Mitteilungen

Zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie

Informationen der Landeskirche / FAQs (thematisch)

Die Hinweise auf dieser Seite richten sich vorrangig an Kirchgemeinden und ihre Mitarbeitenden. Sie sollen eine Orientierung im Umgang mit der aktuellen Situation bieten. Viele Fragen müssen jedoch vor Ort im konkreten Einzelfall und im seelsorgerlichen Ermessen getroffen werden.

Kirchgemeindeglieder bitten wir daher, sich mit ihren Fragen direkt an die Kirchgemeinden vor Ort zu wenden. Alle Mitarbeitenden der Kirchgemeinden, insbesondere die Pfarrerinnen und Pfarrer, stehen Ihnen für Gespräche und Fragen zur Verfügung.

Ihre Kirchgemeinde finden Sie über unsere Gemeindesuche.

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

ktualisiert am 1. April 2022

Der Orientierungsplan enthält die Regelungen, die das Landeskirchenamt auf der Basis des § 12a der Ausführungsverordnung der Kirchgemeindeordnung den Kirchgemeinden empfiehlt. Die Berücksichtigung dieser Empfehlungen ist nach § 12a vorgesehen.

Aktualisiert am 1. April 2022

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Gottesdienste ab dem 3. April 2022:
Grundsätzlich sind Gottesdienste ohne alle Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen. Auch die Verwendung der Corona-Warn-App wird empfohlen. Die Testpflicht sowie die Kontaktnachverfolgung sind nicht mehr erforderlich. Es wird weiterhin empfohlen, vor dem Gottesdienst einen Selbsttest zu machen.

Aktualisiert am 1. April 2022

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Für die Bläserarbeit wird auf die Hinweise der Sächsischen Posaunenmission auf ihrer Internetseite hingewiesen: https://www.spm-ev.de/neuigkeiten/

ktualisiert am 1. April 2022

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Bei der Teilnahme an  einer Beerdigung ist zusätzlich die spezifische Situation zu bedenken: die Anwesenheit älterer Personen, die Anreise von Teilnehmenden aus verschiedenen Regionen Deutschlands, eine Situation in der natürlicherweise geweint und geschnupft wird, die Schwierigkeit in einer hochemotionalen Situation beistehen zu wollen und gleichzeitig Abstand zu wahren.

Es wird daher weiterhin empfohlen, sich vor der Teilnahme an einer Beerdigung zu testen oder testen zu lassen.

Aktualisiert am 1. April 2022

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Aktualisiert am 1. April 2020

Einen überarbeiteten Vorschlag für die Praxis in den Kirchgemeinden der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, das Heilige Abendmahl unter Pandemie-Hygienebedingungen zu feiern, finden Sie: Vorschlag zur Abendmahlspraxis

Aktualisiert am 10. Mai 2021

Bei seelsorglichen Kontakten ist die jeweils aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) zu berücksichtigen.

Seelsorgebesuche
Häusliche Seelsorgebesuche sind vor allem für alleinlebende und mobilitätseingeschränkte sowie für alte Menschen von großer Bedeutung. Sie sollten angekündigt werden, um die Möglichkeit zu geben, sich darauf vorbereiten bzw. absagen zu können. Grundsätzlich müssen die Grundregeln, wie sie im Orientierungsplan für das kirchliche Leben unter Corona-Pandemie-Bedingungen (s. FAQs) gelten, entsprechend angewandt werden (u.a. Hinweise zu Mund-Nasen-Schutz, Mindestabstand, Testpflicht). In Kranken- und Pflegeeinrichtungen muss das dort geltende Hygienekonzept beachtet  werden (vgl. folgender Abschnitt). Es ist mit Bedenken und besonderer Vorsicht zu rechnen. Bei Absagen sollte bspw. ein schriftlicher Gruß oder ein Anruf als Alternative gewählt werden, um deutlich zu machen: Du bist nicht vergessen!

