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Fördermitteldatenbank der EVLKS

Im folgenden Abschnitt steht Ihnen ein Recherchewerkzeug für kirchlich relevante Förderprogramme zur Verfügung. Die Datenbank befindet sich derzeit noch im Aufbau. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis. Im unteren Abschnitt der Seite finden Sie wie gewohnt die Förderprogramme nach Themen geordnet.

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Förderung "Jüdisches Leben in Kunst und Kultur"

01.01.2024 - 31.12.2024
01.09.2023 für Projektumsetzung in 2024
bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Fördergegenstand:

Mit dem Förderprogramm "Jüdisches Leben in Kunst und Kultur" fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Projekte, die jüdisches Leben in Sachsen öffentlich sichtbar und erlebbar machen. Der Sächsische Landtag stellt für dieses Programm im Jahr 2024 bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. 

Seit 15. Juli und bis zum 1. September 2023 können bei der Kulturstiftung Anträge für Vorhaben in 2024 gestellt werden. Antragsfrist ist der 1. September 2023.

Unter den im Jahr 2023 geförderten 16 Projekten ist auch eines aus dem Bereich der EVLKS zu entdecken.  Hier geht es zur aktuellen Information der Kulturstiftung dazu.

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Förderung: Erinnerung 35 Jahre Friedliche Revolution in Leipzig im Jahr 2024

01.01.2024 - 31.12.2024
15.08.2023 für Projektumsetzung in 2024
bis zu 8.000 Euro pro Projektförderung
Institution:
Stadt Leipzig
Fördergegenstand:

Zur Förderung innovativer Projekte in Erinnerung an 35 Jahre Friedliche Revolution im Jahr 2024 schreibt die Stadt Leipzig Projektfördermittel in Höhe von maximal 80.000 Euro aus. Unterstützt werden können Projekte, die eine städtische Förderung in Höhe von maximal 8.000 Euro im Einzelfall beantragen. Bewerbungsfrist ist der 15. August 2023.

Gefördert werden Projekte, die:

  • das Erbe von 1989 zeitgemäß sicht- und erlebbar machen,  
  • Kinder und Jugendliche einbeziehen, 
  • die Rolle und Perspektiven von Frauen während der Friedlichen Revolution berücksichtigen, 
  • die Bedeutung von Schriftsteller/-innen in dieser Zeit thematisieren, 
  • eine jüdische Perspektive einbringen und gegebenenfalls das Auftreten von Antisemitismus thematisieren, 
  • an die „Kerzendemonstration“ 1983 erinnern, 
  • an den „Beataufstand“ 1965 erinnern, 
  • an 20 Jahre Orangene Revolution in der Ukraine erinnern bzw. eine Verbindung zu Mittel- und Osteuropa aufweisen.   

Förderungswürdige Projekte müssen mindestens zwei der genannten inhaltlichen Kriterien erfüllen.
Weiterhin gelten folgende formale Kriterien. Gefördert werden Projekte, die: 

  • Kooperationen mehrerer Akteure und Institutionen ermöglichen, 
  • die generationenübergreifende Zusammenarbeit befördern, 
  • über einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungplan sowie eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit verfügen. 

Der Förderzeitraum gilt vom 01.01. bis 31.12.2024. Die Projekte sollten bevorzugt im Oktober, beispielsweise parallel zum Lichtfest Leipzig, stattfinden; grundsätzlich sind aber auch Projekte außerhalb dieses Zeitraums förderwürdig.  

Zuwendungsempfänger/-innen im Sinne dieser Ausschreibung sind Antragstellende wie gemeinnützige Vereine, Verbände, freie Träger/-innen, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zuwendungsempfänger/-innen haben ihren Sitz in Leipzig und erfüllen Aufgaben, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen.

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Sächsischer Integrationspreis

01.09.2023 - 04.10.2023
04.10.2023
drei Preise zu je 3.000 Euro, zusätzlich Unterstützung durch professionelle Pressearbeit und Veröffentlichung in einer Broschüre
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und Der Sächsische Ausländerbeauftragte
Fördergegenstand:

2023 werden wieder sächsische Initiativen, Unternehmen und Vereine sowie Einzelpersonen mit dem Sächsischen Integrationspreis ausgezeichnet, die sich in den vergangenen zwölf Monaten in besonderem Maße für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Sachsen eingesetzt haben. Es sind Vorschläge (Nominierungen) als auch eigene Bewerbungen möglich.

Für den Sächsischen Integrationspreis 2023 stehen insgesamt 9.000 Euro zur Verfügung. Diese werden auf drei Preise zu je 3.000 Euro verteilt. Alle Bewerber werden zusätzlich durch professionelle Pressearbeit und eine Broschüre, die im Dezember 2023 erscheint, bekannt gemacht.

Der Bewerbungs-/Nominierungszeitraum läuft vom 1. September bis zum 4. Oktober 2023.

Flyer mit Teilnahmebedingungen und Preisen zum Sächsischen Integrationspreis 2023  

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Weiterführende Information:
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Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt«

03.07.2023 - 30.09.2023
30.09.2023
Projektförderung bis zu 70.000 Euro
Fördermittelgeber:
Stiftungen
Institution:
Stiftung Mitarbeit
Fördergegenstand:

Gesellschaftlicher Zusammenhalt bildet die Grundlage des Miteinanders in einer stabilen Demokratie. Dieser Zusammenhalt muss immer wieder aufs Neue geschaffen und gelebt werden. Ziel des Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Hilfe von fantasievollen Begegnungsformaten zu stärken.

Der Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen (z.B. gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Sozialunternehmen) aus dem gesamten Bundesgebiet, die das brachliegende Begegnungspotenzial von Alltagsorten für Begegnung ausloten und aktivieren wollen. Interessierte bewerben sich mit Ideen für neue und ungewöhnliche Begegnungsformate, die eine breite Zielgruppe ansprechen. Für die Umsetzung der Projektidee an einem Alltagsort kooperieren die Bewerber/innen mit den jeweiligen Ortebetreibern. Ortebetreiber können öffentlich-rechtliche und kommunale Einrichtungen, Wirtschaftsakteure oder andere zivilgesellschaftliche Organisationen sein.

 Ausgewählte Begegnungsprojekte werden jeweils mit insgesamt bis zu 70.000 Euro für Sach- und/oder Personalkosten gefördert.

Bewerbungen sind vom 3. Juli bis zum 30. September 2023 möglich.

