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27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

27. Landessynode - Herbsttagung 2018

Montag, 19. November 2018

Bereich

Zweite Beratung von Kirchengesetzen

Nach den Ausschusssitzungen am Montagmorgen kamen die Synodalen zur letzten Plenarsitzung der Herbsttagung zusammen. Nach der Begrüßung durch Vizepräsidentin Bettina Westfeld fand die zweite Beratung von drei Kirchengesetzen statt. In sehr kurzer Zeit wurde das Kirchengesetz zur Änderung von Kirchengesetzen im Kirchgemeindebereich und im Bereich der kirchlichen Gerichte mit den Veränderungen, die in der ersten Beratung hinzugekommen waren, beschlossen. Ebenso wurde dem Kirchengesetz in zweiter Lesung zugestimmt, mit dem zukünftig feste Berufungsplätze für Jugendvertreter in Kirchenvorständen und Kirchenbezirkssynoden der Landeskirche vorgesehen werden sollen. Nach zweiter Lesung angenommen wurde auch ein Kirchengesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte. 


Beratung von Anträgen aus den Ausschüssen

Der Synodale Walter Lechner brachte zwei Anträge für den Sozialethischen Ausschuss ein. Dieser hatte sich in seiner Sitzung intensiv mit der Frage ökologisch-fairer Beschaffung und Möglichkeiten des kirchlichen Klimaschutzes beschäftigt und die vom Landeskirchenamt veröffentlichte Beschaffungsrichtlinie sehr begrüßt. Die Synode stimmte beiden Anträgen zu und bat damit das Landeskirchenamt um eine wirkungsvolle Beratungs- und Begleitungsstruktur, mit der die Umsetzung der landeskirchlichen Beschaffungsrichtlinie in Kirchgemeinden, Werken und Einrichtungen der Landeskirchen ermöglicht werden soll.  Desweiteren wurde das Landeskirchenamt gebeten, ein Klimaschutzkonzept für die Landeskirche zu erarbeiten und mit einem Zwischenbericht der Landessynode zu berichten. 

Ein weitere Antrag des Sozial-Ethischen Ausschusses beinhaltete anlässlich der diesjährigen Friedensdekade eine umfangreiche Stellungnahme zum Thema "Frieden 3.0". Nach intensiver Diskussion über die einzelnen Punkte der Stellungnahme wurde dieser Antrag in den Sozial-Ethischen Ausschuss zurückverwiesen.  Die Synode war sich einig, dass dieses Thema sehr wichtig sei, die konkrete Formulierung der Stellungnahme jedoch noch weiterer Bearbeitung bedürfe. Landesbischof Dr. Rentzing und Oberlandeskirchenrat Dr. Meis wiesen in diesem Zusammenhang auf die EKD-Synode 2019 in Dresden hin, die unter dem Thema "Frieden" stehen wird.

Auf Antrag des Bildungs- und Erziehungsausschusses und nach Diskussion und Ergänzung durch das Plenum beschloss die Synode die Prüfung von Maßnahmen, mit denen das gemeindepädagogische und kirchenmusikalische Arbeitsfeld gestärkt und die Rahmenbedingungen für die Berufsgruppen der Gemeindepädagogen und Kirchenmusiker verbessert werden können. Hintergrund dafür ist das Programm des Freistaates zur "Nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität", mit dem die Rahmenbedingungen für Lehrer und Seiteneinsteiger in den Schuldienst verbessert wurden.

Ein selbständiger Antrag zum Thema "Handeln vor Ort und globale Verantwortung - Klimaschutz in Sachsen" wurde zur Weiterarbeit an den Sozial-Ethischen Ausschuss überwiesen. 

Zur Struktur- und Stellenplanung im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Bereich im Zeitraum 2025-2030 in den Großstädten wurde ein selbständiger Antrag eingebracht, der nach längerer Beratung zur weiteren Bearbeitung in den Finanzausschuss überwiesen wurde. 

 

 


Ökumenischer Weg für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung

Die Synodale Helen Dreikopf und Bastian Schmidt stellten den Arbeitsstand und die Website zum Ökumenischen Weg für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung vor.

Seit 01.11.2018 ist das offizielle Portal www.oekumenischerweg.de online. Diese Initiative von Kirchen in Sachsen ermutigt, unterstützt und fördert Gemeinden und Christen bei deren Engagement für eine bessere Welt.