Krankenhaus-, Altenpflegeheim- und andere Seelsorgebereiche
Seelsorgebesuche sind in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kliniken und allen stationären Einrichtungen grundsätzlich möglich. Allerdings haben die Einrichtungen Hygienekonzepte für Besuche zu erstellen, die zu beachten sind. Nach der SächsCoronaNotVO  § 16 gilt für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens in jedem Fall Zutritt nur mit Testnachweis oder nach erfolgtem Test vor Ort, auch für genesene und geimpfte Personen. Es kann Ausnahmen für Besuche zum Zweck der Sterbebegleitung geben. Die Einrichtungen sind verpflichtet, auf Wunsch einen Test durchzuführen. Es kann dazu kommen, dass der Eintritt erst zeitverzögert möglich wird, da für bestimmte Bereiche (sog. Corona-Stationen) bes. Schutzkleidung anzulegen ist, wofür Personal bereits stehen muss. Besuchswünsche können in Krankenhäusern, in denen Krankenhauseelsorgerinnen und -seelsorger tätig sind, an diese weitergeleitet werden. Alternativ gibt es vielfältige schriftliche oder visuelle Angebote. Grüße können auch durch die Seelsorgenden vor Ort überbracht werden.  

Räume der Stille
In Andachtsräumen, Kapellen oder Räumen der Stille liegen Andachts- und Gebetstexte, biblische Worte, Adventstexte und weitere hilfreiche Impulse aus. Zudem werden dort die Kontaktdaten bzw. Angaben zur Erreichbarkeit der Seelsorge bekannt gemacht.

Seelsorgeangebote für alle
Die Corona-Pandemie hat vielfältige Krisen ausgelöst. Darüber sich auszutauschen hilft bei der Bewältigung. Wer dazu in der Lage ist, sollte ermutigt werden, selber zum Telefon zu greifen und bekannte Personen anzurufen oder die elektronischen Medien zum Austausch zu nutzen.

Verwiesen wird hier außerdem auf den Dienst der TelefonSeelsorge, der nach wie vor rund um die Uhr unter 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 zu erreichen ist.

Viele Kirchgemeinden veröffentlichen darüber hinaus durch Aushänge und im Internet Hinweise zu seelsorglichem Beistand.  

Stand: 25.11.2021

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Aktualisiert am 1. April 2022

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Aktualisiert am 1. April 2022

Die Konfirmationen werden in Sachsen laut Konfirmationsordnung zwischen Palmsonntag und Trinitatis gefeiert. Für den Konfirmandenjahrgang 2022 wurde dieser Zeitraum nun durch Verordnung des Landeskirchenamtes bis Trinitatis 2023 verlängert, die entsprechende Verordnung ist im Amtsblatt 02-2022 veröffentlicht. Die Verlängerung gilt auch, wenn der ursprünglich geplante Konfirmationstermin des Jahres 2021 angesichts der Corona-Pandemie von den Kirchgemeinden verlegt worden ist und bisher nicht stattfinden konnte (Zusammenfassung von Konfirmationsjahrgängen zu einem Konfirmationstermin). 

Die Verlegung des Termins der Konfirmation bedarf eines Antrags durch die Kirchgemeinde, der Zustimmung des Superintendenten / der Superintendentin sowie der Genehmigung durch das Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens. Der Antrag kann formlos geschehen und per E-Mail erfolgen und gilt mit der Stellung als genehmigt. Es sollen damit keine zusätzlichen bürokratischen Hürden verbunden sein.

Wann Konfirmationsgottesdienste wieder gefeiert werden können, wird vor Ort entschieden. Die Kirchgemeinden werden gebeten, hier im Austausch mit den Mitarbeitenden in der Konfirmandenarbeit und den Familien der Konfirmanden eine für alle nachvollziehbare Entscheidung zu treffen. Es gilt zu beachten, dass die Konfirmandenarbeit / der Konfirmandenunterricht in geeigneter Weise bis zur Konfirmation fortgeführt wird. Gewiss haben Sie dieses Anliegen bereits im Blick, wie die Konfirmandenzeit, die möglicherweise verlängert ist, auf eine gute Weise gestaltet werden kann. 

