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Pfarrdienst in der Landeskirche

Vorbereitungsdienst (Vikariat)

Auf dem Weg in den Pfarrdienst folgt nach dem Theologiestudium das Vikariat als praktische Ausbildung. In mehreren Praxisstationen und Ausbildungskursen werden Vikarinnen und Vikare auf den Pfarrdienst vorbereitet. Die Ausbildung schließt mit der Zweiten Theologischen Prüfung ab.

Bewerbung und Aufnahme

Unsere Landeskirche bildet Vikarinnen und Vikare in einem zweieinhalb jährigen Vorbereitungsdienst aus. Die Ausbildung ist familienbewusst gestaltet.

Der Vorbereitungsdienst beginnt immer zum 1. September eines Jahres. Bewerbungsschluss für den Vorbereitungsdienst ist der 1. März eines Jahres.

Bewerbungsfähig sind Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Theologiestudium an einer staatlichen Hochschule oder landeskirchlichen Hochschule absolviert und mit der Theologischen Prüfung oder einem anderen, gleichwertigen Abschluss abgeschlossen haben. Zu den als gleichwertig eingestuften Abschlüssen zählen kirchliche Examina anderer Landeskirchen und Fakultätsexamina. Auch der Abschluss eines berufsbegleitenden Masters of Theological Studies an einer staatlichen Universität oder kirchlichen Hochschule wird anerkannt.

Wer im Sommersemester sein Examen abschließt, kann sich bereits zum 1. März des Jahres bewerben. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst erfolgt dann vorbehaltlich des bestandenen Examens.

Über die Aufnahme entscheidet das Landeskirchenamt. Die Auswahlgespräche werden von einer Auswahlkommission geführt. Sie besteht aus drei im Landeskirchenamt tätigen Personen, einer Person aus dem Pfarrdienst der Landeskirche sowie einem Kirchenmitglied, das nicht in einem Dienstverhältnis zur Landeskirche steht.

Das Auswahlverfahren wird ein Mal pro Jahr durchgeführt. Kurz nach den Auswahlgesprächen entscheidet das Landeskirchenamt auf Gundlage des Votums der Auswahlkommission über die Aufnahme.

Die Aufnahme setzt insbesondere voraus:

  • Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD
  • Theologiestudium an Theologischen Fakultät in Deutschland mit Abschluss Erste Theologische Prüfung
    • Gleichwertige Abschlüsse von einer staatlichen Universität oder kirchlichen Hochschule werden anerkannt (z. B. berufsbegleitender Master of Theological Studies).
    • Im Einzelfall kann vor Anerkennung ein Kolloquim durchgeführt werden
    • Eine Bewerbung vor Abschluss ist möglich, soweit die Prüfungszulassung vorliegt.
  • Altersgrenze: 35 Jahre
    • Ausnahmen können im Einzelfall bewilligt werden.

Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.

Die Aufnahme wird geregelt durch folgende Vorschriften:

Bitte reichen Sie für Ihre Bewerbung beim Landeskirchenamt folgende Unterlagen ein (sofern einschlägig):

  • formloser Antrag auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ausführlicher, handgeschriebener Lebenslauf
  • aktuelles Bewerbungsfoto
  • Zeugnis der Ersten Theologischen Prüfung
    • beglaubigte Kopie
    • Wird die Prüfung erst im Sommer abgeschlossen: Kopie der Prüfungszulassung
    • Zeugnisse und Zulassungen des Prüfungsamtes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens müssen nicht vorgelegt werden
  • pfarramtliches Zeugnis
  • Nachweis über die Kirchgemeindezugehörigkeit
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Geburts-, Tauf- und Konfirmationsurkunde (Kopien)
  • Heirats- und Trauurkunde (Kopien)
  • Geburts- und Taufurkunden der Kinder (Kopien)
  • Zustimmung zur Einsichtnahme in die Ausbildungs- bzw. Personalakte einer anderen Landeskirche
  • weitere Nachweise zu Abschlüssen, Qualifikationen, Kenntnissen und Fertigkeiten
  • Angabe zu vorhandenem Führerschein und PKW

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie an:

Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsen
Lukasstraße 6
01069 Dresden

oder per Mail an: antje.seidler@evlks.de

Bereich

Auswahlverfahren
2025/2

  • Bewerbungsfrist

    •  1. September 2025

  • Auswahlgespräche

    • 24. und 25. September 2025

  • Start des Vikariats

    • 1. März 2026

Bereich

Theologiestudium
Vorbereitungsdienst (Vikariat)
Probedienst

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