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Denkmalschutz-Sonderprogramm fördert mit 4 Millionen Euro
08. Juli 2024
DRESDEN - Der Bund stellt erneut Mittel in Höhe von rund 47,5 Millionen Euro zur Verfügung, um den Erhalt kulturell bedeutsamer Denkmale in ganz Deutschland zu unterstützen. Davon werden knapp 4,1 Millionen Euro für sächsischen Denkmalen zu Gute kommen. Der Freistaat kofinanziert die Bundesförderung mit Landesmitteln in Höhe von 3,5 Millionen Euro – eine Voraussetzung für die Entscheidung des Bundes.
Durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm werden in Sachsen Sanierungsarbeiten an elf bedeutsamen Denkmalen im Freistaat Sachsen möglich. Unter ihnen sind neben Schlössern, Rittergütern und Denkmalen der Industriegeschichte auch kirchliche Gebäude, wie die Leipziger Nikolaikirche, der Herrnhuter Kirchensaal, die Kirche in Lichtenberg bei Pulsnitz, die Markuskirche in Plauen und die Schlosskapelle Tiefenau bei Zeithain.
Für Tiefenau plant die Kirchgemeinde Zeithain die teilweise stark beschädigte Stuckdecke zu sanieren, die teilweise herunterfiel. Wegen vermuteter weiterer Schäden ist die Schlosskapelle geschlossen und die Silbermann-Orgel zu Sicherheit ausgebaut worden.
Im vogtländischen Plauen kann die Kirchgemeinde im Stadtteil Haselbrunn die Dach- und Nordfassade der Markuskirche instand setzen lassen. Später soll das Gebäude als Stadtteilzentrum genutzt werden. Neben den Bundesmitteln fließen auch Mittel des Freistaats sowie eigene Mittel der Kirchgemeinde ein.
Der Gesamtbedarf für die Trockenlegung, die Sockelzone, die Erneuerung des nördlichen Schiffdaches und der PV-Anlage an der Leipziger Nikolaikirche wird auf 2,39 Millionen veranschlagt, die sich ebenfalls nur durch eine kompensierende Finanzierungskombination verschiedener öffentlicher Zuwendungen und durch einzuwerbende Spenden, gemeinsam mit den einzubringenden Eigenanteilen der Kirchgemeinde an den unterschiedlichen Förderungen realisieren lassen wird.
Dazu Staatsminister Thomas Schmidt: „Ich freue mich sehr, dass der Erhalt wichtiger sächsischer Kulturdenkmale mit einer so hohen Summe an Bundesmitteln bedacht wird. Mein Dank gilt den sächsischen Bundestagsabgeordneten, die sich für die Fördermittel auch in Zeiten knapper Kassen eingesetzt haben. Mit der Kofinanzierung des Freistaates stehen für die zur Förderung ausgewählten Denkmale aus Sachsen insgesamt rund 7,6 Millionen Euro zur Verfügung.“
Staatsminister Schmidt weiter: „Auf die Vielfalt unserer Denkmallandschaft sind wir stolz. Wir queren sie beim Arbeitsweg, bestaunen sie im Urlaub. Denkmale sind mehr als nur Steine oder Statuen – sie sind ein lebendiges Zeugnis unserer Geschichte und Symbol für die kulturelle Identität einer Region. Damit schaffen sie Heimat, Verbundenheit und Identität. Bewusst oder unbewusst nehmen sie Raum im Alltag der Menschen vor Ort ein und prägen das kollektive Gedächtnis.“
Hintergrund:
Der Bund unterstützt mit dem »Denkmalschutz-Sonderprogramm« den Erhalt von für das nationale Erbe bedeutsamen Denkmalen. Die Denkmalschutz- Sonderprogramme werden in unregelmäßigen Abständen aufgelegt – in diesem Jahr zum dreizehnten Mal. Voraussetzung für die Bundesförderung ist eine Kofinanzierung in entsprechender Höhe durch die Länder. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege.
