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Ewigkeitssonntag 2021

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»Namen – im Himmel geschrieben« (nach Lk 10,20b) - 
Letzten Sonntag im Kirchenjahr - geöffnete Kirchen, Kapellen, Trauerhallen und Räume der Stille

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
wir (eine Vorbereitungsgruppe) regen an, am Letzten Sonntag im Kirchenjahr, dem 21. November,  Kirchen, Kapellen, Trauerhallen sowie Räume der Stille zu öffnen, damit Menschen die Möglichkeit finden, an diesem Tag ihrer Trauer einen Ort zu geben und der Verstorbenen zu gedenken. Nicht immer und nicht jedem steht dafür ein Grab zur Verfügung. Es geht um Offene Orte ähnlich wie bereits am 18. April, dem Tag des Gedenkens unter dem Vorzeichen „Zeit zur Klage – Raum für Hoffnung“. Daran lässt sich anknüpfen.
In den Wintermonaten von 2020 zu 2021 war es vielen Menschen nicht möglich, in gewohnter und hilfreicher Weise ihre Angehörigen im Sterben zu begleiten oder von ihnen Abschied zu nehmen. Hinzu kamen erhebliche Beschränkungen bei den Trauerfeiern. Das betraf letztlich alle Sterbefälle in dieser Zeit und damit alle Trauernden.
Nicht in allen Kirchen werden an diesem Tag Gottesdienste stattfinden. Wir möchten ermutigen, dennoch Kirchen, Kapellen, Trauerhallen und Räum der Stille zu öffnen, unabhängig davon, ob eine Andacht stattfindet oder ein Gottesdienst gefeiert wird.
Menschen in Ihrem Ort sollen am Ewigkeitssonntag bzw. Totensonntag die Möglichkeit haben, z.B. in einer Offenen Kirche – den ganzen Tag über - individuell Abschied nehmen zu können. 
Unten finden Sie einige Anregungen zur Organisation und zur Gestaltung.

Im Namen der Vorbereitungsgruppe wünscht ein segensreiches Wirken 
Frank del Chin
Oberkirchenrat
Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens  


»Namen – im Himmel geschrieben« 
Anregungen für geöffnete Kirchen, Kapellen, Trauerhallen und Räume der Stille am Letzten Sonntag im Kirchenjahr

  1. Die Öffentlichkeit sollte rechtzeitig auf bewährten Wegen aufmerksam gemacht werden. 
     
  2. Die Vorbereitungsgruppe empfiehlt einen begrenzten Zeitraum (z.B. 11 bis 16 Uhr), zu dem Ansprechpartner vor Ort sein sollten. Dabei ist zu beachten, dass manche Menschen nicht angesprochen werden wollen, sondern bewusst die Ruhe suchen. Es ist hilfreich, auf die Erreichbarkeit von Pfarrern und Pfarrerinnen, Seelsorgern und Seelsorgerinnen hinzuweisen.
     
  3. Es gibt nur wenige Orte, an denen in dichter und komprimierter Form Herzensanliegen in Worte gefasst werden können, wie in Offenen Kirchen. Wir möchten deshalb ermutigen, ein Buch auszulegen. Hier können Gebete, Fürbitten und Herzensanliegen eingetragen werden. Ein solches „Anliegenbuch“ sollte deutlich sichtbar zum Beispiel auf einem Stehtisch liegen. Es wäre möglich Menschen darauf hinzuweisen, dass gekennzeichnete Bitten im nächsten Gottesdienst in das Fürbittgebet aufgenommen werden. 
     
  4. Es kann auch eine „Klagemauer“ aufgebaut werden, in die beschriebene Zettel gesteckt werden können oder es werden Steine ausgelegt, die mit Fürbitten beschriftet und in der Nähe des Altars abgelegt werden können. Auch hier müsste bedacht werden, was später mit den beschrifteten Zetteln bzw. Steinen geschehen soll. 
     
  5. Wo auch immer in Kirchen, Kapellen, Trauerhallen oder Räumen der Stille das Anzünden von Kerzen möglich ist, wird davon Gebrauch gemacht. Falls kein Leuchter für Gebets- oder Gedenkkerzen vorhanden ist, eignen sich feste Unterlagen mit Sand. 
     
  6. Gebete oder andere Texte werden gern mitgenommen. Sie sollten auf die Situation der Trauer oder den Anlass (Ewigkeits- bzw. Totensonntag) Bezug nehmen. 
     
  7. Es sollte mindestens einen Ort zum Lesen der Bibel geben. 
     
  8. Ebenso können geöffnete Gesangbücher ausgelegt werden. Das wäre ein einfaches optisches Signal. Menschen setzen sich oft dahin, wo Gesangbücher ausliegen. Lieder oder Texte können auch ausgedruckt und als laminierte Blätter ausgelegt werden.
     
  9. Fotos eigenen sich zur Mediation. Gemeindeglieder können geeignete Motive beisteuern und ggf. aushängen oder auslegen. 
     
  10. Zu einer angekündigten Zeit kann eine kurze Andacht angeboten werden.    
                            
  11. Der Tag eignet sich für sogenannte „stille“ Musik in kleiner Besetzung. Eine längere, kammermusikalische Musik kann zum Abschluss der offenen Kirche sinnvoll sein. Ist die Kirche mehrere Stunden geöffnet, bieten sich kurze Musiken, von fünf bis zehn Minuten Dauer an, welche die Zeit der Stille und des Gedenkens strukturieren.
     
  12. In Zusammenarbeit mit der Kommune kann über einen künstlerisch gestalteten Gedenkort an die Pandemie nachgedacht werden, der auch als Ort des Trostes oder für die individuelle Trauer geeig-net ist.
     

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