28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Herbsttagung 2023

Sonnabend, 18. November 2023

Andacht im Kirchsaal

Zu Beginn des zweiten Sitzungstages, an dem die Landessynode sich mit dem Thema sexualisierter Gewalt in der sächsischen Landeskirche beschäftigen wird, kamen die Synodalen zu einer Andacht im Kirchraum zusammen. Pfarrerin Ulrike Franke stellte sie unter das Bibelwort „Selig sind, die Frieden stiften.“ (Matthäus 5, 9) Der Wunsch nach Frieden sei bei allen da, sagt sie. Es wäre einfach, all die Konflikte der Welt und in der Kirche, den Missbrauch, das Unrecht, den Schmerz mit dem Wunsch nach Frieden unter den Tisch zu kehren. Aber dies sei kein wirklicher Frieden. Frieden könne wachsen, aber vorher müsse der Konflikt ausgehalten, den Betroffenen von sexualisierter Gewalt zugehört, die Verantwortung der Täter benannt und die Strukturen der Kirche vor diesem Hintergrund kritisch geprüft werden. Auch die Opfer seien Gemeindeglieder – und oft seien sie es, die die Beheimatung in der Kirche verlören, und nicht die Täter. Wie oft sei man in der Kirche zu schnell bei der Vergebung der Täter mit dem Hinweis, dass auch Jesus Sündern vergeben habe. Auch in der Bibel seien Geschichten von sexualisierter Gewalt und eines problematischen Umgangs damit zu finden. Ulrike Franke erzählt die Geschichte von Tamar, die von ihrem Bruder vergewaltigt wurde und von ihrem anderen Bruder zum Schweigen darüber verpflichtet worden war.

Pfarrerin Franke machte deutlich, wie wichtig es sei, sich damit nun zu beschäftigen und sich dem Leid der Betroffenen zu stellen. Als Kirche sei man auf einem langen Weg und habe noch viel zu lernen. Eines aber stehe bereits jetzt fest: „Gott steht immer auf der Seite der Schwachen und auf der Seite derer, die Gewalt erlitten haben und noch erleiden“, so Franke.


Eröffnung des zweiten Sitzungstages

Die Synodalpräsidentin Westfeld begrüßte die Gäste der öffentlichen Sitzung und erläuterte, dass bereits im März 2023 Betroffene des Handelns von Kurt  Ströer vor der Landessynode den Wunsch geäußert hätten, vor der Landessynode sprechen zu dürfen. Dies habe man für die Herbsttagung geplant in der Hoffnung, dass die Ergebnisse der FORUM-Studie zu diesem Zeitpunkt schon vorliegen würden. Diese lägen nun zwar noch nicht vor, aber die Synode widme sich dennoch diesem Thema. Es sei heute die Aufgabe, zuzuhören – vor allem den Betroffenen, aber auch den Berichten von den Aufarbeitungsprozessen, die schon stattgefunden hätten.

Dies sei zum einen der Aufarbeitungsprozess in Pobershau, von dem die vier Mitglieder der Aufarbeitungskommission berichten werden und zu dem eine Betroffene Stellung nehmen wird. Und zum anderen sei dies der Bericht der Theologischen Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer, den stellvertretend für die Arbeitsgruppe Prof. Roland Biewald vorstellen werde.

Sie bittet alle Synodalen, diesen Tag in einer zuhörenden Haltung wahrzunehmen – dies gebiete der Respekt vor den Betroffenen sexualisierter Gewalt.

