährigen Einsatz in der Leitung des Konventes und brachte ihre Bereitschaft zum Ausdruck, auch unter veränderten Bedingungen die ökumenischen Beziehungen zu pflegen.
  • Landeskirchliches Versorgungsgesetz
    Die Kirchenleitung beriet über den Entwurf zur Änderung des landeskirchlichen Versorgungsgesetzes, der der 26. Landessynode der Ev.-Luth Landeskirche Sachsens zur Beratung und Beschlussfassung während ihrer Frühjahrstagung 2013 vorgelegt werden soll.
    Nach der letztmaligen Änderung des Versorgungsgesetzes 2006 gab es stetige Veränderungen und umfangreiche Entwicklungen im Beamtenversorgungsrecht des Bundes.
    Durch das Kirchengesetz, das nun der Landessynode vorgelegt werden soll, wird das Versorgungsrecht an diese Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus wurde auch auf Veränderungen im Pfarrdienstrecht reagiert.

 

 

Sitzung der Kirchenleitung am 10. Dezember 2012

  • Handreichung „Kommt atmet auf“
    Der Kirchenleitung wurde die Handreichung „Kommt atmet auf“ vorgestellt. Die Handreichung soll eine Hilfestellung für Ehrenamtliche sein, um selbst Gottesdienste und Andachten vorzubereiten. Die Entwürfe orientieren sich am Kirchenjahr und dabei vor allen an den Zeiten zwischen den großen kirchlichen Festen. Sie enthalten die gottesdienstlichen Texte und Lieder, die bevorzugt aus dem Bereich der Kernlieder und aus dem Liederbuch "Singt von Hoffnung" entnommen sind. Die Lieder sind mit Noten und einem ausgearbeiteten Textvorschlag (bspw. Predigt, Bildbetrachtung) versehen. Alle Materialien sind mit abgedruckt.
    Eine Erstauflage von 10.000 Exemplaren in einem Umfang von 80 Seiten soll im ersten Halbjahr 2013 erscheinen.
    Die Kirchenleitung dankt der Arbeitsgruppe für ihre hervorragende Arbeit!
  • Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung
    OKR Schönfeld führte in die neuen Strukturen des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung ein. Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Brot für die Welt sind zum Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung fusioniert. Im Oktober nahm das Werk seine Arbeit in Berlin auf.
  • Fremdfinanzierung von Pfarrstellen
    Die Kirchenleitung beschäftigte sich mit den unterschiedlichen Modellen fremdfinanzierter Pfarrstellen, die derzeit in der sächsischen Landeskirche existieren.
    OLKR Lerchner informierte die Kirchenleitung über die Anzahl und den Umfang der Pfarrstellen z.B. in der Krankenhausseelsorge, in anderen Seelsorgebereichen und im Religionsunterricht, die nicht durch die Landeskirche finanziert werden. Die Fremdfinanzierung von Gemeindepfarrstellen ist sehr selten und abhängig von der Finanzkraft einer Gemeinde. Gemeinden, die an der Gründung einer Stiftung interessiert sind, können sich dazu im Landeskirchenamt beraten lassen.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 05. Oktober 2012

In Vorbereitung auf die Herbsttagung der Landessynode:
Die Kirchenleitung beriet über verschiedene Entwürfe, die der 26. Landessynode der Ev.-Luth Landeskirche Sachsens zur Beratung und Beschlussfassung während ihrer Herbsttagung 2012 vorgelegt werden sollen.

  • Haushaltgesetz 2012
    Die Kirchenleitung stimmte dem Entwurf des Haushaltgesetzes zur Weiterleitung an die Synode zu.
  • Kirchengesetz über das Evangelisch-Lutherische Missionswerk Leipzig
    Mit der Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland schied die bisherige Evangelisch-Lutherische Kirche Mecklenburgs vereinbarungsgemäß zum 31. Dezember 2011 aus dem Kreis der Trägerkirchen des Leipziger Missionswerkes aus. Der Landessynode wird der Entwurf eines Kirchengesetzes über das Evangelisch-Lutherische Missionswerk Leipzig zur Beratung vorgelegt, das die Veränderungen im Kreis der Trägerkirchen aufnimmt. Das LMW wird seit dem 1. Januar 2012 gemeinsam von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland getragen. Die Synoden beider Kirchen werden auf ihren Herbsttagungen 2012 über den gleichlautenden Entwurf beschließen.
  • Agende IV, Teilband 1 „Berufung – Einführung – Verabschiedung“
    Mit diesem Teilband, der gemeinsam von VELKD und UEK verantwortet wird, liegt nun erstmals ein gemeinsames Formular für die Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern, die Einführung in den gemeindepädagogischen bzw. den kirchenmusikalischen Verkündigungsdienst, die Prädikantenbeauftragung, die Einführung in den Lektorendienst, , sowie in weitere haupt- und ehrenamtliche Dienste vor.
    Mit dem Schritt alle Dienste und Gruppen in den Blick zu nehmen, wurde eine vergleichbare gottesdienstliche Begleitung für alle Mitarbeitenden ermöglicht. Die Agende ist auf diese Weise Ausdruck des Priestertums aller Getauften.
  • Wahl eines Mitglieds der Landessynode
    Die Kirchenleitung hat nach dem Ausscheiden einer Synodalen den bisherigen Jugendvertreter, René Gappel, als Mitglied in die 26. Landessynode der sächsischen Landeskirche nachberufen. Dort wird er zur Herbsttagung, die vom 16. bis zum 19. November 2012 stattfindet, von Synodalpräsident Otto Guse verpflichtet werden und das Gelöbnis ablegen.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 7. September 2012

  • Lutherdekade und Reformationsjubiläum
    Der Beauftragte der Sächsischen Landeskirche für die Lutherdekade, Oberkirchenrat Seele, stellte der Kirchenleitung die Struktur der Lutherdekade und des Reformationsjubiläums auf der Ebene der EKD/ Deutschlands vor. Zudem benannte er die einzelnen Gremien und Arbeitsgruppen, die sich in der Sächsischen Landeskirche und im Freistaat mit der Lutherdekade und dem Reformationsjubiläum befassen. Dazu zählen unter anderem auch regionale Arbeitsgruppen auf der Ebene der Kirchenbezirke und Kommunen. Oberkirchenrat Seele ging weiter auf die einzelnen Themenjahre – 2013 „Reformation und Toleranz“ und 2014 „Reformation und Politik“ – und die in diesem Zusammenhang geplanten Veranstaltungen und Publikationen ein. Dazu gehören der Landeskirchentag (27.– 29. Juni 2014) in Verbindung mit den im Vorfeld stattfindenden Landeskirchenmusiktagen und dem gleichzeitig stattfindenden Deutschen Evangelischen Chorfest, sowie die einzelnen Jubiläumsfeiern zu 475 Jahre Reformation in Sachsen.
    Der Referent für die Lutherdekade und das Reformationsjubiläum, Michael Seimer, wies im Anschluss auf einige sächsische Projekte im Rahmen der Lutherdekade hin: beispielsweise den sächsischen Lutherweg, „Gesichter der Reformation in der Oberlausitz, Böhmen und Schlesien“, die Internetplattform „Impuls Reformation“ oder die Ausstellung „Luthers Lieder“ in der SLUB Dresden. Der Vorsitzende der Kirchenleitung, Landesbischof Bohl, dankte allen, die in der sächsischen Landeskirche Beiträge zur Lutherdekade leisten.
  • Weiterentwicklung des landeskirchlichen Archivwesens
    OLKR Schurig informierte die Kirchenleitung über die Diskussion um die Zukunft des landeskirchlichen Archivwesens. So wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dieser Problematik beschäftigt. Sie soll eine Plattform bieten, auf der die unterschiedlichen Ansätze besprochen und geprüft werden können und die die weitere Arbeit an der Konzeption für das künftige Archivwesen begleitet. Der Arbeitsgruppe gehören neben OLKR Schurig, Herr Dr. Michael Beyer (Institut für Kirchengeschichte Leipzig), OKR Dr. Thilo Daniel, Superintendent Günther Rudolph, Pfarrer Alexander Wieckowski, Frau Kristin Schubert und Frau Katrin Tauber an.
  • Plan der Landeskollekten für das Jahr 2013
    Die Kirchenleitung beschloss den vorliegenden Plan der Landeskollekten für das Jahr 2013.
  • Besetzung der Professur Chorleitung und Wahl eines Rektors der Hochschule für Kirchenmusik Dresden
    Mit der bevorstehenden Emeritierung des Rektors der Hochschule für Kirchenmusik in Dresden, Prof. Brödel, der die Professur für Chorleitung innehatte, stellte sich die Frage der Nachfolge.
    Die Kirchenleitung stimmte dem Vorschlag der Berufungskommission der Hochschule zu, Herrn Stephan Lennig (Mainz) zum Professor für Chorleitung zu berufen. In Verbindung damit soll er zudem durch das Landeskirchenamt zum Rektor der Hochschule berufen werden. Die Berufung zum Rektor erfolgt befristet für drei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 13. Juli 2012

  • Wahl des Bildungsdezernenten
    Die Kirchenleitung wählte Pfarrer Burkart Pilz, Bautzen, als neues Mitglied des Landeskirchenamtes und Nachfolger von Oberlandeskirchenrätin Almut  Klabunde. Ihm wird das Dezernat III "Kinder, Jugend, Bildung und Diakonie" übertragen.
  • Steuerungsgruppe für Gesprächsprozess zum Schriftverständnis
    Die Kirchenleitung begrüßt weiterhin die Bildung einer Steuerungsgruppe für den von der Landessynode zur Frühjahrstagung 2012 im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Pfarrdienstergänzungsgesetzes beschlossenen Gesprächsprozess zum Schriftverständnis. Ihr gehören neben Mitgliedern des Landeskirchenamtes auch jeweils ein Mitglied der Landeskirchlichen Gemeinschaft und ein Mitglied der Bekenntnis-Initiative an. [Tagung Landessynode]

 

Sitzung der Kirchenleitung am 22. Juni 2012

  • Die Kirchenleitung hat sich intensiv mit der gegenwärtigen Situation in der Landeskirche, insbesondere mit der Stellungnahme des Evangelisationsteams vom 1. Juni 2012 beschäftigt. Außerdem wurde zum Stand des Diskussionsprozesses zum "Abendmahl mit Kindern" beraten, bei dem noch bis August 2012 Rückmeldungen von den Kirchgemeinden erwartet und erbeten werden.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 21. Mai 2012

  • Kirchenleitung beschließt Geschäftsordnung
    Auf den Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der Kirchenleitung, Synodalpräsident Otto Guse, zur Erarbeitung einer Geschäftsordnung hat die Kirchenleitung am 21. Mai 2012 nach eingehender Beratung des zweiten Entwurfs die Geschäftsordnung beschlossen. Diese tritt mit dem 1. Juni 2012  in Kraft. Damit ist die derzeit amtierende Kirchenleitung die erste, die sich für ihre Arbeit eine Geschäftsordnung gegeben hat.
    Die Geschäftsordnung nimmt Bestimmungen der Kirchenverfassung auf und konkretisiert die Handhabung für die Arbeit der Kirchenleitung.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 26. März 2012

  • Kirchenleitung plant nächste Klausurtagung 2013
    Die Kirchenleitung beabsichtigt in ihrer Klausurtagung 2013, sich mit aktuellen theologischen Herausforderungen auseinanderzusetzen. Schwerpunktthema wird die geistliche Dimension der Mitgliederentwicklung und damit der zukünftigen Entwicklung der sächsischen Landeskirche sein.  
    Auf diesen sich stetig fortsetzenden Schrumpfungsprozess, wobei einzig Dresden und Leipzig ansteigende Gemeindegliederzahlen verzeichnen, haben das Landeskirchenamt, die Landessynode sowie die Kirchenleitung mit Maßnahmen der Strukturanpassung reagiert. Seit 1990 gab es zahlreiche Kirchenbezirks- und Kirchgemeindefusionen sowie eine große Verwaltungsstrukturreform im Jahr 2006.
    Derzeit hat die sächsische Landeskirche 763.725 Mitglieder. Darunter engagieren sich ehrenamtlich über 7.750 Menschen in Kirchenvorständen sowie weitere rund 65.000 in den verschiedenen Arbeitsfeldern. Somit bringen sich fast 10 Prozent ihrer Mitglieder aktiv in das Gemeindeleben vor Ort ein.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 27. Februar 2012

