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28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Frühjahrstagung 2025

Sonntag, 13. April 2025

Gottesdienst zum Palmsonntag in der Dresdner Frauenkirche

Die Landessynodalen besuchten gemeinsam den Gottesdienst zum Palmsonntag in der Dresdner Frauenkirche, in dem Landesbischof Tobias Bilz die Predigt hielt. Musikalisch ausgestaltet wurde der Gottesdienst vom Chor der Frauenkirche, der zusammen mit der Chursächsischen Philharmonie Bad Elster sowie Solisten unter Leitung von Frauenkirchenkantor Matthias Grünert Joseph Haydns Nelson-Messe zur Aufführung brachte.

In seiner Predigt In seiner Predigt ging Landesbischof Bilz auf ein albanisches Sprichwort ein, welches sich um das Handeln von Menschen in Not und Schwierigkeiten dreht. Er sagte: „Es gibt eine große Sehnsucht nach Menschen mit Charakter.“ Auch in die Kirche gebe es seit jeher hohe Erwartungen an die Menschen in geistlichen Ämtern. Aber den unfehlbaren Menschen gebe es nicht, jeder Mensch sei eben nur ein Mensch und habe Charakterschwächen. Im Predigttext aus dem Buch des Propheten Jesaja würden deshalb Wesensmerkmale von prophetischen Menschen benannt.

Dazu gehörten nach dem Text die Fähigkeiten zum Inspirieren, zum Zuhören, zum Stehenbleiben und nicht Zurückweichen und zum Hartbleiben bei Verletzungen. "So zu sein – dazu kann Gott uns die Kraft geben", so Tobias Bilz. Es komme darauf an, offen zu sein und darauf zu hoffen, dass Gott einem den Weg weist.

"Der Mensch im Jesajatext, der geschlagen wird, setzt darauf, dass Gott ihm alles geben wird, was er braucht – im Unterschied zu uns, die wir meinen, dass wir alles aus eigener Kraft retten müssen", meint Bilz. Jesus könne uns immer wieder inspirieren, denn er sei ein solcher Mensch. „Mit ihm macht uns Gott deutlich, dass er sich nicht von uns distanziert, wenn wir uns als schwach erweisen, er bekennt sich zu uns und steht zu uns. Darauf können wir vertrauen“, so der Landesbischof.


Verleihung des Innovationspreises Kirchenmusik

Im Rahmen der Frühjahrstagung fand die Verleihung des Innovationspreises Kirchenmusik statt. Die Fachbeauftragte für Chor- und Singarbeit in der Arbeitsstelle Kirchenmusik, Martina Hergt, erläuterte vor der Landessynode noch einmal die Zielstellung des Innovationspreises und die Zusammensetzung der Jury. Der Innovationspreis Kirchenmusik 2025 wird vergeben an die Kirchgemeinde am Freiberger Dom und Domkantor Albrecht Koch für ihr Passionskonzert PASSIO von Arvo Pärt vor dem Fastentuch von Michael Morgner.

In der Laudation dankte Landeskirchenmusikdirektor Burkhard Rüger zunächst der Landessynode als Impulsgeberin des Innovationspreises und freute sich, dass die Verleihung des ersten Preises im Rahmen der Synodaltagung stattfinden konnte. Mit dem ersten Preis ehre die sächsische Landeskirche die Freiberger Domgemeinde und Domkantor Albrecht Koch für ihr Passionskonzert PASSIO im Freiberger Dom. Mit dem Preis würdige die Landeskirche aber nicht nur das Konzertprojekt, sondern auch eine Haltung, sagte Rüger. Dies sei in der Freiberger Domgemeinde die Haltung, Tradition mit Moderne zu verbinden, professionelle Ensembles mit Laienchören zusammenzubringen, immer wieder besondere Kooperationen mit Musik und Kunst außerhalb der Kirche einzugehen und damit die Welt mit der Kirche und die Kirche mit der Welt zu verbinden. Dafür sei das prämierte Passionskonzert ein lebendiges Beispiel.

