Landeskirchenamt
Struktur
Das Landeskirchenamt als konsistoriales Verfassungsorgan und oberste Verwaltungsbehörde der sächsischen Landeskirche hat seinen Sitz in Dresden und ist für die Verwaltung aller Angelegenheiten der Landeskirche zuständig, soweit sie nicht anderen Organen vorbehalten sind.
Das Landeskirchenamt wird vom Präsidenten geleitet, der die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens rechtlich vertritt.
Es ist in acht Dezernate gegliedert, die den Aufgabenbereichen des Amtes entsprechen. Die Dezernatsleiter bilden unter Vorsitz des Präsidenten das Kollegium. Dieses Gremium entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten gemeinsam mit dem Landesbischof, der an der kollegialen Beschlussfassung teilnimmt. Im Falle der Stimmengleichheit gibt die Stimme des Landesbischofs den Ausschlag.
Dem Landeskirchenamt zugeordnet sind die Zentralstellen für Mitgliederverwaltung, Personalverwaltung, Gehaltsabrechnung und Grundstücke. Dem Landeskirchenamt organisatorisch zugeordnet ist das Rechnungsprüfungsamt als selbstständige landeskirchliche Dienststelle.
Kontakt
Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens
Lukasstraße 6
01069 Dresden
Telefon: 0351 4692 -0
Telefax: 0351 4692-109
E-Mail: kirche@evlks.de
Anfahrt zum Landeskirchenamt mit Pkw
Über die Autobahn und aus Richtung Süden:
Autobahn A 17 bis Abfahrt Dresden-Südvorstadt (3)
Bundesstraße B170 in Richtung Dresden-Zentrum 4 Kilometer.
Nach Passieren der Russisch-Orthodoxen Kirche von der B170 nach rechts in die Reichenbachstraße und nach 100 Metern wiederum rechts in die Hochschulstraße einbiegen. An der nächsten Querstraße – Lukasstraße – befindet sich das Landeskirchenamt.
Von Norden (Stadtzentrum):
St. Petersburger Straße (B 170) in Richtung Süden, nach den Unterführungen am Hauptbahnhof geradeaus fahren.
An der nächsten Ampelkreuzung links in die Reichenbachstraße einbiegen. Weiter wie oben beschrieben.
Von Osten:
Auf dem Zelleschen Weg kommend am Fritz-Förster-Platz rechts auf die Bergstraße (B 170) stadteinwärts einbiegen. Nach Passieren der Russisch-Orthodoxen Kirche nach rechts in die Reichenbachstraße einbiegen. Weiter wie oben beschrieben.
Von Westen:
Auf der Nürnberger Straße kommend am Nürnberger Platz links in die Münchner Straße einbiegen. Nach 230 Metern schräg links in die Fritz-Löffler-Straße fahren und nach 200 Metern nach der Russisch-Orthodoxen Kirche rechts in die Reichenbachstraße einbiegen. Weiter wie oben beschrieben.
Anreise zum Landeskirchenamt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Fernbahn, S-Bahn, Fernbusse: Station Dresden Hauptbahnhof
(Von hier ist das Landeskirchenamt auch direkt zu Fuß (ca. 1 km) zu erreichen: Südlicher Bahnhofsausgang, Bayrische Straße überqueren, nach links zur Kreuzung, Fritz-Löffler-Straße (B 170) überqueren, Fußweg diagonal über den Friedrich-List-Platz, Hochschulstraße bis zur Lukasstraße)
Straßenbahnlinien 3, 8 und Stadtbuslinie 66 bis Haltestelle Reichenbachstraße
Fritz-Löffler-Straße (B 170) überqueren und in die Reichenbachstraße gehen. Nach 140 m rechts in die Hochschulstraße einbiegen. An der nächsten Querstraße – Lukasstraße – befindet sich das Landeskirchenamt.
Präsident des Landeskirchenamtes
Hans-Peter Vollbach
Aufgabenbereiche:
Der Präsident leitet das Landeskirchenamt und vertritt die Landeskirche und das Landeskirchenamt im Rechtsverkehr.
Er ist außerdem Mitglied der Kirchenleitung.
