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Annen-Medaille

Laufzeit:
01.01.2024 - 31.12.2024
Einreichungsfrist(en):
31.05.2024
Förderquote:
Mit der Annen-Medaille (aus Meißner Porzellan) können in der Regel bis zu 20 Personen jährlich geehrt werden.

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Fördergegenstand:

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ehrt Persönlichkeiten, die sich in ehrenamtlichem Einsatz im Bereich der Sozial- oder Familienarbeit besondere Verdienste erworben haben, durch die Verleihung der »Annen-Medaille«. Sie wird in der Regel jährlich einmal durch die zuständige Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verliehen. Vorschlagsberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen im sozialen Bereich tätigen Organisationen und Stellen sowie kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen oder Personengruppen, die sich in besonders vorbildlicher Weise, langjährig und uneigennützig in der Sozial- oder Familienarbeit im Freistaat Sachsen engagieren oder engagiert haben.

Die Annen-Medaille ist aus Meißner Porzellan gefertigt und trägt auf der Vorderseite die Worte »helfen, pflegen, fördern«. Auf der Rückseite sind die Worte »miteinander leben, füreinander da sein« eingeprägt. Die »Annen-Medaille« wird Eigentum des Empfängers. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.

Anregungen (Vorschläge) zur Ehrung sind bis zum 31. Mai eines jeden Jahres beim SMS einzureichen.

Die Verleihung der Annen-Medaille im Herbst findet in Dresden statt.

Weiterführende Information:

Zum Thema Frühere Veröffentlichungen bei der EVLKS:

18. Oktober 2021 Ehrungen für gemeinnütziges Engagement

16. Oktober 2020 Annen-Medaille für ehrenamtliches Engagement

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