28. Landessynode - Herbsttagung 2024
Montag, 18. November 2024
Morgenandacht am vierten Sitzungstag
Nach einer Morgenandacht im Kirchsaal, die von Pfarrerin Beate Damm gehalten wurde und die ein Chor aus Synodalen unter Leitung von Tobias Mäthger musikalisch begleitete, versammelten sich die Synodalen pünktlich um 9:30 Uhr im Plenum, um in den letzten Sitzungstag zu starten. Die öffentliche Sitzung eröffnete Vizepräsident Christoph Apitz mit Geburtstagsglückwünschen für die Synodale Brigitte Schleinitz, die Synode sang ihr ein Ständchen.
Zweite Lesung des Kirchengesetzes zur Änderung der Verfassung
In der zweiten Beratung des Paragrafen 1 des Kirchengesetzes gab es nochmals eine Aussprache, an der sich verschiedene Synodale beteiligten. Der Synodale Stefan Heine machte nochmals die Sorge einiger Synodaler deutlich, dass auch künftig um die Auslegung der Formulierung gerungen werden müsse und sie damit keine Erleichterung der Arbeit der Synode bringe. Deshalb werde er ihr nicht zustimmen können und denke auch nicht, dass sich daran das Schicksal der Landeskirche entscheide. Letzterem stimmte sein Nachredner Dr. Kinder zu, aber er machte auch deutlich, dass der Satz ein Wesensmerkmal der Kirche zum Leuchten bringe. Viele Christinnen und Christen wünschten sich ein solches Signal von der Landeskirche. Die Synodale Ulrike Weyer berichtete, wie angehende Theologiestudierende sehr eindringlich und intensiv danach gefragt hätten, wie die sächsische Landeskirche zu gleichberechtigter Teilhabe stehe. Auch für diese sei ein solches Signal wichtig. Der Synodale Dr. Amberg bat die Synode der Verfassungsänderung zuzustimmen, um konkret auch den Menschen mit Einschränkungen zu signalisieren, dass sie am Leben der Kirche teilhaben können.
Landesbischof Tobias Bilz sprach seine Wahrnehmung aus Gesprächen an, dass ihm im persönlichen Gespräch andere Argumente genannt worden als in der öffentlichen Debatte. Er habe gespürt, dass es Befürchtungen gebe, das ein solcher Satz missbraucht werden könnte. Er fragt, ob es hier vielleicht auch um Vertrauen gehe. Er sieht es als wichtig an, dass wir uns als Christen untereinander gegenseitig das gleiche gewähren, was wir uns für uns selbst wünschen. Der Synodale Vosberg sieht mit der Formulierung die Gewährung eines Anspruchs verbunden, und macht dies deutlich am Beispiel der Nutzung eines kirchlichen Raums womöglich für esoterische oder politische Veranstaltungen, die womöglich mit einem solchen Satz eingefordert werden könnte. Dieser Auslegung widerspricht Bettina Westfeld vehement und kritisiert die Art, wie dadurch Misstrauen und Zweifel gesät würden.
In der zweiten Lesung des ersten Paragrafen wurden 47 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen abgegeben. In der Abstimmung zu Paragraf 2 wurden 48 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen abgegeben.
In der Schlussabstimmung wurden 47 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen bei 72 Stimmberechtigten abgegeben. Damit wurde die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit um eine Stimme verfehlt und das Kirchengesetz durch die Landessynode abgelehnt.
Zweite Lesung des Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchgemeindeordnung
In der zweiten Beratung des Kirchengesetzes wurde der am Vortag gestellte Geschäftsordnungsantrag des Synodalen Kuhn auf Rückverweisung in den Ausschuss beraten. In der anschließenden Abstimmung erhielt der Antrag keine Mehrheit und die Beratung des Kirchengesetzes wurde fortgesetzt. Am Schluss stimmte die Landessynode dem Kirchengesetz in zweiter Lesung mit großer Mehrheit und nur drei Gegenstimmen zu.
Landeskirchensteuerbeschluss
Da in der Beratung des Landeskirchensteuerbeschlusses am Samstag die Schlussabstimmung nicht stattgefunden hatte, wurde sie am Montag nachgeholt. Im Ergebnis stimmte die Landessynode dem Beschluss zur Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses einstimmig zu.
Zweite Beratung des Kirchengesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Im Ergebnis der zweiten Beratung des Artikelgesetzes, mit dem verschiedene dienstrechtliche Vorschriften und Gesetzes geändert werden, nahm die Landessynode das Kirchengesetz einstimmig an.
Glückwünsche und Dank an Martina Mros
Die Synodalpräsidentin Bettina Westfeld nutzte die Synode, um Martina Mros zu ihrem 60. Geburtstag zu gratulieren und ihr für den 30jährigen Dienst in der Synodalkanzlei und auf mindestens 60 Synodaltagungen zu danken.
