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28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Herbsttagung 2025

Samstag, 15. November 2025

Bericht des Landesbischofs

Nach der morgendlichen Andacht startete die Landessynode in ihren zweiten Sitzungstag, der mit dem Bericht des Landesbischofs begann.

Tobias Bilz stellte seinen Bericht in diesem Jahr unter das Thema »Auf dem Weg der Erneuerung« und unter das Bibelwort »Und der auf dem Thron saß, sprach: Siehe, ich mache alles neu!« (Offb 21, 5). Damit werde er – anders als üblich – nicht über Vergangenes berichten, sondern den Blick für die Zukunft öffnen, so Bilz. Inspiriert sei er dabei u.a. vom Zukunftsprozess »Kirche im Wandel«. Das, was dieser ganz unfertige Zwischenbericht ausgelöst habe, stimme ihn zuversichtlich. Denn insgesamt seien über 250 Rückmeldungen eingegangen.

Ausgehend von dem Bibelwort, welches auch die Jahreslosung für das Jahr 2026 ist, entfaltet Landesbischof Bilz in seinem Bericht seine Gedanken zur Erneuerung in fünf Schritten. Es gehe darum, die Notwendigkeit der Erneuerung zu erkennen, im Persönlichen wie auch in der Kirche, den christlichen Glauben als Erneuerungsbewegung zu verstehen, sich selbst in Frage stellen zu können, sich in einer Kooperationsgemeinschaft mit Gott wahrzunehmen und so zu handeln – und in Erwartung zu leben.

Zum Bericht des Landesbischofs.

Nach einer Pause erfolgte die Aussprache zum Bericht des Landesbischofs, an der sich viele Synodale rege beteiligten und einzelne Passagen des Berichtes dabei aufgriffen. Viele fühlten sich durch die Gedanken des Berichtes inspiriert und dankten dafür.


Grußwort von Kirchenpräsident Karsten Wolkenhauer

Der Kirchenpräsident Karsten Wolkenhauer von der Evangelischen Kirche Anhalts, der dieses Jahr Ende März in der Köthener St. Jakobs-Kirche in sein Leitungsamt eingeführt worden war, grüßte die sächsische Landessynode. Er sei überzeugt, dass die Anhaltinische Landeskirche von der Sächsischen Landeskirche und ihrer Synode lernen könne. In Anhalt, der kleinsten evangelischen Landeskirche mit nicht einmal mehr 24.000 Mitgliedern, aber immer noch 5 Kirchenkreisen, stünden die finanziellen Herausforderungen vor Augen. Aber auch die Landtagswahl, die im nächsten Jahr in Sachsen-Anhalt stattfindet, und die damit verbundenen Prognosen beschäftigten seine Landeskirche aktuell sehr, denn der mögliche Ausgang der Wahl hätte gravierende Folgen für die Gesellschaft, aber auch für Kirche und Diakonie in diesem Bundesland.

Er spricht in seinem Grußwort  das Wunder der Fischer vom See Genezareth an, das nicht erst beginne, als die Netze sich wider Erwarten füllen, sondern als das Wort »Fahrt hinaus ins Tiefe« seine Schrecken verloren habe.


Bericht aus dem Evangelisch-Lutherischen Missionswerk Leipzig

Pfarrerin Annette Kalettka, die Direktorin des Ev.-Luth. Missionswerk Leipzig, begann ihren Bericht vor der Landessynode mit einem Bericht einer Reise in die Partnerkirche Papua-Neuguinea. Seit 1953 ist das Leipziger Missionswerk in die Partnerschaft mit der ELC-PNG involviert. Im letzten Jahr besuchte der Bischof die sächsische Landeskirche, in diesem Jahr sind wieder zwei Freiwillige aus Papua-Neuguinea in Sachsen. Annette Kalettka würdigt die Partnerschaft der Kirchgemeinde Schneeberg mit der Church Circuit  Kol und Tabibuga und die Jugendaustauschprogramme der Kirchenbezirke Freiberg und Annaberg sowie der Gemeinschaft Moritzburger Diakoninnen und Diakone. Für alle diese Partnerschaften sei es wichtig, dass die Partnerschaftsarbeit auch durch die jüngere Generation mitgetragen würden.

Kalettka informiert die Landessynode auch über weitere Projekte, die vom Leipziger Missionswerk in Papua-Neuguinea gefördert werden und über die Zusammenarbeit mehrerer Missionswerke im gesamten Pazifischen Raum.