Aktualisiert am 24. Januar 2022

Für den Religionsunterricht an Grundschulen hat das Theologisch-Pädagogische Institut Anregungen für freiwillige Angebote erstellt, die Religionslehrende in Grundschulen den Schülerinnen und Schülern unterbreiten können, wenn kein Religionsunterricht in Präsenz stattfinden kann. 

Gemeindepädagogen und Pfarrer im Evangelischen Religionsunterricht tragen in diesem Schuljahr in besonderer Weise Mitverantwortung für das Lernen in Präsenzzeit an ihren Einsatzschulen. Ihre Teilnahme an Dienstberatungen, Konferenzen und Schulungen für digitale Lehr- und Lernformen in ihren Einsatzschulen ist während des Pandemiegeschehens von hoher Bedeutung, da die jeweiligen Schulleitungen vor Ort für die Abläufe Verantwortung tragen. Sollte es zu begrenzten lokalen oder regionalen Schulschließungen kommen, sollten auch alle kirchlichen Lehrkräfte auf Online- Unterricht vorbereitet und das Nutzen der jeweiligen Lernplattformen geübt sein. Auf diese Weise können Schüler und Schülerinnen während ihrer häusliche Lernzeit gut begleitet werden.

Das vergangene Schulhalbjahr unter Corona-Bedingungen hat zur Folge, dass auch kirchliche Lehrkräfte die nicht behandelten Lernbereiche und Lerninhalte für jede Lerngruppe auflisten und entsprechende Stoffverteilungspläne für das neue Schuljahr vorbereitet haben mit dem Ziel, dass wesentliche Schwerpunkte der nicht behandelten Lerninhalte im laufenden Schuljahr weitestgehend nachgearbeitet werden.

Anstellende Kirchgemeinden und Kirchenbezirke bitten wir um Unterstützung aller kirchlicher Lehrkräfte im Religionsunterricht unter Corona-Bedingungen, verbunden mit Flexibilität bei der Anberaumung von internen Beratungen und bei weiteren dienstlichen Anforderungen, damit die Mitarbeit in den Schulen ermöglicht wird sowie die Schüler aus unseren Gemeinden und darüber hinaus in ihrem Fach Evangelische Religion lernen können.

Aktualisiert am 8. März 2021

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Aktualisiert am 1. April 2022

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Aktualisiert am 1. April 2022

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Aktualisiert am 1. April 2022

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Aktualisiert am 1. April 2022

Eine theologische Betrachtung zu Möglichkeiten der Seniorenarbeit in Corona-Zeiten ist als "Handreichung für den kirchlichen Dienst" am 26. Juni 2020 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Autor ist Pfarrer Jan Schober, Referent für Seniorenarbeit und Generationen bei der Evangelischen Erwachsenenbildung Sachsen.

Ab dem 3. April 2022 gibt es laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert.

Derzeit erleben wir jedoch noch einmal eine extreme Infektionswelle, die sich nahe der weiterhin geltenden Schwellenwerten bewegt und die auch in den Kirchgemeinden spürbar ist. Im aktualisierten Orientierungsplan wird dieser Situation Rechnung getragen. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen wieder ohne Beschränkungen möglich. Für die aktuelle Zeit hoher Inzidenzen wird jedoch noch empfohlen, in Innenräumen Abstände einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen.

Diese Empfehlung wird im Blick auf die Menschen formuliert, die nach wie vor einen Schutz für sich wünschen bzw. aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Wir bitten die Kirchgemeinden, diese Menschen im Blick zu behalten und Ihnen die Teilnahme an Gottesdiensten und dem Gemeindeleben zu ermöglichen.

Aktualisiert am 1. April 2022

Das Landeskirchenamt hat am 23. November 2021 eine weitere Änderung des § 12a der Ausführungsverordnung zur Kirchgemeindeordnung beschlossen.