Aufarbeitung in Pobershau

Die Ergebnisse des Aufarbeitungsprozesses in Pobershau stellten die vier Mitglieder der Aufarbeitungskommission vor. Prof. Dr. Julia Schellong erläuterte, was man unter sexuellem Missbrauch zu verstehen habe und erläuterte statistische Daten aus dem Hellfeld und Dunkelfeld. Weiter ging sie auf die Folgen solchen Missbrauchs bei den Betroffenen ein. Der Rechtsanwalt Jörn Zimmermann erläuterte die Taten, die die damals minderjährigen Betroffenen durch den ehrenamtlichen Kirchenmusiker in der Kirchgemeinde erlitten hatten und ordnete diese juristisch ein. Die Sozialpädagogin Christiane Hentschker-Bringt ging näher auf Täterstrategien und begünstigende Faktoren für sexualisierte Gewalt ein. Dabei betonte sie, dass sexueller Missbrauch nie zufällig passiere, sondern immer geplant werde. Am Beispiel der Missbräuche in Pobershau erläuterte sie exemplarisch die begünstigenden Faktoren und Täterstrategien, die dort durch die Aufarbeitungskommission gefunden wurden. Abschließend machte sie deutlich, dass Tabuisierung von Sexualität in der Kirche dazu beigetragen habe, dass der erlebte Missbrauch für die Betroffenen zu Scham und Schuld geführt habe. Beim Ansprechen hätten sie hier eine doppelte Tabuisierung überwinden müssen. Der Psychotherapeut Dr. Gregor Mennicken machte deutlich, dass effektiver Kinderschutz auch Ressourcen brauche. Um flächendeckend Schutz vor sexualisierter Gewalt, Intervention und Aufarbeitung zu gewährleisten und in allen Kirchgemeinden Schulungen anbieten zu können, benötige finanzielle und personelle Ressourcen. Auch die Aufarbeitung geschehener Taten erfordere ein proaktives Agieren – nicht die Betroffenen seien dafür zuständig die Taten öffentlich zu machen. Er stellte klar, dass die Forderung an Betroffene zu Vergeben eine Grenzüberschreitung darstelle. „Betroffene müssen nicht vergeben!“, so Dr. Mennicken. Er bat die Landeskirche darum, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und für eine transparente Kommunikation zu bekannten Missbrauchsfällen zu sorgen.

Katharina Wagner, eine Betroffene des Missbrauchs in Pobershau, berichtete von dem, was sie im Zuge der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle erlebt haben. Sie habe sich im Stich gelassen gefühlt von Kirche und Gemeinde, sie erlebten Schuldumkehr, Zweifeln und Vorwürfe. Sie dankte ausdrücklich Landesbischof Bilz und der Aufarbeitungskommission dafür, dass sie diesen Weg mit den Betroffenen gegangen seien. Sie äußerte den Wunsch, dass Kinder und Jugendliche künftig besser geschützt werden und Betroffenen geglaubt und mehr mit ihnen statt über sie gesprochen werde.

Theologische Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer

Der theologische Grundsatzdezernent Dr. Thilo Daniel erläuterte, dass auf Wunsch und Anregung der Betroffenen von Kurt Ströer im Frühjahr eine Arbeitsgruppe zur Theologischen Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer gegründet wurde, der Prof. Albrecht-Birkner (Siegen), Prof. Zimmerling (Leipzig) und Prof. Biewald (Dresden) angehörten. Es habe sich gezeigt, dass die theologische Aufarbeitung mit dem vorliegenden Bericht noch nicht zu Ende sein könne. Als Mitglied der Arbeitsgruppe stellte Prof. Roland Biewald den Bericht und die Ergebnisse der theologischen Aufarbeitung vor. So sei insbesondere die kurze Ausbildung, die dann folgende schnelle Karriere von Kurt Ströer von der Ausbildung zum Jugendwart und die fehlenden Weisungs- und Aufsichtsstrukturen damals als Faktoren zu bemerken. Auch die Frage, inwieweit Kurt Ströers charismatisches Auftreten und seine bestimmte Frömmigkeit das Missbrauchshandeln begünstigt haben, habe die Arbeitsgruppe ebenfalls in den Blick genommen, auch vor dem Hintergrund der Situation der Kirche in der DDR. Die Seelsorge-Formen von Kurt Ströer – Einzelberichte und exorzistische Handlungen – seien für den manipulativen Gebrauch offen gewesen und ermöglichten damit die Begründung der Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Ströer und den seelsorgesuchenden Jugendlichen. Bemerkenswert sei auch gewesen, dass Kurt Ströer sich verschiedenen Standards gemeindepädagogischer Kinder- und Jugendarbeit entzogen habe, so habe er kaum an Weiterbildungen oder Dienstberatungen teilgenommen, wissenschaftlichen Kriterien und kritischer Selbstreflexion keinen Wert beigemessen und seine Form der Jugendarbeit mit einem „Schutzwall gegen Kritik“ versehen. Eine Erkenntnis sei, dass das Missbrauchshandeln Kurt Ströers ganz viele Gründungen in der ambivalenten Persönlichkeit Ströers habe. Prof. Biewald stellte am Schluss seiner Ausführungen fest, dass eine solche Aufarbeitung nicht objektiv sein könne – man habe mit ganz unterschiedlichen Perspektiven zu tun und sei durch die schlimmen Taten auch persönlich berührt.

