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Im Friedhofsanzeiger erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der das Friedhofswesen regelnden Ortsgesetze, wie Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen. Der Friedhofsanzeiger enthält ausschließlich Bekanntmachungen, die ab dem 1. Januar 2024 erfolgt sind. Zur Einsichtnahme in eine Friedhofsordnung oder Friedhofsgebührenordnung, die vor dem 1. Januar 2024 bekannt gemacht wurde, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Friedhofsträger. 

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Verordnung über die amtliche Bekanntmachung in elektronischer Form der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Bekanntmachungsverordnung) vom 29. September 2023, ABl. S. A 184 ff. (Link).

 

 


Ausgaben April 2024

34021/2024-66 vom 24. April 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mülsen
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34021/2024-65 vom 24. April 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 17.11.2017 für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Urban Thurm
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34021/2024-64 vom 24. April 2024
6. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 26.08.1998 für den Friedhof der Ev.-Luth. St.-Michael-Kirchgemeinde Mülsen St. Micheln
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34021/2024-63 vom 24. April 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 20.05.2010 für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Jacobus der Ältere Mülsen St. Jacob
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34021/2024-62 vom 24. April 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 01.11.2017 für den Friedhof der Ev.-Luth. St.- Nicolai-Kirchgemeinde Mülsen St. Niclas
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34021/2024-61 vom 24. April 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 05.11.2017 für die Friedhöfe Ortmannsdorf und Neuschönburg der Ev.-Luth. Kirchgemeinde zum Heiligen Kreuz Ortmannsdorf
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34021/2024-60 vom 10. April 2024
Änderung der Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Jakobus im Vogtland
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34021/2024-59 vom 10. April 2024
Änderung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Jakobus im Vogtland
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34021/2024-58 vom 10. April 2024
Friedhofsordnung für den Gottesacker zum Taucher des Ev.-Luth. Kirchspiels Bautzen
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34021/2024-57 vom 10. April 2024
Nachtrag zur Friedhofsordnung vom 01.08.2018 für den Friedhof des Ev.-Luth. Kirchspiels Bautzen
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34021/2024-56 vom 10. April 2024
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Emmauskirchgemeinde Großhartmannsdorf
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34021/2024-55 vom 10. April 2024
3. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 30.03.2017 für den Friedhof der Ev.-Luth. Emmauskirchgemeinde Großhartmannsdorf
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34021/2024-54 vom 4. April 2024
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Wiederau der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Königshain-Wiederau
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34021/2024-53 vom 4. April 2024
5. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 21.10.2013 für den Friedhof Wiederau der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Königshain-Wiederau
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34021/2024-52 vom 4. April 2024
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Claußnitz
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34021/2024-51 vom 4. April 2024
3. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 07.06.2013 für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Claußnitz
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34021/2024-50 vom 4. April 2024
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Quatitz der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zum Guten Hirten Quatitz im Ev.-Luth. Kirchspiel Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
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34021/2024-49 vom 4. April 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 5. Mai 1998 für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde zum Guten Hirten Quatitz im Ev.-Luth. Kirchspiel Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
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34021/2024-48 vom 27. März 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Einsiedel
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34021/2024-47 vom 27. März 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 01.07.2018 für den Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Einsiedel
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34021/2024-46 vom 27. März 2024
Friedhofsordnung die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zwönitz
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34021/2024-45 vom 27. März 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsordnung vom 12.11.1999 für den Friedhof der Ev.-Luth. Trinitatiskirchgemeinde Zwönitz
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34021/2024-44 vom 27. März 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsordnung vom 05.01.2000 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. St.-Johannis-Kirchgemeinde Zwönitz
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34021/2024-43 vom 27. März 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsordnung vom 15.12.1994 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. St.-Laurentius-Kirchgemeinde Elterlein
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34021/2024-42 vom 27. März 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsordnung vom 01.12.1999 für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dorfchemnitz
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34021/2024-41 vom 27. März 2024
4. Nachtrag zur Friedhofsordnung vom 01.09.1995 für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Brünlos

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34021/2024-40 vom 14. März 2024
2. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 27.09.2016 für den Friedhof Niederbobritzsch der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bobritzsch

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34021/2024-39 vom 13. März 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rochlitz-Wechselburg

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34021/2024-38 vom 13. März 2024
4. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 01.09.2022 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rochlitz-Wechselburg

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34021/2024-37 vom 13. März 2024
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Nassau im Ev.-Luth. Kirchspiel Osterzgebirge
 
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34021/2024-36 vom 13. März 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 02.11.2023 für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Nassau im Ev.-Luth. Kirchspiel Osterzgebirge

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34021/2024-35 vom 13. März 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Hermsdorf im Ev.-Luth. Kirchspiel Osterzgebirge

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34021/2024-34 vom 13. März 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 02.11.2023 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Hermsdorf im Ev.-Luth. Kirchspiel Osterzgebirge

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34021/2024-33 vom 13. März 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Frauenstein im Ev.-Luth. Kirchspiel Osterzgebirge
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34021/2024-32 vom 13. März 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 02.11.2023 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Frauenstein im Ev.-Luth. Kirchspiel Osterzgebirge

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34021/2024-31 vom 13. März 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dippoldiswalde, der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Sadisdorf-Hennersdorf, der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Reichstädt und der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schmiedeberg im Ev.-Luth. Kirchspiel Osterzgebirge

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34021/2024-30 vom 13. März 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 14.09.2023 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dippoldiswalde, der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Sadisdorf-Hennersdorf, der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Reichstädt und der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schmiedeberg im Ev.-Luth. Kirchspiel Osterzgebirge

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34021/2024-29 vom 13. März 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 27.09.2016 für den Friedhof Niederbobritzsch der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bobritzsch

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34021/2024-28 vom 21. Februar 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Waldheim-Geringswalde
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34021/2024-27 vom 21. Februar 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 10.11.2021 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Waldheim-Geringswalde
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34021/2024-26 vom 21. Februar 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pösaue, im Ev.-Luth. Kirchspiel Muldental
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34021/2024-25 vom 21. Februar 2024
Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 20.09.2013 für den Friedhof Großpösna und zur Friedhofsgebührenordnung vom 24.09.2001 für den Friedhof Seifertshain der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pösaue, im Kirchspiel Muldental
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34021/2024-24 vom 21. Februar 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Thallwitz-Lossatal
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34021/2024-23 vom 21. Februar 2024
Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 19.11.2021 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Thallwitz-Lossatal
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34021/2024-22 vom 21. Februar 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Machern-Püchau-Bennewitz
Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (SHA 256)

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34021/2024-21 vom 21. Februar 2024
Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 22.01.2014 für die Friedhöfe der ehemaligen Ev.-Luth. Kirchgemeinde Püchau-Bennewitz und zur Friedhofsgebührenordnung vom 09.12.20213 für die Friedhöfe der ehemaligen Kirchgemeinde Machern, jetzt Ev.-Luth. Kirchgemeinde Machern-Püchau-Bennewitz
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34021/2024-20 vom 7. Februar 2024
2. Nachtrag zur Friedhofsordnung vom 08.03.2002 für den Friedhof Schmeckwitz der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Elstra-Prietitz-Schmeckwitz

