28. Landessynode - Sondersynode 2026
Freitag, 6. März 2026
Andacht
Zu Beginn der Sondertagung versammelten sich die 80 Synodalen der 28. Landessynode in der Dreikönigskirche zu einer Abendmahlsandacht. Diese wurde mit Elementen der Liturgie des Weltgebetstages gefeiert, welcher am selben Tag weltweit zum Thema »Kommt! Bringt eure Last.« gefeiert werden. Die Synodale Maria Beyer stellte an den Anfang der Sondertagung, in der es um den Prozess »Kirche im Wandel« und die Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der EKD gehen wird, zunächst zwei Frauen aus den Nigeria in den Mittelpunkt. Sie beschrieb ihr Leben, ihre Sorgen, aber auch ihre Glaubensstärke und Hoffnung, mit dem sie die Lasten des Alltags in Nigeria tragen.
Dann ging sie auf die Schwerpunkte der Sondertagung ein. So sei eine Last, welche die Landeskirche seit langem beschäftigte, die mit Missbrauchstaten verbundene Schuld, die Menschen innerhalb der Kirche auf sich geladen hätten. Diese gelte es gemeinsam zu tragen und Verantwortung zu übernehmen. Die Synode werde auch auf dieser Tagung über weitere Schritte auf diesem Weg sprechen. Auch im Blick auf die Zukunft der Landeskirche selbst könne man von einer Last sprechen, denn die Herausforderungen stünden allen vor Augen. Jesus verspreche nicht, uns diese Lasten abzunehmen, aber er hilft uns sie zu tragen, sagte Beyer. Mit »Erquickung« verbinde sich die Ermutigung, sich Zeit zu nehmen zum Pausemachen, Kraftschöpfen, Atemholen, Innehalten und Stärken, um sich neu gesammelt und neu orientiert wieder auf den Weg machen zu können. Gemeinsam mit anderen könnten Lasten verteilt und gemeinsam getragen werden.
Eröffnung
Nach der Andacht eröffnete Bettina Westfeld die Sondertagung der 28. Landessynode und begrüßte alle Anwesenden und Gäste.
Unter »Eingänge und Mitteilungen« erläuterte Westfeld, dass alle Eingaben zum Thema »Kirche im Wandel« dem Präsidium zugewiesen wurden, um sie weiter bearbeiten zu können. Weiter erläuterte sie, dass das Präsidium den selbständigen Antrag des Synodalen Göpfert mit dem Entwurf eines Kirchengesetz über die Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens dem Bildungs- und Erziehungsausschuss und dem Rechtsausschuss überwiesen habe.
Mit einem Antrag zur Geschäftsordnung beantragte der Synodale Straube aufgrund der damit verbundenen finanziellen Fragen die Überweisung in den Finanzausschuss. Präsidentin Westfeld erläuterte daraufhin die Gründe für die Entscheidung des Präsidiums, den Antrag an die oben genannten Ausschüsse zu überweisen. Der Bildungs- und Erziehungsausschuss habe sich seit Beginn der Legislatur der 28. Landessynode intensiv mit allen Fragen der Prävention, Anerkennung und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt beschäftigt.
Auf seinen Antrag hin habe die Landessynode im November 2025 einstimmig den Beschluss gefasst, einen Gesetzentwurf zur Anerkennungsrichtlinie vom Landeskirchenamt zu erbitten. Darüber hinaus sei der Rechtsausschuss zur Mitberatung vorgesehen, wie es bei Kirchengesetzen immer der Fall sei. Weiterhin erläutert sie, dass das Präsidium aber auch sehe, dass das Thema für alle Ausschüsse von Bedeutung sei. Daher habe das Präsidium geplant, die erste Beratung des Antrages in einer erweiterten Ausschusssitzung stattfinden zu lassen.
In der Abstimmung wurde der Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung des Antrages in den Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Somit kündigte Präsidentin Westfeld den Beginn einer erweiterten Ausschusssitzung im Anschluss an die Eröffnung der Tagung an.
Im Weiteren beschloss die Landessynode die Drucksache 330, mit der sie der Organisation der Tagung über die Tagungssoftware OpenSlides zustimmte.
