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Vorstellung und Wahl Superintendentenamt Leipzig


17. September 2019

Wahlvorschlag der Kirchenleitung für Superintendentenamt in Leipzig

DRESDEN – Auf ihrer letzten Sitzung am 13. September 2019 hat die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens dem Wahlvorschlag der Findungskommission für die Wiederbesetzung des Superintendentenamtes im Kirchenbezirk Leipzig zugestimmt.

Dem Kirchenbezirk Leipzig wird für die Wahl durch die Kirchenbezirkssynode Sebastian Feydt (53), Pfarrer an der Frauenkirche Dresden und Geschäftsführer der Stiftung Frauenkirche Dresden, vorgeschlagen. Nach einer Vorstellung wird er sich einer Wahl in geheimer Abstimmung durch die Kirchenbezirkssynode am 8. November 2019 stellen.

Sebastian Feydt wurde 1965 in Cottbus geboren, besuchte später die Kreuzschule in Dresden, an der er 1984 Abitur machte. Nach seiner Wehrdienstzeit entschied er sich für ein Studium der Evangelischen Theologie an der Universität Leipzig. Als Mitglied des Stadtökumenekreises wirkte er vor und während der Zeit der friedlichen Revolution bei den Friedensgebeten in der Nikolaikirche Leipzig mit.

Mit bestandenem Ersten Theologischen Examen 1992 begann der Vorbereitungsdienst. Er ging im Rahmen eines Sondervikariats nach Jerusalem und Bethlehem und stellte sich vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts Herausforderungen in der Ökumene und des interreligiösen Dialogs. Nach seiner Rückkehr beendete er 1995 sein Vikariat in Leipziger Gemeinden. Mit dem Zweiten Theologischen Examen und seiner Ordination wurde er Pfarrer an der Leipziger Bethlehemkirchgemeinde.

Nach 12-jährigem Gemeindedienst, einem Lehrauftrag an der Uni-Leipzig und der Mitwirkung in Kirchenbezirks- und Landessynode wechselte er im April 2007 an die Frauenkirche Dresden. Neben dem Pfarrdienst und  seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Stiftung Frauenkirche Dresden konzipierte er den Aufbau der Friedens- und Versöhnungsarbeit sowie die Entwicklung neuer u.a internationaler Kulturangebote an der Frauenkirche. Er absolvierte einen Kurs zur Personalführung (2012-2014) an der Führungsakademie für Kirche und Diakonie Berlin.

Der Wahlvorschlag wurde nach dem Ende der Bewerbungsfrist von einer Findungskommission der Kirchenleitung auf Grundlage der einen eingegangenen Bewerbung und des durch sie geführten Bewerbungsgespräches erarbeitet. In der Findungskommission wirken neben dem Landesbischof fünf Mitglieder der Kirchenleitung sowie zwei Vertreter des Kirchenbezirkes mit.

Nach der Wahl durch die Kirchenbezirkssynode sowie unter Berücksichtigung des Votums der Ortsgemeinde fällt es in die Zuständigkeit der Kirchenleitung, unter Beachtung des Wahlvotums des Kirchenbezirkes, eine neue Superintendentin oder einen Superintendenten für den Kirchenbezirk zu ernennen. Mit der Ernennung durch die Kirchenleitung ist der gewählte Kandidat oder die Kandidatin für das Superintendentenamt benannt.

Pfarrer Sebastian Feydt (Foto: Thomas Schlorke)

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