§ 12a der Ausführungsverordnung der Kirchgemeindeordnung hat nun folgenden Wortlaut:

 „Zu § 13 Absatz 1 in Zeiten infektionsschutzrechtlich bedingter Einschränkungen (COVID-19-Pandemie)

§ 12a

(1) Werden aufgrund einer nach § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder aufgrund anderer infektionsschutzrechtlicher Regelungen Einschränkungen von Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen erforderlich, sind von den Kirchenvorständen Hygienekonzepte zu erarbeiten und der jeweils aktuellen Entwicklung anzupassen. Die Hygienekonzepte berücksichtigen die Empfehlungen des Landeskirchenamtes und des Kirchenbezirks sowie die Vorschriften des Freistaates Sachsen, der Landkreise, Städte und Gemeinden und die jeweils konkreten örtlichen Verhältnisse in der Kirchgemeinde.

(2) In allen Fällen sind die Hygienekonzepte so anzupassen, dass Gottesdienststätten geöffnet bleiben und der Zugang zur persönlichen Andacht gewährleistet ist.“

Zum Hintergrund:
Angesichts des Auslaufens der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag am 25.11.2021 war es erforderlich, die Hygieneschutzkonzepte und Empfehlungen des Landeskirchenamtes auf eine erweiterte Grundlage zu stellen.

iAktualisiert am 24. November 2021

Wie bereits im letzten Jahr erfordert die aktuelle Lage wieder andere Formen der Kommunikation. Wir bitten die Kirchgemeinden in der sich schnell verändernden Situation, die jeweils aktuellen Gottesdienstangebote und die geltenden Regeln breit und transparent zu kommunizieren. In Gemeindebriefen sollte darauf hingewiesen werden, wo aktuelle Informationen und Änderungen zu finden sind (Internetseite, Schaukasten) oder wie man sich aktuell informieren kann (E-Mail-Verteiler, Newsletter oder Social-Media-Kanäle). Dort sollten alle Informationen aktuell zu finden sein – dies ist sowohl für interessierte Gemeindeglieder als auch für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung. Es sollte dabei auch deutlich werden, unter welchen Bedingungen Gottesdienste stattfinden und welche Voraussetzungen (z.B. Anmeldung, Nachweis, Test) dafür notwendig sind.

Aktualisiert am 22. November 2021

Folgende organisatorische Hinweise zum Testmanagement sowie zur Umsetzung der Testpflicht für alle bzw. der 3G-Regelung stellen wir hiermit gern zur Verfügung:

Organisatorische Hinweise zum Testmanagement

3G-Info-Blatt für Ehrenamtliche für den Einlassdienst

Aktualisiert am 25. November 2021

Folgende Orientierung für die Arbeit in den Kirchgemeinden hat das Landeskirchenamt am 2. November 2020 gegeben:

Als Kirche für Menschen da sein

Mit den neuen Maßnahmen ergibt sich für sehr viele Menschen in Sachsen eine neue – für viele auch schwierige – Situation. Nicht wenige Menschen sind beruflich von den Einschränkungen betroffen, alle zusammen sind wir es in unserem Freizeitverhalten und den Möglichkeiten der Begegnung mit anderen eingeschränkt. Hier gilt es als Kirche in den nächsten Wochen sehr genau hinzuschauen, wo es Menschen schlecht geht, wo sie Trost und Unterstützung brauchen, was wir für eine positive Grundstimmung in unseren Orten tun können oder einfach nur, wie wir Menschen für einen Moment etwas Gutes tun und für die nächste Zeit Zuversicht schenken können. Unser Glaube gibt uns Gottvertrauen und das können und sollten wir mit vollen Händen weitergeben. Seien Sie also kreativ im erneuten Überlegen, wie Kirche anders als sonst auf Menschen zugehen kann.

Konzentration auf das Wesentliche

Wir machen Ihnen Mut, dass Sie in Ihren Kirchgemeinden darüber beraten, was bei Ihnen vor Ort in den nächsten Wochen wichtig und wesentlich ist und wo Sie als Kirchgemeinden gebraucht werden. Vor diesem Hintergrund kann ein Besuch beim Bürgermeister oder anderen Verantwortungsträgern mit der Frage, was diese sich von der Kirchgemeinde wünschen würden, oder ein Besuch bei einer von der Schließung betroffenen Einrichtung (Gaststätte, Hotel,…) vielleicht eine wichtigere Aufgabe sein als ein traditionelles Angebot, zu dem unter Umständen die Hälfte der Personen angesichts der Lage nicht kommen würde. Überlegen Sie auch, wie Sie in der dunklen, kalten Jahreszeit ältere, einsame oder kranke Menschen erreichen können. Kann man ggf. als Kirchgemeinde im Ort Kontaktgemeinschaften organisieren, wo Menschen bestimmte Leute regelmäßig anrufen und sich um sie kümmern? Es geht also wieder einmal darum, neu zu fragen, welche Aufgabe wir als Kirche derzeit haben – diese Frage ist gut und wichtig. Sie kann dazu führen, dass manche Dinge gelassen werden, dafür aber andere hinzukommen. 

