Landessynode

Eingaben

an die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

Bereich

Wenn Sie ein Anliegen haben, Kritik üben, eine Frage beantwortet wissen wollen, Ideen einbringen möchten, dann schreiben Sie eine Eingabe an die Landessynode. Um effektiv und nach der Geschäftsordnung arbeiten zu können, bittet die Synodalkanzlei den Antragsteller einige Punkte zu beachten: 

  1. Jedes Kirchenmitglied, jede Kirchengemeinde sowie jeder Kirchenbezirk kann sich mit Eingaben an die Landessynode wenden. 

  2. Eine Eingabe ist ein schriftlicher Antrag (per Post oder per E-Mail) an die Landessynode. Bitte weisen Sie Ihren Namen und Ihre Postadresse aus. 

  3. Durch eine Eingabe beauftragen die Antragsteller die Landessynode mit der Bearbeitung des in der Eingabe formulierten Anliegens. Bitte formulieren Sie kurz und deutlich und geben Sie der Eingabe einen Titel/ eine Überschrift.

  4. Bitte adressieren Sie Ihre Eingabe ausschließlich an die Landessynode. Das gleichzeitige Verschicken der Eingaben auch an das Landeskirchenamt, die Kirchenleitung oder den Landesbischof führt zu Uneindeutigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeit.

  5. Das Präsidium, bzw. der Präsident entscheidet über den Verbleib der Eingabe und weist sie in der Regel entweder einem der Ausschüsse, ggbfs. auch mehreren Ausschüssen zu oder sie verbleibt beim Präsidium. 

  6. Die Synodalkanzlei bestätigt dem Antragsteller den Eingang der Eingabe. Bitte nennen Sie immer die Ihnen zugewiesene Eingabennummer im Fall einer Rückfrage Ihrerseits. Das erleichtert sehr die zügige Beantwortung.

  7. Nach § 37 Abs.1 der <link file:645>Geschäftsordnung kann die Landessynode Ihre Eingabe entweder:  
    a.) berücksichtigen;
    b.)  zur Kenntnis nehmen und auf sich beruhen lassen  
    c.) dem Landeskirchenamt zur Kenntnisnahme oder zur Erwägung oder ganz bzw. teilweise zur Berücksichtigung empfehlen;
    d.) zurückweisen.

  8. Der Eingeber erhält über den weiteren Verlauf oder über den Abschluss der Beratung einen Antwortbrief aus der Synodalkanzlei. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. 

  9. Wir bitten um etwas Geduld.

Die Landessynode ist ein ehrenamtliches Gremium. Sie tagt nur zwei Mal im Jahr. Üblicherweise werden die Eingaben erst während der Tagungen behandelt, also im Frühjahr oder im Herbst. Im Sinne der Transparenz und auch der Aktualität wird eine zügige Bearbeitung der Eingaben angestrebt. Aufgrund von Zeitmangel oder einer sehr späten Zusendung der Eingabe kann es vorkommen, dass diese erst in der darauffolgenden Tagung besprochen wird.
Die Geschäftsordnung der Landessynode schreibt explizit keine Deadline für die Zusendung von Eingaben für die folgende Tagung vor. Aufgrund von internen Abläufen und der wiederholten Anfrage nach einem festen Termin, beschloss das Präsidium der 27. Landessynode, dass bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Tagung die schriftlichen Eingaben - per Post oder per E-Mail - an die Kanzlei zu richten sind. Es zählt der Posteingangsstempel.

Eingaben sind zu richten an:

Synodalkanzlei
Lukasstraße 6
01069 Dresden

Telefon: 0351 4692-110 oder -112
E-Mail:

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