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28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Frühjahrstagung 2024

Montag, 29. April 2024

Morgenandacht zum Thema sexualisierter Gewalt in der Bibel (2.Sam 13, 1-22) und der Kirche

Zu Beginn des letzten Sitzungstages, auf dem erneut das Thema der Aufarbeitung und des Umgangs mit sexualisierter Gewalt auf der Tagesordnung stand, hielt Pfarrerin Johanne Fabel eine eindrückliche und bewegende Andacht im Kirchsaal der Dreikönigskirche. Sie wies darauf hin, dass in der Bibel verstörende biblische Geschichten von Gewalt und Brutalität zu finden seien, so die die Erzählung 2. Samuel 13: Die Vergewaltigung Tamars durch ihren Halbbruder Amnon. In ihr werde erzählt, wie Amnon vortäuschte krank zu sein, so die Schwester Tamar in sein Zimmer lockte und sie dort gegen ihren Willen vergewaltigte (2. Samuel 13, 1-22). Johanna Fabel fragte: "Passt diese Geschichte am Morgen eines Sitzungstages der Landessynode? Passt sie überhaupt irgendwo?". In Kinderbibeln werde diese Erzählung oft ausgelassen und wenn, sie vorkomme, dann ohne Erwähnung der Vergewaltigung. Johanna Fabel stellt klar: "Im Nicht-Aussprechen-Wollen wird Platz geschaffen, dass Schuld verschoben wird." 

Gewalt, besonders sexualisierte Gewalt, lasse Betroffene sprachlos werden, manchmal ganz verstummen. Es erscheine fast unmöglich darüber zu reden, über die Berührungen, die Verletzungen, den Ekel. Und von den anderen Menschen werde sie übergangen, verharmlost, klein gemacht, bis sie im Schweigen verschwinde. Ein Verschweigen der Texte werde aber weder der Bibel noch den Erfahrungen von Menschen damals und heute gerecht.  Die Bibel schildere Gewalt sehr realistisch, nicht nur in der Erzählung von Tamar. Und leider gehöre sexualisierte Gewalt auch zur Gegenwart, zum Erleben von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen.  Wenn aus der Bibel und der Kirche aber nur die Heile-Welt-Idylle beschrieben werde und die Schmerzen und Ängste der Betroffenen verschwiegen würden, würden Betroffene allein gelassen, sagt Fabel. ."Für mich heißt das auch: Wenn wir solche Geschichten wie die von Tamar nicht erzählen, dann verstärken wir die Isolation, Angst und Scham der Betroffenen, dann verstärken wir den Druck und die Ausgrenzung der Betroffenen von sexualisierter Gewalt auch in der Kirche. Dann schaffen wir die Lücken, in denen Schuld verdreht wird. Da schaffen wir Lücken, die Betroffene klein machen." Denn auch die biblische Geschichte kenne dieses Muster: „Schweig still, meine Schwester“ sagte der andere Bruder zu Tamar. "Unerhört, und genauso immer und immer wieder erlebt, damals bis heute …", so Fabel.

Die Gütersloher Erzählbibel (erschienen 2004) erzähle die Geschichte unmissverständlich und gleichzeitig einfühlsam. Sie verschweige nicht, glättee nichts. Einfühlsam werde es durch die Komposition der Doppelseite dieser Kinderbibel, die Tamar mit dem Psalm 55 Worte gegen das Schweigen gebe. Mit diesen geliehenen Worten finde sich eine Sprache in der Sprachlosigkeit. Wenn man den Psalm als Tamars Psalm höre, dann höre man Tamars klagende und anklagende Stimme, ihre Verzweiflung, ihre Wut, ihre Scham - da höre man Tamars Ambivalenz zwischen ihrem Erleben und ihrer Sehnsucht heil zu werden. Da stellten sich auch Fragen, die theologisch reflektiert werden müssten.