Kontakt:
Telefon: 0351 46920
E-Mail: kirche@evlks.de
Anschrift:
Ev.-Luth. Landeskirchenamt
Lukasstraße 6
01069 Dresden
Dezernate und Einrichtungen
Ev.-Luth. Landeskirchenamt
Oberlandeskirchenrat
- Ökumene
- ökumenische Diakonie
- Weltmission
- Friedens- und Menschenrechtsfragen
- Gottesdienst
- Amtshandlungen
- Kirchenmusik und Kunst
- andere Kirchen und Glaubensgemeinschaften
- Weltanschauung und Sekten
Oberkirchenrat
- Theologische Fragen Gottesdienst
- Amtshandlungen
- Kasualien
- Liturgie
- Rituale
- Ökumenische Beziehungen
- Aussiedler
- Ökumenische Partnerschaften
- Weltmission
Kirchenrat
- Gemeindeentwicklung und Konzeption
- Kirchenvorstandsarbeit
- Hauskreisarbeit
- Kirche im Sozialraum
- Glaubenskurse
- missionarische Dienste
Oberlandeskirchenrätin
- Personalangelegenheiten der Pfarrerinnen und Pfarrer
- Personalentwicklung
- Pfarrstellenplanung
- Landeskirchliches Prüfungsamt
- Vorbereitungsdienst bzw. Vikariat
- Zweite Theologische Prüfung
- Probedienst
- Pfarrervertretung und Pfarrkonvente
Kirchenrätin
Dr. Astrid Reglitz, Referentin für Theologische Aus- und Fortbildung ist Ihre Ansprechpartnerin zu Fragen der theologischen Ausbildung und der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (des Vikariates) in unserer Landeskirche. Auch bei der Frage der Anerkennungsfähigkeit ausländischer Abschlüsse berät Sie.
Oberkirchenrätin
- Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes (Handlungsleitlinien für Personalbindung, Personalentwicklung und Gesundheitsfürsorge)
Oberkirchenrat
- Seelsorge Beratung
- Supervision
- Gemeinde- und Religionspädagogik
- Religionsunterricht
- Bildungsauftrag der Kirche
- Evangelische Schulen
- Evangelische Kindergärten
- Kirchliche Ausbildungsstätten
- Diakonie u. soziale Dienste
- Kirchenmusik
- Landeskirchliche Medien
- Gebietsdezernent Region Chemnitz und Leipzig
- Landeskirchenmusikdirektor
- Leiter der Arbeitsstelle Kirchenmusik
- Bildung Religionsunterricht und Schulen
- Inklusion
- Bildung
- Gemeindepädagogik
- Evangelische Kindergärten
- Kirchliche Ausbildungsstätten (Ausbildung, hauptamtliche Fort- und Weiterbildung)
- Erwachsenenbildung
- Kirche im Tourismus
- Koordination und Begleitung der medialen Präsenz kirchlicher Inhalte, sowie kirchlicher Publizistik
- Mitwirkung in Gremien und Arbeitsgemeinschaften der Evangelischen Kirche in Deutschland mit inhaltlichem Bezug zum Aufgabengebiet
Oberlandeskirchenrätin
- Vermögens- und Beteiligungsverwaltung
- Haushalt der Landeskirche
- Kirchensteuer, Kirchgeld
- Steuerrecht
- Meldewesen
- Statistik
- kirchliches Sammlungswesen
- Versicherungen
- Informationstechnologie
- Datenschutzrecht
- Fachaufsicht über die Kassenverwaltungen
- Steuern
- Finanzen
Kirchenoberamtfrau
- Landeskirchenkasse
- Informationstechnologie
- Juristische Grundsatzfragen
- Gesetzgebung der Landeskirche
- Kirchliche Gerichte
- Allgemeine Rechtspflege
- Disziplinarrecht
- Stiftungen , Urheberrecht
- Europarecht
- Rechtsangelegenheiten der kirchlichen und staatlichen Körperschaften
- Amtsblatt
- Archivwesen
Kirchenrat
- Stiftungen
- Urheberrecht
- Internet- und Medienrecht
- Disziplinarrecht
- Hochschulrecht
Kirchenoberinspektorin
- Kirchliche Gerichte
- Redaktion Amtsblatt
- Liegenschaftsrecht
- Immobilienleitplanung
- Baurecht, Baugenehmigungsverfahren
- Architekten- und Fördermittelrecht
- Dienstwohnungsrecht