Christlicher Glaube und Einsatz für Chancengleichheit, Konfliktlösung und Nachhaltigkeit gehören zusammen. Aus dieser Überzeugung hatten Landessynode und Landesjugendkonvent der EVLKS das Projekt angestoßen.

Neben Angeboten, Themen, Referenten und Materialien gibt es auch die Möglichkeit, dass Kirchgemeinden ihre Projekte auf der Website vorstellen. 

Einen vorläufigen Höhepunkt erreicht der Ökumenische Weg mit einem Ökumenischen Festtag am Buß- und Bettag 2019 in der Kreuzkirche Dresden - 30 Jahre nach der großen Ökumenischen Versammlung 1988/89. Im Rahmen dieses Festtages sollen herausragende Projekte gewürdigt sowie Gemeinden und Menschen an der Basis ermutigt werden, den Impuls des Ökumenischen Weges über 2019 hinaus weiterführen.


Weitere Anträge und Beschlüsse

Nach der Mittagspause wurde die Sitzung mit der Beratung weiterer Anträge fortgesetzt. Auf Antrag der berufenen Jugenddelegierten Stefanie Golde bat die Landessynode das Landeskirchenamt, zur Frühjahrstagung 2019 einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher regelt, dass zwei Personen im Alter von 18 bis 27 Jahren als Vertreter der Jugend in die Landessynode zu berufen sind. Diese Personen sollen vom Landesjugendkonvent vorgeschlagen werden. Darüber hinaus wird das Landeskirchenamt gebeten, im Anschluss an einen Beschluss der 12. Generalsynode der VELKD zu prüfen, wie jungen Menschen neben den Wahlen und Berufungen zur Landessynode ggf. über einen gesonderten Zugang die Mitgliedschaft in der Landessynode einschließlich des Stimmrechts eröffnet werden kann. 


Weiterhin beraten wurde ein Antrag der Synodalen Schleinitz, der sich für mehr Flexibilität bei der Umsetzung des Kirchgemeindestrukturgesetzes ausspricht. Oberlandeskirchenrat Schurig erläuterte auf Nachfrage, dass die Kirchgemeinden und Kirchenbezirke noch bis Ende Dezember 2018 Zeit haben, ihre Vorschläge für die zukünftigen Strukturen einzureichen. Viele Synodale unterstützten das Anliegen des Antrages,  in begründeten Ausnahmefällen auch Strukturen mit weniger als 4000 Gemeindegliedern zu errichten zu dürfen, soweit die betroffenen Gemeinden eine Perspektivplanung vorlegen können. Dennoch merkten mehrere Synodale an, dass die Planungen in den meisten Kirchenbezirken schon weit fortgeschritten seien und es ein schwieriges Signal sei, nun im Nachhinein neue Möglichkeiten über eine Ausnahmeregelung zu eröffnen. Im Ergebnis der Diskussion stimmte die Landessynode dem Antrag mehrheitlich zu. Damit wird das Landeskirchenamt gebeten, bei der Genehmigung der bis Anfang 2020/21 zu bildenden Strukturen Flexibilität einzuräumen. Dabei sind gewachsene Formen der Zusammenarbeit, bereits begonnene Prozesse des strukturellen Zusammenwachsens sowie lokale Besonderheiten zu beachten. Die Möglichkeit über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren tragfähige Strukturen auch unterhalb der 4000 Gemeindeglieder (5000 Chemnitz, 6000 Dresden/Leipzig) zu bilden, soll in begründeten Ausnahmefällen gegeben sein. Voraussetzung für die Genehmigung ist eine Perspektivplanung der betroffenen Gemeinden bis 2030 innerhalb der Struktur- und Stellenplanung des Kirchenbezirks. 

Die Landessynode stimmten einem Antrag des Theologischen Ausschusses zu, mit dem eine Sabbatzeit für Mitarbeitende im Verkündigungsdienst unterstützt werden soll. Das Landeskirchenamt wird gebeten, eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten einer Sabbatzeit im Rahmen eines privatrechtlichen Anstellungsverhältnisses zu erstellen, die Kirchgemeinden zur Gewährung solcher Zeiten anzuhalten, die Mitarbeitenden über die rechtlichen Voraussetzungen zu informieren und die Unterstützung von Vertretungsdiensten mit Haushaltmitteln aus dem landeskirchenlichen Haushalt zu prüfen.