Der Freiberger Domkantor Albrecht Koch bedankte sich bei der Landessynode, dass sie diesen Preis auf den Weg gebracht hat, der für viele Kolleginnen und Kollegen eine große Motivation sei. Er bedankte sich auch bei seiner Kantorei, die immer wieder solche besonderen Konzertprojekte mittrage. Er würdigte an dieser Stelle aber auch ausdrücklich die Arbeit der vielen Kantorinnen und Kantoren in Sachsen, die oft ungesehen die gleiche Arbeit machten und manchmal mit dem Kirchenchor oder der Kurrende das letzte kulturelle Lagerfeuer der Region noch am Brennen hielten. Albrecht Koch bat die Landessynode, diese Arbeit in den Beratungen zur Zukunft der Kirche im Blick zu haben, denn sie sei besonderes Merkmal und ein starkes Aushängeschild der Kirche in Sachsen.


Grußwort aus dem Bistum Dresden-Meißen

Im Namen des Katholikenrates des Bistums Dresden-Meißen grüßte Daniel Heinze die Landessynode. Daniel Heinze ist Mitglied im Vorstand des Katholikenrates des Bistums-Dresden Meißen. Der Katholikenrat des Bistums repräsentiert die katholischen Frauen und Männer aus den Pfarreien, Verbänden, Geistlichen Gemeinschaften und Initiativen Sachsens und Ost-Thüringens. Bekannt ist Daniel Heinze als langjähriger Redakteur bei Radio PSR, der zusammen mit seiner Kollegin Friederike Ursprung die Kirchenredaktion beim sächsischen Privatsender mit zahlreichen Beiträgen bestreitet.

Daniel Heinze sagte, er sei dankbar für die guten Begegnungen und Gespräche auf dieser Tagung. Viele Themen seien ihm bekannt, denn auch die Katholiken im Bistum stünden vor großen Herausforderungen angesichts der weniger werdenden Ressourcen und des verlorenen Vertrauens aufgrund der schleppenden Aufarbeitung der schlimmen Missbrauchsfälle in der Kirche. Er sehe in der Ökumene die Zukunft für beide Kirchen. Als Katholiken wünsche er sich eine viel stärkere Zusammenarbeit, wie sie beispielsweise gerade bei der Katholischen und Evangelischen Akademie in Sachsen erprobt werde.


Bericht der Diakonie

Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Sachsen, Dietrich Bauer, stellte seinen Bericht unter den Titel Soziale Gerechtigkeit und Verantwortung aus christlicher Perspektive in Zeiten knapper werdender Ressourcen.

Nach der Bibel begründe die Bindung an Gott die religiöse Pflicht zur sozialen Gerechtigkeit. „Lernt Gutes zu tun! Sucht das Recht, helft den Unterdrückten, verschafft den Waisen Recht, tretet ein für die Witwen“, so zitiert Bauer den Propheten Jesaja (1,17). Recht im biblischen Sinne habe vor allem die soziale Funktion, zwischen Starken und Schwachen auszugleichen. Daneben sei Barmherzigkeit der komplementäre, ergänzende biblische Begriff zur religiösen Pflicht der sozialen Gerechtigkeit. Beides - Recht und Barmherzigkeit - bildeten auch die Grundlagen des Sozialstaates, der sich bei seinen Verpflichtungen des Sozialen Marktes bedient, zu dem die freie Wohlfahrtspflege und auch die Diakonie gehörten. Zu den Wesensmerkmalen der Freien Wohlfahrtspflege gehöre es, dass sie keine Gewinnabsichten verfolge und zu wesentlichen Teilen aus Steuermitteln finanziert werde. Gerade in Zeiten knapper Kassen würden Wirtschaftlichkeit und Soziale Gerechtigkeit oft gegeneinander ausgespielt. Dies sei fatal, da beides in einer Gesellschaft voneinander abhänge - so beispielsweise könnten Eltern nur arbeiten, wenn es Kindertagesstätten gebe.

