28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Digitale Tagung 2021

Freitag, 26. März 2021

Bereich

Andacht zur Eröffnung der 28. Ev.-Luth. Landessynode Sachsens

Die Andacht zur Eröffnung der digitalen Tagung wurde von drei Synodalen aus dem Bildungs- und Erziehungsausschuss gestaltet. Pfarrerin Johanna Fabel und der Ausschussvorsitzende Steffen Göpfert sprachen über die Verheißung, die den ersten Christen gesagt wurde und stellten Verbindungen zur Kirche von heute her. Musikalisch ausgestaltet wurde die Andacht von Jonathan Leistner.


Eröffnung der Tagung

Pünktlich um 10 Uhr eröffnet die Präsidentin der 28. Landessynode, Bettina Westfeld, die erste digitale Tagung in der Geschichte der sächsischen Landessynode. Zu Beginn dankte sie den Mitarbeitenden der IT des Landeskirchenamtes für die großartige Unterstützung in der Vorbereitung der digitalen Tagung. Die Tagung in digitaler Form sei sowohl für alte und neue Synodale etwas Neues, so dass die Voraussetzungen für alle gleich seien. Unter dem Tagesordnungspunkt "Eingänge und Mitteilungen" erläutert sie die Vorlagen der Landessynode sowie das Verfahren der weiteren Bearbeitung der Eingaben an die Landessynode, welche den Ausschüssen zugewiesen worden waren. Weiter begrüßt sie den neuen Synodalen Pfarrer Dietmar Saft, welcher anstelle der nun im Landeskirchenamt als Referentin tätigen Pfarrerin Dr. Astrid Reglitz in der Landessynode mitarbeiten wird. 

Da die Geschäftsordnung der Landessynode in einer digitalen Tagung nicht eins zu eins umgesetzt werden kann, stellte Bettina Westfeld zunächst die veränderte Fassung der Geschäftsordnung vor, die das Präsidium der Landessynode für die digitale Tagung vorschlägt. Diese veränderte Geschäftsordnung gilt als Grundlage der Beratungen in der digitalen Tagung wurde im Folgenden namentlich abgestimmt. 

 


Bericht des Landesbischofs

Landesbischof Tobias Bilz macht zunächst deutlich, dass es sich bei seinem Bericht weniger um einen Bericht, sondern eher um einen theologischen Impuls handelt, der versucht, die aktuelle Situation zu deuten und daraus Schlussfolgerungen für das kirchliche Leben und Handeln abzuleiten. Seinen Bericht stellt er unter ein Bibelwort aus dem 2. Korintherbrief, in dem der Apostel Paulus von seinen geistlichen Erfahrungen und seinem Amtsverständnis spricht. Durch diesen Text geht er in fünf Schritten. Es gelte gerade auch in der aktuellen Zeit angesichts der Corona-Pandemie und vielfältiger Herausforderungen in Kirche und Gesellschaft, sich als Christ oder Christin der Situation zu stellen, im Spannungsfeld zu bleiben, Standhaftigkeit zu gewinnen, dem Auftrag zu folgen und im Gottvertrauen zu leben. "Ich wünsche mir, dass wir die Situation bejahen sowie im Gebet und im Austausch Orientierung zum Umgang damit finden. Corona ist eine Prüfung unseres gesamten kirchlichen Lebens. Es ist dazu angetan, in den Grund­funktionen – Gottesdienst und Gemeinschaft, Zeugnis und Dienst – zu klären, was wir tun und was wir lassen."
Er schließt seinen Bericht mit einem zuversichtlichen Ausblick: "Wenn wir mit Gottvertrauen durch Zeiten der Herausforderungen gehen, erleben wir, dass sich mitten unter uns das Reich Gottes ereignet. Spannungen kosten nicht nur Kraft, sondern setzen auch Energie frei und bringen Neues hervor." 

Der Bericht des Landesbischof Tobias Bilz (PDF)


Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses und Abstimmung zur Rechnungslegung 2019

Nach der Mittagspause brachte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Andreas Esslinger, den Bericht über die Rechnungslegung für das Haushaltjahr 2019 ein, ging auf einige besondere Aspekte der Rechnungslegung ein und empfahl der Landessynode dieser zuzustimmen. In einer digitalen Abstimmung erteilte die Landessynode der Landeskirchenkasse die Entlastung für das Haushaltjahr 2019. 