- Klimaschutz
- Glocken und Turmuhren
- Orgeln
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Friedhofswesen
- Forstwesen
- Verwaltung landeskircheneigener Immobilien
- landeskirchliche Bauvorhaben
- Fördermittel
- Bau-, Vergabe-, Architektenrecht
- Dienstwohnungsrecht
Kirchenverwaltungsrat
- Friedhofsangelegenheiten
- Fördermittel
- Glocken, Geläute Turmuhren Bausicherheit
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Bearbeitung und Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes, dieses beinhaltet folgende Punkte:
- Steuerung eines externen Dienstleisters für die Ist-Analyse mit Energie- und Treibhausgasbilanz (THG) und einer Potenzialanalyse in Bezug auf die Steigerung der Energieeffizienz
- die Festlegung von Treibhausgasminderungszielen unter Priorisierung von Handlungsfeldern und (Handlungs-)strategien
- Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges
- Mitarbeit an der Öffentlichkeitsarbeit
- Ansprechpartner für die Kirchgemeinden für zukünftige Klimaschutzprojekte
Oberlandeskirchenrätin
- Dienst- und Arbeitsrecht
- Besoldungs- und Vergütungsrecht
- Stellenbesetzungsrecht, Stellenplanung und –genehmigung aus dem Bereich der Landeskirche
- Recht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Altersversorgung
- Verwaltungsausbildung
- Mitarbeitervertretungsrecht
- Zentralstelle für Personalverwaltung
- Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle
- Arbeitsrechtliche Kommission
- Dienstrecht
- Besoldungsrecht
- Arbeitsrecht Vergütungsrecht
- Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission
- Stellen- und Personalsachbearbeitung im Bereich landeskirchlicher Einrichtungen und Werke
- Geschäftsstelle Verwaltungsorganisation, Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Koordination der Zusammenarbeit der Regionalkirchenämter, Kassenverwaltungen und landeskirchlichen Dienststellen untereinander und mit kirchgemeindlichen Verwaltungen
- Datenschutz im Personalbereich
Kirchenrätin
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Kommunikation
- Geschäftsstelle der Kirchenleitung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Corporate Design
- Publikationen
- Internet / Online-Redaktion
- Content Manager Social Media
- Termine / Kalender
- Onlineredaktion
- Social Media
- Pressearbeit
- Kommunikation
- Geschäftsstelle der Landessynode
- technische Dienste und Organisation
- Beratung
- Weiterbildung
- Vortragstätigkeit zu Weltanschauungs- und Sektenfragen
- Partnerschaften
- Weltweite Gerechtigkeit
- Beratung für Förderungen
- Fairer Handel
- Ecumenical English
- Entwicklungspolitische Bildungsarbeit
- Initiative "anders wachsen"
Oberkirchenrat
- Beziehungen zwischen den evangelischen Landeskirchen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen und der Legislative, der Exekutive und gesellschaftlichen Akteuren im Freistaat
-
Bildungsangebote und Vortragstätigkeit zum Thema Geschlechtergerechtigkeit
- Vernetzung zu frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Akteuren
- Begleitung der rechtlichen und tatsächlichen Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der Landeskirche
- Beratung
Die Beauftragte für Schöpfungsverantwortung der Landeskirche ist Ansprechpartnerin für Kirchgemeinden und kirchliche Initiativen und bietet regionale Weiterbildungen und Unterstützung vor Ort an.
