28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Herbsttagung 2023

Montag, 20. November 2023

Andacht

Die Andacht am letzten Sitzungstag der Herbsttagung hielt die Auerbacher Pfarrerin Dr. Nikola Schmutzler. Den Bibelvers "Freut euch aber, dass eure Namen im Himmel geschrieben sind" wandte sie auf die Landessynode an. Sie beschrieb das Engagement jedes einzelnen Ausschusses der Synode, deren Anliegen, Ideen und Schwerpunkte. So eine Tagung koste Kraft und am Ende jeder Tagung könne man auf die Ergebnisse zurückblicken – stolz auf das Erreichte und Geschaffte, vielleicht enttäuscht auf das Nichtgeschaffte, mit Schrecken auf die Berichte von sexualisierter Gewalt in der Kirche, ohnmächtig auf das vernommene Leid der Betroffenen. Dr. Schmutzler sagte, all dies könnte man – wie damals die Jünger – Jesus erzählen. Und auf all das sagt Jesus auch uns: "Freut Euch aber, dass eure Namen im Himmel geschrieben sind." Das sei das Wichtigste, das Letzte. Wenn dies für uns klar sei, bekäme auch unser Tun und Lassen, unsere Erfolge und auch unser Versagen, einen Sinn.


Gesetzeslesungen

Nach der Andacht fanden die zweiten Beratungen der Kirchengesetze statt. Gleich zu Beginn wurde der Haushalt 2024 in zweiter Beratung beschlossen. Danach erläuterte Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel, dass mit dem Haushalt auch die Mittel für die neue gemeinsame Arbeitsstelle für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung beschlossen worden seien, die am 10. Januar in Leipzig eröffnet werden wird. Die bisherigen Beauftragten für diese Arbeitsbereiche werden ab dann in dieser Geschäftsstelle zusammenarbeiten.


Weitere Gesetzesberatungen

Im Rahmen der zweiten Beratung des Pfarrreferentengesetzes wurde ein Abänderungsantrag, mit dem das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2024 gelegt werden sollte, mit großer Mehrheit abgelehnt. Das Kirchengesetz über Pfarrreferentinnen und Pfarrreferenten in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Pfarrreferentengesetz – PfRefG) wurde in zweiter Lesung beschlossen. Es tritt am Tag nach der Verkündigung im Amtsblatt in Kraft.

In der zweiten Beratung des Entwurfs eines Kirchengesetzes zur Änderung der Verfassung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wurde in der ersten Beratung die Ersetzung des Wortes „virtuell“ durch „digital“ durch einen erneuten Abänderungsantrag wieder zurückgenommen. Das Kirchengesetz wurde in zweiter Lesung beschlossen und damit ist nun auch in der Kirchenverfassung dauerhaft die Möglichkeit virtueller und hybrider Gremiensitzungen verankert.

Ebenso wurde das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchgemeindeordnung und anderer Kirchengesetze der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens in zweiter Lesung beschlossen und damit auch in der Kirchgemeindeordnung und dem Kirchenbezirksgesetz die Möglichkeit virtueller oder hybrider Sitzungen von Leitungsgremien dauerhaft gesichert.

In zweiter Lesung wurde danach auch die Änderung des Landeskirchlichen Versorgungsgesetzes beschlossen. Das Kirchengesetz zur Änderung des Bemessungssatzes für die Dienstbezüge der Pfarrer und Kirchenbeamten wurde gegen 8 Stimmen in zweiter Lesung beschlossen und damit der Bemessungssatz für die Besoldung der PfarrerInnen und KirchenbeamtInnen, welcher an die Besoldung der Beamten und Beamtinnen beim Freistaat Sachsen gekoppelt ist, von bisher 95 Prozent auf 100 Prozent angehoben.


Bericht zum Synodaltreffen der GEKE

Pfarrerin Dr. Nikola Schmutzler berichtete über die Begegnungstage der Synodalen der Mitgliedskirchen der Gemeinschaft evangelischer Kirchen Europas (GEKE). Im Vordergrund stand neben der Begegnung und dem Austausch über die verschiedenen Voraussetzungen und Möglichkeiten die Frage, welche Aufgaben die Kirchen in der Gesellschaft haben, zu welchen Themen und in welcher Weise sie ihre Stimmen erheben kann und muss.


Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes

Nach den Gesetzesberatungen setzte die Landessynode die Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes fort. Vertreterinnen und Vertreter des Landeskirchenamtes beantworteten Fragen der Synodalen u.a. zu den Kinder-Jugend-Bildungsstellen, zur IT-Strategie der Landeskirche, zur Bereitstellung von Flächen (Gebäude und Flächen für Photovoltaikanlagen, Flächen für Windkraftanlagen) zur Nutzung von erneuerbaren Energien und zur Möglichkeit von kirchlichen Bestattungswäldern, zu Online-Weiterbildungen und zu einer einheitlichen Veröffentlichung von Stellenangeboten.


Innovationspreises für kirchenmusikalische Projekte

Die Landessynode stimmte einem Antrag des Theologischen Ausschusses zu, mit dem dieser die Auslobung eines Innovationspreises für kirchenmusikalische Projekte vorgeschlagen hatte. Laut Beschluss der Landessynode soll die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens beginnend ab 2024 jährlich einen Innovationspreis Kirchenmusik zur Förderung von innovativen Projekten ausloben. Die Projekte sollen bei der Arbeitsstelle für Kirchenmusik eingereicht werden und bereits eine Konzeption enthalten, bei denen eine geistliche Thematik klar erkennbar sein müsse. Der Preis soll geistlich-künstlerische Antworten auf gesellschaftlich relevante Fragen und zeitgemäße musikalische Ausdrucksformen des Glaubens fördern. Er wird an den Veranstalter ausgereicht und das Preisgeld in Höhe von 5.000 € zu 50 % in der Projektphase und zu 50 % nach Abschluss des Projektes ausgereicht.