Bauer äußert seine Sorge, dass die Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege im aktuellen Entwurf der Doppelhaushaltes 2025/2026 nicht ausreichend abgesichert werde. Die Budgets für Soziales sänken jedoch gegenüber 2024 im Jahr 2025 um rund 470 Millionen Euro und im Jahr 2026 um etwa 499 Millionen Euro. Diese Kürzungen träfen besonders die sogenannten freiwilligen Leistungen, wozu beispielsweise die Telefonseelsorge und Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstellen gehörten. Diese Angebote seien bereits jetzt unterfinanziert, ohne die Eigenmittel diakonischer Träger und die landeskirchliche Zuweisung gäbe es sie nicht. Er warnte vor Kürzungen, da die zukünftigen gesellschaftlichen Folgekosten immens wären, so z.B. in der Schuldner- und Insolvenzberatung, der Suchtberatung oder Flüchtlingssozialarbeit. Er dankte der Landeskirche für ihre Unterstützung, die insbesondere in diesen Bereichen eingesetzt würden, die vom Staat nicht finanziert werden.

Die Diakonie sei eine Form von Kirche, betont Bauer. Insgesamt seien zwar die konfessionell gebundenen Mitarbeitenden inzwischen deutlich unter 50 Prozent, die nichtkonfessionell gebundenen Mitarbeitenden arbeiteten jedoch bewusst bei der Diakonie. Sie fühlten sich mit dem Geist der Diakonie verbunden, der sich auch in Gottesdiensten und Andachten ausdrücke. Und damit stünden sie in einer Beziehung zur Kirche und zum Glauben, auch wenn sie nicht getauft seien.

Angesichts des gesellschaftlichen Megatrends „Gesundheit“ stünde die Diakonie mit ihren Aufgaben in einer vermittelnden Rolle zwischen Gesellschaft und Kirche, in der die Verbindung von Heil und Heilung ja biblisch gegründet sei. „Die Diakonie vermittelt mit ihrem Dasein für Hilfebedürftige eine Ahnung von der Nähe Gottes“, sagte Bauer. Umso mehr sei sie angesichts der staatlichen Kürzungen herausgefordert, die Arbeit und damit die tätige Nächstenliebe fortzuführen. In dem sie Räume für Selbstwirksamkeit schaffe, ermögliche sie Dinge in der Gesellschaft, z.B. ehrenamtliches Engagement, lokale Beteiligungsformen und Spendenaktionen. „Mit unseren Werten und der gelebten Nächstenliebe stehen wir für eine Gesellschaft ein, die auf Verständigung und Miteinander ausgerichtet ist. So sind wir mit unseren 256 Mitgliedern, rund 2.000 Diensten und Einrichtungen sowie rund 27.000 Mitarbeitenden ein Ankerpunkt, der Halt, Orientierung und gemeinsames Wirken bietet“, sagt Dietrich Bauer. Es gelte in den nächsten Jahren, den christlich-diakonischen Markenkern zu stärken. So sei das Jahresthema 2025 unter dem Motto „Wir machen Nächstenliebe zum Beruf“ die Nachwuchswerbung.

Zum Diakonie-Bericht.


Zwischenbericht zur Studie zu familienfreundlichen Gottesdienste

Oberkirchenrat Dr. Martin Teubner berichtete der Landessynode vom Stand der Studie zu familienfreundlichen Gottesdiensten, welche aktuell durch die Theologische Fakultät der Universitäten Leipzig durchgeführt werde. Er erläuterte nochmals die Fragestellungen, welche leitend für die Beauftragung dieser Studie gewesen waren. Nach der Einführung stellten Prof. Alexander Deeg und Prof. Dr. Kerstin Menzel der Landessynode erste Zwischenergebnisse vor. In einem ersten Teil waren qualitative Interviews mit Familien in Sachsen geführt worden, die dann als eine von vielen Grundlagen für die quantitative Befragung genutzt wurden. Diese habe Formate, das Erleben, verschiedene strukturelle Einflussfaktoren, die Frage der Digitalität, auch Aspekte von Corona und Inklusion aufgegriffen. Angeschrieben worden seien 25.000 Familien, von denen sich 11 Prozent an der Studie beteiligt haben. Die Teilnehmenden waren zu über 60 Prozent Frauen und knapp 40 Prozent Männer, die meisten befragten Familien verheiratet. An den Ergebnissen wird deutlich, dass bei Menschen, die häufig den Gottesdienst besuchen, die Teilnahme als Familie eine größere Rolle spielt als der Besuch als Eltern allein. Die meistbesuchten Gottesdienste von Familien sind anlassbezogene Gottesdienste wie Taufen, Konfirmationen, Weihnachten und Ostern sowie Familiengottesdienste. Zwei der Hauptgründe, erläutert Prof. Deeg, seien, dass die Kinder die Gottesdienste langweilig fänden und dass der Gottesdienst nicht in den Familienalltag passe.