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34021/2024-19 vom 7. Februar 2024
2. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 29.11.2022 der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Brand-Erbisdorf-Lichtenberg-Weißenborn
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34021/2024-18 vom 6. Februar 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsordnung vom 08.03.2002 für den Friedhof Schmeckwitz der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Elstra-Prietitz-Schmeckwitz
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34021/2024-17 vom 6. Februar 2024
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Schmeckwitz der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Elstra-Prietitz-Schmeckwitz
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34021/2024-16 vom 6. Februar 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 23.11.2017 für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Elstra-Prietitz-Schmeckwitz
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34021/2024-15 vom 6. Februar 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Maxen
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34021/2024-14 vom 6. Februar 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 14.09.2016 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Maxen
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34021/2024-13 vom 6. Februar 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 29.11.2022 der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Brand-Erbisdorf-Lichtenberg-Weißenborn
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34021/2024-12 vom 25. Januar 2024
Friedhofsgebührenordnung für den Taucherfriedhof des Ev.-Luth. Kirchspiel Bautzen in Bautzen
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34021/2024-11 vom 25. Januar 2024
Friedhofsordnung für den Friedhof Quatitz des Ev.-Luth. Kirchspiels Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
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34021/2024-10 vom 24. Januar 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung für den Taucherfriedhof Bautzen des Ev.-Luth. Kirchspiel Bautzen vom 02.12.2020
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34021/2024-9 vom 24. Januar 2024
1. Nachtrag zur Friedhofsordnung für den Friedhof Quatitz des Ev.-Luth. Kirchspiel Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft vom 25. Januar 2002
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34021/2024-8 vom 24. Januar 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Friedhofsverbandes Leipzig
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34021/2024-7 vom 24. Januar 2024
Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 29.10.2019 für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Friedhofsverbandes Leipzig, Merseburger Straße 148, 04177 Leipzig

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34021/2024-6 vom 11. Januar 2024
Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Martin-Luther-Kirchgemeinde Markkleeberg West
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34021/2024-5 vom 11. Januar 2024
Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für die Friedhöfe Connewitz und Lößnig der Ev.-Luth. Kirchgemeinde im Leipziger Süden
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34021/2024-4 vom 10. Januar 2024
Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 01.11.2011der Ev.-Luth. Martin-Luther-Kirchgemeinde Markkleeberg West
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34021/2024-3 vom 10. Januar 2024
Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 26.10.2018 für die Friedhöfe Connewitz und Lößnig der Ev.-Luth. Kirchgemeinde im Leipziger Süden
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34021/2024-2 vom 10. Januar 2024
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Segenskirchgemeinde Chemnitz-Nord

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34021/2024-1 vom 10. Januar 2024
2. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 26.03.2020 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Segenskirchgemeinde Chemnitz-Nord

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Alle Weihnachtsgottesdienste

8. Okt 2024
15:00  - 17:00

Seniorenkreis (Lutherhof Neugersdorf)

Online
Sachsen
Kirchenbezirk
Löbau-Zittau
Art der Veranstaltung / Kategorie
Gottesdienste
Zielgruppen
Alle
Veranstalter
Kirchenbezirk Löbau-Zittau Kirchenbezirk Löbau-Zittau

Angelika Strauß & Stephan Rehm als Ansprechpartner für den EvLKS-Webkalender für den Kirchenbezirk Löbau-Zittau
August-Bebel-Straße 2
02708 Löbau

angelika.strauss@evlks.de

Angelika Strauß, ansprechbar für Veranstaltungen des Kirchenbezirks: +49 3585 415771
Pfarrer Thomas Markert, ansprechbar für Veranstaltungen des Kirchgemeindebunds Löbauer Region: +49 35874 26865
Pfarrer Stephan Rehm, ansprechbar für Veranstaltungen des Kirchspiels Oberes Spreetal: +49 176 23840055

Bereich

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Pfarrertag 2022

500 Pfarrerinnen und Pfarrer kamen zum Pfarrertag nach Dresden

DRESDEN – Am 7. September 2022 versammelten sich in und um die Dresdner Kreuzkirche herum ca. 500 Pfarrerinnen und Pfarrer aus ganz Sachsen. Es war der erste zentrale Pfarrertag seiner Dienstzeit, zu dem Landesbischof Tobias Bilz die insgesamt 550 aktiven Pfarrerinnen und Pfarrer der sächsischen Landeskirche eingeladen hatte. Der normalerweise aller zwei Jahre stattfindende zentrale Pfarrertag war 2021 aufgrund der Corona-Pandemie als Online-Veranstaltung organisiert worden. Die Freude, sich nun endlich wieder begegnen zu können, alte Studienkommilitonen oder Kolleginnen und Kollegen aus früheren Pfarrstellen wieder zu treffen, war deutlich spürbar.

Der Pfarrertag begann um 9:30 Uhr mit einem Gottesdienst in der Kreuzkirche, in dem Landesbischof Tobias Bilz predigte. In seiner Predigt zu Markus 7, 31-37, ging er am Beispiel des stammelnden Gehörlosen, der von Jesus geheilt wird, auf diese zwei zentralen menschlichen Fähigkeiten des Hörens und des Redens ein. Sie seien in einer Kirche des Wortes von großer Bedeutung und müssten – wo sie verloren gegangen seien – neu gefunden werden. Auch eine Kirche könne einmal Heilung brauchen, dies sich einzugestehen sei befreiend, so Tobias Bilz. Heilung brauche aber gerade in Zeiten verschiedenster Überforderungen auch Rückzugsräume, in denen Stille, Gebet, Gespräch und neue Orientierung möglich seien. Orientierende Botschaften und wegweisende Worte der Kirche seien zum Beispiel in der DDR-Zeit durch das intensive Diskutieren und Ringen in kirchlichen Gruppen entstanden. Er ermutigte die Pfarrerinnen und Pfarrer, sich daran zu erinnern und wieder Zeit dafür zu nehmen. Dabei sei es heute wichtig, sich ganz bewusst mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen, gemeinsam zu ringen und das, was daraus an Klarheit entstehe, auszusprechen: „Wir brauchen Statements und öffentliche Debattenbeiträge. Selbst- und gottbewusste Predigten und Botschaften auf unterschiedlichsten Kanälen.“, so Landesbischof Tobias Bilz. Dazu gehöre der Mut, sich unpopulär zu machen, etwas unvollkommenes zu sagen und Nervenstärke, wenn es kontrovers werde. Der Maßstab an kirchliche Botschaften müsse jedoch sein, dass sie eine erstrebenswerte Wirklichkeit ausmalen, die dem Reich Gottes entspreche – und dass ihr Ziel sein müsse, Dinge gut zu machen!

