Vorbereitungsdienst
Information für die Bewerbung um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
1. Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung mit den dazugehörigen Unterlagen ist in einer dem aktuellem Standard entsprechenden Form zusammenzustellen (Bewerbungsmappen sind nicht erforderlich.) Die vollständige Bewerbung muss spätestens bis zum 1. März 2023 im Landeskirchenamt vorliegen. Dazu gehören:
unbedingt erforderliche Unterlagen: | |
1. eine formlose Bewerbung um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, 2. ein aktuelles Bewerbungsfoto, 3. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zeitlicher Gliederung, 4. ein ausführlicher, handgeschriebener Lebenslauf, 5. Kopien der Geburts-, Tauf-, Konfirmations-, ggf. Heirats- und Trauurkunde, ggf. Geburts- und Taufur-kunde(n) des/der Kindes/er, sofern diese Unterlagen nicht bereits für die Ausbildungsakte eingereicht wurden 6. ein aktueller Nachweis über die Kirchgemeindezugehörigkeit, 7. eine aktuelle „pfarramtliche Beurteilung“ nach den Kriterien im Amtsblatt 1976 S. A 37 f., 8. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Theologischen Prüfung, sofern diese nicht vor dem Prüfungsamt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens abgelegt wurde 9. ein Erweitertes Führungszeugnis nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (auf eigene Kosten). (Die entsprechende Aufforderung zur Vorlage bei der ausstellenden Behörde erhalten Sie von Frau Seidler -> E-Mail an: Antje.Seidler@evlks.de.) |
b) weitere gegebenenfalls vorhandene Zeugnisse und Nachweise, zum Beispiel: | |
10. über weitere Abschlüsse, Qualifikationen, Kenntnisse und Fertigkeiten, 11. über Berufstätigkeit, Nebentätigkeiten, Praktika u.ä., 12. über ehrenamtliche Tätigkeit. |
Alle Qualifikationen und Tätigkeiten müssen durch schriftliche Nachweise belegt werden.
Alle Nachweise können als Original oder in Kopie eingereicht werden.
2. Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren wird durch folgende Gesetze und Verordnungen geregelt: | |
1. Kirchengesetz über die Ausbildung und die Rechtsstellung von Kandidaten und Kandidatinnen für das Amt des Pfarrers und der Pfarrerin (Kandidatengesetz – KandG –) vom 2. November 1994 (Rechtssammlung 3.1.9) 2. Rechtsverordnung über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Amt des Pfarrers und der Pfarrerin – vom 1. Februar 2005 (Rechtssammlung 3.1.9.1)
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Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich Mitte März 2023 im Landeskirchenamt in Dresden stattfinden. Bitte halten Sie sich diese Zeit frei.
3. Ausbildung und Prüfung
Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden sich in der in der Kandidatenausbildungsverordnung (Rechtssammlung 3.1.9.2) und in der Ordnung der Zweiten Theologischen Prüfung (Rechtssamlung 3.1.12). Die Rahmenausbildungsverordnung und den Rahmenausbildungsplan finden Sie ebenfalls im Internet.