außerschulische (Musik)-Projekte für Kinder und Jugendliche zwischen 3 bis 18 Jahren, die bisher erschwerten Zugang zur Musik haben und sich in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen befinden. Zwingende Voraussetzung: Kooperation zwischen mindestens drei Partnern, z. B. Schulen, Kitas, Fördervereinen und Kirchgemeinden usw.
Projektbeispiele bei „Musik für alle!“ für Chöre und Kirchengemeinden | Förderung bei „Musik für alle!“ und anderen "Kultur macht stark"-Partnern für Kitas
Antragsfristen 2023 – 2027:
- bis zum 15. Januar (mit Projektstart ab dem 15. März laufendes Jahr)
- bis zum 1. Mai (mit Projektstart ab dem 01. Juli laufendes Jahr)
- bis zum 1. September (mit Projektstart ab dem 01. Januar Folgejahr)
WAS? Förderung neuer, außerschulischer Musikprojekte in Zusammenarbeit mit zwei Bündnispartnern - Vor Ort und lokal vernetzt arbeiten mindestens drei Institutionen zusammen, die gemeinsam die Organisation des Projekts übernehmen und sich mit verschiedenen Eigenleistungen einbringen.
Mögliche Antragsteller: Chor, Musikverein, Orchester, Kirchengemeinde, Musikschule, Förderverein u. a.
Mögliche Bündnispartner: Schule, Kita, Hort, Kirchengemeinde, Hochschule, Jugendzentrum, Kommune, Diakonie u. a.
Für WEN? Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen) "Musik für alle!" muss Wirklichkeit werden! Dazu soll jedem Kind und Jugendlichen die Möglichkeit zum gemeinsamen Singen, Musizieren und kreativen Ausdruck gegeben sein - unabhängig von Herkunft und sozialer Verortung.