Nach dem Gottesdienst wandten sich Staatsminister Christian Piwarz und der Dresdner Bildungsbürgermeister Jan Donhauser mit Grußworten an die Pfarrerinnen und Pfarrer. Christian Piwarz richtete die Grüße des Ministerpräsidenten aus. Angesichts der nicht einfachen Zeiten, in denen erst die Corona-Pandemie und nun die Sorge um den Frieden in Europa und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation in unserem Land  uns alle beschäftigten, bat er die Pfarrerinnen und Pfarrer um Unterstützung. Die Politik müsse Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen, auch wenn diese womöglich unpopulär seien. Deshalb sei es wichtiger denn je, mit den Menschen im Gespräch zu sein und durch Zuhören und Reden für den gesellschaftlichen Zusammenhang zu sorgen. Hier hoffe er sehr auf die Kirche. Er würdigte den Religionsunterricht in Sachsen, welcher eine große Bedeutung für die Wertebildung junger Menschen habe, und dankte allen kirchlichen Lehrkräften für die Absicherung dieses Unterrichts. Es bleibe eine wichtige gemeinsame Aufgabe, für den Erhalt dieses Faches zu sorgen. Bürgermeister Jan Donhauser richtete Grüße des Dresdner Oberbürgermeisters aus und würdigte die Rolle, die die evangelische Kirche an vielen Orten Dresdens spiele.

Um 11:00 Uhr folgte ein Vortrag von Prof. Dr. Günter Thomas, Professor für Systematische Theologie an der Ruhruniversität Bochum, der einen Vortrag unter dem Titel „In Gottes Welt glauben und Verantwortung übernehmen“ hielt. Darin ging er auf die verschiedenen Formen des Christseins in einer zunehmend säkularen Welt ein, in der Religion als Solche in eine nie dagewesene Konkurrenzsituation geraten sei. Durch die Corona-Jahre hätte sich diese Entwicklung nochmals dynamisiert. Der überzeugte und überzeugende „heroische“ Glauben würde heute durch Formen eines suchenden und tastenden Glaubens ergänzt, der noch einmal einen neuen Blick auf kirchliche Aufgaben und Zielgruppen werfe. Nach Vortrag und Aussprache konnten sich die Pfarrerinnen und Pfarrer im Sonnenschein vor der Kreuzkirche beim Mittagessen austauschen. Danach gaben Landesbischof Tobias Bilz und Mitglieder des Landeskirchenamtes Hinweise zu wichtigen Themen und Terminen, welche in den Kirchgemeinden in den kommenden Monaten im Blick sein sollten. Der Landesbischof dankte allen Pfarrerinnen und Pfarrern ausdrücklich für ihren Dienst in den vergangenen, sehr schwierigen Jahren der Corona-Pandemie und in den Herausforderungen neuer Strukturen und Vakanzsituationen. "Vor mir sitzen starke Persönlichkeiten und ich habe größten Respekt vor dem, was Sie in den Kirchgemeinden leisten", so Tobias Bilz. Um 14:30 Uhr ging der Tag mit einem geistlichen Abschluss zu Ende. 

„Der Pfarrertag ist und bleibt ein wichtiger Tag für die Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Landeskirche – das ist mir durch die große Zahl der Teilnehmenden und die vielen positiven Rückmeldungen deutlich geworden. Auch wir Pfarrinnen und Pfarrer brauchen solche Gelegenheiten, bei denen wir uns alle wiedersehen, austauschen und im Gottesdienst geistlich stärken können.“, sagt Landesbischof Tobias Bilz.

Zum Hintergrund:

Der Pfarrertag hat die Funktion einer Dienstberatung des Landesbischofs mit der Pfarrerschaft. Daher ist die Teilnahme am Pfarrertag für alle amtierenden Pfarrerinnen und Pfarrer verpflichtend – auch für jene, die nicht in Gemeindepfarrstellen Dienst tun. Der Pfarrertag gibt dem Landesbischof – neben anderen Formaten wie Visitationen und Einzelgesprächen - die Möglichkeit, mit den Pfarrerinnen und Pfarrern der Landeskirche in Kontakt zu kommen und sich zu aktuellen Fragen auszutauschen.

Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Landesbischofs als dem leitenden Geistlichen, die Pfarrerschaft der Landeskirche mit dem Wort Gottes zu leiten, deren Fortbildung zu verantworten und die Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrem Dienst zu ermutigen. Dem dient normalerweise auch ein gemeinsamer Gottesdienst, der im Rahmen des Pfarrertages zusammen gefeiert wird. Im gemeinsamen Abendmahl findet auch die Dienstgemeinschaft der Pfarrerinnen und Pfarrer ihren geistlichen Ausdruck. Darauf muss in diesem Jahr leider verzichtet werden.

Der erste nachweisliche Pfarrertag hat nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahre 1946 stattgefunden. Seit vierzehn Jahren findet diese jährliche Dienstberatung des Landesbischofs mit den Pfarrerinnen und Pfarrern im Wechsel als regionale Pfarrertage und als zentraler Pfarrertag statt. Zum ersten zentralen Pfarrertag in Sachsen 2007 kam Bundeskanzlerin Angela Merkel als Gastrednerin in die Dresdner Frauenkirche. Nach den Pfarrertagen in Chemnitz, Dresden und Leipzig fand der letzte zentrale Pfarrertag in Präsenz im September 2019 in Meißen statt. Der Pfarrertag am 30. Juni 2021 wurde aufgrund der Corona-Pandemie als Online-Veranstaltung nur in verkürzter Form durchgeführt.

 

Die Predigt des Landesbischofs zum Pfarrertag 2022 zum Nachhören

Buch des Monats

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Der kurze Sommer der Freiheit. Wie aus der DDR eine Diktatur wurde.
von Klaus-Rüdiger Mai

Freiburg: Herder 2023. 315 Seiten<
ISBN 978-3-451-39463-8
Bibliothekssignatur: G 1480

Die unerzählte Geschichte des Widerstands in der DDR

Zu Recht bekannt und Teil unserer Erinnerungskultur ist die mutige Tat und das erschütternde Schicksal der Gruppe um die Geschwister Scholl. Doch wer kennt Herbert Belter? Wer kennt Wolfgang Ihmels, Jutta Erbstößer oder Wolfgang Natonek? Auch Herbert Belter wurde von den Henkern eines totalitären Staates ermordet, nachdem er Flugblätter verteilt hatte, auch er war erst 21 Jahre alt am Tag seines gewaltsamen Todes.

