27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

27. Landessynode - Herbsttagung 2017

Sonnabend, 18. November 2017

Öffentliche Plenarsitzung

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Bericht von Landesbischof Dr. Carsten Rentzing

Der Sonnabend begann mit dem Bericht des Landesbischofs. Dr. Rentzing zeigte sich erfreut über die deutschlandweit „mehr als gut besuchten“ Gottesdienste am 31. Oktober. Hier zeige sich, „dass in uns mehr geistliche Kraft und evangelischer Bekennermut steckt, als wir bis dahin wahrgenommen hatten“. Er dankte zudem allen, die in den letzten Jahren in der Landeskirche für den Erfolg des Reformationsjubiläums tätig waren.

Der weitaus größte Teil seiner Ausführungen ging auf das Schwerpunktthema der Landessynode, die zukünftigen Kirchgemeindestrukturen, ein. Über das stellte er die Selbstoffenbarung Gottes gegenüber Mose und die Aufbruchsituation des Volkes Israel aus Ägypten. Heute werde gesellschaftlich die Zeit ebenfalls als eine des Übergangs empfunden. Dinge würden sich neu sortieren, die Menschen verunsichern. Auch die Auseinandersetzung über den Weg der Kirche in die Zukunft werde mit hoher Leidenschaft geführt.

Gegenüber den gesellschaftlichen Debatten gebe es aber in der transzendenten Offenbarung einen wichtigen Vorteil. An der Mission Gottes müsse sich der Gemeindeaufbau ausrichten. Für den Landesbischof sei dies in Fragen nach Gemeindestrukturen von „größter Wichtigkeit“. Mit der Selbstkundgabe Gottes gegenüber Mose und dem Volk Israel offenbare er sich frei und souverän und bleibe Unverfügbar, so auch seine Mission in dieser Welt. Die Freiheit Gottes sollte ihm zugestanden werden, um nicht die eigene Lage und Situation als Unheil zu begreifen.

Die weitere Zusage Gottes sei, dass er in existentiellen Fragen bei seinem Volk blieb. Das habe auch einen besonderen Platz im Glauben der Christen. Dr. Rentzing verwies auf das Wort der Kirchenleitung zum Thema Juden und Christen. Bezogen auf die schwerwiegenden Debatten um die zukünftige Aufstellung der Kirche und Verteilung der Ressourcen würdigte er den konstruktiven Geist, die sie getragen habe. Keine Struktur sei frei davon, der Mission Gottes tatsächlich zu folgen:

Gottes Sendung gelte der ganzen Welt. „Wir dürfen uns nicht zurückziehen in unsere Lieblingswinkel“, sagte der Landesbischof. Somit dürfe es keine „weißen Flecken“ in der Landeskirche geben, damit jedem Menschen in diesem Lande dem Licht Gottes begegnen könne. Er hob die Möglichkeiten der Kirche hervor, im gesellschaftlichen Bereich präsent zu sein. „Durch uns gelangt das Licht der Welt so in Bereiche hinein, die sonst völlig unerreicht blieben“, so Dr. Rentzing.

Er würdigte in besonderer Weise die Sonderpfarrstellen und Einrichtungen, die gesamtkirchlicher Strukturen bedürfen, die zur Stabilität, Professionalität und Wirksamkeit der Arbeit beitragen. Auf die Gemeindesituation bezogen, plädierte er für die ganze Brandbreite der christlichen Verkündigung, die in der Vorgehensweise der Zusammenarbeit Verkündigungsmitarbeiter bedarf. Auch Kirchgemeinden müssten zusammenarbeiten und sich nicht isolieren.

„Zugleich darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass wir eine Ressourcenverteilung und Verwaltungsstruktur brauchen, die die Arbeitsbedingungen des hauptamtlichen Verkündigungsdienstes befördert und nicht behindert“, sagte Dr. Rentzing unter der Maßgabe, dass sich nicht der Verwaltungsaufwand erhöhe. Er wünsche sich bei der langen Debatte um Strukturen Klarheit über Weg und Ziel und mehr reformatorischen Wagemut. Vor 500 Jahren habe Martin Luther ganz auf die Souveränität und Freiheit Gottes und die Zusagen Christi gesetzt.

„Es genügt, damit aufzuhören, uns selber klein und schwach zu reden. Es genügt, neu das Vertrauen in Gottes Souveränität und Zusage zu entfachen“… „Wir haben kein Recht, uns unablässig mit uns selbst zu beschäftigen und unseren Auftrag zu vernachlässigen. Diese Welt braucht diesen Auftrag“, schloss der Landesbischof. 