Die Bewerbung erfolgt online über www.begegnungsfonds.de/bewerbung.

Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag, wie sie einen Alltagsort mithilfe ihres Projektes und in Kooperation mit dem Ortebetreiber in einen Begegnungsort verwandeln wollen.

Zu den häufig gestellten Fragen (FAQ)

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Durchführung von außerschulischen Camps für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 12 (SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021 - 2027)

01.07.2023 - 31.12.2030
31.03. laufendes Jahr für Sommerferien, 31.07. laufendes Jahr für Herbstferien, 31.10. laufendes Jahr für Winterferien Folgejahr
bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus 2021 - 2027; Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB
Fördergegenstand:

Durchführung von außerschulischen, in der Ferienzeit stattfindenden Camps für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 12. 

Gefördert werden Vorhaben: zur Erhöhung der Lernmotivation, zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen, zur individuellen Förderung  

Fördervoraussetzungen für Schülercamps: Projekte finden außerhalb des Unterrichts, außerhalb schulischer Angebote und Veranstaltungen und nur innerhalb mehrwöchiger Ferienzeiten (Sommer-, Herbst- und Winterferien) in Sachsen statt.

Auf den einzelnen Teilnehmer bezogen soll das Schülercamp max. zehn Tage dauern.

Die Teilnehmergruppe eines Schülercamps soll sich aus mindestens zehn Schülerinnen und Schülern aus mindestens zwei Schulen zusammensetzen.

Konkrete Informationen und Anforderungen zum Auswahlverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein.

Den Text der am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Richtlinie finden Sie auf REVOSax Landesrecht Sachsen - SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027

 

 

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Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS); Umsetzung: Engagementstiftung Sachsen
Fördergegenstand:

Der Sachsensommer ist eine neue, zusätzliche Möglichkeit des Engagements für junge Menschen zwischen 16 und 21 (in Ausnahmefällen kann die Obergrenze um wenige Jahre überschritten werden). Kein klassischer Freiwilligendienst, sondern ein gemeinnütziger Kurzzeit-Einsatz, der jungen Menschen dabei helfen soll, sich beruflich zu orientieren bzw. sich später für einen Freiwilligendienst zu entscheiden.

Vom 1. Juli bis 30. September 2023 können sich junge Menschen für ein bis maximal drei Monate in einer Einsatzstelle ihrer Wahl in Sachsen engagieren und sich in einem gemeinwohlorientierten Bereich ausprobieren. Für einen Einsatz von beispielsweise 25 Stunden pro Woche erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro pro Monat.

Junge Menschen wie auch gemeinwohlorientierte Einsatzstellen können sich jederzeit über den Dienst informieren und bewerben: https://www.sachsensommer.de

Interessierte Einsatzstellen können sich über die Website melden. Gesucht werden Standorte in ganz Sachsen, bei denen sich junge Menschen für 1 bis maximal 3 Monate engagieren können. Den Einsatzstellen entstehen keine Kosten. Die Engagementstiftung Sachsen übernimmt Koordination und Administratives. Eine Registrierung als Einsatzstelle ist ausschließlich über das zugehörige Formular möglich.

Der Sachsensommer kann als ein freiwilliges Praktikum zur beruflichen Orientierung geleistet werden. 

Organisiert wird der Sachsensommer von der Engagementstiftung Sachsen, die die Koordination und administrative Aufgaben übernimmt.

Für das Programm »Sachsensommer« stehen über den sächsischen Doppelhaushalt 2023/24 in diesem und nächsten Jahr jeweils 350.000 Euro zur Verfügung.

 

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Weiterführende Information:
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Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“

01.01.2023 - 31.12.2023
im Zeitraum zwischen 01.06. und 30.11. des laufenden Jahres für Folgejahr
bis zu 100 Prozent pro Einzelvorhaben möglich, jedoch max. 25.000 Euro pro Einzelvorhaben
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Fördergegenstand:

 kleinere investive Maßnahmen zur Schaffung eines gleichberechtigten Zugangs zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte (Erstempfänger) im Freistaat Sachsen. Die Landkreise  und kreisfreien Städte leiten die Zuwendung an Antragsteller (Letztempfänger) weiter. 

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.  

Ein neuer Animationsfilm stellt das vielseitige Investitionsprogramm vor:  Animationsfilm zum Investitionsprogramm (YouTube)

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt legt 2023 zum zehnten Mal das Investitionsprogramm »Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle« auf. Damit können Umbaumaßnahmen oder die Installation von Beschriftungen und Leitsystemen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen, z. B. im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich gefördert werden, um dort Barrieren abzuschaffen. Ziel ist es, Menschen eine bessere Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

Seit Auflage des Programms 2014 wurden im Freistaat Sachsen bereits rd. 1.800 öffentlich zugängliche Einrichtungen aus diesem Programm gefördert. 

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Weiterführende Information:
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Fördermittelgeber:
Bund
Institution:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV); Projektträger: Z-U-G gGmbH
Fördergegenstand:

Es geht um den Schutz vulnerabler Personengruppen in sozialen Einrichtungen vor den negativen Folgen der Klimakrise. 

Noch bis zum 15. August 2023 können Anträge im Rahmen der 2023 novellierten Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" (AnpaSo) gestellt werden.

In einem Video wird Schritt für Schritt erklärt, wie ein elektronischer Förderantrag über das easy-Online-Portal des Bundes gestellt werden kann.

Informationen aus bislang durchgeführten Online-Informationsveranstaltungen am 15. Mai 2023 und am 13. Juni 2023 zum Förderaufruf 2023 finden Sie unter der Überschrift Hilfsdokumente hier

Online-Seminar zur Antragstellung in AnpaSo am 25. Juli 2023
In einem weiteren Online-Seminar am 25. Juli 2023 werden Sie über die Antragstellung in AnpaSo informiert. Anmelden dafür können Sie sich hier.

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Aufwandsentschädigung für Alltagsbegleitung von älteren Menschen

30.09. laufendes Jahr mit Projektumsetzung im 1. Halbjahr des Folgejahres
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank
Fördergegenstand:

monatliche Aufwandsentschädigung von bis zu 80 Euro pro Alltagsbegleiter von Menschen ab einem Lebensalter von 60 bzw. 55 Jahren und ohne Pflegegrad; monatliche pauschale Aufwandsentschädigung pro Alltagsbegleiter für den Projektträger unter Voraussetzungen (z. B. Kirchgemeinden, gemeinnützige Vereine usw., die mindestens drei geeignete Alltagsbegleiter vermitteln)

 

Informationen beim Freistaat Sachsen zur Alltagsbegleitung für ältere Menschen

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Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS); Bewilligungsstelle: Bürgerstiftung Dresden
Fördergegenstand:

Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. Die Förderung „Wir für Sachsen“ erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Sozialministeriums zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts vom 26. August 2021. 

