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28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Herbsttagung 2025

Montag, 17. November 2025

Vorstellung der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission Sachsen (URAK)

Nach der Andacht im Kirchsaal kamen die Synodalen zu ihrer vierten öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand die Vorstellung der Arbeit der 2025 gegründeten Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission Sachsen (URAK). Die Vorsitzende der URAK  Sachsen, Prof. Dr. Glaesmer, stellte den Mitgliedern der Landessynode ausgehend vom Auftrag die konkreten Aufgaben der Kommission vor. Da gehe es zum einen zunächst um das quantitative Erfassen der Fälle sexualisierter Gewalt, aber auch die qualitative Erforschung von strukturellen Bedingungen und Hintergründen.

Sie stellte den Synodalen die Mitglieder der URAK vor, zu denen auch zwei Betroffenenvertreter sowie drei unabhängige Expertinnen und Experten gehören. Als Vertreter der Diakonie Sachsen ist OKR Dietrich Bauer, als Vertreterin der Landeskirche OKRin Antonia Ellke in der Kommission als Mitglieder vertreten. Zur Pressemeldung »Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission von sexualisierter Gewalt nimmt in Sachsen die Arbeit auf«.
Für die Arbeit der URAK werde aktuell eine Webseite erarbeitet.

Die beiden ersten Vorhaben der URAK würden die Errichtung eines Zeitzeugenportals und die Initiierung von vertraulichen Anhörungen von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie (in Sachsen).

Dies sei notwendig, da die Betroffenenvertretung in Sachsen fast ausschließlich aus Betroffenen des Missbrauchs durch Kurt Ströer bestehe und es wichtig sei, die Perspektive auf weitere Strukturen und Fälle zu weiten. Ein weiteres Vorhaben sei die Beratung mit dem Forscher, welcher die sächsischen Fälle der FORUM-Studie bearbeitet hatte. Auch der Kontakt zu den Archiven der Landeskirche, der Diakonie und ihrer Einrichtungen, die Aufstellung eines Kriterienkatalogs zur Sichtung der Akten und die konkrete Arbeit mit den Akten seien in den nächsten Monaten geplant.


Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der EKD

Die Synodale Johanna Fabel brachte für den Bildungs- und Erziehungsausschuss einen Antrag zur Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der EKD ein. Mit dem Antrag soll das Landeskirchenamt gebeten werden, bis zur Tagung der 28. Landessynode im März 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt vom 21. März 2025 für die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens umsetzt. Johanna Fabel erläuterte, dass die kurze zeitliche Frist notwendig sei, damit die Richtlinie möglichst zeitnah auch in Sachsen umgesetzt werden könnte. Mit ihr würde das Ziel verfolgt, EKD-weit einheitliche Bedingungen und Leistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt zu gewährleisten. Mit dem Antrag solle nicht über die Inhalte der Anerkennungsrichtlinie diskutiert werden, sondern vielmehr das Verfahren der Umsetzung angestoßen werden, so Fabel.

Die Synode stimmte dem Antrag einstimmig zu.


Zweite Lesung von Kirchengesetzen

Am Montagvormittag beschloss die Landessynode den Haushaltplan und das Haushaltgesetz für das Jahr 2026 in zweiter Lesung.

Ebenso wurde das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Rechtsstrukturen auf der Kirchgemeindeebene in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Danach beschloss die Landessynode auch das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchgesetzes zur Anwendung des Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013 und das Kirchengesetz zur Änderung des Kandidatengesetzes in zweiter Lesung.

In der zweiten Beratung des zweiten Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Einführung der neu bearbeiteten Ausgabe des Ersten Teilbandes des Vierten Bandes der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden »Berufung – Einführung – Verabschiedung« und der Kirchgemeindeordnung stimmte die Landessynode dem Artikel 1 mehrheitlich zu. Damit wurde das Gelöbnis für Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher im Wortlaut ergänzt.

Es lautet künftig:

»Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.« 

Für den Artikel 2, der eine Änderung der Kirchgemeindeordnung zum Inhalt hat, lag ein Änderungsantrag der Synodalen Pfeiffer vor. Mit ihrem Antrag schlägt die Synodale die Streichung des Punktes 4 vor. In diesem Punkt soll ein Verfahren geregelt werden, mit dem ein Gemeindeglied im Falle, dass die Person gegenüber anderen Menschen feindlich und grob rücksichtslos ist und das Reden oder Handeln den Erwartungen an eine pflichtgemäße Amtsausübung als Kirchenvorsteher widerspricht, nach einer geregelten Prüfung und Gesprächen mit dem Betreffenden im Einzelfall von der Wahl zum Kirchenvorstand ausgeschlossen werden kann. In der Aussprache zu diesem Änderungsantrag debattierten die Synodalen über die Begründung für den Streichungsvorschlag, die argumentiert, dass der § 13 der Kirchenvorstandsbildungsordnung mit den dort benannten Kriterien für den Wahlausschluss ausreichend sei. Die Befürwortenden des Gesetzentwurfes argumentieren dagegen, dass die Kirche gerade für ihre Leitungsämter klare Regelungen brauche, die eine Resilienz gegenüber extremistischen Strömungen stärken. Die vorgeschlagene Regelung beinhalte ausführliche Gespräche und sorgfältige Prüfungen, die kein Ergebnis vorwegnehmen, sondern alle Beteiligten zu Wort kommen ließen, ganz nach biblischem Vorbild.