Fortsetzung der Aussprache zur Kirchgemeindestruktur der sächsischen Landeskirche

Nach dem Bericht des Landesbischofs schloss sich nach kurzer Pause die Aussprache dazu an, in der viele Landessynodale dem Landesbischof für seine Worte dankten und einzelne Aspekte würdigten und bekräftigten.

Im Anschluss daran wurde die Aussprache zu den Kirchgemeindestrukturen vom Freitag fortgesetzt. Präsident Guse erläuterte den Vorschlag des Präsidiums zum Verfahren, wonach Anträge zu dieser Frage dem erweiterten Präsidium zur weiteren Beratung überwiesen werden. Diesem Vorschlag stimmte die Landessynode zu. Im Plenum wurden daraufhin mehrere selbständige Anträge von Synodalen eingebracht und diskutiert. 


Grußwort von Staatsminister Frank Haubitz

Der Sächsische Kultusminister Frank Haubitz dankte der Landessynode in seinem Grußwort für die Einladung und bestärkte die Synodalen in dem Bestreben, gute Lösungen für bestehende Probleme zu finden. Dazu gehörten auch harte Auseinandersetzungen. Nicht immer sei nur der gute Dialog mit den einzelnen Interessenvertretern zielführend. Er berichtete an einem Beispiel, vor welchen Herausforderungen das Bildungssystem in Sachsen stehe:  So stünden in diesem Jahr den 14 Lehramtsabsolventen 660 freie Stellen gegenüber, die besetzt werden müssten. Ab Januar 2019 sei daher die Verbeamtung aller neuen Lehrer und Lehrerinnen geplant, so Staatsminister Haubitz.

Die derzeitige Situation in der Bildungslandschaft liege im demografischen Wandel begründet, der ja auch die Landeskirche und die Landessynode aktuell beschäftige. Haubitz  machte deutlich, dass Freistaat und Kirche gemeinsame Anliegen haben: "Gemeinsam tragen wir Verantwortung für die jungen Menschen. Ihre jungen Christen sind gleichzeitig meine Schülerinnen und Schüler." Der Religionsunterricht sei zu einer festen Größe in der Schule geworden und müsse weiter gefestigt werden. Keiner der Schüler und Schülerinnen verlasse eine sächsische Schule ohne eine ethische Bildung in den Fächern Religion oder Ethik, resümierte Staatsminister Haubitz und bedankte sich bei der Landeskirche für die Absicherung des Faches Evangelische Religion durch die kirchlichen Lehrkräfte. Er betonte weiter, dass auch an den Evangelischen Schulen eine hervorragende Arbeit geleistet werde, was die steigenden Schülerzahlen zeigten. Die aktuellen Vorschläge zur Lehrergewinnung werde er daher auch mit den Evangelischen Schulen besprechen, versprach Staatsminister Haubitz. "Wir haben viel zu tun. Ich bleibe mit Ihnen im Gespräch", sagte Haubitz, bevor er mit dem Zitat Luthers schloss: "Wenn ich vom Predigtamt ablassen könnte und müsste, so wollte ich kein Amt lieber haben denn Schulmeister oder Knabenlehrer zu sein. Denn ich weiß, dass dies Werk nächst dem Predigtamt das allernützlichste, größte und beste ist, und weiß dazu noch nicht, welches unter beiden das bessere ist." 


Rechnungslegung über den Haushalt der Ev.-Luth. Landeskirche über das Haushaltjahr 2016

Auf Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses entlastete die Landessynode die Kassen- und Rechnungsführenden im Landeskirchenamt und sprach die Jahresrechnung der Landeskirchenkasse für das Jahr 2016 richtig. Zuvor hatte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Andreas Eßlinger, den Synodalen ausführlich Bericht erstattet über Einnahmen und Ausgaben des Rechnungsjahres 2016. Der Finanzdezernent im Landeskirchenamt, Oberlandeskirchenrat Michael Klatt, erläuterte an dieser Stelle nochmals ausführlich die Prognose hinsichtlich der kirchlichen Finanzentwicklung. 


Erste Beratung des Kirchengesetzes zur Anwendung ehebezogener Regelungen auf eingetragene Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht

Für den Rechtsausschuss brachte Pfarrer Dr. Peter Amberg den Entwurf des Kirchengesetzes ein, mit welchem eine zukünftige Angleichung der Besoldung und Versorgung für Mitarbeitende in eingetragenen Lebenspartnerschaften erreicht werden soll entsprechend der Regelungen, die für verheiratete Mitarbeitende gelten. Mit dem Kirchengesetz werden somit drei Kirchengesetze entsprechend verändert: das Pfarrbesoldungsgesetz, das Kirchenbeamtenbesoldungsgesetz und das Landeskirchliche Versorgungsgesetz. Im Anschluss an die Einbringung wurde dem Kirchengesetz in erster Beratung zugestimmt.


