28. Landessynode - Herbsttagung 2024
Sonntag, 17. November 2024
„Sofa Gottesdienst“ in der Dreikönigskirche
Zu Beginn des dritten Sitzungstages am 17. November besuchten die Mitglieder der Landessynode den Sonntagsgottesdienst der Dreikönigsgemeinde im Haus der Kirche. Der vor zwei Jahren ins Leben gerufene „Sofa Gottesdienst“ soll perspektivisch einmal monatlich ein besonderes Format zur Ansprache unterschiedlicher Altersgruppen sein. Ursprünglich erwuchs er aus Jugendgottesdiensten, deren Zielgruppe erweitert werden sollte. Weiterhin musikalisch gestaltet wird der Gottesdienst durch die Band „Patmos“, in dem ein Sofa im zentralen Blickbereich der Besucher steht.
Der Gottesdienst unter der musikalischen Leitung von Susanne Schillack sowie Pfarrerin Leen Fritz stand unter dem Thema Schuld und Vergebung und wurde durch ein Anspiel von Jugendlichen eröffnet. Kurzfristig zugesagt hatte Landesbischof Tobias Bilz für ein Interview auf dem Sofa, wo die Notwendigkeit und die Möglichkeiten von Vergebung angesprochen wurden. Schuld sei wie ein Loch, in dem man sitze und auf eine Leiter warte, sagte Bilz. Es gebe verschiedene Wege, Schuld zu erkennen, was bereits zur Befreiung führe, wenn sie denn benannt und ausgesprochen würde. Die Gottesdienstbesucher hatten verschiedenen Möglichkeiten mittels Zettel, Gespräche in den Seitenschiffen oder durch Steine und Kerze ihre Anliegen vorzutragen.
Verleihung Evangelischer Medienpreis
Nach dem Mittag fand im Rahmen der Tagung der Landessynode die feierliche Verleihung des Evangelischen Medienpreises durch den Ev. Medienverband in Sachsen e.V (EMV) statt. Der EMV hatte in diesem Jahr nach den kreativsten christlichen Inhalten in den sozialen Netzwerken gesucht, die von Personen aus sächsischen Kirchgemeinden, kirchlichen Einrichtungen oder Werken der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens erstellt wurden.
Zur Preisverleihung wurden die Top Ten der Bewerbungen in einem Film kurz vorgestellt und die drei ersten Preise mit einer Laudatio und einem Preis gewürdigt. Den dritten Preis gewann die Gemeinde- und Religionspädagogin Anne Ebers mit ihrem Instagram-Account @minigottentdecker. Der zweite Preis ging an den Instagram-Account @theoversity, welcher von Theologiestudierenden aus Leipzig betrieben wird, die sich für mehr Diversität im Theologiestudium einsetzen. Der erste Preis ging an den Instagram-Account der Evangelischen Jugend Bautzen-Kamenz @ejabautzenkamenz. Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz würdigte die professionelle, engagierte und vielfältige Weise, in der die Jugendlichen diesen Account zu einem Aushängeschild der Evangelischen Jugend ihrer Region machten und andere Jugendliche damit zum Mitmachen einladen würden.
Mit einem Sonderpreis wurde der Fotograf Steffen Giersch für sein Lebenswerk geehrt. In ihrer Laudatio würdigte Mira Körlin die authentische und fröhliche Art, mit der Steffen Giersch über viele Jahrzehnte das kirchliche Leben fotografisch begleitet habe.
