27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

27. Landessynode - Herbsttagung 2018

Sonnabend, 17. November 2018

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Nach der Morgenandacht kamen die Synodalen im Plenum zusammen. Synodalpräsident Otto Guse begrüßte die Synodalen. Mit einer Gedenkminute und einem Gebet gedachten die Synodalen dem am Vortag unerwartet mit 49 Jahren verstorbenen Meißner Domkantor Jörg Bräunig. Nach der Bekanntgabe von Eingängen und Mitteilungen folgte der Bericht des Landesbischofs Dr. Carsten Rentzing.

Bericht des Landesbischofs

An den Anfang seines Berichtes stellte Dr. Rentzing ein Wort aus dem Titusbrief. In diesem Wort sieht er das lutherische Verständnis des Evangeliums verdeutlicht, weil es Christus in die Mitte der Kirche rückt und von der Freundlichkeit und Menschenliebe Gottes spricht. Diese Erfahrung von der Freundlichkeit Gottes war eines der entscheidenden Erlebnisse Martin Luthers, prägte seine Theologie und fortan auch die der lutherischen Kirche. 

In seinem Bericht ging Dr. Rentzing weiter auf die Debatten in den evangelischen Landeskirchen über die Frage ein, ob es sich bei der EKD um eine Kirche handele. Die nun vorliegende Grundordnungsänderung sei das Ergebnis dieser Debatten und stelle fest, dass die EKD als Gemeinschaft ihrer (bekenntnisverschiedenen und organisatorisch getrennten) Gliedkirchen Kirche ist.  Diese Fassung trage er als Landesbischof ausdrücklich mit und betont vor den sächsischen Synodalen nochmals deutlich: "Wir als sächsische Landeskirche brauchen die EKD als Gemeinschaft Glaubender".

Auch zu den anstehenden Strukturveränderungen äußerte sich der Landesbischof. Er rief in Erinnerung, dass Strukturfragen keine Fragen des Heils sind. Strukturen bildeten zunächst Räume ab, die gefüllt werden müssten mit dem Heil. Gleichzeitig äußerte er Verständnis für Emotionen und Trauer angesichts des Wenigerwerdens in der Kirche. Dennoch sollten wir uns wieder der Hoffnung und Zuversicht besinnen, die wir aus dem Glauben an Christus heraus schöpfen können.

Weiterhin berichtete Dr. Rentzing von seiner Reise bei der Partnerkirche in Russland und den Begegnungen mit lutherischen Christen in St. Petersburg, Orenburg und Ufa. Aus der Perspektive einer deutschen Landeskirche werde man sehr demütig, wenn man die schwierigen Bedingungen dieser Kirchen und gleichzeitig die Fröhlichkeit und Zuversicht der dortigen Christen erlebt. 

Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Situation in Deutschland erinnerte der Landesbischof an die Haltung der Menschenfreundlichkeit. Dies gelte auch in der Frage der Migration, die derzeit die westlichen Gesellschaften spalte. Lieblosigkeit und Hass entsprechen dieser Haltung ebenso wenig wie falsche Versprechungen. Die Menschenliebe sollte uns Christen zur Verantwortung führen.  Sie sein kein politisches Programm, sei nicht parteipolitisch, wohl aber parteiisch - für den Menschen, den Armen, den Notleidenden.  Dies gelte auch für den Bereich der Inklusion, der ihm sehr am Herzen liege, aber dennoch nicht zum Prinzip erhoben werden dürfe. 

Den Bericht des Landesbischof lesen Sie hier.


Wahl von Mitgliedern der Ausschüsse und des Präsidiums

Nach der Aussprache zum Bericht des Landesbischofs folgten die Nominierungen und Wahlhandlungen für die Mitgliedschaft in Ausschüssen und im Präsidium. Die neuen Mitglieder der Landessynode wurden demnach folgenden Ausschüssen zugeordnet: Die Synodale Yvette Schwarze wird dem Sozial-Ethischen Ausschuss angehören, der Synodale Uwe Kranz dem Finanzausschuss zugeordnet und Oberkirchenrat Dietrich Bauer wurde in den Gemeindeaufbau-, Missions- und Diakonieausschuss gewählt.  Als neues Mitglied des Präsidium der Landessynode wurde Pfarrerin Eva Gorbatschow gewählt. 


