Pfarrdienst in der Landeskirche

Vorbereitungsdienst (Vikariat)

Auf dem Weg in den Pfarrdienst folgt nach dem Theologiestudium das Vikariat als praktische Ausbildung. In mehreren Praxisstationen und Ausbildungskursen werden Vikarinnen und Vikare auf den Pfarrdienst vorbereitet. Die Ausbildung schließt mit der Zweiten Theologischen Prüfung ab.

Bewerbung und Aufnahme

Unsere Landeskirche bildet Vikarinnen und Vikare in einem zweieinhalb jährigen Vorbereitungsdienst aus. Die Ausbildung ist familienbewusst gestaltet.

Der Vorbereitungsdienst beginnt immer zum 1. September eines Jahres. Bewerbungsschluss für den Vorbereitungsdienst ist der 1. März eines Jahres.

Bewerbungsfähig sind Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Theologiestudium an einer staatlichen Hochschule oder landeskirchlichen Hochschule absolviert und mit der Theologischen Prüfung oder einem anderen, gleichwertigen Abschluss abgeschlossen haben. Zu den als gleichwertig eingestuften Abschlüssen zählen kirchliche Examina anderer Landeskirchen und Fakultätsexamina. Auch der Abschluss eines berufsbegleitenden Masters of Theological Studies an einer staatlichen Universität oder kirchlichen Hochschule wird anerkannt.

Wer im Sommersemester sein Examen abschließt, kann sich bereits zum 1. März des Jahres bewerben. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst erfolgt dann vorbehaltlich des bestandenen Examens.

Über die Aufnahme entscheidet das Landeskirchenamt. Die Auswahlgespräche werden von einer Auswahlkommission geführt. Sie besteht aus drei im Landeskirchenamt tätigen Personen, einer Person aus dem Pfarrdienst der Landeskirche sowie einem Kirchenmitglied, das nicht in einem Dienstverhältnis zur Landeskirche steht.

Das Auswahlverfahren wird ein Mal pro Jahr durchgeführt. Kurz nach den Auswahlgesprächen entscheidet das Landeskirchenamt auf Gundlage des Votums der Auswahlkommission über die Aufnahme.

Die Aufnahme setzt insbesondere voraus:

  • Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD
  • Theologiestudium an Theologischen Fakultät in Deutschland mit Abschluss Erste Theologische Prüfung
    • Gleichwertige Abschlüsse von einer staatlichen Universität oder kirchlichen Hochschule werden anerkannt (z. B. berufsbegleitender Master of Theological Studies).
    • Im Einzelfall kann vor Anerkennung ein Kolloquim durchgeführt werden
    • Eine Bewerbung vor Abschluss ist möglich, soweit die Prüfungszulassung vorliegt.
  • Altersgrenze: 35 Jahre
    • Ausnahmen können im Einzelfall bewilligt werden.

Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.

Die Aufnahme wird geregelt durch folgende Vorschriften:

Bitte reichen Sie für Ihre Bewerbung beim Landeskirchenamt folgende Unterlagen ein (sofern einschlägig):

  • formloser Antrag auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ausführlicher, handgeschriebener Lebenslauf
  • aktuelles Bewerbungsfoto
  • Zeugnis der Ersten Theologischen Prüfung
    • beglaubigte Kopie
    • Wird die Prüfung erst im Sommer abgeschlossen: Kopie der Prüfungszulassung
    • Zeugnisse und Zulassungen des Prüfungsamtes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens müssen nicht vorgelegt werden
  • pfarramtliches Zeugnis
  • Nachweis über die Kirchgemeindezugehörigkeit
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Geburts-, Tauf- und Konfirmationsurkunde (Kopien)
  • Heirats- und Trauurkunde (Kopien)
  • Geburts- und Taufurkunden der Kinder (Kopien)
  • Zustimmung zur Einsichtnahme in die Ausbildungs- bzw. Personalakte einer anderen Landeskirche
  • weitere Nachweise zu Abschlüssen, Qualifikationen, Kenntnissen und Fertigkeiten

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie an:

Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsen
Lukasstraße 6
01069 Dresden

oder per Mail an: antje.seidler@evlks.de

Bereich

Aufnahmeverfahren 2024

  • Bewerbungsfrist

    •  1. März 2024

  • Auswahlgespräche

    • 6. März 2024

    • 7. März 2024

    • 21. März 2024

  • Start des Vikariats

    • 1. September 2024

Ausbildung und Zweite Theologische Prüfung

Unser Vikariat ist familienbewusst gestaltet. Mit einem Aufnahmebogen erfragen wir zu Beginn Ihre eigenen Wünsche an die Ausbildung und auch die persönliche und familiäre Situation. Ihre persönlichen Bedürfnisse werden wahrgenommen und in Beziehung zu unseren Möglichkeiten gesetzt. Wir versuchen eine Kirchengemeinde für Sie zu finden, in der gute Ausbildungsmöglichkeiten bestehen, ggf. Ihre besonderen Erwartungen an die Ausbildung und auch auf ihre familiäre Situation berücksichtigen können. Familienbewusst meint u. a., dass für das Vikariat ein Umzug für Familien nach Möglichkeit vermieden wird. Hier wird eine Ausbildungsgemeinde in erreichbarer Nähe zum bestehenden Wohnort gesucht.

Für das zweieinhalbjährige Vikariat werden Sie einer Kirchgemeinde zugewiesen. In dieser Gemeinde wohnen Sie während des Vikariates. Sie arbeiten im religionspädagogischen, gemeindepädagogischen und pfarramtlichen Arbeitsfeld und werden vor Ort von dafür ausgebildeten Mentoren begleitet.

Die Ausbildung wird begleitet von Ausbildungskursen am Theologisch Pädagogischen Institut Moritzburg (TPI), am Predigerseminar Wittenberg (im Ausbildungsverbund mit EKM und EKBO) und am Klosterhof in Meißen (landeskirchliche Studienleitung). Die seelsorgerliche Ausbildung findet in einem KSA-Kurs ihren Abschluss. Die Leitungs- und Verwaltungsfähigkeiten werden in vier sogenannten Amtswochen erprobt, in denen Sie die Amtsgeschäfte stellvertretend für Ihren Mentor führen. Bei Bedarf kann zusätzlich Supervision beantragt werden.

Die Examensleistungen setzen sich aus praktischen Leistungen mit schriftlichen Ausarbeitungen (Unterrichtseinheit, Gottesdienst, Gemeindeprojekt), schriftlichen Klausuren und den abschließenden mündlichen Prüfungen (Theologisches Kolloquium, Verwaltungsprüfung) zusammen. Die mündlichen Prüfungen finden im Sommer des zweiten Ausbildungsjahres statt.

Die Ausbildung wird in einem Ausbildungsverhältnis zur Landeskirche absolviert. Es wird durch kirchliche Rechtsvorschriften geregelt (öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis):

Während des Vikariats erhalten Sie monatlich Bezüge nach dem Pfarrbesoldungsgesetz. Sie setzten sich zusammen aus einem Grundbetrag und dem Familienzuschlag. Als Grundbetrag erhalten Vikarinnen und Vikare die Hälfte des Einstiegsgehalts für den Pfarrdienst (A 13 Stufe 3). Die Bezüge steigen also automatisch mit den Pfarrgehältern. Der Familienzuschlag hängt von den persönlichen Verhältnissen ab: Verheiratete erhalten Stufe 1, Stufe 2 und die folgenden Stufen richten sich nach den berücksichtigungsfähigen Kindern. Die konkrete Einstufung muss im Einzelfall geprüft werden.

Vikariatsbezüge

Grundbetrag
2189,01

Familienzuschlag

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
153,40 322,92 492,44 1086,38 (+593,94)

Bis zum 1. Mai des zweiten Ausbildungsjahres können Sie sich für den Probedienst in unserer Landeskirche bewerben.

Weitere Informationen finden Sie hier: ►Probedienst

Bereich

Theologiestudium
Vorbereitungsdienst (Vikariat)
Probedienst

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