
Vorbereitungsdienst (Vikariat)
Bereich
Unsere Landeskirche bildet Vikarinnen und Vikare in einem zweieinhalb jährigen Vorbereitungsdienst aus. Die Ausbildung ist familienbewusst gestaltet.
Der Vorbereitungsdienst beginnt immer zum 1. September eines Jahres. Bewerbungsschluss für den Vorbereitungsdienst ist der 1. März eines Jahres.
Bewerbungsfähig sind Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Theologiestudium an einer staatlichen Hochschule oder landeskirchlichen Hochschule absolviert und mit der Theologischen Prüfung oder einem anderen, gleichwertigen Abschluss abgeschlossen haben. Zu den als gleichwertig eingestuften Abschlüssen zählen kirchliche Examina anderer Landeskirchen und Fakultätsexamina. Auch der Abschluss eines berufsbegleitenden Masters of Theological Studies an einer staatlichen Universität oder kirchlichen Hochschule wird anerkannt.
Wer im Sommersemester sein Examen abschließt, kann sich bereits zum 1. März des Jahres bewerben. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst erfolgt dann vorbehaltlich des bestandenen Examens.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung mit den dazugehörigen Unterlagen ist in einer dem aktuellen Standard entsprechenden Form zusammenzustellen (Bewerbungsmappen sind nicht erforderlich.) Die vollständige Bewerbung muss spätestens bis zum 1. März im Landeskirchenamt vorliegen. Dazu gehören:
| unbedingt erforderliche Unterlagen: |
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| b) weitere gegebenenfalls vorhandene Zeugnisse und Nachweise, zum Beispiel: |
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Alle Qualifikationen und Tätigkeiten müssen durch schriftliche Nachweise belegt werden.
Alle Nachweise können als Original oder in Kopie eingereicht werden.
Aufnahmeverfahren
Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Auf der Grundlage des Vorstellungsgespräches entscheidet das Landeskirchenamt über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.
| Das Aufnahmeverfahren wird durch folgende Gesetze und Verordnungen geregelt: |
| 1. Kirchengesetz über die Ausbildung und die Rechtsstellung von Kandidaten und Kandidatinnen für das Amt des Pfarrers und der Pfarrerin (Kandidatengesetz – KandG –) vom 2. November 1994 (Rechtssammlung 3.1.9) 2. Rechtsverordnung über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Amt des Pfarrers und der Pfarrerin – vom 1. Februar 2005 (Rechtssammlung 3.1.9.1)
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Die Aufnahmegespräche finden am 6.,7. und 21. März 2024 statt.
Ausbildung und Zweite Theologische Prüfung
Wo komme ich hin? Unser Vikariat ist familienbewusst gestaltet. Mit einem Aufnahmebogen erfragen wir zu Beginn Ihre eigenen Wünsche an die Ausbildung und auch die persönliche und familiäre Situation. Ihre persönlichen Bedürfnisse werden wahrgenommen und in Beziehung zu unseren Möglichkeiten gesetzt. Wir versuchen eine Kirchengemeinde für Sie zu finden, in der gute Ausbildungsmöglichkeiten bestehen, ggf. Ihre besonderen Erwartungen an die Ausbildung und auch auf ihre familiäre Situation berücksichtigen können . ‚Familienbewusst‘ meint, dass für das Vikariat ein Umzug für Familien nach Möglichkeit vermieden wird. Hier wird eine Ausbildungsgemeinde in erreichbarer Nähe zum bestehenden Wohnort gesucht.
Wie sieht die Ausbildung aus? Für das zweieinhalbjährige Vikariat werden Sie einer Kirchgemeinde zugewiesen. In dieser Gemeinde wohnen Sie während des Vikariates. Sie arbeiten im religionspädagogischen, gemeindepädagogischen und pfarramtlichen Arbeitsfeld und werden vor Ort von dafür ausgebildeten Mentoren begleitet. Die Ausbildung wird begleitet von Kursen am Theologisch Pädagogischen Institut Moritzburg, am Predigerseminar Wittenberg (im Ausbildungsverbund mit EKM und EKBO) und am Klosterhof in Meißen (landeskirchliche Studienleitung). Die seelsorgerliche Ausbildung findet in einem KSA-Kurs ihren Abschluss. Die Leitungs- und Verwaltungsfähigkeiten werden in vier sogenannten Amtswochen erprobt, in denen Sie die Amtsgeschäfte stellvertretend für Ihren Mentor führen. Bei Bedarf kann zusätzlich Supervision beantragt werden.
Wie sieht das Examen aus? Die Examensleistungen setzen sich aus praktischen Leistungen mit schriftlichen Ausarbeitungen (Unterrichtseinheit, Gottesdienst, Gemeindeprojekt), schriftlichen Klausuren und den abschließenden mündlichen Prüfungen (Theologisches Kolloquium, Verwaltungsprüfung) zusammen. Die mündlichen Prüfungen finden im Sommer des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Wie geht es dann weiter? Bis zum 1. Mai des zweiten Ausbildungsjahres können Sie sich für den Probedienst in unserer Landeskirche bewerben. Die Übernahmegespräche werden von einer Kommission im Sommer des zweiten Ausbildungsjahres nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen geführt. Weiteres siehe unter arbeitsfelder/Pfarrdienst in der Landeskirche/ Probedienst
Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden sich in der in der Kandidatenausbildungsverordnung (Rechtssammlung 3.1.9.2) und in der Ordnung der Zweiten Theologischen Prüfung (Rechtssamlung 3.1.12). Die Rahmenausbildungsverordnung und der Rahmenausbildungsplan geben einen Einblick in Struktur und Inhalte der Ausbildung.