Amateurmusizierende können sich ab 17. November 2025 wieder für eine Förderung aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Gefördert werden mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien herausgehobene und innovative Projekte der Amateurmusik. Das Programm unterstützt insbesondere Projekte, die „Teilhabe leben und Vielfalt stärken“, also jene, die nachhaltig angelegt sind, Strukturen stärken, Kooperationen eingehen und der Amateurmusik mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft verschaffen. Gefördert werden nur Projekte, die nach dem 01.06.2026 beginnen.
Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik.
Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500-8.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000-40.000 Euro; Antragsfrist: 02. Februar 2026; Projektlaufzeit: ab 01. Juni 2026 und bis maximal 30. September 2027
Alle Informationen, FAQ bis hin zum Antrag
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ruft alle Förderberechtigten auf, Projekte zu entwickeln und bei Fragen frühzeitig die Beratungsangebote des Verbands zu nutzen:
- Webseite: Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die „Fragen und Antworten“ und den Link zur Antragstellung) unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds
- YouTube-Erklärvideos: www.youtube.com/@bmco.verband
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Hotline: +49 (0)30 60 98 07 81 – 35
Telefonzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.30 Uhr
After-Work-Hotline am 27.11. und 17.12.2025 von 18.00 bis 19.30 Uhr
Schriftliche Beratung: per E-Mail: amf@bundesmusikverband.de
Der Amateurmusikfonds förderte zuletzt 2024 bemerkenswerte neue und innovative Projekte der Amateurmusik.
Es sollen dabei insbesondere Projekte unterstützt werden, die nachhaltig angelegt sind und somit Strukturen stärken, langfristige Kooperationen eingehen sowie der Amateurmusik mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft verschaffen.
Hintergrund zum Förderprogramm: Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, war die Einrichtung eines Amateurmusikfonds im November 2022 ein historischer Meilenstein. Der Deutsche Bundestag schuf damit eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich der Amateurmusik. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusikerinnen und Amateurmusiker neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.
Enorme Resonanz auf bisherige Ausschreibungsrunden 2023 und 2024
In nur 10 Wochen wurden in einer ersten Ausschreibungsrunde des Amateurmusikfonds 2023 insgesamt 840 Projektideen in Höhe von 11,5 Mio. EUR eingereicht. Das rege Interesse am deutlich überzeichneten Amateurmusikfonds (nur 3,73 Mio. EUR standen 2023 für die Projektförderung zur Verfügung) zeigte den dringenden Förderbedarf im Amateurmusikbereich auf. Am 2. Februar 2024 konnte der Amateurmusikfonds mit 4,6 Mio. Euro für 2024 bestätigt werden.
In nur 2 Monaten Ausschreibungszeit wurden 2024 insgesamt 719 Projektideen in Höhe von 9,02 Mio. EUR eingereicht. Die große Nachfrage und das rege Interesse des zum zweiten Mal deutlich überzeichneten Amateurmusikfonds zeigen den weiterhin dringenden Mittelbedarf im Bereich der Amateurmusik auf.
Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich.
Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung) für lokale/regionale Projekte
sowie
Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale/bundesweite Projekte.
Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale/regionale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 8.000 EUR erhalten.
Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 40.000 EUR erhalten.