Steffen Gierschwar über Jahrzehnte ein treuer Begleiter nicht nur bei allen relevanten landeskirchlichen Ereignissen und Veranstaltungen, sondern auch ein einfühlsamer Beobachter und Gesprächspartner in der Fotorecherche vor Ort in Kirchgemeinden und Einrichtungen der Landeskirche, der Diakonie und im gesellschaftlichen Kontext. Der Umfang von analogen Fotos (Papierabzügen) aus der Zeit vor und nach der Friedlichen Revolution sind eine wichtige historische Quelle, die durch spätere Digitalaufnahmen im Umfang von über 122.000 Digitalisaten eine Erweiterung erfuhr. Er hatte die Lust, die Neugierde und das Engagement, gerade an den Bruchstücken und Widersprüchen gesellschaftlicher Erscheinungen zu arbeiten. Mit der Motivsuche machte er übersehene Menschen sichtbar und rückte sie ins Zentrum. In seinen Fotos sprechen sie zum Betrachter, ohne sich wortreich erklären zu müssen. Gesellschaftliche Umbrüche boten und bieten ihm als Fotografen Möglichkeiten der Dokumentation aus einem Blickwinkel, der Randzonen allen Wandels ausleuchtet und sie festhält. In Buch, Ausstellungs- und Präsentationsvorhaben behauptete er seinen Platz als erfahrener Mittler zwischen der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit und ihrer Publizistik und trug maßgeblich zum Gelingen zahlreicher Projekte bei. Durch seine langjährige Fotorecherche und Dokumentation wurde Steffen Giersch selbst zum wichtigen Zeitzeugen einer Epoche der Veränderungen. Sein bisheriges Gesamtwerk stellt einen einzigartigen Schatz dar, der nicht nur unter dem Gesichtspunkt einer Privatsammlung, sondern als ein allgemein und öffentlich zugängliches Erbe einzuordnen ist.
Die Kirchenjournalistin Maxi Konang fragte den Journalisten Uwe Vetterick, was er sich vorstellen würde, was Jesus heute posten würde. Er antwortete, dass er sich vorstellen könnte, dass er heute seine Gleichnisse als Reel auf Instagram posten würde, denn die seien genau so prägnant und kurz und auf den Punkt, dass sie viele Menschen berühren würden. Bei Social Media sei es wichtig, dran zu bleiben, einfach reinzugehen und auszuprobieren. So viel könne man da nicht falsch machen. Wichtig sei, Menschen dort Aufmerksamkeit und Zeit zu schenken.
Um 14:30 Uhr wurde die synodale Arbeit fortgesetzt. Vizepräsident Dr. Christoph Herbst erläuterte die Tagesordnung sowie das Verfahren zu verschiedenen Anträgen und Drucksachen.
Impressionen des Evangelischen Medienpreises
Bereich
Berichte Gesamtsynode VELKD/EKD
Theresa Lange und Falk Klemm gaben der Landessynode Eindrücke von der Gesamtsynode der VELKD und der EKD in Würzburg wider. Falk Klemm berichtete vom Catholica-Bericht und den Entwicklungen in der katholischen Kirche. Theresa Lange erläuterte den Synodalen, was innerhalb der EKD zum Schwerpunkt „Migration, Asyl und Menschenrechte“ beschlossen worden sei und welche Fragen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt beraten wurden. Der in diesem Zusammenhang beschlossene Maßnahmenplan müsse nun auch in den Gliedkirchen beraten werden. Beide Synoden seien neben der inhaltlichen Arbeit von Wahlen geprägt gewesen. So sei Landesbischof Ralf Meister als Leitender Bischof der VELKD wiedergewählt worden. Die EKD-Synode wählte drei neue Personen in den Rat der EKD und Bischöfin Kirsten Fehrs zur Vorsitzenden des Rates. Der sächsische Landesbischof Tobias Bilz wurde mit großer Mehrheit zum stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt. 2025 werde die VELKD/EKD-Synode in Dresden zum Schwerpunkt „Kirche und Macht“ stattfinden.
