28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

Herbsttagung 2022: Sonntag & Montag

Montag, 14. November 2022

Nach der Morgenandacht setzte die Landessynode in ihrer dritten öffentlichen Sitzung am Morgen die Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes fort. Danach wurden verschiedene Anträge aus den Ausschüssen beraten.

Die Synode stimmte einem Antrag des Theologischen Ausschusses zu, der mit diesem dazu anregt, dass ein Zuschnitt von Stellenumfängen als B- und C-Stelle künftig auch über oder unter den bisherigen Prozentzahlen ermöglicht wird. Verschiedene Eingaben aufgreifend stimmte die Synode einem Antrag des Gemeindeaufbau- und Missionsausschusses zu, mit dem das Landeskirchenamt gebeten wird zu prüfen, wie die Vergabe der Mittel im Sinne einer Eingabe über die Kirchenbezirke erfolgen kann, inwiefern die Anstellungsvoraussetzungen für durch den Vakanzfonds finanzierte Stellen im Sinne des „erweiterten“ Verkündigungsbegriffs des Vakanzfonds flexibilisiert werden können und wie mittels des Vakanzfonds auch reduzierte Pfarrstellen befristet aufgestockt werden können.

Zugestimmt wurde auch dem Antrag des Rechtsausschusses, mit dem das Landeskirchenamt gebeten wird, die Themen Mitgliedschaft aller Pfarrerinnen und Pfarrer im Kirchenvorstand der anstellenden Kirchgemeinde im Schwesterkirchverhältnis, den Wechsel der Pfarramtsleitung sowie die Regelung zur Stellvertretung in kirchgemeindlichen Leitungsgremien zu bearbeiten und der Landessynode zur Herbsttagung 2023 einen Bericht vorzulegen. Insbesondere sollen dabei folgende Aspekte berücksichtigt werden: Welche gesetzlichen Vorgaben wären davon berührt? Welche Folgen wären nach aktuellem Kenntnisstand bezüglich der Ziele von „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ zu erwarten?

Der Theologische Ausschuss brachte einen Antrag ein, welcher sich auf die Konzeption Kirchenmusik der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens „Auf, Seele, Gott zu loben“ bezog. Die Synode dankte dem Landeskirchenamt und insbesondere der dafür beauftragten Arbeitsgruppe für die Erarbeitung der vorliegenden Konzeption Kirchenmusik. Sie bat das Landeskirchenamt, die Konzeption den Kirchgemeinden, Kirchenbezirken, Werken und Einrichtungen zu übergeben und die Arbeit mit dieser Konzeption zu fördern, zu begleiten und zu evaluieren. Sie bat die Kirchgemeinden, Kirchenbezirke und Werke und Einrichtungen der Landeskirche, diese Konzeption aufzugreifen und nach den Möglichkeiten vor Ort mit ihr zu arbeiten. Die Synode bat das Landeskirchenamt außerdem, Rückmeldungen zur Arbeit mit dieser Konzeption einzuholen und der Landessynode im Herbst 2023 zu berichten.


Wort der Landessynode zum Ukrainekrieg

Die Synode beschloss zudem ein Wort der Landessynode angesichts des andauernden Ukrainekrieges:

»Selig sind, die Frieden stiften, denn sie werden Gottes Kinder heißen.« (Matthäus 5, 9) - Neun Monate nach dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine dankt die Landessynode allen, die in ihren Kirchgemeinden zu Friedensgebeten einladen und für einen gerechten Frieden beten, Notleidende und Geflüchtete unterstützen und das Gespräch mit Menschen über alle Grenzen hinweg suchen.

Wort der Landessynode

Die Landessynode ermutigt, dieses Engagement fortzusetzen. Sie erinnert und bekräftigt das Wort der Kirchenleitung vom 28. Februar 2022:

„Die sächsische Kirchenleitung sieht mit großer Sorge auf den Krieg in der Ukraine, der von Präsident Putin ausgelöst wurde.
Aus unserer Fassungslosigkeit heraus denken wir als erstes an die vom Krieg unmittelbar betroffenen Menschen. Ihre Angst, ihren Schmerz, ihre Trauer, ihre Wut lassen wir an uns heran. Auch wenn wir vieles von dem nicht ermessen können, fühlen wir uns mit ihnen verbunden.
In unserer Hilflosigkeit suchen wir nach Möglichkeiten, etwas für die Menschen in der Ukraine und den Frieden in Europa zu tun.

Wir rufen dazu auf:
Beten Sie mit uns für ein baldiges Ende dieses Krieges. Beten Sie mit uns für den Frieden in der Ukraine und in der ganzen Welt.