Votum der Landessynode zum Stellungsverfahren zu "Einweihung -Widmung - Entwidmung"

Die Synode nahm den Bericht des Theologischen Ausschusses zur Erprobung und zur Stellungnahme zu einer erneuerten Agende „Einweihung – Widmung – Entwidmung“ zur Kenntnis und bat das Landeskirchenamt, die vom Theologischen Ausschuss herausgestellten wesentlichen Aspekte in den weiteren Gesprächsgang zu dieser Agende einzubringen und auf deren Umsetzung hinzuwirken.


Missionarische Pfarrstellen M25

Für einen Antrag des Theologischen Ausschusses, mit dem die verpflichtende Einrichtung von Missionarischen Pfarrstellen (M25) in den Kirchenbezirken wird durch das Landekirchenamt unter Berücksichtigung der Entwicklung der Initiative Missionarische Aufbrüche und der aktuellen Personalsituation in Bezug auf die Pfarrstellen sowie dem Vakanzfonds unter Bezugnahme auf die DS 141 (27. LS) neu geregelt werden sollte, wurde vom Landeskirchenamt laut Geschäftsordnung die Überweisung in einen Ausschuss beantragt. In welchen Ausschuss dieser Antrag überwiesen wird, entscheidet das Präsidium im Nachgang der Tagung.

 


Wissenschaftliche Evaluation des Reformprozesses „Kirche mit Hoffnung“

Auf Antrag des Gemeindeaufbau- und Missionsausschusses bat die Landessynode das Landeskirchenamt einen wissenschaftlich begleiteten Evaluationsprozess vorzubereiten, mit dem die Umsetzung des laufenden Reformprozesses „Kirche mit Hoffnung“ untersucht werden soll. Dazu soll der Synode in der Frühjahrstagung 2024 ein Evaluationskonzept zur Beratung vorgelegt werden.

Debatte zum Bericht des Landeskirchenamtes zu KV-Wahlen digital

Die Landessynode nahm die Vorlage des Landeskirchenamtes dankend zur Kenntnis.
Sie unterstützt das Bemühen, die Wahlbeteiligung bei Kirchenvorstandswahlen zu erhöhen.

Nach intensiver Debatte und verschiedenen Änderungsanträgen bat sie das Landeskirchenamt, Möglichkeiten der Online-KV-Wahl für 2032 zu prüfen. Weiter sollten die Möglichkeiten zur Briefwahl bei den Kirchenvorstandswahlen gestärkt werden und die Kirchgemeinden insbesondere dahingehend unterstützt werden, Hindernisse im Wahlprozedere zu reduzieren und die Zugänglichkeit der Briefwahlunterlagen über das Internet zu erhöhen.

Ressourcen Aufarbeitung

Die Synode beauftragte in einem Beschluss den Bildungs- und Erziehungsausschuss unter Mitberatung durch den Theologischen Ausschuss, den Diakonie-Ausschuss und den Finanzausschuss zu prüfen, wie finanzielle Ressourcen für Anstellungen und Sachkosten zur Aufarbeitung von Sexualisierter Gewalt in der EVLKS sowie zur Prävention und Intervention in den Gemeinden, Werken und Einrichtungen der Landeskirche zur Verfügung gestellt werden können. Diese Ressourcen sollen helfen, effektive Strukturen, Vernetzung und Bildungsangebote zu schaffen, die der Aufarbeitung sowie der Prävention und Intervention dienen.

Dabei sollten insbesondere die Empfehlungen des Abschlussberichts der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Pobershau im Unterkapitel „Strukturelle Verortung des Themas innerhalb der Landeskirche und nachhaltige Bereitstellung von Ressourcen (S. 126f.) und des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe „Theologische Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer“ umsetzt werden. Der Synode sollte über das Ergebnis dieser Prüfung zur Frühjahrstagung 2024 Bericht erstattet werden und anschließend daran ausreichende finanzielle Ressourcen für das Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre eingeplant werden.

Weiter beriet die Landessynode über die Schaffung von Anstellungsanteilen zur Bearbeitung von Anträgen für den Vakanzfond. Die Erweiterung des Vakanzfonds hatte zu einem erhöhten Antragsvolumen und langen Bearbeitungszeiten der Anträge geführt, die laut eines Antrages von Superintendentin Anacker durch Stellenanteile aus dem Vakanzfonds reduziert werden sollten. Da die rechtlichen Fragen nicht sofort zu lösen waren, wurde der Antrag zurückgezogen, wenngleich die Problematik weiter im Blick behalten werden müsse, so Superintendentin Anacker.

Synodalpräsidentin Westfeld dankte den Landessynodalen in ihrer Schlussansprache für ihr Zuhören zu dieser Tagung, insbesondere für das Zuhören gegenüber den Betroffenen sexualisierter Gewalt und für das Aushalten des damit verbundenen Leides und Schmerzes. Und sie bat die Synodalen nun, von dem zu erzählen, was sie gehört haben, um damit die Notwendigkeit der Präventionsarbeit in der Landeskirche und den Kirchgemeinden zu unterstreichen.


Impressionen - Montag 20. November 2023

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