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Beschluss zur Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 2017

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Andreas Eßlinger, brachte die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2017 im Plenum ein. Er erläuterte die Veränderungen, die es gegenüber dem  Vorjahr sowie dem Haushaltsplanansatz gegeben hat. Im Einzelnen ging er dabei auf die Bereiche ein, in denen es Mehrausgaben und Mehreinnahmen gegeben hat.  Er machte deutlich, dass der Investitionsfonds ausgeschöpft sei und zukünftige Investitionen jeweils aus dem laufenden Haushalt finanziert werden müssen. Als bedenklich stellte er heraus, dass die Landeskirche ihre Ausgaben nur zu 58% aus eigenen Einnahmen deckt.  Das strukturelle Defizit besteht somit fort und weitere Sparmaßnahmen werden dringend angeraten. 
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses stimmte die Landessynode der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2017 zu und erteilte der Landeskirchenkasse damit Entlastung. 


Einbringung des Haushalts 2019

Heinz-Hartwig Böhmer, der Vorsitzende des Finanzausschusses führte den Mitgliedern der Landessynode vor der Einbringung des Haushaltplans für das Jahr  die aktuelle Situation der Landeskirche vor Augen. In diesem Zusammenhang erläuterte er die Gemeindegliederentwicklung, die Entwicklung von Taufzahlen, Sterbefällen und Kirchenaustritten. Die 13 500 Sterbefälle beschreiben das jährliche Minus an Gemeindegliederzahlen, da sich Taufen  und Kirchenaustritte etwa aufwiegen.  Diese dramatische Entwicklung treffe nicht nur Sachsen, sondern stelle sich in der gesamten EKD so dar.  Aufgrund des Altersaufbaus der Kirchenmitglieder und Kirchensteuerzahler kann ab 2020 keine Steigerung der Kirchensteuereinnahmen mehr erwartet werden, auch wenn dies für 2019 noch einmal angenommen wird.

Zur Zusammensetzung der Einnahmen erläuterte Böhmer: 24 Prozent des Haushaltes wird durch den EKD-Finanzausgleich gedeckt. Der Anteil der Staatsleistungen hat zugenommen und beträgt 10 Prozent der Einnahmen.  Die Einnahmen durch Kollekten stagnieren seit Jahren und tragen nur  noch mit 0,9 Prozent zu den Einnahmen der Landeskirche bei.  Das Kirchgeld entwickelt sich ähnlich der Kirchensteuer und wird zukünftig rückläufig sein.  Kirchensteuereinnahmen stellen derzeit 55 Prozent der gesamten Einnahmen dar. 

Die Zuweisung an Kirchgemeinden an Kirchgemeinden und Kirchenbezirke betragen 70 Prozent des gesamten Verteilvolumens. Davon gehen 59 Prozent an Kirchgemeinden, wobei hier die Personalkosten den größten Anteil (38 Prozent) ausmachen. An Kirchenbezirke werden knapp sechs Prozent des Verteilvolumens ausgereicht sowie als außerordentliche Zuweisungen für Bauvorhaben, Glocken und Orgeln knapp 10 Prozent eingeplant. 

Nach den allgemeinen Ausführungen erläuterte Böhmer bestimmte Einzelposten des Haushaltes, die Besonderheiten darstellen. 


Grußwort aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Europäischen Russland