Unterstützen Sie mit uns die Notleidenden in den Kriegsregionen, die Flüchtenden, die Helfenden in den Nachbarländern.

Verstärken Sie mit uns das Gespräch mit Christen aller Konfessionen und mit Menschen über alle Grenzen hinweg, um Brücken für den Frieden zu bauen.

Verbunden im Glauben an Jesus Christus bestärke uns alle der Monatsspruch für den März 2022: Hört nicht auf, zu beten und zu flehen! Betet jederzeit im Geist; seid wachsam, harrt aus und bittet für alle Heiligen. (Eph 6, 18)“


Weitere Beschlüsse

Nach der Mittagspause stimmte die Landessynode einem selbständigen Antrag des Synodalen Reißmann und anderer Synodaler zur „Energieeffizienz in der Landeskirche“ zu. Damit bat sie das Landeskirchenamt, zur Frühjahrstagung 2023 einen konzeptionellen Bericht vorzulegen, in dem dargelegt wird, wie die Kirchenbezirke, Kirchgemeinden, Kirchgemeindebünde und Schwesterkirchverhältnisse zusätzlich zu bestehenden Angeboten individuell und objektkonkret bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz (inklusive Energieerzeugung) unterstützt werden können. Der Bericht soll insbesondere auch dafür erforderliche Ressourcen (finanziell, personell) darlegen.

Weiterer Antrag

Einem weiteren Antrag des Synodalen Steinert und anderer zu einer rechtlichen Regelung von Umlaufbeschlüssen wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. Damit wurde das Landeskirchenamt gebeten, der Landessynode bis zur Frühjahrstagung 2023 einen Gesetzentwurf zur Beschlussfassung von Kirchenvorständen vorzulegen. Dabei ist zu erwägen, § 18 Absatz 1 Satz 2 der Kirchgemeindeordnung ersatzlos zu streichen. Angestrebt ist eine Regelung, nach der Kirchenvorstände grundsätzlich zu Umlaufbeschlüssen Gebrauch machen können.

Am Nachmittag erfolgte eine Aussprache zum Bericht des Landeskirchenamtes zur Stellenzulage für Pfarramtsleitung in Vakanzvertretung, welcher mit der Zustimmung zur Drucksache 88 von der Landessynode erbeten worden war.


Berichte aus Ausschüssen

Online-Veranstaltungen zur Beschaffungsrichtlinie und zur Seenotrettung
Die Synodale Brigitte Lammert berichtete aus dem Sozial-Ethischen Ausschuss und wies sowohl auf die Online-Seminare zur Beschaffungsrichtlinie hin. Weiter wies sie auf die von der Landessynode beauftragten Gesprächsforen zur Seenotrettung hin, von denen drei schon stattgefunden haben. Zum letzten Gesprächsforum könne man sich jedoch noch anmelden.

Landeskirche und Diakonie unterstützen Menschen in Not
Der Bericht des Diakonie-Ausschusses wies auf die Aktion „#wärmewinter für Menschen in Not“ hin. Durch die Energiepreispauschale, welche im September über die Arbeitgeber an alle Beschäftigten ausgezahlt wurde und zu versteuern war, flossen der sächsischen Landeskirche zusätzliche Kirchensteuern in Höhe von 1,2 Mio. Euro zu. Die Landeskirche wird aus landeskirchlichen Mitteln einen Betrag in dieser Höhe zur Verfügung stellen, um durch die Energiepreiskrise besonders betroffene Menschen zu unterstützen. Sie folgt damit nach Beteiligung der zuständigen Gremien in der Landeskirche der Empfehlung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Mittel werden der Diakonie Sachsen für das Förderprogramm „#wärmewinter für Menschen in Not“ zur Verfügung gestellt. Aus diesem Programm werden sowohl individuelle finanzielle Hilfen für Familien und Einzelpersonen in Not gefördert als auch Anlaufpunkte, in denen Menschen in Not Unterstützung finden, wie Wärmestuben, Essensangebote, Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe und weitere Angebote der Kirchenbezirkssozialarbeit. Auch Kirchgemeinden, die Mitglied im Diakonischen Werk sind und besondere Angebote für Menschen vor Ort planen, können eine Förderung beantragen.


Impressionen | Sonntag, 13.11. & Montag, 14.11.

Sonntag, 13. November 2022

Gottesdienst in der Annenkirche

Synodalpräsidentin Bettina Westfeld begrüßte im Sonntagsgottesdienst in der Dresdner Annenkirche die Besucher, bevor der Flötenkreis der Gemeinde den Gottesdienst musikalisch begleitete. In seiner Predigt thematisierte Oberlandeskirchenrat Karl Ludwig Ihmels das Beten. Nach seiner Beobachtung beteten viele Menschen, obwohl sie sich gar nicht als gläubig oder der Kirche zugehörig fühlten. Er fragte, ob das Beten erlernt werden müsse oder ob es angeboren sei? Das Beten sei Ausdruck einer Haltung, dass signalisiere, man brauche etwas.

