28. Landessynode - Herbsttagung 2024
Freitag, 15. November 2024
Andacht zu Beginn der Herbsttagung
Nach der Arbeit in den Ausschüssen versammelten sich die Synodalen am Abend zur Eröffnungsandacht im Kirchsaal der Dreikönigskirche, in der sie gemeinsam das Abendmahl feierten. Der Synodale Frank Pauli wies in der Andacht auf den Wochenspruch aus den Seligpreisungen hin: „Selig sind, die Frieden stiften, denn sie werden Gottes Kinder heißen“ (Mt 5, 9). Jedes Jahr stehe diese Woche im November unter diesem Wochenspruch, doch habe sich seit dem letzten Jahr viel verändert. Es sei nicht friedlicher geworden in dieser Zeit: „Wir klagen über die Kriege im Nahen Osten und der Ukraine, wir sehen uns konfrontiert mit Konflikten und politischen Unsicherheiten im eigenen Land, auch in der Kirche sind wir nicht frei von Schuld“, so Pauli. Daher sei die Erinnerung an das essentielle Merkmal für Christen, den göttlichen Auftrag Frieden zu stiften, immer neu notwendig. „Wir Christen können dabei aber aus dem Frieden Christi leben, können uns Zeichen des Friedens untereinander zu geben – und zu diesen gehört auch das Heilige Abendmahl“. Mit diesen Worten lud Pfarrer Pauli alle Synodalen zur Feier des Heiligen Abendmahls ein.
Eröffnung der öffentlichen Sitzung
Synodalpräsidentin Bettina Westfeld eröffnete die öffentliche Sitzung der 28. Landessynode und begrüßte zuerst Landesbischof Tobias Bilz und gratulierte ihm zu seiner Wahl zum stellvertretenden Ratsvorsitzenden der EKD. Weiter begrüßte sie alle Synodalen, Mitarbeitenden des Landeskirchenamt, Jugendvertreter/innen, ökumenischen Gäste und PressevertreterInnen.
Nach den Mitteilungen zu Beginn begrüßte Bettina Westfeld zwei neue Synodale. Michael Schmidt wird künftig in Nachfolge des ausgeschiedenen Synodalen Florian Barthel der 28. Landessynode angehören. Da er bereits der 26. und 27. Landessynode angehört hatte, musste er nicht erneut verpflichtet werden. Stefan Heine, welcher in Nachfolge des ausgeschiedenen Synodalen Dr. Jörg Michel als Vertreter des Gemeinschaftsverbandes berufen worden war, wurde durch die Synodalpräsidentin vor der Landessynode verpflichtet.
Grußwort von Rev. Bridget Gaudieri
Rev. Bridget Gaudieri grüßte die Landessynode und dankte für die Einladung. Als Pfarrerin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika (ELCA) ist sie seit einem Jahr Vertreterin ihrer Kirche im „Wittenberg Zentrum“, das 1999 als Lernzentrum gegründet wurde. Ein Teil ihrer Tätigkeit als Direktorin des ELCA Wittenberg Center bestehe darin, Bildungsangebote durch Webinare und Seminare zu organisieren, die dabei helfen, die Reformationstradition mit der Gegenwart zu verbinden. Der andere Teil ihrer Arbeit bestehe darin, die ELCA in Deutschland zu vertreten, sich mit ELCA-Gruppen zu treffen und Gottesdienste in und um Wittenberg zu leiten. Pfarrerin Gaudieri möchte die vielfältigen lutherischen Stimmen in ihrer Kirche zur Sprache bringen und den multikulturellen Gemeinschaften in der ELCA helfen, sich mit ihrer lutherischen Glaubenstradition zu verbinden. Dabei seien auch die Partnerschaften zwischen deutschen Kirchen und der ELCA bedeutsam. Insgesamt gebe es sechs Partnerschaften – zwei davon seien in Sachsen verortet. So habe der Kirchenbezirk Leipzig eine Partnerschaft zur Lutherischen Kirche in Minnesota und der Kirchenbezirk Löbau-Zittau eine Partnerschaft zur Lutherischen Kirche in Pennsylvania.
Pfarrerin Bridget Gaudieri freut sich über diese Verbindungen und stellt fest, dass die lutherischen Kirchen in Deutschland und Amerika mit ähnlichen Entwicklungen zu kämpfen hätten, was beispielsweise den Rückgang der Mitglieder und die knapper werdenden finanziellen Ressourcen beträfe. Ebenso ließen sich in beiden Ländern ähnliche politische Herausforderungen wie zum Beispiel das Erstarken rechtsextremistischer Bewegungen feststellen. Umso wichtiger sei es, Verbindungen zwischen Christen und Kirchen zu pflegen.
Einführung von OpenSlides als Tagungssoftware
Vor der erstmaligen Nutzung von OpenSlides als Tagungssoftware probte die Landessynode die Software in einer fiktiven Gesetzesberatung und Abstimmung.
Im Anschluss brachte Christoph Apitz für das Präsidium den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode ein, welche für die Nutzung der digitalen Abstimmungssoftware notwendig ist.
Nach intensiver Beratung stimmte die Landessynode der Änderung der Geschäftsordnung zu. Damit kann nun in den Gesetzesberatungen die neue digitale Tagungssoftware genutzt werden.
Erste Beratung von Kirchengesetzen
Am Freitagabend erfolgte noch die Beratung von zwei Kirchengesetzen in erster Lesung. Für den Rechtsausschuss brachte der Synodale Straube den Entwurf des Kirchengesetzes zur Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens ein. Mit ihm soll die Tabelle für das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe angepasst und durch die Anhebung aller Stufen der Bemessungsbasis um jeweils 10.000 € ab 1.1.2025 eine Entlastung der vom besonderen Kirchgeld betroffenen Steuerpflichtigen erreicht werden. Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe kommt immer dann zur Anwendung, wenn der der Kirche angehörende Ehepartner der Partner mit gar keinem oder einem weit geringeren Einkommen ist und die Ehepartner sich steuerlich gemeinsam veranlagen lassen.
Die Landessynode stimmte dem Kirchengesetz in erster Lesung zu.
Der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Dr. Thomas Knittel, brachte den Entwurf des Kirchengesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (DRÄG 2024) ein, welches der Theologische Ausschuss gemeinsam mit dem Rechtsausschuss beraten hatte. Mit der Gesetzesvorlage werden verschiedene Änderungen im Dienst- und Versorgungsrecht angestrebt, die u.a. durch die gemeinsame Pfarrausbildung mit der Ev.-Luth. Kirche in Bayern veranlasst sind. Darunter zählt beispielsweise die Verkürzung des Vikariates auf zwei Jahre (bisher 2,5 Jahre) und die Ermöglichung eines Vikariates in Teilzeit aus familiären Gründen durch eine Änderung des Kandidatengesetzes. Weiter werden in dem Artikelgesetz auch Regelungen zum Teildienst während der Elternzeit sowie zur Erleichterung des Personalwechsels zwischen staatlichem und kirchlichem Dienst getroffen.
Die Landessynode stimmte dem Kirchengesetz in erster Lesung zu, womit die Tagesordnung des ersten Sitzungstages erfolgreich absolviert wurde.