  • Entwurf für das Ergänzungsgesetz zur Neuordnung des Pfarrdienstgesetzes in der sächsischen Landeskirche beschlossen
    In Vorbereitung auf die Frühjahrstagung der Landessynode (20. bis 23. April 2012) hat sich die Kirchenleitung mit dem Entwurf des Kirchengesetzes zur Neuordnung des Pfarrdienstrechts in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens befasst. Das Ergänzungsgesetz nimmt auf das für alle Gliedkirchen der EKD einheitliche Regelungen treffende Pfarrdienstgesetz der EKD mit den ergänzenden Bestimmungen des Pfarrdienstrechtsneuordnungegesetzes der VELKD Bezug.
    Es enthält ergänzende Regelungen, die den Gegebenheiten der sächsischen Landeskirche Rechnung tragen.
    Die Kirchenleitung hat dem Entwurf eines Kirchengesetzes zugestimmt und beschlossen, die Gesetzesvorlage an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung auf der Frühjahrstagung 2012 weiter zu leiten. Die Einführung des Ergänzungsgesetzes in der Landeskirche in Verbindung mit den beiden Pfarrdienstgesetzen der EKD und VELKD ist zum 1. Juli 2012 vorgesehen.
    Im Entwurf fanden Stellungnahmen der sächsischen Pfarrervertretung sowie der Gleichstellungsbeauftragten der Landeskirche Berücksichtigung.
  • Reaktionen auf Beschluss der Kirchenleitung vom 21. Januar 2012 und Gesprächsangebot
    Der Beschluss der Kirchenleitung zum Umgang mit Homosexualität hat in der Landeskirche zu zahlreichen Reaktionen geführt. Mit diesen schriftlichen Stellungnahmen setzte sich die Kirchenleitung auseinander. Sie vereinbarte, Vertreter der „Sächsischen Bekenntnis-Initiative“, welche sich am 30. Januar 2012 als Reaktion auf den Beschluss der Kirchenleitung gegründet hatte, zu einem Gespräch mit dem Landesbischof und Vertretern der Kirchenleitung einzuladen. Mit diesem Gesprächsangebot möchte die Kirchenleitung gemeinsame sowie unterschiedliche Positionen ausloten.
  • Die diakonische Verantwortung der Kirchgemeinden – Aspekte alltäglicher Diakonie
    Diakonisches Handeln gehört seit Gründung der christlichen Kirche zu den vier Merkmalen der Gemeinde als Gemeinde Christi. Neben dem Feiern des Gottesdienstes, dem Bezeugen des Glaubens, dem Gestalten der Gemeinschaft bildet der Dienst am Mitmenschen eine Brücke in das Umfeld der Gemeinde. In seinem Impulsreferat zur Verhältnisbestimmung von Diakonie und Kirchgemeinde sah Oberkirchenrat Christian Schönfeld, Direktor des Diakonischen Amtes, eine spannungsvolle Beziehung. Die vor 20 Jahren vollzogene Professionalisierung des diakonischen Handelns durch Gründung des Diakonischen Werkes in Sachsen führte zu einer deutlichen Trennung der Verbandsdiakonie von der Gemeindediakonie. So stellt sich die Frage, wie Kirchgemeinden heutzutage ihre diakonische Verantwortung wahrnehmen. Die Kirchenleitung würdigte das große Engagement in den Kirchgemeinden, welches mit viel Liebe und Verantwortung geschehe, hält aber ein stärkeres gegenseitiges Wahrnehmen professioneller wie ehrenamtlicher Diakonie für dringend geboten. Erste Impulse und Ideen gehen dahin, dass sich der Diakonie-Ausschuss der Landessynode, dessen Vorsitzender Mitglied der Kirchenleitung ist, mit dieser Thematik befasst. Darüber hinaus ist die Kirchenleitung an einer eigenen Weiterarbeit an diesem Thema interessiert.
  • Kirchenleitung begrüßt Gesetzesinitiative
    Ein Ad-hoc-Ausschuss der Landessynode (Drucksache 116) sowie der Konvent der Superintendenten befassen sich derzeit mit der Überarbeitung des Kirchenbezirksgesetzes und der Ausgestaltung des Superintendentenamtes. Auf der Sitzung der Kirchenleitung wurde über die erste Zusammenkunft von Vertretern der Landessynode, der Superintendenten sowie den Oberlandeskirchenräten Dr. Meis und Schurig am 10. Februar 2012 berichtet.
    Die Kirchenleitung begrüßt die Aktivitäten hinsichtlich einer Positionsbestimmung des Superintendentenamtes und einer Weiterentwicklung des Kirchenbezirksgesetzes auf der Grundlage der Verfassungsänderung, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat, und unterstützt ihrerseits die Kooperationen zwischen den damit befassten Gremien der Landeskirche.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 20./21. Januar 2012 (Klausurtagung)

  • In ihrer Klausurtagung am 20. und 21. Januar 2012 in Dresden hat sich die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens intensiv mit der Frage des Umgangs mit Homosexualität beschäftigt. Am Ende stand ein Kompromiss, der es im Einzelfall homosexuellen Pfarrern und Pfarrerinnen gestattet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus zusammen zu leben. Voraussetzung ist die Zustimmung des Kirchenvorstandes.
    Beschluss, Erklärung und Bericht in der Entscheidungsfindung
    Beschluss der Kirchenleitung vom 21. Januar 2012 (Umgang mit der Homosexualität)
    Erklärung des Landesbischofs anlässlich der Klausurtagung der Kirchenleitung 21./22.1.2012 zum Umgang mit der Homosexualität
    Abschlussbericht der AG "Homosexualität in biblischem Verständnis"
  • Ernennung des Superintendenten für den Kirchenbezirk Dresden Mitte
    Die Kirchenleitung hat auf ihrer Klausurtagung die Wahl von Pfarrer Christian Behr, Grimma, Kirchenbezirk Leipziger Land, zum Superintendenten für den Kirchenbezirk Dresden Mitte durch die Kirchenbezirkssynode bestätigt. Die Ernennung erfolgt durch den Präsidenten des Landeskirchenamtes Dr. Johannes Kimme. Die Einführung in das Ephorenamt erfolgt am 28. April 2012 in der Dresdner Kreuzkirche durch Landesbischof Jochen Bohl.
    Die Kirchenleitung hatte am 23. September 2011 der Kirchenbezirkssynode zwei Kandidaten vorgeschlagen, woraufhin diese auf ihrer Sitzung am 4. November 2011 Pfarrer Christian Behr im 1. Wahlgang mit ausreichender Mehrheit gewählt hat. Der Kirchenvorstand der Kreuzkirchgemeinde, welche zugleich Ephoralgemeinde ist, befürwortete am 12. Dezember 2011 die Übernahme der ersten Pfarrstelle, die mit dem Amt des Superintendenten verbunden ist, durch Pfarrer Christian Behr.
    Zum Kirchenbezirk Dresden Mitte gehören 19 Kirchgemeinden und einem Kirchspiel mit über 54.500 Gemeindegliedern.
  • Kirchenleitung unterstützt Zukunftsprozess „Jugendarbeit 2017“ durch eigene Impulse
    Die Kirchenleitung begrüßt die Durchführung des Zukunftsprozesses „Jugendarbeit 2017“ und wird sich mit eigenen Impulsen beteiligen. Dazu berief sie zwei ihrer Mitglieder, Synodalpräsident Otto Guse und Thomas Lieberwirth, Landesgeschäftsführer der evangelischen Männerarbeit in Sachsen, in den Beirat. Dieses Gremium wird den Zukunftsprozess begleiten und fachlich beraten.
    Das Ziel des mehrjährigen Zukunftsprozesses „Jugendarbeit 2017“ ist die Verständigung über Funktion und Aufgabe evangelischer Jugendarbeit in Kirche und Gesellschaft sowie über benötigte Ressourcen und Strukturen. Der Zukunftsprozess soll im Frühjahr 2013 in einem Kongress seinen konzeptionellen Abschluss finden. Bis dahin wird die Kirchenleitung über Zwischenergebnisse informiert. Daran soll sich bis 2017 eine Phase der Umsetzung anschließen.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 02. Dezember 2011 

  • Zukunftsprozess der Evangelischen Jugendarbeit Sachsens
    Die Jugendarbeit stehe, so Landesjugendpfarrer Tobias Bilz, unter enormem Veränderungsdruck. Vor allem die Lebenswelten von Jugendlichen, der so genannten „Netzgeneration“, stünden unter dem Eindruck von Internet und einer sich permanent wandelnden Kommunikationskultur. Dies erfordere Anpassungen hinsichtlich der Arbeitsformen der Jugendarbeit, welche in einem Zukunftsprozess der Evangelischen Jugend Sachsens seit 2008 gemeinsam mit den Jugendlichen ermittelt würden.
    Der Kirchenleitung stellte Bilz diesen Zukunftsprozess in Jahresschritten vor und präsentierte zudem eine Umfrage, die unter den hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit im Frühjahr 2011 durchgeführt worden war. Danach sind fünf Themenfelder in den Fokus einer zukünftigen Jugendarbeit gerückt: Evangelische Spiritualität, Lebensräume Jugendlicher, Beteiligungs- und Unterstützungsstrukturen, Dimensionen des Lebens unter den Bedingungen der modernen Kommunikationsformen sowie die Spannung von Individualisierung und Begleitung.
    Die Kirchenleitung nahm die Impulse aus der Jugendarbeit auf und würdigte den begonnenen Zukunftsprozess. Über ihre Beteiligung im Beirat wird die Kirchenleitung auf ihrer nächsten Sitzung entscheiden.
  • Jahr der Taufe 2011. Kirchenleitung zieht Bilanz
    Im Zusammenhang mit dem thematischen Impuls zum Thema „Evangelische Kirche auf dem Weg in die Zukunft – Eine unvollständige Zwischenbilanz“, vorgelegt durch Oberlandeskirchenrat Dietrich Bauer, beschäftigte sich die Kirchenleitung rückblickend noch einmal ausführlich mit dem Jahr der Taufe und dem Taufsonntag.
    Die Kirchenleitung dankt allen, die zum Gelingen des Jahres der Taufe sowie des Taufsonntages am 9. Oktober 2011 in den Kirchgemeinden der Landeskirche beigetragen haben. In thematisch gestalteten Gottesdiensten und Glaubenskursen hatten Kirchgemeinden Impulse zur Tauferinnerung gesetzt und zur Taufe eingeladen. Das Themenjahr, betonte Landesbischof Jochen Bohl, sei ein missionarisches Angebot gewesen, das Thema Taufe in den Kirchgemeinden wieder ins Gespräch zu bringen und eine Gelegenheit zum Taufen zu bieten. Für die Kirchenleitung habe das Themenjahr vor allem in den sich daran beteiligten Kirchgemeinden der Landeskirche zu einer Taufvergewisserung und einer Öffnung der Kirchgemeinden für Nichtgetaufte geführt.
    Mittels einer von Oberlandeskirchenrat Dietrich Bauer initiierten Auswertung analysierte die Kirchenleitung das Taufhandeln in den Kirchgemeinden. Demnach lassen zwischen 30 und 50 Prozent christlicher Eltern ihre Kinder nicht mehr im Kleinkindalter taufen. 2010 gab es in der Landeskirche wie erstmals 2009 weniger als 7.000 Taufen. Es wurden 5.787 Kinder (bis 14. Jahre) bei 32.370 Neugeborenen sowie 1.056 Erwachsene getauft. Im Jahr der Taufe 2011 stieg die Quote leicht, wird aber voraussichtlich unter 7.000 Taufen bleiben. Im Blick auf den Taufsonntag sei hingegen die gestiegene Taufbereitschaft in Familien mit nur einem evangelischen Elternteil und bei Alleinerziehenden festzustellen. Auch habe es Taufen von Kindern gegeben, deren Eltern keiner christlichen Kirche angehören.
    Dankbar nahm die Kirchenleitung das Votum der Landessynode (Drucksache 127) auf, einen landesweiten Taufsonntag in 2013, 2015 und 2017 durchzuführen.
  • Kirchenleitung beschließt neue Ruhestandsregelung für Pfarrer und Kirchenbeamte sowie ihrer Hinterbliebenen 
    Mit der Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung des Kirchengesetzes, welches die Versorgung von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie von Kirchenbeamten und ihrer Hinterbliebenen regelt, nahm die Kirchenleitung Anpassungen hinsichtlich der Abschläge bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand vor.
    Die Verordnung wird der Landessynode auf ihrer Frühjahrstagung im April 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Kirchenleitung begrüßt gemeinsames Vorgehen gegen Aufmärsche Rechtsextremer in Dresden
    Die Kirchenleitung unterstützt das Anliegen der „Arbeitsgruppe 13. Februar“ der Landeshauptstadt Dresden, am 18. Februar 2012 mit einer gemeinsamen Kundgebung der demokratischen Kräfte ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen. Einstimmig begrüßt die Kirchenleitung unter dem Vorsitz von Landesbischof Jochen Bohl die bereits veröffentlichte Erklärung der Arbeitsgruppe und zollt dem Bemühen aller Beteiligten um eine gemeinsame Formulierung ihren großen Respekt.
  • Kirchenleitung lädt ein. Sommerempfang der Landeskirche im Juni 2012
    Die Kirchenleitung lädt am 26. Juni 2012 zu ihrem jährlich stattfindenden Sommerempfang auf das Gelände der Dreikönigskirche nach Dresden ein. Geladen sind die Mitglieder des Landtages, der Staatsregierung sowie Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Kunst.
    Im Mittelpunkt des Empfangs steht – wie in den Folgejahren bis 2017 auch – das Jahresthema der Lutherdekade. 2012 heißt es „Reformation und Musik“. Aus diesem Grund wird der Sommerempfang vorwiegend musikalisch gestaltet sein und die lutherisch-sächsische Tradition der Kirchenmusik zur Geltung bringen.
  • 475. Jahre Reformation in Sachsen. Landeskirchentag, Landeskirchenmusiktage und bundesweites Chorfest für 2014 geplant
    Im Jahr 2014 begeht die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens das 475. Jubiläum der Einführung der Reformation. Die KL unterstützt diesbezüglich die Planungen für einen Landeskirchentag (27.-29. Juni 2014) in Verbindung mit Landeskirchenmusiktagen (25.-29. Juni 2014) und einem bundesweiten Treffen evangelischer Kirchenchöre (27.-29. Juni 2014).

