28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Konstituierende Tagung

Sonntag, 28. Juni 2020

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Gottesdienst in der Kreuzkirche, Einsegnung des Präsidiums

 

Zu einem Festgottesdienst in der Dresdner Kreuzkirche kamen die Mitglieder der 28. Landessynode am Sonntagvormittag zusammen. Im Gottesdienst zum Johannisfest begrüßte Kreuzkirchenpfarrer Holger Milkau die Gäste, darunter die gestern neugewählte Präsidentin der Landessynode, Bettina Westfeld, stellvertretend für die Synodalen und das Präsidium, dass von Landesbischof Tobias Bilz im Laufe des Gottesdienstes eingesegnet werden sollten. Die musikalische Ausgestaltung übernahmen die Dresdner Kapellsolisten und Gesangsolisten unter Leitung von Kreuzorganist Holger Gehring. 

 

Johannes der Täufer und dessen Wirken standen im Mittelpunkt der Verkündigung, worauf auch der Landesbischof in seiner Predigt aus Matthäus, Kapitel 11, einging. Beim Evangeliumstext würden Äußerungen von Menschen im Vergleich von Johannes und Jesus wiedergegeben. Einfache Sätze könnten einen komplizierten Sachverhalt treffen. So die Aussage, „alle Not komme vom Vergleich“, sagte er.  Häufig ginge es aber nicht um einen Vergleich in der Sache, sondern um Beziehungskonflikte, die hier hineinspielten. Hier würden Urteile über Menschen gefällt. „Damals, aber auch unter uns“, verwies Bilz auf die derzeit tagende Synode. Jesus habe den Menschen Würde wiedergegeben und Gewalt abgelehnt. 

 

Trotz der Verdienste und des Wirkens von Johannes sei nach dem Text der Kleinste im Himmelreich größer als er. Das bedeute, bei Gott gebe es Platz für die Kleinen, die er groß mache. Der Landesbischof spielte auf die Mitgliederzählung der Kirchen an. Das könne bei einseitiger Betrachtung als „absolutes Negativerlebnis“ empfunden werden. Zudem komme, dass Kirche vor diesem Hintergrund für viele als „keine wünschenswerte Instanz“ angesehen werde. Zurück zum Text, verwies er darauf, dass sich Jesu Leben auch nicht wie eine „durchgehende Erfolgsgeschichte“ lese. Gott setze aber die scheinbare Gesetzmäßigkeit des Vergleichs unter uns außer Kraft. Die zentrale Botschaft sei, dass nicht mit Druck und Gewalt der Glaube herbeigeführt werden könne. Es wäre nahezu „kindisch“, wenn wir etwas mit Leistung und Aktionismus erzwingen wollten, resümiert der Landesbischof.

 

Nach dem Gottesdienst, der ebenfalls unter strengen und Hygiene- und Abstandsregeln stattfand, kehrten die Mitglieder der Landessynode auf die andere Elbseite zum Haus der Kirche (Dreikönigskirche) zurück, wo sie sich in ihren jeweiligen Ausschüssen zusammenfanden.


Arbeit in den Ausschüssen

Nach dem Gottesdienst konstituierten sich die Ausschüsse der 28. Landessynode in einer ersten Zusammenkunft. Jeder Ausschuss wählte zunächst Vorsitzende, Stellvertreter/-innen und Schriftführer/-innen. Danach begannen sie die inhaltliche Arbeit bis zur Mittagspause. 

Fortsetzung der öffentlichen Sitzung

Nach dem Mittagessen eröffnete Vizepräsident Christoph Apitz die öffentliche Sitzung der Landessynode. Er verpflichtete den Synodalen Tobias Mäthger auf das Gelöbnis, das jeder Synodale zu leisten hat. Weiter gab er bekannt, in welche Ausschüsse laut Beschluss des Präsidiums die vier Jugendvertreter/-innen entsandt werden.  