So müsse Macht theologisch reflektiert werden. Aus dem Psalm spräche die Hoffnung, dass die Täter benannt werden, öffentlich, klar und unmissverständlich. Und er werfe die Frage auf, wie sehr der schmale Grad auch in der Kirche bewusst sei, der oft zwischen Nähe, Vertrautheit und Missbrauch bestehe. Die Macht von Vertrauenspersonen müsste genauso reflektiert werden wie Grenzen und Grenzverletzungen. Weiter müsste es darum gehen, angemessen von Schuld und Vergebung zu sprechen. Aus dem Psalm höre sie Tamars Hoffnung auf Gottes Gerechtigkeit: dass Täter oder Täterin nicht stillschweigend davonkommen wird. "Und ich frage mich, begünstigt verallgemeinerndes Reden von Schuld, der wir alle verfallen sind, nicht am Ende Täterstrukturen? Begünstig die Vorstellung allgemeiner Vergebungsbedürftigkeit diejenigen, die den Spieß umdrehen und Betroffenen einreden, sie sollten doch endlich verzeihen. … Ja wir sind alle schuldig, ja wir bedürfen der Vergebung, aber wir dürfen dabei nicht die tiefen Unterschiede zwischen Betroffenen und Tätern verwischen. Wir bedürfen alle Gottes Güte, aber unser Leid und unsere Schuld sind nicht gleich!", so Fabel. Und zuletzt höre sie aus dem Psalm Tamars Hoffnung, dass Gott Recht schafft: "Kein Gott der Schuldumkehr. Kein Gott, der Unrecht unter den Teppich kehrt, beschwichtigt oder an fremde Kreuze nagelt." Tamars Gott sein ein Gott, der sieht und hört, ein Gott, der Raum schafft, dass Unrecht öffentlich benannt wird und ein Gott, der machtvoll Recht schaffen wird. Fabel fragt "Hat diese Seite Gottes ausreichend Platz, nicht als Drohung sondern als Hoffnung?" Tamar gewinne im Psalm 55 Worte und gebe Anstöße zum theologischen Denken, eigene Macht theologisch zu reflektieren, unser Reden von Schuld und Vergebung zu präzisieren und Gottes zu Recht rückender Macht Raum zu geben: „Ich zu Gott rufe ich. Er wird mich befreien“. 

Fortsetzung der Plenarsitzung

Nach der Morgenandacht startete die Landessynode in ihren letzten Sitzungstag der Frühjahrstagung. Die Synodalpräsidentin Bettina Westfeld begrüßte die Synodalen und Gäste der Landessynode. Der Vormittag war dem Schwerpunkt der Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gewidmet. Zu Beginn stellte Bettina Westfeld den Synodalen die Ergebnisse der ForuM-Studie vor, welche am 25. Januar 2024 veröffentlicht worden war.

Die EKD-Synode hatte 2018 eine wissenschaftliche Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKD und Diakonie beschlossen. Ein Forschungsverbund unabhängig und interdisziplinär agierender Wissenschaftler verschiedener Universitäten und anderer Forschungseinrichtungen hatte daraufhin im Auftrag der EKD sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie untersucht. Das Forschungsprojekt umfasste ein Metaprojekt sowie mehrere Teilprojekte. Im Rahmen der einzelnen Teilprojekte wurde das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet und versucht, aus den Erkenntnissen der Vergangenheit über systemische und organisationale Faktoren in der evangelischen Kirche, die gegebenenfalls sexualisierte Gewalt ermöglichten oder auch verhinderten, sowie über den innerkirchlichen Umgang mit entsprechenden Fällen Schlüsse für die zukünftige Präventionsarbeit zu ziehen. Dabei wurden die Perspektiven Betroffener explizit einbezogen. Ende 2020 nahm der Forschungsverbund ForuM seine Arbeit auf. Fälle sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche flossen an verschiedenen Stellen in die Arbeit des Forschungsverbundes ForuM ein und wurden eingehend analysiert. Am 25. Januar 2024 wurden die Ergebnisse veröffentlicht und sind zusammen mit der Pressemitteilung der EVLKS auf der Website der Landeskirche verlinkt.

