28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Herbsttagung 2023

Freitag, 17. November 2023

Eröffnungsandacht in der Dreikönigskirche

Zur Andacht zur Eröffnung der Tagung kamen die 80 Synodalen im Kirchraum der Dreikönigskirche zusammen. Die Andacht stand im Zeichen der Aktion „Kidnapped from Israel“: An den Stühlen waren 208 Portraits und Namen der 240 Geiseln angebracht worden, die durch die Hamas am 7. Oktober 2023 aus Israel entführt wurden. Die Leiterin der Fachstelle für Jüdische Wohlfahrtspflege des Landesverbandes Sachsen, Nina Friedmann, war als Gast anwesend. Als Israelin lebt sie seit 2009 in Sachsen. Sie berichtete den Synodalen im Rahmen der Andacht von dem, was seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2024 geschehen ist und wie es jüdischen Menschen in Israel und Deutschland seit dem geht. So erlebten Jüdinnen und Juden aktuell neue Angst auch in Deutschland angesichts des neu sichtbar gewordenen Antisemitismus. Viele fragten sich: „Wo haben Jüdinnen und Juden einen sicheren Ort auf der Welt?“. Deshalb dankte sie der Diakonie Sachsen und  der sächsischen Landessynode für die Unterstützung der Aktion „Kidnapped from Israel“: „Das bedeutet uns sehr viel, dass Sie sich damit an unsere Seite stellen“, sagte sie.

Pfarrerin Schleinitz sprach in ihrer Andacht die Lage der Welt – Krieg, Gewalt, Hass, Antisemitismus – und stellte diese in den Zusammenhang der FriedensDekade. Von dem Ruf „Schwerter zu Pflugscharen“ sei die Welt meilenweit entfernt, stattdessen habe sich seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine auch in Deutschland die Sprache verändert und man habe sich an Worte wie „Feind“ und „Sieg“ wieder gewöhnt. Christen seien hier gefordert, Versöhnung vorzuleben, zu erbitten und anzumahnen.

Auch die Kirche stehe aktuell nicht gut da, so Schleinitz. Missbrauchsfälle erschütterten alle, Mitglieder verließen die Kirche, Strukturreform und Überlastung belasteten viele Mitarbeitenden. Mit vielen dieser Themen beschäftigte sich auch die Synode, die zu dieser Tagung ihre Halbzeit begehe. Gerade angesichts der schwierigen Themen sei es wichtig, sich immer wieder an Gottes Versprechen zu erinnern, dass sein Wort und seine Verheißung seine Gültigkeit behalte.

Während der Eröffnungsandacht der Herbsttagung der 28. Landessynode verkörperten im Kirchenschiff 208 Zettel mit den Namen der von der Terrororganisation Hamas gekidnappten Geiseln im Kirchenraum die tiefe Verbundenheit mit Jüdinnen und Juden. Die Mitglieder der 28. Landessynode, Landesbischof Tobias Bilz und die Diakonie Sachsen schlossen sich damit der Kampagne "Kidnapped From Israel" an, um deutlich zu machen, wie tief die Verwundung und Verunsicherung bei unseren jüdischen Geschwistern auch hier in Deutschland ist und sich gleichzeitg für die Freilassung stark zu machen.

Am 7. Oktober griff die radikalislamische Hamas mit tausenden von Raketen und über 1.500 Kämpfern Israel an. Nach vorläufigen Angaben fielen dem Terror der Hamas mehr als 1.400 Menschen zum Opfer. 5.400 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt und mehr als 240 unschuldige Zivilisten sind seither als Geiseln in den Gazastreifen entführt und dort gefangen, darunter auch deutsche Staatsbürger/innen.


Erste Beratungen zu Vorlagen

Nach Erläuterung der Rechnungslegung, die der Synodale Andreas Esslinger zum letzten Mal einbrachte, stimmte die Landessynode der Vorlage zu. Sie sprach damit die Jahresrechnung der Landeskirchenkasse für das Jahr 2022 richtig und erteilte den kassen- und rechnungsführenden Stellen Entlastung. Synodalpräsidentin Bettina Westfeld dankte Andreas Esslinger für seine langjährige Leitung des Rechnungsprüfungsausschusses und wünschte ihm alles Gute.

Im Anschluss fand die erste Beratung des Entwurfes eines Kirchengesetzes zur Änderung des Landeskirchlichen Versorgungsgesetzes statt. Der Synodale Christoph Apitz brachte den Gesetzentwurf im Plenum ein und erläuterte die Notwendigkeit der Änderung des Landeskirchlichen Versorgungsgesetzes. Die Synode stimmte dem Gesetzentwurf in erster Lesung zu.

Der Synodale Raik Fourestier stellte der Landessynode die Vorlage eines Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchenverfassung vor. Er erläuterte die Änderungen, mit denen für die einzelnen Gremien der Landeskirche, der Kirchenbezirke und Kirchgemeinden dauerhaft geregelt werden soll, dass Sitzungen auch im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden können. Drei Abänderungsanträge zu §1 Ziffer 1 wurden intensiv im Plenum diskutiert. Mit dem einen Antrag sollten virtuelle oder hybride Sitzungen der Landessynode nur auf einen äußeren Notstand (Pandemie oder andere Katastrophen) beschränkt werden, mit dem anderen hybride Sitzungen der Landessynode vollkommen ausgeschlossen werden, mit dem dritten das Wort „virtuell“ durch „digital“ ersetzt werden. Die Bedenken betrafen dabei u.a. die technischen Voraussetzungen und den möglichen Ausschluss von Personen. Der ehemalige Vorsitzende des Ad-hoc-Ausschusses „Digitale Gremiensitzungen“ Max Steinert verteidigte den Gesetzentwurf und erläutert, dass durch die Verfassung virtuelle und hybride Sitzungen der Landessynode grundsätzlich ermöglicht werden sollten, ohne die Gründe dafür gesetzlich genau zu regeln. Für den Rechtsausschuss hatte Christoph Apitz nochmals erklärt, dass die neuen Regelungen im Gesamtkontext des Gesetzestextes gelesen werden müssten. Demnach werde jede Gremiensitzung verantwortlich vorbereitet und könnte nur dann digital oder hybrid geplant werden, wenn die technischen Voraussetzungen dafür vorlägen. Nach einer langen Debatte wurden von den drei Abänderungsanträgen zwei abgelehnt und einem Antrag zugestimmt, womit das Wort „virtuell“ durch das „digital“ in §1 Ziffer 1 der Gesetzesvorlage ersetzt wurde.

Die Landessynode beriet zu später Stunde noch den Entwurf der Kirchengesetzes zur Änderung des Bemessungssatzes für die Dienstbezüge der Pfarrer und Kirchenbeamten. Für den Rechtsausschuss brachte der Synodale Christoph Apitz den Gesetzentwurf ein und erläuterte, dass mit dem Gesetz der Bemessungssatz für die Besoldung der PfarrerInnen und KirchenbeamtInnen, welcher an die Besoldung der Beamten und Beamtinnen beim Freistaat Sachsen gekoppelt ist, von bisher 95 Prozent auf 100 Prozent angehoben werden solle. Die Landessynode hatte auf ihrer Frühjahrstagung dazu einen Beschluss gefasst, auf dessen Grundlage das Landeskirchenamt den Gesetzentwurf erarbeitet habe. Da die Besoldung der PfarrerInnen und KirchenbeamtInnen – anders als bei anderen Berufsgruppen – per Kirchengesetz geregelt seien, habe die Synode darüber zu beschließen.

Die Landessynode stimmte dem Gesetzentwurf in erster Lesung zu.


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