Klaus-Rüdiger Mai erzählt auf der Grundlage intensiver Quellenrecherchen erstmals die ganze Geschichte des mutigen Widerstands Leipziger Studenten gegen die Stalinisierung Ostdeutschlands und bettet ihre Geschichte ein in die Unterdrückung demokratischer Anfänge in der DDR von ihrer Gründung 1949 bis zum Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Ein Lehrstück über das Werden einer Diktatur und über Mut und Widerstand.

www.herder.de

 

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»Von guten Mächten treu und still umgeben.«

Lieder, Texte, Psalmen, Impulse zur Bestattung (3. Auflage)

Nach mehr als zweijähriger Erarbeitung sind Anfang März 2021 zwei von der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens herausgegebene Liedsammlungen erschienen. Beide Liedsammlungen – „Von guten Mächten treu und still umgeben. Lieder, Texte, Psalmen, Impulse zur Bestattung“ und „Alles, was wir brauchen. Lieder, Texte, Impulse zu Taufe & Trauung“ – stehen den Kirchgemeinden nun für das Singen bei Taufen, Trauungen und Bestattungen zur Verfügung.

Die Liedsammlungen beinhalten neben einer Auswahl bekannter und bisher weniger bekannter Lieder auch lmpulse und Hinführungen zu Taufe, Trauung und Bestattung. Anliegen der Herausgeberin ist es, die Kasualien auch denjenigen Menschen nahe zu bringen, die sich zunächst eigenständig informieren wollen.

Daher ist es möglich, beide Liedsammlungen sowohl in Gottesdiensten zu gebrauchen als auch an lnteressierte zu verschenken.

3. korrigierte Auflage - 2024

Einzelexemplare (bis 5 Stück) können hier abgerufen werden.

Sammelbestellungen von Kirchgemeinden der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens können direkt bei martin.teubner@evlks.de angefragt werden.

Medientyp: Broschüre / Heft
Erscheinungsjahr: 2024

Anwendung und Umsetzung der vorgeschlagenen Liturgie

für Ökumenisches Friedensgebet 31. August 2024

Hinweise zur Anwendung und Umsetzung der vorgeschlagenen Liturgie für ein Ökumenisches Friedensgebet am Vorabend des 1. September 2024 anlässlich des Beginns des Zweiten Weltkrieges vor 85 Jahren.

Medientyp: Broschüre / Heft
Erscheinungsjahr: 2024

Berufe mit Zukunft in Kirche und Diakonie

Alle Berufe in Kirche und Diakonie in einem Heft.

Medientyp: Broschüre / Heft
Erscheinungsjahr: 2024

Christliche Freizeit- und Tagungshäuser Sachsen

Im Flyer befinden sich geordnet nach touristischen Regionen alle relevanten Informationen der Christlichen Freizeit- und Tagungshäuser in Sachsen.

Ausgabe 2024

Medientyp: Flyer / Faltblatt / Karte
Erscheinungsjahr: 2024

Hinführung zur Liturgie

für Ökumenisches Friedensgebet 31. August 2024

Hinführung zur Liturgie für ein Ökumenisches Friedensgebet am Vorabend des 1. September 2024 anlässlich des Beginns des Zweiten Weltkrieges vor 85 Jahren.

Medientyp: Broschüre / Heft
Erscheinungsjahr: 2024

KLANGGUT 2024

Sonderausgabe

Herausgegeben von der Konferenz für Kirchenmusik

Medientyp: Broschüre / Heft
Erscheinungsjahr: 2024

Liturgie

für Ökumenisches Friedensgebet 31. August 2024

Liturgie für ein Ökumenisches Friedensgebet am Vorabend des 1. September 2024 anlässlich des Beginns des Zweiten Weltkrieges vor 85 Jahren.

Medientyp: Broschüre / Heft
Erscheinungsjahr: 2024

Ökumene-Rundbrief 2024

Informationen aus der Ökumenischen Arbeit innerhalb der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Medientyp: Broschüre / Heft
Erscheinungsjahr: 2024

Persönliche Andacht

für Ökumenisches Friedensgebet 31. August 2024

Persönliche Andacht für ein Ökumenisches Friedensgebet am Vorabend des 1. September 2024 anlässlich des Beginns des Zweiten Weltkrieges vor 85 Jahren.

Medientyp: Broschüre / Heft
Erscheinungsjahr: 2024

Was tun bei Verdacht auf Gewalt?

Handlungsleitfäden der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Die Handlungsleitfäden beziehen sich auf Kapitel 6 im »Rahmenschutzkonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens«.
Abhängig von betroffener Person, Verdachtsperson und Art der Gewalt gilt es zu entscheiden, welcher Handlungsleitfaden anzuwenden ist.

Medientyp: Broschüre / Heft
Erscheinungsjahr: 2024
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Thesen für die Arbeit mit Kindern

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Alle Kinder sind von Gott geliebt und uns anvertraut.

Viele Kinder[1] leben in zunehmenden materiellem Überfluss und Wohlstand. Zugleich sind in Deutschland ca. 21 % aller Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von materieller Armut bedroht. [2] Gleichzeitig leben Kinder inmitten weiter voranschreitender gesellschaftlicher Individualisierungsprozesse, die oft mit der Erfahrung emotionaler Verarmung einhergeht. Vor allem ist sichtbar, dass Lebensräume von Kindern sich weiter institutionalisieren. In Kinderkrippe, Kindergarten, Hort sowie in Schule werden Kinder begleitet und betreut. Stark prägend für Kinder ist die hohe Präsenz digitaler Medien in allen ihren Lebensbereichen.

Kindheit ist auch gefährdet durch Gewalt von Erwachsenen. Kinder werden als Konsumenten umworben. Kinder nehmen kulturelle und religiöse Veränderungen aufgrund verstärkter Migration in der Gesellschaft wahr bzw. sind Teil davon.

In unserer Kirche gilt:

Alle Kinder sind von Gott geliebt und uns als Kirche und Gemeinde anvertraut.

„Alle Kinder“ bedeutet: Kinder aus verschiedenen Milieus mit unterschiedlichen Bildungschancen, aus unterschiedlichen Lebenswelten und Lebensräumen, mit Benachteiligungen, Kinder aus dem Stadtteil, dem Dorf, dem Sozialraum, getauft oder ungetauft. Dabei unterliegt das „Bild vom Kind“ einem permanenten historischen Wandel.

Gemeinden und deren Mitarbeitende sind gefordert, die Lebenswelten von Kindern beständig und sorgfältig wahrzunehmen. Die Wahrnehmungen sind theologisch, pädagogisch und soziologisch zu reflektieren, um angemessene Schritte gehen zu können.

Fragen

  • Wie kann die Lebenswirklichkeit von Kindern im Sozialraum - z. B. Schulweg, Computerzeit, Tageszeiten mit Terminen und Freiräumen, Freizeitgestaltung, Bildungsaktivitäten, unbeaufsichtigte Räume - von der Kirchgemeinde vor Ort wahrgenommen und darauf eingegangen werden?
  • Welche Feier- und Arbeitsformen, Inhalte und Ziele am Lebens- und Bildungsort Kirchgemeinde sind an die Bedürfnisse von Kindern anzupassen?
  • Wie werden soziale Unterschiede von Familien in der Gemeindearbeit berücksichtigt?
  • Welche Herausforderungen ergeben sich bei der Wahrnehmung von unterschiedlichen Familienformen, z. B. Patchwork- oder Kleinfamilie und Alleinerziehenden?
  • Welchen organisatorischen Barrieren, traditionellen Haltungen und Ansichten von Erwachsenen sind Kinder in der Gemeinde ausgesetzt?
  • Wie kann die Arbeit mit Kindern inklusiv gestaltet werden?

