
Arbeiten in der Landeskirche
Bereich
Mitarbeiten in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
In unserer Kirche arbeiten die unterschiedlichsten Menschen. Sie sind in Kirchgemeinden, in kirchlichen Dienststellen oder in Einrichtungen und Werken tätig. Sie alle verbindet, dass ihre Arbeit in unserer Kirche der Verkündigung des Evangeliums dient. Ganz augenscheinlich ist dies natürlich im Pfarrdienst, in der Gemeindepädagogik und in der Kirchenmusik – aber auch alle Mitarbeitenden in der Verwaltung, in den technischen Diensten, in der IT und an vielen anderen Stellen tragen dazu bei, dass unsere Kirche ihren Auftrag erfüllen kann.
Dabei gibt es sicherlich ganz verschiedene Gründe, weshalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Kirche tätig sind. Einer davon ist, dass sie ihren Glauben miteinander teilen und mit ihrer Arbeit verbinden können. Davon bestimmt ist auch das besondere Miteinander in der Dienstgemeinschaft unserer Kirche, welches eben mehr ist als nur ein Job.
Darüber hinaus können die kirchlichen Anstellungsträger – wie die Arbeitgeber in der Kirche genannt werden –ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dinge bieten, die es bei anderen Arbeitgebern kaum oder gar nicht gibt, wie etwa eine hervorragende betriebliche Altersversorgung und besondere Bildungszeiten.
Die wesentlichen Arbeitsbedingungen (z.B. Urlaub, Arbeitszeit, Gehalt) sind in der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDVO) zusammengefasst. Die KDVO ist das allgemeingültige Tarifwerk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Die Arbeitsverhältnisse - in der Kirche Dienstverhältnisse genannt - mit Arbeitnehmern – in der Kirche Dienstnehmer genannt - kommen auf dieser Basis zustande.
Dieses Tarifwerk (KDVO) und dessen Fortentwicklung wird von der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) beschlossen, der Vertreter von Dienstnehmern und Anstellungsträgern angehören.

