27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

27. Landessynode - Herbsttagung 2018

Sonntag, 18. November 2018

Bereich

Die Predigt von OLKR Dr. Peter Meis lesen Sie hier.

Gottesdienst in der Dreikönigskirche

Der Gottesdienst im Rahmen der Herbsttagung der Landessynode stand unter dem Thema der Inklusion, welches mit der Vorstellung des "Runden Tisches Inklusion" am Nachmittag noch vertieft wird. Einige Vertreter des "Runden Tisches Inklusion" wirkten bereits am Morgen im Gottesdienst mit. Die Predigt hielt Oberlandeskirchenrat Dr. Peter Meis zur Epistel des vorletzten Sonntags des Kirchenjahres. Für ihn ist es die letzte Synodaltagung in seiner Dienstzeit. 

Der Predigttext aus dem achten Kapitel des Römerbriefes trägt die Überschrift "Hoffnung für die Schöpfung". Das ängstliche Harren der Kreatur, die seufzende Schöpfung führte Dr. Meis der Gemeinde zu Beginn seiner Predigt plastisch vor Augen. Dies habe Paulus auch in seiner Zeit schon gehört und sagt dennoch: Diese Leiden fallen nicht ins Gewicht gegenüber der Herrlichkeit Gottes. Wenn man sich frage, woher Paulus diese Kraft für eine solche Perspektive genommen hat, so komme man auf zwei Spuren. Zum einen sei dies die Wirkkraft der Geduld, zu bleiben statt zu fliehen, auszuhalten statt zu gehen. Glaube sein ein Trainingszentrum, in dem die Muskeln der Geduld gestärkt und elastisch gehalten würden. Zum anderen sei es die Wirkkraft des Geistes, der zu Pfingsten als Geist der Begeisterung gefeiert wird, der aber auch Schmerzen leide. Pfingsten führe nicht nur in die Höhe, sondern auch in die Tiefe. Wir Kinder Gottes sind nicht nur begeistert, sondern manchmal auch leer und ausgebrannt. Genau dann strecke sich der Glaube über das hinaus, was zu sehen ist. Das, was sich uns entzieht, das zieht uns mit und an. Dr. Meis zitiert den bekannten Satz von Karl Marx "Religion ist Opium für das Volk" und führte den Gedanken weiter: Religion wolle im positiven Sinne süchtig machen, nämlich sehnsüchtig nach dem, was wir nicht sehen. Und diese offene Tür, diese Freiheit, die sollten wir uns erhalten. 


Vorstellung des "Runden Tisches Inklusion"

Professor Dr. Ulf Liedke von der Evangelischen Hochschule Dresden begann seinen Vortrag mit der  Frage an die Anwesenden: Wann haben Sie sich zuletzt ausgeschlossen gefühlt? Er beschreibt Inklusion als "Einfach dazugehören. Zur Gesellschaft genauso wie zur Kirchgemeinde. Menschen mit und ohne Behinderung, Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen, Menschen aus verschiedenen gesellschaftlichen Schichten. Alle. Ohne Wenn und Aber." 

Das Vermeiden von solchem Ausgeschlossensein führt zu einer inklusiven Gesellschaft: "Menschen fühlen sich dann anerkannt, wenn sie erleben, dass sie wichtig sind, gemocht und geliebt werden. Sie wissen sich anerkannt, wenn es ihr Recht ist, dabei sein zu können und einen Zugang zu haben. Beispielsweise zu den Angeboten einer Kirchgemeinde oder Gemeinschaft."

Dabei ging Prof. Liedke auch auf die theologische Grundlage für Inklusion ein. Die Gottesebenbildlichkeit des Menschen sei dabei ein wichtige Deutung und gilt für jeden Menschen gleichermaßen. Auch das Kommen Gottes in die Welt und die Zuwendung Jesu zu den Armen und Benachteiligten, den Ausgegrenzten und Kranken sei uns Christen als Richtschnur auf den Weg gegeben. Es sei Aufgabe der Kirche, für mehr Inklusion einzutreten und sie auch in den eigenen Bereichen zu verwirklichen. 

Daher gibt es in der Landeskirche seit einigen Jahren den Runden Tisch Inklusion. Er vereine Akteure aus Landeskirchenamt, Diakonie und allen kirchlichen Arbeitsbereichen, in denen dieses Thema eine Rolle spielt. Er versteht sich als Plattform, die der Landeskirche Impulse zur Verwirklichung von inklusivem Denken und Handeln im Bereich der Kirchgemeinden und kirchlichen Arbeit geben will . Der "Runde Tisch Inklusion" hat bereits viele Arbeitsmaterialien, Praxisbeispiele und Literaturhinweise gesammelt. Für die Erarbeitung der Inhalte für die neuen Themenseiten im Internet  war der Runde Tisch Inklusion maßgeblich beteiligt und verantwortlich. Die umfangreiche und anschauliche Sammlung soll regelmäßig ergänzt werden. 

