Pfarrdienst in der Landeskirche

Probedienst

Mit dem Probedienst beginnt nach Studium und Vikariat der Pfarrdienst in der Landeskirche. Innerhalb von drei Jahren wird die selbständige und eigenverantwortliche Ausübung des Pfarrdienstes überprüft. Der Probedienst endet dann in der Regel mit der Übernahme in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit.

Aufnahme in den Probedienst

Über die Aufnahme entscheidet das Landeskirchenamt. Die Auswahlgespräche werden von einer Auswahlkommission geführt. Sie besteht aus drei im Landeskirchenamt tätigen Personen, einer Person aus dem Pfarrdienst der Landeskirche sowie einem Kirchenmitlgied, das nicht in einem Dienstverhältnis zur Landeskirche steht.

Das Auswahlverfahren wird ein Mal pro Jahr durchgeführt. Kurz nach den Auswahlgesprächen entscheidet das Landeskirchenamt auf Gundlage des Votums der Auswahlkommission über die Aufnahme.

Die Aufnahme setzt inbesondere voraus:

  • Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD
  • Erste und Zweite Theologische Prüfung
    • Gleichwertige Studienabschlüsse von einer staatlichen Universität oder kirchlichen Hochschule werden anerkannt (z. B. berufsbegleitender Master of Theological Studies).
    • Im Einzelfall kann vor Anerkennung ein Kolloquium durchgeführt werden.
    • Liegt die Zweite Theologische Prüfung mehr als 5 Jahre zurück, wird ebenfalls ein Kolloquium durchgeführt.
  • Altersgrenze: 37 Jahre
    • Ausnahmen können in besonders begründeten Fällen bewilligt werden, insbesondere: Überschreiten der Altersgrenze wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege von Anhörigen.

Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Probedienst.

Die Aufnahme wird geregelt durch folgende Vorschriften:

Personen, die sich aus dem Vikariat der Landeskirche unmittelbar für den Probedienst bewerben, müssen nur einen Antrag auf Aufnahme in den Probedienst stellen.

Alle übrigen Personen reichen für Ihre Bewerbung beim Landeskirchenamt folgende Unterlagen ein (sofern einschlägig):

  • formloser Antrag auf Aufnahme in den Probedienst
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ausführlicher, handgeschriebener Lebenslauf
  • aktuelles Bewerbungsfoto
  • Zeugnisse des 1. und 2. Theologischen Examens (beglaubigte Kopien)
  • pfarramtliches Zeugnis
  • Nachweis über die Kirchgemeindezugehörigkeit
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Geburts-, Tauf- und Konfirmationsurkunde (Kopien)
  • Heirats- und Trauurkunde (Kopien)
  • Geburts- und Taufurkunden der Kinder (Kopien)
  • Zustimmung zur Einsichtnahme in die Ausbildungs- und Personalakte einer anderen Landeskirche
  • weitere Nachweise zu Abschlüssen, Qualifikationen, Kenntnissen und Fertigkeiten

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie an:

Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsen
Lukasstraße 6
01069 Dresden

oder per Mail an: antje.seidler@evlks.de

Bereich

Auswahlverfahren 2024

Bewerbungsfrist

  • 1. Mai 2024

Auswahlgespräche

im Landeskirchenamt, geplant:

  • 13. August 2024

  • 14. August 2024

Bereich

Theologiestudium
Vorbereitungsdienst (Vikariat)
Probedienst

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