28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Herbsttagung 2021 Freitag

Freitag, 12. November 2021

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Herbsttagung der 28. Landessynode beginnt

Heute begann in Dresden die Herbsttagung der 28. Landessynode. Bis zum Abend tagten die Ausschüsse im Stadtgebiet verteilt. Am Abend kommen sie zur öffentlichen Sitzung im Haus der Kirche zusammen. Die gesamte Tagung findet aufgrund der hohen Inzidenz unter strengsten Hygieneregeln statt, alle Anwesenden werden täglich getestet. Aufgrund der Abstandsregeln ist eine Teilnahme von Gästen nicht möglich. Die Tagung kann aber im Livestream verfolgt werden.


Eröffnung der Tagung durch Präsidentin Westfeld

Nach einer Andacht des Synodalen Fourestier eröffnete die Präsidentin der 28. Landessynode, Bettina Westfeld, die öffentliche Sitzung am Freitagabend. Sie begrüßte alle anwesenden Synodalen und die weiteren anwesenden Teilnehmenden. Weiter wies sie auf die geltenden Hygieneregeln der Tagung hin und erläuterte nochmals die vorgenommenen Änderungen in der Planung der Sitzung am Sonntag. 

 


Bericht des Leipziger Missionswerkes

Der Direktor des Leipziger Missionswerkes (LMW), Pfarrer Ravinder Salooja, stellte sich zu Beginn seines Berichtes kurz vor und brachte der Synode in wenigen Worten die Geschichte des Leipziger Missionswerkes nahe. Das Missionswerk befinde sich jetzt in der Trägerschaft der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Partnerkirchen des Leipziger Missionswerkes seien die Lutherischen Kirchen in Indien, Tansania und Papua Neuguinea, die noch stärker als die Kirchen in Deutschland von der Corona-Pandemie betroffen sind. So sei die Impfquote in Afrika aktuell nur bei 2 Prozent, berichtet Pfarrer Salooja. Er erläuterte der Landessynode die Arbeit in den einzelnen Fachbereichen des Missionswerkes und hob besondere Projekte hervor, so beispielsweise die Adventsaktion des LMW, die Initiative "WANAPANDA-Konfis pflanzen Bäume" und das Programm des Lutherischen Weltbundes "Waking-the-Giant". 


Bericht von den Synoden der EKD und VELKD

Die Synodalpräsidentin gratulierte zunächst Landesbischof Tobias Bilz zu seiner Wahl in die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie Oberlandeskirchenrätin Dr. Jördis Bürger und Dr. Thilo Daniel zu deren Wahl in die Kirchenleitung der Verenigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD).
Henriette Greulich berichtete der Landessynode von den Tagungen der VELKD-Generalsynode und der EKD-Synode, die sehr kurzfristig in den digitalen Raum verlegt worden waren. Sowohl in der VELKD-Generalsynode als auch auf der EKD-Synode standen die Wahlen der VELKD-Kirchenleitung und des Rates der EKD im Vordergrund. Insbesondere die Wahl zum Rat der EKD nahm mit der Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten, den Formaten zum Kennenlernen der Kandidierenden und dem Verfahren der Wahl mit insgesamt neun Wahlgängen viel Zeit in Anspruch. Als neue Ratsvorsitzende wurde die westfälische Präses Annette Kurschus, als ihre Stellvertreterin Bischöfin Kirchen Fehrs gewählt. Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Thema der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirchen. Auf der Tagung kamen mehrere Betroffene zu Wort und es wurden Beschlüsse gefasst, um die Aufarbeitung, aber auch die Prävention innerhalb der EKD weiterzuführen und zu stärken. Abschließend betonte Henriette Greulich die vielen guten Erfahrungen als Synodale auf diesen Synoden und freut sich auf einen Austausch auch mit den Synodalen der sächsischen Landessynode. 


Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses

Der Synodale Esslinger brachte den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über den Haushalt des Haushaltjahres 2020 ein. Als positive Nachricht erwähnte er vorab, dass die coronabedingten Mindereinnahmen deutlich geringer ausgefallen seien als ursprünglich angenommen. Erstmals konnten zudem aus nichtverbrauchten Personalkosten Personalstellen im missionarischen Bereich finanziert werden. Der Synodale Esslinger ging auf einige Korrekturen ein, die in der Rechnungslegung im Laufe des Jahres 2021 erfolgt sind. Zu einer Überschreitung des Haushaltansatzes sei es bei der außerordentlichen Tilgung der Darlehen für die Evangelische Verlagsanstalt gekommen. Dazu habe der Finanzausschuss jedoch seine Zustimmung erteilt. Esslinger machte deutlich, dass die Landeskirche nur zwei Drittel ihrer Ausgaben selbst erwirtschaftet, weshalb die Notwendigkeit zu EInsparungen weiterhin bestehen bleibt. Nach der Einbringung stimmte die Landessynode dem Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig zu, sprach die Jahresrechnung der Landeskirchenkasse für das Jahr 2020 richtig und erteilte den Kassen- und Rechnungsführenden Entlastung.   


Erste Lesung von Kirchengesetzen

Für den Rechtsausschuss brachte der Synodale Raik Fourestier den Entwurf eines Änderungsgesetzes ein, mit dem das Kirchengesetz über die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verändert werden soll. Dieses Kirchengesetz und die nun vorliegenden Änderungen hätten das Ziel, die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden innerhalb der Landeskirche so zu regeln, dass die für alle kirchlichen Körperschaften öffentlichen Rechts geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen beachtet und umgesetzt werden können. Es gelte die Bereiche, in denen kirchliche Körperschaften ausschließlich mit anderen kirchlichen Körperschaften zusammen arbeiten, von anderen Bereichen, in denen sie möglicherweise in einem Wettbewerb mit Dritten stehen, abzugrenzen. Dem Kirchengesetz wurde in erster Lesung einstimmig zugestimmt.

Den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Zentralstellengesetzes brachte der Synodale Florian Reißmann für den Rechtsausschuss ein. Er erläuterte, dass mit diesem Gesetz die Zuständigkeiten der Zentralstellen festgelegt werden. Mit der vorliegenden Änderung solle künftig die Zentrale Personalverwaltung insbesondere dann einbezogen werden, wenn für neue bzw. neu strukturierte Stellen die Eingruppierung festgelegt werden muss.  Hintergrund dafür sei die Kritik gewesen, dass gleiche Tätigkeiten in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich bewertet werden. Das Gesetz solle einen Beitrag zu einer einheitlicheren Stellenbewertung und Eingruppierung leisten. Dem Kirchengesetz wurde nach intensiver Beratung in erster Lesung zugestimmt.

Für den Rechtsausschuss stellte der Synodale Apitz das Kirchengesetz zur Änderung der Visitationsordnung, des Kirchenbezirksgesetzes und des Landessynodalwahlgesetzes vor. Mit diesem Kirchengesetz würden in drei Kirchengesetzen einzelne Änderungen vorgenommen. In der Visitationsordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sollen nun auch die Kirchgemeindebünde aufgenommen werden, wo gemeinsame Visitationen geregelt werden. Weiter werde geregelt, dass das Landeskirchliche Archiv künftig für die Archivprüfungen im Rahmen der Visitationen zuständig ist. Im Kirchenbezirksgesetz solle eine Verfahrensvereinfachung für die Wahlen zum Kirchenbezirksvorstand ermöglicht werden. Für das Landessynodalwahlgesetz werde eine einheitliche Kurzbezeichnung festgelegt sowie begriffliche Klarstellungen vorgeschlagen. Alle Artikel dieses Änderungsgesetzes wurden noch am Abend in erster Lesung beschlossen. 


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