Bettina Westfeld ging in ihrem Vortrag auf einige wesentliche Ergebnisse der ForuM-Studie ein und wies auf die Empfehlungen hin, welche die ForuM-Studie den Kirchen für die Bereiche Prävention, Intervention und Aufarbeitung gibt.


Wortmeldungen zu Ergebnissen der ForuM-Studie von Betroffenen sexualisierter Gewalt

Im Folgenden gab es für Betroffene sexualisierter Gewalt in der sächsischen Landeskirche die Möglichkeit, das Wort zu den Ergebnissen der ForuM-Studie zu ergreifen. Stefan Reichel, Betroffener der Taten des Jugendwartes Kurt Ströer, berichtete, dass mehrere Betroffene von Kurt Ströer in Interviews an der ForuM-Studie mitgewirkt hatten. Er verlas ein Statement von Michael Martin, welcher bedauerte, dass in der ForuM-Studie zu wenig danach gefragt worden sei, warum die sächsische Landeskirche nicht bereits 2012 mit der Aufarbeitung der Fälle von Kurt Ströer begonnen habe. Er sprach weiterhin die fehlende Bereitschaft an, Entschädigungszahlungen zu leisten.

Dr. Michael Heymann sprach als ältester Betroffener von Kurt Ströer den Mitarbeitenden und Verfassern der ForuM-Studie seinen großen Dank aus. Die Studie habe nicht nur die Taten dargestellt, sondern auch die Umstände, die zu den Taten geführt hätten, und die Auswirkungen auf die Betroffenen deutlich und klar benannt. Er sei entsetzt gewesen über den Umfang sexualisierter Gewalt, den die Studie aufgedeckt habe. Im Kontakt mit den anderen Betroffenen von Kurt Ströer habe er festgestellt, für wie viele Betroffene von Kurt Ströer die Auswirkungen der erlebten Übergriffe massive und lebenslange Auswirkungen im privaten und beruflichen Bereich bedeuteten. Er berichtete, dass die Betroffenen einen Antrag auf Einsicht in die Stasi-Akte von Kurt Ströer gestellt hätten und diese auch genehmigt bekommen hätten. Er fragte, warum dies nicht durch die Landeskirche geschehen sei. Der Wunsch der Betroffenen sei, dass die Aufarbeitung hier konsequenter und engagierter vorangetrieben werde und dass Präventionsmaßnahmen in den Gemeinden ernst genommen werden. Er sprach ebenfalls die Frage an, wie in der Vergangenheit durch die Kirche mit Tätern umgegangen worden sei und forderte, dass die Anerkennungsleistungen sich am individuellen Leid der Betroffenen orientieren sollten.

Pfarrer Christoph Wohlgemuth wies auf die Erkenntnisse der ForuM-Studie hin, dass die Täterstrategien in der Kirche oft System hatten. Sowohl die Taten, der Umgang der Kirche damit als auch die Erfahrungen Betroffener ähnelten sich. Es sei kein Einzelfall, dass die Beschuldigten im Raum der Kirche vielfach eine hohe Wertschätzung genössen, es sei auch kein Einzelfall, dass vielen Betroffenen nicht geglaubt worden sei und sie als Nestbeschmutzer wahrgenommen worden seien. Es gebe in der Kirche keine Fehlerkultur, es gebe niemanden, der Verantwortung übernehme. Die Betroffenen fühlten sich oft als Bittsteller, auf ihre Schreiben gebe es häufig keine Antwort und wenn, dann sei diese kühl und administrativ. Er bat die Synodalen, die Empfehlungen der ForuM-Studie ernst zu nehmen und umzusetzen und die Landeskirche, Betroffene auf Augenhöhe an der Aufarbeitung zu beteiligen.