Bericht von der Vollversammlung der Gemeinschaft Ev. Kirchen in Europa (GEKE) in Sibiu
Pfarrer Dr. Mario Fischer, Generalsekretär der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) in Wien, war zu Gast in Dresden und berichtete der Landessynode von der Vollversammlung der GEKE, die vom 27. August bis 2. September 2024 in Sibiu/Hermannstadt (Rumänien) stattgefunden hatte. Die GEKE-Vollversammlung ist das oberste Organ der GEKE und tritt in der Regel alle sechs Jahre zusammen. In diesem Jahr stand die Vollversammlung unter dem Thema „Im Lichte Christi - Zur Hoffnung berufen“. Dr. Mario Fischer erläuterte, dass die Hälfte der 40 Millionen Evangelischen Christen der GEKE-Kirchen in Deutschland leben. Dies mache deutlich, wie klein Evangelische Kirchen in vielen anderen Ländern seien. Der Austausch zwischen diesen Kirchen, die zuallermeist in einer Minderheitensituation seien, das Gespräch über den Umgang mit den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und das gemeinsame Suchen nach den Hoffnungsperspektiven sei das Thema der Vollversammlung gewesen. Pfarrer Dr. Fischer erläuterte weiter, zu welchen (auch heiklen und strittigen) Themen sich die Delegierten dort ausgetauscht haben und welche Papiere dazu verabschiedet wurden. Ein besonderer Moment sei es gewesen, als Kirchenleitungen aus Russland und der Ukraine nebeneinander auf einem Podium saßen, aufeinander gehört und zum Schluss miteinander gebetet haben.
Das Thema Migration sei in vielen Mitgliedskirchen ein sehr wichtigtes – für osteuropäische Kirchen bedeute Migration der Verlust von Mitgliedern, die weggehen. Für andere bedeute es Öffung - die größte evangelische Kirche in Frankreich sei inzwischen die Madagassische Kirche, in Gesamt-Europa sei es die Evangelische Kirche aus Ghana. Dies seien Entwicklungen, die wahrgenommen werden müssten. Im Interreligiösen Dialog sei es möglicherweise eine wichtige Rolle der Christen, zwischen Juden und Muslimen zu vermitteln. So gebe es eine Vielzahl an Themen, die auch in Zukunft wichtig sein werden! Pfarrer Dr. FIscher dankte der sächsischen Landeskirche für die Mitarbeit in der GEKE und wünschte sich, dass die Brücken bestehen bleiben und weiter ausgebaut werden.
Die GEKEist eine gottesdienstliche Gemeinschaft. Die Kirchen feiern gemeinsam Gottesdienste und das Abendmahl; sie erkennen gegenseitig ihre Taufe und Ordination an. Viele ihrer Mitglieder sind Minderheitskirchen, die ihre Aufgabe unter manchmal schwierigen Bedingungen wahrnehmen. In einem sich wandelnden Europa stärkt und bündelt die GEKE die Stimme der Protestanten gegenüber den politischen Institutionen in Europa. Ihr gehören 96 lutherische, methodistische, reformierte und vereinte Kirchen aus über 30 Ländern Europas und Südamerikas an. Somit vertritt sie insgesamt rund 50 Millionen Protestanten. Die GEKE existiert dank der Leuenberger Konkordie von 1973: Kirchen dürfen unterschiedlich sein, weil sie sich auf das Evangelium als gemeinsame Basis berufen.
Nominierung für Ausschüsse und den Diakonischen Rat
Auf Antrag des Nominierungsausschusses nominierte die Landessynode den neuen Synodalen Michael Schmidt für die Mitarbeit im Sozial-Ethischen Ausschuss und wählte diesen dann einstimmig.
Für die Mitarbeit im Diakonischen Rat nominierte die Landessynode die Synodale Gerlinde Franke und wählte sie anschließend einstimmig.
Für die Wahl in den Ältestenrates nominierte die Landessynode Dietrich Bauer und Hendrik Müller und für die Wahl eines stellvertretenden synodalen Mitgliedes der Kirchenleitung Katrin Spenke und Alexander Franke.