Im Blick auf die Partnerschaft mit der Tamilisch-Lutherischen Kirche in Tamil Nadu (Südindien) berichtete die Pfarrerin von großen Schwierigkeiten. Hier seien sowohl Geldüberweisungen als auch Visa zum Besuch nicht mehr möglich. Es werde auch gemeinsam mit anderen Missionswerken nach Möglichkeiten gesucht.

Aus Tansania überbrachte sie die traurige Nachricht, dass die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 29. Oktober in Tansania nicht friedlich verlaufen und Protesten mit massiver Polizeigewalt begegnet worden seien. Inzwischen gebe es ein Statement der lutherischen Kirche ELCT, in dem auch ein Appell an die Regierung enthalten sei, auf die Bürger in Tansania zuzugehen und auf Gewalt gegen die Bevölkerung zu verzichten. Annette Kalettka bat die Landessynode, mit ihr gemeinsam für die Menschen in Tansania zu beten.


Bericht aus den Synoden von EKD und VELKD

Die EKD- und VELKD-Synodalen Theresa Lange und Dr. Olaf Richter stellten ihren Bericht von den Synoden der EKD und VELKD unter das Motto »Nur wer sich ändert, bleibt sich treu«. Sie berichteten, dass alle Synodalen begeistert waren von der Stadt, den Gastgebern und den sächsischen Formaten, dem Eröffnungsgottesdienst und dem Empfang im Landtag. »Unsere Landeskirche«, so Dr. Olaf Richter, »hat sich ausgesprochen positiv präsentiert.« Theresa Lange berichtete, dass die neue Rahmenordnung kirchlichen Lebens, in der VELKD-Generalsynode diskutiert wurde und künftig in einem digitalen Wiki-Format veröffentlicht werden wird. Weiter gab es den Bericht des Leitenden Bischofs, Ralf Meister, sowie eine Weiterarbeit im Liturgischen Bereich an einzelnen Agenden. Der gemeinsame Thementag mit der EKD-Synode habe unter dem Thema »Kirche und Macht« gestanden. Die daraus resultierenden Beschlüsse sollen nun an unterschiedlichen Stellen weiterbearbeitet werden. Aus der Fülle der EKD-Synodenthemen ging Dr. Olaf Richter auf drei Themen ein: auf die neue Friedensdenkschrift, den Bericht der Ratsvorsitzenden und die geplante Verkleinerung der Synoden.

Bei der neuen Friedensdenkschrift könne man einen klaren Paradigmenwechsel erkennen: es werde die Debatte über einen allgemeinen verpflichtenden Dienst angesichts der neuen Wehrpflichtfrage angestoßen, es werden in Einzelfällen Waffenlieferungen zur Verteidigung bejaht, es werde auch der Besitz von Atomwaffen als Abschreckung in besonderen Situationen für notwendig gehalten. Zwar bleibe die Gewaltfreiheit auch in der neuen Denkschrift eine ethische Grundlage, aber man sehe auch, dass der Gewaltverzicht nicht in jedem Fall zum Frieden beitrage. »Auch als Totalverweigerer habe ich mich davon überzeugen lassen, dass dieser Paradigmenwechsel sinnvoll und notwendig ist«, sagt Dr. Olaf Richter. Der Bericht der Ratsvorsitzenden mit dem Appell, eine hörende, leisere Kirche zu sein, habe ihn ebenfalls sehr angesprochen und zum Nachdenken bewegt. Zur geplanten Verkleinerung der EKD-Synode berichtete er, dass hierzu kein Beschluss gefasst und der Auftrag erteilt wurde, die offenen Fragen zunächst in den Leitungsgremien nochmals intensiv zu beraten.

Berichterstattung der EKD-Synode
Berichterstattung der VELKD-Synode


Fünftes Kirchengesetz zur Änderung des Kandidatengesetzes

Der Synodale Dr. Thomas Knittel erläuterte, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Vikarinnen und Vikaren der sächsischen Landeskirche das Taufen und Einsetzen des Abendmahls ermöglicht werden soll. Neben dem Wunsch aus dem Kreis der Vikare sei die Vereinheitlichung mit den Regelungen anderer Landeskirchen, wo dies bereits möglich sei, der ausschlaggebende Punkt für den Gesetzentwurf gewesen. Zudem sei das Vikariat ja die Zeit, in der die angehenden Pfarrpersonen alle Vollzüge und Kompetenzen ihres künftigen Berufes unter Anleitung von Mentor/-innen erlernen. Dazu gehöre auch das Spenden der Sakramente. Der Theologische Ausschuss sei nicht der Meinung, dass damit die Ordination entwertet werde, betont Dr. Knittel.