Eine Stunde später als geplant startete die Landessynode um 16:30 Uhr in die öffentliche Beratung. Diese war geprägt von Unterbrechungen, Geschäftsordnungsanträgen und Verfahrensdiskussionen, die zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden.
Die Landessynode beriet am Nachmittag über die Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der EKD in nichtöffentlicher Sitzung. Im Anschluss fand die erste Beratung des Kirchengesetzes zur Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ebenfalls nichtöffentlich statt. Die Landessynode stimmte dem Kirchengesetz in erster Lesung zu.
Durch die Veränderung der Tagesordnung wird die öffentliche Vorstellung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel« am folgenden Tag um 09:30 Uhr stattfinden. Die zweite Lesung des Kirchengesetzes zur Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ist für 11:30 Uhr in öffentlicher Sitzung geplant. Die Verlaufsplanung wurde entsprechend geändert.
Samstag, 7. März 2026
Vorstellung »Kirche im Wandel«
Nach der Morgenandacht wurde die öffentliche Sitzung eröffnet. Als erster Tagesordnungspunkt stand die Vorstellung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel«. Unter dem Titel »Beziehungsräume stärken – Strukturen vereinfachen – Einheit erhalten« erläuterten die Mitglieder der Arbeitsgruppe die Inhalte ihres Berichtes. Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz, welcher zusammen mit Pfarrer Dr. Christoph Herbst die Arbeitsgruppe geleitet hatte, machte zu Beginn deutlich: »Wir sind immer noch mitten im Gespräch. Der Prozess ist nicht abgeschlossen, auch wenn der Bericht nun fertig und veröffentlicht ist. Und wir sind mitten im Wandel.« Dieser Wandel geschehe auch, wenn man nichts tue. Daher sei es besser, ihn zu gestalten.
Unter der Überschrift »Herausforderungen nüchtern sehen« erläuterte die Finanzdezernentin der Landeskirche, Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer, die finanzielle Situation der Landeskirche. So hätten sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Landeskirche in den letzten Jahren sehr verändert. Der Rückgang der Gemeindegliederzahlen und der Kirchensteuerkraft sowie die Reduzierung des EKD-Finanzausgleichs um die Häfte der aktuellen Summe innerhalb der nächsten zehn Jahren führten dazu, dass die Finanzkraft der Landeskirche erheblich sinken werde. Berücksichtige man die Kostensteigerungen im Personalbereich, verschärfe sich diese Situation noch einmal, so Schaefer. Deshalb seien die bisherigen Annahmen für die Struktur- und Stellenplanung schon jetzt nicht mehr zu halten. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit der Anpassungen müsste spürbar erhöht werden, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Pfarrer Dr. Christoph Herbst erläuterte den Synodalen noch einmal den Arbeitsauftrag und das Vorgehen der Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel«. Besonders ging er auf den Resonanzprozess zum Zwischenbericht ein, in dessen Rahmen ca. 250 dokumentierte Resonanzen, davon 120 ausführliche Voten aus allen Bereichen und Regionen der Landeskirche die Arbeitsgruppe erreicht hätten. Alle Resonanzen seien sorgfältig gelesen, geordnet und diskutiert worden. »Der Abschlussbericht gibt einen Eindruck, wie die Resonanzen auch in die Vorschläge und Empfehlungen der Arbeitsgruppe Eingang gefunden haben«, so Dr. Herbst.
»Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 6. Februar 2026 die im Bericht benannten Empfehlungen und Vorschläge als Orientierungsrahmen für die anstehenden Veränderungsprozesse der Landeskirche ausdrücklich zu eigen gemacht«, betonte Dr. Herbst. Die Landessynode werde von der Kirchenleitung nun gebeten, auf Grundlage der Beratungen erste konkrete Arbeitsaufträge an die Kirchenleitung zu beschließen.
Landesbischof Tobias Bilz machte vor der Synode noch einmal deutlich, dass die Kirche sich bewegen müsse im ohnehin stattfindenden Wandel. Er tut dies in Erinnerung an die Versetzung der Emmauskirche aus Heuersdorf nach Borna, wo Altes bewahrt worden sei. Somit gehe es im Prozess des Wandels sowohl um sorgfältige Prüfung und die Mitnahme von Bewährtem, aber es gehe auch um das Loslassen von Dingen.
Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz stellte klar, dass es künftig um Reduktion gehen müsse. »Reduktion ohne Konzentration läuft ins Leere«, sagt er. Daher formuliere der Abschlussbericht auch Visionen für eine Kirche, die angesichts reduzierter Mittel ihre Kräfte konzentriert und bündelt. Das Votum der Arbeitsgruppe beinhalte eine Reduzierung der aktuell 16 Kirchenbezirke auf fünf bis sieben Kirchenbezirke. Weiter werden 40-50 Regionalkirchgemeinden vorgeschlagen, die die bisherigen Rechtsformen (Kirchspiel, Kirchgemeindebund, Schwesterkirchgemeinde) ersetzen und als Körperschaften öffentlichen Rechts ein Dach für das darunterliegende kirchgemeindliche Leben bilden sollen.
In Ergänzung zum Parochialsystem schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass neben Ortskirchgemeinden auch dritte Orte als »Kirchorte« unter dem Dach dieser Regionalkirchgemeinden berücksichtigt werden sollen. Pfarrer Dr. Herbst erläuterte, dass mit den Ortsgemeinden Verantwortungsräume eingerichtet werden sollen, in denen das Gemeindeleben vor Ort, die Beziehungsräume und soziale Nähe gestärkt und eigene Entscheidungen getroffen werden können. Dafür müsse nach einer geeigneten Rechtsform kirchlicher Art gesucht werden.
Diese Ebene solle aber künftig von administrativen Aufgaben (öffentlich-rechtliche, Personal, Gebäude etc.) entlastet werden. Im Blick auf das Personal werde die Stärkung des Ehrenamtes als zentrale Zukunftsaufgabe angesehen. Das sogenannte Dreigespann (Pfarrdienst, Gemeindepädagogik, Kirchenmusik) solle als landeskirchlich finanzierte Grundversorgung beibehalten werden. Dabei sei Bildung und Qualifikation eine wesentliche Grundlage, die für Hauptamtliche verbindlich und für Ehrenamtliche weiter ausgebaut werden soll.
Im Blick auf die Verwaltung empfehle die Arbeitsgruppe, die Regionalkirchgemeinden mit einer zentral organisierten Verwaltung und qualifiziertem Verwaltungspersonal auszustatten. Auch die Aufgabenzuordnung in den Regionalkirchenämtern und im Landeskirchenamt sollte geprüft werden. Im Bereich der Gebäude und Grundstücke empfehle die Arbeitsgruppe eine Bündelung und Konzentration der Verantwortung. Dies gelte auch für Dienste, Werke und Einrichtungen der Landeskirche, für die insbesondere Kooperationen (z.B. mit anderen Landeskirchen oder innerhalb der Ökumene) geprüft werden sollten, erläutert Burkart Pilz. Insgesamt müsse der diakonische und missionarische Auftrag der Kirche sowie die Orientierung nach außen zu den Menschen gestärkt werden.
Zum Status des Berichtes stellte Dr. Herbst klar, dass der Bericht kein Abschluss, sondern der Beginn einer neuen Phase im Prozess »Kirche im Wandel« sei. Es bestehe Zeitdruck und gleichzeitig brauche es die sorgfältige Prüfung der nächsten Schritte. Die Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel« habe mit der Abgabe des Berichtes ihre Arbeit beendet.