Im Namen des Theologischen Ausschusses brachte der Synodale Martin Henker ein, der die Berufung zum Pfarrdienst zum Thema machte. Die Synode stimmte dem Antrag zu und bat damit das Landeskirchenamt, spätestens zur Herbstsynode 2019 eine Vorlage vorzulegen, die die Voraussetzung dafür schafft, befähigte und geeignete langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst mit einem förderlichen Abschluss ohne Erstes Theologisches Examen in den hauptamtlichen Dienst als Pfarrerin und Pfarrer in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu ordinieren. Der Vorbereitungsdienst soll in diesen Fällen berufsbegleitend und unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit erfolgen. 


Der Vorsitzende des Gemeindeaufbau-, Missions- und Diakonieausschusses berichtete vor der Landessynode von einer Eingabe der Studentengemeinde, mit der diese unter dem Stichwort "Kirche in digitalem Wandel" eine Digital-Strategie für die Landeskirche anregt. Diese soll das Thema der Digitalisierung in verschiedenen Handlungsfeldern beleuchten und geeignete Maßnahmen in Angriff nehmen. Die Synode bat das Landeskirchenamt um Berücksichtigung dieser Eingabe und die Erarbeitung einer solchen Strategie. Dabei soll auch auf synodale und externe Expertise  zurückgegriffen  und in der Frühjahrstagung 2019 über den Zwischenstand berichtet werden. 

Einem Antrag des Bildungs- und Erziehungsausschusses zur Friedensbildung wurde zugestimmt und das Landeskirchenamt gebeten, den Stand friedenspädagogischer Angebote in Aus- und Fortbildung für Haupt- und Ehrenamtliche zu erheben. Des Weiteren wird das Landeskirchenamt gebeten Möglichkeiten aufzuzeigen, wie diese Angebote dem Anspruch evangelischer Friedensbildung entsprechend weiterentwickelt werden können und an der Basis zum Tragen kommen können. 


Berichte aus den Ausschüssen

Nach der Feststellung der Beschlussunfähigkeit, da nach der Kaffeepause weniger als zwei Drittel der Landessynode noch anwesend waren, wurden nur noch Berichte aus den Ausschüssen zugelassen. 

Prof. Dr. Thomas Knittel berichtete aus dem Theologischen Ausschuss, dass eine Taufagende zur Erprobung bereit steht. 

Im Auftrag des Gemeindeaufbau-, Missions- und Diakonieausschuss berichtete die Referentin für Gemeindeaufbau Manja Erler, über die Förderrichtlinie  für missionarische Projekte. Die Landeskirche möchte damit Gemeinden ermutigen, an ihrem Ort und in der Region neue Wege zu erproben,  wie bisher unerreichte Menschen dem Evangelium begegnen können. Projekte können sich ab sofort für eine Förderung zu bewerben.

Weiter berichtete die Synodale Gisela Merkel-Manzer von der Beratung über den Antrag für eine Handreichung, mit der teambildende Prozesse in den neuen Strukturen unterstützt werden sollten. Der Ausschuss hält eine Handreichung nicht für sinnvoll und schlägt dagegen vor die bereits bestehenden Angeboten, z.B. der Gemeindeberatung und der Ehrenamtsakademie, zu nutzen. 

Der Synodale Prof. Dr. Uwe-Gerd Liebert berichtete aus dem Sozial-Ethischen Ausschuss darüber, wie das Thema Frieden im Ausschuss und der Landeskirche weiter bearbeitet werden soll. 


Abschied von Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis

Die Landessynode verabschiedete zum Abschluss der Tagung den theologischen Grundsatzdezernenten Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis, der zum 1. Dezember 2018 in den Ruhestand treten wird und daher das letzte Mal an einer Tagung der Landessynode in seiner Funktion als Dezernent teilgenommen hat. Mit Standing Ovations würdigten die Synodalen Peter Meis und dankten für die wunderbare Zusammenarbeit im Theologischen Ausschuss und vielen weiteren Gremien. Dr. Meis dankte seinerseits der Landessynode für die fruchtbare Zusammenarbeit und viele gute Gespräche und Diskussionen. Er zollte dem Präsidium seine Hochachtung vor deren Arbeit und schloss wie immer  humorvoll:  "Ich kann ja nun dank des von Ihnen beschlossenen Gesetzes ehrenamtlich in kirchlichen Gremien bleiben bis ich irgendwann scheintot bin. Das ist doch eine gute Perspektive!"

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