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Neue Mitglieder des Domkapitels eingeführt
21. Mai 2023
Festgottesdienst zum Kapiteltag am Sonntag Exaudi
MEISSEN – Im heutigen Festgottesdienst zum Kapiteltag im Dom zu Meißen am 21. Mai sind mit Oberlandeskirchenrätin Carmen Kuhn (Dresden) und Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Hans-Christoph von Zahn (Meißen) zwei neue Mitglieder des Domkapitels von Dompropst Superintendent i.R. Andreas Stempel und Senior Dr. Hans-Peter Hasse im Rahmen der Liturgie eingeführt worden.
Zum Kirchweihfest des Meißner Doms am Sonntag Exaudi trifft sich alljährlich das Domkapitel des Hochstift Meißen zu seiner Frühjahrszusammenkunft. Das Domkapitel ist seit 1054 Jahren die gesetzliche Vertretung des Hochstifts Meißen. Es besteht aus acht ordentlichen (stimmberechtigten) Domherren: Dompropst, Dechant, Senior, Subsenior und vier weiteren Domherren.
Seit der Gründung des Hochstifts Meißen am 25. Dezember 968 ist Carmen Kuhn die erste Domherrin. Als Dezernentin im Landeskirchenamt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens liegen ihre Aufgabenschwerpunkte im Bereich Grundstück-, Bau- und Friedhofswesen. Hans-Christoph von Zahn ist als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Meißen verwurzelt und als Ehrenritter des Johanniterordens mit der Evangelischen Kirche verbunden.
Zum Festgottesdienst im Dom erschien das Domkapitel im Ornat. Die Amtstracht der Domherren besteht aus einem weißen Chormantel, einer Soutane mit Brustkreuz und der Kopfbedeckung, dem Barett. Den Gottesdienst gestalteten Domherr Prof. Dr. Jens Herzer (Predigt) und Dompfarrer Superintendent Andreas Beuchel (Liturgie) sowie musikalisch die Auenkantorei Berlin unter Leitung von Kantor Winfried Kleindopf und Domkantor Thorsten Göbel (Orgel).
Hintergrund:
Der Verfassung des Hochstifts Meißen entsprechend können zu Domherren auf Lebenszeit Glieder der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ernannt werden, „…die zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben geeignet und willens sind und das 30. Lebensjahr vollendet haben. Es soll darauf Bedacht genommen werden, dass mindestens zwei Mitglieder des Domkapitels Lehrer der evangelischen Theologie im Bereich der Landeskirche sind.“
Die Ernennung eines Domherrn bzw. einer Domherrin erfolgt durch den Landesbischof der Evangelischen Landeskirche Sachsens, der Stiftsherr des Domkapitels ist. Landesbischof Tobias Bilz wählt das neue Mitglied des Domkapitels aus einem 3er-Vorschlag, den das Domkapitel unterbreitet.