In bewegenden Statements äußerten sich danach vier Betroffene der sexualisierten Gewalt durch Kurt Ströer vor der Landessynode. Ralf Frölich und Matthias Oberst berichteten von den Taten, die ihnen angetan wurden und von dem, was sie damals und bis heute ausgelöst haben. Sie berichteten von konkreten sexuellen Handlungen in Verbindung mit geistlichem Missbrauch, von zerstörtem Selbstvertrauen und gestörtem Sexualleben, dem Verzicht auf Familie und bleibender Traumatisierung. Matthias Uhlich sagte, er sei froh über die Möglichkeit von den Missbräuchen zu berichten, Missbrauch sei nicht nur körperlich-sexuell, sondern habe ganz viele Facetten. Neben dem körperlichen Missbrauch sei es vor allem der geistliche und spirituelle Missbrauch, unter dem die Betroffenen von Kurt Ströer in besonderer Weise gelitten hätten. Frank Hadlich-Themel erlebte den sexuellen und geistlichen Missbrauch in den 80er Jahren. Er hält es für wichtig, die Unverletzlichkeit der Menschenwürde deutlicher in den Fokus der Kirche zu stellen. Das bedeute selbstverständlich, dass Menschen nicht manipuliert werden dürfen. Eine Frömmigkeit, die von Christen verlange, dass sie nur durch bestimmte Handlungen und Leistungen gute Christen seien, stehe sowohl der Menschenwürde als auch dem Evangelium entgegen, so Hadlich-Themel. „Ströers Frömmigkeit hatte Verachtung für das Menschsein und die Würde jedes einzelnen Menschen übrig“, sagte er. Freiheit, ein selbstbestimmtes Leben und die eigene Urteilsfähigkeit dürften nicht durch eine Theologie begrenzt werden. Nach diesen Statements gab es die Möglichkeit, in kleinen Gruppen ins Gespräch mit den Betroffenen zu kommen.

Wort des Landesbischofs

Nach den Gesprächen mit den Betroffenen in kleinen Gruppen kamen die Synodalen vor der Mittagspause nochmals im Plenum zusammen, wo Landesbischof Tobias Bilz sich mit einem Wort an die Synode richtete. Für ihn und für die Synode stand im Vordergrund auf die Betroffenen zu hören. Er dankte den Betroffenen ausdrücklich dafür, dass sie über ihr Leid in der Öffentlichkeit gesprochen hätten und ausdrücklich auch für ihre Hartnäckigkeit, mit der sie sich an die Landeskirche wendeten. Für alle anderen, so Tobias Bilz, sei es nun die Aufgabe, das Gehörte an sich heranzulassen. Weiter sagt er: "Mir wird bewusst, dass wir Ihnen, verehrte Betroffene, immer wieder nicht gerecht werden. Ich gestehe das ein und es tut mir sehr, sehr leid!“ Diese Geschehnisse müssten bei allen ankommen im Herzen und in der Seele. Das Hören und Heranlassen des Gehörten sei wichtig, aber es reiche nicht aus. „Wir müssen zur Tat kommen“, forderte der Landesbischof. Er dankte in diesem Zusammenhang allen, die sich mit dem schweren Thema beschäftigten – allen voran den Mitgliedern der Aufarbeitungskommissionen – dafür, dass sie dabei helfen die dunklen Kapitel der Landeskirche im Lichte der Wahrheit zu betrachten. In der Prävention und Intervention sei die Landeskirche zwar schon ein Stück vorangekommen, aber dies reiche noch nicht und das Thema bleibe bedeutsam. In diesem Zusammenhang äußerte er seinen Dank und Respekt für diejenigen, die das Thema des Schutzes vor sexualisierter Gewalt in den Kirchenbezirken, Kirchgemeinden und Einrichtungen auf die Tagesordnung setzten. Er wisse, dass es dabei immer wieder Widerstände gebe und dieses Engagement viel Kraft brauche. Die Landeskirche werde weiter an dem Thema dran bleiben, versprach er. Dabei müssten die Betroffenen im Mittelpunkt stehen: ihr Leid zu sehen und zu lindern, auf sie zu hören und sie einzubeziehen in die Aufarbeitung und alles, was daraus folge. Zur Bewertung der Person von Kurt Ströer stellt er deutlich fest: „Es geht nicht, dass Kurt Ströer oftmals nur nach seiner Person und nicht nach seinen Taten und den vielen Betroffenen bewertet werde.“

