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Landessynode beendet Herbsttagung und beschließt Haushalt und Kirchengesetze


14. November 2022

Wort angesichts des Ukrainekrieges und Hilfe für Betroffene der Energiekrise

DRESDEN - Am 14. November 2022 ging die Herbsttagung der 28. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu Ende. Auf ihrer Tagung hatten die Landessynodalen unter anderem über den Haushalt 2023 und verschiedene Kirchengesetze beraten. Neben dem Bericht des Landesbischofs und dem Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes standen weitere Berichte zu sexualisierter Gewalt, zu Datenschutz und von der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Karlsruhe und den Synoden der VELKD und EKD auf der Tagesordnung. Am Montag wurde ein „Wort der Landessynode“ angesichts des andauernden Ukraine-Krieges verabschiedet. Darüber hinaus beriet die Landessynode über Anträge aus den Ausschüssen.

Landesbischof wirbt für Perspektivwechsel

In seinem Bericht vor der Landessynode ging Landesbischof Tobias Bilz am Samstag auf die verschiedenen Herausforderungen der aktuellen Situation ein und ermutigte zu einem Perspektivwechsel. Sorgen und Nöte sollten reflektiert und eingeordnet werden, aber man sollte sich nicht von ihnen dominieren lassen. Weitere käme es darauf an, eigene Sichtweisen zu verändern und den Blick weg von der irdischen Bedrängnis hin auf das zu richten, was vom Reich Gottes auf Erden schon zu erkennen sei. In seinem Bericht sprach er sowohl die Klimaproblematik als auch den Krieg in der Ukraine an. Er äußerte Verständnis für den Schmerz junger Klimaschützer und mahnte in der Kirche eine theologische Befassung mit der Zerstörung von Gottes Schöpfung und unseren Lebensgrundlagen an. Angesichts des Ukrainekrieges sehe er für die Kirche die Aufgabe im Trost und der praktischen Hilfe, nicht in militärischen und politischen Statements: „Der Friede Gottes ist höher als die (militärische) Vernunft“, so der Landesbischof. Er bat Christen in Deutschland, sich gegen eine Einteilung von Menschen in Freund und Feind zu wenden und die christliche Friedensethik angesichts der Kriegsrealität nicht vorschnell aufzugeben. Schlussendlich ermutigte er dazu, in den Herausforderungen der aktuellen Zeit die Ausdauer, Geduld, Standfestigkeit und Hoffnung zu trainieren – und sie damit als Chancen zu sehen.

Wort der Landessynode angesichts des andauernden Ukrainekrieges

Neun Monate nach dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine dankte die Landessynode in einem „Wort der Landessynode“ allen, die in ihren Kirchgemeinden zu Friedensgebeten einladen und für einen gerechten Frieden beten, Notleidende und Geflüchtete unterstützen und das Gespräch mit Menschen über alle Grenzen hinweg suchen. Sie ermutigte, dieses Engagement fortzusetzen. Dabei erinnerte und bekräftigte sie das Wort der Kirchenleitung vom 28. Februar 2022.

Landeskirche und Diakonie unterstützen Menschen in Not

Durch die Energiepreispauschale, welche im September über die Arbeitgeber an alle Beschäftigten ausgezahlt wurde und zu versteuern war, flossen der sächsischen Landeskirche zusätzliche Kirchensteuern in Höhe von 1,2 Mio. Euro zu. Die Landeskirche wird aus landeskirchlichen Mitteln einen Betrag in dieser Höhe zur Verfügung stellen, um durch die Energiepreiskrise besonders betroffene Menschen zu unterstützen. Sie folgt damit nach Beteiligung der zuständigen Gremien in der Landeskirche der Empfehlung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Mittel werden der Diakonie Sachsen für das Förder-programm „#wärmewinter für Menschen in Not“ zur Verfügung gestellt. Aus diesem Programm werden sowohl individuelle finanzielle Hilfen für Familien und Einzelpersonen in Not gefördert als auch Anlaufpunkte, in denen Menschen in Not Unterstützung finden, wie Wärmestuben, Essensangebote, Beratungs-stellen der Wohnungsnotfallhilfe und weitere Angebote der Kirchenbezirks-sozialarbeit. Auch Kirchgemeinden, die Mitglied im Diakonischen Werk sind und besondere Angebote für Menschen vor Ort planen, können eine Förderung beantragen.

