27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

27. Landessynode - Frühjahrstagung 2017

Sonntag, 02. April 2017

Gottesdienst, Grußwort, Bericht und Gesetzesvorlagen in öffentlicher Lesung

Bereich

Gottesdienst in der Martin-Luther-Kirche Dresden

Mit dem Besuch eines Gemeindegottesdienstes in der Martin-Luther-Kirche in der Dresdner Neustadt begann für die Synodalmitglieder, ihrer Gäste sowie Vertretern des Landeskirchenamtes der dritte Sitzungstag während der diesjährigen Frühjahrstagung der Landessynode. Superintendent Albrecht Nollau (Dresden Nord) begrüßte die Gottesdienstbesucher und leitete den Gottesdienst liturgisch. Zum Taufgedenken kamen einige Besucher in den Altarraum der Kirche.

Im Sonntagsgottesdienst innerhalb des Kirchspiels Dresden-Neustadt, zu der auch der Tagungsort in der Dreikönigskirche gehört, predigte Landesbischof Dr. Carsten Rentzing.

 „Gottes Wille ist auf Zukunft und Leben ausgerichtet“, sagte Landesbischof Dr. Rentzing in seiner Predigt, die allerdings mit dem schwierigen alttestamentlichen Text mit der Forderung Gottes an Abraham, seinen Sohn Isaak zu opfern, begann. Für Dr. Rentzing als Familienvater sei dies eine furchtbare Szene, aber von Versuchen, sie rational oder überinterpretiert zu relativieren und seichter zu machen, halte er nichts.

Im Leben laufe nicht immer alles nach einem „seichten Plan“ ab. Schweres Leid und Krankheit zeichne das Leben. Der Sohn Isaak stand für die Verheißung und Abraham war bereit, die Verheißung zurück zu geben und los zu lassen.

„Wie ordnet es sich da ein, wenn wir loslassen müssen?“, fragte der Landesbischof.

Dass Isaak und damit die Verheißung am Leben blieb, solle Hoffnung machen, auch bei Vertretern der Kirche aus Landessynode und Landeskirchenamt, die hier seien. Bei Entscheidungen auf Leitungsebene oder in den Gemeinden gehe es darum, auch los lassen zu können. Schließlich gehe es nicht um Sein oder Nichtsein, denn „Leben und Zukunft ist Gottes Wille“, beschloss Dr. Rentzing die Predigt.

Öffentliche Plenarsitzung

Grußwort von der Geschäftsstelle Kirchentag

Nach der Mittagspause wurde die Öffentliche Sitzung der 27. Landessynode fortgesetzt. Gleich zu Beginn hielt die Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Dr. Ellen Ueberschär, ihr Grußwort. Sie begann dieses mit einem Rückblick auf den Dresdner Kirchentag 2011, der aus ihrer Sicht einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet habe, die Planungen für die Kirchentage 2017 in dieser Form auf den Weg bringen zu können. Sie erläuterte die Höhepunkte des DEKT 2017 in Berlin, des Kirchentages auf dem Weg in Leipzig und dem Festgottesdienst in Wittenberg am 28. Mai und lud die Christen zu allen diesen Veranstaltungen ein. Sowohl die Anfahrtswege als auch die Platzkapazitäten in Wittenberg seien großzügig geplant und für viele Besucher ausgelegt.

Zusammenschluss der Kirchenbezirke Plauen und Auerbach

Als zweiter Tagesordnungspunkt wurde der Gesetzentwurf zur Zusammenlegung der Kirchenbezirke Auerbach und Plauen beraten. Für den Rechtsausschuss brachte der Synodale Albrecht Ehrler den Gesetzentwurf ein. In der allgemeinen Aussprache wurde auf Nachfrage durch Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig erläutert, dass eine Beteiligung der Kirchenbezirkssynoden und Kirchenbezirksvorstände nicht stattgefunden hat. Außerdem wurde durch mehrere Synodale nochmals auf die Schwierigkeiten für Haupt- und Ehrenamtliche hingewiesen, die mit großen Kirchenbezirken verbunden sind. Nach der Aussprache wurde das Kirchengesetz zum Zusammenschluss der Kirchenbezirke Auerbach und Plauen zum 1. Januar 2019 durch die Landessynode in 1. Lesung beschlossen.