Jesus lehrte, dass Beharrlichkeit belohnt werde und die Auswählten nicht nur Rechte, sondern auch Vorrechte hätten, auch wenn nicht alle Bitten, so unterschiedlich sie sein mögen, in Erfüllung gingen. Gott habe aber ein offenes Ohr und böte Wege, die in andere Richtungen führen können, die wir Antwort Gottes annehmen. Christen hätten die Hoffnung, dass sie sich auf Gott auch in schwierigen Situationen verlassen könnten. Am Ende des Gottesdienstes, der von Pfarrer Dr. Christoph Herbst liturgisch geleitet wurde, wurde zum gemeinsamen Abendmahl eingeladen.


Bericht des Datenschutzbeauftragten

Nach Gottesdienst und Mittagspause startete die Landessynode in die zweite öffentliche Sitzung der Herbsttagung. Am Anfang stand der Bericht des Datenschutzbeauftragten zur Organisation des Datenschutzes in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.

Pierre Große erläuterte zunächst, warum der Datenschutz wichtig und verpflichtend ist und wie er in der Kirche gewährleistet wird. Danach hätten die Kirchen das Recht, die Gewährleistung des Datenschutzes selbst zu regeln, sofern die Regelungen mit der Datenschutzgrundverordnung konform seien. Mit dem EKD-Datenschutzgesetz werde dies für alle Landeskirchen und die Diakonie umgesetzt. Beim Datenschutz gehe es grundsätzlich um den Schutz und die Gewährleistung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Für die sächsische Landeskirche und die Diakonie Sachsen ist eine Unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde gebildet worden, welche über die Einhaltung des EKD-Datenschutzgesetzes wacht, die kirchliche Öffentlichkeit und verantwortliche Stellen zu Datenschutzfragen informiert, berät und sensibilisiert sowie die örtlichen Beauftragten regelmäßig schult.

Pierre Große erläuterte, dass die Schwerpunkte der Datenschutzaufsichtsbehörde in den letzten Jahren u.a. der Einsatz von Alexa, Siri und Co. z.B. in der Pflege, aber auch der Einsatz von Microsoft 365 für dienstliche Zwecke waren. An einigen konkreten Beispielen erläuterte er, welche Probleme bei unsachgemäßem Umgang entstehen können.


Zwischenbericht sexualisierte Gewalt

In einem Zwischenbericht informierte der Präsident des Landeskirchenamtes, Hans-Peter Vollbach, die Landessynode über den Stand der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt und die Maßnahmen zur Prävention. Zunächst erläuterte er die Arbeit der Ansprech- und Meldestelle im Landeskirchenamt sowie die Arbeit der Unabhängigen Anerkennungskommission. Letztere entscheidet über Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen der Landeskirche. Seit November 2020 wurden 48 Fälle in der Kommission beraten (darunter sind 33 Betroffene des Diakons Kurt Ströer). Präsident Vollbach ging weiter auf die einzelnen Aufarbeitungsprozesse ein, welche sich mit Fällen in der sächsischen Landeskirche befassen, bevor er dann ausführlich auf die gesetzlichen Grundlagen und Maßnahmen zur Prävention einging, welche im letzten Jahren auf den Weg gebracht wurden und nun in allen Kirchgemeinden und kirchlichen Einrichtungen umzusetzen sind. Darunter zählen die Erstellung von Schutzkonzepten, die Schulung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex und die verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Er bat alle Synodalen, in den Kirchgemeinden und Einrichtungen für diese Maßnahmen zu werben und sie zu unterstützen. 


Vorstellung der Ergebnisse der Strukturumfrage

Für den Rechtsausschuss präsentierte die Synodale Claudia Hultsch der Landessynode die Ergebnisse der Umfrage zur Strukturreform, welche durch den Rechtsausschuss veranlasst innerhalb der Kirchgemeinden durchgeführt worden war. An der Umfrage hatten insgesamt 160  Pfarramtsleiterinnen und -leiter sowie Kirchenvorstandsvorsitzenden teilgenommen. Sie bestand aus insgesamt 32 Fragen u.a. zur Beschlussfähigkeit von Kirchenvorstandssitzungen, der Problematik von Kirchenvorstandssitzungen in Schwesterkirchverhältnissen, zur Umsetzung und zu Erfahrungen mit zentralen Verwaltungen in neuen Strukturen und zum Verfahren der Wahl von Pfarrerinnen und Pfarrern in den Strukturverbindungen. Dazu gab es die Möglichkeit, in Freitextfeldern weitere Rückmeldungen zu geben und Aspekte zu benennen, die nicht erfragt worden waren. Die Landessynode dankte dem Rechtsausschuss für die umfangreiche Umfrage und wird sich in den einzelnen Ausschüssen weiter mit den Ergebnissen befassen.


