Baupflege
Landeskirchliches Bauwesen
Der Gebäudebestand unserer Landeskirche von insgesamt ca. 4.450 Gebäuden setzt sich aus ca. 1.630 Kirchen, Kapellen und Friedhofskapellen sowie zahlreichen Pfarrhäusern und –höfen, Gemeindezentren, Wohnhäusern, Verwaltungsbauten, aber auch Kindertagesstätten und Schulen zusammen.
Bei der Betreuung der vielfältigen Bauaufgaben der Kirchgemeinden wirken die Kirchenvorstände mit den Vertretern der drei Regionalkirchenämter und des Baureferates im Landeskirchenamt als kirchliche Bauaufsichtsbehörden vielfältig zusammen.
Jedes Bauvorhaben wird nach baufachlichen und finanziellen Gesichtspunkten in den kirchlichen Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Die baufachliche Beratung der Kirchgemeinden erfolgt durch die Baupfleger und Baupflegerinnen der Regionalkirchenämter.
Im Baureferat des Landeskirchenamtes werden die landeskirchlichen Immobilien betreut.
Die kirchliche Baupflege verbindet Denkmalpflege am Gebäudebestand mit qualitätsvoller und nachhaltiger Architektur bei sich ändernden Nutzungsanforderungen.
Baupflegerinnen und Baupfleger
Baupflegerinnen und Baupfleger der Regionalkirchenämter sind in Architektur oder Bauingenieurwesen ausgebildete Baufachleute, die die Kirchgemeinden bei ihrem Bemühen rund um die Bauaufgaben der Kirchgemeinden begleiten und unterstützen. Insbesondere erstellen sie baufachliche Stellungnahmen zu den Bauanträgen und beraten die Kirchgemeinden und sonstige kirchliche Körperschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie über die Nutzung von Förderprogrammen.
Das über Jahrzehnte gewachsene Erfahrungs- und Fachwissen der Baupfleger über die spezielle Bausubstanz der Kirchen und die Besonderheiten kirchgemeindlicher Aufgabenstellungen stellt einen großen Vorteil für die zweckmäßige Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen dar. Eine frühzeitige Einbeziehung des Baupflegers bzw. der Baupflegerin bietet Gewähr dafür, dass Bauanträge durch das Regionalkirchenamt oder Landeskirchenamt schneller bearbeitet werden können.
Aufgaben der Baupflegerinnen und Baupfleger:
Beratung von Kirchgemeinden und sonstigen kirchlichen Körperschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen aus baufachlicher Sicht
- Koordinierung und Bewertung von Nutzungsanforderungen und Gebäudekonzeptionen, von Fragen des Denkmalschutzes und der Architektur, im Bereich Friedhofswesen und im Bereich Orgeln und Orgelprospekte
- Beratung zur Vorbereitung kirchlicher Bauanträge , dabei auch Beratung zur Kirchlichen Bauordnung, zur Richtlinie zu Baustoffen und zur Ausstattung kirchlicher Gebäude und zu den Verwaltungsvorschriften über Bauzuweisungen
- Beratung und Empfehlungen zur Auswahl der Architekten, Fachingenieure und Gutachter sowie der dazugehörigen Verträge
- Beratung zur Vorbereitung von wettbewerblichen Verfahren für Neubauten oder große Umbauten
- Beratung zu erforderlichen Kostenermittlungen, Akquise, Beantragung sowie Abrechnung von Fördermitteln
Aufsichtsbehördliche Aufgaben des Regionalkirchenamtes im kirchlichen Bauwesen:
- baufachliche Stellungnahmen zu den kirchlichen Bauanträgen und Prüfung der Bauanzeigen aus fachlicher Sicht
- Prüfung und Freigabe von Honorarverträgen nach HOAI
