27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

Kandidaten für das Präsidentenamt

Dienstag, 18. Dezember 2018

Wahlvorschlag durch Kirchenleitung und Landessynodale

Im Ergebnis der Kirchenleitungssitzung am 18. Dezember 2018 stehen die Kandidaten zur Wahl für das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin des Landeskirchenamtes fest. Die Wahl wird durch die 27. Landessynode in einer Sondersitzung am 25./26. Januar 2019 erfolgen. Der derzeitige Präsident des Landeskirchenamtes, Dr. Johannes Kimme, wird im Sommer diesen Jahres in den Ruhestand treten.

Den Vorschlägen der Kirchenleitung gingen Befragungen der Kirchenbezirke, der Regionalkirchenämter, des Ältestenrates der Landessynode und des Landeskirchenamtes mit den zentralen Verwaltungsstellen voraus. Hier wurden neben den Erwartungen und Wünschen zur Person auch konkrete Namensvorschläge gegenüber der Kirchenleitung vorgebracht.

Der Wahlvorschlag der Kirchenleitung kann nach dem Wahlgesetz bis zu drei Personen enthalten. Darüber hinaus kann jedes Mitglied der Landessynode einen weiteren Kandidaten vorschlagen, der von mindestens neun weiteren Mitgliedern der Landessynode unterstützt werden muss.

Kandidaten

Die Kirchenleitung hat in ihrem Wahlvorschlag zwei Personen zur Wahl aufgestellt:

Dr. Jördis Bürger

Die aus Dresden stammende Dr. Jördis Bürger (46) ist seit 2007 Oberlandeskirchenrätin und Mitglied des Ev.-Luth. Landeskirchenamtes Sachsens. Als Personaldezernentin ist sie zuständig für Dienst- und Arbeitsrecht einschließlich des Versorgungsrechts der Pfarrer und Kirchenbeamten und der privatrechtlich Beschäftigten. Seit 2015 ist sie Mitglied der sächsischen Kirchenleitung.

Nach einem Sprachaufenthalt in Marseille (Frankreich) begann Jördis Bürger 1992 das Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden, schloss es mit dem 1. Juristischen Staatsexamen ab und begann 1997 das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Dresden. Nach einer Wahlstation in einer Pariser Rechtsanwaltskanzlei und dem 2. Examen arbeitete sie seit 2000 als Rechtsanwältin in einer Dresdner Rechtsanwaltskanzlei. Hier war Jördis Bürger im Zivilrechtsreferat mit dem Schwerpunkt Baurecht und Arbeitsrecht mit umfassender Mandatswahrnehmung befasst. Parallel zu dieser Tätigkeit arbeitete sie an ihrer Dissertation über den ersten sächsischen Synodalpräsidenten, Kultusminister und Rechtsprofessor Carl Friedrich Wilhelm von Gerber, die sie 2006 mit summa cum laude abschloss. 2005 wechselte sie ins Landeskirchenamt, wo sie bis 2007 als juristische Referentin im Dezernat für Juristische Grundsatzfragen tätig war. 2012/2013 absolvierte sie eine Fortbildung im Personalmanagement und in den Grundlagen erfolgreicher Personalpolitik.

Seit 2008 ist Frau Dr. Bürger Mitglied im Rechtsausschuss der Kirchenleitung der VELKD* und seit 2015 stellvertretendes Mitglied der Kirchenleitung der VELKD, der Generalsynode der VELKD und der 12. Synode der EKD. 

Dr. Jördis Bürger wohnt in Dresden, ist verheiratet und hat vier Kinder.

*Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands


Hans-Peter Vollbach

Der aus Sachsen stammende und seit 2006 in Braunschweig lebende Hans-Peter Vollbach (47) ist Oberlandeskirchenrat und Mitglied des Landeskirchenamtes der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig, wo er Leiter der Rechtsabteilung und Vertreter des Landeskirchenamtes in der dortigen Kirchenregierung (Kirchenleitung) ist.

Zunächst schloss Hans-Peter Vollbach ein Musikstudium an der Hochschule für Musik in Leipzig (1987-1991) als Diplomorchestermusiker (Violoncello) ab und wirkte ein Jahr als Cellist am Landestheater Altenburg. Auf dem zweiten Bildungsweg besuchte er dann die gymnasiale Oberstufe am Leipziger R.-Schumann-Gymnasium und studierte anschließend Rechtswissenschaften in Leipzig und Jena. Nach dem 1. Juristischen Staatsexamen (2000) absolvierte er ein Rechtsreferendariat in Erfurt und arbeitete nach dem 2. Examen (2002) in einer Weimarer Rechtsanwaltskanzlei. 2003 wechselte er nach Gardelegen zur Provinzial-Sächsischen Genossenschaft des Johanniterordens, wo er als Justitiar und Assistent des Geschäftsführers mit der Erstellung betriebswirtschaftlicher Standortanalysen befasst war.