In der im Anschluss an die Vorstellung des Berichtes durch die Arbeitsgruppe schloss sich die öffentliche Aussprache zu diesem Bericht an. Der Synodale Zühlke machte deutlich, dass sich sein Blick auf die kirchlichen Entscheidungsprozesse durch seine Mitgliedschaft in Synode, Kirchenleitung und AG »Kirche im Wandel« fundamental verändert habe. Dennoch habe er ein Sondervotum zum Bericht verfasst, da er es nicht für sinnvoll erachte, dass Kirchgemeinden durch die Bildung der Regionalkirchgemeinden ggf. gegen ihren Willen ihre Rechte genommen bekämen. Er schlage demgegenüber vor, dass Kirchgemeinden, die das wöllten, kleine Körperschaften bleiben dürften. Dr. Herbst antwortete, dass genau diese DIfferenzierung auch im Vorschlag der Arbeitsgruppe möglich sei. weil man durchaus sehe, dass Ortsgemeinden auch Befugnisse erhalten müssen. Es bleibe aber notwendig, Strukturen zu vereinfachen. Dr. Kinder betont zum Bild der Emmauskirche in Borna nochmals, dass der Erhalt und Umzug der Kirche auf einen Impuls von außen zurückgehe und die Kirche in Borna mit einem neuen Konzept als »offene Kirche« eine neue Funktion erhalten habe als sie es als Dorfkirche in Heuersdorf hatte. Der Synodale dankte für den Bericht, den er als sehr gelungen und wegweisend halte. Er befürworte auch das Ablösen der unterschiedlichen verschiedenen Rechtsformen durch Regionalkirchgemeinden, fragt aber an, ob die Etablierung neuer Kirchorte nicht eine Überforderung für diese Strukturen bedeute.
Die öffentliche Aussprache wurde für die zweite Gesetzeslesung des Kirchengesetzes zur Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens unterbrochen.
Zweite Lesung des Kirchengesetzes zur Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Zu Beginn der zweiten Gesetzeslesung erläuterte die Synodalpräsidentin Bettina Westfeld, dass bei einer zweiten Lesung eines Kirchengesetzes keine Aussprache zum Ganzen mehr stattfinde. Daher werde direkt mit der Lesung der Paragrafen begonnen, die folgenden Wortlaut haben:
»Kirchengesetz zur Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Sachsens
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat das folgende
Kirchengesetz beschlossen:
§ 1
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens übernimmt im Rahmen des geltenden Rechts für ihren Bereich die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt vom 21. März 2025 (ABl. EKD S. 53) als unmittelbar geltendes Recht.
§ 2
Erforderliche Ausführungsbestimmungen zu diesem Kirchengesetz erlässt das
Landeskirchenamt.
§ 3
Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.«
Die Synodalpräsidentin erläutert, dass zu Paragraf 1 ein ausreichend unterstützter Änderungsantrag des Synodalen Apitz vor, der Bestandteil der Aussprache dazu sei.
Dieser Antrag lautet:
»Die Anerkennungsrichtlinie der EKD wird in Konkretisierung von § 7 Absatz 1 wie folgt angewendet: Anerkennungsleistungen werden bewirkt, wenn eine besondere Verantwortung der kirchlichen Institution gegenüber der betroffenen Person vorliegt und die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz und oder Schmerzensgeld nicht möglich oder für die betroffene Person nicht zumutbar ist.«
Christoph Apitz brachte seinen Änderungsantrag vor der Landessynode ein. Er erläuterte, dass es seiner Meinung nach notwendig sei, den Mitgliedern der Diakonie Sachsen die Möglichkeit zu geben, die Anerkennungsrichtlinie ebenfalls anzuwenden, ohne in Schwierigkeiten zu kommen. In der folgenden Aussprache sprachen sich Synodale sowohl für als auch gegen die Annahme des Änderungsantrages aus, welcher den Wortlaut des Kirchengesetzes der niedersächsischen Landeskirchen entspricht.
In der folgenden Abstimmung lehnte die Landessynode die Übernahme des Änderungsantrages bei 48 Nein-Stimmen und 22 Ja-Stimmen ab.
In erster Lesung wurde den einzelnen Paragrafen wurde wie folgt zugestimmt:
Abstimmung zu Paragraf 1 in ursprünglicher Fassung: 56 Ja, 14 Nein
Abstimmung zu Paragraf 2: 63 Ja, 8 Nein
Abstimmung zu Paragraf 3: 56 Ja, 15 Nein
Dem gesamten Kirchengesetz stimmte die Landessynode mit 56 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen zu und schloss damit die zweite Lesung des Kirchengesetzes zur Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ab.
Fortsetzung der Aussprache zu »Kirche im Wandel«
Nachdem über den Mittag die Ausschüsse getagt haben, setzte die Landessynode die Aussprache zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel« am Nachmittag fort. Der Synodale Dr. Frenschkowski wünschte sich, dass der Bericht noch stärker auf theologische Fragen eingehen sollte. So müsse beschrieben werden, was genau die Kirche ausmache und eine. Auch die Religiosität in der Gesellschaft sollte noch stärker wahrgenommen werden.