In der folgenden Aussprache spielte das Thema der Ordination eine große Rolle. Die Landessynode stimmte dem Kirchengesetz in erster Lesung zu.


Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Rechtsstrukturen auf der Kirchgemeindeebene

Der Synodale Dietmar Saft brachte für den Rechtsausschuss das Kirchengesetz ein, mit dem ein Beschluss der Landessynode umgesetzt und die Teilnahme von Synodalen an Sitzungen des Kirchenvorstandes ihrer Heimatgemeinden auch in Schwesterkirchverhältnissen und Kirchgemeindebünden geregelt werden soll. Die Synode stimmte dem Kirchengesetz in erster Lesung zu.


Grußwort von Andris Kraulins aus der Lettischen Partnerkirche

Der lettische Gast überbrachte herzliche Grüße aus seiner Kirche und vom neuen Erzbischof. Er stellte fest, wie viel die beiden Kirche verbinde. In Riga sei der Dom Lazarett, Speisesaal und Aufwärmort für die dortige friedliche Revolution vor 35 Jahren gewesen. Auch dort wären die Geistlichen in der ersten Reihe der friedlichen Demonstrationen gelaufen. Und auch die heutigen Überlegungen zur Zukunft der Kirchen sei eine gemeinsame Erfahrung, die Christen in Sachsen und Lettland verbinde. Die Verantwortung für die Länder, die Demokratie, das gemeinsame Europa und die Kirche ende nicht mit einem Amt oder einer Legislatur. Sie liege bei jedem einzelnen Christen und beinhalte nicht nur eine Institution, sondern Gottes Wirklichkeit und Wunder in der Welt.

KR Pfarrer Andris Kraulins aus Riga ist als Assistent des Erzbischofs in der Ev. Lutherischen Kirche Lettlands für Internationale Beziehungen zuständig. Die ELKL hat in dem baltischen Land 280 Gemeinden mit über 40.000 aktiven Gemeindegliedern. In diesem Jahr wurde in Nachfolge von Erzbischof Janis Vanags am 30. August Rinalds Grants im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes im Dom zu Riga feierlich eingeführt.


Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetz zur Anwendung des Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013

Der Synodale Christoph Apitz brachte den Gesetzentwurf ein, mit welchem neue Regelungen für die Arbeit den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GAMAV) eingeführt werden sollen. Dabei geht es insbesondere um Regelungen zur Freistellung der Mitglieder des Gesamtausschusses und die damit verbundene Kostenerstattung für die Dienstgeber der Mitglieder. Hier ist künftig die Freistellung des/der Vorsitzenden des GAMAV in einem Umfang von 0,7 VzÄ geplant. In der ersten Beratung stimmte die Landessynode dem Kirchengesetz zu.


Haushalt 2026

Als Vorsitzender des Finanzausschusses brachte der Synodale Till Vosberg den Haushalt für das Jahr 2026 ein. Damit verbunden ist traditionell eine Vorstellung der Gemeindegliederentwicklung und der finanziellen Situation der Landeskirche. Die aktuelle Zahl der Gemeindeglieder lag laut Vosberg am 31. Dezember 2024 bei 575.504 Gemeindegliedern.

Nach wie vor seien die Kirchensteuereinnahmen relativ stabil, jedoch würden die Einnahmen aus dem EKD-Finanzausgleich in den kommenden Jahren sukzessive sinken und im Jahr 2036 die Hälfte des heutigen Betrages beziffern.

Für 2026 sei ein Haushalt mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. Euro geplant. Nach wie vor seien die Kirchensteuereinnahmen von 136,1 Mio (brutto) der größte Teil der Einnahmen. Aus dem EKD-Finanzausgleich kämen 48,3 Mio und aus den Staatsleistungen 29,7 Mio Euro.

Vosberg erläuterte weiter, dass sich der Kostenanstieg im Bereich der Personalkosten auch Auswirkungen auf die aktuelle und künftige Haushaltplanung habe. Die aktuell geplanten Einsparungen beträfen zunächst vor allem das kirchliche Bauwesen. Es gäbe jedoch auch in weiteren Bereichen Einsparungen, so u.a. auch bei der Kirchenzeitung »DER SONNTAG«. Hier sei ein entsprechendes Sparkonzept in der Kirchenleitung beraten und im Haushalt auch entsprechend umgesetzt worden.

Nach der Beratung der Einzelpläne wurde der Haushaltplan und das Haushaltgesetz 2026 ohne Gegenstimmen in erster Lesung beschlossen.


Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Einführung der neu bearbeiteten Ausgabe des Ersten Teilbandes des Vierten Bandes der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden »Berufung – Einführung – Verabschiedung« und der Kirchgemeindeordnung

In dem Artikelgesetz gehe es um die Kirchenvorstände und die Menschen, die dieses wichtige Amt ausüben, die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, so führte der Synodale Dr. Jochen Kinder in das Gesetz ein. Die Landeskirche brauche in den Kirchenvorständen Menschen, die sich vor Ort für ihre Kirche und die vielfältigen Aufgaben in den Kirchgemeinden einsetzen möchten. Sie brauche auch ein breites Spektrum ganz unterschiedlicher Menschen – Frauen und Männer, Ältere und Jüngere, erfahrene und neue Personen, die sowohl etwas bewegen als auch etwas bewahren wollen. Er sei zuversichtlich, dass die Neubildung der Kirchenvorstände im kommenden Jahr gut gelingen werde und sich ausreichend viele Menschen zur Wahl stellen werden. Die ersten Vorbereitungen für die Wahlen hätten bereits begonnen. Die Landessynode habe nun die Aufgabe, auf dieser Tagung noch einmal auf das zu schauen, was diese Aufgabe und die Menschen, die sie wahrnehmen, auszeichnen soll. In dem vorliegenden Artikelgesetz liege eine positive Vergewisserung von Amt und Dienst im Kirchenvorstand vor – sowohl durch eine Ergänzung des Gelöbnistextes als auch eine Erweiterung und Präzisierung der Kirchgemeindeordnung. Im Namen des Rechtsausschusses dankte Dr. Kinder dem Landeskirchenamt ausdrücklich für diese kluge und ausgewogene Formulierung.

In seiner Einbringung ging er danach auf den zweiten Teil der Vorlage ein, in der Regelungen vorgeschlagen werden, wie mit Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern bzw. Kandidatinnen und Kandidaten umgegangen werden soll, die den oben benannten Kriterien zuwiderhandeln und sich z.B. menschenfeindlich oder herabwürdigend öffentlich äußern. In einem solchen konkreten Fall werde ein Mechanismus beschrieben, der ausgehend von Gesprächen und unter Beteiligung verschiedener Personen auch eine Enthebung vom Amt oder Nichtzulassung zur Wahl ermögliche. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen seien der Versuch, in Einzelfällen für den Kirchenvorstand eine Handlungsfähigkeit zu schaffen, die es vorher nicht gegeben habe. Dr. Kinder betonte, dass es nicht um eine Gesinnungsprüfung gehe, sondern die Regelung nur dann greife, wenn tatsächlich nachprüfbare Tatsachen vorlägen.

Der Einbringung folgte eine intensive Aussprache im Plenum. EIn Änderungsantrag zum Wortlaut des Gelöbnisses wurde mit 42 Gegenstimmen abgelehnt, ein weiterer Änderungsantrag zur Streichung der Nummer 2 in Artikel 2 mit 44 Gegenstimmen abgelehnt. Im Ergebnis einer intensiven und langen Debatte wurde den drei Artikeln des Kirchengesetzes in der ersten Lesung mehrheitlich zugestimmt. 


Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode

Am späten Abend diskutierte die Landessynode noch über den vorliegenden Vorschlag des Präsidiums zu einer veränderten Geschäftsordnung der Landessynode. Damit schlug das Präsidium die Zusammenlegung des Rechtsausschsses mit einem bisher noch nicht ständigen Verfassungsausschuss zu einem Verfassungs- und Rechtsausschuss für die Gegenstände der Kirchengesetzgebung sowie die Zusammenlegung des sozialethischen Ausschusses mit dem Diakonie-Ausschuss  zu einem Ausschuss für Fragen des diakonischen Auftrags und der gesellschaftlichen Verantwortung der Kirche vorgeschlagen. Weiter schlug das Präsidium in seinem Entwurf vor, die Zahl der Ausschussmitglieder klarer zu regeln. Demnach soll der Wahlprüfungsausschuss und der Prüfungsausschuss aus fünf Mitgliedern, die übrigen Ausschüsse aus mindestens zehn und höchstens fünfzehn Mitgliedern bestehen. Darüber hinaus finden sich im Vorschlag des Präsidiums vor allem Änderungen, die die dauerhafte Nutzung des digitalen Tagungskonferenzsystems ermöglichen. 

Vor allem über die Einrichtung eines Rechts- und Verfassungsausschusses wurde intensiv diskutiert. Um 22 Uhr waren alle Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen und damit die Grundlage geschaffen, dass die neue Geschäftsordnung am 1. Juni 2026 in Kraft treten kann. 

 

Impressionen der Synodaltagung

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