Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Fördergegenstand:
Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen ab 2.000 Einwohnern, die die Finanzhilfen an Dritte weiterleiten können.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung. Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen waren bis zum 31. Januar 2024 aufgefordert, ihre Anträge Städtebauförderung für das Programmjahr 2024 einzureichen.
Die Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommune. Auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts werden städtebauliche Missstände in einem Gebiet beseitigt. Die vom Bund 2020 neu aufgelegten drei Förderprogramme verfolgen dabei jeweils eine spezielle Programmintention. Das Programm »Lebendige Zentren« dient der Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und dem Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischer Altstädte, Stadtteilzentren und Zentren von Ortsteilen. Schwerpunkte im Programm »Sozialer Zusammenhalt« sind die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen und den Zusammenhalt der Nachbarschaft zu stärken. Im Programm »Wachstum und nachhaltige Erneuerung« werden Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels unterstützt, die von erheblichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.
Seit 1991 unterstützt die Städtebauförderung des Bundes und der Länder sowohl mit Bund-Länder-Programmen als auch spezifischen Landesprogrammen die sächsischen Städte und Gemeinden bei der Entwicklung von Quartieren, Nachbarschaften oder Stadtzentren zu attraktiven und nachhaltigen Wohn- und Lebensräumen. Mittlerweile konnte jede zweite Stadt mit mehr als 2.000 Einwohnern durch die unterschiedlichen Programme der Städtebauförderung profitieren. Insgesamt investierten der Bund und der Freistaat Sachsen rund 6,3 Milliarden Euro in den letzten 30 Jahren und konnten damit einen wichtigen Teil zur Rettung von historischen Innenstädten, der Belebung von Brachflächen oder der Behebung sozialer Missstände in den Städten und Gemeinden Sachsens beitragen. Die Städtebauförderung wird auch in 2024 fortgeführt.
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