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75. Bundeskonferenz für Gefängnisseelsorge findet in Sachsen statt


16. April 2024

Im Mittelpunkt der Konferenz steht der Umgang mit psychisch kranken Menschen im Strafvollzug

DRESDEN – Zur 75. Bundeskonferenz für Gefängnisseelsorge kommen vom 22. bis 26. April 2024 Gefängnisseelsorgende aus dem gesamten Bundesgebiet im Bildungsgut St. Benno im ostsächsischen Schmochtitz zusammen. Die Konvente der Evangelischen Gefängnisseelsorge in Sachsen und Mitteldeutschland bereiten die Tagung vor, die unter dem Thema „Verrückte Welt. Umgang mit psychisch Kranken im Strafvollzug.“ stehen wird. Zu diesem Thema sind unterschiedliche Referenten und Referentinnen eingeladen und es finden verschiedene Workshops statt.

Den Auftakt bildet das Referat von Prof. Thomas Bock aus Hamburg am Dienstagmorgen zum Thema „Was macht die Seele im Knast“. Zum Umgang mit psychischen Erkrankungen im Alten Testament wird Prof. Alexander Deeg von der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig einen Vortrag halten und die neutestamentliche Sichtweise erschließt Pfarrerin Dr. Katrin Mette aus Meißen. In einer Podiumsdiskussion unter der Überschrift „Ich war krank und ihr habt mich eingesperrt“ kommen Vertreter*innen aus der Justiz, dem Strafvollzug und aus der medizinisch-psychiatrischen Praxis zu Wort. In Workshops wird es dann praktisch: Eine Kunsttherapeutin arbeitet mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, es kann getrommelt oder meditiert werden und es besteht die Möglichkeit zur Supervision. Ein besonderes Workshop-Angebot kommt von Robert Bosse. Unter dem Titel „Wie iss er jetzt, der Ossi?“ geht es um eine verrückte Suche nach dem geeinten Land.

Um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die aus ganz Deutschland und dem Ausland (u.a. aus der Schweiz, den Niederlanden, Ungarn, Schweden und Frankreich) kommen, einen Eindruck von Sachsen zu vermitteln, werden im Rahmen der Tagung verschiedene Exkursionen angeboten.

Zu einem Empfang am Donnerstagabend sind auch offizielle Vertreterinnen und Vertreter aus der Justiz und Kirche eingeladen. So hat u.a. Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, ihre Teilnahme zugesagt. Die Tagung endet am Freitagvormittag mit einem Gottesdienst.

Hintergrund: Gefängnisseelsorge

Das Recht auf freie Religionsausübung ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundrecht und in Artikel 4 des Grundgesetzes verankert. Kirchen und Religionsgemeinschaften wird darin das Recht eingeräumt, Seelsorge und Gottesdienste auch in Justizvollzugsanstalten anzubieten. Damit haben alle Gefangenen das Recht auf den Kontakt zu Seelsorgerinnen und Seelsorgern, auf Gottesdienstbesuch und religiöse Betreuung sowie auf den Besitz von Gegenständen des religiösen Gebrauchs.

In Deutschland sind über 300 Gefängnisseelsorgende in über 200 Gefängnissen tätig. In ihrer Arbeit sind sie sowohl den Sicherheitsvorgaben und Regeln in den Justizvollzugsanstalten als auch dem Seelsorge- und Beichtgeheimnis verpflichtet. Weitere Informationen zur Evangelischen Gefängnisseelsorge auf der gleichnamigen Website. Die Bundeskonferenz für Gefängnisseelsorge findet einmal im Jahr in einer anderen Region der Bundesrepublik statt.

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