Förderprogramme

Detailseite

Bereich

Bundesförderung: Amateurmusikfonds

Laufzeit:
01.01.2024 - 31.12.2024
Einreichungsfrist(en):
16.04. - 15.06.2024 für Projektumsetzungen im Zeitraum 15.09.2024 - 30.09.2025
Förderquote:
mindestens 2.500 Euro, max. 10.000 Euro für lokale, innovative Projekte, bis zu 50.000 Euro für überregional tätige Organisationen, 2.500 Euro für Zukunftswerkstätten

Fördermittelgeber:
Bund
Institution:
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM); Umsetzung: Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO)
Fördergegenstand:

Der Amateurmusikfonds 2024 fördert bemerkenswerte neue und innovative Projekte der Amateurmusik.
Es sollen dabei insbesondere Projekte unterstützt werden, die nachhaltig angelegt sind und somit Strukturen stärken, langfristige Kooperationen eingehen sowie der Amateurmusik mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft verschaffen. Die Ausschreibung für 2024 läuft vom 16. April - 15. Juni 2024.

Was ist neu?

• Projekte müssen einen der Schwerpunkte beinhalten: Neue Wege! oder Musik pur!
• Förderung von Zukunftswerkstätten
• bare Eigenmittel von 5 % notwendig
• Erfassung der Ausgaben im Finanzplan nach Kalenderjahren!
• Überregionale Projekte dürfen nur von Verbänden, überregional tätigen Organisationen sowie Landeskirchen oder Diözesen gestellt werden.
• max. Fördersumme von 50.000 € für überregionale Projekte
• Projekte, bei denen keine neuen Aspekte umgesetzt werden oder die von der bisherigen alltäglichen Arbeit nicht abweichen, sind nicht förderfähig.

Der Amateurmusikfonds geht ab 16. April 2024 in die nächste Runde. Ab sofort können sich Chöre, Orchester, Musikvereine und Verbände nicht nur für besondere künstlerische und zukunftsweisen Projekte, sondern auch für die Durchführung einer Zukunftswerkstatt bewerben.
Mit dem Beginn der Ausschreibung gibt es auch wieder eine Beratungshotline.

Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, war die Einrichtung eines Amateurmusikfonds im November 2022 ein historischer Meilenstein. Der Deutsche Bundestag schuf damit eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich der Amateurmusik. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusikerinnen und Amateurmusiker neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.

Anliegen des Amateurmusikfonds ist, wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne zu bringen, die Strukturen der Amateurmusik nach den weiterhin spürbaren Folgen der Corona-Pandemie in der Fläche zu sichern und Musikensembles dabei zu unterstützen, sich neuen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen.

Enorme Resonanz auf erste Ausschreibungsrunde

In nur 10 Wochen wurden in einer ersten Ausschreibungsrunde des Amateurmusikfonds bis zum 10. Oktober 2023 insgesamt 840 Projektideen in Höhe von 11,5 Mio. EUR eingereicht. Das rege Interesse am deutlich überzeichneten Amateurmusikfonds (nur 3,73 Mio. EUR stehen aktuell für die Projektförderung zur Verfügung) zeigt den dringenden Förderbedarf im Amateurmusikbereich auf. Am 2. Februar 2024 konnte der Amateurmusikfonds mit 4,6 Mio. Euro für 2024 bestätigt werden. 

Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich.

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung) für lokale/regionale Projekte

sowie

Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale/bundesweite Projekte.

Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale/regionale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten.

Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 50.000 EUR erhalten.
 

Weiterführende Information:

Geförderte Projekte im Amateurmusikfonds 2023/2024

Unter den geförderten Projekten aus Sachsen finden sich auch einige aus dem Bereich der sächsischen Landeskirche. 

Teilen Sie diese Seite