Die Pröpstin, Dr. Olga Temirbulatova aus Samara, die zugleich Präsidentin der Synode der Ev.-Luth. Kirche im europäischen Russland ist, dankte in ihrem Grußwort vor den Synodalen herzlich für die Einladung und den damit verbundenen Einblick in das Leben der sächsischen Landeskirche. Die konstruktive Zusammenarbeit und der höfliche Umgang miteinander, habe sie bereits zum letzten Besuch beeindruckt, so Frau Dr. Temirbulatova. Die anderen Meinungen auszuhalten, zu akzeptieren oder wenigstens zu dulden, sei etwas Vorbildliches für sie. Die Beziehung zwischen der lutherischen Kirche in Russland und der sächsischen Kirche bestehe in diesem Jahr seit 15 Jahren und sei sehr wichtig für das Ansehen in der russischen Öffentlichkeit. Dadurch erhielten die Gemeinden auch Unterstützung durch die Russisch-Orthodoxe Kirche und den Staat. Das Wissen der Verbundenheit mit der weltweiten lutherischen Kirchengemeinschaft tut den russischen Gemeinden sehr gut. Deutlich wurde dies zum 2017 Reformationsjubiläum, welches in Samara groß gefeiert worden sei, u.a. mit einem vielbeachteten Konzert und einer Konferenz zur Zwei-Reiche-Lehre von Martin Luther. Es sei ein guter Anlass gewesen, die Besonderheit und gesellschaftliche Bedeutung der lutherischen Theologie zu verdeutlichen. Durch die Kirchenpartnerschaft und die damit verbundene personelle und finanzielle Unterstützung zwischen den Partnergemeinden, habe sich viel zum Guten entwickeln können. Aber insbesondere die Verbundenheit im Gebet sei für die russischen Lutheraner sehr wichtig und dafür dankte Dr. Olga Temirbulatova stellvertretend.


Weitere Beratung des Haushaltes

Nach der Mittagspause und dem Grußwort wurde die Tagesordnung mit der allgemeinen Aussprache zum Haushaltplan 2019 fortgesetzt. Daran schloss sich die erste Beratung des Haushaltplanes und des Haushaltgesetzes an, in der die Synodalen die jeweiligen Einzelpläne, Anlagen und Paragraphen berieten und beschlossen. 


Erste Beratung zu verschiedenen Kirchengesetzen

Nach der Kaffeepause wurde die Sitzung mit der ersten Beratung weiterer Vorlagen von Kirchengesetzen fortgesetzt. 

Der Synodale Christoph Apitz brachte für den Rechtsausschuss den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Einführung von festen Berufungsplätzen für Jugendvertreter in Kirchenvorständen und Kirchenbezirkssynoden ein. Damit folgt die Landeskirche einer Verpflichtung der Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes zu gleichberechtigter Teilhabe von jungen Menschen in kirchlichen Gremien. Die Landessynode beschloss dieses Kirchengesetz in erster Lesung einstimmig. 

Der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Wählbarkeit in Gremien der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens wurde von dem Synodalen Gaston Nogrady eingebracht. Er erläuterte, dass mit diesem Kirchengesetz die derzeit bestehende Altersgrenze von 68 Jahren für die Wählbarkeit in Kirchenvorstände und andere kirchliche Gremien aufgehoben werden soll.  Diese sei nicht mehr zeitgemäß und in keiner anderen Landeskirche mehr zu finden. Auch dieses Kirchengesetz wurde in erster Lesung einstimmig beschlossen. 

Es folgte die erste Beratung des Kirchengesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte. Dieses Gesetz sieht die Anpassung der Besoldung und Versorgung für diejenigen Pfarrerinnen und Pfarrer vor, denen eine allgemeinkirchliche Aufgabe übertragen ist. Ferner werden Änderungen des Freistaates für das kirchliche Recht übernommen sowie Entwicklungen im allgemeinen Versorgungsrecht nachvollzogen. Die Synode beschloss das Gesetz in erster Lesung einstimmig. 

Das Kirchengesetz zur Änderung von Kirchengesetzen im Kirchgemeindebereich und im Bereich der kirchlichen Gerichte soll im Wesentlichen die Änderungen des Kirchgemeindestrukturgesetzes nachholen, die in der ursprünglichen Vorlage des Gesetzentwurfes der Kirchenleitung zur Frühjahrstagung der Landessynode 2018 enthalten waren. Es handelt sich um weitere Regelungen zur Einführung des Kirchgemeindebundes zum 1. Januar 2021. Zur Frühjahrstagung waren diese Regelungen in Ergebnis der ersten Gesetzeslesung entfallen, sollten dann wieder aufgenommen werden, was aus formalen Gründen in der zweiten Lesung nicht oder nicht vollständig mehr möglich war. Der Entwurf des Kirchengesetzes wurde durch den Synodalen Dr. Peter Amberg eingebracht und anschließend intensiv diskutiert.  Aufgrund der Komplexität der Materie entschied das Präsidium, die Beratungen bis zur Erstellung einer Synopse zu den gesetzlichen Änderungen auszusetzen und in der Tagesordnung weiter zu gehen. 