Bericht der Diakonie Sachsen

Der Direktor des Diakonischen Amtes, Oberkirchenrat Christian Schönfeld, begann seinen jährlichen Bericht mit einem Rückblick auf die Debatten um die Diakoniestiftung. Er erläuterte nochmals die Situation, die zur Gründung der Diakoniestiftung geführt hat und beschrieb die aktuellen Diskussionen zwischen den diakonischen Trägern und dem Diakonischen Werk. Neben diesen innerdiakonischen Debatten seien auch die gesellschaftlichen Bedingungen für diakonische Arbeit weiterhin schwieriger geworden. Der Wettbewerb auf dem Sozialmarkt und die gleichzeitige hohe gesetzliche Regulierung, die größer werdende Schere zwischen Arm und Reich, die steigenden Bedarfe im Pflegebereich aufgrund der demografischen Entwicklung in Sachsen, die gleichzeitige Schwierigkeit, qualifizierten Nachwuchs für die Arbeit zu finden, waren nur einige Stichworte, die Schönfeld in diesem Zusammenhang benannte. Im Ergebnis steige das Spannungsverhältnis zwischen Wettbewerb und Qualität immer weiter. Zum Schluss wies Schönfeld auf verschiedene soziale Projekte hin, die im zurückliegenden Jahr durch die Diakonie erfolgreich begonnen bzw. weitergeführt werden konnte. Der Diakonie-Direktor wies zuletzt darauf hin, dass die Diakonie in diesem Jahr ihr 150-jähriges Jubiläum unter dem Slogan „Nächstenliebe wirkt“ feiern wird.

Im Rahmen der Aussprache mahnten einige Synodale Kommunikation und Transparenz an und beklagen den Wettbewerb zwischen einzelnen diakonischen Trägern und der Diakoniestiftung. Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz äußerte mit Sorge seine Wahrnehmung, dass diakonische Arbeit und das Miteinander der diakonischen Träger eine zunehmende Verrechtlichung erfahren. Gleichzeitig würdigten mehrere Synodale die diakonische Arbeit als eine große missionarische Chance der Kirche, gemessen an der großen Anzahl an Mitarbeitenden, die keiner Kirche angehören. Auch die Nachwuchssorgen seien für die Einrichtungen vor Ort ein dringendes Thema, berichteten viele Synodale.

Protestanten unterwegs in der Hauptstraße vor der Dreikönigskirche

Vertreter verschiedener Kirchgemeinden kamen am Nachmittag vor der Dresdner Dreikönigskirche zusammen. Anlass dazu ist die heute geplante Debatte um die Strukturveränderungen in der Landeskirche. Mit Gesang und Posaunenmusik, Plakaten und Schildern kritisierten sie die Inhalte und Anliegen der Strukturreform, konkret die Zusammenschlüsse von Kirchgemeinden und die Reduzierung von Pfarrstellen. So demonstrierte beispielsweise die Kirchgemeinde Dresden-Loschwitz  gegen einen Zusammenschluss mit Dresden-Hosterwitz, aber vor allem gegen den Wegfall einer Pfarrstelle.
 Die Landessynode unterbrach ihre Sitzung und begab sich geschlossen zu den Demonstranten. Diese übergaben eine Petition mit 6.417 Unterschriften an den Synodalpräsidenten und Mitglieder der Landessynode, mit der unter dem Motto "Zurück auf los" gefordert wird, die Strukturplanungen auszusetzen.

Zu Beginn der Debatte zu den Strukturplanungen, der zahlreiche Vertreter und Vertreterinnen aus Kirchgemeinden beiwohnten, erläuterte der Synodalpräsident Otto Guse den Werdegang des vorliegenden Strukturkonzeptes und die daran beteiligten in der Verfassung benannten kirchenleitenden Gremien.

Der Vorsitzende des Gemeindeaufbau-, Missions- und Diakonieausschusses, Pfarrer Jörg Hänel, begann mit einer Berichterstattung aus der Arbeit des Ausschusses. Dieser befasste sich in mehreren Sitzungen zum einen mit dem bereits zur Herbsttagung beschlossenen Arbeitsauftrag durch die Landessynode (Drucksache 101), zum anderen mit den zahlreichen Eingaben von Kirchgemeinden an die Landessynode, die dem Ausschuss überwiesen worden waren.