Die seit 2006 jährlich im Freistaat Sachsen vergebene Ehrenamtsförderung ist bundesweit einmalig.

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind u. a. Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit diese als gemeinnützig anerkannt sind).

Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Projektträger von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten.

Die Antragstellung (ausschließlich online) ist idR im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr möglich. 

Informationen des Freistaates Sachsen zum Förderprogramm "Wir für Sachsen"

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Landeskirchliche / kirchliche Projektförderung

Projektfonds Flüchtlingshilfe- Vielfalt entdecken – gemeinsam gestalten
Fördergegenstand: Projekte von Kirchgemeinden, Kirchspielen und Kirchenbezirken zur Förderung kirchlicher Flüchtlingshilfe und Integration von Migranten vor Ort

Informationen: 

Richtlinie zur Förderung kirchlicher Projekte im Bereich Migration und Integration Vielfalt gestalten – 2020
(PDF-Dokument, Stand 26.05.2020)

Richtlinie zur Förderung kirchlicher Projekte der Flüchtlingshilfe und Integration - Vielfalt entdecken - gemeinsam gestalten - 2017
(PDF-Dokument, Stand 28.02.2017)

Antragsformular (PDF-Dokument)
Verwendungsnachweis (PDF-Dokument)

Ansprechpartner: 
Albrecht Engelmann, Ausländerbeauftragter der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens  

 

 

Kirche, die weiter geht – Förderung von Projekten zur Gemeindeentwicklung
(löst die Richtlinie Gemeindeaufbauprojekte mit Modellcharakter ab dem 1.1.2022 ab)

Fördergegenstand: Die Evangelisch‐Lutherische Landeskirche Sachsens fördert im Rahmen der Initiative „Kirche die weiter geht“ Projekte zur Gemeindeentwicklung. Gemeinden werden unterstützt, ihre Ideen auszuprobieren, Erfahrungen zu reflektieren und Vorhaben neu auszurichten. Um Menschen in ihren verschiedenen Lebenskontexten zu erreichen, sollen möglichst vielfältige Begegnungsformen neu erprobt werden bzw. bestehende Formen, unter einer kontextualen‐missionarischen Perspektive, modifiziert werden. Projekte zur Gemeindeentwicklung werden in besonderer Weise aus der Perspektive der Adressaten konzipiert, sie fördern die konzeptionelle Zusammenarbeit von Gemeinden und wirken erkennbar in die Öffentlichkeit.

Informationen:   
Richtlinie .pdf
Antragsformular (ausfüllbar) 

Ansprechpartner: Ehrenamtsakademie

 

Fonds zur Unterstützung von Kirchgemeinden für externe Beratung bei der Umsetzung von Strukturanpassungen und Regionalisierungsprozessen

Achtung: Die Richtlinie zum „Fonds zur Unterstützung von Kirchgemeinden für externe Beratung bei der Umsetzung von Strukturanpassungen und Regionalisierungsprozessen“ (Amtsblatt 2016, Nr. 18) verliert zum 30.6.2020 ihre Gültigkeit. Die bis dahin auf Grundlage dieser Richtlinie erteilten Bescheide bleiben gültig. Eine Förderung ist weiterhin durch die neue Richtlinie gegeben. Beratungen von Gemeinden in Regionalisierungsprozessen vermittelt weiterhin die Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung: 

Ansprechpartner: Reinhard John Tel.: 0351 3190212
E-Mail: organisationsentwicklung@web.de

 

Förderung Offene Kirche - ACHTUNG 2022 sind die Fördermittel bereits ausgeschöpft. Die nächsteVergabe ist 2023 möglich. Bitte beachten.
Fördergegenstand: Für Anschaffungen und Projekte, die der Gestaltung  und Umsetzung von verlässlich geöffneten Kirchen dienen, besteht eine Fördermöglichkeit für Kirchgemeinden der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Betreut wird das Themenfeld über die Evangelische Erwachsenenbildung, Fachstelle „Offene Kirche und Kirche im Tourismus“.
Informationen:
Infoflyer zum Förderprogramm
Antragsformular Projektförderung Offene Kirchen
Verwendungsnachweis Förderung Offene Kirchen
Ansprechpartner:
Fachstelle »Offene Kirche und Kirche im Tourismus«, Referentin Kerstin Kracht
Telefon: 0351/8124-215 · E-Mail: OffeneKirchen@evlks.de

 

Institution: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Fördergegenstand: Förderung der Weiterbildung außerhalb schulischer Bildungsgänge, außerhalb der Berufsbildung und der Hochschulen im Sinne des Weiterbildungsgesetzes
Informationen: Weiterbildungsförderungsverordnung - WbFöVO 
Die finanzielle Förderung kirchlicher Erwachsenenbildung durch das SMK erfolgt über die
Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen.

 

Förderung von Konfirmanden-, Jugendbibel-, Kinderrüstzeiten, Kinderbibeltagen, Familienrüstzeiten, Gemeindefreizeiten einschließlich Vorbereitungstreffen, kirchliche Mitarbeiterbildung usw. – alles einschließlich Öko-Euro pro Tag und Teilnehmer für öko-faire Organisation und Durchführung vorgenannter Veranstaltungen
Informationen und BeratungLandesjugendpfarramt Sachsen - Service - Fördermittel  

 

Fördermittel für Freizeiten mit jungen Menschen mit und ohne Behinderung
Fördergegenstand:
Maßnahmen für Kinder und Jugendliche (7-27 Jahre), an denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam teilnehmen.
Es wird der finanzielle Mehraufwand gefördert, der entstehen kann, wenn Menschen mit Behinderung teilnehmen.
Förderhöhe: maximal 500,00 EUR pro Maßnahme, Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
Antragsberechtigte: Gruppen der Evangelischen Jugend Sachsen bzw. Gruppen aus Sachsen, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Deutschland (ACK) sind
Informationen: Jugendarbeit Barrierefrei des Landesjugendpfarramtes

 

Projektförderungen des Kirchenchorwerkes
Fördergegenstand:  Kinder- und Jugendprojekte, Projekte Neuer Musik
Förderhöhe: siehe Menüpunkt Förderung auf der Website des Kirchenchorwerks
Informationen: www.kirchenchorwerk-sachsen.de

