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Aufwandsentschädigung für Alltagsbegleitung von älteren Menschen

Einreichungsfrist(en):
31.03. laufendes Jahr mit Projektumsetzung im 2. Halbjahr des laufenden Jahres

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank
Fördergegenstand:

monatliche Aufwandsentschädigung von bis zu 80 Euro pro Alltagsbegleiter von Menschen ab einem Lebensalter von 60 bzw. 55 Jahren und ohne Pflegegrad; monatliche pauschale Aufwandsentschädigung pro Alltagsbegleiter für den Projektträger unter Voraussetzungen (z. B. Kirchgemeinden, gemeinnützige Vereine usw., die mindestens drei geeignete Alltagsbegleiter vermitteln)

 

Informationen beim Freistaat Sachsen zur Alltagsbegleitung für ältere Menschen

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