Impulse

  • Angebote für Kinder mit Partnern vernetzen, die in der Lebenswirklichkeit der Kinder vorkommen, z. B. Sportverein, Feuerwehr, Musikschule, Ganztagsangebote der Schule u. a.
  • Angebote der Kirche außerhalb des Kirchenraumes bzw. der Gemeinderäume anbieten, z. B. Kinderzirkus oder Theatergruppen, Straßen- und Dorffeste, Kindersingen im Pflegeheim

 

[1] Die Thesen orientieren sich bezüglich der Begriffsbestimmung von „Kind“ am Sozialgesetzbuch. Dort ist benannt:  Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. (§ 7 SGB VIII Begriffsbestimmungen).

[2]

www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/291_2020_BST_Facsheet_Kinderarmut_SGB-II_Daten__ID967.pdf

Kinder glauben und feiern Gottesdienst – sie sind Kirche.

„Bist Du glücklich?", fragte Astrid Lindgren bei ihrer ersten Begegnung vor vielen Jahren die kleine Tochter ihres Herausgebers.

Mit ihren Geschichten von Pippi Langstrumpf hat Astrid Lindgren erzählt, was der Perspektivwechsel heißt, den das Evangelium von Jesus Christus meint. Bist Du glücklich? Das fragen wir auch als Kirche und wollen alles dafür tun, dass Kinder in unseren Gemeinden, in ihrer Kirche das finden, was sie für ihr Wohl und ihr Heil suchen: ihr Glück.

Auf Grundlage der biblischen Menschenbilder und der von Jesus demonstrativ in die Mitte geholten Kinder (Markus  10,14) ist es Auftrag von Kirche, sich für die Bedürfnisse von Kindern in Kirche und Gesellschaft einzubringen. Wir sehen Kinder mit den Augen Jesu als auf Vertrauen angewiesene, bedürftige Menschen, die aus diesem Vertrauen heraus ihre eigenen Wege zu Gott suchen und dabei unsere Begleitung brauchen.

Deshalb müssen Kinder nicht erst in die Kirchgemeinde der Erwachsenen „hineinwachsen“, wie manchmal zu hören ist, sondern es ist unter uns zu erinnern: mit dem Geschenk der Taufe sind Kinder vollwertige Glieder der Gemeinde. Unsere Kirche ist auch die Kirche der Kinder.

Eltern, Paten und die Gemeinde übernehmen die Aufgabe, Kinder auf ihrem Glaubensweg zu begleiten. Kinder haben Anspruch auf religiöse Bildung und eigene gottesdienstliche Formen.

Gemeindliche Arbeit in vielfältigen Formen nimmt diesen Anspruch auf. Kinder sollen ihre ihnen gemäße theologische Fähigkeit und Spiritualität entdecken und entwickeln können. Gemäß ihrem Alter, Wissen und Glauben deuten sie die Welt als gleichwertige Glieder der Gemeinde und feiern Gottesdienst in ihnen entsprechenden Formen.

Die Herausforderung und Aufgabe für die Gemeindeleitung sowie für ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende besteht darin, Kinder mit ihrer theologischen Kompetenz, ihren Fragen und ihren Bedürfnissen in der Gemeinde wahrzunehmen, respektvoll aufzunehmen, ihnen Teilhabe und Teilnahme zu ermöglichen.

Fragen

  • Auf welchen Wegen kann die Einbeziehung von Kindern unter Berücksichtigung von deren Bedürfnissen in Entscheidungsprozesse von Gemeinde und Kirche initiiert und entwickelt werden?
  • Hat der gemeindliche Gottesdienst mit und für Kinder die gebotene Qualität hinsichtlich Teilhabe und Teilnahme von Kindern?
  • Welche Gemeindepraxis sollte entsprechend der Bedürfnisse von Kindern entwickelt, bestärkt und eingeübt werden?
  • Wie werden pädagogische und theologische Haltungen in der Gemeinde gestärkt, um eine bessere Teilhabe und Teilnahme von Kindern zu ermöglichen?

Impulse

  • Kriterien für eine kinderfreundliche Gemeinde entwickeln und anwenden
  • Kirchgemeindetag inhaltlich maßgeblich von Kindern mitbestimmen lassen
  • 1. Adventsonntag als Kindersonntag gestalten

Kinder leben in Familie - Gemeindliche Arbeit mit Kindern ist Arbeit mit Familien.

Jedes Kind ist in der Regel Teil einer, oder mehrerer Familien. Kinder leben in unterschiedlichen Familienformen. Viele Kinder haben Brüche in ihren Familien zu bewältigen. Der Anteil alleinerziehender Eltern wird immer größer. Jede Familie hat ihre eigene Geschichte, eigene Rituale und Religiosität. Familien sind wichtige Bildungsorte für Kinder und prägen deren Entwicklung und Religiosität. Gemeindliche Arbeit mit Kindern stärkt Persönlichkeit und Beziehungsfähigkeit der Kinder in enger Erziehungspartnerschaft mit Eltern, Großeltern, ihrer weiteren Familie.

Gemeindepädagogische und kirchenmusikalische Arbeit kann Familien Hilfestellung und Unterstützung geben, damit diese ihre individuelle Familien-Religiosität finden bzw. diese gestärkt wird. Dabei gilt es, die Sprachfähigkeit des eigenen Glaubens und die Entwicklung der Gottesbilder in den Familien zu stärken. Das persönliche Gespräch, die Beziehung zu Eltern, Seelsorge an Eltern durch Mitarbeitende braucht Zeit und Gelegenheit.

Kirchgemeindliche Arbeit kann Familien über verschiedene Generationen hinweg stärken und inkludiert Familien in gottesdienstliche Vollzüge.

Fragen

  • Wie kann die Arbeit mit Kindern und Familien in ein gemeindepädagogisches Konzept der Kirchgemeinde eingebunden werden?
  • Welche Feier- und Arbeitsformen sind familienfreundlich?
  • Wie können verschiedene Arbeitsfelder - Kirchenmusik, ggf. ev. Kindertagestätte und Schule, Eltern- und Seniorenarbeit, soziale Arbeit - mit der gemeindlichen Arbeit mit Familien zusammenwirken?
  • Wie kann das Singen und Vermitteln von christlichen Liedern und Texten in Familien gefördert werden?

