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Neuer Superintendent im Kirchenbezirk Aue
30. September 2025
Einführung von Pfarrer Markus Pührer am 1. März in St. Nicolai
DRESDEN | AUE – Markus Pührer (52), Pfarrer in der Kirchgemeinde Mülsen im Kirchenbezirk Zwickau, wird neuer Superintendent des Kirchenbezirkes Aue. Nach der Wahl durch die Kirchenbezirkssynode des Kirchenbezirkes Aue am 15. August 2025 und dem Votum des Verbundausschusses der St.-Nicolai-Kirchgemeinde Aue und ihrer Schwesterkirchgemeinden erfolgte am 26. September 2025 die Ernennung durch die Kirchenleitung der sächsischen Landeskirche. Pührer übernimmt das Superintendentenamt in Nachfolge von Dieter Bankmann, der im Juli 2024 in den Ruhestand verabschiedet worden war.
Seinen Dienst als Superintendent des Kirchenbezirkes Aue tritt Pfarrer Markus Pührer am 1. März 2026 an. Die offizielle Einführung als Superintendent erfolgt durch Landesbischof Tobias Bilz in einem Gottesdienst am 1. März 2026 um 14.00 Uhr in der St.-Nicolai-Kirche in Aue.
Zur Person:
Markus Pührer wurde 1973 im damaligen Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) geboren. Nach seiner Schulzeit und dem Abitur begann er 1991 zunächst eine Ausbildung zum Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten und im Herbst 1992 ein Medizinstudium in Jena, bevor er 1993 zum Theologiestudium wechselte. Von 1993 an studierte er in Halle (Saale) und Leipzig Evangelische Theologie.
Nachdem er im Jahr 2000 das Studium mit der 1. Theologischen Prüfung abgeschlossen hatte, arbeitete er zunächst für neun Jahre als Gemeindepädagoge in Leukersdorf. In den ersten beiden Arbeitsjahren absolvierte er berufsbegleitend eine Ausbildung zum Gemeindepädagogen am Pädagogisch-Theologischen Institut Drübeck.
Nach der erfolgreichen Bewerbung für den Vorbereitungsdienst begann Pührer 2009 sein Vikariat in der St.-Petri-Schloßkirchgemeinde in Chemnitz, das er 2011 mit dem 2. Theologischen Examen abschloss. Den sich daran anschließenden dreijährigen Probedienst absolvierte er in der Kirchgemeinde Lößnitz-Affalter. Seit 2014 ist Markus Pührer Pfarrer in der Kirchgemeinde Mülsen, wo er nach der Vereinigung der Kirchgemeinden im Mülsengrund zur Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mülsen seit Januar 2018 auch die Pfarramtsleitung innehat.
Zum Wahlverfahren für das Superintendentenamt
Der Wahlvorschlag wird nach dem Ende der Bewerbungsfrist von einer Findungskommission der Kirchenleitung auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen und der durch sie geführten Bewerbungsgespräche erarbeitet. In der Findungskommission wirken neben dem Landesbischof fünf Mitglieder der Kirchenleitung sowie zwei Vertreter des jeweiligen Kirchenbezirkes mit.
Nach der Wahl durch die Kirchenbezirkssynode sowie unter Berücksichtigung des Votums der Ortsgemeinde fällt es in die Zuständigkeit der Kirchenleitung, unter Beachtung des Wahlvotums des Kirchenbezirkes, eine neue Superintendentin oder einen Superintendenten für den Kirchenbezirk zu ernennen. Mit der Ernennung durch die Kirchenleitung ist der gewählte Kandidat oder die gewählte Kandidatin für das Superintendentenamt benannt.