Mitteilungen

Das wird ein Fest

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…das wird ein Fest, wenn wir uns wieder entspannt treffen und gemeinsam singen und essen können!

Das Kirchenjahr bitete viele verschiedene Gelegenheiten, Gemeinschaft auch im Fest erlebbar zu machen. Gastgeberschaft steht uns als Kirche gut an und schafft Räume der Begegnung. 

Einige Impulse für die Gestaltung verschiedener Anlässe stellen wir ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. 

Wir freuen uns, wenn Sie den einen oder anderen Gedanken aufnehmen und passend für ihre Situation umsetzen. 

Kurzkonzepte für Festformate

Im folgenden finden Sie einige Kurzkonzepte für verschiedene Festformate als PDF-Dateien zum Herunterladen und weiterentwickeln.

Straßenfest

Ein Straßenfest mit dem ganzen Dorf oder dem Stadtteil feiern

Konzept für ein Straßenfest

Familienbrunch

Ein Vormittag mit Familien

Konzept für einen Familien-Brunch

 

Vereinsspiele

Kirche & Gesellschaft zusammenbringen

 

Konzept für Vereinsspiele

Picknick

Mit Abstand zusammen

Konzept für ein Picknick

 

Kaffeegespräche

Alles auf den Tisch

Konzept für Kaffeegespräche

Frauenmahl

Gutes Essen - gute Gespräche

Konzept für ein Frauenmahl

 

Die große Kaffeetafel

Mittendrin & offen für alle

Konzept für eine große Kaffeetafel

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Organisatorisches bei Festen im Öffentlichen Raum

Bitte informieren Sie sich nach den aktuell geltenden Regeln unter diesem Link.

Dort finden Sie auch FAQ’s die das Festthema im öffentlichen Raum beinhalten. 

Nach wie vor sind bei Hygienekonzepten die Themen Abstand, Masken, Kontaktverfolgung, ggf. Test zu beachten (je nach aktueller Lage). Ob ein Hygienekonzept notwendig ist ist ebenfalls den jeweils aktuellen Bestimmungen zu entnehmen. Im Zweifel hilft ein Gespräch vor größeren Planungen mit den Partnern der Stadt / dem Gesundheitsamt. 

Gemeinsames Essen soll Freude machen und nicht krank. 

Auf der sicheren Seite sind Sie aktuell, wenn das Essen von einem Caterer geliefert und/ oder zentral vorbereitet und ausgegeben wird (Personal mit Gesundheitspass). Weiter ist es unproblematisch, wenn  - wie beim Brunch ohne Buffet oder Picknick -  jeder sein mitgebrachtes Essen selbst isst. 

Wenn mitgebrachtes Essen geteilt werden soll (Buffet, Bring and Share…) ist das im geschlossenen Rahmen (klar definierte Gruppe) möglich. Sie sollten sich auch da an einige Grundsätze des Umgangs mit Lebensmitteln halten (Kühlung, Durchgebacken, keine rohen Eier, kein Mett…).

Wird Essen öffentlich in Umlauf gebracht – wie bei einem Straßenfest oder öffentlichen Fest – sind einige Rahmenbedingungen zu beachten und ggf. im Vorfeld mit dem zuständigen Veterinäramt / Gesundheitsamt abzusprechen.

Hier gibt es einen Link für Hinweise zur Lebensmittelsicherheit bei Vereins- und Straßenfesten vom TÜV.

Personen die an der Ausgabe beteiligt sind brauchen einen Gesundheitsausweis/ eine Schulung. (Mindestens einer im Team, andere Helfer belehren, Belehrung ggf. dokumentieren). Ein Beispiel für die Belehrung der Tischpaten bei der Leipziger Kaffeetafel 2017 finden Sie hier (pdf.)   

Mit Kontrollen ist immer zu rechnen.

Je größer ein Fest, desto wichtiger sind Absprachen vorab mit den Behörden. Am besten ist die Stadt in der Vorbereitung oder als Veranstalter mit im Boot.

In jeder Kommune ist geregelt, wo Veranstaltungen angemeldet werden müssen, vor allem wenn öffentliche Plätze genutzt werden sollen. 

Über diesen Link finden Sie zu Ihrer genehmigenden Stelle.

Sonst melden Sie i.d.R. bei der Nutzung öffentlicher Plätze die Veranstaltung bei der Gemeinde, der Veranstaltungsbehörde oder beim Ordnungsamt (örtlich verschieden) an, ggf. ist das Gesundheitsamt bei zu genehmigenden Hygienekonzepten einzubinden, Veterinäramt, wenn es spezielle Verpflegungskonzepte gibt. 

"Feste soll man feiern - und zwar ordentlich: fröhlich, gesellig, sinnlich! Aber wie gestaltet man ein Fest, das auch nachhaltig und schöpfungsgerecht funktioniert – also ohne Müllberge und großen Ressourcenverbrauch auskommt, bewusst auf öko-fairen Einkauf setzt und keinesfalls langweilig wird?

Das ÖIZ hat hier eine Reihe von Anregungen zu Aktionen, Gestaltung des Gottesdienstes, Essen und Trinken, Deko und An- und Abreise gesammelt und wünscht viel Freude damit.