Über die Hälfte der Befragten hätten sich im letzten Jahr in der Gemeinde engagiert. Insgesamt stellt die Studie fest, dass Familiengottesdienste ein wichtiges Format für Familien seien und der Besuch in der Regel steige, wenn Familienmitglieder am Gottesdienst mitwirkten. Konkret besuchten die Familien, deren Eltern in musikalischen Gruppen mitwirken bzw. deren Kinder kirchliche Gruppen besuchen, häufiger Gottesdienste. Die Ergebnisse der Studie würden zum Ende der Projektlaufzeit dem Landeskirchenamt zur Verfügung gestellt und dort weiter ausgewertet, erläutert Dr. Peggy Renger-Berka, Referentin im Bildungsdezernat, zum Abschluss.


Zweite Beratung des Kirchengesetzes

Nach der Kaffeepause starteten die Synodalen in die zweite Beratung des Kirchengesetzes zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften. Die Landessynode stimmte dem Artikelgesetz auch in zweiter Lesung zu. Damit ist das Kirchengesetz beschlossen, mit dem die Erhebung des besonderen Kirchgelds rückwirkend auch für die Veranlagungszeiträume 2014 und 2015 auf die Lebenspartnerschaften angewendet wird.


Wort der Landessynode anlässlich 1700 Jahre Konzil von Nizäa

Nach der Beschäftigung mit dem Jubiläum des Konzils von Nizäa verabschiedete die Landessynode ein Wort dazu, mit welchem die Gemeinden ermutigt werden sollen sich mit einzelnen Aspekten dieses Konzils zu befassen und immer wieder das gemeinsame Gespräch zu suchen. „Wir erinnern daran, dass Einheit nicht durch inneren oder äußeren Zwang verordnet werden darf.“, betonte die Landessynode in ihrem Wort. Weiter ermutigte sie, das Jubiläum möglichst in ökumenischer Gemeinschaft zu feiern.

Wort der Landessynode anlässlich 1700 Jahre Konzil von Nicäa

1. Ökumene

Das Konzil von Nicäa ist ein bleibendes Zeugnis und Beispiel des weltweiten Miteinanders im Leib Jesu Christi. Dies gilt auch angesichts vielerlei Gefährdungen und Verwerfungen im Miteinander.

In Dankbarkeit für die ökumenische Verbundenheit der christlichen Kirchen dürfen wir festhalten: Für die eine Kirche Jesu Christi sind das wechselseitige Zuhören, das Eintreten in den Dialog und die Suche nach einem möglichen Konsens von entscheidender Bedeutung.
Die Landessynode ermutigt die Gemeinden, das Jubiläum möglichst in ökumenischer Gemeinschaft zu begehen.

2. Gemeinsam Leiten und Gestalten

Zugleich ist das Konzil ein Beispiel für den Wert geistlicher Weggemeinschaft in Synoden, Konzilien und Kirchenvorständen.

In Dankbarkeit für Erfahrungen des Heiligen Geistes in Prozessen der theologischen Verständigung und Konsensbildung dürfen wir festhalten: Kirche lebt im gemeinsamen Leiten und Gestalten.
Die Landessynode ermutigt die Gemeinden, das Gespräch und die Verständigung miteinander immer wieder zu suchen. Wir erinnern daran, dass Einheit nicht durch inneren oder äußeren Zwang verordnet werden darf.

3. Christusorientierung

In einer zerrissenen Welt, damals wie heute, kann und soll die Kirche gerade dadurch wirksam werden, dass sie sich klar und konsequent an der in Christus erschienenen Menschenliebe des dreieinigen Gottes ausrichtet. In Nicäa hat man hart um das theologische Verständnis der Dreieinigkeit Gottes und des darin begründeten Erlösungsgeschehens gerungen.

