Verkündigung

Prädikantendienst

Ehrenamtliche, die eigens für diese Aufgabe ausgebildet und beauftragt worden sind, können Gottesdienste leiten und die Rolle der Liturgin/ des Liturgen übernehmen.  Das sind in Sachsen Prädikantinnen und Prädikanten sowie Lektorinnen und Lektoren.

Prädikantendienst in Sachsen

Prädikantinnen und Prädikanten sind Gemeindeglieder, die ehrenamtlich Gottesdienste halten. Sie wurden nach einer theologischen Ausbildung von der Landeskirche geprüft und dazu beauftragt. Mit ihrem Einsatz entlasten sie die Hauptamtlichen im Verkündigungsdienst. Das ist in vielen Fällen eine große und oftmals unentbehrliche Hilfe – ohne sie könnten Gottesdienste nicht in dieser großen Zahl stattfinden.

Zurzeit bringen 168 Männer und 109 Frauen (Stand Juli 2021) die gute Nachricht von Jesus Christus auf dem Hintergrund ihrer Lebenswelt und ihrer Erfahrungen zu Sprache. Damit ergänzen sie den Verkündigungsdienst, was dringend nötig ist. Denn je vielfältiger die Gesellschaft und die Kirchgemeinden werden, desto vielfältiger muss auch die Verkündigung werden. Nur so kann die gute Nachricht von Jesus Christus die Herzen der unterschiedlich geprägten Menschen erreichen. Prädikantinnen und Prädikanten tragen in Kirchgemeinden und diakonischen Einrichtungen das Ihre dazu bei und bereichern so die Verkündigung, die Hauptamtliche mit ihrer Erfahrung und Ausbildung leisten. 

Bereich

Prädikantenausbildung

Voraussetzung für den Prädikantendienst in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ist eine theologische Grundausbildung, die meist im Kirchlichen Fernunterricht erworben wird. Am Kirchlichen Fernunterricht kann jedes sächsische Gemeindemitglied teilnehmen. Die Kosten hierfür übernimmt die Landeskirche Sachsen. Die KFU-Leitung prüft Motivation und Eignung für die Ausbildung, wobei ein Abitur als Voraussetzung nicht zwingend erforderlich ist. Im Juni 2018 haben 21 Absolventinnen und Absolventen das KFU-Examen abgelegt.

Der Kirchliche Fernunterricht bietet eine fundierte Ausbildung in den fünf Grundfächern der Theologie (Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Praktische Theologie). In 348 Unterrichtsstunden (12 Wochenenden und zwei Seminarwochen) erwerben die Teilnehmenden umfassende Grundkenntnisse und eine eigene theologische Kompetenz. Schriftliche Hausarbeiten, Predigten und ein Gemeindevortrag ermöglichen das Gelernte anzuwenden und zu vertiefen. Die KFU-Seminare bieten eine anregende Lerngemeinschaft und gelebte Spiritualität. Die Ausbildung selbst ist für die Teilnehmenden kostenlos, für Reisekosten, Übernachtung und Lehrmaterial muss mit ungefähr 2500 bis 3000 Euro für die gesamte Ausbildung gerechnet werden. Manche Kirchgemeinden unterstützen ihre Gemeindemitglieder dabei finanziell.

Wie die Hauptamtlichen nehmen auch die Prädikantinnen und Prädikanten mindestens alle drei Jahre an einer Fortbildung teil. Das Pastoralkolleg in Meißen, an dem auch die Pfarrerinnen und Pfarrer ihre Fortbildungen absolvieren, bietet halbjährlich entsprechende Wochenenden an.

Auch der KFU veranstaltet jährlich zwei thematische Wochenendseminare zur Absolventinnen- und Absolventenfortbildung. Darüber hinaus wird für Absolventinnen und Absolventen ein Hebräisch- und ein Griechischkurs angeboten.

Bereich

Verfahren zur Beauftragung als Prädikantin/ Prädikant

Damit ein Gemeindeglied den Auftrag zum Prädikantendienst erhält, wird auf Vorschlag einer Gemeinde, eines Kirchenbezirkes oder einer kirchlichen Einrichtung durch die Superintendentin/ den Superintendenten folgendes Verfahren in Gang gesetzt:

  • Der Kirchenvorstand oder die Leitung einer kirchlichen bzw. diakonischen Einrichtung schlagen der Superintendentin/ dem Superintendenten vor, das Verfahren zur Prädikantenbeauftragung für ein Gemeindeglied einzuleiten (Antragsformular Prädikantenbeauftragung). Wenn die Superintendentin/ der Superintendent einverstanden ist, stellt sie/ er den Antrag an das Landeskirchenamt.
  • Das Landeskirchenamt prüft den Antrag und leitet ggf. die Prädikantenprüfung ein, indem es die Superintendentin/ den Superintendenten bittet, einen Predigtgottesdienst der angehenden Prädikantin/ des angehenden Prädikanten abzunehmen.
  • Die Superintendentin/ der Superintendent schickt seine Einschätzung des Gottesdienstes mit der Predigtarbeit (exegetisch-homiletisch-liturgische Besinnung) und dem wörtlichen Predigtmanuskript und dem Gottesdienstablauf an das Landeskirchenamt.
  • Die Unterlagen werden im Landeskirchenamt geprüft. Wenn diese ausreichend sind, wird die Prädikantin/ der Prädikant zum Kolloquium ins Landeskirchenamt eingeladen.
  • Nach dem Kolloquium entscheidet das Landeskirchenamt und beauftragt die Superintendentin/ den Superintendenten, die Einführung und Lehrverpflichtung vorzunehmen.

Nach ihrer/ seiner Beauftragung kann die Prädikantin/ der Prädikant auch außerhalb ihrer/ seiner angestammten Gemeinde oder Kirchenbezirks Predigtgottesdienste übernehmen, wenn sie/ er von den dort Verantwortlichen darum gebeten wird. Meist stimmen sich Ortspfarrerinnen/ Ortspfarrer und Prädikantinnen/ Prädikanten langfristig über die Verteilung der Gottesdienste ab. Die Häufigkeit des Einsatzes richtet sich nach den Möglichkeiten. In vielen Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für behinderte Menschen – nicht nur in kirchlicher oder diakonischer Trägerschaft – übernehmen die Prädikantinnen und Prädikanten Verkündigungsdienste. Der Prädikantendienst kann nach einem Jahr auf die Sakramentsverwaltung (Abendmahl) erweitert werden, wenn die besonderen Verhältnisse im Dienstbereich das erfordern.

Weitere Informationen


Dr. Astrid Reglitz
Kirchenrätin
Referentin für theologische Aus- und Fortbildung


Lukasstr. 6
01069 Dresden

Telefon: 0351 4692-255
E-Mail:

Pastoralkolleg der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Freiheit 16
01662 Meißen

Telefon: 03521 4706880
E-Mail:
Website: www.pastoralkolleg-meissen.de

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