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Bereich

Projektförderung der ganzheitlichen Heimatpflege und Laienmusik

Einreichungsfrist(en):
01.02. laufendes Jahr für laufendes Jahr
Förderquote:
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK); Bewilligungsstelle: Landesdirektion Sachsen
Fördergegenstand:

Projektförderung der ganzheitlichen Heimatpflege (Brauchtum, Mundart, Kleidung, altes Handwerk usw.) und Laienmusik (Chöre, Orchester, Musikgruppen usw.)

Förderrichtlinie im Volltext bei REVOSax

 

 

Weiterführende Information:

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