Dennis Kirchhof dankte allen, die das Thema der Prävention in der Landeskirche derzeit nach vorn bringen. Er sehe in der ForuM-Studie eine Chance, um transparent und offen mit dem Missbrauch in den eigenen Reihen umzugehen und die Kirche wieder zu einem sicheren Ort für Menschen werden zu lassen. Es sei wichtig, Betroffene zu ermutigen sich zu melden und ihren Fall zu schildern. Es sei aber auch wichtig, dass Kirchgemeinden Schutzkonzepte erstellen und dass dieser Bereich auch finanziell und personell gestärkt werde.

Christiane Horn berichtete von ihren Erfahrungen mit der Wahrnehmung von Ansprechangeboten der Landeskirche und der Ablehnung von Anerkennungsleistungen durch die Anerkennungskommission.

Landesbischof Tobias Bilz dankte den Betroffenen für ihr Kommen und ihre Redebeiträge. Er betonte, dass die Landeskirche gerade erkenne, dass mit dem Umgang mit sexualisierter Gewalt eine dauerhafte Aufgabe vor ihr liege. Die persönlichen Fälle müssten angeschaut und wahrgenommen werden. Insgesamt sei es aber wichtig, dass es einheitliche Standards innerhalb der EKD gebe und gleichzeitig jede betroffene Person auch individuell wahrgenommen werde. Beides müsse im Blick bleiben: Ein fester einheitlicher Rahmen gebe Handlungssicherheit, aber gleichzeitig dürften die individuellen Fälle nicht wie Muster behandelt werden.

Er gehe davon aus, dass es im Zuge der Einrichtung der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission auch einzelne Aufarbeitungsprozesse geben müsse. Da müsse die Aufarbeitung der Taten von Kurt Ströer auch ein dem Ausmaß dieser Fälle angemessenes Gewicht haben. Gleichzeitig müsse aber ein großer Schwerpunkt auf die Prävention gelegt werden. Landesbischof Tobias Bilz betonte, dass es einen doppelten Schwerpunkt brauche – auf unsere Kirche und auf die Betroffenen hin. In dem Beirat des Aufarbeitungsprozesses habe er erlebt, wie die Betroffenen immer wieder hilfreiche Hinweise gegeben hätten. Er bat die Betroffenen, die Landessynode und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kirche, hier gemeinsam zusammen zu arbeiten.

Zwischenbericht zu Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt

In seinem Vortrag berichtete Präsident Vollbach der Landessynode, dass - wie in der Vorlage 62 verdeutlicht - inzwischen Entscheidungen zur personellen und finanziellen Ausstattung der Arbeitsbereiche Aufarbeitung, Intervention und Prävention gefasst worden seien. So werde eine Geschäftsstelle für die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission, eine Stelle zur Unterstützung der Ansprech- und Meldestelle sowie Stellenanteile für die Präventionsbeauftragten in den Kirchenbezirken zur Verfügung gestellt. Weiter wies er auf den aktuellen Stand der Prävention sexualisierter Gewalt hin. In allen Kirchenbezirken gebe es Präventionsbeauftragte. Alle kirchlichen Träger hätten die Pflicht, ein eigenes Schutzkonzept zu erstellen, und werden dabei durch die Präventionsbeauftragten unterstützt. Ebenfalls gehöre zu den Präventionsmaßnahmen die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie ein Verhaltenskodex, welcher nach einer Schulung von allen Mitarbeitenden zu unterzeichnen sei. Präsident Vollbach warb in der Landessynode dafür, dass diese Bemühungen um Prävention in den Kirchegemeinden unterstützt und mitgetragen werden. 