 

Vortrag über Aufgaben und Arbeit der Kirchenleitung

Pfarrerin Gisela Merkel-Manzer erläuterte den Landessynodalen die Arbeit in der Kirchenleitung. Zunächst erklärte sie die Zusammensetzung der Kirchenleitung und die in der Verfassung beschriebenen Aufgaben. Der Kirchenleitung gehören neben dem Landesbischof als Vorsitzenden neun Synodale, darunter die Präsidentin der Landessynode als stellvertretende Vorsitzende der Kirchenleitung sowie sechs Mitglieder der Landessynode an. Die Kirchenleitung berät die Kirchengesetze, die zur Beratung und Beschlussfassung an die Landessynode weitergeleitet werden, wählt und ernennt bestimmte Personen und kann Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Darüber hinaus berät die Kirchenleitung alle grundsätzlichen Fragen der Landeskirche. 

Weiter erläuterte Gisela Merkel-Manzer die konkrete Arbeit in der Kirchenleitung, erklärte den damit verbundenen Zeitaufwand und die Anforderungen, die synodale Mitglieder der Kirchenleitung erfüllen sollten. Sie beschrieb ganz persönliche positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt und dem Landesbischof und gewonnene Erkenntnisse und persönliche Entwicklungen. Dazu gehörten auch Erfahrungen, als Mitglied der Kirchenleitung massiv angegriffen zu werden wegen bestimmter  Entscheidungen, die die Kirchenleitung getroffen hatte. Abschließend wünschte sie den Synodalen viel Freude in der Arbeit in der Landessynode sowie den Mut zur Übernahme von Verantwortung und ggf. zur Kandidatur für die Kirchenleitung.

Beratung eines ersten selbständigen Antrags

Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" wurde ein erster selbständiger Antrag eingebracht. Der Synodale Martin Rolle brachte den Antrag ein und begründete ihn. Danach soll das Landeskirchenamt gebeten werden ein Konzept vorzubereiten, mit dem die Möglichkeiten der Kurzarbeiterregelungen bei eventuell weiteren oder erneuten Einschränkungen genutzt werden können. An diesem Antrag wurden erste Übungen der  Geschäftsordnung praktiziert. So beantragte Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig nach § 28, Absatz 2 der Geschäftsordnung die Überweisung des Antrags in einen Ausschuss. Diskutiert wurde in der Synode, in welchen Ausschuss der Antrag zu überweisen sei und ob damit die Intention des Antrages aufgegriffen werden kann. Oberlandeskirchenrätin Dr. Jördis Bürger erläuterte, welche Informationen das Landeskirchenamt bereits jetzt zur Thematik der Kurzarbeit bereitstellt. Im Ergebnis wurde der Antrag in den Rechtsausschuss überwiesen.

Bericht des Wahlprüfungsausschusses

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Tilo Kirchhoff, berichtete der Landessynode von der Prüfung der Landessynodalwahlen in den 20 Wahlkreisen der Landeskirche. Dabei berichtete er neben kleinen Ordnungswidrigkeiten von gravierenden Verstößen gegen die Landessynodalwahlordnung im Wahlkreis 1 (Annaberg) und 4 (Chemnitz), die ggf. Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt haben können. Daher beantragte der Wahlprüfungsanschluss, die Wahl in diesen beiden Wahlbezirken für ungültig zu erklären. Für alle anderen Wahlkreise beantragte der Wahlprüfungsausschuss, die Wahl für gültig zu erklären. Nach der Geschäftsordnung mussten die sechs Synodalen dieser beiden Wahlkreise bereits vor der Abstimmung das Plenum verlassen. Die Landessynode stimmte dem Antrag des Wahlprüfungsausschusses einstimmig zu. Damit muss in den Wahlkreisen 1 und 4 eine Neuwahl für die Landessynode stattfinden. 

Abschluss der Konstituierenden Tagung

Am Nachmittag endete die konstituierende Tagung der Landessynode mit einer Danksagung des Vizepräsidenten an die Mitarbeitenden der Synodalkanzlei und des Hauses der Kirche, die diese Tagung unter den schwierigen Bedingungen ermöglicht haben. Christoph Apitz erklärte die Landessynode für vertagt und Dr. Jochen Kinder sprach zum Abschluss einen Reisesegen. 

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