Beratung zur Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses "Digitale Gremiensitzungen"

Weiter beschäftigt sich die Landessynode noch im Vorfeld der Beratung des sogenannten Digitalgesetzes mit einem selbständigen Antrag aus der 28. Landessynode, mit welchem die Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses „Digitale Gremiensitzungen“ vorgeschlagen wird. Der Synodale Max Steinert brachte seinen von weiteren zehn Synodalen unterstützten Antrag in der Synode ein und erläuterte, dass durch einen solchen Ad-hoc-Ausschuss die notwendigen Voraussetzungen geprüft und die rechtlichen Grundlagen vorbereitet werden, um künftig digitale Gremiensitzungen auf allen Ebenen der EVLKS ohne Befristung als reguläres Mittel in die Arbeitsstrukturen integrieren zu können. Ziel sei es laut dem Antragsteller, dass digitale Gremiensitzungen den präsentischen Treffen nach Möglichkeit gleichgestellt werden. Die Entscheidung zur Abhaltung digitaler Sitzungen sollte den Gremien in einem klaren rechtlichen Rahmen selbst obliegen. In folgender abgeänderter Fassung wurde dem Antrag schließlich mit sehr großer Mehrheit zugestimmt:
"Die Landessynode setzt einen Ad-hoc-Ausschuss mit sechs bis acht Synodalen ein. Dieser soll untersuchen, ob künftig digitale Gremiensitzungen auf allen Ebenen der EVLKS ohne Befristung als reguläres Mittel in die Arbeitsstrukturen integriert werden sollen und ggf. dazu die notwendigen Voraussetzungen, insbesondere die rechtlichen Grundlagen, vorbereiten. Zu prüfen und ggf. vorzubereiten ist auch:
1. Digitale Gremiensitzungen sollen präsentischen Treffen nach Möglichkeit gleichgestellt werden.
2. Die Entscheidung zur Abhaltung digitaler Sitzungen soll den Gremien in einem klaren rechtlichen Rahmen selbst obliegen.
3. Gremiensitzungen können auch hybrid durchgeführt werden."


Beratung des Kirchengesetzes zur Änderung der Verfassung, des Kirchenbezirksgesetzes und der Kirchgemeindeordnung

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Alexander Franke brachte den Gesetzentwurf eines sogenannten "Digitalgesetzes" ein, mit dem eine Änderung der Kirchenverfassung, des Kirchenbezirksgesetzes und der Kirchgemeindeordnung vorgenommen werden soll, um auf allen Ebenen der Landeskirche digitale Gremiensitzungen befristet bis 2024 zu ermöglichen. Die im November 2020 von der Kirchenleitung beschlossene Verordnung mit Gesetzeskraft soll mit dem Beschluss der Landessynode wieder außer Kraft gesetzt werden. Der Rechtsausschuss schlägt für das Kirchengesetz einige, vom Einbringenden benannte, Änderungen vor. Abschließend wies der Synodale Franke darauf hin, dass dieses Kirchengesetz, da es die Kirchenverfassung ändert, mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden muss. Nach der Einbringung fand eine Aussprache zum gesamten Gesetz sowie die Einzelberatung der Artikel statt. Ausführlich wurde darüber beraten, ob auch hybride Sitzungen ermöglicht werden sollten. Nach einem abgelehnten Änderungsantrag und einigen redaktionellen Änderungen, die sich der Berichterstatter zu eigen gemacht hatte, wurde die Verordnung mit Gesetzeskraft in erster Lesung bestätigt und dem Kirchengesetz in der Einzelabstimmung der Artikel in erster Lesung zugestimmt. 