- Beratung und Unterstützung von Gemeinden zu ersten Schritten im Umwelt- und Naturschutz
- Beratung und Unterstützung bereits aktiver Umweltkreise
- Schulung von Multiplikator:innen
- Vernetzung zwischen Aktiven
- Workshops und Vorträge zu kirchlicher Umweltarbeit
- Gremienvertretung der Landeskirche
- Leitung des Landeskirchlichen Archivs
- Archivberatung (telefonisch unter 0351/4692-929)
- Öffentlichkeitsarbeit (Landeskirchliches Archiv)
- Verwaltungsausbildung
- Bibliothek
Weitere Informationen
- Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes 2022/2023 (PDF-Dokument)
- Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes 2021/2022 (PDF-Dokument)
- Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes 2020/2021 (PDF-Dokument)
- Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes 2019/2020 (PDF-Dokument)
- Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes 2018/2019 (PDF-Dokument)
- Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes 2017/2018 (PDF-Dokument)
- Umweltleitlinien des Landeskirchenamtes
- Umwelterklärung des Landeskirchenamtes 2015 / Zertifizierung nach dem Umweltmanagementsystem „Grüner Hahn“
Zentralstellen und Rechnungsprüfungsamt
Zentralstelle für Personalverwaltung (ZPV)
Die Zentralstelle für Personalverwaltung bearbeitet sämtliche Personalangelegenheiten der Kirchgemeinden und Kirchspiele. Für die bei den Kirchenbezirken angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt die Zentrale Personalverwaltung sämtliche Dienstverträge. Sie berät die Anstellungsträger im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personalfällen umfassend.
Zentralstelle für Mitgliederverwaltung (ZMV)
Die Zentralstelle für Mitgliederverwaltung unterstützt als landeskirchlicher Dienstleister die Arbeit der Kirchgemeinden. Sie verantwortet die Organisation und Koordination der Gemeindegliederverwaltung innerhalb der Landeskirche. Sie bildet die Schnittstelle im Informationsaustausch mit Einwohnermelde- und Standesämtern sowie anderen Landeskirchen.
Die ZMV ist zentraler Ansprechpartner in Fragen der Kirchen(mit)gliedschaft und steht in dieser Funktion auch für Einzelfallanfragen zur Verfügung.
Zentralstelle für Gehaltsabrechnung (ZGAST)
In der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle werden alle Personalabrechnungsfälle vollumfänglich bearbeitet. Die ZGAST hat den Status als sogenannte „Öffentliche Kasse“ und hat dadurch für alle Kirchgemeinden und kirchlichen Einrichtungen die Arbeitgeberpflichten gemäß den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu erfüllen.
Neben der Bearbeitung der laufend zu zahlenden Dienstbezüge erfolgt in der ZGAST auch die steuerliche Behandlung aller, in den kirchlichen Einrichtungen an kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter ausgezahlten Entgelte.
Grundstücksamt
Das Grundstücksamt berät und unterstützt kirchliche Grundstückseigentümer im Sinne des § 3 Zentralstellengesetz in allen die Grundstücks- und Gebäudeverwaltung und den Grundstücksverkehr betreffenden Fragen mit Ausnahme der baulichen Unterhaltung.
Für diesbezügliche Verträge und sonstige rechtsverbindliche Erklärungen erteilt das Grundstücksamt die kirchlich erforderliche Genehmigung und setzt Dienstwohnungsvergütungen fest. Nach Auftrag werden zudem Betriebskostenabrechnungen erstellt.
Zentral hält das Grundstücksamt die Daten für die Grundstücke mit den von den Eigentümern übermittelten Angaben vor.
Rechnungsprüfungsamt (RPA)
Das Rechnungsprüfungsamt prüft als selbständige zentrale landeskirchliche Dienststelle die gesamte Haushalt- und Wirtschaftsführung der Kirchgemeinden, Kirchenbezirke und der Landeskirche einschließlich der rechtlich unselbständigen Werke und Einrichtungen, die der kirchlichen Aufsicht unterliegen. Die Prüfung umfasst neben Haushaltvollzug, Vermögensverwaltung und Jahresrechnung auch Organisation, Recht- und Zweckmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Das Rechnungsprüfungsamt ist im Rahmen seiner hoheitlichen Prüfung auch beratend tätig und trägt durch gutachterliche Stellungnahmen und Vorschläge zur Rechtsfortbildung bei.
Das Rechnungsprüfungsamt ist unabhängig und bei der Durchführung seiner Aufgaben nur dem Gesetz unterworfen. Rechtsgrundlage für seine Tätigkeit sind § 45 Absatz 3 der Kirchenverfassung und das Kirchengesetz über das Rechnungsprüfungsamt.