Die Synodale Spenke drückte ihren Dank und Respekt für den Bericht aus. Sie fragte nach, welcher Gedanke hinter dem Begriff der gestuften Qualifikationspfade stecke und wie dies umgesetzt werden soll.
Der Synodale Kuhn betont, dass die Nahbeziehung zu Kirche in allen Mitgliedschaftsstudien als ein wesentlicher Faktor für die Bindung an Kirche benannt werde und im Blick bleiben sollte. Der Gedanke der dritten Orten sei interessant, allerdings sollten damit aus seiner Sicht keine Erwartungen an eine zusätzliche Finanzierung verbunden sein. Er gehe auch davon aus, dass für die Verwaltungsleitungen in den Regionalgemeinden eine entsprechende Eingruppierung erforderlich sei und insgesamt mehr Flexibilität im Blick auf Qualifikationen (z.B. auch im Fundraising). Man sollte nicht zu klein denken, sondern die Ausstrahlungskraft der Kirche und die Verantwortung in der Gesellschaft sehen. Dazu gehöre die Kirchenmusik, die besonderen Kirchen in Sachsen, die Weihnachtskultur im Erzgebirge und vieles mehr. Insgesamt wünsche er sich, das Positive und Gute in den Mittelpunkt zu rücken.
Der Synodale Körnich äußert sich unzufrieden mit dem Prozess und dem nun vorliegenden Ergebnis. Man überführe damit alte Strukturen in alte Strukturen 2.0 - viele aktive Mitarbeitende seien frustriert und genervt von den ständigen Reformprozessen. Die Gemeinden vor Ort wünschen sich eine echte Beteiligung, wollen gehört werden, wollen Transparenz, wollen mitentscheiden dürfen und eine Wahl haben. Er bitte mit einem Stoppschild um ein Innehalten und dann um einen neuen Aufbruch. Es brauche gegenüber den Kirchgemeinden ein Vertrauen und einen Dialog.
Der Synodale König spricht sich gegen einen Stopp aus, sondern für ein Weitergehen aus, da eine lebendige Kirche immer in Bewegung sei. Jan Schulze macht am Beispiel des Kirchenbezirks Zwickau deutlich, mit welch großem Bau- und Grundstücksbestand und dessen Erhaltung sich einzelne Pfarrer im Alltag konfrontiert sähen und regt an, hier dringend eine Lösung zu finden, um Pfarrer von dieser Aufgabe künftig zu entlasten.
Der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Dr. Thomas Knittel, berichtet aus der Ausschussberatung im Theologischen Ausschuss, dass hier angeregt wird die Einzelaspekte des Berichtes noch stärker theologisch zu durchdringen. Dies sollte u.a. die Frage der Ortskirchgemeinden und der dritten Orte betreffen. Max Steinert betont die Bedeutung dieser dritten Orte, weil sie die Möglichkeit böten andere Menschen zu erreichen, die bisher mit Kirche nichts zu tun hätten. Der Leipziger Synodale Dr. Schwarz fragt an, ob das eigentlich mit dem Kirchenregiment abgeschaffte Konsistorialprinzip nicht doch noch im Hintergrund die Entscheidungen präge und eine sehr starre Einheitlichkeit als Leitprinzip dieses Prozesses sei. Auch inwieweit dem Subsidiaritätsprinzip in dem Bericht ausreichend Genüge getan werde, fragt er an und wünsche sich eine atmende, vielfältige Landeskirche, deren Gemeinden in einer säkularen Welt verankert seien. Pilz antwortet, dass in einer lutherischen Kirche das Zusammenwirken von konsistorialem und synodalem Prinzip vorgesehen sei. Es gehe im Prozess auch nicht um Vereinheitlichung, sondern um die Ermöglichung von Vielfalt unter Vereinfachung der komplexen Strukturen. Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz und Dr. Christoph Herbst warnen vor einem Stopp, da dies angesichts der Entwicklungen zu einer Handlungsunfähigkeit der Gemeinden führen würde.