 

Sitzung der Kirchenleitung am 10. Oktober 2011

  • Arbeitsgruppe „Homosexualität in biblischem Verständnis“ legt ihren Bericht vor
    Die von der Kirchenleitung eingesetzte Arbeitsgruppe „Homosexualität in biblischem Verständnis“  unter Vorsitz des Oberlandeskirchenrates i.R. Dr. Christoph Münchow legte der Kirchenleitung ihren Bericht vor. Das fundierte Arbeitsergebnis nahmen die Mitglieder der Kirchenleitung mit Dank auf und würdigten das darin deutlich erkennbare Engagement der Arbeitsgruppe, der Einheit der Kirche zu dienen. 
    Die Gruppe war im Oktober 2010 durch die Kirchenleitung eingesetzt worden, um die gemachten Erfahrungen in der Landeskirche mit dem Beschluss der Kirchenleitung aus dem Jahr 2001 zu evaluieren und einen Beitrag zur Klärung des biblischen Befundes zu Homosexualität zu leisten. Die Kirchenleitung wird den Bericht auf ihrer Klausurtagung am  21. Januar 2012 beraten. Danach ist eine Veröffentlichung des Berichts vorgesehen. Angesichts der Spannungen innerhalb der Landeskirche unterstützt die Kirchenleitung die Aufforderung  des Landesbischofs auf dem Pfarrertag in Chemnitz zu einem geschwisterlichen Umgang in der Landeskirche.
  • Zusammenschluss der Kirchenbezirke Großenhain und Meißen zum 1. Januar 2013
    Die Kirchenleitung hat beschlossen, den Entwurf eines Kirchengesetzes zum Zusammenschluss der Kirchenbezirke Großenhain und Meißen zum 1. Januar 2013 an die Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung weiter zu leiten. Sie hat sich wiederholt mit Kirchenbezirksvereinigungen befasst, zuletzt am 13. Dezember 2010. Die Kirchenleitung erkennt in den im Kirchenbezirk Großenhain durchgeführten Strukturreformen der vergangenen Jahre zukunftsorientierte Maßnahmen, die auch nach einer Fusion mit dem Kirchenbezirk Meißen beibehalten und konstruktiv weiterentwickelt werden sollen.
    Im Kirchenbezirk Großenhain waren in den letzten Jahren unter Superintendent Eckhard Klabunde strukturelle Neuerungen eingeleitet worden, welche die Kirchgemeinden, die Mitarbeiter in der Gemeindepädagogik, den Bereich Kinder – Jugend – Bildung sowie die Kirchenmusik betreffen.
  • Umbezirkungen der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Dittersdorf und Eibenberg-Kemtau
    Die Kirchenleitung hat dem Ersuchen der beiden Kirchgemeinden Dittersdorf und Eibenberg-Kemtau auf Umbezirkung entsprochen. Somit kann die Auflösung des Schwesterkirchverhältnis sowie die Umbezirkung aus dem Kirchenbezirk Chemnitz in benachbarte Kirchenbezirke mit Wirkung vom 1. Januar 2012 vollzogen werden.
    Die Kirchgemeinde Dittersdorf (642 Gemeindeglieder zum 31.12.2009) wird dem Kirchenbezirk Marienberg und die Kirchgemeinde Eibenberg-Kemtau (350 Gemeindglieder zum 31.12.2009) dem Kirchenbezirk Annaberg zugeordnet.
    Die strukturelle Einbindung beiden Kirchgemeinden in den neuen Kirchenbezirk obliegt damit den Strukturausschüssen der Kirchenbezirke Marienberg und Annaberg.
  • Kirchenleitung beruft Arbeitsgruppe „Arbeitsfelder und Berufsbilder der Berufe im Verkündigungsdienst“
    Mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe „Arbeitsfelder und Berufsbilder der Berufe im Verkündigungsdienst“ kommt die Kirchenleitung einem Beschluss der Landessynode (Drucksache 102) aus der Frühjahrstagung (April 2011) nach. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es demnach, eine Neudefinition der Berufs- bzw. Aufgabenfelder der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst zu erarbeiten und die daraus folgenden notwendigen Konsequenzen für die einzelnen Berufsgruppen und die Landeskirche darzustellen. Ziel der Arbeitsgruppe soll es sein, Berufsbilder für umfänglich attraktive Stellen in den Verkündigungsberufen vornehmlich in der Gemeindepädagogik und Kirchenmusik zu entwickeln und die strukturellen Voraussetzungen dafür zu erörtern. Dabei soll die Arbeitsgruppe die Gremien der einzelnen Berufsgruppen in der Landeskirche, die sich ebenfalls mit Berufsbildevaluierung und -entwicklung beschäftigen, in ihre Beratungen einbinden. Über den Stand der Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe vor der Kirchenleitung regelmäßig zu berichten.
    Dem Gremium gehören Oberlandeskirchenrätin Almut Klabunde, Oberlandeskirchenrat Martin Lerchner, Landesmusikdirektor Leidenberger, Kirchenmusikdirektor Sandor Weigert (Kirchenbezirk Dresden-Mitte) sowie drei synodale Mitglieder der Kirchenleitung, Pfarrerin Margrit Klatte, Bezirkskatechet Thomas Reuter sowie die Vizepräsidentin der Landessynode, Bettina Westfeld, an.
    Bereits in ihrer ersten Sitzung nach der Frühjahrstagung im Mai 2011 hatte die Kirchenleitung zur Vorbereitung einer solchen Arbeitsgruppe ein Vorbereitungsgremium zur Konkretisierung des Arbeitsauftrages und zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Berufung von Mitgliedern in die Arbeitsgruppe eingesetzt.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 23. September 2011

  • Haushaltgesetz 2012
    Die Kirchenleitung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat dem Entwurf des Haushaltgesetzes nach Vorlage durch das Landeskirchenamt zugestimmt und der 26. Landessynode zur Beratung und Beschlussfassung auf der Herbsttagung (11. bis 14. November 2011) vorgelegt.
    Das Haushaltvolumen für das Jahr 2012 liegt mit 179 Mio. Euro in Einnahmen und Ausgaben um rund 3 Mio. Euro über dem des Jahres 2011. Trotz 2012 steigender Einnahmen aus dem Aufkommen an Landeskirchensteuer und dem EKD-Finanzausgleich bleibt angesichts der bestehenden Kostenstruktur der Landeskirche ein  strukturelles Defizit von ca. 3 Mio. Euro bestehen. Die   eingeleiteten Sparmaßnahmen im Bereich der Werke und Einrichtungen zum Abbau des Defizits sollen mittel- bis langfristig greifen.
    Infolge steigender Einnahmen können der Pensionsrücklage 6 Mio. Euro zugeführt und Ende 2012 die Rückdeckung der Altersversorgung der Pfarrer und Kirchenbeamten erhöht werden. Der Entlastungseffekt künftiger Haushalte durch diese Maßnahme baut sich langsam auf und wird ab 2017/18 deutlich spürbar werden.
    Besondere Ausgaben im Jahre 2012 sind weiterhin  landeskirchliche Aktivitäten zur Lutherdekade / Reformationsjubiläum, die  „2012 EVA Peace Academy“ an der Frauenkirche in Dresden, die  Bildungskonzeption der Landeskirche sowie ein zusätzlicher Vorbereitungsdienstkurs für den theologischen Nachwuchs.  
  • Kirchenleitung schlägt zwei Pfarrer für das Superintendentenamt des Kirchenbezirks Dresden-Mitte vor
    Die Kirchenleitung hat über die Neubesetzung des Superintendentenamtes sowie der ersten Pfarrstelle der Kreuzkirchgemeinde beraten und schlägt der Kirchenbezirkssynode zwei Bewerber vor, Pfarrer Christian Behr (Grimma) sowie Pfarrer Burkart Pilz (Bautzen). Der zukünftige Superintendent wird auf Vorschlag der Kirchenleitung von der Kirchenbezirkssynode des betreffenden Kirchenbezirkes in geheimer Abstimmung gewählt und stellt sich danach dem Kirchenvorstand der Kreuzkirchgemeinde vor.
    Der Kirchenbezirk Dresden-Mitte umfasst 20 Kirchgemeinden mit insgesamt 53.963 Gemeindegliedern sowie 34 Pfarrerinnen und Pfarrern. Der bisherige Superintendent des Kirchenbezirks Dresden Mitte, Dr. Peter Meis (58), wechselte zum 1. September als Nachfolger von Oberlandeskirchenrat Dr. Christoph Münchow in das Landeskirchenamt und übernahm das Dezernat I für theologische Grundsatzangelegenheiten mit den Aufgabenfeldern u.a. Gottesdienst, Ökumene, Weltmission und den Beziehungen zu anderen Kirchen.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 19. August 2011

  • Landeskollekten für 2012 festgelegt
    Als Ausdruck der Dankbarkeit vor Gott gehört das Sammeln von Geld in den Gottesdiensten zu den ältesten Formen der freiwilligen Hilfe unter Christen. Die so genannten Landeskollekten werden in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens für landeskirchliche und EKD-weite Aufgaben und Projekte gesammelt. Im Kollektenplan für das Jahr 2012 beschloss die Kirchenleitung landeskircheneinheitlich die Weitergabe der Kollekten an außerhalb der jeweiligen Ortskirchgemeinde liegende Aufgaben, Projekte, Werke und Einrichtungen. Diese werden in unserer Landeskirche in den Gottesdiensten an 28 Sonn- und Feiertagen, einschließlich bestimmter kirchlicher Wochenfeiertage, gesammelt. Zu den Empfängern gehören unter anderem verschiedene Seelsorgebereiche, die Diakonie Sachsen und andere diakonische Bereiche, Projekte des Gemeindeaufbaus, Kirchenmusik, Evangelische Schulen, Ausbildungsstätten, das Gustav-Adolf-Werk, die Aussiedler- und Ausländerarbeit, die Auslandsarbeit der EKD u. a.
    Im Nachgang zum erfolgreichen 33. Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT) in Dresden werden einmalig 50 Prozent des Ertrages der Kollekte vom 1. Sonntag nach Trinitatis, dem 10. Juni 2012, an die Organisationszentrale des DEKT in Fulda abgeführt, die anderen 50 Prozent sind für die Kirchentagsarbeit unserer Landeskirche bestimmt.
  • Leitfaden zur Erstellung kirchgemeindlicher Gebäudekonzepte vorgestellt
    Der Gebäudebestand der Kirchgemeinden in der sächsischen Landeskirche wird mittel- und langfristig aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen (Rückgang der Mitgliederzahlen, Veränderungen in der Fördermittellandschaft) nicht im bisherigen Umfang gehalten werden können, so Oberlandeskirchenrat Teichmann. Das Landeskirchenamt hat deshalb den Entwurf eines Leitfadens zur Erstellung kirchgemeindlicher Gebäudekonzepte (Gebäudeleitfaden) erarbeitet und zur Erprobung freigegeben. Die Erprobung des Gebäudeleitfadens in 20 ausgewählten Kirchgemeinden der sächsischen Landeskirche soll im September 2011 beginnen voraussichtlich bis Juli 2012 abgeschlossen sein. Nach einer Auswertung und Überarbeitung des Leitfadens sollen in Folge alle Kirchgemeinden der Landeskirche ein Gebäudekonzept für ihren Bereich erstellen. Mit dem Gebäudeleitfaden soll den Kirchgemeinden ein Instru¬ment in die Hand gegeben werden, mit dem die Kirchgemeinden ihre Gebäudebaulasten behutsam und gezielt verringern können, um ihre kirchgemeindlichen Haushalte zu entlasten, so dass die für die Erfüllung des Verkündigungsauftrages unbedingt notwendigen Gebäude auf lange Sicht gehalten wer¬den können. Die Kirchenleitung begrüßt diese Initiative des Landeskirchenamtes vollinhaltlich und unterstützt deren baldige Umsetzung.
    Der Leitfaden kann im Intranet der Landeskirche eingesehen werden.
  • Missionsdirektor Dally in die Landessynode berufen
    Die Kirchenleitung hat den Leipziger Missionsdirektor, Pfarrer Volker Dally, in die 26. Landessynode der sächsischen Landeskirche berufen. Dort wird er zur Herbsttagung, die vom 11. bis zum 14. November 2011 stattfindet, von Synodalpräsident Otto Guse verpflichtet werden und das Gelübde ablegen.
  • Eingabe zu § 39 Pfarrdienstgesetz der EKD zum „familiären Zusammenleben“ im Pfarrhaus
    Die Kirchenleitung bestätige den Eingang einer Eingabe des Markersbacher Pfarrers Gaston Nogrady zu § 39 des Pfarrdienstgesetzes, der Ausführungen zu Ehe und Familie der Pfarrerinnen und Pfarrer enthält.
    In der Eingabe wird für die Beibehaltung des Beschlusses der Kirchenleitung aus dem Jahr 2001 plädiert. Dieser Beschluss sieht eine Segnung homosexuell geprägter Menschen im Rahmen der Seelsorge vor, jedoch nicht die Segnung homosexueller Partnerschaften. Auch ist es bislang in der sächsischen Landeskirche nicht gestattet, als ordinierte Pfarrerin oder ordinierter Pfarrer in einer homosexuell geprägten Partnerschaft im Pfarrhaus zu leben.
    Unterstützt wird dieses Anliegen von 45 Kirchgemeinden und weiteren Zusammenschlüssen innerhalb der Landeskirche.
  • Orientierungshilfe Kirchenasyl
    Oberlandeskirchenrat Dr. Münchow stellte die Neuauflage der 1995 erstmals veröffentlichten Broschüre zum Asyl in kirchlichen Räumen vor. Die Überarbeitung nimmt unter anderem Bezug auf die 2010 von der „Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche“ beschlossenen Charta der neuen „Sanctuary-Bewegung“  in Europa.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 27. Juni 2011