Bericht von der Generalsynode der VELKD und der EKD-Synode

Die sächsische Delegierte in der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschlands (VELKD) und der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Karla Groschwitz, berichtete den Vertretern der sächsischen Landessynode von der gerade zu Ende gegangenen Tagung der Generalsynode der VELKD und der EKD-Synode in Bonn. Sie bezeugte ihre große Trauer über die nun beschlossene Vereinbarung zur Verbindung der VELKD und der EKD, die für sie eine deutliche Schwächung des lutherischen Profils bedeutet. 


Bericht von der 12. Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes

"Proud to be a Lutheran" - diese Aussage war in der 12. Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes im Mai in Namibia allerorten zu hören, so berichtete die sächsische Delegierte Bettina Westfeld den Landessynodalen. Sie selbst war in der Vollversammlung in den Rat des Lutherischen Weltbundes gewählt worden. Sie erläuterte den Synodalen die Arbeit des Lutherischen Weltbundes, dem 145 Mitgliedskirchen mit insgesamt 75 Millionen lutherischen Christen angehören. 

Bettina Westfeld berichtete weiter von den Themen, die auf der Vollversammlung zur Sprache kamen. Die Tagung stand unter der Losung "Befreit durch Gottes Gnade". Schwerpunkte war die Benachteiligung von Frauen in vielen Ländern, der Umgang und die Verhinderung von (sexueller) Gewalt gegen Frauen, die von einem bewegenden Vortrag eines kongolesischen Arztes eingeleitet wurden. Weiter war auch die fortschreitende Umweltzerstörung und die Verantwortung von Christen für die Schöpfung ein zentrales Thema. 


Gruß aus dem Amt der VELKD in Hannover

Aus dem Amt der VELKD aus Hannover überbrachte Oberkirchenrätin Henrike Müller, die Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grüße an die sächsische Landessynode. Sie berichtete von der Generalsynode, auf der der Leitende Bischof der VELKD, Bischof Gerhard Ulrich, wiedergewählt wurde sowie  von den Aktivitäten der VELKD auf der Weltausstellung der Reformation in Wittenberg. Die wichtigen Themen für die VELKD werden auch zukünftig die Ökumene, der Dialog mit der Römisch-Katholischen Kirche, die theologische Grundsatzarbeit  sowie die Zusammenarbeit mit den lutherischen Kirchen weltweit sein, so Müller. Weiter stellte sie die neuesten Publikationen der VELKD vor und legte sie den Synodalen zur Nutzung und Weitergabe ans Herz. 


Erste Beratung Haushalt 2018

Der Haushalt für das Jahr 2018 wurde vom Vorsitzenden des Finanzausschusses, Heinz-Hartwig Böhmer, eingebracht. Er zeigte in diesem Rahmen nochmals anhand von Grafiken die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen, die sich im Vergleich zum Jahr 1990 halbiert haben und weiter sinken werden. Die damit verbundene Verringerung der Kirchensteuerzahlern wurde bisher durch das hohe Pro-Kopf-Aufkommen der Kirchensteuer, welches sich in den letzten zwölf Jahren mehr als verdoppelt hat, kompensiert. Diese Kompensation ist jedoch zukünftig nicht mehr zu erwarten. Auch das Kirchgeld, die lokale Kirchensteuer, stagniert seit mehreren Jahren. Weiter erläuterte Böhmer die Entwicklung der Kollekten, der Rücklagen sowie der Ausgabenverteilung. 

Das Verteilvolumen des Haushaltes 2018 reduziert sich um 0,9%  im Vergleich zum Jahr 2017 auf insgesamt 161 718 250 Euro, was im erwarteten Absinken der Kirchensteuer begründet ist. 
Für die Einnahmen von insgesamt 218.030.000 Euro sind die Kirchensteuereinnahmen, die Einnahmen aus dem Staatsleistungen und die Einnahmen aus dem EKD-Finanzausgleich die maßgeblichen Quellen. Von dieser Summe gehen 56% als Zuweisung an Kirchgemeinden und Kirchenbezirke. 

Der Einbringung folgte die erste Beratung des Haushaltes anhand der einzelnen Haushaltpläne. In Abänderung des Antrages des Finanzausschusses wurde eine Erhöhung des Fonds für missionarische Projekte um 100.000 Euro und ein einmaliger Zuschuss für die Zeitschrift Idea von 15.000 Euro beschlossen. Abschließend wurde dem Haushaltgesetz in erster Lesung zugestimmt.