Impulse

  • Eine Kultur in der Gemeinde pflegen, die eine selbstständige Wahrnehmung von Kindern in ihren jeweiligen familiären Zusammenhängen fördert
  • Gemeindliche Feier- und Arbeitsformen mit Kindern möglichst generationsübergreifend konzipieren
  • Das Gottesdienstformat „Familienkirche“ anbieten
  • Feste des Kirchenjahres als Impulse für Familienfeste mit eigenen Ritualen entwickeln
  • Eltern in der Gemeinde Raum zum Austausch geben
  • Eltern bestärken, biblische Inhalte durch biblische Geschichten und Lieder zu vermitteln und sie dabei unterstützen, z.B. Literaturempfehlungen
  • Eltern ermutigen und anleiten, mit ihren Kindern zu singen, zu feiern und zu beten

 

Kinder erleben und entdecken Kirche mit allen Sinnen und wollen mitgestalten.

Kinder sind in den Kirchgemeinden selten in Entscheidungsprozesse eingebunden. Kinder haben eigene Formen sich auszudrücken. Kinder fühlen sich wohler, angenommen und beachtet, wenn sie mitentscheiden und selbst entdecken dürfen und sollen. Beteiligung ermöglicht Kindern, dass Gemeinde „meine/unsere Gemeinde“ oder Glauben „mein/unser Glauben“ wird. Beteiligung braucht immer Freiheit und Grenzen, sowie Kompetenzen und Wissen. Geschützte Erfahrungsorte für das Einüben von Beteiligung sind insbesondere die Familie, die Kindertagesstätte, die Schule, die Gemeindegruppe und die Freizeitgruppe. Kinder sollten entsprechend ihrer Entwicklung an den Dingen, die sie betreffen, beteiligt werden. Gleichzeitig müssen sie vor Überforderung geschützt werden. Deshalb ist zu beachten:

  • Teilhabe und Teilnahme von Kindern ist eine pädagogische Aufgabe und benötigt fachliche Qualifikation von Mitarbeitenden;
  • Beteiligung geschieht in Form von gemeinsamer Gestaltung und Mitbestimmung;
  • Beteiligung erfordert einen geeigneten Rahmen und geschützte Räume in denen der Entwicklungsstand und die Kompetenzen der Kinder sowie das Format der Veranstaltung beachtet werden;
  • Beteiligung von Kindern heißt nicht, sie zu instrumentalisieren.

Fragen 

  • Wie kann der Perspektivwechsel der Gemeindeleitung auf die Teilhabe von Kindern als gleichwertige Glieder der Gemeinde befördert werden?
  • Wie kann eine Beteiligungskultur in den gemeindlichen Feier- und Arbeitsformen für Kinder gestärkt und entwickelt werden?
  • Welche Ressourcen - z. B. Zeit für Vorbereitungsprozesse, Herstellung der Rahmenbedingungen und geeignete Räume - sind dafür nötig? Wie ist Kindern Teilhabe oder auch eine gestufte Teilnahme an kirchlichem Leben zu gewähren?
  • Wie können Ergebnisse, die in Beteiligungsprozessen mit Kindern entstehen umgesetzt, verstetigt oder mit den Kindern weiter entwickelt werden?
  • Wie kann die Bedeutung der Kinder in Kirche im Rahmen von öffentlichen Aktionen sichtbarer gemacht werden?

Impulse

  • Kinderbeauftragte für die Beteiligung und Interessen der Kinder in Kirchgemeinde einsetzen
  • Beratung des Kirchenvorstandes einmal jährlich mit Kindern
  • Familien mit Kleinkindern nach ihren Bedürfnissen befragen
  • Haushaltsentscheidungen im Kirchenvorstand grundsätzlich an ihrer Relevanz für die Arbeit mit Kindern und Familien überprüfen
  • eine Kindersynode in der Gemeinde oder im Kirchenbezirk einberufen

 

Kinder wollen und brauchen in ihrer Gemeinde eigene Verantwortung, Ämter, Dienste und Aufgaben.

Ämter in Gemeinde und Landeskirche sind von Erwachsenen besetzt. Gleichwohl können Aufgaben, Mandate, geistliche Dienste auch Kindern in unserer Kirche zugesprochen und von ihnen ausgefüllt werden. Eine entsprechende Kultur ist dafür in Gemeinde und Kirche zu fördern.

Kinder sollten Räume bekommen, in denen sie ihre Ämter, Dienste und Aufgaben nicht nur nach Maßgabe von Erwachsenen sondern selbstverantwortlich füllen.

Kinder gestalten in ihren Ämtern, Diensten und Aufgaben ihre Kirche und tragen ihre Erfahrungen, ihr Wissen, ihre Sprache in unsere Kirchenwirklichkeit ein.

Der Austausch über die Vorstellung einer Amt-, Dienst- und Aufgabenausübung muss mit Kindern ernsthaft und zugewandt geführt werden. Gleichwohl braucht es pädagogische Begleitung und einen verantwortlichen Rahmen, in dem Kinder ein Amt, ein Dienst, eine Aufgabe ausfüllen, z. B. über Inhalte, Zuständigkeiten, Regionen, zeitliche Befristung, Einbindung in ein Team.

Fragen 

  • Welche Ämter, Dienste und Aufgaben können Kinder in der Gemeinde eigenverantwortlich ausfüllen?
  • Wie kann in den Kirchgemeinden (oder Kirchenbezirken) das Amt von Kinderbischöfen geschaffen werden und welche Aufgaben sind damit verbunden?[1]
  • Welche Aufgaben können Kinder im Gottesdienst übernehmen, z.B. bei der Liturgie, Lesungen, Einlass und Verabschiedung, Predigt, Kollekte einsammeln?

Impulse

  • Kindersynoden in den Kirchenbezirken oder in den Gemeinde-Struktureinheiten bilden
  • Beschlüsse und Ergebnisse der Kindersynoden in die kirchenleitenden Gremien einbeziehen
  • Predigtdienst von Kindern zu bestimmten Sonntagen vorschlagen
  • Läutedienst für Kinder, Kerzendienst im Kirchenraum, Lesungen im Gottesdienst oder Gestaltung der Liturgie Kurrende/Kinderchor, Kreuzträgeraufgaben bei christlichen Bestattungen, u.a. sind schon jetzt Beispiele von Ämtern, Diensten und Aufgaben von Kindern in den Gemeinden, die weiterentwickelt werden können.

 

[1] Kinderbischöfe sind eine alte kirchliche Tradition. Sie amtierten im Mittelalter in ganz Europa vom Vorabend des Nikolaustages bis zum „Tag der unschuldigen Kinder“ am 28. Dezember. In den letzten Jahrzehnten beginnen einzelne evangelische Gemeinden daran anzuknüpfen. In den Predigten der Kinderbischöfe und während ihrer öffentlichen Auftritte in ihrer Amtszeit äußern sie die Ängste, Wünsche, Träume und konkreten Forderungen von Kindern. Dort, wo Kinderbischöfe eingeführt werden, wird zumindest im kirchlichen Bereich eingestanden, dass Kinder würdig sind, selbst ihre Rechte in die Hand zu nehmen und dafür einzutreten. Zugleich werden kirchenleitende Erwachsene und Bischöfe an die notwendige Demut und die Gefährdung der Selbstgefälligkeit in ihren eigenen Ämter erinnert.