  • „Kirche überfüllt“. Die Kirchenleitung dankt für den 33. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dresden und blickt voraus
    Die Kirchenleitung dankt allen, die zum Gelingen des Kirchentages in Dresden beigetragen haben. Ihr besonderer Dank gilt neben den Verantwortlichen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Landeshauptstadt und Freistaat den vielen engagierten Ehrenamtlichen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kirchentages und der Landeskirche sowie den Gastgeberinnen und Gastgebern, die 11.260 Privatquartiere sowie zahlreiche Unterkünfte etwa in Schulen zur Verfügung stellten. Der Kirchentag war nach anderthalb Jahren Vorbereitung am 1. Juni mit Eröffnungsgottesdiensten und dem Abend der Begegnung in der Landeshauptstadt gestartet und dauerte bis Sonntag, den 5. Juni. Mit 118.000 Dauerteilnehmern und 27.000 Tagesgästen übertraf der Kirchentag die Erwartungen der Organisatoren.
    Der Kirchentag habe nicht nur für den Austausch über Glaube und Kirche, Gesellschaft, Politik und Umwelt ein Podium geboten. Das Fest des Glaubens habe viele Nichtchristen auf Kirche und Christsein überhaupt aufmerksam gemacht und Begegnungen in verschiedenen Formen ermöglicht, so die Einschätzung der Kirchenleitung.
    Aufgrund der vielen positiven Erfahrungen hoffe die Kirchenleitung auf einen nachhaltigen Effekt für das Zeugnis und den Dienst der Kirche in Sachsen und darüber hinaus. Sie wünsche sich ein anhaltendes Interesse an der frohen Botschaft vor Ort in den Gemeinden und dort, wo Menschen über ihr Christsein mit anderen ins Gespräch kommen. Der Kirchentag im „Jahr der Taufe 2011“ bot dazu zahlreiche Gelegenheiten.
  • Pfarrstelle an den Direktor des Evangelisch-Lutherischen Missionswerkes Leipzig, Pfarrer Volker Dally, übertragen
    Die Kirchenleitung gab ihre Zustimmung, dass das Landeskirchenamt dem künftigen Direktor des Evangelisch-Lutherischen Missionswerkes Leipzig e. V., Pfarrer Volker Dally, zur Wahrnehmung seines Dienstes als Direktor eine landeskirchliche Pfarrstelle übertragen hat. Der 50jährige Dally war am 26. Mai vom Missionsausschuss entsprechend der Satzung zum Direktor für die Dauer von 10 Jahren gewählt worden. Seine Amtseinführung wird Landesbischof Jochen Bohl am 3. Juli im Rahmen des Festgottesdienstes anlässlich des 175. Jubiläums der Missionseinrichtung vornehmen (Näheres unter www.lmw-mission.de).
  • Berufung des Datenschutzbeauftragten
    Pierre-Gerard Große, Datenschutzbeauftragter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, ist in seinem Amt bestätigt und auf Vorschlag des Landeskirchenamtes von der Kirchenleitung für weitere sechs Jahre zum Datenschutzbeauftragten ernannt worden. Der Diplom-Ingenieur berät die Landeskirche seit 1993.
  • Einführung der neu bearbeiteten Agende für „Passion und Ostern“ beabsichtigt
    Die Kirchenleitung hat der Weiterleitung eines Kirchengesetztes zur Einführung der Agende „Passion und Ostern“ an die sächsische Landessynode zur Beschlussfassung zugestimmt. Mit dem überarbeiteten Teil von Band II der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden wird eine Lücke im bereits vorliegenden Agendenwerk geschlossen. Seit vielen Jahren werden insbesondere die Feiern der Osternacht in vielen Kirchengemeinden praktiziert. Daraus entstand vielerorts ein Interesse an Hilfen zur liturgischen Gestaltung und Einbettung der Feiern in die Gottesdienste von Aschermittwoch über Palmsonntag bis hin zum Osterfest. Mit dem nun vorgelegten Entwurf wird dieses Interesse aufgenommen und nach einer mehrjährigen intensiven Phase der Ausarbeitung ein neuer Entwurf zum Gebrauch in den Gemeinden vorgelegt.
    Dieser Teilband der Agende II enthält reichhaltige Gestaltungsvorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste zu Gründonnerstag, Karfreitag und Palmsonntag sowie Hinweise, um der gesamten Passions- und Osterzeit ein einheitliches liturgisches Gepräge geben können. Die Landeskirche war an der Erarbeitung der Agende beteiligt.
    Das Kirchengesetz zur Einführung der Agende wird der Landessynode auf ihrer Herbsttagung, die vom 10. bis 14. November 2011 in Dresden stattfindet, zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 23. Mai 2011

  • 20 Jahre Evangelischer Religionsunterricht (RU) in Sachsen.
    Ein Viertel aller Schüler von der Grundschule bis zum Gymnasium besuchen in Sachsen den evangelischen Religionsunterricht, davon über 30 Prozent am Gymnasium. Mit einer umfangreichen Dokumentation hat Oberlandeskirchenrätin Almut Klabunde 20 Jahre Religionsunterricht gewürdigt und der Kirchenleitung vorgestellt. Das Geleistete sei enorm, so Klabunde, in allen Schulformen könne inzwischen Religionsunterricht angeboten werden.
      Rechtsgrundlage für den 1992 in Sachsen eingeführten RU bilden seit 1990 das Grundgesetz sowie die Verfassung des Freistaats Sachsen vom 27. Mai 1992. Der Wiedereinführung war unter anderem die Beratung zur Konzeption des Religionsunterrichts im Bildungs- und Erziehungsausschuss der 23. Landessynode während der Herbsttagung im Oktober 1991 vorausgegangen.
    Seit 1992 wirken nun wieder staatliche Fachlehrer sowie Gemeindepädagogen und Pfarrer zusammen. Vor allem dem großen Engagement der Lehrkräfte und der Qualität des Unterrichts ist es zu verdanken, dass dieses Fach inzwischen über 26 Prozent der Schülerinnen und Schüler auf dem Gebiet der Landeskirche erreicht.
    Die Kirchenleitung dankte in ihrer Sitzung allen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern, die sich an dem Aufbau des RU im Freistaat Sachsen beteiligt haben und weiterhin beteiligen. Sie nimmt die mehr als 20-jährigen Bemühungen als eine Erfolgsgeschichte wahr, die ohne das große und außerordentliche Engagement insbesondere der Lehrkräfte nicht möglich gewesen wäre. Die Kirchenleitung wird auch weiterhin ihren Beitrag leisten zu den Voraussetzungen, die für eine gedeihliche Entwicklung des Faches RU notwendig sind.
  • Kirchliche Frauenarbeit erhält theologische Beauftragte
    In ihrer Frühjahrstagung hatte sich die Landessynode an die Kirchenleitung gewandt (Drucksache Nr. 105). Auch nach der räumlichen Zusammenlegung von Evangelischer Erwachsenenbildung, Frauen- und Männerarbeit soll die theologische Arbeit aus der Perspektive von Frauen in der Landeskirche weiterhin unterstützt werden. Dem ist die Kirchenleitung gefolgt und hat in ihrer Mai-Sitzung den Weg frei gemacht für eine theologische Beauftragte für kirchliche Frauenarbeit im Rahmen einer Aufstockung einer Pfarrstelle um einen 25%igen Dienstauftrag.
    Die kirchliche Frauenarbeit geht auf die Gründung des „Ausschusses für Christlichen Frauendienst“ im Jahr 1907 zurück. Bis 2012 wird die Frauenarbeit der Landeskirche von Pfarrerin Antje Hinze geleitet.
    http://www.frauenarbeit-sachsen.de/
  • Kirchenmusik ab 2014 weniger gekürzt
    Ab 2014 tritt die Strukturreform in der sächsischen Landeskirche in Kraft. Um diese vorzubereiten, hatte die Kirchenleitung im Mai 2010 auf Anregung der Landessynode eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche zur Frühjahrstagung der Synode  ihren Bericht vorgelegt hatte. Die Stellenkürzungen betreffen demnach Stellen im Verkündigungsdienst der Landeskirche, das sind Gemeindepfarrstellen, Gemeindepädagogen- und Kantorenstellen.
    Diese werden nun jeweils um bis zu 10 Prozent gekürzt. Darauf hatte sich die Synode (Drucksache Nr. 97) verständigt und die Kirchenleitung gebeten, die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene 14%ige Kürzung der Stellen im Bereich der Kirchenmusik auf 10 Prozent zu beschränken. Dem hat nun die Kirchenleitung auch unter Berücksichtigung der finanziellen Mehrbelastung zugestimmt und das Landeskirchenamt um Anpassung der Finanzplanung gebeten.
    Auch der von den Synodalen empfohlene Austausch gemeindepädagogischer und kirchenmusikalischer Stellenanteile in den Kirchenbezirken fand die Unterstützung der Kirchenleitung. In der Vergangenheit, so Oberlandeskirchenrat Dietrich Bauer, habe sich dieses Vorgehen bewährt. Man könne so auf regionale Bedürfnisse flexibler reagieren. Die Kirchenbezirke haben bisher davon unterschiedlich Gebrauch gemacht. In neun Kirchenbezirken fanden entsprechende Stellenumwandlungen statt. Dabei wurden in der Regel gemeindepädagogische Stellenanteile in kirchenmusikalische umgewandelt.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 9. April 2011

  • Ernennung des Superintendenten für den Kirchenbezirk Annaberg
    Die Kirchenleitung hat auf ihrer Sondersitzung während der Frühjahrstagung der Landessynode die Wahl von Pfarrer Dr. Olaf Richter, Oederan, Kirchenbezirk Marienberg, zum Superintendenten für den Kirchenbezirk Annaberg durch die Kirchenbezirkssynode bestätigt. Die Ernennung erfolgt durch Präsident Dr. Johannes Kimme. Die Einführung in das Ephorenamt nimmt Landesbischof Jochen Bohl zu Pfingsten vor.
    Die Kirchenleitung hatte am 13. Dezember 2010 Pfarrer Dr. Richter für das Ephorenamt vorgeschlagen. Daraufhin stellte er sich am 4. Februar 2011 in der Kirchenbezirkssynode des Annaberger Kirchenbezirks mit einer Andacht und einem Vortrag zum Thema „Kirche der Freiheit - Sind wir so frei?“ vor, woraufhin ihn die Mitglieder der Kirchenbezirkssynode im 1. Wahlgang mit überwiegender Mehrheit wählten. Am 13. März befürwortete der Kirchenvorstand die Übernahme der ersten Pfarrstelle in Annaberg-Buchholz, die mit dem Amt des Superintendenten verbunden ist, durch Pfarrer Dr. Richter.
    Der bestehende Kirchenbezirk Annaberg geht auf den zum 1. Januar 2009 vollzogenen Zusammenschluss der beiden früheren Kirchenbezirke Stollberg und Annaberg zurück. Zu ihm gehören 51 Kirchgemeinden mit über 54.000 Gemeindegliedern. Sitz des Superintendenten ist Annaberg.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 04. März 2011