Haushalt für 2023 verabschiedet

Am gestrigen Sonntag wurde der Haushalt für das Jahr 2023 in zweiter Lesung beschlossen. Er hat ein Gesamtvolumen von 245 Millionen Euro und ist damit um elf Millionen Euro größer als der Haushalt des aktuellen Jahres. So werden 2023 133 Millionen Euro an Netto-Kirchensteuereinnahmen erwartet, 51 Millionen Euro kommen aus dem Finanzausgleich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und 24,5 Millionen Euro aus den Staatsleistungen. Mit dem Haushalt wurde auch eine Sonderzuweisung an die sächsischen Kirchgemeinden zur Finanzierung der gestiegenen Energiekosten beschlossen. Neben der Allgemeinkostenzuweisung von 17 Euro pro Gemeindemitglied erhalten die Kirchgemeinden im kommenden Jahr zusätzlich 5,10 Euro für jedes Gemeindemitglied als Sonderzuweisung.

Bischofs- und Präsidentenwahlgesetz und weitere Kirchengesetze

Neben dem Haushaltgesetz beschloss die Landessynode noch weitere Kirchengesetze. Mit dem nun beschlossenen Kirchengesetz zur Wahl des Landesbischofs und des Präsidenten des Landeskirchenamtes regelte die Landessynode das Wahlverfahren für die beiden wichtigsten Leitungsämter der Landeskirche neu. Weiter stimmte die Landessynode einem Änderungsgesetz zu, mit dem verschiedene Änderungen im Haushalt- Kassen- und Rechnungswesen, im Haushaltgesetz 2022 und im Zuweisungsgesetz beschlossen wurden. Mit der Änderung des Versorgungsgesetzes wurde die Versorgung im Falle von Beurlaubungen von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamten neu geregelt. Und durch die Zustimmung zu einem Artikelgesetz nahm die Landessynode verschiedene Änderungen in der Kirchgemeindeordnung und weiteren Kirchengesetzen vor. In der Kirchgemeindeordnung wurde nun die gesetzliche Grundlage für einen neuen zentralen Friedhofsanzeiger geschaffen, mit dem die öffentliche Bekanntmachung von Ortsgesetzen zum Friedhofswesen (wie zum Beispiel Gebührenordnungen) künftig zentral erfolgen soll. Damit werden die Kirchgemeinden als Friedhofsträger entlastet, die verpflichtende Veröffentlichung dieser Regelungen vor Ort selbst zu organisieren. Außerdem wurde mit einer Änderung der Kirchenvorstandsordnung die zur Beschluss-fähigkeit notwendige Anzahl von Kirchenvorstandsmitgliedern auf mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder reduziert. 

Aufarbeitung und Prävention vor sexualisierter Gewalt

In einem Zwischenbericht zu Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt erläuterte Präsident Hans-Peter Vollbach den aktuellen Stand der Aufarbeitungs-prozesse von Fällen sexualisierter Gewalt. Die im Sommer 2020 eingerichtete Unabhängige Anerkennungskommission habe bisher über 48 Fälle sexuellen Missbrauchs beraten. Davon stünden 33 Fälle in Zusammenhang mit Diakon Kurt Ströer. Personen, die von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende der Landeskirche betroffen seien, könnten sich an die Ansprech- und Meldestelle im Landeskirchenamt in Dresden wenden, wo sie Informationen und Beratung zu Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten könnten. Ab 2023 werde es eine Fachstelle Prävention geben, welche die Präventionsmaßnahmen in der sächsischen Landeskirche koordinieren wird. Auf der Grundlage des bereits veröffentlichten Rahmenschutzkonzeptes würden nun in allen Kirchgemeinden und kirchlichen Einrichtungen trägerspezifische Schutzkonzepte erstellt. Auch die Schulungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Landeskirche im Zusammenhang mit einem verbindlichen Verhaltenskodex sowie die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen seien wichtige Maßnahmen zur Prävention, die nun verbindlich geregelt seien. „Wir stehen alle zusammen in der Verantwortung, sexualisierte Gewalt im kirchlichen Raum künftig zu verhindern, soweit es irgendwie möglich ist.“, sagte Präsident Hans-Peter Vollbach. Es sei wichtig, dass Kirche ein Schutzraum sei, in dem keinem Menschen Schaden widerfahre.

Weitere Beschlüsse

Nach dem Abschlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses „Digitale Gremiensitzungen“ bat die Landessynode das Landeskirchenamt, der Landessynode bis zur Herbsttagung 2023 einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem digitale Gremiensitzungen auf allen Ebenen der Landeskirche ohne Befristung als reguläres Mittel in die Arbeitsstrukturen integriert werden. Die Synode fasste zudem einen Beschluss, mit dem sie die Kirchgemeinden, Kirchenbezirke und kirchlichen Werke und Einrichtungen bittet, mit der Konzeption Kirchenmusik der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens „Auf, Seele, Gott zu loben“ zu arbeiten und diese vor Ort umzusetzen. Das Landeskirchenamt solle diese Arbeit fördern, begleiten, evaluieren und der Landessynode im Herbst 2023 zu berichten.

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