Erwachsene haben bei der Einführung solch eines Amtes eher eine unterstützende und fördernde Funktion. Sie achten darauf, dass Kinder nicht instrumentalisiert werden und man sie nicht zu Interessenvertretern erwachsener Anliegen macht.

 

„Der Kirche kann es vom Evangelium her nicht gleichgültig sein, welche Lebensbedingungen Kinder in einer Gesellschaft vorfinden. Sie würde ihren Auftrag verfehlen, hätte sie nicht immer auch das Wohl aller Kinder im Blick…“[1]

Ein besonderer Schatz der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens ist die breite und traditionsreiche gemeindepädagogische und kirchenmusikalische sowie sozial-diakonische Arbeit mit Kindern und deren Familien.

„Ihr Engagement (die ehrenamtlich oder beruflich mit Kindern in der Kirche arbeiten) gehört zum »Eigentlichen« der Kirche. Dem muss in der Prioritätendiskussion angesichts knapper werdender kirchlicher Finanzen Rechnung getragen werden.“[2]

Kinder im Blick zu behalten, bleibt Aufgabe von Kirche und Gesellschaft. Denn auch das scheint die Geschichte der letzten 30 Jahre zu belegen: Kinder mit ihren ureigenen Bedürfnissen stehen in der Gefahr, in der sich wandelnden Gesellschaft an den Rand gedrückt zu werden. Kirche und Kirchgemeinden haben die besondere Aufgabe mit ihrer gemeindlichen Praxis dem entgegenzuwirken und einen Raum zu eröffnen, in dem sich Kinder als Personen mit ihrem Glauben entwickeln können.

„Kinder gehören in die Mitte. So schildern es die biblischen Evangelien, als Jesus im Blick auf den Streit seiner Nachfolger, wer im Himmelreich der Größte sei, ein Kind in deren Mitte stellt und es zum Maßstab des Reiches Gottes erklärt. Das Kind in der Mitte stellt die herrschenden Vorstellungen und Praktiken sozialer Ordnung auf den Kopf. Von diesem Evangelium her kann es der Kirche nicht gleichgültig sein, welche Lebensbedingungen Kinder in der Gesellschaft vorfinden. Sie würde ihren Auftrag verfehlen, hätte sie nicht immer auch das Wohl aller Kinder im Blick.

Kinder brauchen grundlegende Bildungsprozesse, die sie in die Lage versetzen, in ihrer Welt zu bestehen und für sich soziale Lebenszusammenhänge schaffen zu können. Kinder haben ein Recht auf Bildung. Lernen ist eine der elementaren Lebensäußerungen des Kindes. Genauso haben Kinder ein Recht auf Religion. Schon im frühen Alter tragen sie auf oft überraschende Weise ihre Sicht der großen und kleinen Lebensprobleme nach außen. Sie drücken ihre Gefühle aus und fragen mit einer uns nachdenklich machenden philosophischen Tiefendimension nach dem „Warum“ [3]

Von diesen grundlegenden Einsichten geleitet, werden für die Evangelisch – Lutherische Landeskirche Sachsens  die folgenden Thesen vorgelegt.

Diese Thesen im Sinne eines Grundverständnisses der Arbeit mit Kindern in Kirchgemeinden sind in den Konferenztagungen der Kinder-Kirchen-Konferenz des Ev.-Luth. Landeskirchenamtes in der Zeit von November 2018 – November 2021 gemeinsam erarbeitet worden.  

Dabei war den Teilnehmenden[4] der Konferenz wichtig, zunächst die breite gemeindliche Arbeit mit Kindern in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Landeskirche wahrzunehmen. In einem zweiten Schritt wurden zentrale Herausforderungen identifiziert, um Kinder als Gemeindeglieder zu stärken. In einem dritten Schritt wurden Thesen formuliert und mit einem Begleittext hinterlegt.

Allen Teilnehmern der Konferenz stand vor Augen: Die Arbeit mit Kindern in den Gemeinden braucht höhere  Aufmerksamkeit,  Sorgfalt und vor allem Fürsprache.  Kinder sind mit ihren Lebenswelten nicht automatisch präsent in Entscheidungsgremien und kirchen- und gemeindeleitenden Fragestellungen.

Dies gilt besonders jetzt nach den eruptiven Abbrüchen des kirchlichen Lebens in den Jahren der Corona - Pandemie.  Auch hier ist der Abbruch von kirchlichen Formen in den Lebenswelten von Kindern besonders eklatant, weil Kinder einen sehr viel körperlicheren, ganzheitlicheren und unmittelbareren Zugang zu „ihrer“ Kirche haben (Gemeinschaft, Spaß, gemeinsames Singen usw.), der umso schwerer digital kompensierbar ist.

Wie in diesem zentralen Lebens- und Arbeitsbereich, der Arbeit mit Kindern, neue Aufmerksamkeit, Ideen, Energie, Reflexivität und Freude angeregt werden kann, ist daher eine zentrale  Frage und Aufgabe für unsere Kirche.

Dass eine drastische Folge der hier knapp skizzierten Lagen auch die momentane Halbierung der Taufzahlen innerhalb unserer Landeskirche darstellt, ist bekannt (2018: 5.408 Taufen / 2019: 4.885 /2020: 2.893).

Die Pandemie verstärkt allerdings auch hier Entwicklungen, die schon lange vorher sichtbarer wurden, wie zum Beispiel, dass die Weitergabe des christlichen Glaubens innerhalb von familiären Strukturen nur noch rudimentär geschieht.

Dass die gemeindliche Arbeit mit Kindern stärkere Aufmerksamkeit und ein höheres Maß an reflexiver Durchdringung der Konzepte benötigt, war daher schon vor der Pandemie deutlich.

2017 und 2018 ist auch aus diesen Gründen heraus für das Arbeitsfeld „gemeindliche Arbeit mit Kindern“ eine Befragung von Mitarbeitenden der Gemeindepädagogik und  Kindern durchgeführt worden. Als Partner stand uns das Institut für evangelische  Theologie an der TU Dresden  zur Verfügung, insbesondere Prof. Roland Biewald.

Die differenzierten Ergebnisse umfassen Aussagen und Daten zu Arbeitsformen, Häufigkeit der Angebote, Beteiligungsformen, soziale Zusammensetzung der Gruppen, Themen und Frömmigkeitsformen, gewählte Partner wie z.B. örtliche Feuerwehr, Einschätzungen zur Qualität der Räume, Werbemethoden, Freizeitverhalten der Kinder u.a.