  • Anhörung des Kirchenbezirks Dresden-Mitte zur Wiederbesetzung des Superintendentenamtes
    Zur Beratung der Wiederbesetzung der ab dem 1. September 2011 vakanten Superintendentenstelle des Kirchenbezirks Dresden-Mitte fand während der Sitzung der Kirchenleitung die Anhörung einer Delegation aus dem Kirchenbezirk statt. Unter dem Vorsitz von Gerold Werner, Vorsitzender der Kirchenbezirkssynode, stellten sieben Vertreterinnen und Vertreter den Kirchenbezirk Dresden-Mitte und das Aufgabenfeld des zukünftigen Superintendenten vor. Der Kirchenbezirk, der sich im Wesentlichen über das Stadtgebiet südlich der Elbe erstreckt, verfügt über 54.000 Gemeindeglieder, was etwa 16 Prozent der Wohnbevölkerung entspricht. Er gehört neben Leipzig zu den bezüglich der Gemeindegliederzahlen wachsenden Regionen der Landeskirche. In seinem Gebiet befinden sich zentrale Einrichtungen der Landeskirche sowie des Bistums Dresden-Meißen, das Zentrum der Jüdischen Gemeinde, zudem zentrale Institutionen der Landes- und Stadtpolitik.
    Die Delegation unterstrich ihr Anliegen, dass eine Wiederbesetzung auch aufgrund der Aufgabenfülle möglichst schnell erfolgen solle. Vom Stelleninhaber erwarte sie vor allem kollegiale Zusammenarbeit mit Pfarrerinnen und Pfarrern sowie mit den nicht ordinierten, haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich betonte sie den repräsentativen Charakter der Stelle, der eine hohe mediale Präsenz verbunden mit einer politischen und theologischen Kompetenz erfordere.  
    Die Anhörung war erforderlich geworden, da der jetzige Stelleninhaber, Superintendent Dr. Peter Meis, zum 1. September 2011 in das Landeskirchenamt wechselt, um die Nachfolge von Oberlandeskirchenrat Dr. Christoph Münchow, der bisher das Dezernat I für theologische Grundsatzangelegenheiten mit den Aufgabenfeldern u. a. in Gottesdienstfragen, Ökumene, Weltmission und den Beziehungen zu anderen Kirchen geleitet hat, anzutreten.
  • Gesetzesvorlagen beraten
    Die Kirchenleitung wird der Landessynode vier Gesetzesentwürfe zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Dazu gehören die Änderung des Landeskirchlichen Mitarbeitergesetzes, die Änderung des Anwendungsgesetzes zum Mitarbeitervertretungsgesetz, das Kirchengesetz über die Ordnung der Visitation in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Visitationsordnung) sowie das Kirchengesetz zum Zusammenschluss der Kirchenbezirke Glauchau und Rochlitz.
    Die Änderung des Landeskirchlichen Mitarbeitergesetzes betrifft die privatrechtlichen Dienstverhältnisse der Mitarbeiter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, speziell die Anstellung von pädagogischen wie leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Zusammenhang mit der Loyalitätsrichtlinie des Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
    Voraussetzung einer Anstellung in der Landeskirche ist generell die Zugehörigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu einer Gliedkirche der EKD. Die Richtlinie gewährt Ausnahmen nur für Aufgaben, die nicht der Verkündigung, Seelsorge, Unterweisung oder Leitung zuzuordnen sind. Hier ist die Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) oder der Vereinigung Evangelischer Freikirchen durchaus möglich. Für den Verkündigungsdienst eröffnet die Richtlinie der EKD neben der Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der EKD lediglich die Möglichkeit der Zugehörigkeit zu einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
    Die Kirchenleitung empfiehlt nun eine Öffnung auch für jene Bewerberinnen und Bewerber auf pädagogische und leitende Stellen in Bildungseinrichtungen, die Mitglied einer Kirche der ACK sind, sofern nachweislich keine andere geeignete Person für die betreffende Stelle zu finden war. Damit reagiert die Landeskirche auf einen drohenden Fachkräftemangel im kirchlichen Bildungsbereich.
    Mit der Änderung des Anwendungsgesetzes zum Mitarbeitervertretungsgesetz erfolgt eine Rechtsbereinigung, nachdem die Landeskirche aufgrund einer Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD auch die Wahlordnung des EKD-Mitarbeitervertretungsgesetzes vollständig übernommen hatte. Diese Wahlordnung gilt nunmehr für alle Gliedkirchen ohne regionale Ausnahme.
    Mit Gründung der Arbeitsgruppe AG Visitation des Theologischen Ausschusses der Landessynode wurde intensiv an einer neuen Visitationsordnung gearbeitet. Anlass dieser Arbeitsgruppe war eine Eingabe der Kirchenbezirkssynode Dresden-Nord, welche die Landessynode darin auf den Praxisnotstand hinwies und praktikable Lösungen, die die Durchführung von Visitationen auf Gemeindeebene überhaupt wieder möglich machten, einforderte. Ergebnisse der Arbeitsgruppe sowie  Hinweise aus dem Konvent der Superintendenten sind in den Gesetzentwurf des Landeskirchenamtes aufgenommen worden.
    Im Kirchengesetz zum Zusammenschluss der Kirchenbezirke Glauchau und Rochlitz setzt sich die Strukturreform der Landeskirche fort. Geplant ist, zum 1. Januar 2012 die beiden Kirchenbezirke zu vereinigen und das Superintendentenamt dem amtierenden Superintendenten von Rochlitz, Johannes Jenichen zu übertragen. Dessen Kollege, der Glauchauer Superintendent Peter Heß, wird vorher seinen Ruhestand antreten. Der neue Kirchenbezirk ist dann Rechtsnachfolger der beiden zusammengelegten Bezirke. Die bisherigen Zuständigkeiten der Kassenstelle Chemnitz für den dann ehemaligen Kirchenbezirk Glauchau sowie der Kassenstelle Grimma für den Rochlitzer Bereich bleiben bestehen.
  • Kürzungen im Verkündigungsdienst geplant
    In ihrer letzten Sitzung vor der Frühjahrstagung der Landessynode hat die Kirchenleitung den Bericht der AG Strukturanpassung entgegengenommen.
    Die Kirchenleitung hat den Bericht der Arbeitsgruppe mit Dank und Zustimmung zur Kenntnis genommen. Unter der Fragestellung: „Welche Konsequenzen hat die Entwicklung der Kirchgemeindegliederzahlen auf die Anzahl der Personalstellen im kirchgemeindlichen Verkündigungsdienst, den so genannten Dreigespannen?“, erarbeitete die Arbeitsgruppe seit Juni 2010 ein Modell zur Ermittlung der Personalstellen entsprechend der absehbar sinkenden Gemeindegliederzahlen. Danach erfolgen eine regionenspezifische Absenkung Gemeindepfarrstellen ab 2014 von derzeit 590 auf 550 sowie Kürzungen bei Stellen für Gemeindepädagogen und Kantoren. Im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse beauftragte die Kirchenleitung das Landeskirchenamt, die Ergebnisse in die mittelfristige Finanz- und Stellenplanung aufzunehmen und auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln. Die Landessynode wurde gebeten, diesen Prozess der Strukturanpassung zu begleiten.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 07. Februar 2011

  • Unterzeichnung der Übereinkunft zwischen Landeskirche und dem Elbingeröder Gemeinschaftsverband e.V. steht kurz vor dem Abschluss
    Die Landeskirche beherbergt auf ihrem Gebiet eine Vielzahl mit ihr verbundener Gemeinschaften. Zur besseren Verständigung und Regelung von Kooperationen auf gemeinde- wie auf landeskirchlicher Ebene unterzeichneten bereits 1999 der Landesverband Landeskirchlicher Gemeinschaften e.V. und die sächsische Landeskirche eine Übereinkunft sowie Festlegungen zur Handhabung dieser Vereinbarung.
    Unmittelbar nach Abschluss dieser Gespräche traten die Landeskirche und der Elbingeröder Gemeinschaftsverband e.V. in einen Austausch mit dem Ziel des Abschlusses einer ebensolchen Übereinkunft. Oberlandeskirchenrat Dr. Münchow informierte in einer Vorlage die Kirchenleitung über den Stand der Gespräche mit Vertretern des Gemeinschaftsverbandes. Schwerpunkte der Übereinkunft betreffen die Regelung des Gemeindelebens vor Ort, den Gottesdienst, die Kinder- und Jugendarbeit sowie Vereinbarungen zu Taufe, Abendmahl und Kirchenzugehörigkeit der hauptamtlichen Mitarbeiter (Prediger) sowie der Mitglieder der Evangelisch-kirchlichen Gemeinschaften im Gebiet der sächsischen Landeskirche.
    Künftig können aufgrund dieser Übereinkunft Prediger und Gemeinschaftsschwestern im hauptamtlichen Predigtdienst die Leitung von Abendmahlsfeiern in ihrem Dienstbereich übernehmen, wenn sie zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst eingesegnet und verpflichtet worden sind. Sie erhalten durch den jeweiligen Superintendenten eine förmliche Übertragung der Aufgabe der Leitung von Abendmahlsfeiern ausgehändigt. Bei der Feier der Taufe durch den jeweils zuständigen Pfarrer oder Pfarrerin der Landeskirche können der Prediger oder die Gemeinschaftsschwester im hautamtlichen Predigtdienst mitwirken.
    Oberlandeskirchenrat Dr. Münchow berichtete über Verzögerungen bei der Unterzeichnung der bereits im Oktober 2005 vereinbarten Übereinkunft. Die Kirchenleitung erwartet, dass diese Übereinkunft nunmehr durch den Vorsitzenden des Elbingeröder Gemeinschaftsverbandes unterzeichnet wird.
  • Mit Herz und Verstand. Kirchentag im Endspurt
    100.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer möchte der Kirchentag nach Dresden locken. Und zu bieten haben die Verantwortlichen in Fulda und Dresden zusammen mit den sächsischen Kirchgemeinden und zahlreichen ehrenamtlich Mitwirkenden eine ganze Menge. Manja Erler, Beauftrage der Landeskirche für den Kirchentag 2011, zeigte sich hoch erfreut über die etwa 320 Angebote sächsischer Gemeinden und Projekte zum „Abend der Begegnung“ in der Dresdner Innenstadt. Überhaupt seien die Sachsen sehr rege. Allein 21 von insgesamt 36 Gottesdienstangeboten kämen aus der Landeskirche, dazu zahlreiche Chöre und Bläsergruppen. Auch auf dem Markt der Möglichkeiten sei die Landeskirche mit 120 Projekten sehr gut vertreten. Inzwischen haben sich auch lokale Kultureinrichtungen auf den Kirchentag eingestellt und böten ein entsprechendes Begleitprogramm.
    Die Suche nach ausreichend Privatquartieren hat begonnen. Die Betreuung der Schulen ist zum Großteil gesichert, dieses Aufgabenfeld bleibt aber die große Herausforderung für die Gemeinden im Umkreis Dresdens. Es mache Mut, so Erler, dass der Kirchentag auf eine große Resonanz in Sachsen trifft.
  • Kürzung bei Einrichtungen und Werken
    Im Dezember 2010 hatte Oberlandeskirchenrat Dietrich Bauer der Kirchenleitung eine Konzeption für den neuen Stellenplan für die Evangelische Erwachsenenbildung, die Frauen- und die Männerarbeit in der Landeskirche mit einer Laufzeit von 10 Jahren vorgestellt. Demnach soll durch Eintritt in den Ruhestand sowie durch Stellenbefristungen Personal abgebaut werden. Die Zusammenführung der drei Einrichtungen soll durch den Bezug der Villa in der Tauscherstraße 44 (ehem. Bischofskanzlei) auch nach außen hin dokumentiert werden und Synergien bewirken. 
    Die betroffenen Einrichtungen wandten sich nun mit einem Schreiben an die Kirchenleitung mit der Bitte um Überprüfung des Strukturbeschlusses. Zugleich erklären sie ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung und Zusammenführung der drei Einrichtungen. 
    Nach der intensiv geführten Diskussion verständigte sich die Kirchenleitung darauf, in ihrer nächsten Sitzung am 4. März 2011 die Einsparmöglichkeiten bei den Diensten und Werken aller Dezernate zu erörtern. Auch konzeptionelle Überlegungen hinsichtlich des Zusammenwachsens der Werke sollen besprochen werden.
    Die Landeskirche hat ein strukturelles Defizit von ca. 3 Mio. € auszugleichen. Der langfristig angelegte Personalabbau betrifft die Einrichtungen und Werke der Landeskirche sowie ab 2013 auch die Kirchenbezirke. 