 

MISSIO-Fonds (spendenfinanziert)
Institution: Landesjugendkammer (EVJUSA)
Fördergegenstand: Finanzierung zusätzlicher Stellen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in Gemeinden als Unterstützung von Gemeindeprojekten zur Entwicklung von Formen des Gemeindelebens, die langfristig ohne zusätzliche Unterstützung der Landeskirche bestehen können
Antragsberechtigte: Kirchgemeinden, Kirchenbezirke, Vereine und Verbände
Informationen: MISSIO-Fonds

 

Fonds zur Förderung missionarischer Projekte
Institution: Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)
Fördergegenstand: insbesondere Förderung von Initiativen, die Inhalte der lutherischen Reformation in missionarische Projekte übersetzen und im eigenen Umfeld Neues erproben. Förderfähig sind auch Maßnahmen auf gemeindlicher und regionaler Ebene, die in Verbindung mit Projekten des Gemeindekollegs der VELKD stehen.
Antragsberechtigte: Kirchgemeinden, Werke und Einrichtungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Informationen: Fonds zur Förderung missionarischer Projekte

 

Förderung missionarischer Initiativen und jährlicher Missionspreis
Institution: Andere Zeiten e. V.
Fördergegenstand: Spenden für missionarische Initiativen in christlichen Projekten
Informationen: Andere Zeiten e. V.
 Jährliche Ausschreibung des Missionspreises

 

Verkündigungspreis (jährlich bis 31.10. bewerben)
Institution: Bergmoser + Höller Stiftung
Fördergegenstand: Unterstützung exemplarischer Aktionen christlicher - katholischer und evangelischer - Institutionen und Initiativen für eine zeitgemäße Präsenz der biblischen Botschaft in der Gesellschaft durch Wort und Tat
Informationen: Verkündigungspreis Bergmoser + Höller Stiftung

 

 

Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus der Rücklage nicht verbrauchter Personalkostenzuweisungen („Vakanzfonds“) 
vom 22. August 2022

Fördergegenstand:
Gefördert werden Stellen im Verkündigungsdienst und Stellen, die im weiteren Sinne dem Verkündigungsdienst entsprechen, z. B. in den Bereichen Arbeit mit Kindern, Sozialarbeit oder Altenbetreuung, gefördert. Die Förderung von Pfarrstellen ist ausgeschlossen. Die beantragte Stelle oder Stellenaufstockung muss mindestens einen Umfang von 0,10
VzÄ haben.

Richtlinie als pdf.

 

Förderprogramme des Bundes und des Landes

Die folgende Auswahl an Fördermittelprogrammen bezieht sich auf den kirchlichen Kontext. Diese Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

Fördermitteldatenbanken

 

Bau- und Denkmalpflege / Energetische Ertüchtigung / Umwelt / Klima

Um Abstimmung mit dem zuständigen Baupfleger/der zuständigen Baupflegerin  im jeweiligen Regionalkirchenamt wird gebeten!
Kontakt

Städtebauförderung (Bund-Länder-Programme)
Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden, die die Finanzhilfen an Dritte weiterleiten können. Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Informationen: RL Städtebauliche Erneuerung – RL StBauE
Informationen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) -Bewilligungsstelle - zu den einzelnen Programmen:

Gesammelter Überblick über alle laufenden Programme der Städtebauförderung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)


Förderung im ländlichen Raum - LEADER:
Institution:  30 LEADER-Regionen im Freistaat Sachsen
LEADER in Sachsen 2014-2020 | Übergangsphase 2021 – 2022 | LEADER in Sachsen 2023 - 2027
Fördergegenstand: investive und nichtinvestive Maßnahmen im ländlichen Bereich (vom  Pilgerweg über die Dorfkirche bis hin zu Pfarr- und Gemeindehäusern, Trauerhallen, soziale und Infrastruktur, Jugend- und Sozialarbeit, Kultur usw.)
Informationen: Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014-2020
Ansprechpartner sind die Regionalmanagements in den LEADER-Gebieten

 
Förderung der ländlichen Entwicklung / Vitale Dorfkerne und Ortszentren
Institution: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Zuwendungsempfänger sind regelmäßig Gemeinden, nach Aufruf auch andere Zuwendungsempfänger
Informationen: Richtlinie Ländliche Entwicklung / Vitale Dorfkerne und Ortszentren

 
Kulturdenkmal nach Sächsischem Denkmalschutzgesetz
Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Fördergegenstand: Schutz und Pflege eines Kulturdenkmales (Einzelkulturdenkmal)
Informationen: Denkmalförderung in Sachsen
Antragsfrist: 30.10. für Folgejahr
 

National wertvolle Kulturdenkmäler 
Institution:  Beauftragte bei der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fördergegenstand: 
unbewegliche Kulturdenkmäler (Baudenkmale, historische Parks und Gärten, archäologische Stätten) von nationaler Bedeutung
Aufgrund der begrenzten Mittel stimmt das Landeskirchenamt mit den zuständigen staatlichen Stellen des Landes ab, welche Maßnahmen als vorrangig eingestuft werden.
Informationen: National wertvolle Kulturdenkmäler 
 
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes mit Cofinanzierung durch das Land
Institution:  Beauftragte bei der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fördergegenstand: dringende Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmälern in bisher neun Sonderprogrammen des Bundes
Aufgrund der begrenzten Mittel stimmt das Landeskirchenamt mit den zuständigen staatlichen Stellen des Landes ab, welche Maßnahmen als vorrangig eingestuft werden.
Informationen: Denkmalschutz-Sonderprogramm BKM 
Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm (einschließlich Orgeln ab 2018)

 

Fonds zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken in den neuen Bundesländern und Berlin (Mauerfonds)
Institution:  Deutscher Bundestag (Haushaltausschuss)
Fördergegenstand: In Abstimmung mit den Bundesländern werden auch Denkmalschutzobjekte gefördert.
Informationen: Mauerfonds

 

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Institution: Sächsisches Staatsministerium  für Kultus (SMK)
Fördergegenstand: Schaffung neuer und Erhaltung bestehender Betreuungsplätze in
 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Informationen: Förderrichtlinie KitaBau

 

Investitionen für Jugendhilfereinrichtungen
Institution: Sächsisches Staatsministerium  für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
Fördergegenstand: insbesondere die Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen für Einrichtungen der Jugendhilfe
Informationen: Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen

 

Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“
Institution: Sächsisches Staatsministerium  für Soziales (SMS)
Fördergegenstand: investive Maßnahmen zur Schaffung eines gleichberechtigten Zugangs zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Informationen: Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen

 

Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum oder Mietwohnraum an Belange von Menschen mit  Mobilitätseinschränkungen
Institution: Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI)
Fördergegenstand: Erforderliche Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraumes für den
mobilitätseingeschränkten Bewohner oder seines im Haushalt lebenden mobilitätseingeschränkten Angehörigen zu ermöglichen bzw. zu verbessern
Informationen: Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung

 

Seniorengerechtes Umbauen von Mietwohnraum
Institution: Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI)
Fördergegenstand: Umbau von bestehendem Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern in
seniorengerechten Mietwohnraum, insbesondere Barrierefreiheit, Einbruchschutz usw.
Informationen: Richtlinie Seniorengerecht umbauen – RL SeBau

 

Institution: Sächsisches Staatsministeriums des Innern (SMI)
Fördergegenstand: investive Maßnahmen des barrierereduzierenden sowie des einbruchhemmenden Bauens zum Umbau von Wohnungen in bestehenden Gebäuden
Informationen: Richtlinie zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationenübergreifendes Wohnen - Richtlinie Mehrgenerationenwohnen (RL Mehrgenerationenwohnen)

 

Erhaltung und Schaffung schulischer Infrastruktur
Institution
: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Fördergegenstand: Neubau, Erweiterung, Sanierung/Teilsanierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen, Schulhorte sowie mit dem Gebäude fest verbundene Ausstattung
Informationen: VwV zur Änderung der Förderrichtlinie SchulInfra und der VwV Invest Schule

 

Ambulante Hospizdienste und stationäre Hospizeinrichtungen
Institution: Sächsisches Staatsministerium  für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
Fördergegenstand: Leistungen ambulanter Hospizdienste sowie Neu-, Um- und Ausbau und Sanierung stationärer Hospizeinrichtungen
Informationen: Richtlinie Gesundheit und Versorgung

 

Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014 – 2020 / 2021 – 2027
Institution: Freistaat Sachsen im Rahmen des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
Fördergegenstand: grenzübergreifende Projektförderung in den Bereichen Bildung, Kultur, Tourismus, Klimawandel usw.
Informationen: Kooperationsprogramm

 

Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014 – 2020 / 2021 - 2027
Institution: EU
Fördergegenstand: Projektförderung im sächsisch-polnischen Grenzraum in den Bereichen gemeinsames Natur- und Kulturerbe, regionale Mobilität, grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung, partnerschaftliche Zusammenarbeit usw.
Informationen:  Kooperationsprogramm

 

 

Um Abstimmung mit dem zuständigen Baupfleger/der zuständigen Baupflegerin im jeweiligen Regionalkirchenamt und dem Arbeitsbereich Umwelt innerhalb der Landeskirche wird gebeten! 
 

Institution:  Sächsische Energieagentur GmbH (SAENA) sowie der Arbeitsbereich Umwelt innerhalb der Landeskirche 
Beratungs- und Fördergegenstand: Energiemanagement in Kirchgemeinden
Informationen: SAENA für Organisationen | Arbeitsbereich Umwelt innerhalb der Landeskirche
   
Institution:  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Beratungs- und Fördergegenstand: Energiemanagement in Kirchgemeinden
Informationen: Vor-Ort-Beratung

 

FÖRDERUNGEN
Fördermittelcheck zur Suche passender Förderprogramme der Kommune, des Landes und des Bundes
Informationen: Fördermittelcheck / SAENA - FördermittelCheck

 

Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Fördergegenstand: Programmteil Öffentliche Gebäude: energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen in Nichtwohngebäuden, auch Baudenkmalen usw.
Informationen: Förderrichtlinie Klimaschutz (RL Klima/2014)

 

Institution: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Fördergegenstand: Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG (seit 2021)
Informationen:  BEG BAFA / BEG KfW

FÖRDERUNGEN

Fördermittelcheck zur Suche passender Förderprogramme der Kommune, des Landes und des Bundes
Informationen: Fördermittelcheck / www.klima-sucht-schutz.de 


Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Fördergegenstand: u. a. investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Anlagen usw.
Informationen: Förderrichtlinie Klimaschutz (RL Klima/2014)
 

Institution: Klimaschutzinitiative des Bundes (BMU)
Fördergegenstand: Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
Informationen: Kommunalrichtlinie
Antragstellung ganzjährig möglich
Kommunalrichtlinie ab 01.01.2022

Institution: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Fördergegenstand: investive und nichtinvestive Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen...in kirchlicher oder freier Trägerschaft (z. B. Kitas, Schulen, Altenpflegeheime, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, für Geflüchtete, Obdachlose usw.)
Förderzeitraum: 2020 - Ende 2023
Informationen: Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
 

Institution: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Fördergegenstand: Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern außerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Programme der Städtebaulichen Erneuerung sowie der Gebietskulisse der Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung, wie z. B. Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen, Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung, passive Lärmschutzmaßnahmen
Antragstellung fortlaufend und ganzjährig möglich
Informationen: Förderrichtlinie Stadtgrün-Lärm 2022 auf dem Förderportal SachsenFörderrichtlinie Stadtgrün-Lärm/2022 bei der SAB als Bewilligungsstelle

 

 

 

 

Bildung / Weiterbildung

Kostenfreie Aus- und Weiterbildungsdatenbank  der Bundesagentur für Arbeit (BA)


Institution:  Europäischer Sozialfonds Bund (ESF Bund)
Fördergegenstand: Förderung der berufsbezogenen Weiterbildung - Bildungsprämie
Informationen: Bildungsprämie
 

Hier finden Sie die Förderziele und Förderschwerpunkte des Operationellen Programms
des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 – 2020

Institution: Europäischer Sozialfonds (ESF Sachsen)
Fördergegenstand: Förderung der berufsbezogenen betrieblichen Weiterbildung
Informationen:  Weiterbildungsscheck betrieblich

Institution: Europäischer Sozialfonds (ESF Sachsen)
Fördergegenstand: Förderung der berufsbezogenen individuellen Weiterbildung
Informationen: Weiterbildungsscheck individuell / Individuelle berufsbezogene Weiterbildung (ab September 2021 – Jahresende 2022)

 

Institution: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Fördergegenstand: 
Förderung der Weiterbildung außerhalb schulischer Bildungsgänge, außerhalb der Berufsbildung und der Hochschulen im Sinne des Weiterbildungsgesetzes
Informationen: Weiterbildungsförderungsverordnung - WbFöVO 
Die finanzielle Förderung kirchlicher Erwachsenenbildung durch das SMK erfolgt über die
Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen.