Als letzten Gesetzentwurf stellte der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Dr. Thomas Knittel, den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Zustimmung zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland vor. Er erinnerte zunächst an den Beschluss der sächsischen Landessynode vom 17. April 2015, mit dem die Synode ein sächsisches Votum für die damalige Debatte innerhalb der EKD um die Grundordnungsänderung formuliert hatte. Die nun vorliegende veränderte Grundordnung der EKD entspricht diesem Votum in den zentralen Fragen, u.a. in der Beibehaltung der Formulierung, dass die EKD als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen  - und nicht aus sich selbst heraus - Kirche ist. Vor diesem Hintergrund bat Dr. Knittel im Namen des Theologischen Ausschusses um die Zustimmung zu diesem Gesetz. Dazu gab es im Plenum der Synode eine ausführliche Debatte, in deren Ergebnis der Gesetzentwurf in der ersten Lesung mehrheitlich angenommen wurde. 


Grußwort aus der VELKD

Oberkirchenrätin Henrike Müller dankte in ihrem Grußwort für die Einladung zur Herbsttagung der Landessynode sowie für die Möglichkeit der Teilhabe an der vorhergegangenen Debatte um das lutherische Profil. Genau dies sei der Grund, weshalb die Mitarbeiter der VELKD die Synoden besuchen, um solche Debatten mitzuerleben und zu erfahren, was die Landeskirchen umtreibt. Oberkirchenrätin Müller berichtete von den personellen Veränderungen im Amtsbereich der VELKD im Kirchenamt der EKD und machte deutlich, dass sich das Zusammenspiel mit den anderen Amtsbereichen im Kirchenamt der EKD sehr gut entwickelt habe und von allen Vertretern der VELKD als positiv erlebt wird.  Sie berichtete von den Veranstaltungen, die zum 70-jährigen Jubiläum der VELKD stattfanden und in denen auch die Geschichte der VELKD nachgezeichnet worden sei. Dabei sei nochmals verdeutlicht worden, dass theologische Klarheit nicht durch Strukturen, sondern nur in Strukturen erreicht werden könne. Wichtig sei auch der noch heute geltende Grundsatz der "versöhnten Verschiedenheit" für die Zusammenarbeit der lutherischen Kirchen, denn Vielfalt sei Reichtum und nicht Störung. Weiter wies sie auf die Themen der gerade zu Ende gegangenen Tagung der VELKD-Synode hin und berichtete, dass die Bischofskonferenz der VELKD sich zukünftig mit der Teilhabe junger Menschen an der Kirche beschäftigen wird. Oberkirchenrätin Müller warb abschließend für die neu entwickelte App zum Kirchenjahreskalender, die anlässlich der Perikopenrevision entwickelt wurde. 


Bericht des Ad-hoc-Ausschusses Diakonie

Der Synodale Christoph Apitz brachte den Bericht des Ad-hoc-Ausschusses "Kirche und Diakonie" im Plenum ein und erläuterte in diesem Zusammenhang auch die 13 Punkte des Antrages des Ad-hoc-Ausschusses. In der sich anschließenden Aussprache wurde vor allem Dank und Erleichterung durch die Synodalen  darüber formuliert, dass die Spannungen der letzten Jahre inzwischen beigelegt und geklärt werden konnten. Der Direktor des Diakonischen Amtes, Oberkirchenrat Dietrich Bauer, zeigte sich über die Entwicklung erfreut, deren Zielstellung er in zwei Punkten zusammenfasste: So käme es zu einer begrüßenswerten Verschränkung der Arbeit zwischen Kirche und Diakonie sowie eine Klärung der Arbeitsgrundlagen.  Er dankte dem Ad-hoc-Ausschuss ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit. 

Beschluss zum Antrag des Ad-hoch-Ausschusses "Kirche und Diakonie"

Die Synode stimmte dem Antrag des Ad-hoc-Ausschusses zu. Das Landeskirchenamt wurde gebeten, auf Grundlage der folgenden Punkte das Diakoniegesetz sowie in diesem Zusammenhang stehende Gesetze zu überarbeiten und der Synode zur Frühjahrstagung 2019 zuzuleiten.