In Dankbarkeit für das dreifaltige Wirken Gottes in Geschichte, Gegenwart und Zukunft, dürfen wir festhalten: Die Lehre von der Trinität hilft uns, das Geheimnis Gottes zu beschreiben. Sie entfaltet angemessen das biblische Zeugnis, dass Gott in sich selbst Liebe ist.
Die Landessynode ermutigt die Gemeinden, sich immer wieder neu mit dem Verständnis der Dreieinigkeit Gottes auseinanderzusetzen und die alten Worte in heute verständliche Sprachbilder zu übersetzen.

4. Liturgie

Die reformatorische Theologie hat bewusst an die Erkenntnisse und Formulierungen der alten Kirche angeknüpft und diese aufgegriffen.

In Dankbarkeit für das Glaubenszeugnis früherer Generationen dürfen wir festhalten: In der Feier des Gottesdienstes stehen wir heute in Verbindung mit Schwestern und Brüdern, die vor uns waren und nach uns kommen werden.
Die Landessynode ermutigt die Gemeinden zum gottesdienstlichen Gebrauch des Bekenntnisses von Nicäa-Konstantinopel. Freilich bedarf es dazu auch einer geeigneten Hinführung. Denn es geht nicht einfach um Wiederholung der Tradition, sondern um gegenwärtige Aneignung.

5. Christus-Zeugnis in der Welt

Das Konzil von Nicäa rang im Kern um die Frage: „Wer ist Christus?“ Ein klares Zeugnis von Christus ist Voraussetzung dafür, Menschen zum Glauben an ihn einzuladen.

In Dankbarkeit für das uns anvertraute Evangelium dürfen wir festhalten: Wo Christus als der menschgewordene Gott und der Sieger über den Tod öffentlich bezeugt wird, wächst eine lebendige Hoffnung, die mehr ist als eine bloße Sehnsucht.
Die Landessynode ermutigt die Gemeinden, Jesus Christus zu bezeugen und die Menschen in die Nachfolge Jesu einzuladen.


Ermutigung zur Beteiligung am Prozess »Kirche im Wandel«

Mit der Zustimmung zu einem Antrag des Präsidiums dankte die Landessynode der Kirchenleitung für die ausführliche Berichterstattung aus der AG »Kirche im Wandel«. Der frühe Zeitpunkt der Information ermögliche eine breite Diskussion in der gesamten Landeskirche über die nötigen weiteren Veränderungen. Dem Ruf nach einer „vielstimmigen Diskussion“ komme die Landessynode gern nach.In dem Wort heißt es weiter:

„Wir bitten alle Kirchgemeinden und Kirchenbezirke, Einrichtungen und Werke, sich in den nächsten Monaten intensiv an der Diskussion zu beteiligen. Dabei sollen auch die geplanten Resonanztreffen genutzt werden, um mit den Mitgliedern der Kirchenleitung und der AG »Kirche im Wandel« ins Gespräch zu kommen. Gemeinsam wollen wir die großen Herausforderungen und die tiefgreifenden Veränderungen gestalten. Wir vertrauen darauf, dass Gott der Herr unserer Kirche ist und uns die Kraft schenkt, diese auch hier in Sachsen zu gestalten.“


Weiterarbeit der theologischen Aufarbeitung

Der Synodale Jonathan Leistner brachte aus dem Bildungs- und Erziehungsausschuss einen Antrag zur Weiterarbeit an dem Thema „Geistliche Gewalt“ ein. Er erläuterte, dass seit dem Bekanntwerden des vielfachen sexuellen und geistlichen Missbrauchs von Jugendlichen durch den Jugendwart Kurt Ströer über dieses Thema auch in der sächsischen Landeskirche stark diskutiert werde. Der Ausschuss habe sich ebenfalls intensiv mit dem Thema befasst. Eine Grundlage dafür sei der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zur Theologischen Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer (Vorlage 59) gewesen. Im Ergebnis sehe der Ausschuss zwingenden Handlungsbedarf in den Bereichen Bildung, Seelsorge und Ausbildung. Nach der Einbringung diskutierte die Landessynode intensiv über den Antrag und die Bedeutung des Themas. In der  Debatte wurde beispielsweise darauf hingewiesen, dass geistliche Gewalt und geistlicher Missbrauch nicht – wie bei Kurt Ströer – in Verbindung mit sexualisierter Gewalt stehen müsse und daher auch andere Betroffene gehört und einbezogen werden sollten.