Aktualisiert am 2.12.2020 

Wo immer möglich, sollten Kirchen in den nächsten Wochen für Besucher und Besucherinnen geöffnet sein. Die gebotenen Abstands- und Hygieneregeln sind jedoch auch dort zwingend einzuhalten, auf sie ist bereits am Eingang hinzuweisen. 

Aktualisiert am 24. November 2021

Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind auch in kirchlichen Räumen einzuhalten. Dazu stellen wir hier Vorlagen für Hinweis-Schilder zur Verfügung, die für die Gegebenheiten vor Ort auch angepasst werden können. 

Aktualisiert am 25. November 2021

Achtung: Diese Hinweise werden noch aktualisiert!

Für die Aufzeichnung von Gottesdiensten oder Konzerten, die ohne anwesende Gemeinde realisiert werden, gelten folgende Hinweise:

  • Die Abstände zwischen den Mitwirkenden müssen 1,50 Meter, zwischen den mitwirkenden Sängerinnen und Sängern 2 Meter sowie bei Blasinstrumenten mindestens 2 Meter zur Seite und 3 Meter nach vorn betragen.
  • Unter diesen Umständen kann auf eine Mund-Nasen-Bedeckung für die Zeit der Aufzeichnung verzichtet werden.
  • Insgesamt ist darauf zu achten, dass die Abstandsregeln auch in den Bildern erkennbar umgesetzt werden.
  • Die Gesamtzahl der Mitwirkenden sollte so weit wie möglich reduziert werden.
  • Ab einer Zahl von mehr als zehn Mitwirkenden ist dringend zu empfehlen, dies nicht als Livestream zu realisieren, sondern vorab aufzuzeichnen. Es ist so besser möglich, dass Szenen, Musik- und Textstücke einzeln gedreht werden und sich nur wenige Personen dabei begegnen. 
  • Es dürfen jeweils nur kleine bzw. kleinste Besetzungen zum Einsatz kommen. 

Hilfestellungen zum Streamen von Gottesdiensten finden Sie auf der Seite der Evangelischen Landeskirche in Baden.

Aktualisiert am 15. März 2021

GEMA: YouTube / Social Media Plattformen Facebook & Instagram 

Das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken im Rahmen von Online-Gottesdiensten oder Andachten auf diesen Plattformen sowie das Streaming oder der Download dieser Werke ist über die bestehenden Verträge mit den entsprechenden Betreibern abgegolten. Auf die Kirchengemeinden kommen somit keine Kosten zu. – Diese Regelung ist verlängert bis zum 31. Dezember 2022.

Tipps zu digitalen Angeboten für Kirchgemeinden finden Sie auch hier: https://www.ekiba.de/html/content/tipps_fuer_gemeinden_zu_digitalen_angeboten.html

GEMA: Eigene Homepage / Website

Die GEMA hat sich entschlossen, für die Zeit, in der die Gottesdienste nicht vor Ort durchgeführt werden können, die Nutzung von urheberechtlich geschützten Musikwerken im Rahmen des Streamings oder des Downloadens über die Kirchengemeinde-eigenen Websites durch die bestehenden Pauschalverträge als abgegolten zu betrachten.

Die Art der Musikwiedergabe, live z.B. durch den Organist oder durch Tonträger, ist dabei unerheblich.