 

Sitzung der Kirchenleitung am 14. Januar 2011

  • Nachfolge im Dezernat für theologische Grundsatzangelegenheiten
    Der Superintendent des Kirchenbezirks Dresden Mitte, Dr. Peter Meis (57), wird Nachfolger von Oberlandeskirchenrat Dr. Christoph Münchow, der zum 1. September 2011 seinen Ruhestand antreten wird. Die Kirchenleitung hat auf ihrer Sitzung am 14. Januar Dr. Meis gewählt, der im Landeskirchenamt in der Nachfolge das Dezernat I für theologische Grundsatzangelegenheiten mit den Aufgabenfeldern u.a. in Gottesdienstfragen, Ökumene, Weltmission und den Beziehungen zu anderen Kirchen übernehmen wird. Nach seiner Professur an der Fachhochschule für Religionspädagogik und Gemeindediakonie in Moritzburg ist er seit April 2006 Inhaber der 1. Pfarrstelle an der Dresdner Kreuzkirche und Superintendent.
  • Im Jahr der Taufe - Thesen zur Taufbereitschaft
    Oberlandeskirchenrat Dietrich Bauer und der Persönliche Referent des Landesbischofs, Pfarrer Urs Ebenauer, stellten der Kirchenleitung ihre Thesen zur Taufbereitschaft vor. Darin gehen sie dem Phänomen der unterschiedlich ausgeprägten Taufbereitschaft in Abhängigkeit von Familienform und Kirchenmitgliedschaft der Eltern nach. Die Auswertung des statistischen Berichts der Landeskirche ergab, dass in Familien, in denen beide Eltern der Landeskirche angehören, die Taufbereitschaft am höchsten ist. Hingegen werden in Familien, in denen nur ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche ist, vor allem dann Kinder getauft, wenn die Mutter kirchlich gebunden ist. Darüber hinaus haben die Form des familiären Zusammenlebens sowie die kirchliche Bindung des Vaters Einfluss auf die Taufbereitschaft der Eltern. 2009 gab es in der Landeskirche erstmals weniger als 7.000 Taufen - 5.901 Kinder bei 31.385 Neugeborenen sowie 1.062 Erwachsene. Die Autoren plädieren dafür, den Charakter der Taufe als „Gottesgeschenk“ deutlich zu machen und den für den 9. Oktober geplanten Taufsonntag als ein gemeinsames Tauffest in der Gemeinde zu begehen - unanhängig von familiärer wie auch finanzieller Situation der Eltern. 
    Die Reformationsdekade widmet sich im Jahr 2011 dem Thema Taufe. Auf Anregung der Kirchenleitung bieten viele Kirchgemeinden der sächsischen Landeskirche u. a. am 1. Mai einen Gottesdienst zum Taufgedächtnis für alle Gemeindeglieder sowie am 9. Oktober einen regionalen Taufsonntag mit anschließendem Tauffest an. 
  • Die Einheit der Kirche - Strategieplan des Lutherischen Weltbundes (LWB)
    LWB-Generalsekretär Pfr. Martin Junge hat sich im Oktober 2010 an die Partner und Mitgliedskirchen gewandt, um mit Ihnen gemeinsam einen von allen getragenen Strategieplan rasch zu entwickeln, der den vor einigen Jahren begonnenen „Erneuerungsprozess“ abschließen soll.  Ziel ist, die Einheit der lutherischen Kirchgemeinschaft angesichts der weltweiten wie lokalen Herausforderungen zu stärken. Dazu gehört auch, die mit dem Lutherischen Weltbund verbundene hochgeschätzte international tätige Hilfsorganisation „Lutherischer Weltdienst“ weiter zu unterstützen. Junge strebt eine Profilierung der Arbeit des Lutherischen Weltbundes an, auch aufgrund eines sich abzeichnenden strukturellen Defizits durch knapper werdende Mitgliedsbeiträge. Die sächsische Landeskirche hat sich aufgrund einer Umfrage bei den Mitgliedskirchen in einem Papier an die Geschäftsstelle des LWB in Genf gewandt und ihre Überlegungen zum Strategieplan 2012-2017 mitgeteilt. Darin unterstreicht die Landeskirche die Notwendigkeit fundierter gemeinsamer theologischer Verständigung, besonders auch unter Einbeziehung des Straßburger Instituts für ökumenische Forschungen. In besonderer Weise müssen weltweit die Anliegen von Frauen und Jugendlichen stärker unterstützt werden. Auch die Erfahrungen und Anliegen der kleineren lutherischen Kirchen und der Minderheitskirchen verdienen weltweit größere Beachtung. Schließlich unterstreicht die Landeskirche in ihrer Antwort die Notwendigkeit der Schulung und Weiterbildung von kirchlichen Führungskräften (leadership training).
    Die Landeskirche gehört zu den Gründungsmitgliedern des LWB. Oberlandeskirchenrat Dr. Münchow wies darauf hin, dass es zwischen 1949 und 1989 in der Gemeinschaft mit anderen lutherischen Kirchen in Mittel- und Osteuropa im LWB gelang, der politisch beabsichtigten Isolierung und Marginalisierung entgegenzuwirken. Für die empfangene theologische wie materielle Unterstützung durch den LWB und seine Unterorganisationen bleibt die Landeskirche dem LWB zu Dank und weiterer auch finanzieller Unterstützung verpflichtet.

 

 

Sitzung der Kirchenleitung am 13. Dezember 2010

  • 60 Jahre Kirchenverfassung
    Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens würdigte auf ihrer Sitzung am 13. Dezember die Bedeutung der vor 60 Jahren von der damaligen Landessynode verabschiedeten Verfassung. So seien Erfahrungen des Kirchenkampfes in der Zeit des Nationalsozialismus in den Verfassungstext eingeflossen. Aus dem früheren Landeskirchenausschuss und dem ständigen Synodalausschuss entstand als neues Organ, die Kirchenleitung.
    Gerade unter den Herausforderungen durch die SED-Herrschaft, sicherte die Kirchenverfassung die Arbeitsfähigkeit und Selbstbestimmung kirchlichen Handelns ab. Die demokratische Mitwirkung und Teilhabe auf allen Ebenen der Landeskirche konnte bis zum Ende der DDR bewahrt werden.
    „Die Kirchenverfassung hat sich in völlig unterschiedlichen staatlichen Organisationsformen und politischen Systemen bewährt und kirchlichem Leben über viele Jahrzehnte einen verlässlichen rechtlichen Rahmen gegeben“, hob Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig in der Sitzung der Kirchenleitung hervor.
    Erinnerung an den 60. Jahrestag der Änderung der Verfassung der Evangelisch-Lutherschen Landeskirche Sachses vom 13. Dezember 1950
  • Anhörung des Kirchenbezirkes Großenhain
    Durch die Übernahme der Leitung des Pastoralkollegs durch Eckhard Klabunde, noch amtierender Superintendent des Kirchenbezirks Großenhain, wird ab Frühjahr 2011 das Ephorenamt im Kirchenbezirk Großenhain vakant. In Vorbereitung einer möglichen Wiederbesetzung der Leitungsstelle hörte die Kirchenleitung eine Delegation aus dem betreffenden Gebiet an. Die Vertreterinnen und Vertreter würdigten vor allem die geschaffenen Strukturen auf der Ebene des Kirchenbezirks, die sich allerdings in den kommenden Jahren noch festigen müssten. Das brauche Zeit. Ein Strukturwechsel durch die geplante Fusion der Kirchenbezirke Großenhain und Meißen bereits zum 1. Januar 2012 beurteilten die Vertreter kritisch. Sie baten deshalb um einen Aufschub bis Januar 2014 und um die Wiederbesetzung der Leitungsstelle im Jahr 2011. Die Einsetzung eines Superintendenten bzw. einer Superintendentin in Großenhain noch 2011 hätte jedoch zur Folge, dass die geplante Fusion bis 2014 ausgesetzt würde und der Stelleninhaber 2013 erneut umziehen müsste. Die Kirchenleitung würdigte die strukturellen Wege, die der Kirchenbezirk Großenhain in den letzten Jahren gegangen ist.
  • Kirchenbezirksreform
    Die Kirchenleitung hat sich am 22. Oktober 2010 für die Fortsetzung des Prozesses der Kirchenbezirksneugliederung ausgesprochen. Mit der Gebietsreform reagiert die Landeskirche auf den demographischen Wandel im Freistaat sowie auf rückläufige Mitgliederzahlen. Die Kirchenleitung begrüßte die Bereitschaft der beiden Kirchenbezirke Großenhain und Meißen, die Vereinigung beider Kirchenbezirke aktiv zu begleiten. Das Landeskirchenamt wurde gebeten, den Prozess der Vereinigung in Absprache mit den Kirchenbezirken so vorzubereiten, dass die Landessynode auf ihrer Herbsttagung 2011 über ein Kirchengesetz beschließen kann.
  • Besetzung der Superintendentenstelle Annaberg
    Die Kirchenleitung hat sich auf ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2010 über die Leitungsstelle des Kirchenbezirkes Annaberg verständigt und Pfarrer Dr. Olaf Richter aus Oederan der Kirchenbezirkssynode zur Wahl vorgeschlagen. Eine Ernennung obliegt danach der Kirchenleitung.
    Der jetzige Kirchenbezirk Annaberg geht auf den zum 1. Januar 2009 vollzogenen Zusammenschluss der beiden früheren Kirchenbezirken Stollberg und Annaberg zurück. Zu ihm gehören 51 Kirchgemeinden mit über 56.000 Gemeindegliedern. Sitz des Superintendenten ist Annaberg.
  • Umbezirkung der Kirchgemeinde Strehla
    Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 wird die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Strehla dem Kirchenbezirk Großenhain zugeordnet. Der Kirchenleitung lag ein entsprechender Antrag der Kirchgemeinde Strehla vor. Entsprechend der Kirchenverfassung obliegt die Beschlussfassung über Grenzveränderungen zwischen Kirchenbezirken der Kirchenleitung. 
     

 

Sitzung der Kirchenleitung am 22. Oktober 2010

  • EKD-Reformprozess „Kirche der Freiheit“ - Zwischentöne aus Sachsen
    Nach Veröffentlichung des „Arbeitspapiers zur Rezeption der Leuchtfeuer in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens“ und der Diskussionsvorlage für die Kirchgemeinden (SMART-Papier) im Jahr 2007 zog die Kirchenleitung Bilanz über den Stand des EKDweit initiierten Reformprozesses in der Landeskirche. In seinem Vortrag ging Oberlandeskirchenrat Dietrich Bauer auf die Kirchen in Ostdeutschland ein. Deren spezifische Situation (etwa 75 Prozent gehören weder einer christlichen Kirche noch einer anderen Religionsgemeinschaft an) erfordere theologisch im Blick auf die Perspektive "Wachsen gegen den Trend" des Reformpapiers "Kirche der Freiheit" und den damit verbundenen prozentual formulierten Zielen eine differenzierte Betrachtung. Denn einerseits ziele Mission auf Wachstum, andererseits könne auch eine kleine Zahl große Wirkung entfalten. Die Mitglieder der Kirchenleitung verständigten sich in der Diskussion im Blick auf das Reformationsjahr 2017 darauf, die 2007 formulierten Ziele für die Landeskirche im Blick zu behalten und weiter an der Umsetzung zu arbeiten. Der Mut, sich Ziele zu stecken und diese auch zu verfolgen, sei dringend geboten. Die demographische Entwicklung, der Mitgliederrückgang sowie ein naturwissenschaftlich-materialistisches Weltbild stellten hohe Herausforderungen dar, denen sich die Landeskirche zu stellen habe. Dieser intensive Suchprozess sei vor dem Hintergrund der Geschichte des Christentums schon „eine ganze Menge“ und fördere die Bereitschaft, sich mit den veränderten Verhältnissen vor Ort in den Gemeinden wie in den kirchlichen Gremien auseinanderzusetzen.
    - Vortrag von OLKR Dietrich Bauer
    - Kirche im Aufbruch
  • 1. Haushaltgesetz 2011 (OLKR Kersten)
    Die Kirchenleitung hat dem Entwurf des Haushaltgesetzes zugestimmt, der der 26. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zur Beratung und Beschlussfassung während der Herbsttagung vorgelegt wird. Im Jahre 2011 beträgt das Haushaltvolumen 176 Mio. € und ist damit um rund 16,52 Mio. € höher als 2010.
    Ab 2011 bleibt voraussichtlich ein strukturelles Defizit von 3 Mio. €. Die Zuführung zur Pensionsrücklage in Höhe von 5 Mio. € wird fortgesetzt. Diese Rücklage dient zur Erhöhung der Rückdeckung der Altersversorgung. Damit sollen künftig die Zahlungen an den Sonderhaushalt Altersversorgung stabilisiert bzw. reduziert werden. Wenn die Erhöhung der Rückdeckung der Altersversorgung nicht erfolgt, müssen dafür weiterhin beträchtliche Beträge aus dem landeskirchlichen Haushalt zur Verfügung gestellt werden, die das strukturelle Defizit deutlich erhöhen. Eine Entlastung des landeskirchlichen Haushalts durch die geplante höhere Rückdeckung der Altersversorgung wird voraussichtlich erst ab 2015 spürbar – vorausgesetzt, die notwendigen strukturellen Anpassungen werden durchgeführt.
  • Arbeitsgruppe „Homosexualität in biblischem Verständnis“ gegründet  
    Mit der Einsetzung dieser Arbeitsgruppe handelt die Kirchenleitung entsprechend der Empfehlung des Lutherischen Weltbundes, anhand des Papiers „Ehe, Familie und menschliche Sexualität. Vorgeschlagene Richtlinien und Verfahren für einen respektvollen Dialog“ (Lund 2007) einen Dialog zwischen den Beteiligten zu führen. Dieser Dialog- und Konsultationsprozess, der auf der 10. Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Winnipeg (Kanada) im Jahre 2003 angeregt worden war, soll in den Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes bis 2012 weitergeführt werden. Das Anliegen war auf der 11. Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes vom 20. bis 27. Juli 2010 in Stuttgart bekräftigt worden. Das Gremium beauftragte die Arbeitsgruppe zudem, den Beschluss der Kirchenleitung zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 29. August 2001 und die infolge dieser Positionierung gemachten Erfahrungen zum Umgang mit der Homosexualität in der Landeskirche zu evaluieren.
  • Neuer Rektor für Pastoralkolleg Meißen gewählt
    Eckhard Klabunde, Superintendent des Kirchenbezirks Großenhain, wird Nachfolger des seit 1998 amtierenden Rektors des Pastoralkollegs, Pfarrer Thomas Schönfuß, der zum 1. November 2010 als Leiter in das „Haus der Stille“ nach Grumbach wechselt. Als Rektor des Pastoralkollegs übernimmt Klabunde ab dem Frühjahr 2011 die zentrale landeskirchliche Fortbildungseinrichtung für Pfarrer und Pfarrerinnen so wie für kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Haupt-, Neben- und Ehrenamt.
    - Pastoralkolleg Meißen
  • Kirchenbezirksreform
    Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 beabsichtigt die Kirchenleitung den Zusammenschluss der bisherigen Kirchenbezirke Glauchau und Rochlitz und damit die Fortsetzung der Kirchenbezirksreform. Bereits 2008 hatten sich aufgrund des Kirchengesetzes zur Fortführung der Neugliederung der Kirchenbezirke vom 16. November 2008 die Kirchenbezirke Dippoldiswalde und Freiberg, Flöha und Marienberg, Annaberg und Stollberg sowie Borna und Grimma zusammengeschlossen. Zum 01. Januar 2010 erfolgte der Zusammenschluss der Kirchenbezirke Bautzen und Kamenz. Mit dieser Gebietsreform reagiert die Landeskirche auf den demographischen Wandel im Freistaat sowie auf rückläufige Mitgliederzahlen.
    Die Landeskirche begann im Jahr 2006 mit der Neugliederung der Kirchenbezirke. Dieser Prozess soll 2013 abgeschlossen sein und in eine Strukturanpassung im Gemeindebereich münden, welche eigens von einer Arbeitsgruppe der Kirchenleitung unter Vorsitz von Oberlandeskirchenrat Dietrich Bauer und Pfarrerin Margrit Klatte vorbereitet und begleitet wird.