„Auf Festivitäten wie Dorf- und Straßenfeste, die in Gemeinschaft mit lokalen/örtlichen Partnern (Kommune, Betriebe, Vereine, Initiativen …) organisiert werden, soll sicherlich gesungen und vielleicht auch getanzt werden, vielleicht soll auch szenisches Spiel oder Kabarett dargestellt werden. Dies ist bei Beachtung der weiteren rechtlichen Vorgaben möglich:

  • Fragen der GEMA, Urheberrecht usw. stellen sich für kirchliche Akteure, sobald diese als Veranstalter bzw. Organisatoren auftreten, aber auch sobald kirchliche Räume/Flächen zur Verfügung gestellt werden; dann ist für diese Fragen eine verantwortliche Person auf kirchlicher Seite zu bestimmen.
  • Live-Musik durch Bands, Chöre, Orchester usw. muss bei der GEMA angemeldet werden. Ist der Zugang zur Veranstaltungsfläche kostenfrei gilt der GEMA-Tarif U-ST und die Anmeldung ist unter diesem Link möglich. Werden Eintrittsgelder bzw. Unkostenbeiträge von den Anwesenden erhoben oder aber findet die Festivität nicht im Freien statt, ist bei der GEMA der passende Tarif individuell zu ermitteln (Link) und ggf. durch unmittelbare Kontaktaufnahme mit der GEMA (bspw. Telefon: 030 58 9999 58) auszuhandeln. Unabhängig vom Tarif kann unter Bezugnahme auf die zwischen der GEMA und der EKD bestehenden Rahmenverträge ein Nachlass bei der Vergütung angemeldet werden.
  • Für Musikwiedergabe „vom Band“ (CD, Streaming usw.) sind neben den soeben dargestellten Bedingungen für Live-Musik auch folgende rechtliche Aspekte zu beachten: der Musik-Verlag bzw. Produzent des jeweiligen Tonträgers oder Streaminganbieters hat ein eigenes Recht an seiner Produktion. Neben der GEMA müssen hier also die erforderlichen Lizenzen zum Abspielen vom jeweiligen Musik-Verlag oder Anbieter eingeholt werden. Bei Streaminganbietern kann es sein, dass diese eine öffentliche Wiedergabe im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits ausgeschlossen haben – dann bleibt nur der Versuch, mit dem Anbieter eine Lizenz individuell auszuhandeln.
  • Sollen Noten oder Liedtexte zum Mitsingen vervielfältigt und verteilt werden, ist hierzu eine gesonderte Lizenz bei der VG Musikedition erforderlich. Kann die VG Musikedition keine Lizenz erteilen, weil sie kein Verwertungsrecht an bestimmten Noten haben sollte, muss an den entsprechenden Verlag dieser bestimmten Noten herangetreten werden. Das Recht zur Vervielfältigung von Noten oder Liedtexten für Chöre/Bands/Orchester ist gegenüber der VG Musikedition gesondert auszuhandeln. Unabhängig vom Tarif kann unter Bezugnahme auf die zwischen der VG Musikedition und der EKD bestehenden Rahmenverträge ein Nachlass bei der Vergütung angemeldet werden. Ist das Vervielfältigen von Noten oder Liedtexten durch die Lizenz abgesichert, dürfen trotzdem und selbstverständlich nicht die Quellenangaben auf der jeweiligen Kopie (Komponist, Dichter, Verlag) fehlen.
  • Für die öffentliche Wiedergabe von Schauspielen, Musicals, Anspielen oder Kabaretts bestehen in der Regel keine Rahmenverträge über die jeweiligen Texte (Ausnahmen bei der VG Musikedition bestätigen die Regel). Hier ist es notwendig, den entsprechenden Verlag oder Urheber ausfindig zu machen und eine entsprechende Lizenz individuell auszuhandeln.

Johannistag

Wir wollen Menschen dazu einladen, auf der Höhe des Jahres einen Blickwechsel zu wagen. Die Andachten und Begegnungen am Johannistag bieten dazu einen guten Anlass, trägt dieser Tag doch den Wandel, die Umkehr und den Perspektivwechsel in sich. 

Auf dem Friedhof treffen wir uns bei Musik, Wort, Gebet. Und vielleicht auch schon bei Feuer und gemeinsamen Essen. Und vielleicht wird es ja schon so etwas wie ein kleines „Fest vor dem Fest“? 

Unsere Anregung: Bleiben wir dabei nicht unter uns! Gemeinsam mit Menschen aus dem Dorf oder dem Stadtteil schauen wir mit den Erfahrungen der langen letzten Monate nach vorn. Wir lassen vielleicht einige Menschen mit Geschichten von Zuversicht und Mut zu Wort kommen an einem Ort, der vom Tod und der Auferstehung erzählt und im Wissen, dass das eigentliche Fest noch kommt. Wenn auch nicht plötzlich wieder alles wie vor Corona sein kann, so bietet doch dieser 24. Juni 2021 mit seinen Johannisandachten im Freien eine Chance auf mehr Begegnung und mehr Kultur. Und so wie die Sehnsucht nach diesen lebensnotwendigen Dingen nicht auf die Gottesdienstgemeinde beschränkt ist, sollten es auch unsere Angebote an diesem Tag nicht sein. 

Bausteine und Impulse zur Gestaltung

Vorschlag für eine Andacht zum Johannistag (Kirchenbezirk Marienberg, Pockauer Pfarrkonvent)

Materialsammlung »Zeit zur Klage - Raum für Hoffnung« 

Hier finden Sie eine Materialsammlung die für den 18. April 2021 zusammengestellt wurde und die nach wie vor gute Anregungen für die Gestaltung von Andachten oder offenen Formaten in dieser Zeit bietet. 

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Downloads

Wir haben für Sie einige Materialien mit dem Logo der Aktion vorbereitet, welches Sie gerne zur freien Verwendung (z.B. für Aushänge, Flyer, Webseiten, Soziale Medien etc.) downloaden können.

Dass diese Sammlung nicht vollständig und für alle Zwecke geeignet sein kann, ist uns bewusst. Wenn Sie weitere Material-Wünsche bzw. Anregungen haben oder Sie Hilfe benötigen, so nehmen Sie gerne per Email Kontakt mit uns auf. Wir sind bemüht, alle Anfragen kurzfristig zu lösen. 


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