Präsident Vollbach erläutert ausführlich die Ausbildung und Aufgaben der Präventionsbeauftragten. Zum Stand der Schutzkonzepte erläuterte er, dass in allen Kirchenbezirken aktuell an den Schutzkonzepten gearbeitet werde, 12 Schutzkonzepte seien bereits fertig. Schulungsangebote zur Prävention seien bereits in der Ausbildung von Pfarrer/innen, Gemeindepädagog/innen und Kirchenmusiker/innen verankert. Präsident Vollbach dankte allen Präventionsbeauftragten der Landeskirche für ihre Arbeit und bat die Landessynode, die Bemühungen um die Prävention sexualisierter Gewalt in ihren Gemeinden und Kirchenbezirken zu unterstützen.

Dem Bericht folgte eine Aussprache in der Landessynode.

In der Aussprache betonte Präsident Vollbach noch einmal, dass grundsätzliche alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden verpflichtet seien, den Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Damit werde auch verdeutlicht, dass es eine gemeinsame Verantwortung und Aufgabe sei, die Kirche zu einem geschützten Raum zu machen.


Antrag zu Verfassungsänderung

Für den Theologischen Ausschuss und den Rechtsausschuss brachte der Synodale Björn-Hendrik Fischer einen Antrag ein, mit dem unter Berücksichtigung zweier Eingaben zu Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe eine Änderung der Verfassung angestoßen werden solle. Ziel des Antrages war die Ergänzung der Verfassung um den Satz: „Die Landeskirche tritt für ein von Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe bestimmtes Zusammenleben ein.“

In der Aussprache zum Antrag erinnerte der Synodale Dr. Scheurer an zwei Beschlüsse der 27. Landessynode im Herbst 2019. Ein nahezu gleichlautender Satz sei damals nicht in die Verfassungsänderung aufgenommen worden. Mit einem weiteren Beschluss sei damals jedoch die Kirchenleitung gebeten worden eine Verfassungsänderung und andere gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe vorzubereiten und der 28. Landessynode vorzulegen.

Er stellte den Antrag die vorliegende Drucksache zu ändern: „Die Synode wolle beschließen: Die Synode erinnert an den Beschluss gemäß Vorlage 73 vom 18. November 2019 und bittet um Vollzug spätestens zur Herbsttagung 2025.“ Diesem Änderungsantrag wurde gegen 17 Stimmen zugestimmt und die Drucksache 239 entsprechend geändert. Dieser geänderten Drucksache wurde nahezu einstimmig zugestimmt. Damit wird das Landeskirchenamt gebeten, der Synode spätestens zur Frühjahrstagung 2025 einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Verfassung im Sinne der Eingaben EV 241 und EV 242 vorzulegen.


Antrag des Diakonie-Ausschusses „Gott ist ein Gott des Lebens“

Im Auftrag des Diakonie-Ausschusses berichtete Oberkirchenrat Dietrich Bauer der Landessynode von den Beratungen zu den Vorlagen zu Gesetzesänderungen zum § 218. Der Ausschuss habe sich dazu von einer Expertin aus der Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie erläutern lassen, wie diese Frage in der Praxis bewertet werde. Danach seien es in großer Mehrheit Partnerschaftskonflikte, welche Frauen dazu bewegen ein Kind nicht auszutragen. Vielfach beträfe dies Frauen, die bereits ein oder mehrere Kinder hätten. In der Folge sei der Ausschuss der Meinung, dass es zur Aufgabe von Kirche und Diakonie gehören müsse, schwangere Frauen in diesen Entscheidungssituationen, Mütter und Familien zu stärken und zu begleiten. Nach einer Debatte, in welcher von vielen Synodalen dafür gedankt wurde, dass in dem Text die grundsätzliche Intention des Schutzes von ungeborenem Leben auf so differenzierte und angemessene Weise aufgenommen worden sei, stimmte die Synode dem folgenden Antrag einstimmig zu:

„Gott ist ein Gott des Lebens. „Denn er schafft, will und erhält das Leben.“ (EKD)
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens tritt deshalb in der Kontinuität der Beschlüsse vom 6. April 2019 (Drucksache Nr. 232 der 27. Landessynode) und 22. April 2023 (Drucksache Nr. 185 der 28. Landessynode) dafür ein, ungeborenes Leben und werdende Mütter zu schützen und zu unterstützen. Dazu gehört es, entsprechende kinder- und familienfreundliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, die in der sensiblen Phase des Schwangerschaftsbeginns die Hoffnungsperspektive stärken. Das bedeutet zum Beispiel auch, entsprechende Beratungs-, Freizeit-, Bildungs- und Gesprächsangebote der Diakonie und Kirche vorzuhalten und anbieten zu können.“


Studiengang Popularmusik

Für den Theologischen Ausschuss stellte Sarah Zehme einen Antrag zur Förderung eines Studiengangs Popularmusik vor. Das Landeskirchenamt habe im Theologischen Ausschuss zum aktuellen Sachstand zum Studiengang Popularmusik berichtet und der Bedarf und eine Konzeption der Hochschule für Kirchmusik lägen vor. Für eine Erprobungsphase entstehe ein jährlicher Finanzbedarf von 25.000 €. Die Studienjahre entsprächen den Schuljahren. Ein Start wäre im Herbst 2025 möglich. Die Synode diskutierte den Antrag auch vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklungen in der Landeskirche. Mit der Zustimmung zu einem Antrag zur Geschäftsordnung wurde der Antrag, in dem das Landeskirchenamt gebeten werden sollte ab dem Haushaltjahr 2025 jährlich 25.000 € für eine Erprobungsphase des Studienganges Popularmusik einzuplanen, in den Finanzausschuss überwiesen.


Studierende in Kirche und Diakonie

Der Synodale Jonathan Leistner brachte für den Bildungs- und Erziehungsausschuss einen Antrag ein, mit welchem das Landeskirchenamt gebeten werden soll zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen und geschaffen werden können, Studierende im Kontext von Kirche und Diakonie zu beschäftigen. Darüber solle zur Herbsttagung 2024 berichtet werden. Die Synode stimmte dem Antrag einstimmig zu.


Öffentliche Berichterstattung aus dem Rechtsausschuss

Vizepräsident Christoph Apitz informierte die Landessynode, dass der Rechtsausschuss inzwischen zwei Eingaben vorliegen habe, welche das Verfahren der Wahl zur Landessynode beträfen. Laut Apitz sehe sich der Ausschuss nicht in der Lage sich in der aktuellen Legislatur abschließend mit diesen grundlegenden Fragen zu beschäftigen. Der Rechtsausschuss plane daher dieses Anliegen zum Ende der Legislatur der Kirchenleitung zu übergeben, damit dies weiter verfolgt werden könne.

Der Synodale Dr. Jochen Kinder berichtet der Synode, dass es nach der Umfrage zu rechtlichen Hürden im Blick auf die Strukturreform aus dem Rechtsausschuss zu dieser Thematik keine weiteren Vorlagen aus dem Rechtsausschuss an die Landessynode geben werde. Bei den drei zunächst als wesentlich identifizierten Themen (u.a. Stellvertretung in Kirchenvorständen, Wechsel in der Pfarramtsleitung) werde aktuell kein dringender Handlungsbedarf mehr gesehen.


Abschluss der Frühjahrstagung

In einem Abschlusswort äußerte Präsidentin Bettina Westfeld die Hoffnung, dass die Themen und die Gemeinschaft der Frühjahrstagung auch mit in die Kirchenbezirke und Kirchgemeinden genommen und dort in derselben Atmosphäre behandelt werden. Diese Tagung habe gezeigt, dass dazu sowohl Schweres als auch Fröhliches gehöre. Für beides müsse Raum sein. Nach der Abschlussandacht endete die Tagung mit einem Reisesegen.

Impressionen des vierten Sitzungstages

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