Institution:  Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Fördergegenstand: 
Förderung der Medienkompetenz mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere bei sächsischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Multiplikatoren
Antragsfrist: jährliche Ausschreibung
Informationen: Medienkompetenzförderung der SLM

 

Institution: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SM)
Fördergegenstand: 
Projekte und Maßnahmen im Programm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz
Informationen: Weltoffenes Sachsen
Antragsfrist: Projektbeginn im 1. Halbjahr des Folgejahres: 31.08. des laufenden Jahres
Projektbeginn nach dem 1. Mai des laufenden Jahres: 31.01. des laufenden Jahres 

 

Institution:  Aktion Mensch
Informationen: 
Vor einer Antragstellung bei Aktion Mensch kontaktieren Sie bitte die Fachberatung der Diakonie Sachsen, Tel. 0351 83 15-24 oder -25
Struktur der Aktion-Mensch-Förderung nach Bereichen


Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Fördergegenstand: Ausbau von Ganztagsangeboten (GTA) an sächsischen Schulen
Informationen: Ganztagsangebote  

 

denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule
Institution:  Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Fördergegenstand: schulische Projekte zur kulturellen Bildung
Informationen: denkmal aktiv

 

Pegasus – Schulen adoptieren Denkmale
Institution: Sächsisches Staatsministerium für Kultus u. a.
Fördergegenstand: Unter dem Motto „Lernen am Denkmal, mit dem Denkmal und für das Denkmal“ prämieren u. a. der Freistaat Sachsen und die Landeshauptstadt Dresden Projektideen sächsischer Klassen, Kurse und Lerngruppen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit Bezug zu einem Denkmal.
Informationen: Pegasus

 

Institution: Sächsische Staatskanzlei
Fördergegenstand: Projekte (u.a. Erfahrungsaustausch, Informationsveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Informationsmaterial usw.) zur Unterstützung und Intensivierung der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit, der  Verbreitung des Europagedankens usw.
Informationen: Richtlinie Internationale Zusammenarbeit (RL Internationale Zusammenarbeit)

 

internationaler Schüleraustausch

Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Fördergegenstand: 
Förderung der interkulturellen und fremdsprachlichen Kompetenz im Rahmen von Klassen- und Schülergruppen- und Einzelschüleraustausch usw.
Informationen: Internationaler Schüleraustausch

 

 

Bürgerschaftliches Engagement / Demografie / Soziales Engagement / Ehrenamt / Senioren


Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
Fördergegenstand: Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement, u. a. in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur, Sport
Antragsteller können z. B. sein: Kirchgemeinden, Kirchenbezirke, Werke und Einrichtungen der Landeskirche.
Informationen: Richtlinie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Ehrenamtsförderung „Wir für Sachsen“

Antragsfrist für Folgejahr: 31. Oktober des laufenden Jahres  

 

Institution: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SM)
Fördergegenstand: Projekte und Maßnahmen im Programm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz
Informationen: Weltoffenes Sachsen
Antragsfrist: Projektbeginn im 1. Halbjahr des Folgejahres: 31.08. des laufenden Jahres
Projektbeginn nach dem 1. Mai des laufenden Jahres: 31.01. des laufenden Jahres 

 

Institution: Sächsische Staatskanzlei
Fördergegenstand: Aktivitäten zur Erinnerung an den 100. Jahrestag der Ausrufung des Freistaates Sachsen im Jahr 1918 und den 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution 1989/90 in nachhaltigen Projekten, die Demokratisierungsprozesse, Bürgerbeteiligung und Verantwortungsübernahme in Bezügen zu den vorgenannten Ereignissen veranschaulichen und die Entwicklung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zeigen
Informationen: Förderrichtlinie Revolution und Demokratie
Antragsfristen: Zuwendungsanträge für Projektbeginn im Jahr 2019 zu den Stichtagen 28. Februar 2019 und 31. Mai 2019
Zuwendungsanträge für Projektbeginn im Jahr 2020 zu den Stichtagen 31. Oktober 2019 und 28. Februar 2020

 

Institution: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Fördergegenstand: insbesondere Partnerschaften für Demokratie, Demokratiestärkung im ländlichen Raum, Demokratieförderung im Bildungsbereich, Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft usw.
Informationen: Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Institution: Sächsische Staatskanzlei
Fördergegenstand: Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels, insbesondere in Gebieten mit Bevölkerungskontraktion (hohe Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung)
Antragsfrist: 30.09. des laufenden Jahres für Folgejahr 
Informationen: Förderrichtlinie Demografie – FRL "Demografie" 
zur Förderrichtlinie auf Portal Demografie Sachsen 
Projektübersicht

Institution: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fördergegenstand: Betrieb von Mehrgenerationenhäusern, die sich schwerpunktmäßig der Gestaltung des demographischen Wandels (obligatorisch) und der Integration von   Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (fakultativ) widmen.   Es werden keine investiven Maßnahmen (Baumaßnahmen) gefördert.  
Informationen:
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus: www.mehrgenerationenhaeuser.de

Investive Förderung sächsischer Tafelprojekte in den Jahren 2019 und 2020
Institution: Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI), aktuell: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) 
Fördergegenstand: kleinere bauliche Maßnahmen der Sanierung / Modernisierung, Neu- und Ersatzanschaffungen von Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen, Fahrzeuge bei sächsischen Tafelprojekten in den Jahren 2019 und 2020
Informationen: Investive Förderung sächsischer Tafeln

 

Institution: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Fördergegenstand: niedrigschwellige soziale und nichtinvestive Projektangebote zur nachhaltigen Verbesserung der Situation von Langzeitarbeitslosen, Einkommensschwachen und Migranten in sozial benachteiligten Stadtgebieten in Städten mit mindestens 5.000 Einwohnern, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept(INSEK) verfügen
Ansprechpartner (und Zuwendungsempfänger) sind Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen. 
Informationen der SAB: Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF

 

Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
Informationen:
 Bitte informieren Sie sich bei der Diakonie Sachsen zu den Themen:

Sächsische Ehrenamtskarte
Informationen: Sächsische Ehrenamtskarte

 

