Mitteilung
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Wahl zur neuen 29. Landessynode
04. März 2026
Konstituierende Sitzung der Synode am 20. und 21. Juni 2026
DRESDEN – Am 8. März 2026 werden die Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Landessynode Sachsens in den 20 Wahlkreisen der Landeskirche neu gewählt.
Mit den Wahlen zur 29. Landessynode geht die sechsjährige Legislatur der 28. Landessynode zu Ende, die am 6./7. März 2026 letztmalig zu einer Sondertagung in der Dresdner Haus der Kirche (Dreikönigskirche) zusammenkommen wird.
Wahlberechtigt für die Wahl zur Landessynode sind alle Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen der Landeskirche sowie die Pfarrerinnen und Pfarrer und weitere Ordinierte. In den letzten Wochen fanden in allen Wahlkreisen Vorstellungsabende statt, auf denen sich die Kandidatinnen und Kandidaten öffentlich vorgestellt haben.
Pro Wahlbezirk sind ein Pfarrer oder eine Pfarrerin und zwei Gemeindeglieder zu wählen. In die Landessynode gewählt oder berufen werden können alle Kirchgemeindeglieder der Landeskirche, die nach den Ordnungen der Landeskirche zum Kirchenvorsteher bzw. zur Kirchenvorsteherin wählbar sind.
Aufgaben der Landessynode
Die Landessynode als Vertretung der jetzt 333 Kirchgemeinden und Kirchspiele ist das gesetzgebende Organ der Landeskirche. Sie besteht aus 80 Mitgliedern, von denen 60 Mitglieder gewählt und 20 Mitglieder berufen werden, und tagt in der Regel zweimal im Jahr im Frühjahr und Herbst für vier Tage in Dresden.
Die Landessynode trägt die Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche und kann darüber beraten und beschließen. Ihr Aufgabenspektrum ist dabei ebenso vielfältig wie grundlegend:
Gesetzgebung und Finanzen: Die Synode fungiert als kirchlicher Gesetzgeber und entscheidet über den Haushalt der Landeskirche. Dazu gehört neben der Festlegung der Kirchensteuersätze auch die Kontrolle der Rechnungsprüfung.
Personalentscheidungen: Zu den zentralen Kompetenzen gehört die Wahl des Landesbischofs oder der Landesbischöfin sowie des Präsidenten oder der Präsidentin des Landeskirchenamtes. Zudem wählt die Synode die synodalen Mitglieder der Kirchenleitung und deren Stellvertretung sowie die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der EKD-Synode und VELKD-Generalsynode.
Kirchliches Leben und Ordnung: Neben Kirchengesetzen entscheidet die Landessynode auch über neue Gottesdienstordnungen, Agenden und Gesangbücher und legt die Ordnungen fest, die das kirchliche Leben an der Basis regeln.
Aufsicht und Struktur: Die Synode befasst sich mit den an sie gerichteten Eingaben und mit der Prüfung und Erledigung von Vorlagen und Beschlüssen. Auch territoriale Fragen, wie die Festlegung der landeskirchlichen Grenzen, fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.
Von der Wahl zur Konstituierung
Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist ab 21. März 2026 zu rechnen. Danach erfolgt die Berufung der 20 weiteren Mitglieder der Landessynode durch die Kirchenleitung. Die insgesamt 80 Mitglieder der 29. Landessynode kommen dann erstmals am 20./21. Juni zur konstituierenden Sitzung im Haus der Kirche in Dresden zusammen, wo sie zu Beginn ihrer ersten Tagung die Präsidentin oder den Präsidenten, das Präsidium sowie den Ältestenrat und die Ausschüsse sowie die Ausschussvorsitzenden wählen.
Die nächste ordentliche Tagung wird im Herbst vom 13. bis 16. November 2026 ebenfalls im Haus der Kirche / Dreikönigskirche stattfinden, wo u.a. das Haushaltgesetz für 2027 zur Beratung ansteht.
Informationen finden Sie in der Arbeitshilfe zur Wahl zur 29. Landessynode (PDF-Dokument).