Der Änderungsantrag wurde mit 36 Gegenstimmen (bei 34 Ja-Stimmen) abgelehnt. Der gesamte Artikel 2 wurde in zweiter Lesung mit 42 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen beschlossen. Auch der Artikel 3 wurde zugestimmt (58 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen).

Das gesamte Kirchengesetz wurde mit 45 Ja-Stimmen (und 25 Nein-Stimmen) in zweiter Lesung beschlossen.


Kirchenaustritt und Abendmahlsgemeinschaft

Für den Theologischen Ausschuss brachte der Synodale Dr. Thomas Knittel einen Antrag ein, der eine Eingabe zum Thema Kirchenaustritt und Abendmahlsgemeinschaft zum Thema hatte. Der Ausschuss beantragt, die Eingabe zurückzuweisen. Abgesehen von seelsorgerlichen Einzelfällen, die in der Verantwortung jeder Pfarrerin und jedes Pfarrers lägen, möchte der Ausschuss damit die geltende Regelung bestätigen. Diese verweist auf die grundsätzlich geltende Verbindung von Kirchenzugehörigkeit und Abendmahlsgemeinschaft. Darin eingeschlossen sei selbstverständlich die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft mit anderen Kirchen.


Antrag Rechtsausschuss

Stellvertretend für den Rechtsausschuss stellte dessen Vorsitzender, Alexander Franke, den Antrag vor, mit welchem alle die Verfassung betreffenden Fragen und Eingaben der neuen Landessynode übergeben werden sollen. Dazu gehöre sowohl die Frage der Gleichberechtigung, die Fragen der Synodalwahlordnung (Anzahl, Zusammensetzung, Verhältnis Ordinierte-Laien, Wahlberechtigung, Berufung), das Verhältnis zu den Jüdischen Geschwistern und weitere Themen, die die Verfassung berühren. Die Landessynode stimmte dem Antrag zu.


Imagekampagne für die ehrenamtliche Seelsorge in Kliniken

Aus dem Diakonieausschuss stellte die Synodale Hiltrud Anacker einen Antrag vor, mit dem das Landeskirchenamt gebeten werden soll, eine öffentlichkeitswirksame Imagekampagne für die ehrenamtlichen seelsorgerischen Arbeiten unserer Landeskirche zu initiieren. Im Rahmen der Aussprache wurde der Antrag präzisiert, dass in der Kampagne die ehrenamtliche Unterstützung der seelsorgerischen Arbeiten in den Kliniken im Fokus stehen sollte. Dem Antrag stimmte die Landessynode einstimmig zu.


Begleitstruktur für M25-Stellen

Für den Gemeindeaufbau- und Missionsausschuss brachte dessen Vorsitzender, der Synodale Jörg Hänel, einen Antrag ein, mit dem das Landeskirchenamt gebeten werden soll, die bisherige Begleitung sowie die interne und externe Vernetzung der M25-Stellen zu verstetigen. Dem stimmte die Landessynode zu. Bezüglich der Aufgaben und des erforderlichen Umfangs wird dabei auf die Drucksache 157 der 27. Landessynode verwiesen. Diese Vernetzungs- und Unterstützungsarbeit soll das Programm „Kirche, die weiter geht“ fortführen. Geprüft werden soll dabei die strukturelle Anbindung und die Gewährleistung der notwendigen Qualität der Begleitung, um eine hohe Wirksamkeit zu ermöglichen.


Fortführung der Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes

Am Nachmittag setzte die Landessynode die Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes vom Vortag fort. Die Synodalen stellten zahlreiche Fragen zu den Themenbereichen Personal, Finanzen, Digitalisierung, Gebäude, Klimaschutz und Friedhofswesen. Vertreterinnen und Vertreter des Landeskirchenamtes beantworteten diese Fragen und erläuterten Hintergründe.


Bericht aus dem Bildungs- und Erziehungsausschuss

Der Vorsitzende des Bildungs- und Erziehungsausschuss, Steffen Göpfert, berichtet der Landessynode, dass der Ausschuss bedauernd zur Kenntnis genommen habe, dass die Bitte aus der Drucksache 246 (Frühjahr 2024) die Anstellungmöglichkeit studentischer Hilfskräfte wurden ausführliche benannt, jedoch wurden keinen neuen Möglichkeiten aufgezeigt. 


Schlusswort der Synodalpräsidentin

In ihrem Schlusswort erinnerte Bettina Westfeld an das Losungswort zur Einsegnung der Mitglieder der 28. Landessynode, welches lautete »Ich habe den Herrn allzeit vor Augen.« Dieses Losungswort habe man im Wandbild von Werner Juza im Festsaal des Hauses der Kirche bildlich vor Augen. Sie erinnerte an den Beginn der Legislatur, der von Corona überschattet war und die Herbsttagung im November 2020, die nur wenige Stunden vor Beginn abgesagt werden musste. Sie erinnerte an die digitale Synodaltagung und die Themen der weiteren Tagungen der Legislatur. Diese eigentlich letzte Tagung der 28. Landessynode wird nun nicht die letzte Tagung sein, sondern die Synodalen kämen Anfang März nun noch einmal zusammen, um sich mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Kirche im Wandel“ zu beschäftigen. Dennoch dankte sie bereits jetzt allen Mitgliedern der Landessynode, Vertreterinnen und Vertretern des Landeskirchenamtes und Mitarbeitenden im Haus der Kirche für die gute Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in den letzten sechs Jahren.

Dr. Jochen Kinder sprach zum Abschluss Segensworte aus dem Lied: »Geh unter der Gnade. Geh mit Gottes Segen. Geh in seinem Frieden, was auch immer du tust.«

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