Sitzung der Kirchenleitung am 27. September 2010

  • Zeichen der Hoffnung setzen – Christliche Bestattungskultur vor neuen Herausforderungen
    In ihrem Bericht zur Situation kirchlicher Friedhöfe informierte die Referentin für Friedhofswesen, Simone Meinel, die Kirchenleitung. Dieser kann hier eingesehen werden.
  • Präventiver Schutz von Kindern und Jugendlichen - Erweitertes Führungszeugnis gefordert
    Wer haupt- oder ehrenamtlich mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger betraut ist, kann seit dem 1. Mai 2010 laut Bundeszentralregistergesetz (§ 30 a BZRG), wenn er in diesen Bereich angestellt wird, ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt bekommen.
    Durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses soll sichergestellt werden, dass keine Person eingestellt wird, die wegen einer Straftat verurteilt wurde, der eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder der persönlichen Freiheit zugrunde liegt.
    Das Landeskirchenamt hat am 7. September 2010 beschlossen, dass von allen haupt- und nebenamtlichen (nicht ehrenamtlichen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst, insbesondere Gemeindepädagogen, Kantoren, Jugendwarten und Erziehern die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Begründung eines Anstellungsverhältnisses im Bereich der Landeskirche erwartet wird. Hinsichtlich der Pfarrerinnen und Pfarrer wird es bei der nächsten Novellierung des Pfarrerergänzungsgesetzes eine Anpassung hinsichtlich der Voraussetzungen zur Verleihung der Bewerbungsfähigkeit entsprechend der neuen Gesetzeslage geben.
  • Subventioniert der Staat die Kirche? Was verbirgt sich hinter den jährlichen Staatsleistungen
    Staatsleistungen gehören neben der Kirchensteuer, dem Kirchgeld, neben Spenden und Kollekten, Pachterträgen und Fördermitteln zu den Einnahmen der Landeskirchen. Sie sind keine Förderung der Kirchen, sondern erfolgen im Rahmen der mit den Ländern geschlossenen Staatsverträge aufgrund der Ablösung alter Rechte. In der öffentlichen Berichterstattung über Staatsleistungen an die Kirchen werden diese, so der  Beauftragte der Ev. Landeskirchen beim Freistaat, OKR Christoph Seele, meist fälschlicherweise als Subventionen deklariert und verwies in diesem Zusammenhang auf die von der EKD betriebenen Homepage http://www.kirchenfinanzen.de/.
    Im August hatte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, im ZDF-Magazin „Frontal 21“ die Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen gefordert. Inzwischen, so Seele, werde dieses Thema auch in Sachsen diskutiert. Es habe bereits eine Kleine Anfrage von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag dazu gegeben.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 23. August 2010

  • Kirchenleitung stimmt Positionspapier zum Schutz der Elbe zu
    Die Kirchenleitung hat sich das von sieben evangelischen Landeskirchen erarbeitete Positionspapier zum Schutz der Elbe zu Eigen gemacht. Damit reagiert die Kirchenleitung auf die Anregung des anhaltischen Kirchenpräsidenten Joachim Liebig (Dessau), unter dessen Federführung das von den Kirchen zur Unterzeichnung vorliegende Papier entstand.
    Ziel ist es, in den seit Jahren schwelenden Konflikt zwischen Gegnern von Flussbauarbeiten und Befürwortern moderierend einzugreifen und Wege zu mehrheitsfähigen Planungen aufzuzeigen. Die gemeinsame Erklärung soll als Beratungsgrundlage für die Bundesregierung dienen. Den Anrainerkirchen der Elbe gehe es um die Wahrung von „Zukunftsperspektiven für Mensch und Natur entlang der Elbe“, heißt es.
    So sollen die Planungen und Baumaßnahmen u.a. auf der Basis der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie überprüft werden. Zudem spricht sich das Zukunftspapier gegen den weiteren Ausbau durch Staustufen und Wehre aus. Es begrüßt Bemühungen, der Vertiefung des Flussbettes durch Sohleerosion entgegen zu wirken und hinterfragt im gleichen Zusammenhang die ökonomische Notwendigkeit einer Vertiefung der Unterelbe. Die Bundesregierung wird gebeten, eine ressortübergreifende Planungsgruppe von Bundes- und Landesbehörden unter Einbeziehung von Interessenverbänden einzusetzen.
    Das erste Treffen zum Positionspapier fand im Januar dieses Jahres im Dessauer Umweltbundesamt statt. Beteiligt sind seither neben unserer Landeskirche diejenigen Mitteldeutschlands, Berlin-Brandenburgs und der Schlesischen Oberlausitz, Mecklenburgs, Hannovers und die Nordelbiens.
  • Gottesdienstgestaltung durch Gemeindeglieder. Eine Handreichung
    Im Gebiet der Ev.-Luth.Landeskirche gibt es über 1 200 Kirchen und Kapellen. In den meisten Kirchen und Kapellen wird regelmäßig Gottesdienst gefeiert. Die geplante Handreichung für die Gottesdienstgestaltung soll ermöglichen, kleine gottesdienstliche Feiern oder eine Andacht dort zu halten, wo nicht mehr regelmäßig ein agendarischer Gottesdienst mit Predigt und Abendmahl gefeiert werden kann. Es ist das Ziel, dass weiterhin die Kirchen und Kapellen entsprechend ihrer Bestimmung für Gottesdienste und Andachten genutzt werden können, da die Vergrößerung von Gemeindegebieten auch zur Vergrößerung des Zuständigkeitsbereiches der Pfarrer und Pfarrerinnen führen.
    Die Handreichung soll Gemeindeglieder bei der Durchführung gottesdienstlicher Feiern, Andachten und anderer kleiner geistlicher Formen unterstützen und geeignetes Material zur Verfügung stellen. Auch für Kirchner oder Kuratoren, die Reisegruppen und Gäste in ihren Kirchen begrüßen und eine Andacht gestalten wollen, soll die Handreichung eine Unterstützung bieten
    Die Kirchenleitung beauftragte die Ehrenamtsakademie und das Landeskirchenamt mit der Erstellung einer Handreichung für die Gestaltung derartiger Andachten und Gottesdienste. Sie wird Anregungen der  so genannten  „Gemeindeagende“ aus Egeln aufnehmen, die 2009 beim Zukunftskongress der EKD in Kassel den Publikumspreis erhielt. Sie soll in Zusammenarbeit mit Kirchenmusikern, Gemeindepädagogen und Jugendmitarbeitern erarbeitet werden und dabei die Möglichkeiten und Erfordernisse in der sächsischen Landeskirche berücksichtigen. Im Jahr 2011 können erste Bausteine zur Erprobung im Rahmen des Projektes vorgelegt werden.
  • Anhörung des Kirchenbezirks Annaberg zur Wiederbesetzung des Superintendentenamtes
    Seit der Verabschiedung des Annaberger Superintendenten Dr. Klaus Michael Führer am 1. August durch Landesbischof Jochen Bohl ist die Leitungsstelle des Kirchenbezirkes Annaberg vakant. In Vorbereitung der Ausschreibung empfing die Kirchenleitung eine Delegation von sieben Vertretern des Kirchenbezirkes Annaberg unter Leitung des stellvertretenden Superintendenten Pfarrer Dieter Bankmann. Die Anhörung diente der Vorstellung des Kirchenbezirkes und der einzelnen Arbeitsfelder, dem Austausch über das Profil und die Leitungstätigkeit des neuen Superintendenten bzw. der neuen Superintendentin. In ihren Statements betonten die anwesenden Pfarrer, die beiden Vertreter der Gemeindepädagogen und der Kantoren sowie die beiden Vertreter der Kirchengemeinden Stollberg und Annaberg die Vielfalt der Gemeindearbeit, das hohe ehrenamtliche Engagement wie die noch zu leistende Integrationsarbeit zwischen den Gemeinden der beiden ehemaligen Kirchenbezirke.
    Der Kirchenbezirk Annaberg gründete sich am 1. Januar 2009 und setzt sich aus den ehemaligen Kirchenbezirken Stollberg und Annaberg zusammen. Zu ihm gehören 51 Kirchgemeinden mit über 56.000 Gemeindegliedern. Sitz des Superintendenten ist Annaberg. Auf Vorschlag der Kirchenleitung stellen sich die Kandidaten der Kirchenbezirkssynode zur Wahl, die Ernennung erfolgt durch die Kirchenleitung.
  • Kampagnen der Landeskirche für Freie Schulen und Sonntagsschutz
    Oberkirchenrat Christoph Seele, Beauftragter der Landeskirche beim Freistaat Sachsen, und Oberlandeskirchenrätin Almut Klabunde informierten die Mitglieder der Kirchenleitung über die beiden Kampagnen zum Sonntagsschutz sowie zur Aktion: Damit’s bunt bleibt. „Ja“ zu freien Schulen. In bislang einzigartiger Weise geht die Landeskirche mit ihren Anliegen in die Öffentlichkeit. Geplant sind eine Pressekonferenz am 31. August (>> Pressemitteilung zur Aktion), Postkartenaktionen sowie die Schaltung einer Homepage http://www.ja-zu-freien-schulen.de.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 18. Juni 2010

  • Das Halleluja in Obersorbisch. Gesangbuch für die evangelischen Sorben herausgegeben
    Bereits zum Sorbischen Kirchentag am 5. und 6. Juni 2010 hielten die sorbischen evangelischen Christen das „Spewarske za ewangelskich Serbow“ erstmals in den Händen.
    Das in Obersorbisch verfasste Gesangbuch vereint insgesamt 348 Lieder, darunter 66 neue, aus dem Evangelischen Gesangbuch der Landeskirche sowie dem der Sorben. Erstmals wurden die Lieder mit Noten unterlegt.  
    Die bisher verwendete Ausgabe war seit 1930 in Benutzung gewesen, ein gekürzter Nachdruck durfte 1955 erfolgen. Der finanzielle Kraftakt gelang nur mit Hilfe des Domowina-Verlages mit Sitz in Bautzen und dank der Unterstützung durch eine Vielzahl von Spendern. Umso mehr freuten sich die Mitglieder der Kirchenleitung über das Ergebnis dieses langjährigen Editionsprozesses.
    Der Norden des Kirchenbezirks Bautzen gehört zum Siedlungsgebiet der Lausitzer Sorben. Für die geistliche Betreuung ist der Sorbische Superintendent, gegenwärtig Johannes Mahling, zuständig. (http://www.kirchenbezirk-bautzen.de/).
  • Von der Schöpfung bis zur Ewigkeit. Auswahl elementarer Lieder und Glaubenstexte beschlossen
    Wie können möglichst vielen Menschen biblische Geschichten, christliche Symbole, kirchliche Feste nahe gebracht werden? Welche Gebete sollten Christinnen und Christen kennen, welche Geschichten, welche Lieder? Nach einer über zweijährigen Beratung hat eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Oberlandeskirchenrat Dr. Christoph Münchow einen Grundbestand an elementaren Glaubensliedern und biblischen Texten zusammengestellt und der Kirchenleitung vorgelegt. Die Auswahl beschränkt sich auf jeweils zwölf Texte und Gebete sowie auf zwölf Lieder aus dem evangelischen Gesangbuch und nimmt Empfehlungen der VELKD wie der EKD auf.
    Die Einsetzung der Arbeitsgruppe geht auf einen Beschluss der Landessynode aus dem Jahr 2007 zurück, der Gedanken aus dem Reformpapier der Landeskirche  aufgenommen hatte. Das achte Ziel des Reformpapiers forderte eine „geistliche ‚eiserne’ Ration“, die sowohl in der persönlichen als auch in der häuslichen Glaubenspraxis Verwendung finden könne. Die Veröffentlichung der Texte und Lieder erfolgt noch 2010.
  • Neuer Superintendent für Bautzen-Kamenz ernannt
    Die Kirchenleitung hat Pfarrer Werner Waltsgott, bislang Pfarrer an der Martin-Luther-Kirchgemeinde in Rochlitz und stellvertretender Superintendent des Kirchenbezirks Rochlitz, zum Superintendenten des Kirchenbezirks Bautzen-Kamenz ernannt. Walsgott war am 4. Juni von den Mitgliedern der Kirchenbezirkssynode im 1. Wahlgang mit ausreichender Stimmenmehrheit gewählt worden.
  • Die spezifischen Aufgaben der Säulen Landesbischof, Landessynode, Landeskirchenamt, Kirchenleitung (Vortrag von Prof. Dr. Michael Germann)
    Prof. Germann lehrt an der Universität Halle Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht. Den Vortrag, auf den sich die Zusammenfassung bezieht, hat er am 18. Juni 2010 auf der Klausurtagung der Kirchenleitung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens gehalten.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 17. Mai 2010