Er wies dazu auf die Forum-Studie hin, deren Ergebnisse für die Landeskirche wichtig sein werden. Weiter sei die Einrichtung einer regionalen Anerkennungskommission, die sich dauerhaft dem Thema widme und wo die Mehrheit der Mitglieder nicht bei der Kirche arbeiteten, eine notwendige Aufgabe. Und grundsätzlich müsse auch über Moralvorstellungen geredet werden – was auch bedeute, den Umgang mit den dunklen Seiten des Menschseins zu üben.

Für den Vormittag der Landessynode nehme er wahr, dass durch das hier Gehörte etwas in Gang gekommen sei, was nun fortgeführt werden müsse. „Wir müssen handlungsfähiger werden, wir müssen entscheidungsfähiger werden, wir müssen aktiver und offensiver werden, wir brauchen eine Kultur der Transparenz und wir müssen auch Machtfragen stellen“, sagte er vor der versammelten Synode. Abschließend äußerte er den Wunsch, dass das Instrument des Öffentlich-darüber-Redens in alle Prozesse eingebaut werde.


Bericht des Landesbischofs

In seinem Bericht vor der Landessynode sprach der Landesbischof über „Zukunftsglaube - wie es sein könnte, wenn wir uns mehr von Gottes Führung als von den aktuellen Lebensumständen bestimmen ließen…“ und tat dies in Form einer Meditation zu Georg Neumarks Lied „Wer nur den lieben Gott lässt walten“. Das Trostlied, was eines seiner liebsten geistlichen Lieder sei, habe der Dichter geschrieben, der selbst in seinem Leben mit Schicksalsschlägen zu kämpfen hatte. 
Er sprach in seinem Bericht anhand der Liedverse über wichtige Grundüberzeugungen und Haltungen von Christinnen und Christen, von Mitarbeitenden in der Kirche, angesichts vieler Schwierigkeiten, die es im persönlichen Leben, im Alltag, in der Kirche und auf der Welt gibt. 
Im Anschluss an den Bericht des Landesbischofs fand eine Aussprache dazu statt.
Zum Bericht des Landesbischofs.


Haushalt 2024

Zu Beginn der Debatte über den Haushalt 2024 stellte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Till Vosberg, der Landessynode die finanzielle Situation der Landeskirche vor. Er machte deutlich, dass erstmals seit den letzten Jahren eine Stagnation in den Kirchensteuereinnahmen zu verzeichnen sei. Der Rückgang der Kirchenmitgliederzahlen habe sich bisher nie in den Kirchensteuereinnahmen niedergeschlagen, was – so prognostiziert Vosberg – sich ab jetzt vermutlich ändern werde. Für das Haushaltjahr werden Kirchensteuereinnahmen von 137 Mio Euro eingeplant. Aus dem EKD-Finanzausgleich werden Einnahmen von 50 Mio Euro geplant und durch die Staatsleistungen plane die Landeskirche mit Einnahmen von 26,5 Mio Euro. Vosberg ging weiter auf die Ausgabenstruktur des vorliegenden Haushaltes ein, bevor er dann die Änderungen im Einzelnen erläuterte, die der Finanzausschuss im Haushaltplanentwurf vorschlägt.