Die vorliegenden Ergebnisse sind seither vielfältig fachlich aufgenommen worden, in Konventen und Fachtagungen.

Neben anderen zusammenfassenden Aspekten heißt es in der Auswertung der Dokumentation zur Befragung:

„Die Arbeit mit Kindern wird in Sachsen von fachlich qualifizierten und motivierten Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen getragen. Durch diese Mitarbeitenden werden die Arbeitsformen in einer sich ändernden Kirche bedarfsgerecht weiter entwickelt. Am Beginn der Arbeit an dieser Umfrage stand zunächst die simple Frage: Wie wird der Rahmenplan für die Planung von kontinuierlichen Angeboten in der Arbeit mit Kindern heute genutzt. Die erhobenen Daten zeigen, der Rahmenplan spielt heute eine untergeordnete Rolle. Dennoch ist die Arbeit mit Kindern in den Kirchgemeinden alles andere als planlos. Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen arbeiten überwiegend mit einem individuell geformten Curriculum. Grundsätzlich sollte aber eine Verständigung über gemeinsame Ziele und Inhalte in den kontinuierlichen Arbeitsformen mit Kindern über die Kirchgemeinde hinaus erfolgen. Dabei geht es nicht um Begrenzung, sondern um Kriterien für die pädagogische und theologische Qualität in der Arbeit mit Kindern. Kinder erwerben Kenntnisse und Kompetenzen, damit sie eigene Glaubenskonzepte entwickeln und sprachfähig über den christlichen Glauben werden. Die Umfrage zeigt aber auch, dass die emotionalen Faktoren ein wesentlicher Bestandteil in der Arbeit mit Kindern sind. Dabei spielen die Atmosphäre und die Beziehungen in den Gruppen eine wichtige Rolle. Es braucht Lern- und Erlebnisinszenierungen die Gruppenprozesse anregen, Erfahrungen ermöglichen und die Persönlichkeit fördern. Ein Kriterium für kirchgemeindliche Angebote sollte sein, dass eigenes Erleben und Denken im biblischen Kontext reflektiert und in einer Ganzheitlichkeit von Leben und Glauben erfahrbar wird“

(D o k u m e n t a t i o n Arbeit mit Kindern in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens /  zu den Ergebnissen der Befragungen an Kindern und Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen zum regelmäßigen Gruppenangebot (Christenlehre) für Kinder in Kirchgemeinden / S. 80 ff).

Dass der landeskirchliche Rahmenplan für die Christenlehre (von 2008) neben den wesentlichen Orientierungspunkten Kirchenjahr und dem eigenen Curriculum nur partiell und eher sporadisch als Orientierung zur Anwendung kommt, zugleich sich aber orientierende Leitlinien zur Klärung und Schärfung des Selbstverständnisses der gemeindlichen Arbeit mit Kindern gewünscht wird und als sehr notwendig eingeschätzt werden von den Mitarbeitenden, hat einen der wichtigen Anstöße gegeben zur Initiierung der Kinder-Kirchen-Konferenz und zur Entwicklung der vorliegenden Thesen.

Zumal vor Augen steht: die klassische Christenlehre wie die gemeindliche Arbeit mit Kindern insgesamt befindet sich in vielschichtigen Umbrüchen, die sich regional deutlich ausdifferenzieren.

Während der Religionsunterricht vom Lehrplan bestimmt ist, ist die Christenlehre eher von der Lebenswelt der Kinder sowie den Chancen des Lernortes und Lebensraumes Gemeinde her bestimmt werden. Damit ist natürlich deutlich, dass Transformationstempo und Ausdifferenzierung deutlich zunehmen.

Das Landeskirchenamt hat daher am 15.8.2018 die Einsetzung der Kinder-Kirchen-Konferenz für die Dauer von drei Jahren beschlossen. Ziel der Konferenz war, die gemeindliche Arbeit mit Kindern mithilfe eines Grundsatztextes weiterzuentwickeln,  entsprechende fachliche Anregungen zu geben und einen breiten Diskurs anzuregen.

Die Konferenz wünscht sich, dass die vorgelegten Thesen und die damit verbundenen Anregungen für die Praxis eine lebhafte Diskussion in den Kirchgemeinden und Kirchenbezirken anregt. Am besten generationsübergreifend, mit beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden und der Gemeindeleitung. Die beispielhaften Fragen sowie die Impulse für die praktische Umsetzung sollen dabei als erste Anregungen dienen.

Im Ergebnis hofft die Kinder-Kirchen-Konferenz, dass Kinder mit ihren Familien dauerhaft in die Mitte von Kirche und unserer gemeindlichen Arbeit rücken.

Im März 2022 hat nun die Kirchenleitung die vorgelegten Thesen beraten und diskutiert. Sie dankt den Teilnehmern der Konferenz, wünscht sich ebenfalls  eine lebhafte Debatte zu den erarbeiteten Thesen und regt die fachliche Weiterentwicklung an.

Eine öffentliche Konferenz mit dem Theologisch-Pädagogischen -  Institut in Moritzburg soll den Prozess der Erarbeitung der Thesen in den kommenden Monaten beschließen und zugleich einen Praxisprozess in den Kirchenbezirken für die gemeindliche Arbeit mit Kindern initiieren, befördern, anregen.

Es ist sehr zu wünschen, dass sich in der Praxis unserer Kirchgemeinden weiter vertieft und ereignet, was die biblische Theologie für uns leitend hervorhebt:  Kinder gehören in die Mitte.

 

Burkart Pilz

Oberlandeskirchenrat

 „Ihr müsst euch ändern und wie die Kinder werden. Nur so könnt ihr ins Himmelreich kommen.“ / Matthäus 18

 

[1] Kundgebung der 8. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), 5. Tagung zum Schwerpunktthema „Aufwachsen in schwieriger Zeit - Kinder in Gemeinde und Gesellschaft“ Abs. 14, Seite 104, 1995, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh

[2] Synode der EKD, „Aufwachsen in schwieriger Zeit - Kinder in Gemeinde und Gesellschaft“, Vorwort Dr. Jürgen Schmude Seite 7, 1995, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh

[3] Aus „Kinder in die Mitte! Evangelische Kindertageseinrichtungen: Bildung von Anfang an“, Handreichung des Rates der EKD, Vorwort von Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, Vorsitzender des Rates der EKD, 2020, Seite 5, Ev. Verlagsanstalt Leipzig

[4] Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kinder- Kirchen- Konferenz: Annemarie Bahnert, Jacqueline Beier-Georgi, Manja Erler, Heike Gruhlke, Uwe Hahn, Martina Hergt, Margarete Leidenberger, Robert Marschall, OLKR Burkart Pilz, Birgitt Schneider, Stefanie Stange, OKR Dr. Martin Teubner, Thomas Wintermann, Sarah Zehme
Fachliche Beratung: Prof. Dr. habil. Martin Steinhäuser

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