2004 kam Hans-Peter Vollbach nach Dresden in das sächsische Landeskirchenamt als Referent für Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht, bevor er Ende 2006 nach Braunschweig ging und die Leitung der Rechtsabteilung übernahm. Von 2009 bis 2011 absolvierte er ein Betriebswirtschaftliches Masterstudium (EMBA) an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Er ist Mitglied in drei Aufsichtsräten und im Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

Hans-Peter Vollbach wohnt in Braunschweig, ist verheiratet und hat zwei Kinder.


Von Superintendent Martin Henker (Leipzig) als Mitglied der Landessynode vorgeschlagen und ausreichend unterstützt von weiteren Mitgliedern der Synode wurde:

Friedrich Nollau

Der aus dem württembergischen Leonberg stammende und seit 1996 in Sachsen lebende Friedrich Nollau (45) ist Leiter für Sonderprojekte im Kaufmännischen Ressort bei der Verbundnetz Gas AG (VNG) in Leipzig und hier u.a. für Organisationsentwicklung zuständig. Zuletzt absolvierte er einen Aufbaustudiengang „Management für the Legal Profession“ an der Universität St. Gallen (Schweiz) mit Schwerpunkt Strategisches Management, Kundenorientierung und Organisation.

Von 1993 bis 1999 studierte er Rechtswissenschaften in Tübingen, Leiden (Niederlande) und Leipzig, wo er nach dem 1. Juristischen Staatsexamen während des Rechtsreferendariats am Landgericht Leipzig von 1999 bis 2001 ein Aufbaustudium „Recht der europäischen Integration“ an der Universität Leipzig (Master) absolvierte. Nach dem 2. Examen erhielt er 2002 die Zulassung als Rechtsanwalt.

2003 übernahm Friedrich Nollau bei der VNG die Abteilung für Energiewirtschaftsrecht, war anschließend ab 2009 Chefsyndikus für die Bereiche Recht, Liegenschaften und Versicherungen und später mit der Leitung im Bereich Compliance betraut. Nach einem Sabbatjahr für Familienzeit übernahm er 2017 die Leitungsfunktion im Kaufmännischen Ressort bei VNG. Seit 2014 ist er Vorsitzender des Kirchenvorstands der Ev.-Luth. Marienkirchgemeinde Leipzig-Stötteritz.

Friedrich Nollau wohnt in Leipzig-Stötteritz, ist verheiratet und hat drei Kinder.


Von Pfarrer Christian Mendt (Radebeul) als Mitglied der Landessynode vorgeschlagen und ausreichend unterstützt von weiteren Synodalen wurde:

Stephan Gerstenberg

Der aus München stammende und seit 1995 in Sachsen lebende Ministerialrat Stephan Gerstenberg (52) ist seit diesem Jahr Referatsleiter Lohnsteuer und Betriebsprüfung im Sächsischen Staatsministerium für Finanzen (SMF) in Dresden, nachdem er zehn Jahre in der Sächsischen Staatskanzlei zunächst Büroleiter des Chefs der Staatskanzlei und dann als Referatsleiter für Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten zuständig war. In den Jahren zuvor (2000-2007) war er als Referent im Finanzministerium tätig.

Nach dem Grundwehrdienst 1986 studierte Gerstenberg  Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Passau. Im Wintersemester 1990 übernahm er eine Hilfsassistenz an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Nach dem 1. Juristischen Staatsexamen, dem Rechtsreferendariat in Bayern und dem 2. Examen 1995 war er zunächst als Rechtsanwalt in einer Dresdner Kanzlei angestellt.

Nach der Einführung in den höheren Dienst am Finanzamt Dresden im Mai 1996 leitete Gerstenberg das Sachgebiet Betriebsprüfung in den Finanzämtern Freital, Meißen und Dresden, bevor er im Jahre 2000 in das SMF zum Vorstandsstab in der Sächsischen Aufbaubank wechselte und danach mehrere Referate übernahm. 2006/2007 absolvierte er einen Lehrgang für Verwaltungsführung in der Bayerischen Staatskanzlei.

Stephan Gerstenberg wohnt in Radebeul, ist verheiratet und hat zwei Kinder.


Informationen zum Wahlverfahren

Am 25./26. Januar 2019 wählt die Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens einen neuen Präsidenten/eine neue Präsidentin des Landeskirchenamtes. Als Wahltag ist Samstag, der 26. Januar 2019, vorgesehen. Am Freitag, den 25. Januar, werden sich die Kandidaten für das Präsidentenamt der Landessynode vorstellen. Interessierte Gäste der Landessynode sind herzlich eingeladen die Vorstellungsrunde am Freitagabend zu verfolgen. Es handelt sich um eine öffentliche Sitzung.

Laut Gesetz müssen zwischen den einzelnen Wahlgängen drei Stunden Zeit liegen. Gewählt ist, wer mindestens zwei Drittel aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Ab dem dritten Wahlgang ist eine einfache Mehrheit, also mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen ausreichend. Sollte es zu einem fünften Wahlgang kommen, stehen nur noch die beiden Kandidaten zur Wahl, die in der vierten Wahlhandlung die meisten Stimmen erhalten haben. Nach jedem Wahlgang wird das Ergebnis in einer öffentlichen Sitzung durch den Präsidenten der Landessynode verkündet.

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