  • 1. Das Diakonische Werk Sachsen ist Lebens- und Wesensäußerung der Kirche und Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene.
  • 2. In der Landeskirche werden diakonische Aufgaben auf den Ebenen von Kirchgemeinden, Kirchenbezirken und Landeskirche wahrgenommen. Die jeweiligen Aufgaben sind zu benennen.
  • 3. Kirchgemeinden, Kirchenbezirke und Landeskirche sollen mit den Trägern diakonischer Arbeit und dem Diakonischen Werk Sachsen e. V. zusammenwirken. Auf allen Ebenen gibt es eine wechselseitige strukturelle Verbindung zwischen der Kirche und der Diakonie.
  • 4. Die Kirchgemeinden und Kirchspiele sollen Mitglied im Diakonischen Werk im Kirchenbezirk werden. Soweit sie eigene Einrichtungen betreiben, werden sie auch Mitglied im Diakonischen Werk Sachsen (Landesverband).
  • 5. Alle Träger diakonischer Arbeit sollen direkt Mitglied im Diakonischen Werk Sachsen (Landesverband) werden.
  • 6. Die Diakonischen Werke in den Kirchenbezirken/Stadtmissionen haben die Federführung bei den Arbeitsgemeinschaften nach § 6 und 10 der Satzung des Diakonischen Werkes Sachsen. Sie nehmen keine Verbandsfunktion gegenüber eigenen Mitgliedern wahr. Die Diakonischen Werke im Kirchenbezirk/Stadtmissionen gewährleisten die Beteiligung ihrer Mitglieder an ihren internen Entscheidungsprozessen.
  • 7. Gibt es mehrere diakonische Werke in einem Kirchenbezirk, wird im Einvernehmen zwischen Kirchenbezirk und ihnen festgelegt, wer die Aufgaben gegenüber dem Kirchenbezirk wahrnimmt (einschließlich Vertretung im Kirchenbezirksvorstand). Ein Diakonisches Werk im Kirchenbezirk/ eine Stadtmission kann die Aufgabe für mehrere Kirchenbezirke übernehmen.
  • 8. Die Kirchenbezirke sollen Mitglied im Diakonischen Werk Sachsen werden.
  • 9. Auf der Ebene der Landessynode soll ein Diakonieausschuss eingerichtet werden. Eine gemeinsame Empfehlung zur Aufgabenwahrnehmung wird erarbeitet.
  • 10. Der Diakonische Rat ist Aufsichtsgremium des Diakonischen Werkes Sachsens. Die Sicherung des Einflusses der verfassten Kirche auf den Landesverband der Diakonie erfolgt über die Diakonischen Werke in den Kirchenbezirken/ Stadtmissionen. Die Werke gemäß Punkt 7 erhalten ein Vetorecht in der Form, dass mindestens die Hälfte der Werke zustimmen muss, um einen Beschluss auszusetzen. Der Diakonische Rat muss sich anschließend erneut mit dem Anliegen beschäftigen. Er kann das Veto mit Zweidrittelmehrheit überstimmen und den Beschluss bestätigen.
  • 11. Das Diakonische Werk Sachsen hat eine Geschäftsstelle, in die das Diakonische Amt überführt wird.
  • 12. Das Diakonischer Werk soll selbst nicht Träger von Diensten und Einrichtungen sein.
  • 13. Der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Sachsen soll ein ordinierter Pfarrer sein. Die Vorstandsmitglieder werden durch den Diakonischen Rat im Einvernehmen mit der Landeskirche berufen. Der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes Sachsen soll geborenes Mitglieder der Kirchenleitung sein.

Weiterberatung eines Kirchengesetzes

Die unterbrochene erste Beratung des Entwurfes eines Kirchengesetzes zur Änderung von Kirchengesetzen im Kirchgemeindebereich und im Bereich der kirchlichen Gerichte wurde am Abend wieder aufgenommen.  Nach intensiver Diskussion stimmten die Synodalen dem Gesetz in leicht veränderter Fassung zu.  

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