  • Beitritt der Landeskirche zur Klimaplattform „Klima der Gerechtigkeit“
    Armutsbekämpfung, Ernährungssicherheit und Klimaschutz gelten heute als globale Herausforderungen. Die entwicklungspolitische Klimaplattform, ein freier Zusammenschluss von Kirchen, Entwicklungsdiensten und Missionswerken (http://www.ekd.de/agu.de) benennt vor diesem Hintergrund Leitbilder und Positionen der kirchlichen Entwicklungs-, Missions- und Partnerschaftsarbeit und leitet daraus politische Forderungen ab. In diesem Zusammenschluss konkretisieren die Unterzeichnenden ihre entwicklungspolitischen Positionen im Rahmen der Klima-Allianz als einem breiten gesellschaftlichen Bündnis für Klimaschutz von Kirchen, Gewerkschaften, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen. Zu den Mitgliedern der Klimaplattform gehören bislang 23 Kirchen und Organisationen an, darunter u.a. neun Landeskirchen sowie die Entwicklungsdienste Brot für die Welt und Misereor (stand Oktober 2009). Die Kirchenleitung unterstützt dieses Anliegen und beschloss den Beitritt der Landeskirche zur Klimaplattform.
  • Arbeitsgruppe soll strukturelle Anpassung bis 2013 vorbereiten
    Die Kirchenleitung hat die Arbeitsgruppe „Strukturanpassung 2013“ auf den Weg gebracht. In ihrer Frühjahrstagung hatte die Landessynode die Kirchenleitung mit der Bildung eines solchen Gremiums (Drucksache 74) beauftragt – auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der zu erwartenden Steuerausfälle. Ziel der Arbeitsgruppe soll es sein, die strukturellen Anpassungen vorzubereiten, die sich aufgrund der Zusammenlegungen von Kirchenbezirken seit 2008, aufgrund weiter sinkender Gemeindegliederzahlen sowie aufgrund des absehbaren finanziellen Defizits ergeben haben. Nach der  Neugliederung der Kirchenbezirke stehen nun Einsparungen im Verkündigungsdienst an. Der Arbeitsgruppe gehören Mitglieder der Kirchenleitung an. Sie wird jeweils paritätisch mit vier Synodalen und vier Vertretern des Landeskirchenamtes besetzt.
  • Befristung der Anstellungsverhältnisse
    Das Landeskirchenamt informierte die Kirchenleitung über die Befristung von neuen Arbeitsverträgen in den landeskirchlichen Werken und Einrichtungen auf zwei Jahre. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bedarf dann der schriftlichen Begründung. Derzeit arbeitet das Landeskirchenamtes an einer Konzeption für Werke und Einrichtungen, die langfristig zur Neustrukturierung der Institutionen führen soll. Die Flexibilisierung der Anstellungsverhältnisse sei ein erster Schritt. Sie solle helfen, die Handlungsfähigkeit der Einrichtungen bei zurückgehenden Finanzen zu bewahren.
  • Landeskirche nimmt an missionarischer Bildungsinitiative der EKD „Erwachsen glauben“ teil
    Mit der Bildungsinitiative „Erwachsen glauben“ setzt die EKD den 2006 begonnenen Reformprozess fort. Ab 2011 sollen, vorbereitet durch eine deutschlandweite Werbekampagne, in den teilnehmenden Landeskirchen „Kurse zum Glauben“ für Erwachsene stattfinden. In einer eigens dafür eingerichteten EKD-Steuerungsgruppe, der u.a. Pfarrer Burkart Pilz, Bautzen, angehört, wurden mit Unterstützung des Greifswalder Institutes für Evangelisation und Gemeindeentwicklung und des Heidelberger Sinus-Institutes verschiedene Glaubenskurse entwickelt (www.kurse-zum-glauben.de). Laut OLKR Bauer wirken zur Vorbereitung auf das missionarische Großprojekt in Sachsen landeskirchliche Einrichtungen bereits zusammen, um das möglichst weitflächige Angebot von Glaubenskursen ab Mitte 2011 zu ermöglichen. Die Kirchenleitung unterstützte die Initiative ausdrücklich.
  • Ansprechstelle für Fälle sexuellen Missbrauchs vorgestellt
    Für Fälle sexueller Belästigungen durch oder von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht die Gleichstellungsbeauftragte der Landeskirche, Frau Kathrin Wallrabe, als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Zu ihren Aufgaben gehört es, sexuell belästigte Personen anzuhören und zu unterstützen, über das weitere Vorgehen (z.B. Beschwerdeweg, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) zu informieren, Verdachtsmomente in Absprache mit den Betroffenen zu prüfen sowie mit der Dienststellenleitung zusammen zu arbeiten. Darüber hinaus soll im Rahmen der kirchlichen Aus- und Weiterbildungen dieses Thema angeregt und weitere Maßnahmen initiiert werden.
  • Neubesetzung des Superintendentenamtes im Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz
    Die Gründung des Kirchenbezirkes Bautzen-Kamenz zum 1. Januar 2010 machte die Neubesetzung des Superintendentenamtes sowie der ersten Pfarrstelle der Kirchgemeinde St. Petri in Bautzen erforderlich. Die Ausschreibung der Stelle erfolgte am 26. Februar im Amtsblatt. Die Kirchenleitung schlägt der Kirchenbezirkssynode zwei Bewerber vor, Pfarrer Dr. Reinhard Junghans (Leipzig) sowie Pfarrer Werner Walsgott (Rochlitz).
    Superintendenten werden auf Vorschlag der Kirchenleitung von der Kirchenbezirkssynode des betreffenden Kirchenbezirkes in geheimer Abstimmung gewählt. Der Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz umfasst 59 Kirchgemeinden mit insgesamt 61.583 Gemeindegliedern und 47 Pfarrerinnen und Pfarrern.

 

Sitzung der Kirchenleitung am 22. März 2010

  • Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht beraten
    Die Kirchenleitung hat dem Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Stiftungsrechtes der Landeskirche zugestimmt und den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Landessynode weitergeleitet. Demnach kann eine Stiftung als kirchliche Stiftung anerkannt werden, wenn sie kirchlichen oder diakonischen Aufgaben dient und die Satzung sicherstellt, dass die Stiftung mit der Landeskirche verbunden ist. Zur Finanzierung des Stiftungszweckes dienen allein die Zinserträge aus dem Stiftungskapital. Die Stiftungsaufsicht obliegt dem Landeskirchenamt. Die Neufassung war notwendig geworden, nachdem 2007 der Freistaat das Sächsische Stiftungsrecht komplett neu gefasst hatte. Zu den der landeskirchlichen Aufsicht unterliegenden Stiftungen gehören u.a. die „Schulstiftung“, Stiftungen des Diakonischen Werkes sowie auch gemeindenahe Stiftungen wie die „Stiftung Kirchgemeinde Dresden Leubnitz-Neuostra“. Über den Gesetzentwurf berät und entscheidet die Landessynode auf ihrer Frühjahrstagung.
  • Pfarrstellen mit besonderer Verantwortung
    Ein Effekt der Strukturreformen der letzten Jahre ist der Anstieg an Pfarrstellen mit besonderer Verantwortung. Durch Gemeindefusionen und Bildung von Kirchspielen bzw. Schwesterkirchverhältnissen sind eine Reihe größerer Gemeinden entstanden. Kirchgemeinden, die mehr als 4.000 Gemeindeglieder haben, deren Haushalt 1 Mio. Euro umfasst, die mindestens über 13 volle Mitarbeiterstellen verfügen oder für Kirchen von überregionaler Bedeutung zuständig sind, erhalten diese höher dotierten Pfarrstellen. Die letzte Revision dieser Pfarrstellen mit besonderer Verantwortung erfolgte im Juni 2000. Aufgrund der Zusammenlegungen von Kirchenbezirken aber auch von Kirchgemeinden sind in den letzten zehn Jahren eine Reihe umfangreicher Pfarrstellen entstanden. Insgesamt verfügt die Landeskirche über 694 Pfarrerinnen und Pfarrer. Davon arbeiten laut Beschluss der Kirchenleitung 74 in Kirchgemeinden mit besonderer Verantwortung. Die nächste Revision soll bereits 2015 nach der nächsten Strukturreform, die 2014 greifen soll, durchgeführt werden.
  • Kirchenleitung unterstützt EKD-Position zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan
    Die Kirchenleitung unterstützt das Anliegen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), alle Anstrengungen im zivilen wie im militärischen Bereich auf Frieden und das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Volksgruppen in Afghanistan hin auszurichten. Die EKD hatte sich in ihrer Verlautbarung „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan geäußert. Darin bekundet die EKD den Mitarbeitenden der zivilen Aufbauhilfe, dem diplomatischen Dienst, den politischen Repräsentanten der Vereinten Nationen, den Angehörigen der Bundeswehr und anderer internationaler Streitkräfte ihren Respekt und ihre Dankbarkeit. http://www.ekd.de/presse/pm22_2010_afghanistan.html
  • Kassenverwaltung erzielt beachtliches Ergebnis
    In seinem Bericht über den Arbeitsstand der Kassenverwaltung konnte Oberlandeskichenrat Reinhard Kersten auf die hohe Wirtschaftlichkeit der Kassenverwaltungen verweisen. Im Haushaltsjahr 2009 wurden trotz niedrigem Zinsniveau demnach 5,6 Mio. Euro erwirtschaftet, was einem Zinsertrag von 2,9 Prozent entspricht. Eine Steigerung der Erträge und damit eine Entlastung des landeskirchlichen Haushaltes verspricht sich Kersten aufgrund der höheren Anlagevolumina und besseren Steuerungsmöglichkeit der Kassenverwaltungen gegenüber herkömmlichen Geldanlagen der einzelnen Kirchgemeinden.
  • Reformationsjubiläum 2017. Gemeinsame Vorbereitung von Landeskirche und Freistaat
    Die Kirchenleitung begrüßt die Zusammenarbeit zwischen Landeskirche und Freistaat in Vorbereitung auf das Reformationsjubiläum 2017. Laut Bericht des Beauftragten der Landeskirche im Freistaat, Oberkirchenrat Christoph Seele, wird bereits die Lutherdekade „mehr und mehr als Gemeinschaftsaufgabe“ wahrgenommen. Demnach beteiligen sich auf der Seite des Freistaats die Staatsministerien für Kultus und Sport, für Wissenschaft und Kunst, für Umwelt und Landwirtschaft sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr an der im Februar diesen Jahres gebildeten sächsischen Steuerungsgruppe. Darin sich auch Mitglieder des Innenministeriums wie des Finanzministeriums vertreten.

 

Termine 2024

Termine der Kirchenleitung:

  • Freitag, 19.01.2024
  • Montag, 26.02.2024
  • Freitag, 22.03.2024
  • Freitag, 24.05.2024
  • Montag, 17.06.2024
  • Freitag, 16.08.2024
  • Freitag, 20.09.2024
  • Montag, 28.10.2024
  • Montag, 9.12.2024

Die Termine für die Tagungen der 28. Landessynode 2024 sind:

  • Frühjahrstagung: 26. bis 29. April 2024
  • Herbsttagung: 15. bis 18. November 2024

Kontakt

Kontakt:

Kirchenleitung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Lukasstraße 6
01069 Dresden

Telefon 0351 / 4692-114
Telefax 0351 / 4692-144

E-Mail: kirchenleitung@evlks.de

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