Erste Beratung Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Für den Rechtsausschuss brachte der Vorsitzende, Alexander Franke, den Gesetzentwurf zur Änderung der sächsischen Kirchenverfassung ein. Mit ihm wird vorgeschlagen die sächsische Kirchenverfassung im § 3 Absatz 2 um einen Satz zu ergänzen, der lautet: „Die Landeskirche tritt für ein von Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe bestimmtes Zusammenleben ein.“
Alexander Franke ging auf die theologischen und juristischen Gründe ein, die für das Einfügen eines solchen Satzes sprechen. So leite sich nach christlichem Verständnis die unverlierbare Würde und Bestimmung eines jeden Menschen aus der Gottesebenbildlichkeit ab. Auch das Grundgesetz beinhalte diese grundsätzlichen Feststellungen zur Würde eines jeden Menschen und zur gleichberechtigten Teilhabe. Viele Landeskirchen hätten bereits diese oder ähnliche Formulierungen in ihren Verfassungen verankert und die sächsische Landeskirche befände sich damit in guter Gemeinschaft.
In der anschließenden Aussprache brachten einige Synodale Beispiele aus ihrem eigenen Erleben zur Sprache, mit denen sie verdeutlichten, warum ein solcher Satz in der Verfassung wichtig und notwendig sei. Andere Synodale sprachen sich gegen die Aufnahme des Satzes aus, weil sie ihn nicht als geistlich, sondern als politisch und weltanschaulich motiviert verstanden. Sie argumentierten, die Begriffe „Gleichberechtigung“ und „gleichberechtigte Teilhabe“ seien Containerbegriffe, die nicht biblisch begründet und zu offen seien. Sie plädierten dafür, die gleichberechtigte Teilhabe in konkreten Fällen zu regeln bzw. gingen davon aus, dass dies bereits erfolgt sei. DIe Verfassung beinhalte bisher keine Verfassungsziele und dies sollte nun nicht an einer Stelle eingeführt werden, argumentierten sie. Mitglieder des Rechtsausschusses stellten daraufhin klar, dass der Rechtsausschuss der Meinung sei, dass mit dieser Formulierung keine Verfassungsziele eingeführt, sondern vielmehr die bereits bestehenden Grundaussagen nochmals unterstrichen würden. Dr. Kinder erinnerte die Landessynode daran, dass alle 80 Synodalen wohl in der Kirche eher zu den Privilegierten gehörten, die mit gleichberechtigter Teilhabe keine Probleme hätten. Umso wichtiger sei es, hier für andere Menschen diese Möglichkeiten zu schaffen. Auf die Klage des Synodalen Dr. Scheurer darüber, dass die Synode sich nun schon zum dritten Mal mit der gleichen Formulierung befasse, antwortet der Synodale Björn Hendrik Fischer, dass er davon ausgehe, dass die Kirchenleitung dies nach intensiver Befassung aus gutem Grund in dieser Form erneut in die Landessynode eingebracht habe.
Der Synodale Dietrich Bauer erläuterte, wie in der Bibel Worte wie „Kyrios“ (Kaiser) für Christus und Gott verwandt und damit in die biblische Tradition aufgenommen worden seien. Auf das Argument, dass „Teilhabe“ ein politischer Begriff sei, reagierte er mit einem Bibelzitat, in dem dieser Begriff verwandt wurde. Der Begriff sei in die DNA der Kirche und der Diakonie eingeschrieben und im Selbstverständnis und vielen Wortmeldungen der Diakonie aus diesem Grund enthalten. Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel belegte an verschiedenen Beispielen, wie sich auch in der sächsischen Verfassung Worte gewandelt hätten und dass die Verfassung viele Worte enthalte, die sich nicht in der Bibel wiederfänden. Er erinnerte weiter daran, dass der Impuls für diese Verfassungsänderung aus dem Lutherischen Weltbund gekommen sei, wo man sich weltweit intensiv mit der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und Generationen beschäftigte. Auch der Synodale Kühne warb für die Aufnahme des Satzes - nicht, damit sich schlagartig alles ändere, sondern damit damit ein Signal gesendet werde, "wie wir in der Kirche miteinander umgehen möchten". Der Bildungsdezernent der