Die GEMA hat sich hier bisher nicht im Detail zu einzelnen Diensten (über Youtube, Facebook & Instagram hinaus) geäußert, die zum Streaming auf Webseiten genutzt werden können. Wenn Sie oder Ihre Gemeinden spezielle Dienste einsetzen möchten und unsicher wegen der Nutzung sind, geben Sie uns dazu gerne eine Info und wir klären weitere Details dazu mit der GEMA ab.

Weitere Rechte

Alle weiteren Rechte der Personen, die bei der Erstellung des Gottesdienstes mitwirken, bleiben natürlich bestehen.

Selbstverständlich müssen die Personen (z.B. Kameramann, Musiker etc.) mit dem Vorgehen des Streamings / Downloads einverstanden sein. Ferner gilt das Datenschutzgesetz (für den Fall, dass Besucher anwesend sein sollten). 

Die Vervielfältigung aufgenommener Gottesdienste und Andachten mittels Bild- und Tonträgern (DVDs etc.) zur nicht kommerziellen Verteilung an Gemeindeglieder kann nur unter Beachtung zusätzlicher Anforderungen erfolgen, wozu wir gern Auskunft erteilen.

Nutzung von Noten & Liedtexten (VG Wort und VG Musikedition)

Die EKD hat mitgeteilt, dass der Vertrag mit der VG Musikedition bis 31.12.2022 verlängert worden sei. Die Nutzung von Noten und Liedtexten ist damit in einem bestimmten Umfang erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die Noten und Texte nicht länger als 72 Stunden online verfügbar oder zum Download bereitstehen dürfen. Der Download von Noten und Liedzetteln bleibt aber weiter unzulässig. 

Aktuelle Informationen finden Sie hier: https://www.ekd.de/informationen-zur-gema-bei-youtube-54143.htm

Rundfunknahes regelmäßiges Livestreaming

Für Kirchgemeinden und kirchliche Einrichtungen, die regelmäßige Streaming-Angebote machen wollen, ist die Information der Medienanstalten zum Livestreaming von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie Bildungsangeboten während der Zeit des Corona-Epidemieschutzes von Bedeutung. 

Aktualisiert am 19. Dezember 2020

Das Netzwerk Energie & Kirche der Landeskirchen und Bistümer stellt eine Handlungsempfehlung zum Beheizen und Temperieren von Kirchen während der Corona Pandemie zur Verfügung.

Aktualisiert am 16. Oktober 2020

Angesichts vieler Fragen zum Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte finden Sie hier Hinweise des Koordinators für Arbeits- und Gesundheitsschutz der EVLKS. 

Aktualisiert am 6. November 2020

Videokonferenzlösungen wurden in den letzten Wochen und Monaten durch viele Gremien in Kirchgemeinden, Kirchenbezirken und kirchlichen Einrichtungen genutzt und haben sich als ein gutes Mittel der Kommunikation in Zeiten der Kontaktbeschränkung erwiesen. Für die weitere Nutzung sind jedoch bestimmte Dinge zu beachten. Das Landeskirchenamt hat in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten eine Handreichung zum Umgang mit Videokonferenztools in der Landeskirche erarbeitet. Sie gibt Hinweise, wann Videokonferenzen sinnvoll und zulässig sind und was bei der Nutzung zu beachten ist. 

Aktualisiert am 17. Juni 2020

Die arbeitsrechtlichen Hinweise im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind im CN der EVLKS (Intranet) zu finden unter folgenden Link: Arbeitsrechtliche Informationen - Anliegen - Ev.-luth. Landeskirchenamt Sachsens (evlks.de)

Die Hinweise richten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Anstellungsträger in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (Kirchenbezirke, Kirchgemeinden, Kirchspiele, Kirchgemeindebünde sowie weitere Anstellungsträger), die unter den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDVO) fallen und Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausübung ihrer Tätigkeit haben oder daran gehindert bzw. eingeschränkt sind. Es werden die aktuellen Regelungen und Vorschriften aus arbeitsrechtlicher Sicht sowie die Vorgehensweise zur Beantragung von Entschädigungsansprüchen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erläutert.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgefordert sich an die Corona-Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen des Freistaates Sachsen zu halten. Nachzulesen sind die Regelungen im Internet unter Amtliche Bekanntmachungen - sachsen.de.

 

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