Der Leipziger Synodale Staemmler-Michael freut sich über den Bericht, weil er in ihm eine Leichtigkeit erlebe, die Lust auf Veränderung mache. In einer Welt, in der sich weltpolitisch und ökologisch derzeit alles im Wanken befinde, versuche die Kirche ihren Bereich zu reformieren um zukunftsfähig zu bleiben. Der Fakt, dass das bisherige kirchliche Finanzsystem an ihr Ende komme, bedeute aber nicht das Ende der Kirche, sondern diese wachse zu allen Zeiten. Es komme auf die Perspektive an.
Nach der Aussprache gingen die Synodalen in die Kaffeepause, die Fortsetzung der Sitzung ist für 16:10 Uhr geplant.
Weiterer Prozess »Kirche im Wandel«
Nach der Kaffeepause beriet die Landessynode über einen Antrag des Präsidiums zur Synodalen Mitgestaltung des Prozesses »Kirche im Wandel«. Mit dem Antrag soll die Kirchenleitung gebeten werden, Kommunikations- und Resonanzmöglichkeiten im weiteren Prozess zu entwickeln, einen Zeitplan für die nächsten Schritte des Prozesses »Kirche im Wandel« zu entwickeln und der 29. Landessynode zu ihrer ersten regulären Tagung im November 2026 einen Planungsentwurf für den weiteren Prozess vorzulegen.
Zu den vier Punkten des Antrages lagen aus den Reihen der Synode vier Änderungsanträge vor, die von den Antragstellenden vorgestellt und danach diskutiert wurden.
Nach intensiver Diskussion des Antrages und der Änderungsanträge fasste die Landessynode fast einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Synode dankt der Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel« für die Erarbeitung und der Kirchenleitung für die Zuleitung des Berichtes. Die Landessynode dankt darüber hinaus allen, die sich am Resonanzprozess nach der Vorlage des Zwischenberichts eingebracht und damit ihre Verbundenheit zur Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und den Willen zur Mitgestaltung des künftigen Weges zum Ausdruck gebracht haben.
- Die Kirchenleitung wird gebeten, den aktuell notwendigen weiteren Kommunikations- und Beteiligungsprozess schnellstmöglich zu initiieren und zu steuern. Die Ergebnisse werden der Landessynode zu ihrer Herbsttagung 2026 vorgelegt. Darüber hinaus wird sie gebeten, eine Begleitstruktur einzusetzen, die theologische Fragestellungen bedenkt, diskutiert und in den Prozess einspeist.
- Die Kirchenleitung wird gebeten, der Landessynode zur Herbsttagung 2026 einen Planungsentwurf für den vor uns liegenden Weg vorzulegen. Darin sollen insbesondere die Zeitstruktur, die Prozesssteuerung, der Finanz- und Ressourcenrahmen sowie die zukünftigen Kommunikations- und Beteiligungsformate für diesen Weg enthalten sein.
- Die Landessynode begrüßt den Ansatz des Berichts, das geistliche Leben und Gemeinschaft auf der Ortsebene in unterschiedlichen Formen zu stärken. Die Kirchenleitung wird darum gebeten, der Landessynode zur Herbsttagung 2026 auf der Grundlage der Vorschläge des Berichts eine Prüfvorlage zur möglichen Rechtsgestalt der Regionalkirchgemeinden sowie der Kirchorte und Ortskirchgemeinden, einschließlich der nichtparochialen Verkündigungs- und Vergemeinschaftungsformen, vorzulegen.
Diese Prüfvorlage soll zugleich eine Einschätzung beinhalten, welche konkreten Einsparungen durch die verschiedenen im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zu erwarten sind. Zudem soll die Prüfvorlage ein Modell beinhalten, welches es den Kirchgemeinden, unabhängig von ihrer Größe, weiterhin ermöglicht, den Status der »Körperschaft des öffentlichen Rechtes« zu wahren.
Zum Ende der Sondertagung informiert Bettina Westfeld, dass alle neu- und wiedergewählten Synodalen herzlich zum Kennenlerntag am 30. Mai 2026 eingeladen sind. Die konstituierende Tagung findet am 20./21. Juni 2026 und die erste ordentliche Tagung vom 13. bis 16. November 2026 statt. Um 17:40 Uhr erklärte die Präsidentin die 28. Landessynode für geschlossen. Der Landesbischof hielt den Reisesegen.