 


Wahlen in die Ausschüsse

Vor dem Abendbrot wurden drei neue Mitglieder der Landessynode zur Mitarbeit in die ständigen Ausschüsse gewählt. Die Jugenddelegierte Elisabeth Schwarz wurde in den Gemeindeaufbau-, Missions- und Diakonieausschuss gewählt, der Synodale Mathias Tauchert wird künftig im Sozial-Ethischen Ausschuss mitarbeiten und der Synodale Tilo Kirchhoff wurde als Mitglied des Wahlprüfungsausschusses gewählt. 


Erster Beschluss zu den zukünftigen Kirchgemeindestrukturen gefasst - die Selbständigkeit der Kirchgemeinden bleibt erhalten

Nach der Abendbrotpause kamen die Synodalen zur Fortsetzung der Beratung zu den Kirchgemeindestrukturen zusammen. Allen Synodalen lag als Drucksache 135 ein Antrag des Präsidiums vor, der die verschiedenen Wortmeldungen und Anliegen aus der bisherigen Diskussion versucht zusammenzufassen. Pfarrer Dr. Kinder erläuterte den Antrag im Plenum und ging dabei auf die einzelnen Aspekte des Antrages ein. Der Antrag hat das Ziel, dem Landeskirchenamt Maßgaben für die Überarbeitung des bestehenden Kirchgemeindestrukturgesetzes an die Hand zu geben, mit deren Hilfe bis zum Frühjahr ein Gesetzentwurf erarbeitet werden kann. 

Der Einbringung folgte die Aussprache zur Drucksache 135. Viele wichtige Aspekte der Beratungen in den letzten Tagen wurden nochmals angesprochen und diskutiert, wie allgemein oder detailliert ein Antrag formuliert sein sollte, damit sowohl Klarheit als auch Offenheit und Flexibilität für die Erarbeitung des Gesetzentwurfes gegeben sind. 

Nach intensiver Beratung wurde die Drucksache 135 einstimmig angenommen und danach die Sitzung für beendet erklärt. Der Wortlaut des Beschlusses lautet:

Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der Struktur- und Stellenplanung ab 2020 in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

Die Landessynode dankt allen, die sich mit Vorschlägen, Eingaben und Diskussionsbeiträgen am bisherigen Entscheidungsfindungsprozess bezüglich der künftigen Kirchgemeindestrukturen und der Entwicklung der Berufsbilder beteiligt haben. Sie würdigt diesen Prozess als wertvoll und hilfreich. Sie erkennt darin eine wichtige Möglichkeit, die Kirchgemeinden, Regionen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Landeskirche in notwendige Veränderungsprozesse einzubeziehen.

Nach Prüfung und Diskussion der vorgeschlagenen Modelle und unter Aufnahme von Vorschlägen aus diesen Modellen und anderen Anregungen sollen bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Struktur- und Stellenplanung ab 2020 die Aspekte von Nähe und Flexibilität sowie ein klarer und vertrauensvoller Blick auf die Herausforderungen der Zukunft leitend sein.

Das Landeskirchenamt wird gebeten, zur Frühjahrstagung 2018 ein weiterentwickeltes Kirchgemeindestrukturgesetz nebst ggf. weiteren erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

  • Den Kirchgemeinden ist in den künftigen Arbeitsstrukturen die Selbständigkeit zu erhalten, indem sie einen eigenen Kirchenvorstand bilden, der über einen Haushalt der Kirchgemeinde beschließt und die Stellenbesetzung im Verkündigungsdienst für den Bereich der Kirchgemeinde mitentscheidet.
  • Für Kirchgemeinden, die in einem Schwesterkirchverhältnis zusammenarbeiten oder einem solchen beitreten, sind entscheidungsbefugte Strukturen (beschließende Ausschüsse) für den Einsatz der Stellen im Verkündigungsdienst in das Kirchgemeindestrukturgesetz einzuarbeiten sowie die Zuständigkeiten in der Pfarramtsleitung zu klären.
  • Das Ziel, auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse in förderlichen Arbeitsstrukturen zu schaffen, ist zu beachten. Bestehende Initiativen und Absprachen für die regionale Zusammenarbeit sollen erhalten bleiben, gestärkt und weiterentwickelt werden.
  • Als zeitlicher Horizont für die Gestaltung der Arbeitsstrukturen der Kirchgemeinden ist anzustreben, dass diese bis ca. 2040 Bestand haben, gegebenenfalls aber in mehreren Schritten umgesetzt werden können.

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