Den Ausführungen des Vorsitzenden des Finanzausschusses folgte eine Aussprache zum Ganzen und danach die Aussprache zu den Einzelplänen. Einem Änderungsantrag, mit dem die Kosten für eine Studie zu familienfreundlichen Gottesdiensten wieder in den Haushalt 2024 eingeplant werden, wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Weiter wurden auf Vorschlag des Finanzausschusses einmalige Zuschüsse für das Leipziger Missionswerk eingeplant, die unter der Bedingung weiterer Klärungen mit der Kirche in Mitteldeutschland zur notwendige Baumaßnahmen eingesetzt werden sollen. Mit der Zustimmung zu Einzelplan 7 stimmte die Landessynode der Einstellung von Mitteln zur Einführung des Gemeindebriefportals in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu.

Im Zusammenhang mit Anlage 4 (Zuweisungen) erläuterte die Finanzdezernentin, dass den Kirchenbezirken ein höherer Betrag an Allgemein- und Verwaltungskostenzuweisungen zur Verfügung gestellt werde, auch um die Sachkosten der Präventionsarbeit der Kirchenbezirke zu decken. Im Ergebnis der Beratungen beschloss die Landessynode den Haushalt 2024 in erster Lesung.


Grußwort aus Böhmen und Lettland

Pfarrerin Vlasta Groll von der Kirche der Böhmischen Brüdern, die Pfarrerin in Eger und Asch ist, sprach in ihrem Grußwort zur Synode von ihrer großen Nähe zur deutschen evangelischen Kirche, da sie zwischen Vogtland und der Oberpfalz regelmäßigen Kontakt zu deutschen Gemeinden habe. Vielfach werden dort sogar Gottesdienste in zwei Sprachen gehalten, sie lud dazu auch die Gemeinden im Vogtland herzlich ein und richtete viele Grüße von der Kirchenleitung in Prag aus.

Linda Kalnina aus Lettland brachte viele Grüße aus ihrer Kirche, die heute 105 Jahre der lettischen Kirche feierte. In Riga gab es dazu heute einen großen ökumenischen Gottesdienst dazu. Die lutherische Kirche in Lettland arbeite viel daran, die Gesellschaft und Menschen zusammenzubringen und schätze in diesem Zusammenhang auch die guten Kontakte zur sächsischen Landeskirche. Sie persönlich erinnere sich an viele wunderbare Begegnungen und freue sich darauf, diese Zusammenarbeit weiter zu führen. 
 


Pfarrreferentengesetz

Für den Theologischen Ausschuss brachte Pfarrerin Sarah Zehme den Gesetzentwurf des Pfarrreferentengesetzes ein, mit dem in der Landeskirche neue Möglichkeiten für die Wahrnehmung des Verkündigungsdienstes eröffnet werden und gleichzeitig die Qualität dieses Dienstes durch die Verknüpfung mit besonderen Qualifikationen sicher gestellt werden soll. Zehme wies darauf hin, dass dieses Gesetz vor allem für die Regionen und Gemeinden Lösungen biete, in welchen Pfarrstellen nicht mehr so ohne weiteres besetzt werden könnten. Dafür soll mit dem Gesetz zunächst ein Rahmen geschaffen werden, für die konkrete Ausgestaltung und Detailregelungen bedürfe es weiterer Bestimmungen. Zehme erläuterte den Begriff „Pfarrreferentin / Pfarrreferentin“ und machte deutlich, was die Aufgaben dieser Personen sein sollen. Bedeutsam sei, dass die Personen die Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung übernehmen sollen und ebenso wie Pfarrerinnen und Pfarrer am Ort der Gemeinde wohnen. Sie sollen aber im Unterschied zu diesen privatrechtlich angestellt werden und nicht mit der Gemeindeleitung betraut werden. 

In diesem Zusammenhang wurden zwei selbstständige Anträge eingebracht, die zum einen eine Stärkung der Ressourcen der Prädikantenaus- und weiterbildung und zum anderen eine Bitte an die Kirchenleitung zur Prüfung einer weiteren Ausdifferenzierung der haupt- und ehrenamtlichen Wortverkündigung zum Inhalt haben. 
Der Vorstellung des Gesetzentwurfes und der beiden Anträge folgte eine intensive Debatte über Fragen der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes und darüber hinausgehender Bedarfe. 

Die erste Beratung des Pfarrreferentengesetzes wurde am späten Abend auf den nächsten Sitzungstag vertagt.

Impressionen von Freitag & Samstag

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