Zweite Beratung des Haushaltes 2025
Im weiteren Verlauf beriet die Landesynode den Haushaltplan und das Haushaltgesetz für das Haushaltjahr 2025 in zweiter Lesung.
Der Haushalt, der nach den Änderungen aus der ersten Beratung nunmehr eine Gesamtsumme von 248.141.000 € beinhaltet, wurde mit fast allen Einzelplänen einstimmig angenommen. Einzelplan 5, in welchem in der ersten Beratung die Mittel für das Evangelische Kreuzgymnasium gestrichen und die Mittel für die Ev. Schulstiftung gekürzt worden waren, erhielt als einziger Einzelplan 14 Gegenstimmen. Mit der einstimmigen Zustimmung zum Haushaltgesetz in seiner Gesamtheit beschloss die Landessynode den Haushalt für 2025.
Vorstellung des Klimaschutzkonzept
Vor der Vorstellung des Klimaschutzkonzept berichtete Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel von seiner Begegnung mit Bischof Jack Orame, dem Bischof der Partnerkirche in Papua-Neuguinea. Dieser habe ihm erzählt, was das Steigen des Meeresspiegels für die Menschen auf den Inseln Papua-Neuguineas bedeute und wie es ihre Existenz bedrohe. Bewahrung der Schöpfung sei für Christen keine Pflichtübung, sondern Teil des Dankes für die Schöpfung, die uns anvertraut ist.
Im Anschluss bot die Beauftragte für Bewahrung der Schöpfung, Dr. Anne Römpke, der Landessynode einen Einblick in die Bereiche, die beim Thema Klimaschutz in der Kirche in den Blick genommen werden müssen. Sie erinnerte daran, dass der Auftrag für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes 2018 von der sächsischen Landessynode beschlossen worden sei. Die EKD habe ebenfalls Beschlüsse wie beispielsweise die Klimaschutzrichtlinie gefasst und auch das Bundesklimaschutzgesetz habe Relevanz für die Klimaschutzmaßnahmen in der Landeskirche. Sie erläuterte weiter, wie Kirchgemeinden, Kirchenbezirke und Menschen in der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes (beispielsweise in Regionalkonferenzen und Workshops) mitwirken konnten.
Manuela Kolster, Referentin für Umweltbildung, erläuterte weiter, wie zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes zunächst Daten u.a. im Bereich Gebäude, Energie und Mobilität erfasst und daraus Szenarien für die Klimaneutralität entwickelt wurden. Als eine erste Maßnahme schlage die Arbeitsgruppe vor, durch die flächendeckende Nutzung des Grünen Datenkontos eine Übersicht über alle Verbrauchsdaten zu erhalten, auf deren Basis Kirchgemeinden besser einschätzen können, welche Maßnahmen sinnvoll seien.
Zum Abschluss ging Oberlandeskirchenrätin Carmen Kuhn nochmals auf die vier hauptsächlichen Handlungsfelder Gebäude, Energie, Mobilität und Beschaffung ein und erläuterte Herausforderungen und Maßnahmevorschläge. Schon 2024 beschloss die Landessynode Stellen für drei Mitarbeitende, die die Kirchgemeinden bei der technischen Gebäudeausrüstung beraten werden. Unter dem Dach der Arbeitsstelle für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung soll ein Umweltbüro mit den bestehenden Ansprechpersonen eingerichtet werden, u. a. als Kontakt für Fragen zum Klimaschutzkonzept.
Wort der Landessynode zum Klimaschutzkonzept
Mit der Annahme eines Wortes der Landessynode dankte die Landessynode dem Landeskirchenamt für die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes. Sie formulierte weiter: „Wir begrüßen und unterstützen es als Instrument für den verantwortungsvollen Umgang mit der uns von Gott anvertrauten Schöpfung. Damit sehen wir uns in der Gemeinschaft mit den Kirchen weltweit in ihrem Bemühen um Schöpfungsbewahrung und Gerechtigkeit. Das Konzept ist eine Grundlage für effizientes Wirtschaften und hilft uns, klug mit unseren knapper werdenden Ressourcen umzugehen.“ Mit diesem Wort ermutigte die Synode alle Kirchgemeinden, Werke und Einrichtungen, das Konzept umzusetzen.