Im Ergebnis stimmte die Landessynode dem Antrag einstimmig zu, mit dem das Landeskirchenamt gebeten wird, im Anschluss an die VL 59 die theologische Aufarbeitung von geistlicher Gewalt fortzuführen. Dabei sollen die Ergebnisse und weiterführenden Fragen aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Theologische Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer“ (VL 59) aufgegriffen und Betroffene kontinuierlich beteiligt werden.

Gleichermaßen bat die Landessynode mit diesem Beschluss das Landeskirchenamt, im Zuge der theologischen Aufarbeitung Maßnahmen zur Prävention von geistlicher und spiritueller Gewalt und religiösem Machtmissbrauch zu erarbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung von Fach- und Dienstaufsicht und Standards der Aus- Fort- und Weiterbildung. Über den aktuellen Stand soll der 29. Landessynode im Herbst 2026 Bericht erstattet werden.


Berichterstattung aus Ausschüssen

Aus dem Theologischen Ausschuss berichtet der Ausschussvorsitzende Dr. Thomas Knittel über die Pläne des Landeskirchenamtes, das Kandidatengesetz dahingehend zu ändern, dass auch Vikarinnen und Vikaren die Sakramentsverwaltung übertragen werden kann. 

Ein weiteres Thema im Theologischen Ausschuss sei der Erprobungsprozess des Evangelischen Gesangbuches gewesen, so Dr. Knittel. Zum aktuellen Stand dieses Prozesses und dem Regionalteil für Bayern und Sachsen berichtete Oberkirchenrat Dr. Martin Teubner vor der Landessynode. Er erläutert, dass es ab dem ersten Advent 2028 in der EKD ein neues Evangelisches Gesangbuch geben werde. In den letzten Jahren sei an diesem Gesangbuch sowie an einem Regionalteil des Gesangbuches für Bayern und Sachsen gearbeitet worden. Ab Kantate 2025 werde es auf einer Website mitsingen.de Material und Lieder zum Erproben geben. Ab März 2026 würden Probeexemplare auch einzelnen sächsischen Gemeinden zur Erprobung zugeschickt und im Oktober 2026 würde es einen Informationstag dazu geben.

Aus dem Finanzausschuss berichtete der Vorsitzende Til Vosberg. Der Finanzausschuss habe sich neben vielen anderen Themen mit dem Vakanzfonds beschäftigt, welcher aktuell leer sei. Das Ziel des Vakanzfonds sei es ja gewesen, die nichtgenutzten Mittel zu nutzen, eine Flexibilisierung von Anstellungen zu ermöglichen und die Eigeninitiative der Kirchgemeinden bei der Finanzierung zu stärken. Die beiden letzten Ziele werde man weiter im Blick behalten, dennoch sollten aktuell keine Erwartungen in den Vakanzfonds gesetzt werden.

Dr. Jochen Kinder berichtete aus dem Rechtsausschuss, dass dieser sich mit der Überarbeitung und Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode beschäftigt habe, so dass diese auf der Herbsttagung 2025 so beschlossen werden könne, dass sie für die neue 29. Landessynode neu gedruckt und dann von ihr von Beginn an angewandt werden kann. Weiter befasste sich der Ausschuss auch mit der Struktur der Ausschüsse der Landessynode.

Zum Abschluss der Tagung griff Bettina Westfeld das Zitat des Synodalen Volkmar Kuhn zu Nizäa nochmals auf: „Da hat der Herr was draus gemacht!“ Sie hoffe, dies könne auch über der nun zu Ende gehenden Tagung stehen und bat die Synodalen, die Impulse und Themen der Tagung mit in ihre Kirchgemeinden und die Kirchenbezirkssynoden zu nehmen.

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