Zur Rubrik "Inklusion" auf der Website 


Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes

Am frühen Nachmittag begann die Synode mit der Aussprache zum Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes, der mit einem Umfang von 123 Seiten allen Synodalen im Vorfeld der Tagung zugeschickt worden war. Die Synodalen haben an dieser Stelle die Möglichkeit, Nachfragen und Anmerkungen zu den einzelnen Berichten und Arbeitsfeldern zu stellen. So kamen viele Fragen  zur Ausbildung und zum Nachwuchs in der Kirchenmusik, im Pfarrdienst und der Gemeindepädagogik. Auch das Thema der sexualisierten Gewalt bewegte die Synodalen zu konkreten Fragen nach der Situation in der Landeskirche. Der Umgang mit Vakanzen im Bereich Pfarrstellen, Gemeindepädagogik und Kirchenmusik wurde diskutiert und auf die Not der betroffenen Gemeinden hingewiesen. Im Zusammenhang mit geplanten Einsparmaßnahmen sprachen einige Synodale die schwierige Situation einzelner Einrichtungen und Werke der Landeskirche an. 

Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes 2017/2018 (PDF)


Berichte von der EKD-Synode und von der VELKD

Der Synodale Leonhardt Krause berichtete von den verbundenen Tagungen der Generalsynode der VELKD und der Synode der EKD Mitte November in Würzburg. Die Generalsynode hatte den hannoverschen Landesbischof Ralf Meister zum leitendenen Bischof gewählt sowie den Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossen. Dieser umfasst unter anderem die Finanzierung des Liturgiewissenschaftlichen Instituts an der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig. Auch für eine stärkere Mitwirkung junger Menschen in Gremien VELKD und ihrer Gliedkirchen sprach sich die Generalsynode aus.  

Die EKD-Synode hatte sich ebenfalls mit dem Glauben junger Menschen befasst und interessante sozialwissenschaftliche Erkenntnisse diskutiert. Bischöfin Fehrs aus Hamburg berichtete in eindrücklicher und authentischer Weise über die weiteren Schritte zum Umgang der EKD mit dem Thema sexualisierter Gewalt. Die Synode hatte diese Vorschläge in einen Maßnahmenplan aufgenommen und auch die Schuld der Institution gegenüber Betroffenen bekannt. Weiterhin hat die Synode u.a. Beschlüsse zu einem raschen Ausstieg aus der Kohleverstromung, zum Umgang mit Rechtspopulismus, zum Wegfall von Zugangsvoraussetzungen für die Arbeit in Mitarbeitervertretungen sowie zur Digitalisierungsstrategie gefasst.  Die nächste verbundene Tagung der Generalsynode der VELKD, der Vollversammlung der UEK und der Synode der EKD findet 2019 in Dresden statt - Schwerpunktthema sei Frieden.

Die Vizepräsidentin Bettina Westfeld, die gleichzeitig Mitglied im Rat des Lutherischen Weltbundes ist, berichtete von der Arbeit der VELKD und von den Gremien des Lutherischen Weltbundes. 


Präsentation des neuen Datenschutzgesetzes der EKD

Der Datenschutzbeauftragte der Landeskirche Pierre Große zitierte zu Beginn seines Berichtes zum Stand der Umsetzung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (DSG-EKD) den Psalm 139, der für ihn die Verbindung von Datenschutz und Glaube  in der Erkenntnis aufnimmt: "Wie wunderbar ist es zu wissen, dass trotz des verfassungsmäßig gesicherten Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung unser himmlischer Vater um all das weiß, was einen jeden von uns bewegt!" 

Er erläuterte, dass am 25. Mai 2018 die nationale Umsetzungsfrist für die EU-Datenschutz-Grundverordnung endete und es Kirchen und Religionsgemeinschaften in Mitgliedsstaaten der EU gestattet ist, eigene Regelungen zum Datenschutz anzuwenden. Seit dem 1. Januar 2018 setzt die sächsische Landeskirche daher das neue kirchliche Datenschutzrecht der EKD um. Aus diesem Grund wurde eine eigene Dienststelle für die Aufsicht über personenbezogene Datenverarbeitung in unserer Landeskirche, deren Einrichtungen und Werken sowie der Diakonie eingerichtet. Eine weitere Anforderung des Gesetzes ist auch die Bestellung örtlicher und betrieblicher Datenschutzbeauftragter für die Kirchgemeinden, der mit der Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten in jedem Regionalkirchenamt begegnet wurde, der die Aufgabe für die Kirchgemeinden übernimmt.  