Beratung des Kirchengesetzes und der Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung des Bemessungssatzes für Pfarrer und Kirchenbeamte

Vizepräsident Christoph Apitz erläuterte in seiner Einbringung den Entwurf des Kirchengesetzes und die Verordnung mit Gesetzeskraft, mit welcher die Dienstbezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten vor dem Hintergrund der finanziellen Einbußen im Zusammenhang der Corona-Pandemie für das Haushaltjahr 2021 eingefroren werden sollen. In der Aussprache dazu wiesen einige Synodale darauf hin, dass diese Maßnahme ein schwieriges Signal an die Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirche sei in einer Zeit, in der sowohl durch die Strukturmaßnahmen als auch in der Corona-Pandemie hohe Anforderungen an diese gestellt werden. Andere wiederum machten deutlich, dass in vielen anderen Bereichen derzeit Menschen durch Kurzarbeit Einbußen haben. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Till Vosberg, stellte klar, dass die Entscheidungen zu Sparmaßnahmen aufgrund von deutlichen Einnahme-Einbußen getroffen worden seien. Neben dieser Maßnahme seien auch die Allgemeinkostenzuweisung für die Kirchgemeinden und die Zuweisungen für Baumaßnahmen gekürzt worden. Nach der allgemeinen Aussprache fand die Beratung der einzelnen Paragraphen statt. Abschließend wurde die Verordnung mit Gesetzeskraft in erster Lesung bestätigt und auch dem Kirchengesetz in der ersten Lesung zugestimmt. 


Beratung zur Verordnung mit Gesetzeskraft über die Haushalte der Kirchenbezirke

Der Synodale Dr. Jochen Kinder erläuterte den Anlass und Hintergrund für die Verordnung mit Gesetzeskraft, mit welcher aufgrund der Corona-Pandemie Sonderregelungen für die Beschlussfassung über die Haushalte der Kirchenbezirke getroffen worden waren. Eine Aussprache dazu wurde nicht gewünscht und die Verordnung in der ersten Lesung einstimmig bestätigt worden. 


Beratung über den Haushalt 2021

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Till Vosberg, erläuterte den Mitgliedern der 28. Landessynode anhand verschiedener Diagramme die Mitgliederentwicklung und das Haushaltvolumen des Haushaltjahres 2021. Die Kirchensteuereinnahmen machen mit 51,9 Prozent den größten Teil der Einnahmen der Landeskirche aus. Der Finanzausgleich der EKD bildet mit 25 Prozent den zweitgrößten Posten der Einnahmen. Die sächsische Landeskirche ist damit eine "Nehmerkirche" und wird durch die anderen Gliedkirchen der EKD mitfinanziert. Dies müsse bei allen Beratungen bedacht werden. Die Staatsleistungen bilden mit 11,4 Prozent den drittgrößten Einnahmebereich. Hinzu kommen weitere Einnahmen u.a. aus Kollekten, Grundstückseinnahmen und Erstattungen für den Religionsunterricht. In der Entwicklung der Einnahmen wird deutlich, dass für 2021 bei den Kirchensteuereinnahmen die größten Einbußen erwartet werden. Die Ausgaben der Landeskirche stellt Vosberg anhand verschiedener Grafiken vor. Er erläuterte, wie sich das Verteilvolumen auf Kirchenbezirke, Kirchgemeinden und allgemeinkirchliche Aufgaben verteilt, und welche Anteile davon auf Personalkosten und andere Bereiche entfallen. Auch hier macht er anhand der Ausgabenentwicklung deutlich, wo im Haushalt 2021 Einsparungen im Vergleich zu den Vorjahren vorgenommen wurden. Erfreulich seien die konstant hohen Einnahmen beim Kirchgeld trotz weniger werdender Gemeindeglieder, so Vosberg. 
Am Ende der Einbringung empfahl Vosberg der Landessynode die Zustimmung zum Haushaltgesetz 2021 sowie die Bestätigung der Verordnung mit Gesetzeskraft in der vorliegenden Form ohne Änderungen. Auf die Einbringung erfolgte die Aussprache zum Haushaltgesetz 2021 als Ganzes sowie zu den einzelnen Haushaltplänen. Nach der Aussprache wurde die erste Lesung durch die Abstimmung der einzelnen Haushaltpläne und des Haushaltgesetzes kurz nach 21 Uhr abgeschlossen. 
Gemeinsam beteten die Synodalen Luthers Abendsegen und verabschiedeten sich dann von den Bildschirmen. 

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