- Beratung und Prüfung zum Arbeitsschutz
- Abstimmung mit den unteren oder oberen Denkmalbehörden
Fachliche Unterstützung bei der Planung von Aufgaben im Bereich Geläut/Glocken/Großuhren
Zuständigkeitsübersicht nach Kirchenbezirken:
Herr Däßler | Dresden-Mitte |
Herr Donath | Dresden-Nord |
Frau Gatter | Bautzen-Kamenz |
Herr Flache | Pirna |
Frau Seiler | Meißen-Großenhain |
Herr Hesse | Löbau-Zittau |
Herr Mader | Leisnig-Oschatz |
Herr Kreß | Leipzig (West) |
Frau Mittelsdorf | Rochlitz |
Herr Dorn | Leipziger Land |
Frau Pühn | Chemnitz |
Frau Fischer | Zwickau |
Herr Estel | Plauen |
Frau Büttner | Stollberg |
Herr Däßler (RKA Dresden) |
|
Frau Mittelsdorf (RKA Leipzig) | Glauchau |
Anträge / Formulare
- Bauantrag
über Formserver
Kurzanleitung zum Formular - Anzeige Baubeginn
über Formserver
Kurzanleitung zum Formular - Finanzierungsplan
Excel-Dokument - Finanzierungsnachweis
Excel-Dokument
Weitere Informationen:
- Kirchliche Bauordnung (KBO)
PDF-Dokument
- FAQ zur Kirchlichen Bauordnung (KBO) und zu ausführenden Vorschriften
PDF-Dokument
- Richtlinie zu Baustoffen und zur Ausstattung kirchlicher Gebäude
PDF-Dokument
- vgl. Rechtssammlung
Link-Tipp!
Eine Übersicht an Förderprogrammen finden Sie unter engagiert > Fördermitteldatenbank. Dort können Sie nach Themen filtern.
Gebäudekonzeption
Die Gebäudekonzeption verfolgt das Hauptziel, die strukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die für die Erfüllung des Verkündigungsauftrages unbedingt notwendigen Gebäude auf lange Sicht erhalten werden können.
Dort wo es möglich ist, sind alle nicht notwendigen Gebäudebaulasten abzubauen, um die kirchgemeindlichen Haushalte von unnötigen Kostenfaktoren zu entlasten. Investitionen in nicht mehr finanzierbare und für die kirchgemeindliche Arbeit nicht notwendige Gebäude sollen verhindert werden, damit diese Mittel für die unbedingt notwendigen Kernbereichsgebäude zur Verfügung stehen.
Leitfaden zur Erstellung einer kirchgemeindlichen Gebäudekonzeption
(Gebäudeleitfaden)
Gebäudekonzeption
(Muster)
Gebäudeleitfaden - Musterpräsentation
- PowerPoint-Präsentation
- PDF-Dokument
Gebäudeleitfaden-FAQ:
Häufig gestellte Fragen zum Gebäudeleitfaden (FAQ) - Stand: 22.04.2015
Im Zuge der Umsetzung des Gebäudeleitfadens sind einige neu aufgetretene Fragestellungen in den FAQ-Katalog des Gebäudeleitfadens aufgenommen worden. Es handelt sich um Klarstellungen
- zur Anwendbarkeit des Gebäudeleitfadens auf Kirchgemeindeverbände (2.5.),
- zur Rücklagenbildung mit Hilfe von Fördervereinen (4.14.),
- zum Einfluss der Sakralgebäudezuweisung auf die Rücklagenzuführung (4.24.),
- zur Listeneinordnung von Gebäuden des Fiskalvermögens ( 11.10.),
- zur Einordnung von Rüstzeitheimen (11.11.),
- zur Einholung von Sachverständigengutachten vor Grundstücksverkäufen (12.1.),
- des Verhältnisses von Kategorie-1-Kirchgebäuden und rentablem Fiskalvermögen (13.7.)
Orgelwesen
Orgelsachverständige
Die Orgelsachverständigen der EVLKS beraten und begleiten die Kirchgemeinden bei der Planung und Durchführung von Orgelbaumaßnahmen. Ihre Einbeziehung ist vor jeder Veränderung an der technischen und klanglichen Substanz sowie bei der Beantragung eines landeskirchlichen Baukostenzuschusses unerlässlich.