Institution: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) 
Fördergegenstand: Alltagsbegleiter für Senioren: monatliche Aufwandsentschädigung von bis zu 80 Euro pro Alltagsbegleiter von Menschen ab einem Lebensalter von 60 bzw. 55 Jahren und ohne Pflegegrad; monatliche pauschale Aufwandsentschädigung pro Alltagsbegleiter für den Projektträger unter Voraussetzungen (z. B. Kirchgemeinden, gemeinnützige Vereine usw., die mindestens drei geeignete Alltagsbegleiter vermitteln)
Informationen: Richtlinie zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen – RL Ältere Menschen / Alltagsbegleiter für Senioren

Investitionen für Jugendhilfereinrichtungen
Institution: Sächsisches Staatsministerium  für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
Fördergegenstand: insbesondere die Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen für Einrichtungen der Jugendhilfe
Informationen: Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen

 

Förderung von Familienerholung
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
Fördergegenstand: pro Kalenderjahr ein Urlaubsaufenthalt für die Dauer von sieben bis vierzehn Tagen für Eltern und Alleinerziehende
Informationen: Richtlinie Familienförderung / RL Familienförderung
Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung bei der Diakonie Sachsen

 

Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung
Institution: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergegenstand:
außerschulische Angebote der kulturellen Bildung und Teilhabe von benachteiligten Kindern und Jugendlichen im   Alter von 3 – 18 Jahren
Informationen: Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung

 

Institution:  Deutsches Kinderhilfswerk
Fördergegenstand: Kinder- und Jugendprojekte, Einzelfallhilfe usw.
Informationen: 
Vor einer Antragstellung beim Deutschen Kinderhilfswerk kontaktieren Sie bitte die Fachberatung bei der Diakonie Sachsen, Tel. 0351 – 8315-24  oder -25.
Deutsches Kinderhilfswerk

 

Förderung von Konfirmanden-, Jugendbibel-, Kinderrüstzeiten, Kinderbibeltagen, Familienrüstzeiten, Gemeindefreizeiten einschließlich Vorbereitungstreffen, kirchliche Mitarbeiterbildung usw. – alles einschließlich Öko-Euro pro Tag und Teilnehmer für öko-faire Organisation und Durchführung vorgenannter Veranstaltungen
Informationen und Beratung:  Landesjugendpfarramt Sachsen - Service - Fördermittel

 

Fördermittel für Freizeiten mit jungen Menschen mit und ohne Behinderung
Fördergegenstand:
Maßnahmen für Kinder und Jugendliche (7-27 Jahre), an denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam teilnehmen.
Es wird der finanzielle Mehraufwand gefördert, der entstehen kann, wenn Menschen mit Behinderung teilnehmen.
Förderhöhe: maximal 500,00 EUR pro Maßnahme, Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
Antragsberechtigte: Gruppen der Evangelischen Jugend Sachsen bzw. Gruppen aus Sachsen, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Deutschland (ACK) sind
Informationen: Jugendarbeit Barrierefrei des Landesjugendpfarramtes

 

Institution: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
Fördergegenstand: Chancengleichheit von Frau und Mann und gleichberechtigte Teilhabe in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, Geschlechtergerechtigkeit, Frauen- und Männernetzwerke usw.
Informationen: Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit

Förderung im ländlichen Raum - LEADER:
Institution:  
30 LEADER-Regionen im Freistaat Sachsen
LEADER in Sachsen 2014 – 2020 / Übergangsphase 2021 – 2022 / LEADER in Sachsen 2023 - 2027
Fördergegenstand:
investive und nichtinvestive Maßnahmen im ländlichen Bereich (vom  Pilgerweg über die Dorfkirche bis hin zu Pfarr- und Gemeindehäusern, Trauerhallen, soziale und Infrastruktur, Jugend- und Sozialarbeit, Kultur usw.)
InformationenFörderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014-2020
Ansprechpartner sind die Regionalmanagements in den LEADER-Gebieten

 

Förderung Offene Kirche
Fördergegenstand: Für Anschaffungen und Projekte, die der Gestaltung  und Umsetzung von verlässlich geöffneten Kirchen dienen, besteht eine Fördermöglichkeit für Kirchgemeinden der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Betreut wird das Themenfeld über die Evangelische Erwachsenenbildung, Fachstelle „Offene Kirche und Kirche im Tourismus“.
Informationen:
Infoflyer zum Förderprogramm
Antragsformular Projektförderung Offene Kirchen
Verwendungsnachweis Förderung Offene Kirchen
Ansprechpartner:
Fachstelle »Offene Kirche und Kirche im Tourismus« Referentin Kerstin Kracht
Telefon: 0351/8124-215 · E-Mail: OffeneKirchen@evlks.de

 

Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014 – 2020 / 2021 - 2027
Institution: Freistaat Sachsen im Rahmen des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
Fördergegenstand: grenzübergreifende Projektförderung in den Bereichen Bildung, Kultur, Tourismus, Klimawandel usw.
Informationen: Kooperationsprogramm

 

Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014 – 2020 / 2021 - 2027
Institution: EU
Fördergegenstand: Projektförderung im sächsisch-polnischen Grenzraum in den Bereichen gemeinsames Natur- und Kulturerbe, regionale Mobilität, grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung, partnerschaftliche Zusammenarbeit usw.
Informationen: Kooperationsprogramm

 

Institution: Sächsische Staatskanzlei
Fördergegenstand: Projekte (u.a. Erfahrungsaustausch, Informationsveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Informationsmaterial usw.) zur Unterstützung und Intensivierung der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit, der  Verbreitung des Europagedankens usw.
InformationenRichtlinie Internationale Zusammenarbeit (RL Internationale Zusammenarbeit)


Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Fördergegenstand: 
Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes (Biotopgestaltung – auch im Wald, Anlage von Hecken- und Ufergehölzen, Artenschutz sowie Technik und Ausstattung, naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit)
Antragsfrist: Antragstellung nach Aufruf
Informationen: Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL Natürliches Erbe

 

Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Fördergegenstand: 
Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des ökologischen Wertes des Waldes und der Naturgüter, Maßnahmen des Waldumbaus und der Waldverjüngung, Erstaufforstung usw.
Antragsfrist: Antragstellung nach Aufruf
Informationen: Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft – RL Wald und Forstwirtschaft

Institution: EU
Fördergegenstand: Projekte mit Kulturbezug
Informationen: Europa fördert Kultur

 

Institution: Bundesmusikverband Chor und Orchester e. V. im Rahmen von NEUSTART KULTUR (gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM)
Fördergegenstand: Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Corona-Pandemiezeiten
Informationen: Neustart Amateurmusik