Er machte deutlich, dass das eigentliche Problem die sinkenden Gemeindegliederzahlen seien, auf die in der Landeskirche reagiert werden muss.
 Der Ausschuss habe sich gefragt: Was dient den Menschen in den Gemeinden, damit sie ihren Glauben leben können? Welche Strukturen können diesen Gemeinden helfen, dies auch zukünftig noch zu tun?

Aus diesen Fragen heraus hat sich der Ausschuss nicht nur mit dem vorliegenden Strukturkonzept „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ beschäftigt, sondern auch mit anderen Konzepten, die in der Hannoverschen Landeskirche entwickelt wurden bzw. in der sächsischen Landeskirche als Alternative vorgeschlagen worden sind. Der Synodale Hänel erläuterte diese Konzepte, machte aber deutlich, dass der Ausschuss keines dieser Konzepte in Form eines Antrages vorlegen werde. Der Ausschuss rege aber an, alternative Konzepte grundsätzlich noch einmal zu prüfen.

Um regionale Zusammenarbeit zu ermöglichen und den Kirchgemeinden Wahlmöglichkeiten zu geben, schlägt der Ausschuss daher vor, die Bildung von Schwesterkirchverbindungen auch nach dem 31.12.2024 zu ermöglichen, die Anzahl möglicher Schwesterkirchgemeinden auf sechs zu erhöhen (bei drei Pfarrstellen in der Strukturverbindung) und für jede weitere genehmigte Pfarrstelle um weitere zwei zu erhöhen. Weiterhin sollen Korrekturen an den Vorschriften für Kirchspiele vorgenommen und ein neues Kirchgemeindestrukturgesetz vorgelegt werden. Begleitend regt der Ausschuss an, eine Arbeitshilfe für die Bildung von Regionen anzubieten.

Aussprache von verschiedenen Änderungsanträgen zum Kirchgemeindestrukturgesetz

Nach der Aussprache zur öffentlichen Berichterstattung des Gemeindeaufbau-, Missions- und Diakonieausschuss wurde zunächst der Gesetzentwurf zur Änderung der Kirchenvorstandsbildungsordnung und des Kirchgemeindestrukturgesetzes durch den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Dr. Peter Amberg, eingebracht.

In die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf wurden sämtliche zum Thema vorliegenden Anträge einbezogen. Nacheinander, ausgehend von dem weitestgehenden Antrag, wurden diese danach von den Antragstellern im Plenum vorgestellt.

Entscheidungsfindungsprozess zur Strukturreform

Die Landessynode beschloss nach langer Debatte am späten Abend einen Entscheidungsfindungsprozess zur Strukturreform, im Zuge dessen die Gemeinden und die mittlere Ebene der Landeskirche in geeigneter Form informiert und angehört werden. Das Landeskirchenamt wird gebeten, dafür eine Konzeption zu erarbeiten.

Die in der Vielzahl der Eingaben enthaltenen Fragestellungen finden dabei Berücksichtigung. Das Landeskirchenamt wird weiter gebeten, dem Kirchgemeindestrukturgesetz in einer Synopse die jeweiligen gesetzlichen Konsequenzen gegenüberzustellen, die sich aus den Modellen „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“, dem sogenannten „Pfarrei-Modell“ und dem Modell der Synodalen Kirchhoff und Apitz mit 28 bis 33 Kirchenbezirken ergeben würden. Die Synopse wird dann der Landessynode auf der Herbsttagung 2017  vorgestellt.

Der Prozess soll dann auf der Frühjahrstagung 2018 zu den notwendigen Beschlüssen in der Landessynode führen. Das Landeskirchenamt wird gebeten, ab sofort die Wiederbesetzung vakant werdender Stellen im Verkündigungsdienst zu ermöglichen, wenn seitens des betroffenen Kirchenbezirks ein verbindliches Votum im Blick auf die Erhaltung der Stelle in der Struktur- und Stellenplanung über 2020 hinaus vorliegt.

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