Landeskirche, Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz, erinnerte daran, dass beispielsweise durch Luther und Comenius bedeutende Entwicklungen in der reformatorischer Bildung angestoßen worden seien, die alle im Kern auf die Teilhabe von Menschen am Glauben zielten, so z.B. die Möglichkeit des Lesens der Bibel in deutscher Sprache, des gemeinsamen Lernens von Jungen und Mädchen. In dieser Tradition stehe die sächsische Landeskirche und die Evangelische Bildung bis heute. Bettina Westfeld erinnerte in ihrer Wortmeldung an den Bericht der Freiwilligen aus Indien, die von der Arbeit der lutherischen Missionare in Indien und die segensreichen Auswirkungen für die Bildung von Mädchen und Frauen berichtet hatte, und warb für die Annahme des Gesetzentwurfes. Der Synodale Dr. Kinder wies darau hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf ausführlich durch Landeskirchenamt, Kirchenleitung und zwei Ausschüsse der Landessynode vorbereitet und beraten worden sei. Landesbischof Tobias Bilz erinnerte daran, dass die Verfassung einer Kirche deren Grundüberzeugungen, Werte und Haltungen beinhalte. Die Verfassung erkläre damit, wer man sei. Konkret gehe es um die Frage, ob ein Mensch aufgrund seiner Persönlichkeitsmerkmale ausgeschlossen werden dürfe. „Das Kriterium, an dem sich diese Frage bemisst, finden wir in der Heiligen Schrift“, so Tobias Bilz. Er zitierte Galater 3 und andere Bibelstellen, aus denen eine christliche Haltung deutlich werde: „Sie sind deshalb aufgeschrieben, weil wir eben immer wieder in der Gefahr stehen, diese biblischen Grundsätze zu verletzen“, sagte Tobias Bilz. Deshalb werbe er auch für die Aufnahme des Satzes zur Gleichberechtigung in die Verfassung. Mit der Aufnahme dieses Satzes würden die anderen wichtigen und starken Verfassungssätze in keiner Weise außer Kraft gesetzt. Und dass der Gesetzentwurf zum dritten Mal vorliege, sei aus seiner Sicht ein Zeichen dafür, dass die Formulierung eben als gut erachtet werde. Zum Ende der synodalen Debatte ging der Berichterstatter, Alexander Franke, noch einmal auf einzelne juristische Argumente ein.
Im Anschluss wurden die einzelnen Paragrafen in erster Lesung abgestimmt. Dabei wurde bei Paragraf 1 des Kirchengesetzes die für eine Änderung der Kirchenverfassung erforderliche Zweidrittelmehrheit mit 48 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen bei 73 Stimmberechtigten knapp nicht erreicht. Bei Paragraf 2 wurde sie mit 49 Ja-Stimmen wiederum knapp erreicht. Die zweite Lesung des Kirchengesetzes ist für Montag geplant.
Wahlhandlungen
Nach dem Abendbrot erfolgte nach einer kurzen Vorstellung der nominierten Synodalen die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Kirchenleitung und eines Mitglieds im Ältestenrates.
Im Ergebnis wurde der Synodale Alexander Franke als stellvertretendes Mitglied der Kirchenleitung und der Synodale Hendrik Müller als Mitglied des Ältestenrates gewählt.
Erste Beratung eines Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchgemeindeordnung
Das Artikelgesetz zur Änderung der Kirchgemeindeordnung und des Kirchenbezirksgesetzes brachte Vizepräsident Christoph Apitz für den Rechtsausschuss ein. In der Kirchgemeindeordnung soll durch die Änderung der Zeichnungsbefugnis (Delegierung von Vollmachten) größeren Kirchgemeinden, Kirchspielen und Kirchgemeindebünden die Möglichkeit gegeben werden, flexibler auf die im Alltag notwendigen Zeichnungserfordernisse einzugehen und es weiter ermöglicht werden, rechtsverbindliche Erklärungen auch in elektronischer Form abgeben zu können. Im Kirchenbezirksgesetz soll geregelt werden, dass Einladungen zu Gremiensitzungen auch in elektronischer Form erfolgen können und auch hier die Erteilung von Vollmachten zur Rechtsvertretung erfolgen kann. Nach der Ablehnung eines Änderungsantrages des Synodalen Steinert stimmte die Landessynode dem Kirchengesetz in erster Lesung zu.