Pierre Große berichtete, dass die große Verunsicherung bezüglich der Neuregelungen durch Informationen, Besuche in Ephoralversammlungen und Verwaltungskonventen sowie mit einem neu etablierten Newsletter begegnet werden konnte. Der Newsletter soll auch zukünftig regelmäßig zu Datenschutzfragen informieren, so Große. Er äußerte dennoch seine große Freude, dass in diesem Jahr bestimmte Grundsätze des Umgangs mit personenbezogenen Daten für alle ins Bewusstsein gerückt sind. Er erinnerte daran, dass viele dieser Grundsätze bereits vorher galten, also nicht neu sind. Er nehme dankbar wahr, dass der Schutz und der Umgang mit personenbezogenen Daten in Kirchgemeinden und Einrichtungen der Landeskirche einen hohen Stellenwert genießen würden. 

Abschließend erinnerte er daran, "dass wir verpflichtet sind, diese Datenschutzregelungen umzusetzen, es aber nicht Gottes Wille sei, sie zum Mittelpunkt der kirchlichen Verkündigung zu machen". 


Weitere Gesetzeslesungen und Beratungen von Drucksachen

In der zweiten Beratung wurde das Kirchengesetz zur Zustimmung zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland mit einer Mehrheit der Stimmen beschlossen. 

Im folgenden berieten die Landessynodalen über einen Antrag der Synodalen Eva Gorbatschow zu einer Handreichung als Fahrplan für den Teambildungsprozess der Pfarrer- und Mitarbeiterschaft in den neuen Struktureinheiten.  Da in  der Beratung deutlich wurde, dass  noch Klärungsbedarf besteht, wurde der Antrag in den Bildungs- und Erziehungsausschuss überwiesen. 

Einen Antrag des Finanzausschusses, mit dem um eine veränderte Darstellung der in der Vorlage 60 benannten Einsparmaßnahmen im 30-Prozent-Anteil des Haushaltes gebeten werden soll, nahmen die Synodalen zum Anlass für eine lange Debatte über Verfahren, Kommunikation und konkrete Ausgestaltung der geplanten Einsparmaßnahmen. Dem Antrag wurde im Ergebnis der Beratung zugestimmt und das Landeskirchenamt damit um eine veränderte Darstellung des Zahlenwerkes gebeten. 


Zweite Lesung von Kirchengesetzen und Beratung weiterer Anträge

Nach dem Abendbrot erfolgte die zweite Beratung des Haushaltplans für das Haushaltjahr 2019. Der Haushaltplan und das Kirchengesetz wurden in zweiter Lesung einstimmig von der Synode beschlossen. 

Auch dem Kirchengesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Wählbarkeit in Gremien der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens wurde in zweiter Lesung zugestimmt. 

Ein Antrag zur Erhebung und Weiterentwicklung friedenspädagogischer Angebote zur Aus- und Fortbildung für Haupt- und Ehrenamtliche in der Landeskirche zur Weiterberatung an den Bildungs- und Erziehungsausschuss überwiesen. 


Auf Antrag des Sozial-Ethischen Ausschusses regte die Landessynode einstimmig an, dass die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens dem Trägerkreis zum "Ökumenischen Prozess: Umkehr zum Leben - den Wandel gestalten" beitritt. Das Landeskirchenamt wird gebeten, diesen Beitritt vorzunehmen. Der mit diesem ökumenischen Aufbruch 2030 verbundene Such- und Konsultationsprozess soll in geeigneter Weise innerhalb der Landeskirche bekannt gemacht werden, um damit mögliche Anknüpfungspunkte für bestehende und künftige Initiativen sichtbar zu machen. 

Ein weiterer Antrag des Sozial-Ethischen Ausschusses zur Landtagswahl 2019 wurde in der Landessynode diskutiert und einstimmig angenommen. Damit bestärkt die Synode die Kirchenleitung in ihrer Diskussion über die Veröffentlichung eines Wahlaufrufs zur anstehenden Landtagswahl im Freistaat Sachsen. Dabei soll erwogen werden, diesen als Kanzelabkündigung vorzusehen und ggf. mit orientierenden Worten zur  christlichen Botschaft zu verbinden. 

Die Errichtung von 6 bis 9 Profilstellen für die Umsetzung des Positions- und Strategiepapiers "Wo christlicher Glaube wächst" war Inhalt eines Antrages des Finanzausschusses, der als letzter Tagesordnungspunkt am Abend beraten wurde. Diese Stellen sollen der dezentralen religionspädagogischen Fachberatung für Kindertagesstätten dienen und durch die Aufstockung der KJB-Stellen um 0,5 VzÄ finanziert werden. Dem Antrag wurde zugestimmt.

 

 

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