Bericht des Ad-hoc-Ausschusses Digitales

Max Steinert hielt vor der Landessynode den Abschlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses „Digitale Gremiensitzung“. Mit ihm schlug er die Erarbeitung eines entsprechenden Kirchengesetzes vor. Dieses soll gewährleisten, dass digitale Gremiensitzungen der Sitzungsform in Präsenz grundsätzlich gleichgestellt werden, soweit die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Weiterhin sollte es einen klaren rechtlichen Rahmen geben, in dem die Gremien über die Abhaltung von digitalen Sitzungen selbst entscheiden können. Auch hybride Gremiensitzungen sollten unter Beachtung der damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten und Einschränkungen künftig ermöglicht werden. In Folge des Berichtes brachte der Ad-hoc-Ausschuss einen Antrag ein, dem die Landessynode nach einer intensiven Debatte zustimmte. Mit ihm beauftragte sie das Landeskirchenamt, der Landessynode bis zur Herbsttagung 2023 einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem digitale Gremiensitzungen auf allen Ebenen der Landeskirche ohne Befristung als reguläres Mittel in die Arbeitsstrukturen integriert werden.


Zweite Gesetzeslesungen

Nach der Kaffeepause begannen die zweiten Lesungen der Kirchengesetze. In zweiter Lesung wurde zunächst das Kirchengesetz zur Änderung über das Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltplans der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens für das Haushaltjahr 2022 und des Zuweisungsgesetzes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens beschlossen. Danach fand die zweite Beratung des Haushaltgesetzes 2023 und des dazugehörenden Haushaltplanes statt, dem ebenfalls in zweiter Lesung zugestimmt wurde.

Weiter wurde das Kirchengesetz über die Wahl des Landesbischofs und des Präsidenten des Landeskirchenamtes zum zweiten Mal beraten. Hierzu lag erneut ein Änderungsantrag des Synodalen Lehmann und weiterer Synodaler zum Quorum vor, mit dem ein Wahlvorschlag aus den Reihen der Landessynode unterstützt werden muss. Der Synodale Sebastian Lehmann erläuterte den Änderungsantrag, der eine Absenkung von 25 auf 20 Synodale vorsieht. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt und damit den Entwurf des Kirchengesetzes in § 2 Absatz 2 entsprechend verändert. Diesem Kirchengesetz stimmte die Landessynode in zweiter Lesung zu.

Auch das Zehnte Kirchengesetz zur Änderung des Landeskirchlichen Versorgungsgesetzes wurde in zweiter Lesung beschlossen.

Im Rahmen der zweiten Beratung des Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchgemeindeordnung, der Kirchenvorstandsbildungsordnung, des Kirchenbezirksgesetzes und weiterer Verfahrensvorschriften gab es erneut Diskussionen zur geplanten Neufassung des § 18 der Kirchgemeindeordnung. Die Beschlussfähigkeit in Kirchenvorständen wurde einstimmig auf „mehr als die Hälfte seiner gesetzlichen Mitglieder“ festgelegt. Die Möglichkeit einer zweiten Sitzung unmittelbar im Anschluss, bei der der Kirchenvorstand ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig sein würde, wenn dieselbe Tagesordnung gilt und in der Einladung ausdrücklich hierauf hingewiesen wurde, wurde mit 39 Gegenstimmen abgelehnt. Ausschlaggebend für viele Synodale war die Sorge, dass damit gesetzlich eine Möglichkeit eröffnet werde, demokratische Prinzipien auszusetzen. Mit dieser Änderung wurde das gesamte Kirchengesetz in zweiter Lesung beschlossen.


Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes

Nach den zweiten Gesetzeslesungen fand die Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes statt, der allen Synodalen vorab zur Verfügung gestellt worden war. Auf die Fragen der Synodalen antworteten die Mitglieder des Landeskirchenamtes entsprechend ihrer Verantwortungsbereiche. Fragen bezogen sich u.a. auf die Ausbildungssituation im Bereich der Kirchenmusik und von Pfarrerinnen und Pfarrern, das Thema der Nachwuchsgewinnung, die Zukunft der missionarischen Pfarrstellen und die Möglichkeiten der Förderung der Arbeit mit Kindern besonders nach der Corona-Pandemie.

Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes

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