 

Institution: Bundesmusikverband Chor und Orchester e. V. im Rahmen von NEUSTART KULTUR (gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM)
Fördergegenstand: Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für einen zeitnahen Neustart von Musizierenden in ländlichen Räumen (Kommune bis max. 20.000 Einwohner), (Wieder)gewinnung von Mitgliedern und Digitalität, Weiterbildung
Informationen: IMPULS – Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen

 

Institution: Bundesmusikverband Chor und Orchester e. V. (gefördert von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien – BKM)
Fördergegenstand: innovative Musikprojekte, kulturelle Teilhabe und Ensemble-Gründungen in ländlichen Räumen (Kommunen bis max. 20.000 Einwohner)
Informationen: MusikvorOrt

 

Institution: Deutscher Musikrat (gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM)
Fördergegenstand: Projektförderungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation von Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Region stärken sowie Landmusikorte und Fortbildung
Informationen: Landmusik

 

Institution: Bundesmusikverband Chor und Orchester e. V. im Rahmen von „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“ (gefördert vom BMBF)
Fördergegenstand: außerschulische Projekte für Kinder und Jugendliche, um diesen den Zugang zu Musik zu ermöglichen; Voraussetzung: Kooperation zwischen z. B. Schulen, Kitas und Kirchgemeinden usw.
Informationen: Musik für alle! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen

 

Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Fördergegenstand: 
Projekt- und institutionelle Förderung in den Bereichen Bildende Kunst, darstellende Kunst, Film, Musik, nichtstaatliche Museen, Soziokultur usw.
Informationen: Förderrichtlinie Kunst und Kultur – FördRL K/K

 

Institution: Sächsische Staatskanzlei
Fördergegenstand: Projekte (u. a. Erfahrungsaustausch, Informationsveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Informationsmaterial usw.) zur Unterstützung und Intensivierung der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit, der Verbreitung des Europagedankens usw.
Informationen: Richtlinie Internationale Zusammenarbeit (RL Internationale Zusammenarbeit)

 

Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Fördergegenstand: 
Projektförderung der ganzheitlichen Heimatpflege (Brauchtum, Mundart, Kleidung, altes Handwerk usw.) und Laienmusik (Chöre, Orchester, Musikgruppen usw.)
Informationen: Förderrichtlinie Heimatpflege/Laienmusik –FRL Heimatpflege/Laienmusik 
Antragsfrist für laufendes Jahr: 01.02. des laufenden Jahres 

 

Institution:  Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Fördergegenstand: 
Maßnahmen der kulturellen Bildung, die der Stärkung, Koordination, Vernetzung usw. in den Kulturräumen dienen  usw.
Informationen: Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung
weitere Informationen zur kulturellen Bildung

 

Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014 – 2020 / 2021 - 2027
Institution:
 Freistaat Sachsen im Rahmen des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
Fördergegenstand: 
grenzübergreifende Projektförderung in den Bereichen Bildung, Kultur, Tourismus, Klimawandel usw.
Informationen: Kooperationsprogramm

 

Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014 – 2020 / 2021 - 2027
Institution: EU
Fördergegenstand: 
Projektförderung im sächsisch-polnischen Grenzraum in den Bereichen gemeinsames Natur- und Kulturerbe, regionale Mobilität, grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung, partnerschaftliche Zusammenarbeit usw.
Informationen: Kooperationsprogramm


EU-Programme

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen, die entweder ganz oder teilweise mit EU-Mitteln  finanziert werden. Diese lassen sich in zwei Gruppen einteilen:  

insbesondere:

  • Erasmus + mit integrierten Unterprogrammen: Jugend in Aktion, Erasmus (Hochschulbildung), Comenius (Schulbildung), Leonardo da Vinci (berufliche Bildung), Grundvig (allgemeine Erwachsenenbildung)
  • Europa für Bürgerinnen und Bürger
  • Kreatives Europa
  • Rechte, Gleichstellung, Unionsbürgerschaft
  • Justiz
  • Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
  • Gesundheit für Wachstum
  • Horizont 2020
  • Life
  • CoSME


Eine Übersicht dieser und weiterer Programme sowie Informationen und Beratung zu EU-Themen finden Sie auf den Seiten der gemeinsamen Servicestelle EU-Förderpolitik/-projekte der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) und Diakonie.

Die Servicestelle hat ein Handbuch zur professionellen Beantragung von EU-Fördermitteln zur Umsetzung eigener Projektideen mit dem Titel Wegweiser durch die europäische Förderlandschaft  veröffentlicht, das Sie direkt in Brüssel bestellen oder bei Verfügbarkeit auch bei der Ansprechpartnerin im Landeskirchenamt kostenfrei beziehen können.

Im Jahr 2018 veröffentlichte die Servicestelle unter Mitarbeit der Gliedkirchen und ihrer Diakonien eine Projektbroschüre mit dem Titel „Europa konkret erleben – Erfolgreiche EU-Projekte aus Kirche und Diakonie“. Darin werden deutschlandweit 53 Projekte vorgestellt, die aus EU-Mitteln mitfinanziert und umgesetzt werden können.

Die Projektbroschüre kann in Brüssel direkt bestellt werden oder bei Verfügbarkeit bei der Ansprechpartnerin im Landeskirchenamt kostenfrei bezogen werden.

Als Handreichung sowie als Entscheidungshilfe für Führungskräfte in evangelischen Einrichtungen veröffentlichte die Servicestelle gemeinsam mit den EU-Förderbeauftragten der EKD-Gliedkirchen im Jahr 2016 das Positionspapier „Die europäische Dimension der Arbeit von kirchlichen Einrichtungen stärken“.

Fördermitteldatenbank der EU


Darunter  fallen die Strukturfonds. Auf Bundes- und/oder Landesebene werden auf der Grundlage genehmigter Operationeller Programme (strategische Umsetzungsdokumente für eine Förderperiode) Förderschwerpunkte festgelegt und entsprechende Förderrichtlinien erlassen bzw. veröffentlicht.

Kostenfreie Publikationen zum Thema EU-Strukturfonds-Förderung in Sachsen

Grundwissen, Tipps zur Antragstellung, gelungene Praxisbeispiele der aktuellen Förderperiode, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Fördermöglichkeiten aller Europäischen Struktur- und Interventionsfonds (ESI-Fonds): www.eu-kommunal-kompass.de

Weitere Informationen

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