Bericht aus der Arbeitsgruppe „Vakanzbewältigung“
Der Synodale Steffen Göpfert berichtete der Landessynode am Montagnachmittag aus der Arbeitsgruppe und zitierte zu Beginn nochmals den Auftrag, den die Landessynode der Arbeitsgruppe gegeben hatte. Er erläuterte, dass das Thema Nachwuchswerbung ein zentraler Schwerpunkt war und bedauerte in diesem Zusammenhang die Signale, die von dieser Tagung bisher ausgegangen seien - die Diskussion um die Stelle für Nachwuchswerbung oder die Aussage, dass nicht genug Geld für den Pfarrdienst mehr da wäre seien aus seiner Sicht kontraproduktive Signale, wenn man Nachwuchs für den Verkündigungsdienst suche. Auch die Ablehnung der Verfassungsänderung sei kein gutes Signal für junge Menschen, die Interesse an einer Arbeit bei der Kirche haben, fügt er an. Eine weitere Vorlage, die aus einem Impuls der Arbeitsgruppe in die Synode gelangt sei, stehe mit der Drucksache zur Umsetzung einer Digitalen Stellenbörse noch auf der Tagesordnung.
In der Aussprache unterstreicht auch der Synodale Dr. Thomas Knittel, dass die Signale aus der Haushaltdebatte problematisch gewesen seien. Die Synodalen Christian Kühne und Jonathan Leistner ermutigten die Arbeitsgruppe, an den Themen weiterzuarbeiten, weil sie wichtig und notwendig seien.
Antrag aus dem Gemeindeaufbau- und Missionsausschuss zu Multiprofessionellen Teams
Für den Gemeindeaufbau- und Missionsausschuss brachte der Synodale Stefan Heinig einen Antrag ein, mit dem „das Landeskirchenamt gebeten wird, eine fünfjährige Pilotphase zur Erprobung multi- und interprofessioneller Teams parallel in drei bis fünf hinreichend großen Struktureinheiten oder Kirchenbezirken einzurichten und zu begleiten. In diesen Teams sollen – als Erweiterung des bisherigen „Dreigespanns“ – Mitarbeitende im Verkündigungsdienst sowie haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende mit anderen fachlichen Qualifikationen (z. B. Geschäftsführung/BWL, Bauwesen, Öffentlichkeitsarbeit, diakonische und missionale Arbeit) auf Augenhöhe zusammenarbeiten. In der Pilotphase sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie können Mitarbeitende im Verkündigungsdienst in ihren Aufgaben durch Teammitglieder mit anderen fachlichen Qualifikationen entlastet werden?
- Müssen alle Teammitglieder beim gleichen Anstellungsträger angestellt sein?
- Welcher Mehrwert entsteht in der kirchlichen Arbeit vor Ort durch Einbindung zusätzlicher Professionen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit?
- Können multi- und interprofessionelle Teams ein Beitrag zum Umgang mit einer strukturellen Vakanzsituation sein?
- Kann dadurch eine bessere Bewirtschaftung und Entwicklung kirchlicher Gebäude erreicht werden?
- Welche Risiken für die kirchliche Arbeit entstehen durch eine Ressourcenverschiebung auf Stellen außerhalb des Dreigespanns und durch die etwaige Anstellung von Mitarbeitenden, die nicht Mitglieder einer christlichen Kirche sind?
- Verschiebt sich durch multi- und interprofessionelle Teams die Umsetzung des kirchlichen Auftrages zur Verkündigung des Evangeliums?
- Ergeben sich daraus neue kirchliche Berufsfelder über den
- Verkündigungsdienst hinaus? Ggf. notwendige zusätzliche Stellen in der Pilotphase können aus dem Vakanzfonds beantragt werden.
Die Erfahrungen, die bisher in anderen Landeskirchen mit multi- und interprofessionellen Teams gesammelt wurden, sollen in der Pilotphase berücksichtigt werden. Die Ergebnisse sollen der Synode berichtet und in der weiteren Arbeit der Landeskirche berücksichtigt werden.“
Die Landessynode tauschte sich über diesen Antrag aus. Synodale brachten Erfahrungen aus eigenen Gemeinden ein. Oberlandeskirchenrätin Klatte wies darauf hin, dass das sogenannte Dreigespann bereits ein multiprofessionelles Team sei, welches in vielen anderen Landeskirchen nicht gäbe und die Situation in Stadt und Land inzwischen so unterschiedlich sei, dass es nicht das eine Konzept geben könne. Sie ergänzte, dass es in den Struktureinheiten bereits eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten gebe, die genutzt werden können und sollen. Nach intensiver Diskussion zog der Berichterstattung den Antrag zurück, um ihn im Lichte der Aussprache im Ausschuss erneut zu beraten.
Antrag des Gemeindeaufbau- und Missionsausschuss zur Digitalen Stellenbörse
Mit der einstimmigen Zustimmung zu einem Antrag des Gemeindeaufbau- und Missionsausschusses dankte die Landessynode für die Erarbeitung der Vorlage Nr. 67 und bat das Landeskirchenamt, unter Prüfung der offen gebliebenen Fragen die Nutzung der digitalen Stellenbörse der Diakonie Deutschland und der EKD vorzubereiten. In der vorgehenden Aussprache machte Oberlandeskirchenrätin Klatte deutlich, dass die Stellenbörse für den Pfarrdienst deutschlandweit nur sehr eingeschränkt genutzt wird, was etwas mit den besonderen Anforderungen an einen Wechsel zwischen den Landeskirchen zu tun habe.
Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes
Als letzter Tagesordnungspunkt der Herbsttagung fand am Montagnachmittag noch die Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes statt, in der die Synodalen die Möglichkeit hatten, zu den einzelnen Themenbereichen des Berichtes Fragen zu stellen.
Weitere Anträge aus den Ausschüssen
Die Landessynode beschloss auf Antrag des Rechtsausschusses, die Drucksache 68 die Landessynodalwahl betreffend auf sich beruhen zu lassen.
Weiter bat die Landessynode auf Antrag des Rechtsausschusses das Landeskirchenamt, bis zur Herbsttagung 2025 eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die das Anliegen der EV 276 und DS 198 entsprechend § 15 Absatz 2 KGO auch für den Verbundausschuss des Schwesterkirchverhältnisses und den Vorstand des Kirchgemeindebundes umsetzt.
Ein Antrag zur Erweiterung der Zugänge zum Verkündigungsdienst wurde aus dem Gemeindeaufbau- und Missionsausschuss eingebracht und gegen mehrere Stimmen angenommen worden. Er lautet:
Die Landessynode bittet die Kirchenleitung in ihrer weiteren Arbeit die Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zu einer Anstellung im Verkündigungsdienst unserer Landeskirche zu bedenken.
Folgende Aspekte sollen dabei Berücksichtigung finden:
1. Aufzeigen von Zugängen zum Pfarrdienst, welche auch für akkreditierte theologische Studiengänge bzw. für Absolventinnen und Absolventen anerkannter, nichtstaatlicher Hochschulen möglich sind.
2. Einbeziehung der Zugänge und Voraussetzungen zum Dienst als Pfarrreferentin/Pfarrreferent (in Umsetzung des bereits beschlossenen Pfarrreferentengesetzes).
3. Gleichstellung gemeindepädagogischer Ausbildungen mit bisher in unserer Landeskirche anerkannten Ausbildungen/Studienrichtungen zur Erlangung einer Anstellung als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge.
4. Gleichstellung musikalischer Studiengänge anderer Ausbildungsstätten mit den Abschlüssen der Hochschulen für Kirchenmusik zur Erlangung einer Anstellung als Kirchenmusikerin/Kirchenmusiker.
5. Gezielte Einbindung der Fachberater in die Bewertung/Begleitung der Amtsausübung der Stelleninhaberin/Stelleninhaber von unter 3. und 4. benannten Stellen.
6. Anerkennung von gemeindebezogenen, gemeindlichen und gemeindedienlichen haupt- und nebenamtlichen Tätigkeiten, deren Anstellung bei freien Werken und Vereinen im Raum der Kirche ausgeführt werden.
7. Anerkennung (Honorierung z. B. durch Ehrenamtspauschale) von ehrenamtlicher Tätigkeit in der Landeskirche und mit ihr verbundenen freien Werken und Vereinen.
8. Schaffung von Transparenz der Anerkennung von Ausbildungen/Ausbildungsstätten und notwendigen Weiterbildungsansprüchen und Qualifikationen.
Der Synodale Kirchhoff brachte für den Finanzausschuss einen Antrag zur Bargeldlosen digitalen Kollekte ein, den die Synode einstimmig beschloss. Das Landeskirchenamt wird damit gebeten, der Synode spätestens zur Herbsttagung 2025 einen Bericht über die Möglichkeiten zur Einführung einer bargeldlosen digitalen Kollekte vorzulegen. Dabei soll die gesamte Prozesskette von der Kollektensammlung bis zur zweckgebundenen Buchung betrachtet und jeweils Vorschläge für eine digitale Umsetzung inklusive Zeitplanung unterbreitet werden. Die damit verbundenen Kosten für die Landeskirche sowie die erhebenden Gemeinden sind ebenfalls zu beleuchten.
Öffentliche Berichterstattung aus den Ausschüssen
Aus dem Bildungs- und Erziehungsausschuss berichtete der Synodale Steffen Göpfert über die Beschäftigung des Ausschusses mit dem Thema Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.
Abschluss der Tagung
Zum Abschluss der Tagung dankte die Synodalpräsidentin allen für die Geduld in der Einführung mit dem digitalen Sitzungstool OpenSlides. Sie appellierte an die Synodalen die digitalen Möglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen und eine Debattenkultur zu pflegen, in der die Wortbeiträge in Ausschüssen und im Plenum durch Sachargumente statt ängstlicher Vermutungen bestimmt sind.