Sie erstellen Gutachten zum Zustand der Orgeln, Leistungsverzeichnisse über notwendige Arbeiten und Angebotsvergleiche nach erfolgter Ausschreibung durch die Kirchgemeinde. Während der Baumaßnahmen stehen sie für fachliche Fragen zur Verfügung und nehmen schließlich die Arbeiten der Orgelbaufirmen ab.
Die Orgelsachverständigen arbeiten auf Honorarbasis und werden von den Kirchgemeinden beauftragt. Die Personen können frei aus der folgenden Liste gewählt werden, es besteht keine regionale Zuständigkeit.
- Kantor i.R. Reimund Böhmig-Weißgerber, Dresden, Tel. und Fax: 0351 2093373
- Kantor Amadeus Egermann, Ebersbach-Neugersdorf, Tel.: 03586 / 7078427
- Kreuzorganist Holger Gehring, Tel. 0351/4393931, kreuzorganist@gmx.de
- Kantor Andreas Kühn, Bad Lausick, Tel.: 034345 / 52122
- Kantor i.R. Eberhard Ludwig, Leipzig, Tel.: 0341 6881099
- Kantor Joachim Ludwig, Dohna, Tel.: 03529 522927
- Kirchenmusikdirektor i.R. Bernhard Müller, Borna, Tel.: 03433 205277
- Kantor Norbert Ranft-Knopfe, Meerane, Tel.: 03764 186777
- Kirchenmusikdirektor Sandro Weigert, Dresden, Tel.: 0351 4043863
- Maria Wolfsberger, Leipzig, Mail: maria.wolfsberger@googlemail.com
Pflege-/Bauverträge für Orgeln
- Musterpflegevertrag für Orgeln
PDF-Dokument
Word-Dokument
- Orgelbauvertrag
Mustervertrag zwischen Kirchgemeinde und ausführender Firma für Neubau / Reparatur / Reinigung ... einer Orgel
PDF-Dokument (581 KB)
- Protokoll zur Orgelabnahme
PDF-Dokument (15 KB)
WORD-Dokument (25 KB)
Weitere Informationen:
- Verordnung über Pflege, Erhaltung, Schutz, Umbau, Neubau, Erwerb und Veräußerung von Orgeln und Orgelpositiven (OrgelVO)
PDF-Dokument
- vgl. Rechtssammlung
Weitere Informationen unter:
Geläute und Turmuhren
Sachverständige für Geläute und Turmuhren
Kirchenglocken sind als Musikinstrumente originäre Ausstattungsgegenstände von Kirchgebäuden. Sie brauchen Pflege und besonderen Schutz.
Für alle anstehenden fachlichen Fragen ist der Beauftragte für Geläute und Turmuhren des jeweiligen Regionalkirchenamtes erster Ansprechpartner.
Er oder ein von ihm empfohlener ehrenamtlicher Sachverständiger für Geläute und Turmuhren berät den Kirchenvorstand und erarbeitet insbesondere bei der Restaurierung historischer Glocken, größeren Reparaturen, Generalreparaturen, Glockenguss, Neu- und Umbauten, bei Veräußerung oder Außerdienstnahme eine fachliche Stellungnahme und gemeinsam mit dem Kirchenvorstand eine Konzeption.
Regionalbereich Dresden:
- Norbert Hesse
Regionalkirchenamt Dresden
Kreuzstraße 7
01067 Dresden
Tel. 0351 4923 378 - Christian Schumann (nur KBZ Freiberg)
Tel. 0351 4692 162
Regionalbereich Leipzig:
- Roy Kreß
Regionalkirchenamt Leipzig
Burgstraße 1 – 5
04109 Leipzig
Tel. 0341 14133 45
Regionalbereich Chemnitz:
- Christian Schumann
Landeskirchenamt
Lukasstraße 6
01069 Dresden
Tel. 0351 4692 162