28. Landessynode - Herbsttagung 2025
Freitag, 14. November 2025
Arbeit in den Ausschüssen und Gottesdienst
Nach dem die 80 Mitglieder der 28. Landessynode den Freitag in Ausschüssen gearbeitet hatten, kamen sie am Abend zum Eröffnungsgottesdienst im Kirchraum der Dreikönigskirche zusammen. Dieser Festgottesdienst war dem gemeinsamen Gedenken an 35 Jahre Landessynode im Haus der Kirche und an ihre erste Tagung im Herbst 1990 gewidmet. Dazu waren neben den Landessynodalen der 23. Landessynode auch der Landtagspräsident und die ehemaligen Mitglieder des 1. Sächsischen Landtags eingeladen, die von 1990 bis 1993 ebenfalls im Haus der Kirche tagten. Die Predigt hielt Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel.
In seinem Grußwort betonte der Präsident des Sächsischen Landtags, Alexander Dierks, dass dem 1. Sächsischen Landtag die Ereignisse von 1989/90 vorausgingen. Dort seien die Kirchen Zufluchtsorte für Menschen und Lernorte für Demokratie gewesen. „Menschen der Kirche haben auch dafür gesorgt, dass die Friedliche Revolution damals auch friedlich blieb“, würdigte er. Viele, die sich damals aus diesen kirchlichen Räumen kannten, hätten sich dann in unterschiedlichen Fraktionen des 1. Sächsischen Landtages wiedergetroffen. Dass der 1. Sächsische Landtag in den ersten Jahren unter einem Kirchendach tagte, sei ein weiteres Zeichen dafür, wie eng die Geschichte der Demokratie in Sachsen mit der sächsischen Landeskirche verbunden sei.
Jede neue Legislatur des Landtages beginne auch heute noch mit einem Gottesdienst und alle Mitglieder hätten die Möglichkeit, ihren Eid mit der Formel „Ja, mit Gottes Hilfe“ zu bestätigen. „Es braucht in jeder Gesellschaft Hoffnung und Vertrauen – in eine positive Zukunft, in Menschen und Entscheidungsträger und in die eigene Wirksamkeit“, betont der Landtagspräsident. Alexander Dierks schloss seine Rede mit den Worten: „Es zeichnet Demokratinnen und Demokraten aus, dass sie von der Begrenztheit und Wertegebundenheit ihrer Entscheidungen wissen.“
Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel predigte zum Text für den Buß- und Bettag. Er stellte fest, dann man sich nicht selbst entschuldigen könne, sondern lediglich einen Menschen um Entschuldigung bitten. Als Kirche sei man schuldig geworden an Menschen, die in kirchlichen Räumen Missbrauch erfahren hätten. Auch hier gelte: „Wir können uns bei ihnen nicht entschuldigen, nur um Entschuldigung bitten“, so Dr. Daniel.
Im Haus der Kirche, wo die Landessynode zweimal im Jahr tagt, seien Meinungsverschiedenheiten nicht selten. Auch da tue es gut, andere Meinungen zu hören und sich zu fragen, ob vielleicht auch der oder die andere Recht haben könnte. Zeiten von Entscheidungen, wie es Synodaltagungen sind, seien gleichzeitig auch Bedenkzeiten. Deshalb sei es von Bedeutung, dass die Herbsttagung der Landessynode immer vor dem Buß- und Bettag stattfinde. Sie werde mit einem Gottesdienst begonnen und fortgesetzt im Saal des Hauses der Kirche, wo die Entscheidungen im Angesicht des verwundeten Christus getroffen würden. Auch der 1. Sächsische Landtag habe vor diesem Bild getagt – „im Angesicht eines Gottes, der das Leiden kennt und den Schmerz mit uns teilt“. Im Sitzungssaal seien deshalb die Themen Gerechtigkeit und Frieden vor Augen gewesen. Davon spreche bis heute der Wortlaut der Präambel der Sächsischen Verfassung.
Eröffnung der Sitzung und Rechnungslegung 2024
Nach der Eröffnung der ersten öffentlichen Sitzung und einem Beschluss zur Geschäftsordnung im Blick auf die Nutzung der digitalen Tagungs- und Abstimmungssoftware ging es um die Rechnungslegung für das Haushaltjahr 2024. Die Synodale Barbara Pfeiffer stellte der Landessynode anhand einiger Zahlen und Grafiken das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie einige Besonderheiten und Entwicklungen vor.
So lag das Rechnungsergebnis des Haushaltjahres mit 268 Mill. € um 14 Mill.€ über dem Haushaltplanansatz. Der EKD-Finanzausgleich betrug dabei bereits 217.000 € weniger als im Vorjahr. Dagegen lagen die Einnahmen aus Kirchensteuern um 3 Mill. € über dem geplanten Betrag.
Bei den Personalkosten konnten 1,5 Mill. € eingespart werden, trotzdem die Personalausgaben durch Lohnabschlüsse stark gestiegen sind.
Der Rücklage konnten 4,8 Mill. € zugeführt werden.
Im Ergebnis stimmte die Landessynode einstimmig der Drucksache des Rechnungsprüfungsausschusses zu und erteilte damit der kassenführenden Stelle des Landeskirchenamtes Entlastung.